Fachbeiträge & Kommentare zu Wirtschaftsrecht

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§ 14 Personalwesen / N. Ausbildung zur ReFa

Rz. 210 Am 29.8.2014 wurde die novellierte Fassung der ReNoPat-Ausbildungsverordnung nebst Ausbildungsrahmenplan ausgefertigt und am 11.9.2014 im Bundesgesetzblatt verkündet. Die novellierte Ausbildungsordnung trat sodann für alle Ausbildungsverhältnisse in Kraft, die nach dem 1.8.2015 begründet worden sind. Rz. 211 Die Ausbildung soll nunmehr handlungsorientiert erfolgen und...mehr

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ZErb 12/2025, Die Erstellun... / 6

Auf einen Blick Die Erstellung notarieller Nachlassverzeichnisse gilt als besonders zeit- und arbeitsintensiv. Der Beitrag zeigt, wie Künstliche Intelligenz (KI) – etwa durch moderne Sprachmodelle – hierbei unterstützen kann. KI kann Recherchen, Datenauswertungen und Strukturierungen erheblich beschleunigen, ersetzt aber nicht die eigenverantwortliche Prüfung durch den Notar...mehr

Beitrag aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der Rechnungslegung – Einzelabschluss, Abkürzungsverzeichnis

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Beitrag aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der Rechnungslegung – Einzelabschluss, Verzeichnis abgekürzt zitierter Literatur

Adler/Düring/Schmaltz (ADS) Adler/Düring/Schmaltz: Rechnungslegung und Prüfung der Aktiengesellschaft, 4. Aufl., Stuttgart 1968ff. Zitation: (vgl.) ADS (1968), § 149 AktG, Rn. ###. Adler/Düring/Schmaltz: Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen, 6. Aufl., Stuttgart 1995ff. Zitation: (vgl.) ADS (1997), § 268, Rn. ###. Adler/Düring/Schmaltz: Rechnungslegung und Prüfung der Unter...mehr

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Abkürzungsverzeichnis

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Literaturverzeichnis / 1 Kommentare

Alternativkommentar zum Bürgerlichen Gesetzbuch, Band 6: Erbrecht, §§ 1922–2385, 1991 (zit.: AK/Bearbeiter) Bamberger/Roth/Hau/Poseck, Bürgerliches Gesetzbuch: BGB, 5. Auflage 2023 (zit.: Bamberger/Roth/Bearbeiter) Bassenge/Roth, FamFG/RPflG, 12. Auflage 2009 Beck’scher Online-Kommentar Bürgerliches Gesetzbuch, hrsg. v. Hau/Poseck (zit.: BeckOK BGB/Bearbeiter) Beck’scher Online ...mehr

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§ 16 Franchiserecht / f) Widerrufsrecht des Franchisenehmers

Rz. 46 Franchise-Verträge verpflichten den Franchisenehmer in aller Regel, auf Dauer Waren von dem Franchisegeber oder von bestimmten Lieferanten zu beziehen (Bezugsbindung). Darin ist eine Verpflichtung zum wiederkehrenden Erwerb oder Bezug von Sachen im Sinne eines Ratenlieferungsvertrages gem. § 510 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 BGB zu sehen. Daraus resultiert ein Widerrufsrecht des ...mehr

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§ 22 Internationales Privat... / Literaturtipps

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§ 45 Unternehmenskooperation / Literaturtipps

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§ 16 Franchiserecht / b) Vertragsdauer und Kündigung

Rz. 34 Franchise-Verträge sind tendenziell auf langfristige Kontinuität angelegt. Daher wird in der Praxis regelmäßig eine feste Laufzeit von zwei bis 20 Jahren vereinbart. Die Bindungsdauer ist an § 138 BGB zu messen. Abstrakte Regeln für die Wirksamkeit der Bindungsdauer lassen sich nicht aufstellen, weil die Laufzeit auf den jeweiligen Franchise-Vertrag bezogen zu beurtei...mehr

