Fachbeiträge & Kommentare zu Wettbewerbsrecht

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§ 55 Wettbewerbsrecht / III. Checkliste Vertragliche Vereinbarung

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§ 55 Wettbewerbsrecht / 1. Typischer Sachverhalt

Rz. 38 Ein Elektronikkonzern wirbt mit der Aussage "Jetzt kaufen später bezahlen – Sie erhalten bei uns eine Preisgarantie von vier Monaten ab Kauf. Erhöhen wir in dieser Zeit unsere Preise, sind Sie davon nicht betroffen! Außerdem geben wir auf alle unsere Produkte 24 Monate Gewährleistung".mehr

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§ 55 Wettbewerbsrecht / b) Verfahrensverdoppelung

Rz. 136 Bei Anrufung einer Einigungsstelle und dem Scheitern einer gütlichen Einigung besteht die Gefahr der Verfahrensverdoppelung durch die dann nachfolgende Anrufung eines ordentlichen Gerichtes mit entsprechendem Zeit- und Kostenaufwand.mehr

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§ 55 Wettbewerbsrecht / d) Prozesskostenhilfe

Rz. 138 Im Gegensatz zu einem gerichtlichen Verfahren kennt das Einigungsverfahren keine Prozesskostenhilfe.mehr

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§ 55 Wettbewerbsrecht / III. Checkliste: Einigungsstellenverfahren

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§ 55 Wettbewerbsrecht / I. Typischer Sachverhalt

Rz. 96 A hat gegen B eine einstweilige Verfügung erwirkt, in der B untersagt worden ist, die Teilnahme an einer Verlosung vom Kauf eines Produktes von B abhängig zu machen. B begehrt die Aufhebung der einstweiligen Verfügung.mehr

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§ 55 Wettbewerbsrecht / i) Vorformulierte Unterlassungserklärung

Rz. 12 Den meisten Abmahnungen ist eine vorformulierte Unterlassungserklärung beigefügt. Diese stellt aber wiederum kein Wirksamkeitserfordernis einer Abmahnung dar, sondern soll lediglich längere Auseinandersetzungen über den Umfang der Unterwerfungserklärung vermeiden (siehe Rdn 25).mehr

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§ 55 Wettbewerbsrecht / 3. Gegenstandswert

Rz. 146 Der Gegenstandswert einer negativen Feststellungsklage wird häufig so hoch bemessen wie bei der Leistungsklage.[171]mehr

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§ 55 Wettbewerbsrecht / 4. Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung wegen unlauterer Herabsetzung, vergleichender Werbung – Veröffentlichungsbefugnis

a) Typischer Sachverhalt Rz. 54 Zum typischen Sachverhalt siehe Rdn 38. b) Rechtliche Hinweise Rz. 55 Die Streitwertbemessung im Verfügungsverfahren ist umstritten. Teilweise wird der gleiche Streitwert wie in einem Hauptsacheverfahren angesetzt.[88] Häufig wird der Gegenstandswert gegenüber dem geschätzten Hauptsachestreitwert aber bis zu einem Drittel niedriger angesetzt.[89]...mehr

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§ 55 Wettbewerbsrecht / 1. Typischer Sachverhalt

Rz. 104 A und B haben sich zu einer Anwaltssozietät S zusammengeschlossen. Sie werben u.a. mit der Bezeichnung "Das Anwaltsinstitut – Ihr Kompetenzzentrum für Wirtschafts- und Steuerberatung". Dagegen wendet sich Anwalt C. Nachdem C die Sozietät S erfolglos abgemahnt hat, erwirkt er eine einstweilige Verfügung. Diese wurde der Sozietät zugestellt. S hat drei Wochen nach Zust...mehr

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§ 55 Wettbewerbsrecht / 3. Checkliste: Abschlussverfahren

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§ 55 Wettbewerbsrecht / I. Typischer Sachverhalt

Rz. 149 A schaltet in regelmäßigen Abständen in der Zeitung Z großformatige Anzeigen. Wegen dieser Anzeigen wird er von B auf Unterlassung in Anspruch genommen. Die dem A im Januar zugestellte Beschlussverfügung enthält neben dem Unterlassungsgebot auch eine Ordnungsmittelandrohung. Im April desselben Jahres erscheint die beanstandete Anzeige von A in unveränderter Form. B b...mehr

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§ 55 Wettbewerbsrecht / 5. Streitwert

Rz. 156 Der Streitwert des Ordnungsmittelverfahrens richtet sich nach dem Vollstreckungsinteresse. Die Gerichte tendieren dazu, nur einen Bruchteil des Gegenstandswertes aus dem Verfügungsverfahren anzusetzen.[184] Ordnungsmittelverfahren sind daher nur selten kostendeckend.mehr

