Fachbeiträge & Kommentare zu Wettbewerbsrecht

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§ 55 Wettbewerbsrecht / 2. Rechtliche Grundlagen

Rz. 67 Die eidesstattliche Versicherung ist das wichtigste Mittel zur Glaubhaftmachung in einem Verfügungsverfahren. Sie kann auch von einer Partei selber abgegeben werden. Wichtig ist, dass die eidesstattliche Versicherung mit einer Belehrung über die Strafbarkeit falscher Angaben überschrieben wird. Zudem muss sie den Sachverhalt als eigene Schilderung des Erklärenden wied...mehr

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§ 55 Wettbewerbsrecht / b) Frist/Verjährung

Rz. 120 Eine wettbewerbsrechtliche Hauptklage folgt allgemeinen Regeln. Eine Klagefrist besteht – mit Ausnahme der §§ 936, 926 Abs. 1 ZPO (Anordnung der Klageerhebung, in der Praxis eher selten) – grundsätzlich nicht. Zu beachten ist jedoch die kurze Verjährungsfrist des § 11 UWG . Auch bei Erwirkung einer einstweiligen Verfügung, die hemmende Wirkung hat (§ 204 Abs. 1 Nr. 9 ...mehr

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§ 55 Wettbewerbsrecht / i) Kosten

Rz. 29 Häufig findet sich in vorformulierten Unterwerfungserklärungen auch die Verpflichtung, die Kosten zu übernehmen. Die Abgabe einer Kostenzusage ist für die Beseitigung des Rechtsschutzbedürfnisses an einem Unterlassungsanspruch nicht erforderlich. Die Unterwerfungserklärung wird auch ohne Kostenzusage wirksam. Dennoch sollte man vorsichtig sein, dem Mandanten zu einer ...mehr

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§ 55 Wettbewerbsrecht / d) Antrag

Rz. 123 Wie bei jeder Klage ist ein hinreichend bestimmter Antrag notwendig (§ 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO). Dazu gehört auch die Bestimmung der Reihenfolge bei einer alternativen Klagehäufung (siehe auch Rdn 48).[148] Wird ein Unterlassen begehrt, muss sich der Antrag auf die konkrete Verletzungshandlung beziehen.[149] Diese lässt sich am besten durch Einblendung des beanstandeten ...mehr

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§ 55 Wettbewerbsrecht / 6. Muster: Zurückweisung einer Abmahnung

Rz. 36 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 55.4: Zurückweisung einer Abmahnung Vorab per E-Mail Per Einschreiben/Rückschein Herrn Rechtsanwalt _________________________ (Adresse) Unsere Anzeige vom _________________________ Ihr Schreiben vom _________________________ Ihr Schreiben vom _________________________ haben wir dankend erhalten. Wir weisen Ihre darin ...mehr

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§ 55 Wettbewerbsrecht / 1. Typischer Sachverhalt

Rz. 79 Die Firma Z-GmbH hat gegen ihre Konkurrentin, die X-GmbH, am … eine Beschlussverfügung erwirkt, die fristgerecht zugestellt wurde. Gestützt wurde die Beschlussverfügung auf die §§ 3, 5a Abs. 4 UWG (Verschleierung des kommerziellen Charakters einer geschäftlichen Handlung). Die X-GmbH legt dagegen Widerspruch ein.mehr

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§ 55 Wettbewerbsrecht / 4. Muster: Allgemeine Unterwerfungserklärung mit fixem Vertragsstrafeversprechen

Rz. 34 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 55.2: Allgemeine Unterwerfungserklärung mit fixem Vertragsstrafeversprechen Vorab per E-Mail Per Einschreiben/Rückschein Herrn Rechtsanwalt _________________________ (Adresse) Ihr Schreiben vom _________________________ Wir zeigen an, dass wir die rechtlichen Interessen der Firma Z-GmbH, _________________________ (Ad...mehr

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§ 55 Wettbewerbsrecht / 4. Muster: Zustellungsauftrag

Rz. 78 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 55.11: Zustellungsauftrag An das Amtsgericht – Gerichtsvollzieherverteilerstelle – EILT SEHR! In der Vollstreckungssache A ./. B überreichen wir als Anlagemehr

