Fachbeiträge & Kommentare zu Wettbewerbsrecht

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§ 55 Wettbewerbsrecht / 4. Ordnungsgeld/Ordnungshaft

Rz. 154 Die Festsetzung des Ordnungsmittels erfolgt auf Antrag des Gläubigers durch Beschluss. Dem Schuldner ist rechtliches Gehör zu gewähren (§ 891 ZPO). Zuständig ist das Prozessgericht des ersten Rechtszuges. Daraus folgt, dass auch in einem Ordnungsmittelverfahren Anwaltszwang gegeben ist.[179] Verurteilt werden kann zu einem Ordnungsgeld oder zur Ordnungshaft. Das Geri...mehr

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§ 55 Wettbewerbsrecht / a) Vorschaltung eines Verfügungsverfahrens

Rz. 119 Ein Hauptsacheverfahren stellt in wettbewerbsrechtlichen Streitigkeiten, die vom einstweiligen Rechtsschutz dominiert werden, eine eher nachgeordnete Rechtsschutzmaßnahme dar. Gegenüber einem Hauptsacheverfahren haben einstweilige Verfügungen den Vorteil, dass dem Antragsgegner eine sofortige Reaktion – zumeist ein Unterlassen – vorgeschrieben wird. Der Antragsteller...mehr

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§ 55 Wettbewerbsrecht / b) Frist/Verjährung

Rz. 120 Eine wettbewerbsrechtliche Hauptklage folgt allgemeinen Regeln. Eine Klagefrist besteht – mit Ausnahme der §§ 936, 926 Abs. 1 ZPO (Anordnung der Klageerhebung, in der Praxis eher selten) – grundsätzlich nicht. Zu beachten ist jedoch die kurze Verjährungsfrist des § 11 UWG . Auch bei Erwirkung einer einstweiligen Verfügung, die hemmende Wirkung hat (§ 204 Abs. 1 Nr. 9 ...mehr

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§ 55 Wettbewerbsrecht / i) Kosten

Rz. 29 Häufig findet sich in vorformulierten Unterwerfungserklärungen auch die Verpflichtung, die Kosten zu übernehmen. Die Abgabe einer Kostenzusage ist für die Beseitigung des Rechtsschutzbedürfnisses an einem Unterlassungsanspruch nicht erforderlich. Die Unterwerfungserklärung wird auch ohne Kostenzusage wirksam. Dennoch sollte man vorsichtig sein, dem Mandanten zu einer ...mehr

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§ 55 Wettbewerbsrecht / 3. Muster: Eidesstattliche Versicherung

Rz. 68 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 55.10: Eidesstattliche Versicherung Ich, G, _________________________ (Adresse), belehrt über die Strafbarkeit der Abgabe einer falschen eidesstattlichen Versicherung, erkläre hiermit Folgendes an Eides statt:mehr

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§ 55 Wettbewerbsrecht / VI. Muster: Zurückweisungsantrag des Schuldners wegen zwischenzeitlicher Erledigung

Rz. 160 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 55.21: Zurückweisungsantrag des Schuldners wegen zwischenzeitlicher Erledigung An das Landgericht _________________________ – Wettbewerbskammer – Az.: _________________________ Gegner: RAe _________________________ – erhalten Abschriften unmittelbar – In Sachen A-GmbH ./. B-GmbH beantragen wir,mehr

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§ 55 Wettbewerbsrecht / 1. Typischer Sachverhalt

Rz. 79 Die Firma Z-GmbH hat gegen ihre Konkurrentin, die X-GmbH, am … eine Beschlussverfügung erwirkt, die fristgerecht zugestellt wurde. Gestützt wurde die Beschlussverfügung auf die §§ 3, 5a Abs. 4 UWG (Verschleierung des kommerziellen Charakters einer geschäftlichen Handlung). Die X-GmbH legt dagegen Widerspruch ein.mehr

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§ 55 Wettbewerbsrecht / I. Typischer Sachverhalt

Rz. 161 Die A GmbH hatte die B GmbH im Wege der Abmahnung auf Unterlassung in Anspruch genommen. Der Abmahnung war die Kostennote des anwaltlichen Vertreters der A GmbH beigefügt. Diese enthält eine 1,3 Gebühr basierend auf einem Gegenstandswert von 50.000,00 EUR. Die B GmbH, die die strafbewehrte Unterlassungsverpflichtungserklärung abgegeben, eine Verpflichtung zur Kostene...mehr

