Fachbeiträge & Kommentare zu Wettbewerbsrecht

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§ 55 Wettbewerbsrecht / a) Inhalt der Unterwerfungserklärung

Rz. 18 Mit der Abmahnung wird regelmäßig ein Angebot auf Abschluss eines Unterwerfungsvertrags unterbreitet. Zu diesem Zweck wird üblicherweise der Abmahnung eine vorformulierte Unterwerfungserklärung beigefügt. In dieser sollten die Punkte aufgeführt werden, die nach Meinung des Verletzten eine Wiederholungsgefahr ausräumen. Allerdings muss darauf geachtet werden, die Unter...mehr

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§ 55 Wettbewerbsrecht / e) Mehrfachverfolgung

Rz. 125 In der Praxis sind Verfügungs- und Hauptsacheverfahren häufig einander nachgeschaltet. Zwingend ist dies jedoch nicht. Ein zeitgleiches Vorgehen des Klägers gegen den Beklagten im Wege der einstweiligen Verfügung und der Hauptklage ist prozessual zulässig. Hierzu kann jedoch nicht geraten werden. Erscheint das gleichzeitige Vorgehen in Verfügungsverfahren und Hauptsa...mehr

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§ 55 Wettbewerbsrecht / k) Folgen einer Unterlassungserklärung

Rz. 31 Wird eine uneingeschränkte, unwiderrufliche und strafbewehrte Unterlassungserklärung abgegeben, ist die Vermutung der Wiederholungsgefahr ausgeräumt. Der Verletzte kann keinen Unterlassungstitel mehr erlangen. Wird die Unterwerfungserklärung – was in der Praxis häufig vorkommt – in einem laufenden Verfahren abgegeben, so muss der Kläger den Rechtsstreit für erledigt e...mehr

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§ 55 Wettbewerbsrecht / 2. Rechtliche Grundlagen

Rz. 70 Eine Beschlussverfügung muss gemäß den §§ 922 Abs. 2, 170 ZPO im Wege der Parteizustellung dem Antragsgegner bzw. seinem Prozessbevollmächtigten übermittelt werden. Ergeht eine Entscheidung aufgrund mündlicher Verhandlung durch Endurteil, wird diese von Amts wegen beiden Parteien zugestellt, §§ 317, 166 Abs. 2 ZPO. Die Amtszustellung stellt jedoch keinen Vollzug i.S.d...mehr

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§ 55 Wettbewerbsrecht / IV. Muster: Klage auf Erstattung der Abmahnkosten

Rz. 164 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 55.22: Klage auf Erstattung der Abmahnkosten An das Landgericht _________________________ Klage der A GmbH, gesetzlich vertr. d. d. Geschäftsführer – Klägerin – Prozessbevollmächtigte: RAe _________________________ gegen die B GmbH, gesetzlich vertr. d. Geschäftsführer – Beklagte – wegen: Abmahnkosten Gegenstandswert: _...mehr

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§ 55 Wettbewerbsrecht / 2. Rechtliche Grundlagen

Rz. 89 Regelmäßig wird ein Verfügungsverfahren durch eine Abmahnung eingeleitet, in der dem angeblichen Verletzer sein rechtswidriges Verhalten vor Augen geführt und er gleichzeitig zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung veranlasst werden soll. Dem liegt schon die Forderung des BVerfG nach "Waffengleichheit" zugrunde.[109] Verschiedentlich...mehr

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§ 55 Wettbewerbsrecht / g) Antragsbefugnis und Verfügungsgrund

Rz. 50 In dem Verfügungsantrag sind die Voraussetzungen für eine Antragsbefugnis darzustellen. Dies kann Ausführungen zu der Aktivlegitimation erfordern. Wenn es sich um einen unmittelbar Verletzten handelt, genügt eine Darlegung des Wettbewerbsverhältnis. Umgekehrt müssen, wenn die Passivlegitimation des in Anspruch Genommenen nicht ohne weiteres erkennbar wird (bspw. in de...mehr

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§ 55 Wettbewerbsrecht / II. Rechtliche Grundlagen

