Fachbeiträge & Kommentare zu Wettbewerbsrecht

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 29 Berufsrecht der Rechts... / 4. Wettbewerbsrecht

Rz. 58 Wettbewerbsrechtlich ist ein Verstoß gegen das Tätigkeitsverbot nach § 45 Abs. 1 Nr. 1 BRAO ohne Bedeutung.[123]mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Bartl u.a., GmbH-Recht, Gmb... / III. Schranken der Firmenbildung

Rz. 8 Beachtet werden müssen die allg. Grundsätze für die Firmenbildung. Sie bestehen aus folgenden Kriterien: Kennzeichnungs- und Unterscheidungskraft nach § 18 Abs. 1 HGB, deutliche Unterscheidbarkeit von anderen Firmen im selben Bezirk des HR i.S.d. § 30 Abs. 1 HGB, Beachtung des Täuschungsverbots nach § 18 Abs. 2 HGB, unabdingbarer Rechtsformzusatz "Gesellschaft mit beschrän...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sommer, SGB V § 4a Wettbewe... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Mit der Einführung des Rechts zur freien Krankenkassenwahl für alle Versicherten über die §§ 173 bis 175 durch das Gesundheitsstrukturgesetz mit Wirkung zum 1.1.1996 hat der Gesetzgeber den Grundstein für einen Wettbewerb der gesetzlichen Krankenkassen untereinander gelegt. Ziel des Gesetzgebers war dabei, durch den Wettbewerb die gesetzlichen Krankenkassen zu einem ef...mehr

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Sommer, SGB V § 4a Wettbewe... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 34 Domscheit, Neuer Ordnungsrahmen für den Wettbewerb in der Gesetzlichen Krankenversicherung durch das Fairer-Kassenwettbewerb-Gesetz (FKG), GuP 2022 S. 16. Rz. 35 Eine Krankenkasse hat keinen Anspruch auf Ersatz des Schadens, der ihr aus unzulässigen Werbemaßnahmen einer anderen Kasse erwächst. Das für das gewerbliche Wettbewerbsrecht entwickelte Instrumentarium von del...mehr

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Sommer, SGB V § 4a Wettbewe... / 2.8.3 Gerichtliche Geltendmachung (Abs. 7 Satz 4 bis 8)

Rz. 30 Bei der gerichtlichen Geltendmachung können die von einer beeinträchtigenden Wettbewerbsmaßnahme betroffenen Krankenkassen nach Abs. 7 Satz 4 im einstweiligen Rechtsschutz den Erlass einer einstweiligen Anordnung beantragen, ohne dass es dazu einer Darlegung und Glaubhaftmachung der in § 86b Abs. 2 Satz 1 und 2 SGG bezeichneten Voraussetzungen bedarf. Mithin bedarf es...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. Schaden

Rn. 34 Stand: EL 44 – ET: 12/2024 Schaden ist i. S. d. §§ 249ff. BGB zu verstehen, es genügt also jede Vermögenseinbuße, auch Folgeschäden, insbesondere der entgangene Gewinn (vgl. Günther/Muche/White, RIW 1998, S. 337 (340); Hüffer-AktG (2024), § 71, Rn. 7). Rn. 35 Stand: EL 44 – ET: 12/2024 Der Schaden muss eine AG/KGaA/SE selbst, nicht ihre Aktionäre oder einzelne von ihnen ...mehr

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§ 13 Rechtsschutzversicherung / 5. Kartell- und sonstiges Wettbewerbsrecht, Abs. 2 e bzw. Nr. 3.2.7 ARB 2012

Rz. 206 Dieser Risikoausschluss erweitert § 4 Abs. 1 e ARB 75, der lediglich die Geltendmachung oder Abwehr von Unterlassungsansprüchen aus dem Bereich des Wettbewerbsrechtes vom Versicherungsschutz ausnimmt. Es sind jetzt alle Ansprüche aus dem Wettbewerbsrecht vom Rechtsschutz ausgeschlossen, also auch Schadensersatzansprüche, die auf wettbewerbsrechtlichen Grundlagen beru...mehr

