Fachbeiträge & Kommentare zu Wettbewerbsrecht

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / a) Grundrechte und andere verfassungsrechtliche Maßstäbe.

Rn 13 Das GG und insb die Grundrechte werden nicht unmittelbar zwischen Privaten angewandt (zur Drittwirkungsdebatte Ruffert Vorrang der Verfassung 8 ff und öfter). Vielmehr wirkt die Verfassung mit ihren Wertentscheidungen über die privatrechtlichen Normen und insb über die Generalklauseln in das Privatrecht hinein (BVerfG NJW 94, 36 [BVerfG 19.10.1993 - 1 BvR 567/89]; BGH ...mehr

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Jansen, SGB IV § 80 Verwalt... / 1 Allgemeines

Rz. 1a Die Vorschrift bestimmt Grundsätze für die Anlegung und Verwaltung der Mittel der Versicherungsträger. Diese fungieren als treuhänderische Sachwalter der Geldmittel, die ihnen ihre Mitglieder in Form von Beiträgen zur Finanzierung auch der sozialversicherungsrechtlichen Geldleistungen zur Verfügung gestellt haben (BSG, Urteil v. 11.12.2002, B 5 RJ 42/01). Versicherungs...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / f) Wettbewerbsrecht.

Rn 11 Wird ein Anspruch nach dem UWG geltend gemacht, sind neben § 104a UrhG (der auch im eV-Verfahren gilt; Hambg GRUR-RR 14, 109) die Gerichtsstände des § 14 UWG zu beachten. Hierfür genügt, dass sich aus dem Tatsachenvortrag der Klagepartei ein solcher Anspruch begründen lässt (BayObLG MMR 23, 719). Soweit früher die Auffassung vertreten wurde, § 32 könne neben § 14 UWG z...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / XVIII. Wettbewerbsrecht.

Rn 25 Materiell-rechtliche Voraussetzung der Unterlassungsverfügung ist, wenn noch keine Verletzungshandlung vorliegt, die Begehungsgefahr; nach erfolgter Verletzung die dann zu vermutende Wiederholungsgefahr (§ 8 I UWG). Sie entfällt bei Abgabe einer vertragsstrafebewehrten Unterlassungserklärung, wenn eine angemessene Strafhöhe (BGH NJW 83, 941, 942 [BGH 07.10.1982 - I ZR ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 156. Wahlschuld.

Rn 259 s § 5 Rn 19. Wärmelieferung ist nach § 3 zu bewerten (BGH NJW-RR 89, 381). Wechsel s § 4 Rn 27, § 6 Rn 4. Werkunternehmerpfandrecht s § 6 Rn 14 ff, 21. Wertpapiere s § 6 Rn 4. Wettbewerbsrecht s Gewerblicher Rechtsschutz; Widerklage s § 5 Rn 24.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Abschlusserklärung.

Rn 7 Das im Wettbewerbsrecht entwickelte Verfahren der Abschlusserklärung (vgl P/O/S § 12 UWG Rz 181 ff) nach einer einstweiligen Verfügung ist auch im UKlaG-Verfahren anwendbar (Wolf/Lindacher/Pfeiffer/Lindacher Rz 59).mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Einzelfälle (alphabetisch).

Rn 14 Arzthaftung. In Fällen der Arzthaftung ist für die Bestimmung des Erfolgsorts maßgeblich, wo der Gesundheitsschaden eingetreten ist. Das gilt bei Behandlungs- wie auch bei Aufklärungsfehlern (vgl BGHZ 176, 342, 346 f; Hamm GesR 15, 632). Tritt der Gesundheitsschaden aufgrund einer in mehreren Schritten und an verschiedenen Orten erfolgten Heilbehandlung erst nach der K...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 6. Grenzen der Schätzung.

Rn 16 Um eine Schätzung nach § 287 vornehmen zu können, muss die ersatzberechtigte Partei schlüssig sog Ausgangs- oder Anknüpfungstatsachen dargelegt haben (BGH NJW 96, 775; 13, 2584, 2585 Rz 20). Werden diese Tatsachen vom Gegner bestritten, so ist darüber Beweis zu erheben (BGH NJW-RR 98, 331, 333; DAR 23, 260, 262). Eine Schätzung ist nicht möglich, wenn sie mangels greif...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Verfügungsgrund.

