Fachbeiträge & Kommentare zu Wettbewerbsrecht

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§ 55 Wettbewerbsrecht / 5. Muster: Umfassende Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung unter Einschluss von Annexansprüchen und "Neuem Hamburger Brauch"

Rz. 35 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 55.3: Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung unter Einschluss von Annexansprüchen und "Neuem Hamburger Brauch" Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung Die X-GmbH, _________________________ (Adresse), verpflichtet sich gegenüber der Z-GmbH, _________________________ (Adresse),mehr

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§ 55 Wettbewerbsrecht / I. Typischer Sachverhalt

Rz. 161 Die A GmbH hatte die B GmbH im Wege der Abmahnung auf Unterlassung in Anspruch genommen. Der Abmahnung war die Kostennote des anwaltlichen Vertreters der A GmbH beigefügt. Diese enthält eine 1,3 Gebühr basierend auf einem Gegenstandswert von 50.000,00 EUR. Die B GmbH, die die strafbewehrte Unterlassungsverpflichtungserklärung abgegeben, eine Verpflichtung zur Kostene...mehr

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§ 55 Wettbewerbsrecht / 7. Muster: Erweitertes Unterwerfungsverlangen nach Verstoß

Rz. 37 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 55.5: Erweitertes Unterwerfungsverlangen nach Verstoß Vorab per E-Mail Per Einschreiben/Rückschein _________________________ (Adresse) Ihre Anzeige im Stadtanzeiger vom _________________________ Uns liegt Ihre Anzeige im Stadtanzeiger vom _________________________ vor. Mit dieser Anzeige bewerben Sie unter Verstoß g...mehr

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§ 55 Wettbewerbsrecht / IV. Muster: Abverkaufsvereinbarung

Rz. 168 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 55.23: Abverkaufsvereinbarung _________________________ Abverkaufsvereinbarung Zwischen A (Adresse) und B (Adresse) I. Präambel A und B sind unterschiedlicher Auffassung über die Frage, ob das Puppensortiment "P" von B eine unzulässige Nachahmung der Puppenserie "S" von A darstellt. Zur Vermeidung einer Auseinanderse...mehr

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§ 55 Wettbewerbsrecht / d) Androhung eines Ordnungsmittels

Rz. 47 Der Verfügungsantrag sollte unbedingt die Androhung eines Ordnungsmittels enthalten. Diese ist unabdingbare Voraussetzung für deren spätere Festsetzung (§ 890 Abs. 2 ZPO). Die Androhung erfolgt ausschließlich auf Antrag des Gläubigers. Findet sich ein solcher Antrag auf Androhung eines Ordnungsmittels nicht in dem Verfügungsantrag, wird er keineswegs von Amts wegen mi...mehr

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§ 55 Wettbewerbsrecht / 1. Typischer Sachverhalt

Rz. 88 A vertreibt Messer, die mit der Aussage "made in Germany" beworben werden. Der Mitbewerber B lässt A daraufhin durch die eigene Rechtsabteilung anschreiben. Seitens des hauseigenen Syndikus wird ausgeführt, man gehe davon aus, dass A dieses Verhalten "sofort einstellen werde", da man andernfalls über "juristische Konsequenzen" nachdenken müsse. Nachdem A sein Verhalte...mehr

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§ 55 Wettbewerbsrecht / f) Veröffentlichungsbefugnis

Rz. 49 Strittig ist, ob ein Verfügungsantrag einen Antrag auf Veröffentlichung enthalten darf. Dies wird teilweise bejaht, wobei aus dem Wortlaut des § 12 Abs. 2 UWG "Urteil" geschlossen wird, dass die Veröffentlichungsbefugnis nur in einer Urteilsverfügung angeordnet werden darf.[68] Die Gestattung einer Veröffentlichungsbefugnis selbst beruht auf einer Güterabwägung zwische...mehr

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§ 55 Wettbewerbsrecht / a) Zeitaufwand

Rz. 135 Eines der gravierendsten Probleme bei Anrufung der Einigungsstelle stellt der damit verbundene Zeitaufwand dar, der häufig einem späteren Verfügungsantrag entgegenstehen wird. Zwar ist der Antragsteller nicht gehindert, trotz Anrufung der Einigungsstelle noch eine einstweilige Verfügung zu beantragen. Allerdings wird es aufgrund der unterschiedlichen Rechtsschutzziel...mehr