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K / 2 Klageerzwingungsverfahren, Begriff des Verletzten [Rdn 2865]

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Sommer, SGB V § 4 Krankenka... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 38 Axer, Selbstverwaltung in der gesetzlichen Krankenversicherung, Verw 2002, 377. Becker/Kingreen, Der Krankenkassenwettbewerb zwischen Sozial- und Wettbewerbsrecht – Zur geplanten Anwendung des GWB auf das Handeln der Krankenkassen, NZS 2010, 417. Becker, Wettbewerb zwischen öffentlichen Versicherungen in der gesetzlichen Krankenversicherung, ZSR 2000, 329. Bloch/Hansen, ...mehr

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Tarifvertrag, Allgemeines / 4.2 Wettbewerbsrecht

Der Abschluss von Tarifverträgen greift in die Wettbewerbssituation der Unternehmen ein. Für die tarifgebundenen Unternehmen schafft er gleichförmige Arbeitsbedingungen, die einen Vor- oder Nachteil bei den Personalkosten, bezogen auf den einzelnen Arbeitnehmer gegenüber seinen ebenfalls tarifgebundenen Mitbewerbern, ausschließt. Jedoch wird die Wettbewerbssituation gegenübe...mehr

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§ 2 Die finanziellen Aspekt... / II. Risikoausschlüsse der AGB der Versicherungen

Rz. 7 Rechtsschutzversicherte Mandanten gehen oftmals davon aus, quasi über eine "Rundumversicherung" zu verfügen, welche sie von jeder Zahlungsverpflichtung gegenüber dem Rechtsanwalt entbinde, und dass dieser seine Vergütung nur noch der Höhe nach mit der Rechtsschutzversicherung regeln müsse. Einem derartigen Irrtum sollte umgehend entgegnet und der Mandant darauf hingewi...mehr

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Teil B: Rechtsbehelfe / 45 Klageerzwingungsverfahren, Begriff des Verletzten [Rdn 568]

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Recruiting: Wege zu neuem P... / 6 Aktive Wege der Gewinnung

Zur aktiven Ansprache von Kandidaten zählt insbesondere die Nutzung von Business Netzwerken, allen voran LinkedIn und im deutschsprachigen Raum onlyfy by XING, sowie die Nutzung von Lebenslaufdatenbanken von Jobbörsen. Dies wird auch active sourcing oder nur sourcing genannt. Die Suche in Social Media-Netzwerken hat sich demgegenüber weniger durchgesetzt. Hier werden neben ge...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 08/2024, Vereinbartes H... / II. Anrechnung der Geschäftsgebühr

1. Gesetzliche Regelung Soweit wegen desselben Gegenstands eine Geschäftsgebühr nach Teil 2 VV entsteht, wird diese Gebühr gem. Vorbem. 3 Abs. 4 S. 1 VV zur Hälfte, höchstens mit einem Gebührensatz von 0,75 auf die Verfahrensgebühr des gerichtlichen Verfahrens angerechnet. Gem. § 15a Abs. 3 RVG kann sich ein Dritter auf diese Anrechnung nur berufen, soweit er den Anspruch auf...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
§ 12 Taxonomie-Verordnung / 2.4 Sozialer Mindestschutz

Rz. 21 Ein Unternehmen, dessen Wirtschaftstätigkeit unter die Taxonomie-Verordnung fällt und die technischen Bewertungskriterien hinsichtlich wesentlichen Beitrags und erheblicher Beeinträchtigung erfüllt, hat zudem gem. Art. 3 und Art. 18 der Taxonomie-Verordnung sicherzustellen, dass bei der Ausübung dieser Wirtschaftstätigkeit ein entsprechender sozialer Mindestschutz bes...mehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Geldbußen, Ordnungsgelder u... / 4.1 Wann ein Teil der Geldbuße als Betriebsausgabe abziehbar ist