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§ 55 Wettbewerbsrecht / II. Rechtliche Grundlagen

Rz. 131 Das Einigungsstellenverfahren bezweckt die Herbeiführung eines gütlichen Ausgleichs mittels Aussprache vor einer unabhängigen Stelle. Obwohl neben der vertraglichen Beendigung von Wettbewerbsstreitigkeiten durch Abmahnung und Unterwerfung dies die wohl kostengünstigste Lösung bietet, hat das Verfahren vor den Einigungsstellen in der Praxis keine rechte Resonanz gefun...mehr

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§ 55 Wettbewerbsrecht / a) Abmahnung

Rz. 2 Das Abmahnverfahren – mittlerweile detailliert geregelt in den §§ 13, 13a UWG – steht in der Regel am Anfang einer wettbewerbsrechtlichen Auseinandersetzung. Der Mandant schildert entweder einen wettbewerbsrechtlichen Sachverhalt und erwartet ein rasches Vorgehen oder er ist Empfänger eines Abmahnschreibens geworden. Auch wenn die Abmahnung an sich "nur" eine Aufforder...mehr

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§ 55 Wettbewerbsrecht / a) Einigung

Rz. 39 Wettbewerbsrechtliche Auseinandersetzungen sind von ihrer Eilbedürftigkeit geprägt. Ein jahrelanger Rechtsstreit über die Zulässigkeit einer vermeintlich rechtswidrigen, aber längst abgeschlossenen Werbekampagne ist für beide Parteien meist sinnlos. Für gewöhnlich wird dem Hauptsacheverfahren daher ein Verfügungsverfahren vorgeschaltet, in dem dem Verletzer ein bestim...mehr

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§ 55 Wettbewerbsrecht / e) Antragsfassung

Rz. 48 Die Antragsfassung stellt insoweit gegenüber gewöhnlichen Leistungsklagen besondere Anforderungen, als auch auf Nuancierungen geachtet werden muss. Zunächst einmal muss die Verletzungshandlung so genau bezeichnet werden, dass der Antrag vollstreckungsfähig wird. Ein Unterlassungsantrag, der auf ein Verbot gerichtet ist, eine Handlung "ähnlich wie" eine andere Handlung...mehr

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§ 55 Wettbewerbsrecht / c) Form

Rz. 4 Eine schriftliche Abmahnung ist nicht erforderlich. In Eilfällen ist auch eine telefonische oder mündliche Abmahnung möglich, von der allerdings aus Beweisgründen nur in besonders gelagerten Fällen (z.B. auf einer Messe) Gebrauch gemacht werden sollte. Aus diesem Grund wird zusätzlich zur Übermittlung der Abmahnung per E-Mail eine postalische Übersendung per Einschreib...mehr

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§ 55 Wettbewerbsrecht / c) Form

Rz. 45 Die Einleitung eines Verfügungsverfahrens unterliegt keinem Anwaltszwang (§§ 920 Abs. 3, 936, 78 Abs. 3 ZPO). Daraus folgt gleichzeitig, dass eine anwaltliche Vertretung in der mündlichen Verhandlung wieder erforderlich wird. Rz. 46 Die Formalien einer einstweiligen Verfügung unterscheiden sich wenig von denjenigen einer Klage. Gemäß den §§ 920 Abs. 1, 936 ZPO soll der...mehr

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§ 55 Wettbewerbsrecht / 4. Muster: Kostenwiderspruch

Rz. 95 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 55.13: Kostenwiderspruch An das Landgericht _________________________ – Wettbewerbskammer – Az. _________________________ Gegner: RA _________________________ – Abschriften zwecks Zustellung anbei – Kostenwiderspruch In Sachen B-GmbH ./. A-GmbH bestellen wir uns zu Verfahrensbevollmächtigten der Antragsgegnerin. Namens ...mehr

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§ 55 Wettbewerbsrecht / III. Checkliste: Aufhebungsverfahren

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§ 55 Wettbewerbsrecht / i) Verjährung