Rn 3 Die Regelungsverfügung muss notwendig sein. Trotz des ggü § 935 unterschiedlichen Wortlauts ist auch hier erforderlich, dass für die Verfügung eine Dringlichkeit bzw Eilbedürftigkeit besteht. Hieran fehlt es, wenn dem Verfügungskläger auch mit einer späteren Verwirklichung seines Rechts im ordentlichen Prozessweg gedient ist (St/J/Grunsky Rz 7). Die Dringlichkeit entfäl...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Begriff der Schutzschrift.

Rn 2 Sie ist ein vorbeugendes Verteidigungsmittel gg einen erwarteten Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung (Legaldefinition in § 945a II). Das in die ZPO nunmehr aufgenommene Rechtsinstitut der Schutzschrift hat die Rechtspraxis im Wettbewerbsrecht entwickelt, um dem potentiellen Antragsgegner die Gewährung rechtlichen Gehörs zu ermöglichen; sie wurde aber auch in...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Beschwerdeverfahren.

Rn 10 Die Zurückweisung des Arrestantrages, die einer Begründung bedarf, ist mit der sofortigen Beschwerde (§§ 567 I Nr 2, 569) angreifbar. Die Beschwerdeeinlegung unterliegt dem Anwaltszwang (Ddorf OLGZ 83, 358; Frankf MDR 99, 186; OLGR 04, 221; Saarbr NJW-RR 98, 1611; Hamm MDR 08, 708, 709; Braunschw NdsRpfl 20, 341; aA München BauR 95, 875; Karlsr OLGR 98, 130; Celle NJW-...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Unterlassungsanspruch.

Rn 21 Wird von mehreren Klägern oder gg mehrere Beklagte ein Unterlassungsanspruch geltend gemacht, ist wirtschaftliche Identität gegeben, wenn bei wirtschaftlicher Betrachtung nur ein Gegenstand umstr ist, zB bei Klage mehrerer Miteigentümer eines Grundstücks auf Unterlassung von Immissionen (BGH NJW-RR 87, 1148 [BGH 29.01.1987 - V ZR 136/86]). Macht demgegenüber jeder Kl i...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Einzelne Verfügungsgründe.

Rn 4 Ein Verfügungsgrund liegt vor, wenn der Erlass der einstweiligen Verfügung für den Verfügungsgläubiger eilbedürftig ist, weil ohne Sofortmaßnahme der Verfügungsanspruch vereitelt oder wesentlich erschwert werden könnte. Als besondere Ausformulierung des allgemeinen Rechtsschutzinteresses bezeichnet der Verfügungsgrund das Rechtschutzbedürfnis des Antragstellers für das ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Zweck und Kritik.

Rn 1 Mit § 2c (entspricht § 2b UKlaG aF) wird eine fragwürdige Tradition aus dem Wettbewerbsrecht kodifiziert, die in der gewinnorientierten Bekämpfung von Rechtsverstößen einen ›Missbrauch‹ rechtlicher Befugnisse sieht (›schmarotzerhaft‹, so Kisseler WRP 89, 623). Anders als in der sonstigen Marktwirtschaft ist hier die Verfolgung finanzieller Interessen verpönt, auch wenn ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO Abkürzungsverzeichnis

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Bedeutung der Unterlassungsverfügung.

Rn 8 Der einstweiligen Verfügung kommt für das Wettbewerbsrecht eine außerordentliche Bedeutung zu. Namentlich die in der Praxis vorherrschende Unterlassungsverfügung ermöglicht es, gg einen Verletzer schnell und umfassend vorzugehen, um weiteren oder drohenden Wettbewerbsverstößen wirksam zu begegnen. Der vorläufige Charakter der einstweiligen Rechtsschutzmaßnahmen steht de...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Verfahren.

Rn 4 Nach Abs 3 kann das Gesuch auch zu Protokoll der Geschäftstelle erklärt werden. Gemäß § 78 V besteht daher kein Anwaltszwang für die Einreichung beim LG als Gericht der Hauptsache (Frankf MDR 99, 186; OLGR 04, 221). Für das weitere Verfahren beim LG (mündliche Verhandlung sowie Widerspruchseinlegung gg Beschlussentscheidung) muss ein Anwalt hinzugezogen werden. Dies gil...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Grundsatz.