Rz. 97 Die Aufhebungsmöglichkeit einer einstweiligen Verfügung ergibt sich aus § 927 ZPO. Bei nachträglicher Veränderung maßgeblicher Umstände ist die Aufhebung einer Verfügung jederzeit möglich. Zuständig ist gemäß § 927 Abs. 2 ZPO das Gericht, das "den Arrest angeordnet hat". Dies ist nach herrschender Meinung das Gericht erster Instanz, auch wenn die einstweilige Verfügung...mehr

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§ 55 Wettbewerbsrecht / e) Abmahnbefugnis

Rz. 6 Abmahnbefugt ist nur, wer auch klagebefugt ist. Dies wird gerne und häufig übersehen. Die Klagebefugnis ergibt sich aus § 8 UWG. Klagebefugt sind demnach zunächst die Mitbewerber (§ 8 Abs. 3 Nr. 1 UWG). Diese müssen allerdings gem. § 8 Abs. 3 Nr. 1 UWG Waren und Dienstleistungen in nicht nur unerheblichem Maße und nicht nur gelegentlich vertreiben oder nachfragen. Dami...mehr

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§ 55 Wettbewerbsrecht / IV. Muster: Negative Feststellungsklage

Rz. 148 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 55.19: Negative Feststellungsklage An das Landgericht _________________________ Klage der B-GmbH, gesetzlich vertreten durch ihren Geschäftsführer, _________________________ (Adresse), – Klägerin – Prozessbevollmächtigte: RAe _________________________ gegen die A-GmbH, gesetzlich vertreten durch ihren Geschäftsführe...mehr

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§ 55 Wettbewerbsrecht / d) Ernsthaftigkeit

Rz. 21 Berät man den Abgemahnten, so ist zu berücksichtigen, dass alle Modifikationen oder Varianten hinsichtlich der Vertragsstrafe als Zeichen für die fehlende Ernsthaftigkeit einer Unterlassungserklärung gewertet werden können. Es gilt der Grundsatz, dass nur der Abgemahnte, der bereit ist, einen erheblichen Geldbetrag im Falle einer Zuwiderhandlung zu bezahlen, auch wirk...mehr

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§ 55 Wettbewerbsrecht / 1. Titel

Rz. 151 Voraussetzung einer Vollstreckung ist, dass der dem Vollstreckungsakt zugrunde liegende Titel Art und Umfang der dem Schuldner obliegenden Verpflichtung eindeutig erkennen lässt. Da in der Praxis häufig die konkrete Verletzungsform mit in den Tenor aufgenommen wird, stellt weniger die Frage der Bestimmtheit des dem Schuldner obliegenden Ge-/Verbotes ein Problem dar, ...mehr

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§ 55 Wettbewerbsrecht / h) Form

Rz. 25 Eine Unterwerfungserklärung ist darauf gerichtet, einen Unterlassungsvertrag mit dem Abmahnenden zu schließen.[50] Der Abmahnende hat daher keinen Anspruch darauf, dass der Abgemahnte gerade die vorformulierte Unterwerfungserklärung unterzeichnet und zurücksendet. Auch jede andere Erklärung, die inhaltlich weit genug gefasst und mit einer ausreichenden Vertragsstrafe ...mehr

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§ 55 Wettbewerbsrecht / 4. Muster: Schutzschrift wegen unzulässiger Nachahmung, § 4 Nr. 3 UWG

Rz. 65 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 55.9: Schutzschrift wegen unzulässiger Nachahmung, § 4 Nr. 3 UWG An die Landgerichte _________________________ Kammer für Handelssachen/Wettbewerbskammer Schutzschrift Für den Fall, dass die Z-GmbH, _________________________ (Adresse) – potentielle Antragstellerin – gegen die X-GmbH, _________________________ (Adresse)...mehr

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§ 57 Zivilprozessrecht / IX. Anmerkungen zum Muster

Rz. 303 Vgl. auch das Kapitel "Wettbewerbsrecht".mehr

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§ 57 Zivilprozessrecht / XI. Anmerkungen zum Muster

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§ 34 Presserecht / C. Ordnungsmittelverfahren

Rz. 54 Hier ergeben sich gegenüber den wettbewerbsrechtlichen Ordnungsmittelverfahren keine grundlegenden Besonderheiten. Duldungen und Unterlassungen werden nach § 890 ZPO, unvertretbare Handlungen durch Zwangsgeld vollstreckt. Auf die Muster und Kommentierungen im Kapitel Wettbewerbsrecht darf daher verwiesen werden (siehe § 55 Rdn 150 ff.).mehr