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§ 55 Wettbewerbsrecht / d) Vollmachtserfordernis

Rz. 5 Ein ständig wiederkehrender Streitpunkt ist, ob der Abmahnung eine Vollmacht beigefügt werden muss.[12] Ist der Abmahnung – wie regelmäßig der Fall – eine vorformulierte Unterlassungsverpflichtungserklärung beigefügt, gilt das Vollmachterfordernis indes nicht.[13] Auf die Abgabe eines Vertragsangebotes ist § 174 BGB weder direkt noch analog anwendbar.[14] Nur in den Fä...mehr

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§ 55 Wettbewerbsrecht / h) Verfügungsanspruch

Rz. 51 Der Verfügungsanspruch ist darzulegen und glaubhaft zu machen. Die Mittel zur Glaubhaftmachung ergeben sich aus § 294 ZPO. In einem Verfügungsverfahren sind daher nur präsente Beweismittel möglich (§ 294 Abs. 2 ZPO). Ein Zeuge kann nur vernommen werden, wenn er in der mündlichen Verhandlung anwesend ist, eine Urkunde wird nur zur Kenntnis genommen, wenn sie spätestens...mehr

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§ 55 Wettbewerbsrecht / IV. Muster: Aufhebungsantrag

Rz. 103 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 55.14: Aufhebungsantrag An das Landgericht _________________________ – Wettbewerbskammer – Antrag nach § 927 ZPO Az. _________________________ Gegner: RA _________________________ – zwei Abschriften anbei – In Sachen A-GmbH ./. B-GmbH beantragen wir, die einstweilige Verfügung des Landgerichts Köln (Az.: ______________...mehr

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§ 55 Wettbewerbsrecht / f) Androhung gerichtlicher Schritte

Rz. 8 Weiter muss die Abmahnung unter Fristsetzung ein gerichtliches Vorgehen für den Fall der Ablehnung oder des fruchtlosen Fristablaufes androhen. Nach allgemeiner Auffassung stellt dies einen grundsätzlichen Bestandteil einer Abmahnung dar. Damit soll dem Abgemahnten bewusst gemacht werden, welches Risiko er im Falle der Nichtbeachtung der Abmahnung eingeht.[17] Ein Schr...mehr

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§ 55 Wettbewerbsrecht / j) Entbehrlichkeit der Abmahnung

Rz. 13 Da nach der Rechtsprechung des BVerfG[30] bei Beantragung einer Beschlussverfügung eine Anhörung des Abgemahnten stattgefunden haben muss, ist eine Abmahnung zumindest in diesem Rechtszug grundsätzlich nicht entbehrlich und wird, wenn sie nicht vorgerichtlich durchgeführt wurde, im Verfahren nachgeholt. In nur sehr seltenen Fällen ist eine Abmahnung daher entbehrlich....mehr

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§ 55 Wettbewerbsrecht / 3. Checkliste: Verfügungsverfahren

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§ 55 Wettbewerbsrecht / III. Checkliste: Negative Feststellungsklage

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§ 55 Wettbewerbsrecht / 2. Gerichtliche Zuständigkeit

Rz. 145 Die negative Feststellungsklage kann nach den allgemeinen Vorschriften überall dort erhoben werden, wo der Abmahnende seinerseits gerichtliche Schritte ergreifen könnte. Wird seitens des Abmahnenden (Beklagter des Feststellungsverfahrens) später Leistungsklage erhoben, so muss diese nicht als Widerklage bei dem Gericht, vor dem die Feststellungsklage bereits anhängig...mehr

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§ 55 Wettbewerbsrecht / 2. Rechtliche Grundlagen

Rz. 105 Das Abschlussverfahren stellt nicht – anders als sein Name vermuten lässt – die Beendigung des Verfügungsverfahrens dar. Es hat vielmehr die Funktion, die in der einstweiligen Verfügung getroffenen Regelungen bestandskräftig zu machen und ihr damit die gleichen Wirkungen wie einem Hauptsachetitel zukommen zu lassen.[126] Das Abschlussverfahren geht daher dem Hauptsac...mehr

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§ 55 Wettbewerbsrecht / 4. Muster: Abschlussschreiben

