Fachbeiträge & Kommentare zu Wettbewerbsrecht

Urteilskommentierung aus Deutsches Anwalt Office Premium
Cottonelle: Einfluß der EU

Kommentar Ein italienischer Großhändler vertrieb in Italien unter der Bezeichnung „Cottonelle” in Italien hergestelltes Toilettenpapier. Dies wurde ihm durch ein Gericht mit der Begründung untersagt, der Verbraucher erhalte bei dieser Bezeichnung den Eindruck, es handele sich um Toilettenpapier aus Baumwolle . Als wenig später durch einen Importeur aus Frankreich bezogene...mehr

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ZAP 19/2019, Die (virtuelle... / III. Rechtsschein im Berufs- und Wettbewerbsrecht

1. Die Einordnung von Bürodienstleistungszentren Anschriften in Bürodienstleistungszentren sind vereinzelt ein charmanter Versuch, das Prinzip einer Briefkastenfirma auf die Verhältnisse einer Rechtsanwaltsausübung zu übertragen. Das einfache Aufstellen von Briefkästen, so wie wir es von typischen legalen Briefkastenfirmen kennen (die illegale Begehungsform von Briefkästen in ...mehr

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Dürfen sich Vereine (überha... / 4.3 Wettbewerbsrecht

Gleiches gilt zum Vorteil eines Idealvereins auch im Zusammenhang mit dem Wettbewerbsrecht. Dies ist allem dann wichtig, wenn das Registergericht die wirtschaftlichen Tätigkeiten eines Vereins auf entsprechende Hinweise konkurrierender gewerblicher Anbieter hin prüft, die regelmäßig Wettbewerbsverzerrung ins Feld führen. Wettbewerbsrechtliche Aspekte sind dabei aber nicht vo...mehr

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ZAP 21/2021, Buchreport / 6 Wirtschaftsrecht/Urheber- und Medienrecht/Marken- und Wettbewerbsrecht

6.1 Schwarz (Hrsg.), Handbuch Filmrecht, 6. Aufl. 2021, C.H. Beck, 1.491 S., 169 EUR Das Handbuch Filmrecht ist in der 6. Auflage erschienen, rund zehn Jahre nach der Vorauflage. Das Autorenteam hatte neben den in diesem Zeitraum eingetretenen technischen und rechtlichen Veränderungen auch auf die Folgen der Corona-Pandemie einzugehen, die für die Filmbranche erhebliche, insb...mehr

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ZAP 7/2018, Buchreport / 9 Wirtschafts-/Urheber-/Medien-/Marken-/Wettbewerbsrecht

9.1 Kazemi, Die EU-Datenschutz-Grundverordnung in der anwaltlichen Beratungspraxis, 2017, 568 S., Deutscher Anwaltverlag, 139 EUR Die EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) trat im Mai 2016 in Kraft und wird am 25. Mai 2018 wirksam. Zeitgleich wird auch das daran angepasste Bundesdatenschutzgesetz (BDSG-Neu) in Kraft treten. Einige Grundsätze und Regelungsinstrumente des Date...mehr

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ZAP 8/2021, Buchreport / 9 Wirtschaftsrecht/Urheber- und Medienrecht/Marken- und Wettbewerbsrecht

9.1 Schmuck, Presserecht – kurz und bündig, 4. Aufl. 2020, R&W Fachmedien Recht und Wirtschaft, 415 S., 19,50 EUR Der Autor gibt in diesem Werk einen Überblick über das gesamte Presse- und Medienrecht, namentlich in den Bereichen Print, Hörfunk, Fernsehen, Internet und Social Media. Hierbei werden die Grundkenntnisse zu den Eckpfeilern dieses durchaus weitreichenden Rechtsgeb...mehr

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ZAP 21/2022, Buchreport / 7 Wirtschaftsrecht/Urheber- und Medienrecht/Marken- und Wettbewerbsrecht

7.1 Dörr/Kreile/Cole (Hrsg.), Medienrecht – Recht der elektronischen Massenmedien, R&W Fachmedien Recht und Wirtschaft, 3. Aufl. 2022, 620 S., 149 EUR Das Medienrecht gehört nicht zu den „klassischen” Rechtsgebieten, wie etwa das Familien-, das Erb-, das Miet- oder das Schuldrecht, sondern besteht als „themenspezifisches Sammelbecken” aus unterschiedlichen Einzelrechtsgebiete...mehr

