Fachbeiträge & Kommentare zu Wettbewerbsrecht

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Firmenrecht / 1. Ziele des HRefG

Rz. 3 Das HRefG hat neben der Modernisierung des Kaufmannsbegriffes die Liberalisierung des Firmenrechts vorangetrieben. Das in Deutschland im europäischen Vergleich recht rigide Firmenbildungsrecht wurde entschärft und vereinheitlicht. Den Unternehmen wurde größere Wahlfreiheit bei der Bildung aussagekräftiger und werbewirksamer Firmen eingeräumt.[4] Unabhängig von der gewä...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Handelsvertreter- und V... / I. Muster: Handelsvertretervertrag

Rz. 327 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 5.1: Handelsvertretervertrag Handelsvertretervertrag Zwischen der Firma in: _________________________ (nachfolgend: "Unternehmer") und _________________________ (nachfolgend: "Handelsvertreter") in: _________________________ wird folgender Vertrag geschlossen: § 1 Rechtliche Stellung des Handelsvertreters (1) Der Unternehme...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 26 Kartellrecht / 7. Freistellung

Rz. 39 Der Ausdruck "Freistellung" bezeichnet den Fall, dass eine Vereinbarung bzw. ein Verhalten zwar grds. unter das Kartellverbot des § 1 GWB bzw. des Art. 101 Abs. 1 AEUV fällt, ausnahmsweise aber zulässig ist. Die Freistellung richtet sich nach Art. 101 Abs. 3 AEUV bzw. § 2 GWB. Sie kann sich zum einen aus einer Verordnung für ganze Gruppen von Vereinbarungen bzw. Verha...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 16 Testamentsvollstreckung / 4. Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Banken

Rz. 77 Am 11.11.2004 urteilte der für Wettbewerbsrecht zuständige Senat am BGH, dass die Werbung einer Bank oder eines Steuerberaters eine Testamentsvollstreckung durchzuführen nicht gegen das RBerG verstößt.[111] Die Entscheidung war angesichts der erfolgten Rspr. des BVerfG und der damals im Vordringen befindlichen Ansicht in der Lit. zum Anwendungsbereich des Rechtsberatu...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sommer, SGB V § 35 Festbetr... / 2.10 Rechtsschutz (Abs. 7 Satz 2 bis 4)

Rz. 28 Abs. 7 der Vorschrift sieht die Bekanntmachung der Festbeträge im BAnz und darüber hinaus die Klagemöglichkeit vor (Sätze 2 bis 4). Danach hat die Klage gegen die Festsetzung keine aufschiebende Wirkung und findet ohne Vorverfahren statt. Die Festbetragsfestsetzung ist ein gestaltender Verwaltungsakt in der Form der Allgemeinverfügung (BT-Drs. 11/3480 S. 54). Durch di...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / II. Begriff, Bedeutung und Anwendungsbereich

Rz. 2 [Autor/Stand] Als "Bannbruch" ("Bann" = Verbot) wird die verbotswidrige Einfuhr, Ausfuhr oder Durchfuhr von Gegenständen geahndet. Die Verbote dienen dabei durchweg steuerfremden Zwecken (z.B. dem Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung, dem Schutz der Gesundheit und des Lebens von Menschen, Tieren und Pflanzen, dem Umweltschutz, der Außenwirtschafts- und Vertei...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Kreis der Vermögensgegenstände, die planmäßig abzuschreiben sind

Rz. 466 [Autor/Zitation] Abs. 3 Satz 1 bezieht sich auf alle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens, "deren Nutzung zeitlich begrenzt ist". Zum Anlagevermögen zählen gem. § 247 Abs. 2 Vermögensgegenstände, die dauernd dem Geschäftsbetrieb dienen. Der Geschäfts- oder Firmenwert gilt nach § 246 Abs. 1 Satz 4 als zeitlich begrenzt nutzbarer Vermögensgegenstand des Anlagevermög...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.4 Nicht abziehbare Geldbußen, Ordnungs- und Verwarnungsgelder (§ 4 Abs 5 S 1 Nr 8 EStG)

Tz. 50 Stand: EL 111 – ET: 09/2023 Die Nichtabziehbarkeit von Geldbußen, Ordnungs- und Verwarnungsgeldern bei der Ermittlung des kstlichen Einkommens ergibt sich über den Verweis des § 8 Abs 1 KStG bereits aus dem EStG. § 4 Abs 5 S 1 EStG enthält in Nr 8 dazu folgende Regelung: Zitat Die folgenden BA dürfen den Gewinn nicht mindern 8. Geldbußen, Ordnungsgelder und Verwarnungsgeld...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 21 Rechte und Pflichten d... / 91. Schmiergeld