Rn 19 Die Zivilgerichte sind ggf an hoheitliche Entscheidungen speziell in der Form erlassener und nicht aufgehobener VAe ungeachtet einer Fehlerhaftigkeit im Einzelfall gebunden (BGH NJW-RR 07, 398 [BGH 21.09.2006 - IX ZR 89/05]). Sie dürfen – mit Ausn der Nichtigkeit (§ 44 VwVfG) – iR ihrer Entscheidungen keine inhaltliche Rechtmäßigkeitskontrolle der Behördenentscheidung ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Zuwiderhandlung an sich.

Rn 14 Anknüpfungspunkt für die Verhängung von Ordnungsmitteln ist eine Zuwiderhandlung gg die im Titel aufgeführte Unterlassungs- oder Duldungspflicht (Gegenbsp etwa OVG Hamburg 7.7.16 – 5 So 110/15 und LAG SchlH 23.6.16 – 1 Ta 68/16), s zu deren Auslegung bereits oben. An einer Zuwiderhandlung fehlt es bspw, wenn ein Unterlassungstitel gg das Angebot ›gefälschter‹ Waren ger...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / b) Subsidiarität.

Rn 21 Ein Feststellungsinteresse ist nicht gegeben, wenn dem Kl ein im Vergleich zu einer Feststellungsklage einfacherer, schnellerer und kostengünstigerer Weg mit einem im Wesentlichen gleichwertigen Verfahrensergebnis zur Verfolgung seines prozessualen Ziels offen steht (BGH NJW 17, 1823 [BGH 21.02.2017 - XI ZR 467/15]; NJW-RR 08, 1578 [BGH 21.02.2008 - IX ZR 202/06]). Da ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Verzicht und Abschlusserklärung.

Rn 9 Der Schuldner kann auf das Antragsrecht nach § 927 verzichten (BGH NJW-RR 87, 288, 289). Mit der im Wettbewerbsrecht entwickelten, hierauf aber nicht beschränkten Abschlusserklärung kann der Schuldner unter Verzicht auf die Rechtsbehelfe der §§ 924, 926 die Klage in der Hauptsache abwenden (BGHZ 181, 373 Rz 15 = NJW 09, 3303 – Mescher weis). Mit der Abschlusserklärung e...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Unerlaubte Handlungen (Nr 2).

Rn 10 Dieses autonom auszulegende Merkmal beruht auf den Gesichtspunkten der Sach- und Beweisnähe (EuGH Slg 04, I-6009 Rz 15; C-12/15 Rz 26), ohne dass es auf deren Feststellung im Einzelfall ankommt. Allerdings ist jede ausdehnende Anwendung abzulehnen (EuGH C-51/97 Rz 16 u 29; C-228/11 Rz 54; C-387/12 Rz 26; C-12/15 Rz 25). Es erfasst unerlaubte Handlungen und gleichgestel...mehr

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§ 2 Die Gebühren nach dem RVG / IV. Einstweiliger Rechtsschutz

Rz. 185 Wegen § 17 Nr. 4a und b RVG sind Hauptsacheverfahren und einstweiliger Rechtsschutz jeweils eigene Angelegenheiten. Für jedes dieser Verfahren können also Verfahrensgebühr und Termingebühr entstehen. Auch ist in jedem Verfahrensabschnitt eine Einigungsgebühr denkbar. Die Verfahrensgebühr nach Nr. 3100 VV RVG entsteht mit dem Auftrag zur Vertretung in dem Verfahren. Si...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Die sog tatsächlichen Vermutungen.

Rn 6 Bei schwierigen Beweislagen greift die Rspr in vielfältiger Weise und mit völlig uneinheitlichen Rechtsfolgen auf sog tatsächliche Vermutungen zurück. Die bekannteste ist wohl die Vermutung der Vollständigkeit und Richtigkeit einer Privaturkunde, die nach Auffassung des BGH als Beweislastregel anzusehen ist und zu einer Umkehr der objektiven Beweislast führen soll (BGH ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO E

E-Akte § 298 ZPO 1 Echtheit der Vergleichsschrift § 441 ZPO 6 Beweiswürdigung § 442 ZPO 1 Sachverständiger § 441 ZPO 6 Echtheit durch Schriftvergleichung § 441 ZPO 1 Echtheit öffentlicher Urkunden Vermutung der Echtheit § 437 ZPO 2 EDV-Streitigkeit selbstständiges Beweisverfahren § 485 ZPO 5 Ehefähigkeitszeugnis § 23 EGGVG 11 Ehefeindliche Tatsachen § 127 FamFG 14 Ehefreundliche Tatsac...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Bedeutung des Musterentscheids.