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§ 26 Kartellrecht / 6. Rangverhältnis im Bereich der Fusionskontrolle

Rz. 17 Die Fusionskontroll-VO 139/2004 schließt in ihrem Anwendungsbereich innerstaatliches Wettbewerbsrecht wie das GWB aus, womit auch die Zuständigkeit des BKartA entfällt (Art. 21 FKVO, § 35 Abs. 3 GWB). Unter bestimmten Voraussetzungen kommt indes eine Verweisung des Falls insgesamt oder in Teilen an das BKartA in Betracht.mehr

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§ 47 Urheberrecht / II. Rechtliche Grundlagen

Rz. 12 Ein Verfügungsverfahren in einem Urheberrechtsstreit unterliegt mit Ausnahme der Schwierigkeit, einen bestimmten Antrag zu formulieren,[22] keinen Besonderheiten. Auf den Abdruck eines Musters wird daher verzichtet. Im Einzelnen zum Verfügungsverfahren siehe Muster im Kapitel "Wettbewerbsrecht" (vgl. § 55 Rdn 39 ff.).[23] Rz. 13 Ist einer Hauptsacheklage ein Verfügungs...mehr

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§ 22 Internationales Privat... / 1. Überblick über den Bestand an autonomen Kollisionsnormen des deutschen Rechts

Rz. 108 Die geschriebenen Kollisionsnormen setzen sich aus den allgemeinen Vorschriften über die Anwendung des Kollisionsrechts (Art. 3–6 EGBGB in Abschn. 1; Allg. Teil) und den Verweisungsnormen in den Art. 7–48 EGBGB (Bes. Teil) zusammen. Im Besonderen Teil regeln Art. 7–12 EGBGB (Abschn. 2) das Recht der natürlichen Personen und der Rechtsgeschäfte, darunter in Art. 8 die...mehr

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§ 57 Zivilprozessrecht / VII. Anmerkungen zum Muster

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Abkürzungsverzeichnis

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§ 50 Vergaberecht / Literaturtipps

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§ 53 Vertragshändlerrecht / 5. Anwendbarkeit der Normen über den Handelsvertreter

Rz. 7 Die Pflichten des Vertragshändlers können aufgrund der Eingliederung in den Organisationsbetrieb des Herstellers denen des Handelsvertreters sehr ähneln (vgl. § 20 Rdn 19 ff.).[5] Deshalb sind nach ständiger Rechtsprechung folgende Regelungen des Handelsvertreterrechts analog anwendbar: das Wettbewerbsverbot,[6] der Auskunftsanspruch wegen unzulässigen Wettbewerbs des ...mehr

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§ 57 Zivilprozessrecht / 2. Verfahren

Rz. 295 Für das Verfahren auf Erlass einer einstweiligen Verfügung gelten gem. § 936 ZPO die Vorschriften über die Anordnung des Arrestes entsprechend, soweit sich nicht aus dem Gesetz etwas anderes ergibt. Voraussetzung ist also ein Verfügungsanspruch sowie ein Verfügungsgrund. Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung kann zu Protokoll der Geschäftsstelle erklärt...mehr

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§ 22 Internationales Privat... / 1. Rechtswahl im außervertraglichen Schuldrecht (Art. 14 Rom II-VO, Art. 42 EGBGB)

Rz. 67 Die gesetzlichen Schuldverhältnisse der ungerechtfertigten Bereicherung (Art. 4 Rom II-VO,[181] Art. 38 EGBGB), der Geschäftsführung ohne Auftrag (Art. 4 Rom II-VO, Art. 39 EGBGB) und der unerlaubten Handlung (Art. 4 Rom II-VO, Art. 40 EGBGB) unterliegen der Rechtswahl grundsätzlich erst ab Entstehung des Anspruchs (Art. 14 Abs. 1 S. 1 lit. a Rom II-VO; Art. 42 S. 1 E...mehr

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§ 47 Urheberrecht / II. Rechtliche Grundlagen