Rz. 1475 Als Schmiergeld (Oberbegriff: Vorteilsannahme) können in dem hier vorliegenden Zusammenhang alle solchen Vorteile bezeichnet werden, die ein Arbeitnehmer als Gegenleistung dafür erhält oder fordert, dass er einen Dritten bei dem Bezug von Waren oder Leistungen sonstiger Art in unlauterer Weise bevorzugt. Eine entsprechende Definition, wenn auch in wettbewerbsrechtli...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 5. Hinzuziehung mehrerer Beistände

Rz. 38 [Autor/Stand] Der Beschuldigte/Angeklagte kann während eines Strafverfahrens nach seiner Wahl beliebig viele Strafverteidiger, steuerliche Berater oder Hochschullehrer mit der Wahrnehmung seiner Interessen beauftragen, jedoch nicht mehr als drei (Wahl-)Verteidiger gleichzeitig (§ 137 Abs. 1 StPO). Grundsätzlich sind die Kosten mehrerer Verteidiger jedoch gem. § 464a A...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 11 Erbenhaftung / I. Unterlassungsverpflichtungen des Erblassers

Rz. 694 Bei Unterlassungsverpflichtungen des Erblassers ist zunächst von Bedeutung, ob sie personenbezogen sind oder ob sie ohne inhaltliche Veränderung auch personenunabhängig erfüllt werden können. Personenbezogene Verpflichtungen erlöschen mit dem Tod.[546] Ist die Verpflichtung objektbezogen – was am ehesten bei Unterlassungsverpflichtungen im Wettbewerbsrecht und bei St...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 10 Erbrecht und Grundbuch / h) Bedarf es einer Schutzschrift im Grundbuchverfahrensrecht?

Rz. 95 Deshalb stellt sich die Frage nach einem wirksamen Schutz für den materiell Berechtigten. Kann er rein vorsorglich das Grundbuchamt durch Einreichung einer Schutzschrift quasi "bösgläubig" machen, das Grundbuchamt also auf Zweifel an der Wirksamkeit eines Testaments aufmerksam machen, so dass die Berichtigung des Grundbuchs zunächst unterbleibt, dem Grundbuchamt die Z...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 16 Selbstständige und uns... / VIII. Ersatzformen

Rz. 162 Aus unterschiedlichsten Gründen kommen für manche potenziellen Stifter die klassischen Rechtsformen der rechtsfähigen oder nichtrechtsfähigen Stiftung nicht in Betracht. Sie wählen stattdessen z.B. die Rechtsform des Vereins oder der gemeinnützigen GmbH (gGmbH). Nicht selten wird in der Praxis dann aber die Bezeichnung "Stiftung" nicht nur für Stiftungen im eigentlic...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Firma, Sitz, Zweck und Gege... / 1.1 Allgemeine Grundsätze zur Namensgebung

Rz. 61 Bei der Namensgebung war eine eG früher viel stärker eingeschränkt, als dies heute der Fall ist. So musste nach früherem Recht der Name der eG dem Gegenstand des Unternehmens entlehnt sein, bei Wohnungsgenossenschaften somit dem Geschäft der Wohnraumüberlassung. Daher nennen sich die meisten Wohnungsgenossenschaften heute immer noch "Baugenossenschaft", "Siedlungsgeno...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 06/2023, Legal Tech: D... / 4. Smartlaw.de

Der Online-Generator smartlaw.de [23], welcher Gegenstand der gerichtlichen Auseinandersetzung zwischen dem Anbieter Wolters Kluwer und der Hanseatischen Rechtsanwaltskammer war,[24] richtet sich an Verbraucher sowie Unternehmen und ermöglicht diesen für diverse Lebenslagen die Erstellung von nahezu jedem im Rechtsverkehr gängigen Dokument und Vertrag. Dieser Anbieter war ein...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 17 Einricht... / 2.2 Unterstützung der freien Wohlfahrtspflege

Rz. 9 Die Regelung des Abs. 1 Satz 2 über die Unterstützung der Träger der freien Wohlfahrtspflege entspricht gesellschaftlichen Anforderungen und liegt im öffentlichen Interesse. Dazu verpflichtete schon das BSHG die Sozialhilfeträger. Die Unterstützung geht über die aus § 18 Abs. 1 hervorgehende Verpflichtung zur partnerschaftlichen Zusammenarbeit hinaus. Abs. 1 Satz 2 erm...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Vertragsstrafe / 4.4 Im Wettbewerbsrecht