Rz. 116 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 55.15: Abschlussschreiben B-GmbH – Geschäftsführer – Einstweilige Verfügung des Landgerichts _________________________ vom _________________________, zugestellt am _________________________ Sehr geehrter Herr _________________________, bekanntlich vertreten wir die rechtlichen Interessen der A-GmbH, ______________...mehr

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§ 55 Wettbewerbsrecht / e) Bedingungsfeindlichkeit

Rz. 22 Eine Unterwerfungserklärung muss grundsätzlich unbedingt abgegeben werden.[45] Hiervon gibt es nur wenige Ausnahmen. Eine davon ist der Vorbehalt einer Aufbrauchsfrist, die eine Wiederholungsgefahr dann entfallen lässt, wenn eine solche Frist auch von einem Gericht hätte eingeräumt werden müssen und zudem der Zeitraum auch angemessen ist. Diese Einschränkungen zeigen,...mehr

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§ 55 Wettbewerbsrecht / a) Sinn einer Schutzschrift

Rz. 60 Vorschriften über eine Schutzschrift wird man in der ZPO vergeblich suchen. Es handelt sich dabei um ein in der wettbewerbsrechtlichen Praxis entwickeltes vorbeugendes Verteidigungsmittel gegen einen zu erwartenden Verfügungsantrag. Anders als in dem normalerweise einseitig verlaufenden Verfügungsverfahren, in dem nur die Argumente des Antragstellers gehört werden, wi...mehr

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§ 55 Wettbewerbsrecht / g) Verschuldensmaßstab

Rz. 24 Beliebt ist auch die Variante, nach der der Schuldner eine Vertragsstrafe lediglich für den Fall einer i.S.v. § 890 ZPO schuldhaften Zuwiderhandlung verspricht. Diese Variante hat für den Abgemahnten den Vorteil, dass die Haftung für Erfüllungsgehilfen entfällt. Diese Einschränkung war lange umstritten. Mittlerweile mehren sich aber die Stimmen, die eine solche Eingre...mehr

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§ 55 Wettbewerbsrecht / 2. Rechtliche Grundlagen

Rz. 67 Die eidesstattliche Versicherung ist das wichtigste Mittel zur Glaubhaftmachung in einem Verfügungsverfahren. Sie kann auch von einer Partei selber abgegeben werden. Wichtig ist, dass die eidesstattliche Versicherung mit einer Belehrung über die Strafbarkeit falscher Angaben überschrieben wird. Zudem muss sie den Sachverhalt als eigene Schilderung des Erklärenden wied...mehr

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§ 55 Wettbewerbsrecht / 4. Ordnungsgeld/Ordnungshaft

Rz. 154 Die Festsetzung des Ordnungsmittels erfolgt auf Antrag des Gläubigers durch Beschluss. Dem Schuldner ist rechtliches Gehör zu gewähren (§ 891 ZPO). Zuständig ist das Prozessgericht des ersten Rechtszuges. Daraus folgt, dass auch in einem Ordnungsmittelverfahren Anwaltszwang gegeben ist.[179] Verurteilt werden kann zu einem Ordnungsgeld oder zur Ordnungshaft. Das Geri...mehr

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§ 55 Wettbewerbsrecht / b) Frist/Verjährung

Rz. 120 Eine wettbewerbsrechtliche Hauptklage folgt allgemeinen Regeln. Eine Klagefrist besteht – mit Ausnahme der §§ 936, 926 Abs. 1 ZPO (Anordnung der Klageerhebung, in der Praxis eher selten) – grundsätzlich nicht. Zu beachten ist jedoch die kurze Verjährungsfrist des § 11 UWG . Auch bei Erwirkung einer einstweiligen Verfügung, die hemmende Wirkung hat (§ 204 Abs. 1 Nr. 9 ...mehr

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§ 55 Wettbewerbsrecht / i) Kosten

Rz. 29 Häufig findet sich in vorformulierten Unterwerfungserklärungen auch die Verpflichtung, die Kosten zu übernehmen. Die Abgabe einer Kostenzusage ist für die Beseitigung des Rechtsschutzbedürfnisses an einem Unterlassungsanspruch nicht erforderlich. Die Unterwerfungserklärung wird auch ohne Kostenzusage wirksam. Dennoch sollte man vorsichtig sein, dem Mandanten zu einer ...mehr

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§ 55 Wettbewerbsrecht / d) Antrag