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ZAP 8/2020, / 7 Wirtschafts-/Urheber- und Medienrecht/Marken- und Wettbewerbsrecht

7.1 Schmitt/Herrmann, Vertragsklauseln im Wirtschaftsrecht. Musterformulierungen mit Erläuterungen, 1. Aufl. 2019, C.H. Beck, 203 S., 59 EUR An der Uni lernen Jurastudenten zwar, welche Voraussetzungen ein wirksamer Vertrag erfüllen muss und wann Allgemeine Geschäftsbedingungen vorliegen – wie man diese Regelwerke gestaltet, das verrät einem allerdings niemand so richtig. Ein...mehr

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ZAP 21/2017, Buchreport / 7 Wirtschafts-/Urheber-/Medien-/Marken-/Wettbewerbsrecht

7.1 Wanckel, Foto- und Bildrecht, 5. Aufl. 2017, 514 S., Beck Verlag, 65 EUR Foto- und Bildrechte verband man lange Zeit mit Streitigkeiten zwischen Prominenten und Verlagshäusern. Mandate von Stars benötigt man heute nicht mehr, um mit der Rechtsmaterie konfrontiert zu werden. Was darf man fotografieren und wie darf ich dies dann auf einer Webseite oder bei Facebook nutzen o...mehr

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ZAP 21/2019, Buchreport / Wirtschaftsrecht/Urheber- und Medienrecht/Marken- und Wettbewerbsrecht

Berlit, Markenrecht, 11. Aufl. 2019, C.H.Beck, 419 S., 59 EUR Die aktualisierte Auflage des markenrechtlichen Standardwerks von Berlit bringt das Werk insbesondere auf den Stand des mit Wirkung zum 14.1.2019 in Kraft getretenen Markenrechtsmodernisierungsgesetzes (MaMoG). Das MaMoG dient der Umsetzung der Richtlinie (EU) 2015/2436 vom 16.12.2015 (MarkenrechtsRL). Die Markenre...mehr

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ZAP 8/2022, Buchreport / 6 Wirtschaftsrecht/Urheber- und Medienrecht/Marken- und Wettbewerbsrecht

6.1 Eichelberger/Wirth/Seifert, UrhG – Urheberrechtsgesetz, 4. Aufl. 2022, Nomos, 862 S., 98 EUR In der nunmehr vierten Auflage liegt der Handkommentar zum Urheberrecht vor. Enthalten ist neben dem UrhG auch das Verwertungsgesellschaftengesetz (VVG). Neu aufgenommen wurden insb. auch die Neuregelungen durch das Urheberrechts-Diensteanbieter-Gesetz (UrhDaG). Damit werden alle ...mehr

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ZAP 14/2018, Wettbewerbsrecht: Irreführung durch Bewerbung eines Hotels mit sternenähnlichen Symbolen

(OLG Celle, Urt. v. 30.1.2018 – 13 U 106/17) • Die Bewerbung eines Hotels unter Verwendung sternenähnlicher Symbole ist irreführend. Es handelt sich dabei um eine geschäftliche Handlung, die zur Täuschung geeignete Angaben über die wesentlichen Merkmale der Ware bzw. Dienstleistung enthält. Die Verwendung der sternenähnlichen Symbole erweckt bei einem erheblichen Teil der Ve...mehr

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ZAP 20/2018, Wettbewerbsrecht: Anforderungen bei Sicherheitsmängeln an die Produktsicherheit

(OLG Frankfurt, Urt. v. 5.7.2018 – 6 U 28/18) • Nach § 3 Abs. 2 ProdSG darf ein Produkt, soweit es nicht Absatz 1 unterliegt, nur auf dem Markt bereitgestellt werden, wenn es bei bestimmungsgemäßer oder vorhersehbarer Verwendung die Sicherheit und Gesundheit von Personen nicht gefährdet. Ein für den privaten Gebrauch bestimmter Kinderschreibtisch kann nicht allein deshalb al...mehr

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ZAP 24/2017, Wettbewerbsrecht: Hinnehmbare Herkunftstäuschung

(BGH, Urt. v. 14.9.2017 – I ZR 2/16) • Eine verbleibende Herkunftstäuschung kann im Falle einer nachschaffenden Übernahme unter Verwendung einer dem Stand der Technik entsprechenden angemessenen technischen Lösung hinzunehmen sein, wenn der Nachahmer die ihm zumutbaren Maßnahmen trifft, um einer Herkunftstäuschung entgegenzuwirken. Die Übernahme ästhetischer Gestaltungsmerkm...mehr