Im Wettbewerbsrecht hat man es häufig mit strafbewehrten Unterlassungserklärungen zu tun. Praxis-Beispiel Verschleierte Gewerbsmäßigkeit Autohaus-Betreiber "Müller" hatte in Zeitungsanzeigen eine größere Zahl von gebrauchten Kraftfahrzeugen inseriert, ohne auf den gewerblichen Charakter der Angebote hinzuweisen. Daraufhin wurde "Müller" vom konkurrierenden Autohaus "Schneider"...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ESG und Recht: Standards und Normen im ESG-Bereich

Zusammenfassung Für das Modethema ESG findet sich auf internationaler, europäischer und nationaler Ebene mittlerweile eine Vielzahl von Standards und Normen, die für Unternehmen und ihre ESG-Maßnahmen relevant sind. Der Beitrag gibt einen Überblick. ESG (Environment, Social & Governance) ist in aller Munde. Aus Unternehmenssicht handelt es sich um ein neues Querschnittsthema,...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Die 11. GWB-Novelle: Paradigmenwechsel im Kartellrecht

Zusammenfassung Spätestens mit Ausbruch des Ukrainekriegs und den erheblichen Preissteigerungen bei Kraftstoffen begann eine intensive öffentliche Diskussion darüber, wie die Bundesregierung stille Verhaltenskoordinierungen zwischen Unternehmen (insbesondere auf transparenten, oligopolistisch strukturierten Märkten), rechtlich erfassen kann. Das Bundesministerium für Wirtsch...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sauer, SGB III § 358 Aufbri... / 2.1 Monatliche Umlage (Abs. 1)

Rz. 4 Nach altem Recht erfolgte die Feststellung und Berechnung der Umlage durch die Unfallversicherungsträger grundsätzlich nach Ablauf eines Kalenderjahres aufgrund der umzulegenden Vorjahresausgaben der Bundesagentur für Arbeit und der Vorausentgelte der Beschäftigten. Dabei hatten die Unfallversicherungsträger vierteljährlich Abschläge. Seit dem 1.1.2009 wird die Insolve...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Rechte und Pflichten be... / 4. Titulierung und Vollstreckung von Unterlassungspflichten

Rz. 72 Bei der Formulierung des Klageantrags ist zu beachten, dass der Anspruch nur auf Unterlassung der Störung und nicht auf das Verbot und Gebot bestimmten Verhaltens gerichtet wird; denn dem Störer muss es grundsätzlich selbst überlassen bleiben, welche Mittel er einsetzt, um den Anspruch zu erfüllen.[176] Nur dann, wenn sich eine unzulässige Störung nur durch Unterlasse...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FoVo 07/2022, Rechtsanwälte... / 3 Der Praxistipp

Defizite im elektronischen Rechtsverkehr Die Transformation des elektronischen Rechtsverkehrs dauert an und zeigt die Schwächen des Gesamtsystems auf:mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Das AÜG in der reformie... / II. Entstehungsgeschichte und Hintergrund der Bereichsausnahme

Rz. 39 Ausgangspunkt der Neuregelung einer Bereichsausnahme für den öffentlichen Dienst war eine Gesetzesinitiative der Bundesländer Rheinland-Pfalz, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein, die Ende Oktober 2013 einen entsprechenden Entschließungsantrag in den Bundesrat einbrachten.[66] Der vom Bundesrat angenommene Antrag zielte darauf ab, die Personalgestellung im öffe...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Entwicklung der Testame... / VII. Grenzen der Werbung mit Zertifikaten

Rz. 31 Wie die empirischen Untersuchungen von Metternich gezeigt haben, werden gerade bei werthaltigen Nachlässen zu einem hohen Anteil Fachleuten als Testamentsvollstrecker bestimmt.[48] Es ist daher nicht nur aus der Sicht des sich einer besonderen Qualifizierung unterziehen Testamentsvollstrecker wichtig, dass er die Möglichkeit hat, sachgerecht auf die erworbenen Fähigke...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 11 Spezialfälle ordnungsg... / II. Strafrechtliche Risiken im Umgang mit Daten

