Fachbeiträge & Kommentare zu Wettbewerbsrecht

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§ 1 Grundlagen des internat... / VI. Firma

Rz. 84 Die Rechtsnatur des Firmenrechts ist umstritten. Vielfach wird in der Literatur die Ansicht vertreten, es handele sich um Ordnungsrecht mit öffentlichem Charakter.[112] Dies führt zu einer territorialistischen Geltung. Maßgeblich wäre das Recht am Ort der Hauptniederlassung der Gesellschaft und ihrer Zweigniederlassung. Danach könnte z.B. von einer in Liechtenstein er...mehr

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Türkei / 2. Gegenwärtige Situation

Rz. 4 Der gegenwärtige Stand des türkischen Rechts (Juni 2021) ist von intensiven Reformbewegungen geprägt, die gleichzeitig den für die Aufnahme der Türkei in die EU geforderten Anpassungen des Normenbestandes an europäische Standards Rechnung zu tragen suchen. Auch die großen Kodifikationen sind davon betroffen. Rz. 5 Nachdem bereits Mitte der neunziger Jahre viele wirtscha...mehr

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Kanada / III. Geschäftsführung

Rz. 70 Den Direktoren ist die Vertretung der Gesellschaft, die Führung ihrer Geschäfte, darüber hinaus aber auch die Festlegung der Geschäftspolitik übertragen. Damit verfügen sie über eine umfassende Leitungsmacht und sind nach Maßstäben deutschen Rechts grundsätzlich eher mit dem Vorstand einer Aktiengesellschaft zu vergleichen als mit der Geschäftsführung einer GmbH, zuma...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Sommer, SGB V § 130a Rabatt... / 2.2 Gesetzliche Herstellerabschläge

Rz. 4 Es ist zwischen verschiedenen gesetzlichen Herstellerabschlägen (Herstellerrabatten) zu unterscheiden: Für erstattungsfähige Arzneimittel ohne Festbetrag beträgt der Herstellerabschlag 7 % (vgl. Abs. 1 Satz 1). Für patentfreie, wirkstoffgleiche Arzneimittel gilt ein Abschlag in Höhe von 6 % (vgl. Abs. 1 Satz 2). Für patentfreie, wirkstoffgleiche Arzneimittel (Generika und...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Sommer, SGB V § 88 Bundesle... / 2.5 Vertragspartner auf der Landesebene

Rz. 6 Nach Abs. 2 Satz 1 vereinbaren die Landesverbände der Krankenkassen und die Innungsverbände der Zahntechniker die Vergütungen für die nach dem bundeseinheitlichen Verzeichnis abrechnungsfähigen Leistungen, ohne die zahntechnischen Leistungen beim Zahnersatz einschließlich Zahnkronen und Suprakonstruktionen. Die Befugnisse, die gemäß Abs. 2 den Innungsverbänden der Zahnt...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Getrennte Rechtswahrnehmung durch denselben Anwalt

Rz. 113 Bei der Rechtsverfolgung für mehrere Gläubiger hat der Anwalt rechtlich die Möglichkeit, die Ansprüche eines jeden Gläubigers einzeln geltend zu machen, soweit keine notwendige Streitgenossenschaft (§ 62 ZPO)[126] vorliegt. Antragsteller sind "grundsätzlich frei in der Wahl, ob sie mehrere aus einem einheitlichen wirtschaftlichen Lebensvorgang erwachsene Ansprüche ge...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 3. Erstattungsfähigkeit in Höhe anderweitig ersparter Kosten

Rz. 109 Sind nach dem oben Dargestellten die Kosten des Verkehrsanwalts unmittelbar nicht erstattungsfähig, so können dessen Kosten jedoch in Höhe anderweitig ersparter Kosten zu erstatten sein. Zu diesen anderweitig ersparten Kosten zählen insbesondere die Informationsreisekosten der Partei, die anderenfalls angefallen wären. Die Höhe der Informationsreisekosten der Partei r...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Gebührenunterschreitungsverbot (§ 49b Abs. 1 BRAO)