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ZAP 2/2018, Wettbewerbsrecht: Irreführende Werbung mit Schmerzmittel

(OLG Stuttgart, Urt. v. 8.6.2017 – 2 U 127/16) • Ein Schmerzmittel, das nur zur Schmerzbehandlung zugelassen ist, darf nicht mit der das Immunsystem unterstützenden Wirkung des dem Medikament beigefügten Vitamin C beworben werden. Eine solche Werbung verstößt gegen § 3a HWG. Die Bestimmung verbietet es, für ein zulassungspflichtiges Arzneimittel ein nicht von der Zulassung e...mehr

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ZAP 7/2019, Wettbewerbsrecht: Informationspflicht über Verbrauchs-/Emissionswerte von Kfz

(OLG Frankfurt, Beschl. v. 6.12.2018 – 6 U 196/17) • Die in §§ 1, 5 Pkw-EnVKV geregelten Informationspflichten betreffend Kraftstoffverbrauch und CO2-Emissionen beim Marketing für neue Pkw sind wettbewerbsrelevante Marktverhaltensregelungen. Ob die etwaige Vorenthaltung von nach der Pkw-EnVKV vorgeschriebenen Informationen über Verbrauchs- und Emissionswerte zugleich unlaute...mehr

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ZAP 12/2019, Wettbewerbsrecht: Aktivierung eines zweiten WLAN-Signals

(BGH, Urt. v. 25.4.2019 – I ZR 23/18) • In der Aktivierung eines zweiten WLAN-Signals auf dem von einem Telekommunikationsdienstleister seinen Kunden zur Verfügung gestellten WLAN-Router, das von Dritten genutzt werden kann, liegt keine unzumutbare Belästigung i.S.v. § 7 Abs. 1 S. 1 UWG, wenn den Kunden ein Widerspruchsrecht zusteht, die Aktivierung des zweiten WLAN-Signals ...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Musterverzeichnis / § 55 Wettbewerbsrecht

55.1 Abmahnung Musterdatei öffnen 55.2 Allgemeine Unterwerfungserklärung mit fixem Vertragsstrafeversprechen Musterdatei öffnen 55.3 Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung unter Einschluss von Annexansprüchen und "Neuem Hamburger Brauch" Musterdatei öffnen 55.4 Zurückweisung einer Abmahnung Musterdatei öffnen 55.5 Erweitertes Unterwerfungsverlangen nach Verstoß Musterdatei ö...mehr

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ZAP 22/2018, Internetreport / 15 Wettbewerbsrecht: "Wesentliche Merkmale" von Waren i.S.d. § 5a UWG

Nach § 5a Abs. 2, Abs. 3 Nr. 1 UWG handelt unlauter, wer einem Verbraucher wesentliche Informationen vorenthält ("alle wesentlichen Merkmale der Ware oder Dienstleistung in dem dieser und dem verwendeten Kommunikationsmittel angemessenen Umfang"). Die Rechtsprechung dazu ist umfangreich. Fall 1: Bei Verkaufsangeboten für Kraftfahrzeuge stellen fahrzeugbezogene Angaben wie Ty...mehr

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ZAP 17/2025, Anwaltsmagazin / 4 Inkasso durch Rechtsanwälte unterfällt nicht dem Wettbewerbsrecht

Geht ein Rechtsanwalt im Rahmen eines Inkassomandats gegen einen Verbraucher vor, kann dieser sich dagegen nicht mit den Mitteln des Wettbewerbsrechts wehren. Das hat kürzlich der BGH klargestellt. Die Begründung: Ein Anwalt betreibt im Rahmen seines Mandats keine „geschäftliche Tätigkeit” i.S.d. UWG, sondern wird als Organ der Rechtspflege nach § 1 BRAO tätig (BGH, Urt. v. ...mehr

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AGS 8+9/2020, Gloy/Loschelder/Danckwerts, Handbuch des Wettbewerbsrechts

Herausgegeben von Michael Loschelder und Rolf Danckwerts. 5., völlig neu bearbeitete Aufl., 2019. Verlag C.H. Beck, München. XXIX, 2633 S., Hardcover (in Leinen), 269 EUR Das Handbuch des Wettbewerbsrechts, bearbeitet von einem gegenüber der Vorauflage erweiterten Kreis erfahrener Autorinnen und Autoren aus Wissenschaft und Praxis, behandelt umfassend alle Aspekte und Problem...mehr

