Fachbeiträge & Kommentare zu Wettbewerbsrecht

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§ 4 Medienrecht / b) Gesetzgebungskompetenz für den Jugendschutz

Rz. 250 Sowohl der Bund als auch die Länder nehmen Gesetzgebungskompetenz im Bereich des Jugendschutzes für sich in Anspruch. Die oben angesprochenen Neuregelungen zum Jugendschutz und Jugendmedienschutz beruhen auf einer Kompetenzverteilung zwischen diesen Rechtsträgern. Nach Art. 30 und 70 Abs. 1 GG sind grundsätzlich die Länder zur Ausübung staatlicher Befugnisse ermächti...mehr

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§ 2 Urheberrecht / b) Frühere Fälle der freien Benutzung

Rz. 235 Nach der Abschaffung des § 24 UrhG im Jahre 2021 wurden Teile dieser Norm in § 23 Abs. 1 UrhG übernommen.[383] Nunmehr regelt § 23 UrhG auch die Begrenzung des Schutzbereichs des Urheberrechts als immanente Schranke des Bearbeitungsrechts. Nach der nun maßgeblichen Bestimmung ist der "äußere" Abstand entscheidend. Ein solcher hinreichender Abstand liegt dann vor, wen...mehr

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§ 4 Medienrecht / b) Anwendungsbereich des Jugendmedienschutz-Staatsvertrags

Rz. 269 Der Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV) der Länder ist am 7.11.2020 als Art. 3 des Staatsvertrags zur Modernisierung der Medienordnung in Kraft getreten. Zweck dieser Ländervereinbarung ist der einheitliche Schutz der Kinder und Jugendlichen vor Angeboten in elektronischen Informations- und Kommunikationsmedien, die deren Entwicklung oder Erziehung beeinträchtig...mehr

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Außenhaftung des GmbH-Geschäftsführers

Zusammenfassung Neben einer GmbH kommt auch der Geschäftsführer als Verantwortlicher gem. der DSGVO in Betracht. Damit besteht ein weiterer Anknüpfungstatbestand für die Außenhaftung des Geschäftsführers. Der Kläger strebte die "Mitgliedschaft" bei einer GmbH an. Vor dem Hintergrund dieser Mitgliedschaftsanfrage hatte der Geschäftsführer im Namen der GmbH – aber ohne die Einw...mehr

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Jansen, SGB IV § 29 Rechtss... / 3 Literatur

Rz. 14 Bieback, Rechtliche Probleme von Organisationsstruktur und Selbstverwaltung der Unfallversicherung, Festschrift für Wolfgang Gitter 1995. Engelmann, Untergesetzliche Normsetzung im Recht der gesetzlichen Krankenversicherung durch Verträge und Richtlinien, NZS 2000 S. 1. Hassel/Hopf/Hinne, Selbstverwaltung und Geschäftsführung als Träger des sozialen Fortschritts, in: Fe...mehr

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Sommer, SGB XI § 52 Aufgabe... / 2.3 Geltung des Wettbewerbsrechts

Rz. 7 Kurz erörtert werden soll die Frage der Geltung des europäischen und deutschen Wettbewerbsrechts im Hinblick auf die Tätigkeiten der Pflegekassen allgemein sowie der Landesverbände und dem Spitzenverband der Pflegekassen im Speziellen. Relevant kann dies u. a. beim Abschluss von Versorgungsverträgen mit ambulanten, teil- und vollstationären Pflegeeinrichtungen (vgl. § ...mehr

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§ 4 Außergerichtliche Tätig... / V. Urheberrechtliche Abmahnungen

Rz. 71 Allseits bekannt ist, dass z. B. das illegale Herunterladen von Musik oder Filmen im Internet eine Abmahnung durch einen RA nach sich ziehen kann. Gebührenpflichtige Abmahnschreiben eines RA sind ein im Urheber- und Wettbewerbsrecht übliches und auch legitimes Mittel zur Bekämpfung von Rechtsverletzungen. Durch eine Abmahnung können meistens kostspielige Prozesse verm...mehr