Rz. 52 Wettbewerbsrechtliche Verstöße unterliegen der kurzen Verjährungsfrist des § 11 UWG. Danach verjähren Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche nach dem UWG in sechs Monaten von dem Zeitpunkt an, in welchem der Anspruchsberechtigte von der Handlung und von der Person des Verpflichteten Kenntnis erlangt hat; ohne solche Kenntnis in drei Jahren von Begehung der Handlun...mehr

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§ 55 Wettbewerbsrecht / I. Typischer Sachverhalt

Rz. 141 B stellt Süßwaren her. Auf der Süßwarenmesse stellt er einen neuen Schokoladenriegel vor. A ist der Auffassung, der Schokoladenriegel stelle eine unzulässige Nachahmung eines seit längerem von A vertriebenen Schokoladenriegels dar. A hat B daher auf der Basis der §§ 3, 4 Nr. 3 UWG abgemahnt. B hat die Abmahnung als unbegründet zurückgewiesen und A aufgefordert, die d...mehr

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§ 55 Wettbewerbsrecht / g) Erklärungsfrist

Rz. 9 Weiter muss dem Abgemahnten eine hinreichende Erklärungsfrist eingeräumt werden. Diese richtet sich nach den Umständen des Einzelfalls. Einerseits muss der Störer ausreichend Gelegenheit haben, den beanstandeten Sachverhalt aufzuklären und sich ggf. Rat zu holen. Regelmäßig sollte die Erklärungsfrist daher wenigstens eine Woche betragen.[18] Andererseits muss aber auch...mehr

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§ 55 Wettbewerbsrecht / 1. Feststellungsinteresse

Rz. 143 Voraussetzung einer negativen Feststellungsklage ist zunächst einmal ein Feststellungsinteresse. Dabei gilt nach ganz herrschender Meinung die Vorrangigkeit der Leistungsklage auch in Wettbewerbsfällen. Wenn Voraussetzungen und Risiken einer Leistungsklage für den Kläger von denen einer Feststellungsklage nicht grundlegend abweichen, ist dem Kläger zuzumuten, sogleic...mehr

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§ 55 Wettbewerbsrecht / b) Rechtliche Hinweise

Rz. 55 Die Streitwertbemessung im Verfügungsverfahren ist umstritten. Teilweise wird der gleiche Streitwert wie in einem Hauptsacheverfahren angesetzt.[88] Häufig wird der Gegenstandswert gegenüber dem geschätzten Hauptsachestreitwert aber bis zu einem Drittel niedriger angesetzt.[89]mehr

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§ 55 Wettbewerbsrecht / 5. Muster: Abschlusserklärung

Rz. 117 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 55.16: Abschlusserklärung Z-GmbH – Herrn Geschäftsführer Z – Einstweilige Verfügung des Landgerichts _________________________ vom _________________________ hier: Abschlusserklärung Bekanntlich vertreten wir die rechtlichen Interessen der X-GmbH, _________________________ (Adresse). Gegen unsere Mandantin haben Si...mehr

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§ 55 Wettbewerbsrecht / b) Vertragsstrafeversprechen

Rz. 19 Eine Unterwerfungserklärung lässt regelmäßig nur dann die Wiederholungsgefahr entfallen, wenn sie mit einer Vertragsstrafe bewehrt ist und damit ein Druckmittel im Falle zukünftiger Verletzungen begründet. Dies gilt allerdings dann nicht, wenn ein Mitbewerber einen erstmaligen Verstoß gegen Fälle des § 13 Abs. 4 UWG abmahnt, also einen Verstoß gegen Datenschutzvorschr...mehr

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§ 55 Wettbewerbsrecht / f) Regionale Eingrenzung

Rz. 23 In – eng begrenzten – Ausnahmefällen kann es zulässig sein, eine Unterlassungserklärung räumlich zu begrenzen.[47] Zwar kann grundsätzlich ein in einem bestimmten räumlichen Markt begründeter Unterlassungsanspruch bundesweit durchgesetzt werden.[48] Lassen aber unterschiedliche landesrechtliche Regelungen eine bundesweit einheitliche Beurteilung des Wettbewerbsgescheh...mehr

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§ 55 Wettbewerbsrecht / b) Form, Kosten