Macht der Unternehmer durch geeignete Unterlagen glaubhaft, dass die ertragsteuerliche Belastung nicht berücksichtigt und der gesamte rechtswidrig erlangte Vermögensvorteil abgeschöpft wurde, darf er den Teil der Geldbuße als Betriebsausgabe abziehen, der auf die Abschöpfung entfällt. Die von der Europäischen Kommission festgesetzten Geldbußen wegen Verstoßes gegen das Wettbe...mehr

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§ 5 Verjährung / i) Einstweilige Verfügung (§ 204 Abs. 1 Nr. 9 BGB)

Rz. 819 § 204 BGB – Hemmung der Verjährung durch Rechtsverfolgungmehr

Beitrag aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Vorbemerkungen Vor §§ 290 f... / I. Rechtsstellung des Konzernabschlusses

Rz. 56 [Autor/Zitation] Die Rechtsstellung des Konzernabschlusses ist eine andere als diejenige des Jahres- bzw. Einzelabschlusses (Busse von Colbe/Ordelheide ua., Konzernabschlüsse9, 28). So wird der Konzernabschluss einer AG als Mutterunternehmen anders als der Einzelabschluss der AG nicht festgestellt, muss allerdings zusammen mit dem Konzernlagebericht bestimmten Organen ...mehr

Beitrag aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Vorbemerkungen Vor §§ 290 f... / II. Abgrenzung von anderen Rechtsgebieten

Rz. 58 [Autor/Zitation] Andere gesetzliche Vorschriften beinhalten gewisse Vorstellungen von rechtlich separierten wirtschaftlichen Einheiten. Terminologisch und historisch (Rz. 4) steht die Konzernrechnungslegung in einer gewissen Nähe zum aktienrechtlichen Konzernrecht. So zielt auch das Konzernrecht als Teilgebiet des Gesellschaftsrechts – als Sonderrecht verbundener Unter...mehr

Beitrag aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Vorbemerkungen Vor §§ 290 f... / VI. Rechtsfolgen und Sanktionen bei Verletzung der Vorschriften

Rz. 68 [Autor/Zitation] Zunächst besteht eine Fallkonstellation darin, dass kein Konzernabschluss trotz bestehender Aufstellungspflicht erstellt wird. Dies führt ungeachtet möglicher Sanktionen (Rz. 69) jedoch nicht zur Nichtigkeit des Einzelabschlusses des Mutterunternehmens (mwN Koch in MünchKomm. AktG5, § 256 AktG Rz. 7), wenngleich ein Vermerk im Bestätigungsvermerk des A...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / I. Rechtskraft

Rz. 50 [Autor/Stand] Nach erfolgter Einstellung des Verfahrens nach § 398 AO bzw. § 153 Abs. 1 Satz 2 StPO finden keine weiteren strafrechtlichen Ermittlungen mehr statt. Hiervon unberührt bleibt jedoch eine weitere Ahndung unter dem Gesichtspunkt einer Ordnungswidrigkeit (vgl. § 21 Abs. 2 OWiG), z.B. wegen leichtfertiger Steuerverkürzung gem. § 378 AO. Der Einstellung kommt ...mehr

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Sauer, SGB III § 421d Vorüb... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch das Gesetz zu sozialen Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie (Sozialschutz-Paket II) v. 20.5.2020 (BGBl. I S. 1055) mit Wirkung zum 29.5.2020 in das SGB III eingefügt. Damit wurde die bis 31.12.2004 bereits einmal vergebene Vorschriftenangabe neu belegt. Durch das Gesetz zur Beschäftigungssicherung infolge der COVID-19-Pandemie (Beschäf...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Änderungen des Forschungszu... / III. Beihilfenrecht der EU