Rz. 2 Das Urheberrechtsgesetz (UrhG) schützt Werke der Literatur, Wissenschaft und Kunst, wobei als "Werke" im Sinne des Urheberrechtsgesetzes nach der Legaldefinition des § 2 Abs. 2 UrhG nur "persönliche geistige Schöpfungen" angesehen werden. § 2 Abs. 1 UrhG enthält einen nicht abschließenden Katalog schutzfähiger Leistungen, der durch die im 2. Abschnitt des UrhG abschlie...mehr

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§ 14 Europarecht / A. Grundlagen des Unionsrechts und Rechtsschutz – Einleitung

Rz. 1 Am 1.12.2009 ist der Vertrag von Lissabon vom 13.12.2007 in Kraft getreten. Der Vertrag hat den Vertrag über die Europäische Union (EUV) geändert sowie den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft (EG-Vertrag) ersetzt. Zudem wurde der EG-Vertrag umbenannt in Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV). EUV und AEUV werden als Primärrecht bezei...mehr

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§ 17 GmbH-Recht / a) Haftung aus Delikt, Garantenstellung, Produkthaftung

Rz. 131 Der Geschäftsführer haftet, wenn er selbst bei Wettbewerbsverstößen oder Verletzung gewerblicher Schutzrechte den Deliktstatbestand verwirklicht[573] und die Gesellschaft gem. § 31 BGB haftet. Er haftet gem. § 823 Abs. 1 BGB, wenn er persönlich einen Schaden durch eine unerlaubte Handlung herbeigeführt hat (z.B. bei Verletzung von Vorbehaltseigentum von Lieferanten d...mehr

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§ 20 Handelsvertreterrecht / Literaturtipps

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§ 26 Kartellrecht / H. Anmeldung von Zusammenschlüssen nach der EU-Fusionskontroll-Verordnung Nr. 139/2004

Rz. 104 Gesetzestexte, Leitlinien, Hinweise und weitere Materialien zur EU-Fusionskontrolle sind unter https://competition-policy.ec.europa.eu/mergers/legislation_en abrufbar. Rz. 105 Ein Zusammenschluss nach der EU-Fusionskontroll-Verordnung Nr. 139/2004[143] liegt vor, wenn zwei oder mehr bisher voneinander unabhängige Unternehmen oder Unternehmensteile fusionieren oder wen...mehr

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§ 34 Presserecht / 2. Rechtliche Grundlagen

Rz. 25 Ausführliche Stellungnahmen zu den Abmahnerfordernissen siehe im Kapitel Wettbewerbsrecht (vgl. § 55 Rdn 2 ff). Nachfolgend sollen daher lediglich die Besonderheiten einer presserechtlichen Abmahnung erörtert werden: Anders als in den wettbewerbsrechtlichen Fällen kann bei einer Erstbegehungsgefahr – wie im Sachverhalt (siehe Rdn 24) geschildert – regelmäßig kein Unter...mehr

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§ 34 Presserecht / 2. Rechtliche Grundlagen

Rz. 32 In presserechtlichen Auseinandersetzungen ist es regelmäßig das Anliegen des Betroffenen, ein Verbot bestimmter Äußerungen in Bezug auf seine Person zu erwirken, solange mit deren tatsächlicher Wiederholung – bspw. aufgrund eines akuten Skandals – gerechnet werden kann. Zwar liegt eine Wiederholungsgefahr im Rechtssinne schon dann vor, wenn ein Eingriff einmal stattge...mehr

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§ 22 Internationales Privat... / II. Grundlagen der Parteiautonomie (Rechtswahlmöglichkeiten)

Rz. 33 Die Zulässigkeit und Reichweite einer Rechtswahl bestimmt das Kollisionsrecht des Forums. Gegenwärtig bestehen aus der Sicht des deutschen Kollisionsrechts[99] die folgenden Rechtswahlmöglichkeiten geordnet nach Sachgebieten:[100]mehr

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§ 26 Kartellrecht / 5. Verhältnis des Art. 102 AEUV zum GWB

Rz. 16 Das Verbot des Missbrauchs einer marktbeherrschenden Stellung (Art. 102 AEUV) ist von den nationalen Kartellbehörden bei Vorliegen der Zwischenstaatlichkeitsklausel anzuwenden (Art. 3 Abs. 1 S. 2 VO 1/2003, § 22 Abs. 3 S. 2 GWB). Daneben ist das GWB eigenständig anwendbar. Abweichende strengere Ergebnisse nach dem GWB sind dabei möglich (Art. 3 Abs. 2 S. 2 VO 1/2003, ...mehr