Rz. 125 Aufgrund der zahlreichen Berührungspunkte von Testamentsvollstreckung und Datenschutz können sich strafrechtliche Risiken für den Testamentsvollstrecker aus dem Umgang mit den Daten ergeben. In Betracht kommt ein Verstoß gegen § 203 Abs. 4 S. 2 Nr. 3 Alt. 2 StGB (Verletzung von Privatgeheimnissen). Danach wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Gesellschafterbeschlüsse: R... / 7 Nichtigkeit und Anfechtbarkeit von Gesellschafterbeschlüssen

In einer Gesellschafterversammlung können grundsätzlich nur dann wirksame Beschlüsse gefasst werden, wenn die Gesellschafterversammlung ordnungsgemäß einberufen wurde.[1] Ferner können das Fehlen einer notwendigen notariellen Beurkundung, Sittenwidrigkeit (z. B. Beschlüsse, die dazu dienen, einem Gesellschafter zu schaden), Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht oder Verstöße gegen...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Urheber- und Medienrech... / III. Wettbewerbsrecht

Rz. 59 Wettbewerbsschutz und Urheberrecht liegen auf unterschiedlichen Ebenen. Während das Urheberrecht das Ergebnis der schöpferischen Tätigkeit als solches schützt, erfasst das Wettbewerbsrecht die Art und Weise, wie fremde schutzwürdige Leistungen zu Wettbewerbszwecken benutzt und verwertet werden.[84] Rz. 60 Als eine besondere Ausprägung des Wettbewerbsrechts ist das Kenn...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Recht der Werknutzung / a) Künstlername und Domainname

Rz. 5 Den Kulturschaffenden bleibt es vorbehalten, sich einen so genannten Künstlernamen (Pseudonym) zu geben, der dann unter den Schutzbereich des § 12 BGB fällt.[3] Dieser Künstlername darf nicht nur im beruflichen, sondern darüber hinaus auch im privaten Bereich benutzt werden.[4] Erst bei Verkehrsgeltung dieses Pseudonyms besteht der folgende Schutz des § 12 BGB, namentl...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Urheberrecht / 7. Abmahnung

Rz. 483 Die Neuregelung des § 97a UrhG ist gegenüber der vorausgegangen Fassung von 2008 (Umsetzung der Enforcement-Richtlinie) im Umfang erheblich gewachsen[704] und regelt als das neue "Herzstück" die Voraussetzungen einer Abmahnung (Abs. 2) sowie die Deckelung des Aufwendungsersatzes auf einen Streitwert von 1.000 EUR bei Inanspruchnahme anwaltlicher Dienstleistungen (Abs...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Recht der Werknutzung / 2. Kein eigenes originäres Leistungsschutzrecht des Verlegers

Rz. 256 Allerdings hat der Verleger kein eigenes Urheberrecht oder Leistungsschutzrecht. Vielmehr handelt es sich um ein vom Urheber abgeleitetes Recht auf Vervielfältigung und Verbreitung. Im Gegensatz zu den Tonträger- und Filmherstellern (§§ 85 bzw. 94 UrhG) besitzt der Verleger kein eigenes originäres Leistungsschutzrecht.[367] Allerdings kommt den Verlegern zum Schutz i...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Medienrecht / I. Anwendungsbereich und Herkunftslandprinzip

Rz. 295 Diensteanbieter (Telemediendienst) ist jede natürliche oder juristische Person, die eigene oder fremde Telemedien zur Nutzung bereithält oder den Zugang zur Nutzung vermittelt. Rz. 296 Telemedien werden nach § 1 Abs. 1 TMG definiert als elektronische Informations- und Kommunikationsdienste, soweit sie nicht Telekommunikationsdienste nach § 3 Nr. 61 des Telekommunikati...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Literaturverzeichnis

Ahrens, Napster, Gnutella, Freenet & Co – die immaterialgüterrechtliche Beurteilung von Internet-Musiktauschbörsen, ZUM 2000, 1029 Albrecht/Fiss/Sepperer, GEMA-Tarifreform und angemessene Vergütung für Clubs, K&R 2012, 777 Albrecht/Fiss, Umsetzung der Sat-Cab-RL – Überregulierung der Direkteinspeisung?, ZUM 2020, 750 Alpert, Zum Werk- und Werkteilbegriff bei elektronischer Musi...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Urheber- und Medienrech... / II. Gewerblicher Rechtsschutz

Rz. 50 Gewerbliche Schutzrechte sind solche, die dem Schutz des gewerblich-geistigen Schaffens, den gewerblich verwertbaren Ergebnissen und ihren Auswirkungen dienen. Dazu gehören folgende Leistungsschutzrechte: Rz. 51mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Medienrecht / 1. Allgemeine Grundsätze