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AGS 01/2022, Harte-Bavendamm/Frauke Henning-Bodewig, UWG - Kommentar zum Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb, mit Preisangabenverordnung und Geschäftsgeheimnisgesetz

Herausgegeben von Henning Harte-Bavendamm, Frauke Henning-Bodewig, Michael Goldmann und Jan Tolkmitt. 5. Aufl., 2021, Verlag C.H. Beck, München. XXIII, 3234 S., 319,00 EUR In dem großen Kommentar erläutern erfahrene Praktiker und Wissenschaftler das deutsche und europäische Wettbewerbsrecht. Die Aktualität und Bedeutung des Werkes wird dadurch hervorgehoben, dass die vielfält...mehr

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Abkürzungsverzeichnis

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§ 2 Die Erstattungsfähigkei... / hh) Wertungswidersprüche vermeiden

Rz. 159 Für die Praxis darf der Wertungswiderspruch einer anderen Sicht der Dinge nicht übersehen werden. Einerseits wird dem Gläubiger das Recht abgesprochen, die Kosten des eigenen Personaleinsatzes bei der Bemessung vorgerichtlicher Mahngebühren zu berücksichtigen.[376] Anderseits soll aber gerade der Umstand, dass er über im kaufmännischen Mahnwesen ausgebildetes Persona...mehr

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§ 1 Grundsätzliche Betracht... / 2. Registrierung, Sachkunde und Postulationsfähigkeit

Rz. 13 Wie schon nach dem RBerG bedarf es zur Inkassotätigkeit nach §§ 3, 10 und 12 RDG einer Registrierung, um Inkassodienstleistungen als nach § 2 Abs. 2 RDG der Rechtsdienstleistung gleichgestellte Tätigkeit erbringen zu können. Voraussetzung ist eine besondere praktische und theoretische Sachkunde. Die außergerichtliche Rechtsdienstleistung unterliegt also weiter einem g...mehr

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England und Wales1 England ... / b) Unzulässige Firmen

Rz. 104 Es ist nicht zulässig, in die Firma der Gesellschaft den Rechtsformzusatz zu integrieren. Dieser muss grundsätzlich am Ende des Firmennamens angehängt werden. Zudem ist es nicht zulässig, Namen von bereits bestehenden Gesellschaften zu verwenden. Auch Namen, welche zur Erfüllung eines Straftatbestandes führen, und obszöne oder blasphemische Bezeichnungen dürfen nicht...mehr

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Türkei / e) Beschränkungen

Rz. 153 Mit dem HGB 2012 entfallen ist eine alte Regelung (Art. 520 Abs. 3 HGB a.F.), wonach ein Gesellschafter, der auf seinen Anteil eine Sacheinlage erbracht hat, seinen Anteil für eine Dauer von drei Jahren ab Gründung nicht übertragen durfte. Rz. 154 Öffentlich-rechtliche Beschränkungen der Anteilsübertragung können sich aus dem Wettbewerbsrecht (Kartellrecht) ergeben. E...mehr

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§ 1 Grundlagen des internat... / VI. Firma

Rz. 84 Die Rechtsnatur des Firmenrechts ist umstritten. Vielfach wird in der Literatur die Ansicht vertreten, es handele sich um Ordnungsrecht mit öffentlichem Charakter.[112] Dies führt zu einer territorialistischen Geltung. Maßgeblich wäre das Recht am Ort der Hauptniederlassung der Gesellschaft und ihrer Zweigniederlassung. Danach könnte z.B. von einer in Liechtenstein er...mehr

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Türkei / 2. Gegenwärtige Situation