Rz. 19 Die Verbindlichkeit einer Vergütungsvereinbarung ist zivilrechtlich auch an dem Gebührenunterschreitungsverbot des § 49b Abs. 1 S. 1 BRAO zu messen. Es soll das RVG als staatliches Tarifgesetz schützen und einen "Preiswettbewerb um Mandate"[23] verhindern. Wegen seiner wettbewerbsbeschränkenden Funktion steht das Gebührenunterschreitungsverbot in der Kritik. Das 16. H...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Anspruchsgrundlagen

Rz. 110 Wie ausgeführt, kann die vorprozessual bzw. in solchen Verfahren entstandene Gebühr, in denen es gar nicht zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung gekommen ist, nicht festgesetzt werden. Eine Erstattungspflicht der Gegenseite kann sich mangels analoger Anwendbarkeit von § 91 ZPO nur aus materiell-rechtlichen Anspruchsgrundlagen ergeben.[83] Als Anspruchsgrundlagen ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Ausnahmen

Rz. 10 Von diesem Grundsatz (vgl. Rdn 9) gibt es zwei Ausnahmen: Rz. 11 a) Eine Stellvertretung durch andere Personen ist immer dann zulässig, wenn dies mit dem Auftraggeber vereinbart ist. Rz. 12 b) Darüber hinaus ist eine Stellvertretung auch dann zulässig, wenn sich aus den Umständen ergibt, dass eine Stellvertretung erforderlich und ein erkennbares gegenläufiges Interesse ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Abtretung an Nicht-Anwalt

Rz. 69 Die Abtretung der Vergütungsforderung an einen nicht als Rechtsanwalt zugelassenen Dritten ist für den Anwalt sinnvoll, wenn er seinen Anspruch nicht selbst eintreiben möchte, etwa weil er als Gläubiger nicht persönlich in Erscheinung treten möchte oder weil er den mit der Beitreibung verbundenen Arbeits- und Kostenaufwand scheut. Zudem kann sich der Anwalt mit dem Fo...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Bestimmung der Gebühr

Rz. 10 Die Bestimmung der konkreten Geschäftsgebühr hat daher in folgenden Schritten zu erfolgen:mehr

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Persönliche Haftung des GmbH-Geschäftsführers gegenüber Gesellschaftsgläubigern

Zusammenfassung Zahlungszusagen von GmbH-Geschäftsführern können als Schuldbeitritt auszulegen sein, worauf die Geschäftsführer von Gesellschaftsgläubigern persönlich in Anspruch genommen werden können. Sachverhalt Der Beklagte war Gesellschafter und Geschäftsführer einer mittlerweile insolventen GmbH (im Folgenden: "Schuldnerin"). Die Schuldnerin schloss mit der Klägerin eine...mehr

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AGS 12/2020, Keine Gebühren... / 1 Aus den Gründen

Die zulässige Beschwerde hat in der Sache keinen Erfolg. 1. Die Antragstellerinnen wenden sich allein dagegen, dass das LG die beantragte Mehrvertretungsgebühr (Nr. 1008 VV) abgesetzt hat. Sie stehen auf dem Standpunkt, wenn – wie hier – zwei Antragsteller jeweils einen markenrechtlichen Unterlassungsanspruch gegen einen Antragsgegner geltend machen, läge nur eine Angelegenhe...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / III. Die Anrufung des Europäischen Gerichtshofs

Rz. 95 Stand: EL 124 – ET: 11/2020 Der EuGH ist ein gemeinsames Gericht der EU mit Sitz in > Luxemburg. Ihm zugeordnet ist ein Gericht erster Instanz, häufig als Europäisches Gericht (EuG) oder Gericht der Europäischen Union bezeichnet. Der EuGH entscheidet im Wege einer Vorabentscheidung ua über die Gültigkeit und Auslegung der Handlungen der Organe der > Europäische Union. ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Finanzierungsmöglichkeiten:... / 2.1 Factoring