Rz. 123 Wie bei jeder Klage ist ein hinreichend bestimmter Antrag notwendig (§ 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO). Dazu gehört auch die Bestimmung der Reihenfolge bei einer alternativen Klagehäufung (siehe auch Rdn 48).[148] Wird ein Unterlassen begehrt, muss sich der Antrag auf die konkrete Verletzungshandlung beziehen.[149] Diese lässt sich am besten durch Einblendung des beanstandeten ...mehr

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§ 55 Wettbewerbsrecht / 6. Muster: Zurückweisung einer Abmahnung

Rz. 36 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 55.4: Zurückweisung einer Abmahnung Vorab per E-Mail Per Einschreiben/Rückschein Herrn Rechtsanwalt _________________________ (Adresse) Unsere Anzeige vom _________________________ Ihr Schreiben vom _________________________ Ihr Schreiben vom _________________________ haben wir dankend erhalten. Wir weisen Ihre darin ...mehr

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§ 55 Wettbewerbsrecht / II. Rechtliche Grundlagen

Rz. 162 Nach § 13 Abs. 3 UWG kann bei einer berechtigten Abmahnung der Ersatz der erforderlichen Aufwendungen verlangt werden. Eine Abmahnung ist berechtigt, wenn sie dem Schuldner einen Weg weist, wie er den Gläubiger klaglos stellen kann, ohne dass die Kosten eines Gerichtsverfahrens anfallen.[185] Damit entspricht § 13 Abs. 3 UWG den Regelungen einer Geschäftsführung ohne...mehr

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§ 26 Kartellrecht / Literaturtipps

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§ 55 Wettbewerbsrecht / 2. Rechtliche Grundlagen

Rz. 70 Eine Beschlussverfügung muss gemäß den §§ 922 Abs. 2, 170 ZPO im Wege der Parteizustellung dem Antragsgegner bzw. seinem Prozessbevollmächtigten übermittelt werden. Ergeht eine Entscheidung aufgrund mündlicher Verhandlung durch Endurteil, wird diese von Amts wegen beiden Parteien zugestellt, §§ 317, 166 Abs. 2 ZPO. Die Amtszustellung stellt jedoch keinen Vollzug i.S.d...mehr

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§ 55 Wettbewerbsrecht / IV. Muster: Klage auf Erstattung der Abmahnkosten

Rz. 164 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 55.22: Klage auf Erstattung der Abmahnkosten An das Landgericht _________________________ Klage der A GmbH, gesetzlich vertr. d. d. Geschäftsführer – Klägerin – Prozessbevollmächtigte: RAe _________________________ gegen die B GmbH, gesetzlich vertr. d. Geschäftsführer – Beklagte – wegen: Abmahnkosten Gegenstandswert: _...mehr

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§ 55 Wettbewerbsrecht / V. Muster: Lizenzvereinbarung

Rz. 169 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 55.24: Lizenzvereinbarung Lizenzvertrag zwischen der Firma X und der Firma Y I. Präambel X ist Herstellerin und Inhaberin der ergänzenden wettbewerbsrechtlichen Leistungsschutzrechte an dem Produkt "P" (vergl. Anlage 1). Y möchte die in der Anlage 1 genannten Produkte herstellen und vertreiben. § 1 Lizenzeinräumung (1)...mehr

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§ 55 Wettbewerbsrecht / 2. Rechtliche Grundlagen

Rz. 89 Regelmäßig wird ein Verfügungsverfahren durch eine Abmahnung eingeleitet, in der dem angeblichen Verletzer sein rechtswidriges Verhalten vor Augen geführt und er gleichzeitig zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung veranlasst werden soll. Dem liegt schon die Forderung des BVerfG nach "Waffengleichheit" zugrunde.[109] Verschiedentlich...mehr

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§ 55 Wettbewerbsrecht / g) Antragsbefugnis und Verfügungsgrund

Rz. 50 In dem Verfügungsantrag sind die Voraussetzungen für eine Antragsbefugnis darzustellen. Dies kann Ausführungen zu der Aktivlegitimation erfordern. Wenn es sich um einen unmittelbar Verletzten handelt, genügt eine Darlegung des Wettbewerbsverhältnis. Umgekehrt müssen, wenn die Passivlegitimation des in Anspruch Genommenen nicht ohne weiteres erkennbar wird (bspw. in de...mehr