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§ 55 Wettbewerbsrecht / II. Rechtliche Grundlagen

Rz. 131 Das Einigungsstellenverfahren bezweckt die Herbeiführung eines gütlichen Ausgleichs mittels Aussprache vor einer unabhängigen Stelle. Obwohl neben der vertraglichen Beendigung von Wettbewerbsstreitigkeiten durch Abmahnung und Unterwerfung dies die wohl kostengünstigste Lösung bietet, hat das Verfahren vor den Einigungsstellen in der Praxis keine rechte Resonanz gefun...mehr

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§ 55 Wettbewerbsrecht / a) Abmahnung

Rz. 2 Das Abmahnverfahren – mittlerweile detailliert geregelt in den §§ 13, 13a UWG – steht in der Regel am Anfang einer wettbewerbsrechtlichen Auseinandersetzung. Der Mandant schildert entweder einen wettbewerbsrechtlichen Sachverhalt und erwartet ein rasches Vorgehen oder er ist Empfänger eines Abmahnschreibens geworden. Auch wenn die Abmahnung an sich "nur" eine Aufforder...mehr

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§ 55 Wettbewerbsrecht / IV. Muster: Abverkaufsvereinbarung

Rz. 168 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 55.23: Abverkaufsvereinbarung _________________________ Abverkaufsvereinbarung Zwischen A (Adresse) und B (Adresse) I. Präambel A und B sind unterschiedlicher Auffassung über die Frage, ob das Puppensortiment "P" von B eine unzulässige Nachahmung der Puppenserie "S" von A darstellt. Zur Vermeidung einer Auseinanderse...mehr

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§ 55 Wettbewerbsrecht / d) Androhung eines Ordnungsmittels

Rz. 47 Der Verfügungsantrag sollte unbedingt die Androhung eines Ordnungsmittels enthalten. Diese ist unabdingbare Voraussetzung für deren spätere Festsetzung (§ 890 Abs. 2 ZPO). Die Androhung erfolgt ausschließlich auf Antrag des Gläubigers. Findet sich ein solcher Antrag auf Androhung eines Ordnungsmittels nicht in dem Verfügungsantrag, wird er keineswegs von Amts wegen mi...mehr

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§ 55 Wettbewerbsrecht / 1. Typischer Sachverhalt

Rz. 88 A vertreibt Messer, die mit der Aussage "made in Germany" beworben werden. Der Mitbewerber B lässt A daraufhin durch die eigene Rechtsabteilung anschreiben. Seitens des hauseigenen Syndikus wird ausgeführt, man gehe davon aus, dass A dieses Verhalten "sofort einstellen werde", da man andernfalls über "juristische Konsequenzen" nachdenken müsse. Nachdem A sein Verhalte...mehr

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§ 55 Wettbewerbsrecht / c) Form

Rz. 4 Eine schriftliche Abmahnung ist nicht erforderlich. In Eilfällen ist auch eine telefonische oder mündliche Abmahnung möglich, von der allerdings aus Beweisgründen nur in besonders gelagerten Fällen (z.B. auf einer Messe) Gebrauch gemacht werden sollte. Aus diesem Grund wird zusätzlich zur Übermittlung der Abmahnung per E-Mail eine postalische Übersendung per Einschreib...mehr

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§ 55 Wettbewerbsrecht / c) Form

Rz. 45 Die Einleitung eines Verfügungsverfahrens unterliegt keinem Anwaltszwang (§§ 920 Abs. 3, 936, 78 Abs. 3 ZPO). Daraus folgt gleichzeitig, dass eine anwaltliche Vertretung in der mündlichen Verhandlung wieder erforderlich wird. Rz. 46 Die Formalien einer einstweiligen Verfügung unterscheiden sich wenig von denjenigen einer Klage. Gemäß den §§ 920 Abs. 1, 936 ZPO soll der...mehr

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§ 55 Wettbewerbsrecht / a) Zeitaufwand

Rz. 135 Eines der gravierendsten Probleme bei Anrufung der Einigungsstelle stellt der damit verbundene Zeitaufwand dar, der häufig einem späteren Verfügungsantrag entgegenstehen wird. Zwar ist der Antragsteller nicht gehindert, trotz Anrufung der Einigungsstelle noch eine einstweilige Verfügung zu beantragen. Allerdings wird es aufgrund der unterschiedlichen Rechtsschutzziel...mehr