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§ 55 Wettbewerbsrecht / 3. Checkliste: Hauptsacheklage

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§ 55 Wettbewerbsrecht / 1. Typischer Sachverhalt

Rz. 69 A hat gegen B eine einstweilige Verfügung erwirkt und möchte diese vollziehen.mehr

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§ 55 Wettbewerbsrecht / 3. Checkliste: Zustellungsauftrag

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§ 55 Wettbewerbsrecht / III. Checkliste Zahlungsklagen

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§ 55 Wettbewerbsrecht / I. Typischer Sachverhalt

Rz. 130 Die Konsum KG, ein Lebensmittelunternehmen, bewirbt folgende Sonderangebotsaktion: "Jubiläumsgewinnspiel. 10 × 1.000 EUR. Jeder zehnte Kunde erhält 1.000 EUR in bar. Nur am (…) von 10:00 Uhr bis 12:00 Uhr." Dagegen wendet sich die Firma A.mehr

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§ 55 Wettbewerbsrecht / c) Zeugen/Sachverständige

Rz. 137 Die Einigungsstelle kann Zeugen und Sachverständige anhören. Für diese Personen ist das Erscheinen vor der Einigungsstelle jedoch freiwillig. Bei allen Verfahren, in denen es daher auf diese Beweismittel ankommt, wird sich ein Einigungsverfahren nicht anbieten.mehr

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§ 55 Wettbewerbsrecht / 3. Checkliste Kostenwiderspruch

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§ 55 Wettbewerbsrecht / 3. Checkliste: Abmahnung

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§ 55 Wettbewerbsrecht / II. Rechtliche Grundlagen

Rz. 142 Eine negative Feststellungsklage dient dazu, das Nichtbestehen eines gegen den Kläger geltend gemachten Unterlassungsanspruchs feststellen zu lassen. Dies ist dann von praktischer Relevanz, wenn – wie im Beispielsfall – der vermeintlich Verletzte Klarheit darüber benötigt, ob er ein bestimmtes Verhalten fortsetzen darf. Die Voraussetzungen einer negativen Feststellung...mehr

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§ 55 Wettbewerbsrecht / 1. Typischer Sachverhalt

Rz. 59 Die Firma X hat einen neuen Schokoriegel entwickelt. Sie hat sich dabei zwar von einem bekannten Produkt "inspirieren" lassen, meint aber, sich doch deutlich abzugrenzen. Da die Markteinführung erhebliches Geld kostet, möchte sie vermeiden, dass ihr diese durch eine einstweilige Verfügung des Konkurrenten untersagt wird.mehr

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§ 55 Wettbewerbsrecht / II. Rechtliche Grundlagen

Rz. 150 Die Vollstreckung eines Unterlassungstitels erfolgt gemäß § 890 ZPO, die eines Beseitigungstitels gemäß den §§ 887, 888 ZPO. 1. Titel Rz. 151 Voraussetzung einer Vollstreckung ist, dass der dem Vollstreckungsakt zugrunde liegende Titel Art und Umfang der dem Schuldner obliegenden Verpflichtung eindeutig erkennen lässt. Da in der Praxis häufig die konkrete Verletzungsfo...mehr

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§ 55 Wettbewerbsrecht / III. Checkliste: Ordnungsmittelverfahren

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§ 55 Wettbewerbsrecht / 3. Checkliste: Schutzschrift

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§ 55 Wettbewerbsrecht / V. Anmerkungen zum Muster

Rz. 159 Da die Unterlassungsverfügung den Regelfall darstellt, wird sie im Muster näher behandelt. Beseitigungsverfügungen werden durch Maßnahmen nach den §§ 887, 888 ZPO vollstreckt.mehr

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§ 55 Wettbewerbsrecht / f) Klageaufbau

Rz. 127 Der Klageaufbau unterliegt keinen Besonderheiten mit der Ausnahme, dass anders als bei den reinen Leistungsklagen die Antragsfassung häufig Schwierigkeiten bereitet (siehe Rdn 48). Bei "insbesondere"-Anträgen ist zu berücksichtigen, dass diese lediglich ein Ausführungsbeispiel eines ansonsten abstrakten Antrages darstellen. Häufig ist aber gerade der abstrakte Antrag...mehr

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§ 55 Wettbewerbsrecht / 3. Checkliste: Unterwerfungserklärung

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§ 55 Wettbewerbsrecht / b) Zuständigkeit