Factoring ist eine vielseitige Finanzdienstleistung, die in wachsendem Umfang genutzt wird. Meist nehmen die Factoring-Kunden den kompletten Leistungsumfang des Factors (Abtretungsempfänger) in Anspruch, z. B. eine umsatzkongruente Finanzierung, vollen Schutz vor Forderungsausfällen und das Debitorenmanagement (Service). Die Einziehung im Wege des echten Factoring abgetreten...mehr

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AGS 11/2020, MüKo - Wettbewerbsrecht, Band 2: Deutsches Wettbewerbsrecht - Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) §§ 1-96, 185, 186, Verfahren vor den europäischen Gerichten

Herausgegeben von Prof. Dr. Dr. Dres. h.c. Franz Jürgen Säcker und Prof. Dr. Peter Meier-Beck. 3. Aufl., 2020. Verlag C.H. Beck, München. XXX, 2010 S., Hardcover (in Leinen), 299,00 EUR Der Band 2 zum Deutschen Wettbewerbsrecht kommentiert das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Die Neuauflage berücksichtigt insbesondere eine Fülle an Entscheidungen sowie die umfass...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB XII § 75 Allgemei... / 2.8 Anwendung des Wettbewerbsrechts auf das Vertragsrecht

Rz. 69 Fraglich ist, ob auf den Abschluss von Verträgen zwischen den Sozialhilfeträgern und den Trägern der Einrichtungen bzw. Dienste die wettbewerbsrechtlichen Regelungen über das Vergabeverfahren (§§ 97 ff. GWB i. V. m. der Vergabeverordnung) Anwendung finden. Hierfür müssen nach §§ 98 bis 100 GWB 3 Voraussetzungen erfüllt sein: Die Träger der Sozialhilfe müssen öffentlich...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB XII § 75 Allgemei... / 3 Literatur

Rz. 76 Armborst, Das Verfahren vor der Schiedsstelle nach § 94 BSHG, NDV 1996 S. 262. ders., Wird die Schiedsstelle nach § 94 BSHG ab dem 1. Januar 1999 arbeitslos? Eine Diskussion einiger Auswirkungen der zum 1. Januar 1999 in Kraft tretenden Regelungen der §§ 93a bis 93d BSHG, NDV 1998 S. 191. ders., Neues zur Schiedsstelle nach § 94 BSHG, NDV 1999 S. 221. Arndt, Subjektive R...mehr

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Jung, SGB XII § 75 Allgemei... / 2.3 Vorrangregelung (Abs. 2 Satz 1)

Rz. 37 Abs. 2 Satz 1 regelt, dass die Träger der Sozialhilfe zur Erfüllung ihrer Aufgaben eigene Einrichtungen nur dann neu schaffen sollen, soweit nicht geeignete Einrichtungen anderer Träger vorhanden sind, ausgebaut oder geschaffen werden können. Rz. 38 Die Vorschrift beinhaltet unverändert die umfassende Gewährleistungsverpflichtung der Sozialhilfeträger. Die Vorschrift k...mehr

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Jung, SGB VIII § 83 Aufgabe... / 2.2.1 Auswirkungen der Gesamt- und der Planungsverantwortung auf das europäische Vergabe- und Wettbewerbsrecht

Rz. 5 Neben der oben unter Rz. 3 f. dargelegten Zuständigkeit des Bundes für die Abstimmung von Angelegenheiten der Jugendhilfe und der Politiken mit Bezügen zur Jugendhilfe im internationalen Bereich ist darüber hinaus zu beachten, dass die Normen des Europarechts in vielfältiger Weise auf die nationalen Rechtsbestimmungen sowohl des Bundes- als auch des Landesrechts einwir...mehr

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Jung, SGB VIII § 74 Förderu... / 2.9 Anwendbarkeit des Wettbewerbsrechts