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Aktuelles aus Gesetzgebung ... / 75 Bundestag beschließt Reform des Wettbewerbsrechts

Der Bundestag hat am 6.7.2023 in zweiter und dritter Lesung die 11. Novelle des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) verabschiedet. Die 11. GWB-Novelle ist neben dem GWB-Digitalisierungsgesetz die größte Reform des Wettbewerbsrechts der letzten Jahrzehnte. In Zukunft kann das Bundeskartellamt nach Sektoruntersuchungen etwa Konzentrationstendenzen stoppen, Marktzugän...mehr

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ZAP 4/2019, Wettbewerbsrech... / III. Einzelne Werbemaßnahmen

Rund um die eigene Internetpräsenz können die Darstellung der eigenen Person bzw. Tätigkeit durch verschiedene Einzelmaßnahmen ergänzt werden. Schon bei der Wahl des passenden Domainnamens müssen Namen-, Marken- und Wettbewerbsrecht beachtet werden, ebenso bei Schaltung von Online-Werbung. Der Versand von elektronischer Werbung darf regelmäßig nur mit Zustimmung des Empfänge...mehr

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ZAP 4/2022, Anwaltsmagazin / 9 Bundeskartellamt will mehr Schutz für Kronzeugen

Das Bundeskartellamt möchte Kronzeugen, die Kartelle in der Wirtschaft aufdecken, besser schützen. Bisher können diese zwar von Bußgeldern verschont werden, vor Schadensersatzforderungen der Unternehmen, die durch das aufgedeckte Kartell geschädigt wurden, sind sie aber derzeit nicht sicher. Aufsichtsbehörden im Wettbewerbsrecht sind in ihren Ermittlungsverfahren oft auf Insi...mehr

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Wann ist E-Mail-Werbung an ... / 1 Das Urteil

Der BGH hat in diesem Urteil klargestellt, dass mit der Angabe einer E-Mail-Adresse auf der Vereins-Homepage noch keine (konkludente) Einwilligung für die Übermittlung von Anfragen und Werbung kommerziellen Inhalts erteilt wird. Worauf kommt es an – wie kann sich ein Verein schützen? Es handelt sich hier um eine Entscheidung aus dem Wettbewerbsrecht. Eine überregionale Wettbew...mehr

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ZAP 4/2015, Anwaltliche Sch... / II. Sachverhalt

Der Anwaltssenat des BGH entschied im Oktober 2014 eine Streitigkeit zwischen der Rechtsanwaltskammer Köln und einem Mitglied über die Grenzen der anwaltlichen Schockwerbung. Der Kläger beabsichtigte zu Werbezwecken Kaffeetassen zu bedrucken, auf denen verschiedene sexualisierte Gewaltszenen und ein Suizidversuch sowie die Kontaktdaten des Klägers aufgedruckt waren. In Streit...mehr

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ZAP 21/2022, Buchreport / 7.1 Dörr/Kreile/Cole (Hrsg.), Medienrecht – Recht der elektronischen Massenmedien, R&W Fachmedien Recht und Wirtschaft, 3. Aufl. 2022, 620 S., 149 EUR

Das Medienrecht gehört nicht zu den „klassischen” Rechtsgebieten, wie etwa das Familien-, das Erb-, das Miet- oder das Schuldrecht, sondern besteht als „themenspezifisches Sammelbecken” aus unterschiedlichen Einzelrechtsgebieten. So wird beispielsweise zwischen den althergebrachten Medien, wie Fernsehen, Radio oder Zeitungen, und den elektronischen Medien, insb. dem Internet...mehr

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ZAP 8/2020, / 7.1 Schmitt/Herrmann, Vertragsklauseln im Wirtschaftsrecht. Musterformulierungen mit Erläuterungen, 1. Aufl. 2019, C.H. Beck, 203 S., 59 EUR

An der Uni lernen Jurastudenten zwar, welche Voraussetzungen ein wirksamer Vertrag erfüllen muss und wann Allgemeine Geschäftsbedingungen vorliegen – wie man diese Regelwerke gestaltet, das verrät einem allerdings niemand so richtig. Eine kautelarjuristische Tätigkeit ist regelmäßig „learning by doing” bzw. „training on the job”. Und genau hier setzt dieses Werk an. Es ist i...mehr