Rz. 4 Der gegenwärtige Stand des türkischen Rechts (Juni 2021) ist von intensiven Reformbewegungen geprägt, die gleichzeitig den für die Aufnahme der Türkei in die EU geforderten Anpassungen des Normenbestandes an europäische Standards Rechnung zu tragen suchen. Auch die großen Kodifikationen sind davon betroffen. Rz. 5 Nachdem bereits Mitte der neunziger Jahre viele wirtscha...mehr

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Kanada / III. Geschäftsführung

Rz. 70 Den Direktoren ist die Vertretung der Gesellschaft, die Führung ihrer Geschäfte, darüber hinaus aber auch die Festlegung der Geschäftspolitik übertragen. Damit verfügen sie über eine umfassende Leitungsmacht und sind nach Maßstäben deutschen Rechts grundsätzlich eher mit dem Vorstand einer Aktiengesellschaft zu vergleichen als mit der Geschäftsführung einer GmbH, zuma...mehr

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Sommer, SGB V § 88 Bundesle... / 2.5 Vertragspartner auf der Landesebene

Rz. 6 Nach Abs. 2 Satz 1 vereinbaren die Landesverbände der Krankenkassen und die Innungsverbände der Zahntechniker die Vergütungen für die nach dem bundeseinheitlichen Verzeichnis abrechnungsfähigen Leistungen, ohne die zahntechnischen Leistungen beim Zahnersatz einschließlich Zahnkronen und Suprakonstruktionen. Die Befugnisse, die gemäß Abs. 2 den Innungsverbänden der Zahnt...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Getrennte Rechtswahrnehmung durch denselben Anwalt

Rz. 113 Bei der Rechtsverfolgung für mehrere Gläubiger hat der Anwalt rechtlich die Möglichkeit, die Ansprüche eines jeden Gläubigers einzeln geltend zu machen, soweit keine notwendige Streitgenossenschaft (§ 62 ZPO)[126] vorliegt. Antragsteller sind "grundsätzlich frei in der Wahl, ob sie mehrere aus einem einheitlichen wirtschaftlichen Lebensvorgang erwachsene Ansprüche ge...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 3. Erstattungsfähigkeit in Höhe anderweitig ersparter Kosten

Rz. 109 Sind nach dem oben Dargestellten die Kosten des Verkehrsanwalts unmittelbar nicht erstattungsfähig, so können dessen Kosten jedoch in Höhe anderweitig ersparter Kosten zu erstatten sein. Zu diesen anderweitig ersparten Kosten zählen insbesondere die Informationsreisekosten der Partei, die anderenfalls angefallen wären. Die Höhe der Informationsreisekosten der Partei r...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Gebührenunterschreitungsverbot (§ 49b Abs. 1 BRAO)

Rz. 19 Die Verbindlichkeit einer Vergütungsvereinbarung ist zivilrechtlich auch an dem Gebührenunterschreitungsverbot des § 49b Abs. 1 S. 1 BRAO zu messen. Es soll das RVG als staatliches Tarifgesetz schützen und einen "Preiswettbewerb um Mandate"[23] verhindern. Wegen seiner wettbewerbsbeschränkenden Funktion steht das Gebührenunterschreitungsverbot in der Kritik. Das 16. H...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Bestimmung der Gebühr

Rz. 10 Die Bestimmung der konkreten Geschäftsgebühr hat daher in folgenden Schritten zu erfolgen:mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Ausnahmen

Rz. 10 Von diesem Grundsatz (vgl. Rdn 9) gibt es zwei Ausnahmen: Rz. 11 a) Eine Stellvertretung durch andere Personen ist immer dann zulässig, wenn dies mit dem Auftraggeber vereinbart ist. Rz. 12 b) Darüber hinaus ist eine Stellvertretung auch dann zulässig, wenn sich aus den Umständen ergibt, dass eine Stellvertretung erforderlich und ein erkennbares gegenläufiges Interesse ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Abtretung an Nicht-Anwalt