Rz. 67c Die Ausgestaltung des deutschen Sozialrechts obliegt an sich dem deutschen Gesetzgeber. Sofern sich der Staat zur Leistungserfüllung jedoch Privater bedient und gleichzeitig die Leistungen aus öffentlichen Geldern finanziert, ist immer auch sowohl an das nationale als auch an das unionsrechtliche Wirtschafts- und Wettbewerbsrecht zu denken (vgl. v. Boetticher/Münder,...mehr

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Jung, SGB VIII § 83 Aufgabe... / 3 Literatur

Rz. 22 Bieback, Etablierung eines Gemeinsamen Marktes für Krankenbehandlung durch den EuGH, NZS 2001 S. 561; Eichenhofer, Institutionelle Förderung aus europäischer Sicht, SDSRV (1998) Nr. 43 S. 105; Kingreen, Vergaberechtliche Anforderungen an die sozialrechtliche Leistungserbringung, SGb 2004 S. 659; Krickl, Überregulierung hemmt Kinderschutz, Städte- und Gemeinderat 2011 S. ...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB VIII § 79 Gesamtv... / 2.1 Gesamtverantwortung, Planungsverantwortung

Rz. 3 Nach Abs. 1 haben die Träger der öffentlichen Jugendhilfe, d. h. die Kreise und kreisfreien Städte als örtliche Träger (§ 69 Abs. 1 Satz 2) sowie die nach Landesrecht bestimmten überörtlichen Träger (§ 69 Abs. 1 Satz 3), für die Erfüllung der Aufgaben nach diesem Buch die Gesamtverantwortung einschließlich der Planungsverantwortung. Das BVerfG (Urteil v. 21.11.2017, 2 ...mehr

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AGS 01/2020, Büscher, Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb – Kommentar

Herausgegeben von Wolfgang Büscher. 1. Aufl., 2019. Verlag Carl Heymanns. XXVI, 2624 S, 178,00 EUR Der neue Heymanns Kommentar zum UWG erläutert die Vorschriften des UWG, der Preisangabenverordnung und des Gesetzes zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen. Der Herausgeber war Vorsitzender Richter am BGH und Mitglied des für Wettbewerbs-, Marken-, Geschmacksmuster- und Urheberrech...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Jansen, SGB X § 86 Zusammen... / 2.3.2.2 Sekundäransprüche

Rz. 19 Eine "grobe" Verletzung des § 86 führt im Verhältnis der Leistungsträger untereinander zu einem sozialrechtlichen Herstellungsanspruch (BSG, Urteil v. 10.5.2007, B 10 KR 1/05 R). Darüber hinausgehende Folgenbeseitigungs- oder Schadensersatzansprüche hat das BSG im Bereich des Wettbewerbs zwischen den Krankenkassen jedoch abgelehnt (BSG, Urteil v. 31.3.1998, B 1 KR 9/9...mehr

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§ 1 Anwaltsvertrag / 3. Haftung

Rz. 390 Die Zusammenarbeit von Anwälten in einem Verbund ist haftungsrechtlich wie die Zusammenarbeit mit einem (ausländischen) Anwalt im Einzelfall zu behandeln. Ausnahmsweise können die Grundsätze der Anscheinssozietät (vgl. Rdn 411 f.) zu einer gesamtschuldnerischen Haftung aller Mitglieder des Verbunds führen. Allerdings sind ggf. auch die vorbeschriebenen Einschränkungen...mehr

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§ 15 Deliktische Haftung de... / Literaturtipps

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§ 15 Deliktische Haftung de... / III. Unterlassung

Rz. 82 Zur Abwehr künftiger widerrechtlicher Beeinträchtigungen eines nach §§ 823 ff. BGB geschützten Rechtsguts kann dessen Inhaber entsprechend §§ 12 Satz 2, 862 Abs. 1 Satz 2, 1004 Abs. 1 Satz 2 BGB von dem Störer Unterlassung verlangen (vgl. Rdn 62 ff.); auf dessen Verschulden kommt es dafür nicht an.[310] Von diesem vorbeugenden Anspruch auf Unterlassung künftiger Störu...mehr

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§ 49 Wörterlexikon / 2 B

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AGS 07/2019, Vorsteuerabzug... / 2 Aus den Gründen