Rz. 42 Zuständiges Gericht ist gemäß § 937 Abs. 1 ZPO i.V.m. § 802 ZPO das Gericht der Hauptsache. Wenn eine Hauptsache bereits anhängig ist, ist die einstweilige Verfügung daher bei diesem Gericht zu beantragen. Regelmäßig ist dies jedoch im Verfügungsverfahren nicht der Fall. Der Verfügungsantrag ist dann bei dem Gericht zu stellen, bei dem anderenfalls die Hauptsacheklage...mehr

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§ 55 Wettbewerbsrecht / 4. Muster: Allgemeine Unterwerfungserklärung mit fixem Vertragsstrafeversprechen

Rz. 34 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 55.2: Allgemeine Unterwerfungserklärung mit fixem Vertragsstrafeversprechen Vorab per E-Mail Per Einschreiben/Rückschein Herrn Rechtsanwalt _________________________ (Adresse) Ihr Schreiben vom _________________________ Wir zeigen an, dass wir die rechtlichen Interessen der Firma Z-GmbH, _________________________ (Ad...mehr

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§ 55 Wettbewerbsrecht / 4. Muster: Zustellungsauftrag

Rz. 78 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 55.11: Zustellungsauftrag An das Amtsgericht – Gerichtsvollzieherverteilerstelle – EILT SEHR! In der Vollstreckungssache A ./. B überreichen wir als Anlagemehr

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§ 55 Wettbewerbsrecht / a) Einigung

Rz. 39 Wettbewerbsrechtliche Auseinandersetzungen sind von ihrer Eilbedürftigkeit geprägt. Ein jahrelanger Rechtsstreit über die Zulässigkeit einer vermeintlich rechtswidrigen, aber längst abgeschlossenen Werbekampagne ist für beide Parteien meist sinnlos. Für gewöhnlich wird dem Hauptsacheverfahren daher ein Verfügungsverfahren vorgeschaltet, in dem dem Verletzer ein bestim...mehr

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§ 55 Wettbewerbsrecht / e) Antragsfassung

Rz. 48 Die Antragsfassung stellt insoweit gegenüber gewöhnlichen Leistungsklagen besondere Anforderungen, als auch auf Nuancierungen geachtet werden muss. Zunächst einmal muss die Verletzungshandlung so genau bezeichnet werden, dass der Antrag vollstreckungsfähig wird. Ein Unterlassungsantrag, der auf ein Verbot gerichtet ist, eine Handlung "ähnlich wie" eine andere Handlung...mehr

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§ 55 Wettbewerbsrecht / f) Veröffentlichungsbefugnis

Rz. 49 Strittig ist, ob ein Verfügungsantrag einen Antrag auf Veröffentlichung enthalten darf. Dies wird teilweise bejaht, wobei aus dem Wortlaut des § 12 Abs. 2 UWG "Urteil" geschlossen wird, dass die Veröffentlichungsbefugnis nur in einer Urteilsverfügung angeordnet werden darf.[68] Die Gestattung einer Veröffentlichungsbefugnis selbst beruht auf einer Güterabwägung zwische...mehr

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§ 55 Wettbewerbsrecht / d) Vollmachtserfordernis

Rz. 5 Ein ständig wiederkehrender Streitpunkt ist, ob der Abmahnung eine Vollmacht beigefügt werden muss.[12] Ist der Abmahnung – wie regelmäßig der Fall – eine vorformulierte Unterlassungsverpflichtungserklärung beigefügt, gilt das Vollmachterfordernis indes nicht.[13] Auf die Abgabe eines Vertragsangebotes ist § 174 BGB weder direkt noch analog anwendbar.[14] Nur in den Fä...mehr

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§ 55 Wettbewerbsrecht / 4. Muster: Kostenwiderspruch

Rz. 95 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 55.13: Kostenwiderspruch An das Landgericht _________________________ – Wettbewerbskammer – Az. _________________________ Gegner: RA _________________________ – Abschriften zwecks Zustellung anbei – Kostenwiderspruch In Sachen B-GmbH ./. A-GmbH bestellen wir uns zu Verfahrensbevollmächtigten der Antragsgegnerin. Namens ...mehr

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§ 55 Wettbewerbsrecht / III. Checkliste: Aufhebungsverfahren

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§ 55 Wettbewerbsrecht / j) Entbehrlichkeit der Abmahnung

Rz. 13 Da nach der Rechtsprechung des BVerfG[30] bei Beantragung einer Beschlussverfügung eine Anhörung des Abgemahnten stattgefunden haben muss, ist eine Abmahnung zumindest in diesem Rechtszug grundsätzlich nicht entbehrlich und wird, wenn sie nicht vorgerichtlich durchgeführt wurde, im Verfahren nachgeholt. In nur sehr seltenen Fällen ist eine Abmahnung daher entbehrlich....mehr

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§ 55 Wettbewerbsrecht / 3. Checkliste: Verfügungsverfahren

