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Außenhaftung des GmbH-Geschäftsführers

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Zusammenfassung

Neben einer GmbH kommt auch der Geschäftsführer als Verantwortlicher gem. der DSGVO in Betracht. Damit besteht ein weiterer Anknüpfungstatbestand für die Außenhaftung des Geschäftsführers.

Der Kläger strebte die "Mitgliedschaft" bei einer GmbH an. Vor dem Hintergrund dieser Mitgliedschaftsanfrage hatte der Geschäftsführer im Namen der GmbH – aber ohne die Einwilligung des Klägers – einen Detektiv beauftragt. Der Detektiv sollte die Verbindung des Klägers zu etwaigen Straftaten in der Vergangenheit überprüfen. Die Recherche des Detektivs hat die Beteiligung des Klägers an strafrechtlich relevanten Handlungen aufgedeckt. Die Mitgliedschaftsanfrage des Klägers wurde dementsprechend abgelehnt.

Daraufhin verklagte der Kläger sowohl die GmbH als auch den Geschäftsführer persönlich auf immateriellen Schadensersatz wegen Datenschutzverstößen. Erstinstanzlich wurden die Beklagten als Gesamtschuldner auf Zahlung von Schadensersatz wegen Verletzung der Rechte des Klägers aus der DSGVO verurteilt.

Das Urteil des OLG Dresden v. 30.11.2021 (4 U 1158/21)

Während die Beklagten ihre Berufungen zurückgenommen haben, hatte die Berufung des Klägers mit dem Ziel, eine höhere Schadensersatzsumme zu erlangen, keinen Erfolg.

Das OLG Dresden ("OLG") hielt insbesondere fest, dass ein jeweils selbständiger Verstoß gegen die Vorschriften der DSGVO durch die GmbH und den Geschäftsführer rechtskräftig feststehe. Denn die mit Blick auf das Ausspähen des Klägers vorgenommene Verarbeitung der Daten des Klägers sei mangels einer Einwilligung des Klägers rechtswidrig. Solch ein Verstoß könne zudem weder gem. Art. 6 DSGVO gerechtfertigt werden noch handele es sich hier um einen Bagatellverstoß.

Beide Beklagten seien hierfür verantwortlich im Sinne von Art. 4 Nr. 7 DSGVO. Denn maßgeblich für eine...

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OLG Dresden 4 U 1158/21
OLG Dresden 4 U 1158/21

Leitsatz (amtlich) 1. Der Geschäftsführer einer GmbH ist neben der Gesellschaft "Verantwortlicher" im Sinne der DSVGO. 2. Die Erhebung von Daten bei Dritten ist auch unter Geltung der DSGVO subsidiär zu einer Erhebung beim Betroffenen, sofern ...

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