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§ 55 Wettbewerbsrecht / IV. Muster: Antrag auf Einleitung eines Einigungsstellenverfahrens

Rz. 140 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 55.18: Antrag auf Einleitung eines Einigungsstellenverfahrens Einigungsstelle für Wettbewerbsstreitigkeiten bei der Industrie- und Handelskammer Antrag der Firma A, _________________________, – Antragstellerin – gegen die Konsum KG, _________________________ – Antragsgegnerin – auf Einleitung eines Einigungsstellenver...mehr

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§ 55 Wettbewerbsrecht / h) Verfügungsanspruch

Rz. 51 Der Verfügungsanspruch ist darzulegen und glaubhaft zu machen. Die Mittel zur Glaubhaftmachung ergeben sich aus § 294 ZPO. In einem Verfügungsverfahren sind daher nur präsente Beweismittel möglich (§ 294 Abs. 2 ZPO). Ein Zeuge kann nur vernommen werden, wenn er in der mündlichen Verhandlung anwesend ist, eine Urkunde wird nur zur Kenntnis genommen, wenn sie spätestens...mehr

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§ 55 Wettbewerbsrecht / i) Verjährung

Rz. 52 Wettbewerbsrechtliche Verstöße unterliegen der kurzen Verjährungsfrist des § 11 UWG. Danach verjähren Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche nach dem UWG in sechs Monaten von dem Zeitpunkt an, in welchem der Anspruchsberechtigte von der Handlung und von der Person des Verpflichteten Kenntnis erlangt hat; ohne solche Kenntnis in drei Jahren von Begehung der Handlun...mehr

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§ 55 Wettbewerbsrecht / I. Typischer Sachverhalt

Rz. 141 B stellt Süßwaren her. Auf der Süßwarenmesse stellt er einen neuen Schokoladenriegel vor. A ist der Auffassung, der Schokoladenriegel stelle eine unzulässige Nachahmung eines seit längerem von A vertriebenen Schokoladenriegels dar. A hat B daher auf der Basis der §§ 3, 4 Nr. 3 UWG abgemahnt. B hat die Abmahnung als unbegründet zurückgewiesen und A aufgefordert, die d...mehr

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§ 55 Wettbewerbsrecht / IV. Muster: Aufhebungsantrag

Rz. 103 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 55.14: Aufhebungsantrag An das Landgericht _________________________ – Wettbewerbskammer – Antrag nach § 927 ZPO Az. _________________________ Gegner: RA _________________________ – zwei Abschriften anbei – In Sachen A-GmbH ./. B-GmbH beantragen wir, die einstweilige Verfügung des Landgerichts Köln (Az.: ______________...mehr

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§ 55 Wettbewerbsrecht / f) Androhung gerichtlicher Schritte

Rz. 8 Weiter muss die Abmahnung unter Fristsetzung ein gerichtliches Vorgehen für den Fall der Ablehnung oder des fruchtlosen Fristablaufes androhen. Nach allgemeiner Auffassung stellt dies einen grundsätzlichen Bestandteil einer Abmahnung dar. Damit soll dem Abgemahnten bewusst gemacht werden, welches Risiko er im Falle der Nichtbeachtung der Abmahnung eingeht.[17] Ein Schr...mehr

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§ 55 Wettbewerbsrecht / 2. Rechtliche Grundlagen

Rz. 105 Das Abschlussverfahren stellt nicht – anders als sein Name vermuten lässt – die Beendigung des Verfügungsverfahrens dar. Es hat vielmehr die Funktion, die in der einstweiligen Verfügung getroffenen Regelungen bestandskräftig zu machen und ihr damit die gleichen Wirkungen wie einem Hauptsachetitel zukommen zu lassen.[126] Das Abschlussverfahren geht daher dem Hauptsac...mehr

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§ 55 Wettbewerbsrecht / b) Vertragsstrafeversprechen

Rz. 19 Eine Unterwerfungserklärung lässt regelmäßig nur dann die Wiederholungsgefahr entfallen, wenn sie mit einer Vertragsstrafe bewehrt ist und damit ein Druckmittel im Falle zukünftiger Verletzungen begründet. Dies gilt allerdings dann nicht, wenn ein Mitbewerber einen erstmaligen Verstoß gegen Fälle des § 13 Abs. 4 UWG abmahnt, also einen Verstoß gegen Datenschutzvorschr...mehr