Das Beihilfenrecht ist Teil des Wettbewerbsrechts der EU. Dessen Ziel ist, einen fairen Wettbewerb zwischen Unternehmen in der EU sicherzustellen. Der Binnenmarkt soll vor Wettbewerbsverzerrungen durch Subventionen der öffentlichen Hand zugunsten einzelner Unternehmen geschützt werden. 1. Beihilfenverbot Beihilfen an Unternehmen sind grundsätzlich unzulässig (Art. 107 Abs. 1 d...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB VIII § 75 Anerken... / 2.1.2.2 Gemeinnützige Zielsetzung

Rz. 12 Nach Nr. 2 muss der Antragsteller gemeinnützige Ziele verfolgen. Damit soll nicht die Gemeinnützigkeit im steuerrechtlichen Sinne gemeint sein (siehe BT-Drs. 11/6748 S. 82; so auch VG Köln, Urteil v. 27.6.2013, 26 K 34/12 Rz. 144 ff.). Dies stellt die Jugendämter vor Probleme, da unklar ist, wodurch sich der steuerrechtliche von dem allgemeinen Begriff der Gemeinnützi...mehr

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Sommer, SGB V § 45 Krankeng... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift trat aufgrund Art. 1 des Gesundheits-Reformgesetzes (GRG) v. 20.12.1988 (BGBl. I S. 2477) zum 1.1.1989 in Kraft. Seitdem erfuhr die Vorschrift folgende Änderungen: Mit Wirkung zum 1.1.1992: Durch Art. 1 Nr. 132 des Gesetzes zur Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch v. 20.12.1991 (BGBl. I S. 2325) wurden in Abs. 1 die Worte "achte Lebensjahr" durch d...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 7.2.1.6 Grundstücksüberlassung im Rahmen von Lieferungsverträgen (§ 13b Abs. 4 Nr. 1 S. 2 Buchst. e ErbStG)

Rz. 452 Eine Nutzungsüberlassung an Dritte führt nicht zur Begründung von Verwaltungsvermögen, wenn "die Grundstücke, Grundstücksteile, grundstücksgleichen Rechte und Bauten vorrangig überlassen werden, um im Rahmen von Lieferungsverträgen dem Absatz von eigenen Erzeugnissen und Produkten zu dienen" (§ 13b Abs. 4 Nr. 1 S. 2 Buchst. e ErbStG, s. dazu R E 13b.18 ErbStR 2019). ...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 8 ... / 9.2 Üblicher Endpreis

Rz. 144 Der Wert der Sachbezüge nach § 8 Abs. 2 S. 1 EStG ist anhand der tatsächlichen Endpreise zu ermitteln. Der Endpreis entstammt dem Wettbewerbsrecht. Maßgebend für die Preisauszeichnung ist gem. § 1 PAngV der Preis, der einschließlich USt zu zahlen ist. Der Endpreis ist der Preis, der im allgemeinen Geschäftsverkehr von dem Letztverbraucher (Endverbraucher) am Markt al...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Corporate Influencer / 4 Haftungsrisiken des Unternehmens

Verstoßen Corporate Influencer, die diese Tätigkeit im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses ausüben, gegen Vorschriften des Urheber-, Marken- oder Wettbewerbsrechts oder der DSGVO, finden auf etwaige Schadensersatzansprüche die Regelungen über den innerbetrieblichen Schadensausgleich im Arbeitsverhältnis Anwendung. Danach können Corporate Influencer ggf. eine Freistellung vom A...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sommer, SGB V Einführung

Einführung zum Fünften Buch Sozialgesetzbuch (SGB V) – Gesetzliche Krankenversicherung – Das SGB V, das durch Art. 1 des Gesetzes zur Strukturreform im Gesundheitswesen (Gesundheitsreformgesetz – GRG) v. 20.12.1988 (BGBl. I 2477) die rechtlichen Grundlagen der gesetzlichen Krankenversicherung in das Sozialgesetzbuch einführte, ist am 1.1.1989 in Kraft getreten. Gleichzeitig tr...mehr