Rn 2 Da der ZPO eine Sammelklage grds fremd ist und sie nur eine Verfolgung einzelner Ansprüche ermöglicht, bietet sie keine Lösung für die sog Streuschäden, bei denen eine Vielzahl von Geschädigten betroffen sind, der den Einzelnen treffende Schaden aber regelmäßig nicht so hoch ist, dass sich für diesen die Rechtsverfolgung wirtschaftlich lohnt (Möllers/Weichert NJW 05, 27...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sommer, SGB V § 158 Zusamme... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist mit Art. 1, Art. 79 Abs. 1 des Gesetzes zur Strukturreform im Gesundheitswesen (Gesundheits-Reformgesetz – GRG) v. 20.12.1988 (BGBl. I S. 2477) mit Wirkung zum 1.1.1989 in Kraft getreten (Inhalt: Verfahren bei Errichtung von Innungskrankenkassen). Rz. 2 Art. 5 Nr. 12 des Gesetzes für einen fairen Kassenwettbewerb in der gesetzlichen Krankenversicherun...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
LkSG: Hürden bei Vertragskl... / 5 Weitergabeklauseln: Weitergabe der Pflichten an Lieferanten

§ 6 Abs. 4 Nr. 2 LkSG sieht vor, dass das Unternehmen seinen unmittelbaren Zulieferer bei Vertragsschluss verpflichtet, die von der Geschäftsleitung des Unternehmens verlangten menschenrechtsbezogenen und umweltbezogenen Vorgaben im eigenen Geschäftsbereich einzuhalten und gegenüber seinen Zulieferern angemessen zu adressieren. Es handelt sich um unterschiedliche Pflichten, ...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Active Sourcing / 3 Wettbewerbsrecht

Das Abwerben von fremden Mitarbeitern durch Active Sourcing stellt eine Wettbewerbshandlung i. S. v. § 2 Abs. 1 Nr. 2 UWG dar. Diese gilt bereits für eine erste Kontaktaufnahme mit den Mitarbeitern anderer Unternehmen, weshalb etwaige Handlungen am UWG zu messen sind. 3.1 Risiken Im wirtschaftlichen Wettbewerb gilt grundsätzlich die Freiheit der Nachfrage nach Mitarbeitern.[1]...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Active Sourcing / 3.2 Handlungsempfehlung

Unternehmen sollten, wenn sie geeignete Kandidaten durch Active Sourcing-Maßnahmen ausfindig gemacht haben, von elektronischen Anschreiben absehen, sofern keine Anhaltspunkte für eine Einwilligung vorliegen. Denn eine Kontaktaufnahme auf dem elektronischen Postweg i. S. d. § 7 Abs. 2 Nr. 3 UWG ist nur mit vorheriger Einwilligung wettbewerbsrechtlich zulässig. Stattdessen soll...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Active Sourcing / 3.1.1 Abwerben per Telefon

Bei Telefonaten ist vor allem die Länge des Telefonats für die Bewertung der Unlauterkeit entscheidend. Erlaubt sind kurze Telefonate, in denen kurz über den Grund des Anrufs informiert wird und nach dem Interesse des Kandidaten an der vakanten Stelle gefragt wird.[1] Die Gesprächsdauer sollte auf keinen Fall länger als ein paar Minuten sein, da dies ein Indiz dafür ist, das...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Active Sourcing / 3.1.3 Sonstige Fälle

Unlauterkeit ist jedenfalls auch dann anzunehmen, wenn der aktuelle Arbeitgeber herabgewürdigt wird[1] oder die Identität des Abwerbenden (Unternehmen selbst oder Recruiter) verschleiert wird.[2] Unzulässig ist auch das Abwerben von Arbeitnehmern durch das Aufsuchen am Arbeitsplatz.[3]mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Active Sourcing / 3.1 Risiken