Rz. 69 Die Abtretung der Vergütungsforderung an einen nicht als Rechtsanwalt zugelassenen Dritten ist für den Anwalt sinnvoll, wenn er seinen Anspruch nicht selbst eintreiben möchte, etwa weil er als Gläubiger nicht persönlich in Erscheinung treten möchte oder weil er den mit der Beitreibung verbundenen Arbeits- und Kostenaufwand scheut. Zudem kann sich der Anwalt mit dem Fo...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Anspruchsgrundlagen

Rz. 110 Wie ausgeführt, kann die vorprozessual bzw. in solchen Verfahren entstandene Gebühr, in denen es gar nicht zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung gekommen ist, nicht festgesetzt werden. Eine Erstattungspflicht der Gegenseite kann sich mangels analoger Anwendbarkeit von § 91 ZPO nur aus materiell-rechtlichen Anspruchsgrundlagen ergeben.[83] Als Anspruchsgrundlagen ...mehr

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Persönliche Haftung des GmbH-Geschäftsführers gegenüber Gesellschaftsgläubigern

Zusammenfassung Zahlungszusagen von GmbH-Geschäftsführern können als Schuldbeitritt auszulegen sein, worauf die Geschäftsführer von Gesellschaftsgläubigern persönlich in Anspruch genommen werden können. Sachverhalt Der Beklagte war Gesellschafter und Geschäftsführer einer mittlerweile insolventen GmbH (im Folgenden: "Schuldnerin"). Die Schuldnerin schloss mit der Klägerin eine...mehr

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AGS 12/2020, Keine Gebühren... / 1 Aus den Gründen

Die zulässige Beschwerde hat in der Sache keinen Erfolg. 1. Die Antragstellerinnen wenden sich allein dagegen, dass das LG die beantragte Mehrvertretungsgebühr (Nr. 1008 VV) abgesetzt hat. Sie stehen auf dem Standpunkt, wenn – wie hier – zwei Antragsteller jeweils einen markenrechtlichen Unterlassungsanspruch gegen einen Antragsgegner geltend machen, läge nur eine Angelegenhe...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / III. Die Anrufung des Europäischen Gerichtshofs

Rz. 95 Stand: EL 124 – ET: 11/2020 Der EuGH ist ein gemeinsames Gericht der EU mit Sitz in > Luxemburg. Ihm zugeordnet ist ein Gericht erster Instanz, häufig als Europäisches Gericht (EuG) oder Gericht der Europäischen Union bezeichnet. Der EuGH entscheidet im Wege einer Vorabentscheidung ua über die Gültigkeit und Auslegung der Handlungen der Organe der > Europäische Union. ...mehr

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AGS 11/2020, MüKo - Wettbewerbsrecht, Band 2: Deutsches Wettbewerbsrecht - Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) §§ 1-96, 185, 186, Verfahren vor den europäischen Gerichten

Herausgegeben von Prof. Dr. Dr. Dres. h.c. Franz Jürgen Säcker und Prof. Dr. Peter Meier-Beck. 3. Aufl., 2020. Verlag C.H. Beck, München. XXX, 2010 S., Hardcover (in Leinen), 299,00 EUR Der Band 2 zum Deutschen Wettbewerbsrecht kommentiert das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Die Neuauflage berücksichtigt insbesondere eine Fülle an Entscheidungen sowie die umfass...mehr

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Jung, SGB VIII § 83 Aufgabe... / 2.2.1 Auswirkungen der Gesamt- und der Planungsverantwortung auf das europäische Vergabe- und Wettbewerbsrecht

Rz. 5 Neben der oben unter Rz. 3 f. dargelegten Zuständigkeit des Bundes für die Abstimmung von Angelegenheiten der Jugendhilfe und der Politiken mit Bezügen zur Jugendhilfe im internationalen Bereich ist darüber hinaus zu beachten, dass die Normen des Europarechts in vielfältiger Weise auf die nationalen Rechtsbestimmungen sowohl des Bundes- als auch des Landesrechts einwir...mehr

