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§ 55 Wettbewerbsrecht / 4. Muster: Abmahnung

Verena Hoene
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Rz. 16

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Muster 55.1: Abmahnung

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Firma Z

Geschäftsführer

Wettbewerbsverstoß

Ihre Anzeige in der Stadtrundschau vom _________________________

Wir zeigen an, dass wir die rechtlichen Interessen der X-GmbH, _________________________ (Adresse), vertreten. Unsere Mandantin hat uns Ihre Anzeige in der Stadtrundschau vom _________________________ überreicht. Dazu haben wir Folgendes anzumerken:

Unsere Mandantin ist Ihnen bekannt. Sie betreibt in der dritten Generation ein in der Fußgängerzone Kölns gelegenes Möbelgeschäft. Unsere Mandantin legt Ihr Verkaufsprospekt vom _________________________ vor. Wir halten dazu folgendes fest:

Der Verkaufsprospekt ist gleich in mehrfacher Hinsicht zu beanstanden. Zum einen werben Sie mit der Aussage "Nur für kurze Zeit! Alle Markenartikel wegen Neueröffnung nach Umbau reduziert". Diese Aussage verstößt gegen die §§ 3, 5 Abs. 2 Nr. 2 UWG. Nach § 5 Abs. 2 Nr. 2 UWG muss bei einer Verkaufsförderungsmaßnahme wie einem Preisnachlass die Bedingung für ihre Inanspruchnahme angegeben werden. Vorliegend fehlt es bereits an den erforderlichen Zeitangaben. Der Betrachter Ihrer Anzeige erfährt weder, wann der Preisnachlass beginnt und wie lange dieser dauert. Eine Bestimmbarkeit nach dem Kalender ist nicht gegeben. Des Weiteren erfährt der Leser auch inhaltlich nicht, ob es produkt- oder mengenbezogene Beschränkungen gibt. Der Begriff "Markenartikel" ist unklar, da für den Leser nicht deutlich wird, was dies eigentlich sein soll (§ 5 Abs. 2 Nr. 1 UWG). Schließlich ist Ihre Werbung auch sonst gemäß § 5 UWG irreführend. Auf der Rückseite Ihres Prospektes heißt es, dass das Angebot nur für "Saisonware" gilt. Der Verbraucher, der zunächst davon ausgegangen ist, wenigstens eine...

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