Die Revision und die Anschlussrevision sind begründet; sie führen zur Aufhebung der Vorentscheidung und zur Entscheidung in der Sache selbst (§ 126 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 FGO). Das FG hat die Abmahnungen zur Durchsetzung des Unterlassungsanspruchs zu Unrecht als nicht steuerbar angesehen. Im Gegenzug ist der Klägerin der Vorsteuerabzug zu gewähren. Die Klage ist deshalb abzuweise...mehr

Lexikonbeitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Vor § 34 Die Haftung der Ge... / 2 Sachlicher Anwendungsbereich

Rz. 4 Die Einstandspflicht der Genossenschaft erfasst sowohl deliktsrechtliche (§§ 823 ff. BGB) Ansprüche als auch Vertragsverletzungen ihres Organwalters. Zwar wird bezüglich der Vertragshaftung zum Teil die Auffassung vertreten, die Haftungszurechnung bestimme sich nach § 278 BGB, doch verkennt diese Sichtweise die Unterschiede zwischen der hier angesprochenen Repräsentant...mehr

Kommentar aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Hillebrand/Keßler, GenG § 3... / 2.4 Hinweis auf die Nachschusspflicht

Rz. 8 Die durch die Genossenschaftsnovelle 1973 eingeführte und im Rahmen der Genossenschaftsreform 2006 wieder aufgehobene Regelung des § 3 Abs. 2 untersagte es der Genossenschaft, durch einen entsprechenden Firmenzusatz auf eine bestehende Nachschusspflicht ihrer Mitglieder hinzuweisen. Der Sinn dieser Regelung war von jeher zweifelhaft, zumal nicht erkennbar ist, welche ...mehr

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AGS 02/2019, Götting/Schertz/Seitz, Handbuch Persönlichkeitsrecht

Herausgegeben von Horst-Peter Götting, Christian Schertz und Walter Seitz. 2. Aufl., 2019. Verlag C.H.Beck, München. LXXVIII, 1468 S., Hardcover (in Leinen), 189,00 EUR Das Handbuch Persönlichkeitsrecht, bearbeitet von erfahrenen Autorinnen und Autoren aus Wissenschaft und Praxis, behandelt umfassend alle Aspekte des Persönlichkeitsrechts. Unter Abgrenzung zum Urheberrecht, z...mehr

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AGS 02/2019, Köhler/Bornkamm/Feddersen, Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb mit PAngV, UKlaG, DL-InfoV

Von RiOLG a.D. Prof. Dr. Helmut Köhler, VRiBGH a. D. Prof. Dr. Dr. h.c. Joachim Bornkamm, RiBGH Jörn Feddersen. 37. neu bearb. Aufl., 2019. Verlag C.H.Beck, München. XXIX, 2273 S., Hardcover (in Leinen), 185,00 EUR Die Neuauflage des führenden Standard-Kommentars von Köhler/Bornkamm/Feddersen berücksichtigt insbesondere die seit dem 25.5.2018 anwendbare DSGVO und deren Verhäl...mehr

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AGS 5/2018, Köhler/Bornkamm/Feddersen, Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb mit PAngV, UKlaG, DL-InfoV

Von Prof. Dr. Joachim Bornkamm, Jörn Feddersen und Prof. Dr. Helmut Köhler. 36. Aufl., 2018. C.H. Beck, München. XXIX, 2364 S., Hardcover (in Leinen). 179,00 EUR Ab der nun vorliegenden 36. Aufl. trägt das führende Standardwerk für den Wettbewerbsrechtler zusätzlich auch den Namen des seit der 34. Aufl. mitwirkenden RiBGH Jörn Feddersen. Die Neuauflage berücksichtigt insbeson...mehr

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FoVo 4/2018, Besondere Grün... / 3 Der Praxistipp