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ZAP 21/2017, Buchreport / 7.1 Wanckel, Foto- und Bildrecht, 5. Aufl. 2017, 514 S., Beck Verlag, 65 EUR

Foto- und Bildrechte verband man lange Zeit mit Streitigkeiten zwischen Prominenten und Verlagshäusern. Mandate von Stars benötigt man heute nicht mehr, um mit der Rechtsmaterie konfrontiert zu werden. Was darf man fotografieren und wie darf ich dies dann auf einer Webseite oder bei Facebook nutzen oder wie kann ich es abwehren, dass Foto- oder Videoaufnahmen gegen meinen Wi...mehr

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ZAP 21/2019, Buchreport / Berlit, Markenrecht, 11. Aufl. 2019, C.H.Beck, 419 S., 59 EUR

Die aktualisierte Auflage des markenrechtlichen Standardwerks von Berlit bringt das Werk insbesondere auf den Stand des mit Wirkung zum 14.1.2019 in Kraft getretenen Markenrechtsmodernisierungsgesetzes (MaMoG). Das MaMoG dient der Umsetzung der Richtlinie (EU) 2015/2436 vom 16.12.2015 (MarkenrechtsRL). Die MarkenrechtsRL hat die Modernisierung des europäischen Markensystems ...mehr

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ZAP 3/2018, Anwaltsmagazin / 9 Personalia

Beim Bundesgerichtshof gab es einen personellen Wechsel im I. Zivilsenat. Zum 31.12.2017 ist der Vorsitzende Richter am BGH Prof. Dr. Wolfgang Büscher nach Erreichen der Altersgrenze in den Ruhestand getreten. Prof. Büscher war nach Abschluss seiner juristischen Ausbildung zunächst als Rechtsanwalt tätig, bevor er zur nordrhein-westfälischen Justiz wechselte. Nach seiner Ric...mehr

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ZAP 1/2018, Anwaltsmagazin / 1 Anwälte treten immer seltener vor Gericht auf

Die Vertretung ihrer Mandanten vor Gericht verliert für die meisten Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte in Deutschland immer mehr an Bedeutung. Im Mittel treten sie sechs Mal pro Monat vor Gericht auf. Das geht aus einer repräsentativen Umfrage des Soldan Instituts hervor, für die 1.593 Anwälte befragt wurden. Der mit 35 % relativ höchste Anteil von ihnen erscheint sogar nur...mehr

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ZAP 19/2018, Anwaltsmagazin / 5 Referentenentwurf gegen Abmahnmissbrauch vorgelegt

Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) hat seinen Referentenentwurf des Gesetzes zur Stärkung des fairen Wettbewerbs vorgelegt, um einer rechtsmissbräuchlichen Inanspruchnahme durch Abmahnungen entgegenzuwirken. Damit kommt das BMJV u.a. einer Aufforderung des Deutschen Bundestags nach, bis Anfang September einen Gesetzentwurf gegen missbräuchliche...mehr

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Zusatzinformationen für Ber... / 2.2 Die DSGVO und die Außenhaftung des GmbH-Geschäftsführers

OLG Dresden, Urteil v. 30.11.2021, 4 U 1158/21 Das Urteil des OLG ist für die Praxis von nicht zu unterschätzender Bedeutung. Das OLG sieht den GmbH-Geschäftsführer neben der Gesellschaft selbst als Verantwortlichen gem. der DSGVO an. Damit besteht ein weiterer Anknüpfungstatbestand für die Außenhaftung des Geschäftsführers. Zwar ist die Haftung eines GmbH-Geschäftsführers im...mehr

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ZAP 12/2022, Internetreport / 2 Widerrufsrecht bei Vertrag über Treppenlift

Der BGH (Urt. v. 20.10.2021 – I ZR 96/20, Kurventreppenlift) hat nach seinem Urt. v. 30.8.2018 (VII ZR 243/17, ZAP EN-Nr. 571/2018) nun ein weiteres Mal entschieden, dass Verbraucher über das ihnen zustehende Widerrufsrecht zu informieren sind, wenn sie außerhalb von Geschäftsräumen einen Vertrag über die Lieferung und Montage eines Kurventreppenlifts abschließen, für den ei...mehr