Im wirtschaftlichen Wettbewerb gilt grundsätzlich die Freiheit der Nachfrage nach Mitarbeitern.[1] Das heißt, es gibt keinen Bestandsschutz bezüglich der eigenen Mitarbeiter. Nach ständiger Rechtsprechung ist das Abwerben von Mitarbeitern, selbst wenn es bewusst und planmäßig erfolgt, insbesondere durch einen darauf spezialisierten Mitbewerber oder Headhunter, lauterkeitsrec...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Active Sourcing / 3.1.2 Abwerben per E-Mail oder Direktnachricht auf Social Media

Während Telefonate in gewissem Rahmen noch zulässig sind, ist das bei Anschreiben über E-Mail oder Direktnachricht auf Social Media nicht der Fall. Hier ist § 7 Abs. 2 Nr. 2 UWG zu beachten, der für die Verwendung "elektronischer Post" eine vorherige ausdrückliche Einwilligung des Adressaten voraussetzt. Diese ist im Fall der erstmaligen Kontaktaufnahme zwecks Abwerbens des ...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
GmbH: Vorgründungsgesellschaft / 3 Haftung in der Vorgründungsgesellschaft

In zweierlei Hinsicht ergeben sich Haftungstatbestände: Die Vorgründungsgesellschaft haftet nach den Grundsätzen des unternehmensbezogenen Geschäfts mit ihrem gesamten Gesellschaftsvermögen, wenn die Gesellschafter für sie handeln. In der Praxis wird oft nicht für die Vorgründungsgesellschaft gehandelt, sondern der betreffende Gesellschafter tritt in Vorleistung und handelt i...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / A. Geldstrafen und Geldbußen als Werbungskosten

Rz. 1 Stand: EL 142 – ET: 06/2025 Die Einheit der Rechtsordnung verbietet es seit jeher, Geldstrafen (> Rz 3) durch eine sich aus dem Abzug von der > Bemessungsgrundlage ergebende Steuerermäßigung zu mindern (BFH 140, 50 = BStBl 1984 II, 160; vgl § 12 Nr 4 EStG). Darüber hinaus ist nicht nur der BA/WK-Abzug von Geldstrafen, sondern auch von Geldbußen, Ordnungsgeldern und Verw...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Steuerberaterhaftung und Ve... / 9 Haftung bei Verstoß gegen das Rechtsdienstleistungsgesetz

Der Steuerberater darf grundsätzlich keine rechtliche Beratung erbringen. Nach ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung besorgt Rechtsangelegenheiten, wer eine Tätigkeit ausübt, die das Ziel verfolgt und geeignet ist, konkrete fremde Rechte zu verwirklichen oder konkrete fremde Rechtsverhältnisse zu gestalten. Zur Abgrenzung erlaubnisfreier Geschäftsbesorgung von erlaubni...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB VIII § 78b Voraus... / 2.9 Verhältnis zum Wettbewerbsrecht

Rz. 32 Die Vereinbarungen sind nicht als öffentliche Aufträge i. S. d. § 99 GWB zu qualifizieren. Sie haben nicht die Beschaffung von Dienstleistungen gegen Entgelt, sondern die Klärung der Leistungsabwicklung im sozialrechtlichen Dreiecksverhältnis zum Gegenstand (vgl. auch OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss v. 18.3.2005, 12 B 1931/04).mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
B. AVB D&O / XIII. Ausschluss Wettbewerbsrecht und gewerblicher Rechtsschutz (A-7.9 AVB D&O)

Rz. 126 Dieser Ausschluss, der Haftungsansprüche wegen unlauteren Wettbewerbs oder Wettbewerbsbeschränkungen, also dem Kartellrecht, sowie aus der Verletzung von Berufsgeheimnissen, Urheber-, Patent-, Warenzeichen-, Geschmacksmuster- und dem vergleichbaren Immaterialgüterrechten betrifft, schafft erhebliche Deckungslücken. Der Geschäftsführer könnte bei Verletzung gewerblich...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Roscher, BewG , BewG § 232 ... / 4.4 Immaterielle Wirtschaftsgüter (Abs. 3 Nr. 5)