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AGS 01/2024, MüKo zum Wettbewerbsrecht, Band 1/1 und 1/2: Europäisches Wettbewerbsrecht / Band 2: Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) §§ 1-96, 185, 186

Herausgegeben von Prof. Dr. Dr. Dres. h.c. Franz Jürgen Säcker; Prof. Dr. Florian Bien; Prof. Dr. Peter Meier-Beck und Dr. Frank Montag. Band 1/1 und 1/2: 4. Aufl., 2023; Band 2: 4. Aufl., 2022. C.H. Beck, München. Band 1/1: XXXIX, 2.787 S., Band 1/2: XXXIX, 1.363 S., Band 2: XXXIV, 2.276 S., 777,00 EUR Mit den Bänden 1 (zwei Teilbände) und 2 hat der Start der 4. Aufl. des ei...mehr

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§ 6 Franchiserecht / III. Franchise-Verträge und Wettbewerbsrecht

Rz. 181 Der Franchise-Nehmer ist für seine regionale Werbung selbst verantwortlich. Dazu ist auch die Rspr. für die bei Franchise-Systemen immer bedeutsamer gewordene sog. Influencer-Werbung zu beachten.[385] Ist diese wettbewerbswidrig, kann nicht nur der Franchise-Nehmer, sondern auch der Franchise-Geber auf Unterlassung oder ggf. auch auf Schadensersatz nach erfolgter Aus...mehr

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§ 26 Kartellrecht / Literaturtipps

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§ 6 Franchiserecht / 10. Strategische Allianzen

Rz. 47 Franchise-Systeme sind auch nicht mit strategischen Allianzen gleichzusetzen, auch wenn Franchise-Systeme auf eine gemeinsame Strategie von Franchise-Geber und Franchise-Nehmer ausgerichtet sind und sich der Ausdruck "strategische Allianz" als Bezeichnung für die Zusammenarbeit rechtlich selbstständiger Unternehmen etabliert hat.[88] I.d.R. werden strategische Allianz...mehr

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§ 26 Kartellrecht / a) Unternehmen

Rz. 10 Ein Unternehmen i.S.d. Wettbewerbsrechts ist jede eine wirtschaftliche Tätigkeit ausübende Einheit unabhängig von ihrer Rechtsform und der Art ihrer Finanzierung.[13] Im Kartellrecht werden über den Begriff der wirtschaftlichen Einheit auch mehrere rechtlich selbstständige Rechtssubjekte als ein Unternehmen angesehen. Es gilt eine wirtschaftliche Betrachtungsweise. Rz...mehr

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§ 26 Kartellrecht / a) Verweisung auf Antrag der beteiligten Unternehmen

Rz. 151 Die beteiligten Unternehmen können gem. Art. 4 Abs. 5 FKVO beantragen, dass auch ein Zusammenschluss ohne gemeinschaftsweite Bedeutung von der Kommission – und nicht von den eigentlich zuständigen nationalen Kartellbehörden – geprüft wird. Voraussetzung ist, dass der Zusammenschluss nach dem Wettbewerbsrecht mindestens dreier EU-Mitgliedstaaten geprüft werden könnte....mehr

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§ 5 Handelsvertreter- und V... / 3. Anwendbarkeit von Normen für Handelsvertreter

Rz. 239 Aufgrund der Ähnlichkeit mit der rechtlichen Lage von Handelsvertretern wendet die Rspr. folgende Regelungen des Rechts der Handelsvertreter analog an: Das Wettbewerbsverbot,[335] den Auskunftsanspruch wegen unzulässigen Wettbewerbs des Herstellers,[336] § 86a HGB hinsichtlich der Pflichten des Herstellers,[337] § 87d HGB zum Aufwendungsersatz, die Kündigungsfristen ...mehr