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ZAP 4/2019, Wettbewerbsrech... / II. Impressum und Datenschutzerklärung

Genau wie andere nicht nur rein private Web-Auftritte auch, muss auf einer Anwalts-Website sowohl eine Anbieterkennzeichnung in Form eines Impressums sowie einer Datenschutzerklärung bereitgestellt werden. Beide müssen formell wie inhaltlich korrekt sein (vgl. § 5 TMG, § 55 RStV, Art. 13, 14 DSGVO). Verstöße gegen diese Pflichten sind – nicht nur, aber jedenfalls auch in Bez...mehr

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ZAP 8/2022, Buchreport / 6.1 Eichelberger/Wirth/Seifert, UrhG – Urheberrechtsgesetz, 4. Aufl. 2022, Nomos, 862 S., 98 EUR

In der nunmehr vierten Auflage liegt der Handkommentar zum Urheberrecht vor. Enthalten ist neben dem UrhG auch das Verwertungsgesellschaftengesetz (VVG). Neu aufgenommen wurden insb. auch die Neuregelungen durch das Urheberrechts-Diensteanbieter-Gesetz (UrhDaG). Damit werden alle Aspekte der EU-Urheberrechtsreform, in Form der Umsetzung der entsprechenden Richtlinie, behande...mehr

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ZAP 8/2021, Buchreport / 9.1 Schmuck, Presserecht – kurz und bündig, 4. Aufl. 2020, R&W Fachmedien Recht und Wirtschaft, 415 S., 19,50 EUR

Der Autor gibt in diesem Werk einen Überblick über das gesamte Presse- und Medienrecht, namentlich in den Bereichen Print, Hörfunk, Fernsehen, Internet und Social Media. Hierbei werden die Grundkenntnisse zu den Eckpfeilern dieses durchaus weitreichenden Rechtsgebiets anhand von zahlreichen Praxisbeispielen anschaulich erläutert. Jeder Jurist weiß zumindest aus dem Studium n...mehr

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ZAP 1/2024, Sportrecht und ... / II. Juristische Fragestellungen

Der Markt der NFT ist nicht geregelt. Es gibt keine gesetzlichen Vorgaben und nur wenig Rechtsprechung. Dabei ergeben sich eine Menge rechtlicher Fragestellungen, etwa aus dem unlauteren Wettbewerbsrecht, dem Marken- oder Designrecht. Die rechtliche Einordnung von NFTs ist ungeklärt. Sicher ist zunächst einmal, dass NFT ebenso wenig wie virtuelle Werte (Kryptowährungen) bewegl...mehr

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ZAP 7/2024, Grundlegendes z... / 2. Maßgebliche Rechtsquellen

Es gibt viele Rechtsnormen, die unmittelbar oder mittelbar die Tätigkeit des Rechtsanwalts beeinflussen, wobei einige der Rechtsnormen nicht nur an die jeweiligen Berufsträger, sondern auch an allgemeine Adressaten gerichtet sind. Spezielle Normen setzen den Beruf des Rechtsanwalts voraus oder statuieren für diesen bestimmte Rechte und Pflichten, wobei Oberbegriff aller dies...mehr

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ZAP 19/2025, Die Entwicklun... / 1. Inhaltsgleichheit zweier AGB-Klauseln

Die Frage der Inhaltsgleichheit zweier AGB-Klauseln beurteilt sich nach der im Wettbewerbsrecht entwickelten Kerntheorie. Danach ist jede Änderung einer Klausel, die den Kern der Verletzungshandlung unberührt lässt, vom Verbot umfasst, d.h. die in Rede stehenden Klauseln müssen im Wesentlichen denselben Inhalt haben (OLG Hamm, Urt. v. 15.4.2025 – 4 U 77/24, Ls. 2). Danach – ...mehr

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ZAP 16/2017, Anwaltsmagazin / 8 Personalia

Ende Juni gab es am Bundesgerichtshof mehrere Ernennungen. Neu zu Richtern am BGH ernannt wurden die Vorsitzende Richterin am OLG Dr. Ute Brenneisen und die Richterin am OLG Dr. Nina Marx. Frau Dr. Brenneisen kommt vom Thüringer Oberlandesgericht, wo sie einen Zivilsenat und zudem den Senat für Notarsachen leitete. Sie ist nun dem vornehmlich für das Werkvertrags-, Handelsve...mehr