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§ 26 Kartellrecht / 2. Spürbarkeit

Rz. 13 Als ungeschriebene Tatbestandsvoraussetzung des Art. 101 Abs. 1 AEUV müssen sowohl die Wettbewerbsbeschränkung als auch die Eignung zur Beeinträchtigung des zwischenstaatlichen Handels spürbar sein. Ist wegen der schwachen Marktstellung der beteiligten Unternehmen der fragliche Produktmarkt nur geringfügig betroffen, fehlt es an der Spürbarkeit der Beeinträchtigung; A...mehr

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§ 26 Kartellrecht / 1. Verbot von Wettbewerbsbeschränkungen und Legalausnahme

Rz. 80 Art. 101 Abs. 1 AEUV und Art. 53 Abs. 1 EWR-Abkommen verbieten alle Vereinbarungen, Beschlüsse von Unternehmensvereinigungen und aufeinander abgestimmte Verhaltensweisen, die den Handel zwischen den Mitglieds- bzw. Vertragsstaaten spürbar zu beeinträchtigen geeignet sind (siehe hierzu Rdn 12, 13) und eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs i...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Active Sourcing / 3 Wettbewerbsrecht

Das Abwerben von fremden Mitarbeitern durch Active Sourcing stellt eine Wettbewerbshandlung i. S. v. § 2 Abs. 1 Nr. 2 UWG dar. Diese gilt bereits für eine erste Kontaktaufnahme mit den Mitarbeitern anderer Unternehmen, weshalb etwaige Handlungen am UWG zu messen sind. 3.1 Risiken Im wirtschaftlichen Wettbewerb gilt grundsätzlich die Freiheit der Nachfrage nach Mitarbeitern.[1]...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Active Sourcing / 3.1.1 Abwerben per Telefon

Bei Telefonaten ist vor allem die Länge des Telefonats für die Bewertung der Unlauterkeit entscheidend. Erlaubt sind kurze Telefonate, in denen kurz über den Grund des Anrufs informiert wird und nach dem Interesse des Kandidaten an der vakanten Stelle gefragt wird.[1] Die Gesprächsdauer sollte auf keinen Fall länger als ein paar Minuten sein, da dies ein Indiz dafür ist, das...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Active Sourcing / 3.1.3 Sonstige Fälle

Unlauterkeit ist jedenfalls auch dann anzunehmen, wenn der aktuelle Arbeitgeber herabgewürdigt wird[1] oder die Identität des Abwerbenden (Unternehmen selbst oder Recruiter) verschleiert wird.[2] Unzulässig ist auch das Abwerben von Arbeitnehmern durch das Aufsuchen am Arbeitsplatz.[3]mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Active Sourcing / 3.1 Risiken

Im wirtschaftlichen Wettbewerb gilt grundsätzlich die Freiheit der Nachfrage nach Mitarbeitern.[1] Das heißt, es gibt keinen Bestandsschutz bezüglich der eigenen Mitarbeiter. Nach ständiger Rechtsprechung ist das Abwerben von Mitarbeitern, selbst wenn es bewusst und planmäßig erfolgt, insbesondere durch einen darauf spezialisierten Mitbewerber oder Headhunter, lauterkeitsrec...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Active Sourcing / 3.1.2 Abwerben per E-Mail oder Direktnachricht auf Social Media

Während Telefonate in gewissem Rahmen noch zulässig sind, ist das bei Anschreiben über E-Mail oder Direktnachricht auf Social Media nicht der Fall. Hier ist § 7 Abs. 2 Nr. 2 UWG zu beachten, der für die Verwendung "elektronischer Post" eine vorherige ausdrückliche Einwilligung des Adressaten voraussetzt. Diese ist im Fall der erstmaligen Kontaktaufnahme zwecks Abwerbens des ...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Active Sourcing / 3.2 Handlungsempfehlung