Rz. 315 Der Begriff "Verantwortlichkeit"[302] hat presserechtliche Herkunft und ist weit auszulegen. Er umschließt die zivil-, straf- und gewerberechtliche Haftung, wobei nachfolgend die zivilrechtliche Anbieterhaftung im Vordergrund stehen soll. Die maßgeblichen Regelungen der §§ 7 bis 10 TMG gehen zurück auf die Vorschriften der §§ 8 bis 11 TDG und §§ 6 bis 9 MDStV, die ab...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Medienrecht / d) Gesetzliche Pflichtangaben auf E-Mails

Rz. 360 Durch das Elektronische Handels- und Unternehmensregistergesetz (EHUG) aus dem Jahr 2006[345] wurden zahlreiche Vorschriften (§§ 37a Abs. 1, 125a, 177a HGB, § 35a GmbHG, § 80 AktG, § 25a GenG, § 7 Abs. 5 PartGG) dahingehend geändert, dass unabhängig von der Form des Geschäftsbriefs, die dortigen Pflichtangaben vorzunehmen sind. Rz. 361 Freiberufler und Gesellschaften ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Medienrecht / a) Marktregulierung

Rz. 27 Während das Telekommunikationsgesetz des Jahres 1996 (TKG 1996) noch die Lizenzierung verlangte, ist diese zugunsten der Meldepflicht (§ 5 Abs. 1 TKG) weggefallen. Mit dem TKG des Jahres 2004 wurde das Marktregulierungsverfahren eingeführt, das lediglich bei Gefahr "gefährlicher Marktmacht" (über 40 % Marktanteile eines Anbieters, de facto die Deutsche Telekom) eingre...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Urheberrecht / 5. Beseitigungs-, Unterlassungs- und Schadenersatzanspruch

Rz. 457 § 97 Abs. 1 UrhG gewährt Anspruch auf Beseitigung der Beeinträchtigung, bei Wiederholungsgefahr auf Unterlassung, wenn das Urheberrecht oder ein anderes nach diesem Gesetz geschütztes Recht widerrechtlich verletzt wird. Fällt dem Verletzer Vorsatz oder Fahrlässigkeit zur Last, kann er auch auf Schadenersatz in Anspruch genommen werden. Rz. 458 Diese Norm dient dem ziv...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Medienrecht / b) Gesetzgebungskompetenz für den Jugendschutz

Rz. 250 Sowohl der Bund als auch die Länder nehmen Gesetzgebungskompetenz im Bereich des Jugendschutzes für sich in Anspruch. Die oben angesprochenen Neuregelungen zum Jugendschutz und Jugendmedienschutz beruhen auf einer Kompetenzverteilung zwischen diesen Rechtsträgern. Nach Art. 30 und 70 Abs. 1 GG sind grundsätzlich die Länder zur Ausübung staatlicher Befugnisse ermächti...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Urheberrecht / b) Frühere Fälle der freien Benutzung

Rz. 235 Nach der Abschaffung des § 24 UrhG im Jahre 2021 wurden Teile dieser Norm in § 23 Abs. 1 UrhG übernommen.[383] Nunmehr regelt § 23 UrhG auch die Begrenzung des Schutzbereichs des Urheberrechts als immanente Schranke des Bearbeitungsrechts. Nach der nun maßgeblichen Bestimmung ist der "äußere" Abstand entscheidend. Ein solcher hinreichender Abstand liegt dann vor, wen...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Medienrecht / b) Anwendungsbereich des Jugendmedienschutz-Staatsvertrags

Rz. 269 Der Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV) der Länder ist am 7.11.2020 als Art. 3 des Staatsvertrags zur Modernisierung der Medienordnung in Kraft getreten. Zweck dieser Ländervereinbarung ist der einheitliche Schutz der Kinder und Jugendlichen vor Angeboten in elektronischen Informations- und Kommunikationsmedien, die deren Entwicklung oder Erziehung beeinträchtig...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Außenhaftung des GmbH-Geschäftsführers

Zusammenfassung Neben einer GmbH kommt auch der Geschäftsführer als Verantwortlicher gem. der DSGVO in Betracht. Damit besteht ein weiterer Anknüpfungstatbestand für die Außenhaftung des Geschäftsführers. Der Kläger strebte die "Mitgliedschaft" bei einer GmbH an. Vor dem Hintergrund dieser Mitgliedschaftsanfrage hatte der Geschäftsführer im Namen der GmbH – aber ohne die Einw...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Jansen, SGB IV § 29 Rechtss... / 3 Literatur

