Fachbeiträge & Kommentare zu Wettbewerbsrecht

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§ 55 Wettbewerbsrecht / 1. Typischer Sachverhalt

Rz. 66 Anwalt A braucht von dem Geschäftsführer seiner Partei, dem G, eine eidesstattliche Versicherung.mehr

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§ 16 Franchiserecht / 3. Wettbewerbsrecht

Rz. 15 Ebenfalls ein "Klassiker" unter den Problembereichen des Franchising ist die Frage der Zurechenbarkeit wettbewerbswidriger Handlungen gem. §§ 5 ff. UWG einzelner Franchisenehmer für den Franchisegeber nach § 8 Abs. 2 UWG.[27] Rz. 16 Nachdem ursprünglich die Ansicht vertreten worden war, dass der Franchisegeber sich uneingeschränkt wettbewerbswidrige Handlungen seiner F...mehr

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§ 55 Wettbewerbsrecht / I. Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung

1. Typischer Sachverhalt Rz. 38 Ein Elektronikkonzern wirbt mit der Aussage "Jetzt kaufen später bezahlen – Sie erhalten bei uns eine Preisgarantie von vier Monaten ab Kauf. Erhöhen wir in dieser Zeit unsere Preise, sind Sie davon nicht betroffen! Außerdem geben wir auf alle unsere Produkte 24 Monate Gewährleistung". 2. Rechtliche Grundlagen a) Einigung Rz. 39 Wettbewerbsrechtli...mehr

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§ 55 Wettbewerbsrecht / 2. Rechtliche Grundlagen

a) Einigung Rz. 39 Wettbewerbsrechtliche Auseinandersetzungen sind von ihrer Eilbedürftigkeit geprägt. Ein jahrelanger Rechtsstreit über die Zulässigkeit einer vermeintlich rechtswidrigen, aber längst abgeschlossenen Werbekampagne ist für beide Parteien meist sinnlos. Für gewöhnlich wird dem Hauptsacheverfahren daher ein Verfügungsverfahren vorgeschaltet, in dem dem Verletzer...mehr

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§ 55 Wettbewerbsrecht / F. Negative Feststellungsklage

I. Typischer Sachverhalt Rz. 141 B stellt Süßwaren her. Auf der Süßwarenmesse stellt er einen neuen Schokoladenriegel vor. A ist der Auffassung, der Schokoladenriegel stelle eine unzulässige Nachahmung eines seit längerem von A vertriebenen Schokoladenriegels dar. A hat B daher auf der Basis der §§ 3, 4 Nr. 3 UWG abgemahnt. B hat die Abmahnung als unbegründet zurückgewiesen u...mehr

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§ 55 Wettbewerbsrecht / C. Aufhebungsverfahren

I. Typischer Sachverhalt Rz. 96 A hat gegen B eine einstweilige Verfügung erwirkt, in der B untersagt worden ist, die Teilnahme an einer Verlosung vom Kauf eines Produktes von B abhängig zu machen. B begehrt die Aufhebung der einstweiligen Verfügung. II. Rechtliche Grundlagen Rz. 97 Die Aufhebungsmöglichkeit einer einstweiligen Verfügung ergibt sich aus § 927 ZPO. Bei nachträgl...mehr

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§ 55 Wettbewerbsrecht / Literaturtipps

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§ 55 Wettbewerbsrecht / c) Fortsetzungszusammenhang

Rz. 20 Häufig findet sich in vorformulierten Unterwerfungserklärungen ein "Verzicht auf die Einrede des Fortsetzungszusammenhangs" oder der Verzicht auf Verbindung einzelner Verstöße zu einer "rechtlichen Einheit".[35] Der Ausschluss der Berücksichtigung eines Fortsetzungszusammenhangs (dessen Anwendbarkeit allerdings nach Aufgabe dieser Rechtsfigur im Strafrecht auch im Wet...mehr

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§ 55 Wettbewerbsrecht / a) Typischer Sachverhalt

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§ 55 Wettbewerbsrecht / 1. Typischer Sachverhalt

Rz. 59 Die Firma X hat einen neuen Schokoriegel entwickelt. Sie hat sich dabei zwar von einem bekannten Produkt "inspirieren" lassen, meint aber, sich doch deutlich abzugrenzen. Da die Markteinführung erhebliches Geld kostet, möchte sie vermeiden, dass ihr diese durch eine einstweilige Verfügung des Konkurrenten untersagt wird.mehr

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§ 55 Wettbewerbsrecht / II. Rechtliche Grundlagen