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§ 55 Wettbewerbsrecht / e) Abmahnbefugnis

Rz. 6 Abmahnbefugt ist nur, wer auch klagebefugt ist. Dies wird gerne und häufig übersehen. Die Klagebefugnis ergibt sich aus § 8 UWG. Klagebefugt sind demnach zunächst die Mitbewerber (§ 8 Abs. 3 Nr. 1 UWG). Diese müssen allerdings gem. § 8 Abs. 3 Nr. 1 UWG Waren und Dienstleistungen in nicht nur unerheblichem Maße und nicht nur gelegentlich vertreiben oder nachfragen. Dami...mehr

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§ 55 Wettbewerbsrecht / d) Muster: Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung wegen unzumutbarer Belästigung

Rz. 57 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 55.7: Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung wegen unzumutbarer Belästigung An das Landgericht _________________________ – Wettbewerbskammer – Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung des Vereins X zur Bekämpfung des unlauteren Wettbewerbs, gesetzlich vertreten durch den Vorstand, __________________...mehr

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§ 55 Wettbewerbsrecht / IV. Muster: Negative Feststellungsklage

Rz. 148 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 55.19: Negative Feststellungsklage An das Landgericht _________________________ Klage der B-GmbH, gesetzlich vertreten durch ihren Geschäftsführer, _________________________ (Adresse), – Klägerin – Prozessbevollmächtigte: RAe _________________________ gegen die A-GmbH, gesetzlich vertreten durch ihren Geschäftsführe...mehr

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§ 55 Wettbewerbsrecht / a) Abschlusserklärung

Rz. 107 Hinsichtlich des Inhaltes der eigentlichen Abschlusserklärung besteht mittlerweile nahezu Einigkeit dahin gehend, dass der Erklärende zumindest auf die Rechte aus § 924 ZPO (Widerspruch) sowie § 926 ZPO (Fristsetzung zur Klageerhebung) verzichten muss. Überwiegen wird vertreten, dass auch ein Verzicht auf die Rechte aus § 927 ZPO (Aufhebung der Verfügung aufgrund ver...mehr

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§ 55 Wettbewerbsrecht / d) Ernsthaftigkeit

Rz. 21 Berät man den Abgemahnten, so ist zu berücksichtigen, dass alle Modifikationen oder Varianten hinsichtlich der Vertragsstrafe als Zeichen für die fehlende Ernsthaftigkeit einer Unterlassungserklärung gewertet werden können. Es gilt der Grundsatz, dass nur der Abgemahnte, der bereit ist, einen erheblichen Geldbetrag im Falle einer Zuwiderhandlung zu bezahlen, auch wirk...mehr

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§ 55 Wettbewerbsrecht / 1. Titel

Rz. 151 Voraussetzung einer Vollstreckung ist, dass der dem Vollstreckungsakt zugrunde liegende Titel Art und Umfang der dem Schuldner obliegenden Verpflichtung eindeutig erkennen lässt. Da in der Praxis häufig die konkrete Verletzungsform mit in den Tenor aufgenommen wird, stellt weniger die Frage der Bestimmtheit des dem Schuldner obliegenden Ge-/Verbotes ein Problem dar, ...mehr

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§ 55 Wettbewerbsrecht / h) Form

Rz. 25 Eine Unterwerfungserklärung ist darauf gerichtet, einen Unterlassungsvertrag mit dem Abmahnenden zu schließen.[50] Der Abmahnende hat daher keinen Anspruch darauf, dass der Abgemahnte gerade die vorformulierte Unterwerfungserklärung unterzeichnet und zurücksendet. Auch jede andere Erklärung, die inhaltlich weit genug gefasst und mit einer ausreichenden Vertragsstrafe ...mehr

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§ 55 Wettbewerbsrecht / 4. Muster: Schutzschrift wegen unzulässiger Nachahmung, § 4 Nr. 3 UWG

Rz. 65 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 55.9: Schutzschrift wegen unzulässiger Nachahmung, § 4 Nr. 3 UWG An die Landgerichte _________________________ Kammer für Handelssachen/Wettbewerbskammer Schutzschrift Für den Fall, dass die Z-GmbH, _________________________ (Adresse) – potentielle Antragstellerin – gegen die X-GmbH, _________________________ (Adresse)...mehr