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§ 55 Wettbewerbsrecht / III. Checkliste: Negative Feststellungsklage

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§ 55 Wettbewerbsrecht / g) Erklärungsfrist

Rz. 9 Weiter muss dem Abgemahnten eine hinreichende Erklärungsfrist eingeräumt werden. Diese richtet sich nach den Umständen des Einzelfalls. Einerseits muss der Störer ausreichend Gelegenheit haben, den beanstandeten Sachverhalt aufzuklären und sich ggf. Rat zu holen. Regelmäßig sollte die Erklärungsfrist daher wenigstens eine Woche betragen.[18] Andererseits muss aber auch...mehr

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§ 55 Wettbewerbsrecht / 1. Feststellungsinteresse

Rz. 143 Voraussetzung einer negativen Feststellungsklage ist zunächst einmal ein Feststellungsinteresse. Dabei gilt nach ganz herrschender Meinung die Vorrangigkeit der Leistungsklage auch in Wettbewerbsfällen. Wenn Voraussetzungen und Risiken einer Leistungsklage für den Kläger von denen einer Feststellungsklage nicht grundlegend abweichen, ist dem Kläger zuzumuten, sogleic...mehr

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§ 55 Wettbewerbsrecht / 2. Gerichtliche Zuständigkeit

Rz. 145 Die negative Feststellungsklage kann nach den allgemeinen Vorschriften überall dort erhoben werden, wo der Abmahnende seinerseits gerichtliche Schritte ergreifen könnte. Wird seitens des Abmahnenden (Beklagter des Feststellungsverfahrens) später Leistungsklage erhoben, so muss diese nicht als Widerklage bei dem Gericht, vor dem die Feststellungsklage bereits anhängig...mehr

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§ 55 Wettbewerbsrecht / 4. Muster: Abschlussschreiben

Rz. 116 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 55.15: Abschlussschreiben B-GmbH – Geschäftsführer – Einstweilige Verfügung des Landgerichts _________________________ vom _________________________, zugestellt am _________________________ Sehr geehrter Herr _________________________, bekanntlich vertreten wir die rechtlichen Interessen der A-GmbH, ______________...mehr

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§ 55 Wettbewerbsrecht / b) Rechtliche Hinweise

Rz. 55 Die Streitwertbemessung im Verfügungsverfahren ist umstritten. Teilweise wird der gleiche Streitwert wie in einem Hauptsacheverfahren angesetzt.[88] Häufig wird der Gegenstandswert gegenüber dem geschätzten Hauptsachestreitwert aber bis zu einem Drittel niedriger angesetzt.[89]mehr

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§ 55 Wettbewerbsrecht / 5. Muster: Abschlusserklärung

Rz. 117 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 55.16: Abschlusserklärung Z-GmbH – Herrn Geschäftsführer Z – Einstweilige Verfügung des Landgerichts _________________________ vom _________________________ hier: Abschlusserklärung Bekanntlich vertreten wir die rechtlichen Interessen der X-GmbH, _________________________ (Adresse). Gegen unsere Mandantin haben Si...mehr

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§ 55 Wettbewerbsrecht / e) Bedingungsfeindlichkeit

Rz. 22 Eine Unterwerfungserklärung muss grundsätzlich unbedingt abgegeben werden.[45] Hiervon gibt es nur wenige Ausnahmen. Eine davon ist der Vorbehalt einer Aufbrauchsfrist, die eine Wiederholungsgefahr dann entfallen lässt, wenn eine solche Frist auch von einem Gericht hätte eingeräumt werden müssen und zudem der Zeitraum auch angemessen ist. Diese Einschränkungen zeigen,...mehr

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§ 55 Wettbewerbsrecht / f) Regionale Eingrenzung

Rz. 23 In – eng begrenzten – Ausnahmefällen kann es zulässig sein, eine Unterlassungserklärung räumlich zu begrenzen.[47] Zwar kann grundsätzlich ein in einem bestimmten räumlichen Markt begründeter Unterlassungsanspruch bundesweit durchgesetzt werden.[48] Lassen aber unterschiedliche landesrechtliche Regelungen eine bundesweit einheitliche Beurteilung des Wettbewerbsgescheh...mehr

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§ 55 Wettbewerbsrecht / IV. Muster: Antrag auf Verhängung eines Ordnungsmittels gem. § 890 ZPO

Rz. 158 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 55.20: Antrag auf Verhängung eines Ordnungsmittels gemäß § 890 ZPO An das Landgericht _________________________ – Wettbewerbskammer – Antrag auf Verhängung eines Ordnungsmittels gemäß § 890 ZPO der A-GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer, _________________________ (Adresse), – Gläubigerin – Verfahrensbevollmächt...mehr