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Jung, SGB VIII § 83 Aufgabe... / 3 Literatur

Rz. 22 Bieback, Etablierung eines Gemeinsamen Marktes für Krankenbehandlung durch den EuGH, NZS 2001 S. 561; Eichenhofer, Institutionelle Förderung aus europäischer Sicht, SDSRV (1998) Nr. 43 S. 105; Kingreen, Vergaberechtliche Anforderungen an die sozialrechtliche Leistungserbringung, SGb 2004 S. 659; Krickl, Überregulierung hemmt Kinderschutz, Städte- und Gemeinderat 2011 S. ...mehr

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Jung, SGB VIII § 79 Gesamtv... / 2.1 Gesamtverantwortung, Planungsverantwortung

Rz. 3 Nach Abs. 1 haben die Träger der öffentlichen Jugendhilfe, d. h. die Kreise und kreisfreien Städte als örtliche Träger (§ 69 Abs. 1 Satz 2) sowie die nach Landesrecht bestimmten überörtlichen Träger (§ 69 Abs. 1 Satz 3), für die Erfüllung der Aufgaben nach diesem Buch die Gesamtverantwortung einschließlich der Planungsverantwortung. Das BVerfG (Urteil v. 21.11.2017, 2 ...mehr

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AGS 01/2020, Büscher, Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb – Kommentar

Herausgegeben von Wolfgang Büscher. 1. Aufl., 2019. Verlag Carl Heymanns. XXVI, 2624 S, 178,00 EUR Der neue Heymanns Kommentar zum UWG erläutert die Vorschriften des UWG, der Preisangabenverordnung und des Gesetzes zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen. Der Herausgeber war Vorsitzender Richter am BGH und Mitglied des für Wettbewerbs-, Marken-, Geschmacksmuster- und Urheberrech...mehr

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Jansen, SGB X § 86 Zusammen... / 2.3.2.2 Sekundäransprüche

Rz. 19 Eine "grobe" Verletzung des § 86 führt im Verhältnis der Leistungsträger untereinander zu einem sozialrechtlichen Herstellungsanspruch (BSG, Urteil v. 10.5.2007, B 10 KR 1/05 R). Darüber hinausgehende Folgenbeseitigungs- oder Schadensersatzansprüche hat das BSG im Bereich des Wettbewerbs zwischen den Krankenkassen jedoch abgelehnt (BSG, Urteil v. 31.3.1998, B 1 KR 9/9...mehr

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§ 1 Anwaltsvertrag / 3. Haftung

Rz. 390 Die Zusammenarbeit von Anwälten in einem Verbund ist haftungsrechtlich wie die Zusammenarbeit mit einem (ausländischen) Anwalt im Einzelfall zu behandeln. Ausnahmsweise können die Grundsätze der Anscheinssozietät (vgl. Rdn 411 f.) zu einer gesamtschuldnerischen Haftung aller Mitglieder des Verbunds führen. Allerdings sind ggf. auch die vorbeschriebenen Einschränkungen...mehr

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§ 15 Deliktische Haftung de... / Literaturtipps

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§ 15 Deliktische Haftung de... / III. Unterlassung

Rz. 82 Zur Abwehr künftiger widerrechtlicher Beeinträchtigungen eines nach §§ 823 ff. BGB geschützten Rechtsguts kann dessen Inhaber entsprechend §§ 12 Satz 2, 862 Abs. 1 Satz 2, 1004 Abs. 1 Satz 2 BGB von dem Störer Unterlassung verlangen (vgl. Rdn 62 ff.); auf dessen Verschulden kommt es dafür nicht an.[310] Von diesem vorbeugenden Anspruch auf Unterlassung künftiger Störu...mehr