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§ 26 Kartellrecht / b) Unternehmensvereinigungen

Rz. 16 Der Begriff der Unternehmensvereinigung[28] erweitert den Anwendungsbereich des Kartellverbots. Soweit die Vereinigung selbst am Wirtschaftsleben teilnimmt, handelt es sich bereits um ein "Unternehmen". Einen eigenen Anwendungsbereich hat der Begriff der Unternehmensvereinigung daher nur dort, wo eine Vereinigung ohne eigenen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb fremde u...mehr

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§ 3 Firmenrecht / 2. Irreführungseignung

Rz. 97 Irreführungseignung i.S.d. § 18 Abs. 2 HGB ist anzunehmen, wenn eine Angabe bei den maßgeblichen Verkehrskreisen eine unrichtige Vorstellung hervorrufen kann.[280] Die Angabe muss nur zur Täuschung geeignet, eine Täuschung nicht tatsächlich eingetreten sein. Im Gegensatz zu der bisherigen Regelung wird ein umfassendes Irreführungsverbot für alle Firmenbestandteile ein...mehr

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§ 26 Kartellrecht / bb) Vertikale Vereinbarungen im Kfz-Sektor

Rz. 50 Vertikale Vereinbarungen im Kfz-Sektor, welche die Bedingungen betreffen, zu denen die Parteien Kfz-Ersatzteile oder Wartungs- und Instandsetzungsdienstleistungen für Kfz (sog. Kfz-Anschlussmarkt) beziehen, verkaufen oder weiterverkaufen können, können nach der GVO 461/2010 freigestellt sein.[111] Für vertikale Vereinbarungen über den Bezug, Verkauf oder Weiterverkauf...mehr

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§ 26 Kartellrecht / bb) Erwerb des Vermögens zu einem wesentlichen Teil

Rz. 207 Auch der Erwerb des Vermögens eines Unternehmens "zu einem wesentlichen Teil" ist ein Zusammenschluss. Rz. 208 Die Wesentlichkeit des Vermögensteils kann sich aus quantitativen wie aus qualitativen Gesichtspunkten ergeben. Sind die erworbenen Vermögenswerte im Verhältnis zum Gesamtvermögen des Veräußerers quantitativ ausreichend hoch, liegt ein Zusammenschluss vor. Is...mehr

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§ 26 Kartellrecht / aa) Vertikale Vertriebsvereinbarungen

Rz. 48 Auf vertikale Vereinbarungen, d.h. auf Vereinbarungen oder aufeinander abgestimmte Verhaltensweisen zwischen zwei oder mehr Unternehmen, von denen jedes zwecks Durchführung der Vereinbarung auf einer unterschiedlichen Produktions- oder Vertriebsstufe tätig ist, und welche die Bedingungen betreffen, zu denen die Parteien bestimmte Waren oder Dienstleistungen beziehen, ...mehr

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§ 26 Kartellrecht / cc) Forschungs- und Entwicklungsvereinbarungen

Rz. 51 Eine Freistellung für sog. Forschungs- und Entwicklungsvereinbarungen enthält die VO 2023/1066 vom 1.6.2023 über die Anwendung des Art. 101 Abs. 3 AEUV auf bestimmte Gruppen von Vereinbarungen über Forschung und Entwicklung (Nachfolgeregelung zur VO 1217/2010). Hiernach sind Vereinbarungen zwischen zwei oder mehr Unternehmen freigestellt,die folgendes regeln:[117]mehr

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§ 26 Kartellrecht / b) Schadensersatz- und Unterlassungsansprüche Dritter

Rz. 67 Gem. § 33 Abs. 1 GWB ist, wer gegen § 1 GWB oder Art. 101 AEUV verstößt, dem Betroffenen zur Beseitigung und bei Wiederholungsgefahr zur Unterlassung verpflichtet.[154] Betroffen ist, wer als Mitbewerber oder sonstiger Marktbeteiligter durch den Verstoß beeinträchtigt ist, § 33 Abs. 3 GWB. Die bloße Beeinträchtigung reicht demnach aus, nicht erforderlich ist daher, das...mehr