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§ 16 Franchiserecht / h) Rechtsfolgen der Beendigung eines Franchise-Vertrags

Rz. 51 Zur Vermeidung von Rechtsstreitigkeiten ist es sinnvoll, die Folgen der Vertragsbeendigung im Franchise-Vertrag explizit zu regeln. Hierzu können Nutzungsverbote, Rückgabepflichten, wechselseitige Forderungsausgleichspflichten und Ankaufsrechte des Franchisegebers hinsichtlich der Betriebseinrichtung gehören. Zu beachten sind darüber hinaus insbesondere die folgenden ...mehr

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§ 54 Verwaltungsverfahrens-... / Literaturtipps

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§ 32 Personengesellschaften / 2. Geschäftsführung

Rz. 75 Die Aufführung eines Katalogs außergewöhnlicher Geschäftsführungsmaßnahmen, welche nur mit Zustimmung des stillen Gesellschafters vorgenommen werden dürfen (z.B. Veräußerung und Verpachtung des Unternehmens oder eines Teils des Unternehmens, Übernahme von Bürgschaften usw.[143]) ist dringend zu empfehlen.mehr

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§ 32 Personengesellschaften / A. Allgemeines zum Personengesellschaftsrecht

Rz. 1 Es dürfte kaum ein weiteres Rechtsgebiet geben, in dem sich die Vertragspraxis (sog. Kautelarjurisprudenz) mit ihren Regelungswerken so weit vom Gesetz entfernt hatte wie im Personengesellschaftsrecht. Der Gesetzgeber des 19. Jahrhunderts hatte die Regelungswerke des BGB und HGB zum Gesellschaftsrecht auf die rein personalistische Gesellschaft (enges Vertrauensverhältn...mehr

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§ 16 Franchiserecht / Literaturtipps

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§ 16 Franchiserecht / II. Rechtsnatur des Franchising

Rz. 4 Bevor man sich den Detailfragen des Franchising zuwenden kann, gilt es zunächst einen näheren Blick auf die Rechtsnatur und die vertragliche Ausgestaltung von Franchiseverhältnissen zu werfen. Rz. 5 Ausgangspunkt hierfür ist das Konzept des Franchising an sich. Wenngleich sich in Rechtsprechung und Literatur bislang eine einheitliche Definition nicht durchgesetzt hat, g...mehr

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§ 20 Handelsvertreterrecht / Literaturtipps

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§ 16 Franchiserecht / aa) Allgemeines

Rz. 41 Ein Schadensersatzanspruch wegen vorvertraglicher Pflichtverletzung ergibt sich aus §§ 280 Abs. 1, 282, 311 Abs. 2, 241 Abs. 2 BGB. Rz. 42 Anknüpfungspunkt im Franchising ist hier regelmäßig eine Verletzung der (vorvertraglichen) Aufklärungspflicht des Franchisegebers. Allgemein gilt, dass aufgrund des Charakters eines Franchise-Vertrages als Dauerschuldverhältnis die ...mehr

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§ 24 IT-Recht / Literaturtipps

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§ 16 Franchiserecht / c) Gebietsschutz

Rz. 36 Für den Franchisenehmer wird oftmals ein Gebietsschutz (festgelegt z.B. durch Gebietskarte oder anhand von Postleitzahlen) wichtig sein, damit er keinen Wettbewerb von anderen Franchisenehmern und/oder Franchisegeber mit denselben Waren und/oder Dienstleistungen bekommt. Man unterscheidet zwischen der Verpflichtung des Franchisegebers, in dem Gebiet des Franchisenehme...mehr

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§ 16 Franchiserecht / g) Recht der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

Rz. 49 Der Anwendungsbereich der §§ 305 ff. BGB ist oftmals eröffnet, da der Franchise-Vertrag aus Gründen eines vertraglichen Gleichlaufs für alle Systempartner in der Regel einheitlich abgefasst wird und daher als Formularvertrag i.S.d. § 305 Abs. 1 S. 1, 2 BGB einzuordnen ist.[118] Derartige "Formularverträge" unterliegen folglich der Inhaltskontrolle nach §§ 307 ff. BGB....mehr