Rz. 14 Bieback, Rechtliche Probleme von Organisationsstruktur und Selbstverwaltung der Unfallversicherung, Festschrift für Wolfgang Gitter 1995. Engelmann, Untergesetzliche Normsetzung im Recht der gesetzlichen Krankenversicherung durch Verträge und Richtlinien, NZS 2000 S. 1. Hassel/Hopf/Hinne, Selbstverwaltung und Geschäftsführung als Träger des sozialen Fortschritts, in: Fe...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sommer, SGB XI § 52 Aufgabe... / 2.3 Geltung des Wettbewerbsrechts

Rz. 7 Kurz erörtert werden soll die Frage der Geltung des europäischen und deutschen Wettbewerbsrechts im Hinblick auf die Tätigkeiten der Pflegekassen allgemein sowie der Landesverbände und dem Spitzenverband der Pflegekassen im Speziellen. Relevant kann dies u. a. beim Abschluss von Versorgungsverträgen mit ambulanten, teil- und vollstationären Pflegeeinrichtungen (vgl. § ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Außergerichtliche Tätig... / V. Urheberrechtliche Abmahnungen

Rz. 71 Allseits bekannt ist, dass z. B. das illegale Herunterladen von Musik oder Filmen im Internet eine Abmahnung durch einen RA nach sich ziehen kann. Gebührenpflichtige Abmahnschreiben eines RA sind ein im Urheber- und Wettbewerbsrecht übliches und auch legitimes Mittel zur Bekämpfung von Rechtsverletzungen. Durch eine Abmahnung können meistens kostspielige Prozesse verm...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 01/2022, Harte-Bavendamm/Frauke Henning-Bodewig, UWG - Kommentar zum Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb, mit Preisangabenverordnung und Geschäftsgeheimnisgesetz

Herausgegeben von Henning Harte-Bavendamm, Frauke Henning-Bodewig, Michael Goldmann und Jan Tolkmitt. 5. Aufl., 2021, Verlag C.H. Beck, München. XXIII, 3234 S., 319,00 EUR In dem großen Kommentar erläutern erfahrene Praktiker und Wissenschaftler das deutsche und europäische Wettbewerbsrecht. Die Aktualität und Bedeutung des Werkes wird dadurch hervorgehoben, dass die vielfält...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Die Erstattungsfähigkei... / hh) Wertungswidersprüche vermeiden

Rz. 159 Für die Praxis darf der Wertungswiderspruch einer anderen Sicht der Dinge nicht übersehen werden. Einerseits wird dem Gläubiger das Recht abgesprochen, die Kosten des eigenen Personaleinsatzes bei der Bemessung vorgerichtlicher Mahngebühren zu berücksichtigen.[376] Anderseits soll aber gerade der Umstand, dass er über im kaufmännischen Mahnwesen ausgebildetes Persona...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Abkürzungsverzeichnis

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Grundsätzliche Betracht... / 2. Registrierung, Sachkunde und Postulationsfähigkeit

Rz. 13 Wie schon nach dem RBerG bedarf es zur Inkassotätigkeit nach §§ 3, 10 und 12 RDG einer Registrierung, um Inkassodienstleistungen als nach § 2 Abs. 2 RDG der Rechtsdienstleistung gleichgestellte Tätigkeit erbringen zu können. Voraussetzung ist eine besondere praktische und theoretische Sachkunde. Die außergerichtliche Rechtsdienstleistung unterliegt also weiter einem g...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
England und Wales1 England ... / b) Unzulässige Firmen

Rz. 104 Es ist nicht zulässig, in die Firma der Gesellschaft den Rechtsformzusatz zu integrieren. Dieser muss grundsätzlich am Ende des Firmennamens angehängt werden. Zudem ist es nicht zulässig, Namen von bereits bestehenden Gesellschaften zu verwenden. Auch Namen, welche zur Erfüllung eines Straftatbestandes führen, und obszöne oder blasphemische Bezeichnungen dürfen nicht...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Türkei / e) Beschränkungen

Rz. 153 Mit dem HGB 2012 entfallen ist eine alte Regelung (Art. 520 Abs. 3 HGB a.F.), wonach ein Gesellschafter, der auf seinen Anteil eine Sacheinlage erbracht hat, seinen Anteil für eine Dauer von drei Jahren ab Gründung nicht übertragen durfte. Rz. 154 Öffentlich-rechtliche Beschränkungen der Anteilsübertragung können sich aus dem Wettbewerbsrecht (Kartellrecht) ergeben. E...mehr