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§ 3 Firmenrecht / II. Firma des ausländischen Rechtsträgers in Deutschland

Rz. 227 Tritt eine ausländische Gesellschaft selbst im grenzüberschreitenden Rechtsverkehr oder mit einer unselbstständigen Betriebsstätte bzw. Verkaufsstelle im Inland auf, kann sie grds. ihre nach dem anwendbaren ausländischen Recht zulässige Firma auch dann führen, wenn sie hier anders gebildet werden müsste.[667] In diesen Fällen gelangen die unterschiedlichen Theorien z...mehr

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§ 3 Firmenrecht / IV. Firma der deutschen Zweigniederlassung eines ausländischen Rechtsträgers

Rz. 246 Wegen der Geltung des einheitlichen Gesellschaftsstatuts richtet sich auch die Firma einer unselbstständigen Zweigniederlassung[735] grds. nach dem Gesellschaftsstatut.[736] Dennoch ist es bisher streitig, ob die Firma der Zweigniederlassung ausländischer Gesellschaften nach dem Recht am Ort des Verwaltungssitzes der Zweigniederlassung[737] oder der Hauptniederlassun...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / 3. Anwendbares Recht

Rz. 1404 Zunächst sind auf die EWIV die Bestimmungen der Verordnung anzuwenden. Diese regeln insb. die Gründung und die innere Verfassung der EWIV . Damit ist der Regelungsinhalt der EWIV-VO gering. Vorbehaltlich der Verordnung ist das innerstaatliche Recht des Staates anzuwenden, in dem die Vereinigung nach dem Gründungsvertrag ihren Sitz hat, und zwar einerseits auf den Grün...mehr

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§ 26 Kartellrecht / 4. Spürbarkeit

Rz. 32 Als ungeschriebenes Tatbestandsmerkmal setzt das Kartellverbot bei einer bewirkten Wettbewerbsbeschränkung voraus, dass diese spürbar ist. Wann diese Spürbarkeit gegeben ist, wird nicht einheitlich beurteilt. Rz. 33 Nach der Rspr. des EuGH ist eine Wettbewerbsbeschränkung nicht spürbar, wenn die addierten Marktanteile weniger als 1 % betragen. Hingegen soll Spürbarkeit...mehr

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§ 6 Franchiserecht / XV. Vertragsstrafe

Rz. 157 Um Vertragsverstöße sanktionieren zu können, wie etwa der Verstoß gegen ein nachvertragliches Wettbewerbsverbot oder die Verletzung von Geheimhaltungspflichten, wird in Franchise-Verträgen i.d.R. eine Vertragsstrafe [326] vereinbart. Rz. 158 Allerdings darf die Vertragsstrafe nicht unangemessen sein, unterliegt also der Inhaltskontrolle gem. § 307 Abs. 1 Satz 1 BGB. Zw...mehr

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§ 26 Kartellrecht / 3. Wettbewerbsbeschränkung

Rz. 23 Vereinbarungen oder abgestimmte Verhaltensweisen sind nur dann verboten, wenn sie eine Wettbewerbsbeschränkung bezwecken oder bewirken. Wie erwähnt definieren weder Art. 101 AEUV noch § 1 GWB den Begriff des Wettbewerbs. Als Grundsatz kann davon ausgegangen werden, dass eine Wettbewerbsbeschränkung vorliegt, wenn die wirtschaftliche Handlungsfreiheit eines Adressaten ...mehr

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§ 5 Handelsvertreter- und V... / 1. Checkliste: Allgemeines zum Handelsvertreterprozess

Rz. 329 Checkliste: Allgemeines zum Handelsvertreterprozessmehr