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§ 49 Wörterlexikon / 2 B

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AGS 07/2019, Vorsteuerabzug... / 2 Aus den Gründen

Die Revision und die Anschlussrevision sind begründet; sie führen zur Aufhebung der Vorentscheidung und zur Entscheidung in der Sache selbst (§ 126 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 FGO). Das FG hat die Abmahnungen zur Durchsetzung des Unterlassungsanspruchs zu Unrecht als nicht steuerbar angesehen. Im Gegenzug ist der Klägerin der Vorsteuerabzug zu gewähren. Die Klage ist deshalb abzuweise...mehr

Kommentar aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Hillebrand/Keßler, GenG § 3... / 2.4 Hinweis auf die Nachschusspflicht

Rz. 8 Die durch die Genossenschaftsnovelle 1973 eingeführte und im Rahmen der Genossenschaftsreform 2006 wieder aufgehobene Regelung des § 3 Abs. 2 untersagte es der Genossenschaft, durch einen entsprechenden Firmenzusatz auf eine bestehende Nachschusspflicht ihrer Mitglieder hinzuweisen. Der Sinn dieser Regelung war von jeher zweifelhaft, zumal nicht erkennbar ist, welche ...mehr

Lexikonbeitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Vor § 34 Die Haftung der Ge... / 2 Sachlicher Anwendungsbereich

Rz. 4 Die Einstandspflicht der Genossenschaft erfasst sowohl deliktsrechtliche (§§ 823 ff. BGB) Ansprüche als auch Vertragsverletzungen ihres Organwalters. Zwar wird bezüglich der Vertragshaftung zum Teil die Auffassung vertreten, die Haftungszurechnung bestimme sich nach § 278 BGB, doch verkennt diese Sichtweise die Unterschiede zwischen der hier angesprochenen Repräsentant...mehr

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AGS 02/2019, Götting/Schertz/Seitz, Handbuch Persönlichkeitsrecht

Herausgegeben von Horst-Peter Götting, Christian Schertz und Walter Seitz. 2. Aufl., 2019. Verlag C.H.Beck, München. LXXVIII, 1468 S., Hardcover (in Leinen), 189,00 EUR Das Handbuch Persönlichkeitsrecht, bearbeitet von erfahrenen Autorinnen und Autoren aus Wissenschaft und Praxis, behandelt umfassend alle Aspekte des Persönlichkeitsrechts. Unter Abgrenzung zum Urheberrecht, z...mehr

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AGS 02/2019, Köhler/Bornkamm/Feddersen, Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb mit PAngV, UKlaG, DL-InfoV

Von RiOLG a.D. Prof. Dr. Helmut Köhler, VRiBGH a. D. Prof. Dr. Dr. h.c. Joachim Bornkamm, RiBGH Jörn Feddersen. 37. neu bearb. Aufl., 2019. Verlag C.H.Beck, München. XXIX, 2273 S., Hardcover (in Leinen), 185,00 EUR Die Neuauflage des führenden Standard-Kommentars von Köhler/Bornkamm/Feddersen berücksichtigt insbesondere die seit dem 25.5.2018 anwendbare DSGVO und deren Verhäl...mehr

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AGS 5/2018, Köhler/Bornkamm/Feddersen, Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb mit PAngV, UKlaG, DL-InfoV

Von Prof. Dr. Joachim Bornkamm, Jörn Feddersen und Prof. Dr. Helmut Köhler. 36. Aufl., 2018. C.H. Beck, München. XXIX, 2364 S., Hardcover (in Leinen). 179,00 EUR Ab der nun vorliegenden 36. Aufl. trägt das führende Standardwerk für den Wettbewerbsrechtler zusätzlich auch den Namen des seit der 34. Aufl. mitwirkenden RiBGH Jörn Feddersen. Die Neuauflage berücksichtigt insbeson...mehr

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FoVo 4/2018, Besondere Grün... / 3 Der Praxistipp