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§ 55 Wettbewerbsrecht / 4. Muster: Wettbewerbsrechtliche Klage wegen Spitzenstellungswerbung

Rz. 129 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 55.17: Wettbewerbsrechtliche Klage wegen Spitzenstellungswerbung An das Landgericht _________________________ – Wettbewerbskammer – Klage In Sachen RA Peter Müller, _________________________ (Adresse), – Klägerin – Prozessbevollmächtigte: die beim Landgericht zugelassenen RAe _________________________ gegen die RAe A...mehr

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§ 55 Wettbewerbsrecht / 2. Rechtliche Grundlagen

Rz. 80 Die Möglichkeit eines Widerspruchsverfahrens ergibt sich aus den §§ 936, 924 ZPO. Der Widerspruch unterliegt keiner Frist, ist also, soweit er nicht verwirkt ist, auch noch nach Jahren möglich. Eine Verwirkung ist nur in Ausnahmefällen zu bejahen, nämlich dann, wenn der Antragsteller berechtigten Grund zu der Annahme hatte, ein Widerspruch werde nicht mehr erfolgen. Z...mehr

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§ 55 Wettbewerbsrecht / 4. Muster: Allgemeiner Widerspruch

Rz. 87 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 55.12: Allgemeiner Widerspruch An das Landgericht _________________________ – Wettbewerbskammer – Az. _________________________ Gegner: RA _________________________ – Abschriften zwecks Zustellung anbei – In Sachen Z-GmbH ./. X bestellen wir uns zu Verfahrensbevollmächtigten der Antragsgegnerin. Namens und im Auftrag ...mehr

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§ 55 Wettbewerbsrecht / 1. Verfahren

Rz. 133 Die Form des Antrags auf Anrufung der Einigungsstelle ergibt sich aus den Durchführungsverordnungen der Länder.[157] Anträge sind regelmäßig schriftlich mit Begründung in mindestens dreifacher Ausfertigung unter Bezeichnung der Beweismittel und Beifügung etwa vorhandener Urkunden und sonstiger Beweisstücke einzureichen oder zur Niederschrift zu erklären (vgl. § 5 Ein...mehr

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§ 55 Wettbewerbsrecht / b) Inhalt

Rz. 3 Eine Abmahnung muss das konkret beanstandete Verhalten wiedergeben (§ 13 Abs. 2 Nr. 4 UWG). Der Abgemahnte muss in die Lage versetzt werden, das als wettbewerbswidrig angegriffene Verhalten zu erkennen. Daher ist der Verletzte kurz vorzustellen (§ 13 Abs. 2 Nr. 1 und 2 UWG), damit der Abgemahnte das Bestehen eines Wettbewerbsverhältnisses überprüfen kann. Dies ist trot...mehr

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§ 55 Wettbewerbsrecht / II. Rechtliche Grundlagen

Rz. 97 Die Aufhebungsmöglichkeit einer einstweiligen Verfügung ergibt sich aus § 927 ZPO. Bei nachträglicher Veränderung maßgeblicher Umstände ist die Aufhebung einer Verfügung jederzeit möglich. Zuständig ist gemäß § 927 Abs. 2 ZPO das Gericht, das "den Arrest angeordnet hat". Dies ist nach herrschender Meinung das Gericht erster Instanz, auch wenn die einstweilige Verfügung...mehr

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§ 55 Wettbewerbsrecht / c) Muster: Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung wegen Werbung mit Selbstverständlichkeiten

Rz. 56 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 55.6: Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung wegen Werbung mit Selbstverständlichkeiten An das Landgericht _________________________ – Wettbewerbskammer – Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung In dem Verfügungsverfahren der Z-GmbH, _________________________ (Adresse), – Antragstellerin – Verfahrensb...mehr

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§ 55 Wettbewerbsrecht / h) Kosten

Rz. 10 Nicht zwingend, aber häufig anzutreffen ist die Beifügung einer Kostennote in der Abmahnung. Dies stellt eine Haftungsfalle dar. Abmahnkosten waren schon immer nach gefestigter Meinung auf der Grundlage einer Geschäftsführung ohne Auftrag zu ersetzen und sind auch in § 13 Abs. 3 UWG gesetzlich verankert. Kein Kostenerstattungsanspruch besteht jedoch dann, wenn die Abm...mehr