Rz. 150 Die Vollstreckung eines Unterlassungstitels erfolgt gemäß § 890 ZPO, die eines Beseitigungstitels gemäß den §§ 887, 888 ZPO. 1. Titel Rz. 151 Voraussetzung einer Vollstreckung ist, dass der dem Vollstreckungsakt zugrunde liegende Titel Art und Umfang der dem Schuldner obliegenden Verpflichtung eindeutig erkennen lässt. Da in der Praxis häufig die konkrete Verletzungsfo...mehr

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§ 55 Wettbewerbsrecht / III. Checkliste: Ordnungsmittelverfahren

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§ 55 Wettbewerbsrecht / 3. Checkliste: Schutzschrift

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§ 55 Wettbewerbsrecht / V. Anmerkungen zum Muster

Rz. 159 Da die Unterlassungsverfügung den Regelfall darstellt, wird sie im Muster näher behandelt. Beseitigungsverfügungen werden durch Maßnahmen nach den §§ 887, 888 ZPO vollstreckt.mehr

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§ 55 Wettbewerbsrecht / 3. Checkliste: Hauptsacheklage

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§ 55 Wettbewerbsrecht / I. Typischer Sachverhalt

Rz. 165 A und B produzieren beide Spielwaren. A ist dabei der Auffassung, dass B sich mit Design und Ausstattung einer neuen Anziehpuppe zu sehr an die Produkte von A angelehnt hat. B ist anderer Auffassung, möchte aber einen Streit vermeiden. B ist daher bereit, freiwillig das Aussehen der Puppe zu verändern. Im Gegenzug möchte B aber sichergestellt wissen, dass das derzeit...mehr

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§ 55 Wettbewerbsrecht / 3. Checkliste: Widerspruchsverfahren

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§ 55 Wettbewerbsrecht / 1. Typischer Sachverhalt

Rz. 1 Z betreibt ein Möbelhaus in Köln. Der Werbeprospekt von Z verspricht "Nur für kurze Zeit! Alle Markenartikel wegen Neueröffnung nach Umbau reduziert". Auf der Rückseite des Prospektes erfährt der Leser, dass dieses Angebot nur für "Saisonware" gilt.mehr

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§ 55 Wettbewerbsrecht / III. Checkliste Vertragliche Vereinbarung

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§ 55 Wettbewerbsrecht / 1. Typischer Sachverhalt

Rz. 38 Ein Elektronikkonzern wirbt mit der Aussage "Jetzt kaufen später bezahlen – Sie erhalten bei uns eine Preisgarantie von vier Monaten ab Kauf. Erhöhen wir in dieser Zeit unsere Preise, sind Sie davon nicht betroffen! Außerdem geben wir auf alle unsere Produkte 24 Monate Gewährleistung".mehr

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§ 55 Wettbewerbsrecht / b) Verfahrensverdoppelung

Rz. 136 Bei Anrufung einer Einigungsstelle und dem Scheitern einer gütlichen Einigung besteht die Gefahr der Verfahrensverdoppelung durch die dann nachfolgende Anrufung eines ordentlichen Gerichtes mit entsprechendem Zeit- und Kostenaufwand.mehr

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§ 55 Wettbewerbsrecht / d) Prozesskostenhilfe

Rz. 138 Im Gegensatz zu einem gerichtlichen Verfahren kennt das Einigungsverfahren keine Prozesskostenhilfe.mehr

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§ 55 Wettbewerbsrecht / I. Typischer Sachverhalt

Rz. 96 A hat gegen B eine einstweilige Verfügung erwirkt, in der B untersagt worden ist, die Teilnahme an einer Verlosung vom Kauf eines Produktes von B abhängig zu machen. B begehrt die Aufhebung der einstweiligen Verfügung.mehr

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§ 55 Wettbewerbsrecht / i) Vorformulierte Unterlassungserklärung

Rz. 12 Den meisten Abmahnungen ist eine vorformulierte Unterlassungserklärung beigefügt. Diese stellt aber wiederum kein Wirksamkeitserfordernis einer Abmahnung dar, sondern soll lediglich längere Auseinandersetzungen über den Umfang der Unterwerfungserklärung vermeiden (siehe Rdn 25).mehr

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§ 55 Wettbewerbsrecht / 3. Gegenstandswert

Rz. 146 Der Gegenstandswert einer negativen Feststellungsklage wird häufig so hoch bemessen wie bei der Leistungsklage.[171]mehr

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§ 55 Wettbewerbsrecht / 3. Checkliste: Abmahnung

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§ 55 Wettbewerbsrecht / 4. Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung wegen unlauterer Herabsetzung, vergleichender Werbung – Veröffentlichungsbefugnis

a) Typischer Sachverhalt Rz. 54 Zum typischen Sachverhalt siehe Rdn 38. b) Rechtliche Hinweise Rz. 55 Die Streitwertbemessung im Verfügungsverfahren ist umstritten. Teilweise wird der gleiche Streitwert wie in einem Hauptsacheverfahren angesetzt.[88] Häufig wird der Gegenstandswert gegenüber dem geschätzten Hauptsachestreitwert aber bis zu einem Drittel niedriger angesetzt.[89]...mehr