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§ 18 Grundstücksrecht / Literaturtipps

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§ 9 Öffentliches Baurecht / Literaturtipps

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§ 32 Personengesellschaften / 9. Mandatsschutzklauseln/Abfindung

Rz. 29 Mandatsschutzklauseln sind äußerst problematisch, insbesondere bei einer Trennung der Partner zu aktiven Zeiten.[53] Auf die Vereinbarung einer Mandatsschutzklausel für den Fall einer Trennung zu aktiven Zeiten wurde deshalb im Formular vollständig verzichtet. Abgesehen von der fraglichen juristischen Haltbarkeit solcher Klauseln dürfte es Illusion sein, einen Verstoß...mehr

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§ 32 Personengesellschaften / Literaturtipps

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§ 16 Franchiserecht / 2. Sozialversicherungsrecht

Rz. 14 Von wirtschaftlicher Relevanz für den Franchisenehmer ist die Frage seiner Sozialversicherungspflichtigkeit.[24] Regelmäßig unterfällt ein Franchisenehmer mangels "persönlicher Abhängigkeit" als Selbstständiger nicht der Sozialversicherungspflicht gem. § 7 SGB IV, wobei diese Frage rechtsverbindlich nur durch ein Statusverfahren nach § 7a SGB IV für die Beteiligten ge...mehr

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§ 16 Franchiserecht / 4. Kartellrecht

Rz. 18 Praktisch jeder Franchise-Vertrag enthält zumindest potentiell wettbewerbsbeschränkende Klauseln. Daher stellt sich die Frage der Vereinbarkeit solcher Klauseln mit dem deutschen (GWB) und/oder europäischen Kartellrecht (AEUV), wenngleich bei vertikalen Vereinbarungen wie Franchisesystemen Wettbewerbsbeschränkungen nicht prinzipiell verboten sind. Nachdem die klassisc...mehr

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§ 16 Franchiserecht / c) Kaufrechtliche Elemente

Rz. 29 Neben den (oft vordergründigen) dienstvertragsrechtlichen Komponenten dominieren in Franchise-Verträgen weiterhin kaufrechtliche Elemente. Dies in zweierlei Hinsicht: Am Anfang der Zusammenarbeit zwischen Franchisegeber und Franchisenehmer steht zunächst typischerweise der Kauf der Geschäftsausstattung, zu der sich im weiteren Verlauf der Kooperation Kaufverträge der ...mehr

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§ 17 GmbH-Recht / 2. Mangelhaftigkeit von Beschlüssen

Rz. 152 Gesellschafterbeschlüsse können mangelhaft (nichtig oder anfechtbar) sein.[640] Gesellschafter[641] können die Mangelhaftigkeit mit Klagen geltend machen, bei formal (zumal von einem Versammlungsleiter) festgestellten Beschlüssen[642] mit Anfechtungs- und Nichtigkeitsklagen.[643] Diese sind regelmäßig fristgebunden.[644] Das GmbHG enthält keine Regeln zu Beschlussmän...mehr

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§ 53 Vertragshändlerrecht / Literaturtipps

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§ 19 Handelsrecht / b) Sitztheorie

Rz. 56 Voraussetzung für die Anerkennung als ausländischer Rechtsträger ist nach der in Deutschland früher herrschenden Sitztheorie gewesen, dass sich nicht nur der rechtliche Sitz der Gesellschaft im Ausland befindet, sondern auch der effektive Verwaltungssitz.[217] Inzwischen hat der EuGH entschieden, dass die Ablehnung der Eintragung einer durch eine ausländische, europäi...mehr

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§ 27 Kaufrecht / Literaturtipps

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§ 27 Kaufrecht / IV. Muster: Kaufvertrag nach UN-Kaufrecht