Rz. 62 Die Schutzschrift unterliegt als ein von der Praxis entwickeltes Rechtsinstitut keinen zwingenden Formvorschriften. Es hat sich aber die Übung entwickelt, die Parteien rubrumsgemäß zu bezeichnen, konkrete Anträge zu stellen sowie den Wettbewerbsstreit im Wesentlichen darzustellen. Sinnvollerweise werden dem Gericht dabei auch die möglichen Mittel zur Glaubhaftmachung ...mehr

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§ 55 Wettbewerbsrecht / 3. Schuldhafte Zuwiderhandlung

Rz. 153 Weitere Voraussetzung für die Festsetzung eines Ordnungsmittels ist eine schuldhafte Zuwiderhandlung gegen den tenorierten Verbotsumfang. Zwar reicht nach der herrschenden Meinung das Verschulden von Hilfspersonen i.S.d. §§ 278, 831 BGB, § 8 Abs. 2 UWG nicht aus,[177] jedoch werden an die Exkulpation des Schuldners sehr hohe Maßstäbe angesetzt. So genügt es bspw. nic...mehr

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§ 55 Wettbewerbsrecht / IV. Muster: Antrag auf Verhängung eines Ordnungsmittels gem. § 890 ZPO

Rz. 158 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 55.20: Antrag auf Verhängung eines Ordnungsmittels gemäß § 890 ZPO An das Landgericht _________________________ – Wettbewerbskammer – Antrag auf Verhängung eines Ordnungsmittels gemäß § 890 ZPO der A-GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer, _________________________ (Adresse), – Gläubigerin – Verfahrensbevollmächt...mehr

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§ 55 Wettbewerbsrecht / a) Vorschaltung eines Verfügungsverfahrens

Rz. 119 Ein Hauptsacheverfahren stellt in wettbewerbsrechtlichen Streitigkeiten, die vom einstweiligen Rechtsschutz dominiert werden, eine eher nachgeordnete Rechtsschutzmaßnahme dar. Gegenüber einem Hauptsacheverfahren haben einstweilige Verfügungen den Vorteil, dass dem Antragsgegner eine sofortige Reaktion – zumeist ein Unterlassen – vorgeschrieben wird. Der Antragsteller...mehr

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§ 55 Wettbewerbsrecht / 3. Muster: Eidesstattliche Versicherung

Rz. 68 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 55.10: Eidesstattliche Versicherung Ich, G, _________________________ (Adresse), belehrt über die Strafbarkeit der Abgabe einer falschen eidesstattlichen Versicherung, erkläre hiermit Folgendes an Eides statt:mehr

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§ 55 Wettbewerbsrecht / VI. Muster: Zurückweisungsantrag des Schuldners wegen zwischenzeitlicher Erledigung

Rz. 160 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 55.21: Zurückweisungsantrag des Schuldners wegen zwischenzeitlicher Erledigung An das Landgericht _________________________ – Wettbewerbskammer – Az.: _________________________ Gegner: RAe _________________________ – erhalten Abschriften unmittelbar – In Sachen A-GmbH ./. B-GmbH beantragen wir,mehr

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§ 55 Wettbewerbsrecht / j) Aufklärungspflicht

Rz. 30 Durch eine Abmahnung entsteht zwischen den Beteiligten eine wettbewerbsrechtliche Sonderbeziehung eigener Art,[57] die den Abgemahnten nach Treu und Glauben zu einer Reaktion auf die Abmahnung verpflichtet. Bei einem erwiesenen Verstoß besteht eine solche Reaktion zweckmäßigerweise in der Abgabe eine Unterwerfungserklärung. Hat der Abgemahnte bereits gegenüber einem D...mehr

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§ 55 Wettbewerbsrecht / 5. Muster: Umfassende Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung unter Einschluss von Annexansprüchen und "Neuem Hamburger Brauch"

Rz. 35 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 55.3: Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung unter Einschluss von Annexansprüchen und "Neuem Hamburger Brauch" Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung Die X-GmbH, _________________________ (Adresse), verpflichtet sich gegenüber der Z-GmbH, _________________________ (Adresse),mehr

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§ 55 Wettbewerbsrecht / f) Klageaufbau