Unternehmen sollten, wenn sie geeignete Kandidaten durch Active Sourcing-Maßnahmen ausfindig gemacht haben, von elektronischen Anschreiben absehen, sofern keine Anhaltspunkte für eine Einwilligung vorliegen. Denn eine Kontaktaufnahme auf dem elektronischen Postweg i. S. d. § 7 Abs. 2 Nr. 3 UWG ist nur mit vorheriger Einwilligung wettbewerbsrechtlich zulässig. Stattdessen soll...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Beschäftigtendatenschutz: S... / 1.5 Marketing-Maßnahmen in Social Media

Bei der Durchführung von Marketing-Maßnahmen sind die gleichen Grundsätze zu beachten, die durch die DSGVO und das Wettbewerbsrecht vorgegeben werden. Insofern ergeben sich für die Werbetätigkeiten in sozialen Netzwerken keine Besonderheiten. Dabei ist allerdings zu beachten, dass sogenannte "Inbox-Werbung", also die Schaltung von Werbeeinblendungen in E-Mail-Postfächern, rec...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Beschäftigtendatenschutz: S... / 1.1.1 Aktive Bewerbersuche in Sozialen Medien

Begibt sich ein Unternehmen auf die aktive Bewerbersuche in beruflich orientierten sozialen Netzwerken wie LinkedIn und Xing, so haben die Inhaber der abgefragten Profile logischerweise hiervon keine Kenntnis. Auch wenn die Bewerber teilweise einsehen können, welche Unternehmen bzw. Mitarbeiter das Profil eingesehen haben, wissen die potenziellen Kandidaten nicht, dass das U...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Corona-Pandemie: Sozialvers... / Zusammenfassung

Überblick Der Gesetzgeber hatte für Arbeitgeber und Arbeitnehmer, die aufgrund der Corona-Pandemie stark belastet waren, zahlreiche Notfallregelungen eingeführt. Damit sollten Arbeitsplätze erhalten, Firmeninsolvenzen abgewendet sowie Einkommensverluste von Arbeitnehmern und Einnahmeausfälle von Betrieben abgefedert werden. Dieser Beitrag führt alle sozialversicherungsrechtl...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Platin
§ 16 ESRS G1 – Unternehmens... / 2.3.3 ESRS G1-2 – Management der Beziehungen zu Lieferanten

Rz. 26 Nach ESRS G1.12 hat ein Unternehmen Informationen über das Management seiner Beziehungen zu seinen Lieferanten und die Auswirkungen auf seine Lieferkette vorzulegen, sofern diese Informationen zuvor bei der Wesentlichkeitsanalyse als wesentlich eingestuft wurden. Diese Informationen sollen nach ESRS G1.12 externen Berichtsadressaten helfen, ein Verständnis hinsichtlic...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / a) Immaterialgüter- und Wettbewerbsrecht.

Rn 47 Die Verletzung von Immaterialgüterrechten unterliegt in erster Linie den immaterialgüterrechtlichen Spezialregelungen (§ 823 Rn 65). Daneben mag bei besonders verwerflich erscheinenden Verletzungen vereinzelt eine Heranziehung des § 826 in Betracht kommen (zB BGH NJW 77, 1062 [BGH 18.02.1977 - I ZR 112/75]; abgelehnt: Frankf GRUR-RR 05, 317, 319). Da es hier va um Schl...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Allgemeines Privatrecht und Sonderprivatrechte.

Rn 15 Kennzeichnend für das Bürgerliche Recht ist der Grundgedanke eines allg Privatrechts, das jeden Bürger betrifft. Dem stehen Sonderbereiche für Kaufleute, Arbeitnehmer und andere Privatpersonen ggü, deren spezifischer Rechtskreis nur dort angesprochen ist, wo das privatrechtliche Verhalten gerade in seiner Sondereigenschaft vor sich geht. Daher trennt man zwischen dem B...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / 1. Gründe für die Funktionsverlagerung

Rz. 1101 [Autor/Stand] Betriebswirtschaftliche und rechtliche Beweggründe für Funktionsverlagerungen ins Ausland. Die Globalisierung und Internationalisierung der Wirtschaft haben dazu geführt, dass internationale Konzerne ihre organisatorischen Strukturen ständig überprüfen und an aktuelle Entwicklungen anpassen müssen. Die internationale Ausrichtung von Konzernen löst dami...mehr