Entscheidung Die Bedeutung der Entscheidung des BGH geht über den Einzelfall hinaus und vermittelt wesentliche allgemeine Erkenntnisse zur Bestimmung von Gebühren eines Rechtsdienstleisters innerhalb von Gebührenrahmen. So dürften die Erwägungen des BGH etwa auch auf die Anwendung von § 14 RVG für die Bemessung der Höhe der Geschäftsgebühr heranzuziehen sein. Die "Mitte" besti...mehr

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zfs 12/2017, Kostenlose Ers... / 3 Anmerkung:

Mit seiner in einem berufsrechtlichen Verfahren ergangenen Entscheidung hat sich der BGH der ganz herrschenden Auffassung in der Rspr. und Literatur angeschlossen. Mangels einer gesetzlichen Gebührenregelung unterliegt damit der Bereich der außergerichtlichen anwaltlichen Beratung nicht dem Verbot der Gebührenunterschreitung, so dass es den Anwälten grundsätzlich gestattet i...mehr

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FoVo 6/2017, Informationspf... / 3 Der Praxistipp

Pionierarbeit des Landgerichts Es gibt bisher wenige Entscheidungen zur Auslegung der Informationspflichten nach § 11a RDG und dem korrespondierenden § 43d BRAO. Veröffentlicht sind sie nicht und betreffen auch – anders als hier – besondere Konstellationen des Einzelfalls. Juris und Beck-Online zeigen keine einzige veröffentlichte Entscheidung zu den Informations- und Mitteil...mehr

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ZAP 7/2015, Anwälte im Inte... / d) Wettbewerbsrecht

Nicht nur aus marken- oder namensrechtlicher Sicht kann es in Bezug auf Domainnamen Probleme geben. Auch das Wettbewerbsrecht wartet mit Stolperfallen auf. Denn oftmals werden Domains, wie etwa anwalt-xy-musterhausen.de oder steuerberater-niedersachsen.de registriert, also eine Kombination aus einer Berufsbezeichnung und einer Ortsangabe. Nach Auffassung des BGH (Urt. v. 1.9...mehr

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ZAP 8/2017, Wettbewerbsrech... / a) Datenschutzrecht/Wettbewerbsrecht

Das Datenschutzrecht dient dem Schutz der informationellen Selbstbestimmung des Betroffenen als absolutes Recht i.S.d. § 823 Abs. 1 BGB, das Wettbewerbsrecht dient dem Schutz der Einhaltung gleicher und damit unverfälschter Marktchancen aller Beteiligten, d.h. Verbraucher und Unternehmer. Die Schutzgegenstände sind erkennbar verschieden (hierzu auch Schaffert, Festschrift fü...mehr

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ZAP 4/2016, Wettbewerbsrecht: Parallelität von Kronzeugenregelungen in der EU

(EuGH, Urt. v. 20.1.1016 – C-428/14) • Auf dem Gebiet des Wettbewerbsrechts bestehen die Kronzeugenregelungen der Union und der Mitgliedstaaten eigenständig nebeneinander. Diese Regelungen sind Ausdruck des Systems paralleler Zuständigkeiten von Kommission und nationalen Wettbewerbsbehörden. Nationale Wettbewerbsbehörden sind daher nicht verpflichtet, sich bei Kronzeugenantr...mehr

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ZAP 22/2015, Wettbewerbsrecht: Verselbständigung der Abmahntätigkeit

(OLG München, Urt. v. 3.9.2015 – 29 U 721/15) • Die Geltendmachung lauterkeitsrechtlicher Unterlassungsansprüche ist unzulässig, wenn sie unter Berücksichtigung der gesamten Umstände missbräuchlich ist. Dies ist der Fall, wenn es zu einer Verselbständigung der Abmahntätigkeit von der sonstigen wirtschaftlichen Tätigkeit des Abmahnenden kommt. Hiervon ist auszugehen, wenn auf...mehr