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§ 55 Wettbewerbsrecht / a) Sinn einer Schutzschrift

Rz. 60 Vorschriften über eine Schutzschrift wird man in der ZPO vergeblich suchen. Es handelt sich dabei um ein in der wettbewerbsrechtlichen Praxis entwickeltes vorbeugendes Verteidigungsmittel gegen einen zu erwartenden Verfügungsantrag. Anders als in dem normalerweise einseitig verlaufenden Verfügungsverfahren, in dem nur die Argumente des Antragstellers gehört werden, wi...mehr

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§ 55 Wettbewerbsrecht / b) Form, Kosten

Rz. 62 Die Schutzschrift unterliegt als ein von der Praxis entwickeltes Rechtsinstitut keinen zwingenden Formvorschriften. Es hat sich aber die Übung entwickelt, die Parteien rubrumsgemäß zu bezeichnen, konkrete Anträge zu stellen sowie den Wettbewerbsstreit im Wesentlichen darzustellen. Sinnvollerweise werden dem Gericht dabei auch die möglichen Mittel zur Glaubhaftmachung ...mehr

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§ 55 Wettbewerbsrecht / 2. Androhung

Rz. 152 Voraussetzung der Festsetzung eines Ordnungsmittels ist weiterhin, dass dieses zuvor angedroht worden ist. Regelmäßig wird eine Ordnungsmittelandrohung bereits durch den Kläger/Antragsteller im Verfügungs- oder Hauptsacheverfahren beantragt. Ist eine Ordnungsmittelandrohung nicht zugleich mit dem Verbotsausspruch in derselben Entscheidung tenoriert worden, sondern er...mehr

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§ 55 Wettbewerbsrecht / 3. Schuldhafte Zuwiderhandlung

Rz. 153 Weitere Voraussetzung für die Festsetzung eines Ordnungsmittels ist eine schuldhafte Zuwiderhandlung gegen den tenorierten Verbotsumfang. Zwar reicht nach der herrschenden Meinung das Verschulden von Hilfspersonen i.S.d. §§ 278, 831 BGB, § 8 Abs. 2 UWG nicht aus,[177] jedoch werden an die Exkulpation des Schuldners sehr hohe Maßstäbe angesetzt. So genügt es bspw. nic...mehr

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§ 55 Wettbewerbsrecht / g) Verschuldensmaßstab

Rz. 24 Beliebt ist auch die Variante, nach der der Schuldner eine Vertragsstrafe lediglich für den Fall einer i.S.v. § 890 ZPO schuldhaften Zuwiderhandlung verspricht. Diese Variante hat für den Abgemahnten den Vorteil, dass die Haftung für Erfüllungsgehilfen entfällt. Diese Einschränkung war lange umstritten. Mittlerweile mehren sich aber die Stimmen, die eine solche Eingre...mehr

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§ 55 Wettbewerbsrecht / 2. Rechtliche Grundlagen

Rz. 67 Die eidesstattliche Versicherung ist das wichtigste Mittel zur Glaubhaftmachung in einem Verfügungsverfahren. Sie kann auch von einer Partei selber abgegeben werden. Wichtig ist, dass die eidesstattliche Versicherung mit einer Belehrung über die Strafbarkeit falscher Angaben überschrieben wird. Zudem muss sie den Sachverhalt als eigene Schilderung des Erklärenden wied...mehr

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§ 55 Wettbewerbsrecht / j) Aufklärungspflicht

Rz. 30 Durch eine Abmahnung entsteht zwischen den Beteiligten eine wettbewerbsrechtliche Sonderbeziehung eigener Art,[57] die den Abgemahnten nach Treu und Glauben zu einer Reaktion auf die Abmahnung verpflichtet. Bei einem erwiesenen Verstoß besteht eine solche Reaktion zweckmäßigerweise in der Abgabe eine Unterwerfungserklärung. Hat der Abgemahnte bereits gegenüber einem D...mehr

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§ 55 Wettbewerbsrecht / 5. Muster: Umfassende Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung unter Einschluss von Annexansprüchen und "Neuem Hamburger Brauch"

Rz. 35 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 55.3: Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung unter Einschluss von Annexansprüchen und "Neuem Hamburger Brauch" Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung Die X-GmbH, _________________________ (Adresse), verpflichtet sich gegenüber der Z-GmbH, _________________________ (Adresse),mehr

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§ 55 Wettbewerbsrecht / d) Antrag