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ZAP 4/2015, Schockwerbung: Grenzen anwaltlicher Werbefreiheit

(BGH, Urt. v. 27.10.2014 – AnwZ (Bfg) 67/13) • Es entspricht dem Willen des Gesetzgebers, dass die Rechtsanwaltschaft aufgrund des Sachlichkeitsgebots nicht sämtliche Werbemethoden verwenden darf, die in dem Bereich der werbenden allgemeinen Wirtschaft noch hinzunehmen sind. Mit der Stellung des Rechtsanwalts ist eine Werbung im Interesse des rechtsuchenden Publikums nicht v...mehr

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ZAP 14/2017, Rechtsanwalts-... / 1. Namenswahl

Im Gesellschaftsvertrag gilt es zunächst, einen Namen für die Gesellschaft zu wählen. Berufsrechtlich lässt sich nur in § 9 BORA ("Eine Kurzbezeichnung muss einheitlich geführt werden.") eine inhaltlich nahezu bedeutungslose Vorgabe finden. Auch das handelsrechtliche Firmenrecht ist nicht anwendbar. In der Namensfindung sind die Gesellschafter demzufolge sehr frei. Vor allem...mehr

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ZAP 16/2019, Anwaltsmagazin / 9 BGH verschärft Verbot des Erfolgshonorars

Eine für viele überraschende Verschärfung des Verbots des Erfolgshonorars hat kürzlich der I. Zivilsenat des BGH vorgenommen. Ein solcher Verstoß kann nach UWG abgemahnt werden, entschieden die Richter (BGH, Urt. v. 6.6.2019 – I ZR 67/18). Die Entscheidung betrifft zwar die Honorarvereinbarung eines Versicherungsberaters, der Senat zieht jedoch ausdrücklich eine Parallele zu...mehr

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ZAP 21/2018, Praxisfalle Da... / 2. Maßnahmenplan zur Erreichung der DSGVO-Konformität

Mit einem Maßnahmenplan, dessen einzelne Bereiche durch unterschiedliche Prioritäten untergliedert sind, können die größten "Baustellen" identifiziert und – möglichst zeitnah – der Weg zur DSGVO-Konformität beschritten werden. Auch wenn es derzeit noch so aussieht, dass von Seiten der Aufsichtsbehörden keine große Gefahr droht, weil diese einerseits schlichtweg nicht genügen...mehr

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ZAP 8/2023, Buchreport / 5.1 Härting, Internetrecht, 7. Aufl. 2023, Otto Schmidt, 650 S., 98 EUR

Der Begriff „Internetrecht” mag zwar banal klingen, hat es als Querschnittsmaterie aber in sich. Vom Urheberrecht, über das Wettbewerbsrecht, Domainrecht, Haftungs- und Äußerungsrecht bis zum Fernabsatz- und Datenschutzrecht – das alles und noch einiges mehr wird in der mittlerweile 7. Auflage des Werks von Prof. Dr. Härting behandelt. Bei rd. 650 Seiten können hier natürlic...mehr

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Vorbemerkung zu §§ 305 bis 310 / D. Verhältnis zu anderen Vorschriften

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ZAP 21/2019, Buchreport / Wandtke/Bullinger, Praxiskommentar Urheberrecht, 5. Aufl. 2019, C.H.Beck, 3208 S., 249 EUR

Der Praxiskommentar Wandtke/Bullinger zählt zu den wichtigsten Standardwerken im Urheberrecht und dürfte jedem in diesem Bereich tätigen Praktiker bestens vertraut sein. Mit der Neuauflage ist den Herausgebern Dr. Wandtke und Prof. Dr. Bullinger ein großer Wurf gelungen und es wird unter Beweis gestellt, dass das Werk zu Recht für sich in Anspruch nimmt, ein "Praxiskommentar...mehr

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ZAP 16/2021, Verstoß gegen Informationspflichten: Einfache Unterlassungserklärung

(OLG Schleswig, Beschl. v. 3.5.2021 – 6 W 5/21) • Bei Verstößen gegen § 13 Abs. 4 UWG n.F. (Informationspflichten) reicht es aus, wenn der Schuldner eine einfache Unterlassungserklärung ohne Vertragsstrafeversprechen abgibt. Hierdurch wird die Wiederholungsgefahr beseitigt und einem Unterlassungsanspruch gem. § 8 UWG die Grundlage entzogen. Dies ist – so der Senat – mit Art....mehr