Entscheidung Die Bedeutung der Entscheidung des BGH geht über den Einzelfall hinaus und vermittelt wesentliche allgemeine Erkenntnisse zur Bestimmung von Gebühren eines Rechtsdienstleisters innerhalb von Gebührenrahmen. So dürften die Erwägungen des BGH etwa auch auf die Anwendung von § 14 RVG für die Bemessung der Höhe der Geschäftsgebühr heranzuziehen sein. Die "Mitte" besti...mehr

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Jansen, SGB X § 54 Vergleic... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 14 Kunze/Kreikeboom, Sozialrecht versus Wettbewerbsrecht – dargestellt am Beispiel der Belegung von Rehabilitationseinrichtungen, NZS 2005 S. 5. Masueh/Blüggel, Das Angebot auf Abschluss eines außergerichtlichen Vergleiches im Sozialgerichtsverfahren, SGb 2005 S. 613. Pickel, Zulässigkeit, Gestaltung und Wirksamkeit öffentlich-rechtlicher Verträge, SGb 1984 S. 132. Suchan, ...mehr

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Jansen, SGB X § 55 Austausc... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 8 Kunze/Kreikeboom, Sozialrecht versus Wettbewerbsrecht – dargestellt am Beispiel der Belegung von Rehabilitationseinrichtungen, NZS 2003 S. 62. Pickel, Zulässigkeit, Gestaltung und Wirksamkeit öffentlich-rechtlicher Verträge, SGb 1984 S. 133. Tapper,in: Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGB X, Kommentierung zu § 55 SGB X. Waherath, Preisdirigismen in der gesetzlichen Krankenversic...mehr

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zfs 12/2017, Kostenlose Ers... / 3 Anmerkung:

Mit seiner in einem berufsrechtlichen Verfahren ergangenen Entscheidung hat sich der BGH der ganz herrschenden Auffassung in der Rspr. und Literatur angeschlossen. Mangels einer gesetzlichen Gebührenregelung unterliegt damit der Bereich der außergerichtlichen anwaltlichen Beratung nicht dem Verbot der Gebührenunterschreitung, so dass es den Anwälten grundsätzlich gestattet i...mehr

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FoVo 6/2017, Informationspf... / 3 Der Praxistipp

Pionierarbeit des Landgerichts Es gibt bisher wenige Entscheidungen zur Auslegung der Informationspflichten nach § 11a RDG und dem korrespondierenden § 43d BRAO. Veröffentlicht sind sie nicht und betreffen auch – anders als hier – besondere Konstellationen des Einzelfalls. Juris und Beck-Online zeigen keine einzige veröffentlichte Entscheidung zu den Informations- und Mitteil...mehr

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ZAP 7/2015, Anwälte im Inte... / d) Wettbewerbsrecht

Nicht nur aus marken- oder namensrechtlicher Sicht kann es in Bezug auf Domainnamen Probleme geben. Auch das Wettbewerbsrecht wartet mit Stolperfallen auf. Denn oftmals werden Domains, wie etwa anwalt-xy-musterhausen.de oder steuerberater-niedersachsen.de registriert, also eine Kombination aus einer Berufsbezeichnung und einer Ortsangabe. Nach Auffassung des BGH (Urt. v. 1.9...mehr

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ZAP 8/2017, Wettbewerbsrech... / a) Datenschutzrecht/Wettbewerbsrecht

Das Datenschutzrecht dient dem Schutz der informationellen Selbstbestimmung des Betroffenen als absolutes Recht i.S.d. § 823 Abs. 1 BGB, das Wettbewerbsrecht dient dem Schutz der Einhaltung gleicher und damit unverfälschter Marktchancen aller Beteiligten, d.h. Verbraucher und Unternehmer. Die Schutzgegenstände sind erkennbar verschieden (hierzu auch Schaffert, Festschrift fü...mehr

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ZAP 4/2016, Wettbewerbsrecht: Parallelität von Kronzeugenregelungen in der EU

(EuGH, Urt. v. 20.1.1016 – C-428/14) • Auf dem Gebiet des Wettbewerbsrechts bestehen die Kronzeugenregelungen der Union und der Mitgliedstaaten eigenständig nebeneinander. Diese Regelungen sind Ausdruck des Systems paralleler Zuständigkeiten von Kommission und nationalen Wettbewerbsbehörden. Nationale Wettbewerbsbehörden sind daher nicht verpflichtet, sich bei Kronzeugenantr...mehr