Rz. 33 Nach § 232 Abs. 3 S. 1 Nr. 5 BewG gehören des Weiteren immaterielle Wirtschaftsgüter zum land- und forstwirtschaftlichen Vermögen. Im Gegensatz zu den materiellen Wirtschaftsgütern sind immaterielle Wirtschaftsgüter körperlich nicht fassbar. Sie stellen aber einen wirtschaftlichen Wert dar, der selbständig bewertbar ist. Zu den immateriellen Wirtschaftsgütern gehören a...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Makler: Persönliche und fac... / 3.3 Fortbildungsinhalte

Anlage 1 zu § 15b Abs. 1 MaBV-E enthält einen umfangreichen Katalog inhaltlicher Anforderungen an die Weiterbildung der Makler. Abschnitt A listet die einzelnen Themenbereiche für Makler auf. Insgesamt entspricht der Themenkatalog im Wesentlichen den Inhalten, die bei einer Ausbildung zum Immobilienkaufmann vermittelt werden. Fortbildungsschwerpunkte für Makler sind insbesond...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Makler im Wettbewerb / 1.5 Konsequenzen

Wettbewerbsverstöße können unangenehme Folgen haben. Beeinträchtigten Mitbewerbern, Wettbewerbsvereinen, Verbraucherverbänden und IHKs stehen unterschiedliche Ansprüche zu. In der Maklerpraxis ist der Unterlassungsanspruch der bedeutsamste. Mögliche weitere Ansprüche wären solche auf Beseitigung, Schadensersatz, Auskunft, eidesstattliche Versicherung, Gewinnabschöpfung oder ...mehr

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FoVo 02/2025, Praxisalltag: Wettbewerbsrecht als Problem

Köhler/Feddersen Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb Kommentar, 25. Aufl. 2025 3001 Seiten, 225 EUR Verlag C.H.BeckISBN 978-3-406-82129-5 Das Wettbewerbsrecht gewinnt immer mehr an Bedeutung, weil der Wettbewerb immer häufiger auch Grenzen austestet. Hinzu kommt, dass der kollektive Rechtsschutz an Bedeutung gewinnt und in diesem Umfang gleichsam die Beachtung der Marktreg...mehr

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Abkürzungsverzeichnis

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§ 14 Zwangsvollstreckung au... / 1. Anforderungen an den Vollstreckungstitel

Rz. 6 Die Zwangsvollstreckung aus einem Duldungs- oder Unterlassungstitel setzt zunächst voraus, dass die allgemeinen Zulässigkeitsvoraussetzungen der Zwangsvollstreckung (siehe § 2) vorliegen. Rz. 7 Insoweit muss ein Titel vorliegen, der eine Verpflichtung zu einem Dulden oder Unterlassen begründet. Unterlassen ist jedes untätige Verhalten, das einen Kausalverlauf nicht beei...mehr

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§ 16 Rechtsbehelfe in der Z... / Literaturtipps

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 8. Mehrfache Strafverfolgung/Art. 54 SDÜ/Art. 50 GRCh

a) Überblick Rz. 922 [Autor/Stand] Insbesondere im Zusammenhang mit internationaler Umsatzsteuerhinterziehung kommt es überproportional häufig zu einer Anwendung von Art. 54 SDÜ/Art. 50 GRCh, da grundsätzlich jedes betroffene europäische Land zur Strafverfolgung befugt ist.[2] Das Vorliegen der Voraussetzungen ist sowohl vor der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens, insb. a...mehr

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§ 8 ABC der Forderungspfändung / Literaturtipps

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Corporate Influencer im Unt... / 5.3 Social Media Guidelines

Social Media Guidelines oder sind eine Möglichkeit, Regeln festzuschreiben. Diese Richtlinien können das Verhalten von Mitarbeitern für die Nutzung sozialer Netzwerke im beruflichen Kontext regeln. Darin können beispielsweise die Art und Weise der Social Media Nutzung definiert werden. Auch No-Gos der Kommunikation können hier festgeschrieben werden, zum Beispiel, dass nicht...mehr

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Existenzgründungsberatung d... / 13 Marketing

Marketing ist eine Konzeption der Unternehmensführung bzw. eine Unternehmensphilosophie, bei der zur Erreichung der Unternehmensziele (z. B. mehr Gewinn, Ertragssicherung, Vergrößerung der Marktanteile, Wertsteigerung des Unternehmens usw.) alle betrieblichen Aktivitäten konsequent auf die Erfordernisse des konkreten Markts ausgerichtet werden. Werbung ist ein Bestandteil all...mehr