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§ 55 Wettbewerbsrecht / 1. Typischer Sachverhalt

Rz. 104 A und B haben sich zu einer Anwaltssozietät S zusammengeschlossen. Sie werben u.a. mit der Bezeichnung "Das Anwaltsinstitut – Ihr Kompetenzzentrum für Wirtschafts- und Steuerberatung". Dagegen wendet sich Anwalt C. Nachdem C die Sozietät S erfolglos abgemahnt hat, erwirkt er eine einstweilige Verfügung. Diese wurde der Sozietät zugestellt. S hat drei Wochen nach Zust...mehr

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§ 55 Wettbewerbsrecht / 3. Checkliste: Abschlussverfahren

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§ 55 Wettbewerbsrecht / I. Typischer Sachverhalt

Rz. 149 A schaltet in regelmäßigen Abständen in der Zeitung Z großformatige Anzeigen. Wegen dieser Anzeigen wird er von B auf Unterlassung in Anspruch genommen. Die dem A im Januar zugestellte Beschlussverfügung enthält neben dem Unterlassungsgebot auch eine Ordnungsmittelandrohung. Im April desselben Jahres erscheint die beanstandete Anzeige von A in unveränderter Form. B b...mehr

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§ 55 Wettbewerbsrecht / 5. Streitwert

Rz. 156 Der Streitwert des Ordnungsmittelverfahrens richtet sich nach dem Vollstreckungsinteresse. Die Gerichte tendieren dazu, nur einen Bruchteil des Gegenstandswertes aus dem Verfügungsverfahren anzusetzen.[184] Ordnungsmittelverfahren sind daher nur selten kostendeckend.mehr

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§ 55 Wettbewerbsrecht / 1. Typischer Sachverhalt

Rz. 69 A hat gegen B eine einstweilige Verfügung erwirkt und möchte diese vollziehen.mehr

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§ 55 Wettbewerbsrecht / 3. Checkliste: Unterwerfungserklärung

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§ 55 Wettbewerbsrecht / 3. Checkliste: Zustellungsauftrag

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§ 55 Wettbewerbsrecht / III. Checkliste Zahlungsklagen

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§ 55 Wettbewerbsrecht / I. Typischer Sachverhalt

Rz. 130 Die Konsum KG, ein Lebensmittelunternehmen, bewirbt folgende Sonderangebotsaktion: "Jubiläumsgewinnspiel. 10 × 1.000 EUR. Jeder zehnte Kunde erhält 1.000 EUR in bar. Nur am (…) von 10:00 Uhr bis 12:00 Uhr." Dagegen wendet sich die Firma A.mehr

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§ 55 Wettbewerbsrecht / V. Widerspruchsverfahren

1. Typischer Sachverhalt Rz. 79 Die Firma Z-GmbH hat gegen ihre Konkurrentin, die X-GmbH, am … eine Beschlussverfügung erwirkt, die fristgerecht zugestellt wurde. Gestützt wurde die Beschlussverfügung auf die §§ 3, 5a Abs. 4 UWG (Verschleierung des kommerziellen Charakters einer geschäftlichen Handlung). Die X-GmbH legt dagegen Widerspruch ein. 2. Rechtliche Grundlagen Rz. 80 D...mehr

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§ 55 Wettbewerbsrecht / 2. Rechtliche Grundlagen

a) Abmahnung Rz. 2 Das Abmahnverfahren – mittlerweile detailliert geregelt in den §§ 13, 13a UWG – steht in der Regel am Anfang einer wettbewerbsrechtlichen Auseinandersetzung. Der Mandant schildert entweder einen wettbewerbsrechtlichen Sachverhalt und erwartet ein rasches Vorgehen oder er ist Empfänger eines Abmahnschreibens geworden. Auch wenn die Abmahnung an sich "nur" ei...mehr

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§ 55 Wettbewerbsrecht / c) Zeugen/Sachverständige

Rz. 137 Die Einigungsstelle kann Zeugen und Sachverständige anhören. Für diese Personen ist das Erscheinen vor der Einigungsstelle jedoch freiwillig. Bei allen Verfahren, in denen es daher auf diese Beweismittel ankommt, wird sich ein Einigungsverfahren nicht anbieten.mehr

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§ 55 Wettbewerbsrecht / III. Checkliste: Einigungsstellenverfahren

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§ 55 Wettbewerbsrecht / 3. Checkliste Kostenwiderspruch

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§ 55 Wettbewerbsrecht / II. Rechtliche Grundlagen