Rz. 199 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 27.24: Kaufvertrag nach UN-Kaufrecht Kaufvertrag zwischen der Bonner-Loch-Baumaschinen GmbH, Industriestraße 92, 53119 Bonn, Deutschland – im Folgenden: Verkäufer – und der Les Trous de Paris S.A., 6, rue du Trou, 75016 Paris, Frankreich – im Folgenden: Käufer –mehr

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Autorenverzeichnis

Dr. Irini Ahouzaridi Rechtsanwältin und Fachanwältin für Arbeitsrecht, Mediatorin, Bonn Wolfgang Arens Rechtsanwalt, Notar und Fachanwalt für Arbeitsrecht, für Handels- und Gesellschaftsrecht und für Steuerrecht, Bielefeld Dr. Moritz Beneke Rechtsanwalt, Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht, Bonn Dirk Benson Rechtsanwalt und Fachanwalt für Medizinrecht, Berlin Sascha Borow...mehr

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§ 16 Franchiserecht / a) Allgemeines

Rz. 8 Immer wieder taucht in Auseinandersetzungen im Zusammenhang mit Franchise-Verträgen die Frage auf, ob der Franchisenehmer in Anbetracht seiner mitunter starken Einbindung in die Systemvorgaben des Franchisegebers[10] tatsächlich als Selbstständiger anzusehen ist oder nicht doch einem klassischen Arbeitnehmerbild zumindest angenähert ist mit der Folge des Vorliegens ein...mehr

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§ 16 Franchiserecht / a) Dienst- und geschäftsbesorgungsrechtliche Elemente

Rz. 26 Die von dem Franchisenehmer mit dem Eintritt in das Vertriebssystem übernommenen Absatzförderungspflichten, verbunden mit Berichts- und Informationspflichten, stellen zunächst eine dienstvertragliche Besorgung eines fremden Geschäfts in fremdem Interesse gegen Entgelt i.S.d. §§ 675, 611 BGB dar.[50] Demgegenüber erbringt der Franchisegeber durch seine Verpflichtung zu...mehr

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Autoren

Stefanie Blum Dipl.-Fw. (FH), Oberregierungsrätin, Köln Gerhard Bruschke Dipl.-Fw., Steuerberater, Möhnesee Prof. Dr. Marc Desens Universitätsprofessor an der Universität Leipzig Prof. Dr. Franz Dötsch Vorsitzender Richter am BFH a.D., München, Honorarprofessor an der Technischen Universität München Prof. Dr. Klaus-Dieter Drüen Universitätsprofessor an der Ludwig-Maximilians Universi...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / b) Begriff der Verkürzung

Rz. 391 [Autor/Stand] Durch die Neufassung des § 370 AO sind die bereits im Rahmen der Vorläuferbestimmung des § 392 RAO zum Begriff der "Verkürzung der Steuereinnahmen" bestehenden Schwierigkeiten nicht vollständig beseitigt worden.[2] Die Legaldefinition in § 370 Abs. 4 Satz 1 AO stellt aber jedenfalls klar, dass der Verkürzungserfolg nicht auf die tatsächliche Vereinnahmu...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / 1. Allgemeines

Rz. 400 [Autor/Stand] Entstehungsgeschichte im Überblick. In § 8 Abs. 2 war ursprünglich die Regelung zur sog. "Landes- und Funktionsholding" enthalten (vgl. dazu Anm. 601 ff.). Diese Regelung war mit Aufnahme von § 8 Abs. 1 Nr. 8 und 9 durch das Unternehmenssteuerfortentwicklungsgesetz[2] obsolet geworden und ist entsprechend für Wirtschaftsjahre beginnend mit dem 1.1.2001 ...mehr

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Literaturverzeichnis

Anders/Gehle (Hrsg.), Zivilprozessordnung: ZPO, Kommentar, 83. Auflage 2025 Bamberger/Roth/Hau/Poseck (Hrsg.), Kommentar zum Bürgerlichen Gesetzbuch, 5. Auflage 2023 (zit.: Bamberger/Roth/Bearbeiter) Beck’scher Onlinekommentar BGB, 73. Edition 2025 (zit. BeckOK BGB/Bearbeiter) Beck Online Großkommentar, 30. Auflage 2020 (zit. BeckOGK/Bearbeiter) Bengel/Reimann/Holtz/Röhl, Handbu...mehr