Rz. 127 Der Klageaufbau unterliegt keinen Besonderheiten mit der Ausnahme, dass anders als bei den reinen Leistungsklagen die Antragsfassung häufig Schwierigkeiten bereitet (siehe Rdn 48). Bei "insbesondere"-Anträgen ist zu berücksichtigen, dass diese lediglich ein Ausführungsbeispiel eines ansonsten abstrakten Antrages darstellen. Häufig ist aber gerade der abstrakte Antrag...mehr

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§ 55 Wettbewerbsrecht / I. Typischer Sachverhalt

Rz. 161 Die A GmbH hatte die B GmbH im Wege der Abmahnung auf Unterlassung in Anspruch genommen. Der Abmahnung war die Kostennote des anwaltlichen Vertreters der A GmbH beigefügt. Diese enthält eine 1,3 Gebühr basierend auf einem Gegenstandswert von 50.000,00 EUR. Die B GmbH, die die strafbewehrte Unterlassungsverpflichtungserklärung abgegeben, eine Verpflichtung zur Kostene...mehr

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§ 55 Wettbewerbsrecht / 7. Muster: Erweitertes Unterwerfungsverlangen nach Verstoß

Rz. 37 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 55.5: Erweitertes Unterwerfungsverlangen nach Verstoß Vorab per E-Mail Per Einschreiben/Rückschein _________________________ (Adresse) Ihre Anzeige im Stadtanzeiger vom _________________________ Uns liegt Ihre Anzeige im Stadtanzeiger vom _________________________ vor. Mit dieser Anzeige bewerben Sie unter Verstoß g...mehr

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§ 55 Wettbewerbsrecht / IV. Muster: Abverkaufsvereinbarung

Rz. 168 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 55.23: Abverkaufsvereinbarung _________________________ Abverkaufsvereinbarung Zwischen A (Adresse) und B (Adresse) I. Präambel A und B sind unterschiedlicher Auffassung über die Frage, ob das Puppensortiment "P" von B eine unzulässige Nachahmung der Puppenserie "S" von A darstellt. Zur Vermeidung einer Auseinanderse...mehr

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§ 55 Wettbewerbsrecht / d) Androhung eines Ordnungsmittels

Rz. 47 Der Verfügungsantrag sollte unbedingt die Androhung eines Ordnungsmittels enthalten. Diese ist unabdingbare Voraussetzung für deren spätere Festsetzung (§ 890 Abs. 2 ZPO). Die Androhung erfolgt ausschließlich auf Antrag des Gläubigers. Findet sich ein solcher Antrag auf Androhung eines Ordnungsmittels nicht in dem Verfügungsantrag, wird er keineswegs von Amts wegen mi...mehr

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§ 55 Wettbewerbsrecht / 1. Typischer Sachverhalt

Rz. 88 A vertreibt Messer, die mit der Aussage "made in Germany" beworben werden. Der Mitbewerber B lässt A daraufhin durch die eigene Rechtsabteilung anschreiben. Seitens des hauseigenen Syndikus wird ausgeführt, man gehe davon aus, dass A dieses Verhalten "sofort einstellen werde", da man andernfalls über "juristische Konsequenzen" nachdenken müsse. Nachdem A sein Verhalte...mehr

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§ 55 Wettbewerbsrecht / f) Veröffentlichungsbefugnis

Rz. 49 Strittig ist, ob ein Verfügungsantrag einen Antrag auf Veröffentlichung enthalten darf. Dies wird teilweise bejaht, wobei aus dem Wortlaut des § 12 Abs. 2 UWG "Urteil" geschlossen wird, dass die Veröffentlichungsbefugnis nur in einer Urteilsverfügung angeordnet werden darf.[68] Die Gestattung einer Veröffentlichungsbefugnis selbst beruht auf einer Güterabwägung zwische...mehr

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§ 55 Wettbewerbsrecht / a) Zeitaufwand

Rz. 135 Eines der gravierendsten Probleme bei Anrufung der Einigungsstelle stellt der damit verbundene Zeitaufwand dar, der häufig einem späteren Verfügungsantrag entgegenstehen wird. Zwar ist der Antragsteller nicht gehindert, trotz Anrufung der Einigungsstelle noch eine einstweilige Verfügung zu beantragen. Allerdings wird es aufgrund der unterschiedlichen Rechtsschutzziel...mehr