Rz. 142 Eine negative Feststellungsklage dient dazu, das Nichtbestehen eines gegen den Kläger geltend gemachten Unterlassungsanspruchs feststellen zu lassen. Dies ist dann von praktischer Relevanz, wenn – wie im Beispielsfall – der vermeintlich Verletzte Klarheit darüber benötigt, ob er ein bestimmtes Verhalten fortsetzen darf. Die Voraussetzungen einer negativen Feststellung...mehr

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§ 55 Wettbewerbsrecht / b) Zuständigkeit

Rz. 42 Zuständiges Gericht ist gemäß § 937 Abs. 1 ZPO i.V.m. § 802 ZPO das Gericht der Hauptsache. Wenn eine Hauptsache bereits anhängig ist, ist die einstweilige Verfügung daher bei diesem Gericht zu beantragen. Regelmäßig ist dies jedoch im Verfügungsverfahren nicht der Fall. Der Verfügungsantrag ist dann bei dem Gericht zu stellen, bei dem anderenfalls die Hauptsacheklage...mehr

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§ 55 Wettbewerbsrecht / 2. Gerichtliche Zuständigkeit

Rz. 145 Die negative Feststellungsklage kann nach den allgemeinen Vorschriften überall dort erhoben werden, wo der Abmahnende seinerseits gerichtliche Schritte ergreifen könnte. Wird seitens des Abmahnenden (Beklagter des Feststellungsverfahrens) später Leistungsklage erhoben, so muss diese nicht als Widerklage bei dem Gericht, vor dem die Feststellungsklage bereits anhängig...mehr

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§ 55 Wettbewerbsrecht / 2. Rechtliche Grundlagen

Rz. 105 Das Abschlussverfahren stellt nicht – anders als sein Name vermuten lässt – die Beendigung des Verfügungsverfahrens dar. Es hat vielmehr die Funktion, die in der einstweiligen Verfügung getroffenen Regelungen bestandskräftig zu machen und ihr damit die gleichen Wirkungen wie einem Hauptsachetitel zukommen zu lassen.[126] Das Abschlussverfahren geht daher dem Hauptsac...mehr

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§ 55 Wettbewerbsrecht / 4. Muster: Abschlussschreiben

Rz. 116 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 55.15: Abschlussschreiben B-GmbH – Geschäftsführer – Einstweilige Verfügung des Landgerichts _________________________ vom _________________________, zugestellt am _________________________ Sehr geehrter Herr _________________________, bekanntlich vertreten wir die rechtlichen Interessen der A-GmbH, ______________...mehr

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§ 55 Wettbewerbsrecht / e) Bedingungsfeindlichkeit

Rz. 22 Eine Unterwerfungserklärung muss grundsätzlich unbedingt abgegeben werden.[45] Hiervon gibt es nur wenige Ausnahmen. Eine davon ist der Vorbehalt einer Aufbrauchsfrist, die eine Wiederholungsgefahr dann entfallen lässt, wenn eine solche Frist auch von einem Gericht hätte eingeräumt werden müssen und zudem der Zeitraum auch angemessen ist. Diese Einschränkungen zeigen,...mehr

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§ 55 Wettbewerbsrecht / a) Sinn einer Schutzschrift

Rz. 60 Vorschriften über eine Schutzschrift wird man in der ZPO vergeblich suchen. Es handelt sich dabei um ein in der wettbewerbsrechtlichen Praxis entwickeltes vorbeugendes Verteidigungsmittel gegen einen zu erwartenden Verfügungsantrag. Anders als in dem normalerweise einseitig verlaufenden Verfügungsverfahren, in dem nur die Argumente des Antragstellers gehört werden, wi...mehr

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§ 55 Wettbewerbsrecht / 2. Androhung

Rz. 152 Voraussetzung der Festsetzung eines Ordnungsmittels ist weiterhin, dass dieses zuvor angedroht worden ist. Regelmäßig wird eine Ordnungsmittelandrohung bereits durch den Kläger/Antragsteller im Verfügungs- oder Hauptsacheverfahren beantragt. Ist eine Ordnungsmittelandrohung nicht zugleich mit dem Verbotsausspruch in derselben Entscheidung tenoriert worden, sondern er...mehr

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§ 55 Wettbewerbsrecht / g) Verschuldensmaßstab

Rz. 24 Beliebt ist auch die Variante, nach der der Schuldner eine Vertragsstrafe lediglich für den Fall einer i.S.v. § 890 ZPO schuldhaften Zuwiderhandlung verspricht. Diese Variante hat für den Abgemahnten den Vorteil, dass die Haftung für Erfüllungsgehilfen entfällt. Diese Einschränkung war lange umstritten. Mittlerweile mehren sich aber die Stimmen, die eine solche Eingre...mehr