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§ 4 Vermögenserhalt durch f... / c) Besonderheiten bei Gütertrennung (2. Abwandlung)

Rz. 91 Leben die Ehegatten im Güterstand der Gütertrennung, können die vorstehend dargestellten Vorteile des Wechsels von dem Güterstand der Zugewinngemeinschaft in den Güterstand der Gütertrennung erst genutzt werden, nachdem der Güterstand der Zugewinngemeinschaft vereinbart wurde und dabei als Anfangsvermögen das Vermögen im Zeitpunkt der Eheschließung festgelegt wurde. E...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB Abkürzungsverzeichnis

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Begriff.

Rn 13 Das Privatrecht wird im Allgemeinen als Oberbegriff für alle normativen Regelungen verstanden, die nicht dem Öffentlichen Recht (s.u. Rn 14) unterfallen. Soweit die Bezeichnung Zivilrecht nicht identisch mit Privatrecht gebraucht wird, wird es einschränkend neben dem Wirtschaftsrecht und dem Arbeitsrecht als Kern und Schwerpunkt des Privatrechts verstanden. Bürgerliche...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB Bearbeiterverzeichnis

Prof. Dr. Dr. h.c. Martin Ahrens Professor an der Universität Göttingen Prof. Dr. Martin Avenarius Professor an der Universität zu KölnDirektor des Instituts für Römisches Recht Prof. Dr. Andreas Bauer Professor an der Evangelischen Hochschule Bochum Prof. Dr. Klaus Peter Berger, LL.M. (Virginia) Professor an der Universität zu Köln Prof. Dr. Moritz Brinkmann, LL.M. (McGill) Professo...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Allgemeines.

Rn 31 Drittstaatliche Eingriffsnormen – und seien sie ›vom Ende der Welt‹ (Montfort Rev Lamy dr des aff 08, 82, 83) – werden nun in III ausdrücklich geregelt, aus deutscher Sicht wird damit die durch den Vorbehalt gg Art 7 I EVÜ entstandene Regelungslücke des ex-Art 34 EGBGB geschlossen. Art 9 III hat allerdings nicht die ›enge Verbindung‹ des Art 7 I EVÜ übernommen (Montfor...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 24. Franchisevertrag (Abs 1 lit e).

Rn 23 S oben Art 4 Rn 14. Die Abgrenzung zu anderen Vertriebsverträgen kann schwierig sein. Bei der Verwendung des Know-hows und der Rechte des Franchisegebers gg Entgelt ist bei objektiver Anknüpfung auf den Sitz des Franchisenehmers (so Staud/Magnus Art 4 Rz 67; MüKoIPR/Martiny Art 4 Rz 145; Dauses/Kreuzer/Reder/Wagner, EU-Wirtschaftsrecht, 57. Ergänzungslieferung [22], Eu...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / VI. Entsprechende Anwendung.

Rn 25 § 12 bezieht sich nach seiner systematischen Stellung an sich nur auf den Namen natürlicher Personen. Unstr wird § 12 heute aber auch auf alle juristischen Personen sowie auf alle Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit angewendet. Weiterhin fallen unter den Schutz des § 12 in Überschneidung mit den §§ 17 ff HGB auch die Firma sowie alle sonstigen Unternehmenskennzeic...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 3. Übertragbarkeit.

Rn 12 Soweit das Namensrecht Teil des Persönlichkeitsrechts ist, ist es nicht übertragbar. Im geschäftlichen Verkehr ist allerdings die Einräumung eines Nutzungsrechts am Namen zulässig (BGHZ 119, 237, 240). Soweit dagegen im Handels-, Gesellschafts- und Wirtschaftsrecht eine namensmäßige Kennzeichnung geschäftlichen oder sonstigen wirtschaftlichen Zwecken dient, ist eine Üb...mehr