Rz. 123 Wie bei jeder Klage ist ein hinreichend bestimmter Antrag notwendig (§ 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO). Dazu gehört auch die Bestimmung der Reihenfolge bei einer alternativen Klagehäufung (siehe auch Rdn 48).[148] Wird ein Unterlassen begehrt, muss sich der Antrag auf die konkrete Verletzungshandlung beziehen.[149] Diese lässt sich am besten durch Einblendung des beanstandeten ...mehr

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§ 55 Wettbewerbsrecht / 6. Muster: Zurückweisung einer Abmahnung

Rz. 36 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 55.4: Zurückweisung einer Abmahnung Vorab per E-Mail Per Einschreiben/Rückschein Herrn Rechtsanwalt _________________________ (Adresse) Unsere Anzeige vom _________________________ Ihr Schreiben vom _________________________ Ihr Schreiben vom _________________________ haben wir dankend erhalten. Wir weisen Ihre darin ...mehr

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§ 55 Wettbewerbsrecht / 7. Muster: Erweitertes Unterwerfungsverlangen nach Verstoß

Rz. 37 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 55.5: Erweitertes Unterwerfungsverlangen nach Verstoß Vorab per E-Mail Per Einschreiben/Rückschein _________________________ (Adresse) Ihre Anzeige im Stadtanzeiger vom _________________________ Uns liegt Ihre Anzeige im Stadtanzeiger vom _________________________ vor. Mit dieser Anzeige bewerben Sie unter Verstoß g...mehr

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§ 55 Wettbewerbsrecht / II. Rechtliche Grundlagen

Rz. 162 Nach § 13 Abs. 3 UWG kann bei einer berechtigten Abmahnung der Ersatz der erforderlichen Aufwendungen verlangt werden. Eine Abmahnung ist berechtigt, wenn sie dem Schuldner einen Weg weist, wie er den Gläubiger klaglos stellen kann, ohne dass die Kosten eines Gerichtsverfahrens anfallen.[185] Damit entspricht § 13 Abs. 3 UWG den Regelungen einer Geschäftsführung ohne...mehr

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§ 26 Kartellrecht / Literaturtipps

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§ 55 Wettbewerbsrecht / 4. Muster: Wettbewerbsrechtliche Klage wegen Spitzenstellungswerbung

Rz. 129 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 55.17: Wettbewerbsrechtliche Klage wegen Spitzenstellungswerbung An das Landgericht _________________________ – Wettbewerbskammer – Klage In Sachen RA Peter Müller, _________________________ (Adresse), – Klägerin – Prozessbevollmächtigte: die beim Landgericht zugelassenen RAe _________________________ gegen die RAe A...mehr

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§ 55 Wettbewerbsrecht / 2. Rechtliche Grundlagen

Rz. 80 Die Möglichkeit eines Widerspruchsverfahrens ergibt sich aus den §§ 936, 924 ZPO. Der Widerspruch unterliegt keiner Frist, ist also, soweit er nicht verwirkt ist, auch noch nach Jahren möglich. Eine Verwirkung ist nur in Ausnahmefällen zu bejahen, nämlich dann, wenn der Antragsteller berechtigten Grund zu der Annahme hatte, ein Widerspruch werde nicht mehr erfolgen. Z...mehr

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§ 55 Wettbewerbsrecht / 4. Muster: Allgemeiner Widerspruch

Rz. 87 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 55.12: Allgemeiner Widerspruch An das Landgericht _________________________ – Wettbewerbskammer – Az. _________________________ Gegner: RA _________________________ – Abschriften zwecks Zustellung anbei – In Sachen Z-GmbH ./. X bestellen wir uns zu Verfahrensbevollmächtigten der Antragsgegnerin. Namens und im Auftrag ...mehr

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§ 55 Wettbewerbsrecht / 1. Verfahren

Rz. 133 Die Form des Antrags auf Anrufung der Einigungsstelle ergibt sich aus den Durchführungsverordnungen der Länder.[157] Anträge sind regelmäßig schriftlich mit Begründung in mindestens dreifacher Ausfertigung unter Bezeichnung der Beweismittel und Beifügung etwa vorhandener Urkunden und sonstiger Beweisstücke einzureichen oder zur Niederschrift zu erklären (vgl. § 5 Ein...mehr

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§ 55 Wettbewerbsrecht / b) Inhalt