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ZAP 5/2016, Wettbewerbsrecht: Verstoß gegen arzneimittelrechtliche Preisbindung

(VG Münster, Urt. v. 12.11.2015 – 5 K 954/14) • Bei einer Ausgabe von Gutscheinen durch eine Apotheke gegen Abgabe und Einlösung eines Rezepts kann ein Verstoß gegen die gesetzlich angeordnete arzneimittelrechtliche Preisbindung vorliegen. Ein Verstoß gegen die arzneimittelrechtliche Preisbindung liegt nicht nur dann vor, wenn der Apotheker ein preisgebundenes Arzneimittel z...mehr

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ZAP 17/2016, Wettbewerbsrecht: Marktbeeinflussung durch Austausch von Informationen

(BGH, Urt. v. 12.4.2016 – KZR 31/14) • Stimmen sich Wettbewerber durch den Austausch von Informationen über ihr künftiges Marktverhalten ab, beeinflusst dies den Wettbewerb nachteilig, ohne dass es eines weiteren Zutuns bedarf. Dies begründet die Vermutung, dass die an der Abstimmung beteiligten Unternehmen die mit ihren Wettbewerbern ausgetauschten Informationen bei der Bes...mehr

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ZAP 19/2016, Wettbewerbsrecht: Vorinstallierte Software auf Computern

(EuGH, Urt. v. 7.9.2016 – C-310/15) • Der Verkauf eines Computers mit vorinstallierter Software stellt an sich keine unlautere Geschäftspraxis dar. Auch ist das Fehlen einer Preisangabe für die einzelnen vorinstallierten Programme keine irreführende Geschäftspraxis. Hinweis: Geklagt hatte ein französischer Staatsbürger, der nicht hinnehmen wollte, dass der Verkäufer einen So...mehr

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ZAP 2/2016, Wettbewerbsrecht: Werbung für die Nutzung einer "Taxi-App" bei Gewährung eines Preisvorteils

(OLG Stuttgart, Urt. v. 19.11.2015 – 2 U 88/15) • Durch eine Rabattaktion wird der Betreiber einer "Taxi-App" nicht zum Taxiunternehmer. Als Vermittler von Taxifahrten ist er nicht Adressat der Marktverhaltensregeln i.S.d. § 4 Nr. 11 UWG darstellenden §§ 39 Abs. 3, 51 Abs. 5 PBefG. Adressat dieser Normen ist nur derjenige, der i.S.d. § 1 Abs. 1 S. 1 PBefG Personen befördert....mehr

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ZAP 12/2016, Wettbewerbsrecht: Unterlassungsanspruch bei abträglicher Äußerung eines Rechtsanwalts

(BGH, Urt. v. 31.3.2016 – I ZR 160/14) • Zwischen einem Rechtsanwalt und einem Anwaltsnotar, die beide am selben Ort im Bereich des Immobilienrechts tätig sind, besteht ein konkretes Wettbewerbsverhältnis, wenn abträgliche Äußerungen des Rechtsanwalts über die Notartätigkeit sich nachteilhaft auch im Bereich der anwaltlichen Tätigkeit des Anwaltsnotars auswirken können. Der ...mehr

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ZAP 22/2016, Wettbewerbsrecht: Preisbindung bei verschreibungspflichtigen Arzneimitteln

(EuGH, Urt. v. 19.10.2016 – C-148/15) • Die deutsche Preisbindung bei verschreibungspflichtigen Arzneimitteln verstößt gegen das Unionsrecht. Grundsätzlich kann zwar eine Beschränkung des freien Warenverkehrs mit dem Schutz der Gesundheit und des Lebens gerechtfertigt werden, doch ist die betreffende deutsche Regelung zur Erreichung dieser Ziele nicht geeignet. Es ist insb. ...mehr