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§ 55 Wettbewerbsrecht / d) Vollmachtserfordernis

Rz. 5 Ein ständig wiederkehrender Streitpunkt ist, ob der Abmahnung eine Vollmacht beigefügt werden muss.[12] Ist der Abmahnung – wie regelmäßig der Fall – eine vorformulierte Unterlassungsverpflichtungserklärung beigefügt, gilt das Vollmachterfordernis indes nicht.[13] Auf die Abgabe eines Vertragsangebotes ist § 174 BGB weder direkt noch analog anwendbar.[14] Nur in den Fä...mehr

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§ 55 Wettbewerbsrecht / h) Verfügungsanspruch

Rz. 51 Der Verfügungsanspruch ist darzulegen und glaubhaft zu machen. Die Mittel zur Glaubhaftmachung ergeben sich aus § 294 ZPO. In einem Verfügungsverfahren sind daher nur präsente Beweismittel möglich (§ 294 Abs. 2 ZPO). Ein Zeuge kann nur vernommen werden, wenn er in der mündlichen Verhandlung anwesend ist, eine Urkunde wird nur zur Kenntnis genommen, wenn sie spätestens...mehr

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§ 55 Wettbewerbsrecht / IV. Muster: Aufhebungsantrag

Rz. 103 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 55.14: Aufhebungsantrag An das Landgericht _________________________ – Wettbewerbskammer – Antrag nach § 927 ZPO Az. _________________________ Gegner: RA _________________________ – zwei Abschriften anbei – In Sachen A-GmbH ./. B-GmbH beantragen wir, die einstweilige Verfügung des Landgerichts Köln (Az.: ______________...mehr

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§ 55 Wettbewerbsrecht / f) Androhung gerichtlicher Schritte

Rz. 8 Weiter muss die Abmahnung unter Fristsetzung ein gerichtliches Vorgehen für den Fall der Ablehnung oder des fruchtlosen Fristablaufes androhen. Nach allgemeiner Auffassung stellt dies einen grundsätzlichen Bestandteil einer Abmahnung dar. Damit soll dem Abgemahnten bewusst gemacht werden, welches Risiko er im Falle der Nichtbeachtung der Abmahnung eingeht.[17] Ein Schr...mehr

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§ 55 Wettbewerbsrecht / j) Entbehrlichkeit der Abmahnung

Rz. 13 Da nach der Rechtsprechung des BVerfG[30] bei Beantragung einer Beschlussverfügung eine Anhörung des Abgemahnten stattgefunden haben muss, ist eine Abmahnung zumindest in diesem Rechtszug grundsätzlich nicht entbehrlich und wird, wenn sie nicht vorgerichtlich durchgeführt wurde, im Verfahren nachgeholt. In nur sehr seltenen Fällen ist eine Abmahnung daher entbehrlich....mehr

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§ 55 Wettbewerbsrecht / 3. Checkliste: Verfügungsverfahren

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§ 55 Wettbewerbsrecht / III. Checkliste: Negative Feststellungsklage

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§ 55 Wettbewerbsrecht / II. Rechtliche Grundlagen

Rz. 162 Nach § 13 Abs. 3 UWG kann bei einer berechtigten Abmahnung der Ersatz der erforderlichen Aufwendungen verlangt werden. Eine Abmahnung ist berechtigt, wenn sie dem Schuldner einen Weg weist, wie er den Gläubiger klaglos stellen kann, ohne dass die Kosten eines Gerichtsverfahrens anfallen.[185] Damit entspricht § 13 Abs. 3 UWG den Regelungen einer Geschäftsführung ohne...mehr

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§ 26 Kartellrecht / Literaturtipps

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§ 55 Wettbewerbsrecht / h) Kosten

Rz. 10 Nicht zwingend, aber häufig anzutreffen ist die Beifügung einer Kostennote in der Abmahnung. Dies stellt eine Haftungsfalle dar. Abmahnkosten waren schon immer nach gefestigter Meinung auf der Grundlage einer Geschäftsführung ohne Auftrag zu ersetzen und sind auch in § 13 Abs. 3 UWG gesetzlich verankert. Kein Kostenerstattungsanspruch besteht jedoch dann, wenn die Abm...mehr