Rz. 3 Eine Abmahnung muss das konkret beanstandete Verhalten wiedergeben (§ 13 Abs. 2 Nr. 4 UWG). Der Abgemahnte muss in die Lage versetzt werden, das als wettbewerbswidrig angegriffene Verhalten zu erkennen. Daher ist der Verletzte kurz vorzustellen (§ 13 Abs. 2 Nr. 1 und 2 UWG), damit der Abgemahnte das Bestehen eines Wettbewerbsverhältnisses überprüfen kann. Dies ist trot...mehr

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§ 55 Wettbewerbsrecht / V. Muster: Lizenzvereinbarung

Rz. 169 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 55.24: Lizenzvereinbarung Lizenzvertrag zwischen der Firma X und der Firma Y I. Präambel X ist Herstellerin und Inhaberin der ergänzenden wettbewerbsrechtlichen Leistungsschutzrechte an dem Produkt "P" (vergl. Anlage 1). Y möchte die in der Anlage 1 genannten Produkte herstellen und vertreiben. § 1 Lizenzeinräumung (1)...mehr

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§ 55 Wettbewerbsrecht / c) Muster: Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung wegen Werbung mit Selbstverständlichkeiten

Rz. 56 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 55.6: Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung wegen Werbung mit Selbstverständlichkeiten An das Landgericht _________________________ – Wettbewerbskammer – Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung In dem Verfügungsverfahren der Z-GmbH, _________________________ (Adresse), – Antragstellerin – Verfahrensb...mehr

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§ 55 Wettbewerbsrecht / h) Kosten

Rz. 10 Nicht zwingend, aber häufig anzutreffen ist die Beifügung einer Kostennote in der Abmahnung. Dies stellt eine Haftungsfalle dar. Abmahnkosten waren schon immer nach gefestigter Meinung auf der Grundlage einer Geschäftsführung ohne Auftrag zu ersetzen und sind auch in § 13 Abs. 3 UWG gesetzlich verankert. Kein Kostenerstattungsanspruch besteht jedoch dann, wenn die Abm...mehr

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§ 55 Wettbewerbsrecht / 4. Muster: Abmahnung

Rz. 16 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 55.1: Abmahnung Vorab per E-Mail Per Einwurf/Einschreiben Firma Z Geschäftsführer Wettbewerbsverstoß Ihre Anzeige in der Stadtrundschau vom _________________________ Wir zeigen an, dass wir die rechtlichen Interessen der X-GmbH, _________________________ (Adresse), vertreten. Unsere Mandantin hat uns Ihre Anzeige in d...mehr

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§ 55 Wettbewerbsrecht / d) Muster: Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung wegen unzumutbarer Belästigung

Rz. 57 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 55.7: Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung wegen unzumutbarer Belästigung An das Landgericht _________________________ – Wettbewerbskammer – Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung des Vereins X zur Bekämpfung des unlauteren Wettbewerbs, gesetzlich vertreten durch den Vorstand, __________________...mehr

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§ 55 Wettbewerbsrecht / e) Muster: Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung aufgrund fehlerhafter Impressumsangaben

Rz. 58 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 55.8: Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung aufgrund fehlenden Rankings An das Landgericht _________________________ – Kammer für Handelssachen – Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung der Firma A, _________________________ (Adresse) – Antragstellerin – Verfahrensbevollmächtigte: RAe ______________...mehr

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§ 55 Wettbewerbsrecht / a) Abschlusserklärung

Rz. 107 Hinsichtlich des Inhaltes der eigentlichen Abschlusserklärung besteht mittlerweile nahezu Einigkeit dahin gehend, dass der Erklärende zumindest auf die Rechte aus § 924 ZPO (Widerspruch) sowie § 926 ZPO (Fristsetzung zur Klageerhebung) verzichten muss. Überwiegen wird vertreten, dass auch ein Verzicht auf die Rechte aus § 927 ZPO (Aufhebung der Verfügung aufgrund ver...mehr

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§ 55 Wettbewerbsrecht / b) Abschlussschreiben

Rz. 110 Das Abschlussschreiben enthält die Aufforderung, innerhalb einer angemessenen Frist eine Abschlusserklärung abzugeben. Bei der Fristsetzung ist Folgendes zu berücksichtigen: Der Antragsgegner muss ausreichend Zeit haben, sich selbst darüber schlüssig zu werden, ob er die einstweilige Verfügung als endgültig anerkennen möchte. Zum Teil wird daher – in Anlehnung an Rec...mehr