Fachbeiträge & Kommentare zu Werbungskosten

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / ff) Geldbußen

Rz. 92 Stand: EL 114 – ET: 12/2017 Vom Abzug als WK sind ausgeschlossen beruflich veranlasste Geldbußen, Ordnungs- und Verwarnungsgelder, die von einem deutschen Gericht oder einer deutschen Behörde oder von Organen der > Europäische Union festgesetzt worden sind (§ 4 Abs 5 Satz 1 Nr 8 iVm § 9 Abs 5 Satz 1 EStG). Von einem ausländischen Gericht oder einer Behörde im > Ausland...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / hh) Bestechungsgelder

Rz. 94 Stand: EL 114 – ET: 12/2017 Bestechungsgelder sind nicht als WK abziehbar (§ 4 Abs 5 Satz 1 Nr 10 iVm § 9 Abs 5 Satz 1 EStG). Wegen der problematischen Abgrenzung zu > Provisionen (> Schmiergelder Rz 1) wird der Abzug allerdings nur dann versagt, wenn mit der Zuwendung des Vorteils rechtswidrig gegen den Tatbestand eines Straf- oder Bußgeldgesetzes verstoßen wird. Die ...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / kk) Staatspolitische Zuwendungen

Rz. 96 Stand: EL 114 – ET: 12/2017 Nicht als WK abgezogen werden beruflich veranlasste Spenden und Mitgliedsbeiträge an politische Parteien iSd § 10b Abs 2 EStG (§ 4 Abs 6 iVm § 9 Abs 5 Satz 1 EStG). Zum Abzug von Spenden und zur Gewährung einer Steuerermäßigung vgl § 10b EStG und § 34g EStG sowie > Parteibeiträge, > Spenden Rz 71 ff, > Wählervereinigungen.mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / kk) Absetzungen für Abnutzung

Rz. 83 Stand: EL 114 – ET: 12/2017 Können die Aufwendungen für ein angeschafftes oder hergestelltes Wirtschaftsgut nicht sofort als WK abgezogen werden, weil seine Nutzungsdauer länger als nur für den laufenden VZ angelegt ist und es sich auch nicht um ein geringwertiges Wirtschaftsgut handelt, dessen Anschaffungs- oder Herstellungskosten sofort in vollem Umfang abziehbar sin...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / hh) Verpflegung bei Auswärtstätigkeit und doppelter Haushaltsführung

Rz. 81/2 Stand: EL 114 – ET: 12/2017 Die eigene Ernährung gehört grundsätzlich zur privaten Sphäre des Stpfl; der normale Bedarf wird mit dem > Grundfreibetrag abgegolten (> Existenzminimum). Deshalb gilt eine gesetzliche Beschränkung für den WK-Abzug von Mehraufwendungen für Verpflegung für eine Auswärtstätigkeit und während einer doppelten Haushaltsführung. Abziehbar sind n...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / d) Abzugsverbote des § 9 EStG

Rz. 75 Stand: EL 114 – ET: 12/2017 Von der Regel, dass der ArbN selbst den Umfang der steuerlich zu berücksichtigenden Aufwendungen bestimmt (> Rz 29) und die beruflich veranlassten Aufwendungen von den zu besteuernden Einnahmen abgezogen werden müssen, gibt es eine Reihe von Ausnahmen (vgl § 9 Abs 5 EStG). Diese Abzugsverbote sind systematisch vor dem Abzugsverbot des § 12 E...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / cc) Beiträge zu Berufsständen und Berufsverbänden

Rz. 78 Stand: EL 114 – ET: 12/2017 Unbeschränkt sind auch Aufnahmegelder, Beiträge und Umlagen als WK abziehbar, die der Stpfl für seine Zugehörigkeit zu > Berufsstände und Berufsverbände aufwendet, deren Zweck nicht auf einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb gerichtet ist (§ 9 Abs 1 Satz 3 Nr 3 EStG). Zu diesen Organisationen gehören zB > Berufskammern und die > Gewerkschaf...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / ee) Amtliche Kilometersätze für die Nutzung des eigenen Kfz bei Auswärtstätigkeit

Rz. 80 Stand: EL 114 – ET: 12/2017 § 9 Abs 1 Satz 3 Nr 4a EStG enthält seit 2014 die Rechtsgrundlage für amtliche Km-Sätze bei Benutzung des eigenen Kfz für solche beruflichen Fahrten, für die die > Entfernungspauschale nicht gilt. Zu den Sätzen > Kilometer-Pauschalen Rz 5 ff. Zu Einzelheiten > Reisekosten Rz 63 ff. Höhere Aufwendungen werden nur bei entsprechendem Einzelnach...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / a) Zusammenhang mit nicht besteuerbaren Einnahmen

Rz. 69 Stand: EL 114 – ET: 12/2017 Aufwendungen im Zusammenhang mit Einnahmen, die nicht der deutschen Besteuerung unterliegen, erfüllen von vornherein nicht den WK-Begriff. Denn WK sind schon begrifflich nur solche Aufwendungen, die durch die Erzielung von besteuerbaren Einnahmen veranlasst sind. Beispiel 1: Ein in einem Dienstverhältnis tätiger Gärtnergeselle hat sich auf di...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 1. Gesetzliche Definition

Rz. 9 Stand: EL 141 – ET: 03/2025 "Werbungskosten sind Aufwendungen zur Erwerbung, Sicherung und Erhaltung der Einnahmen." Eines der Ziele reicht aus; das "und" ist als "oder" zu lesen (hM). Sie sind bei der Einkunftsart abzuziehen, bei der sie erwachsen sind (§ 9 Abs 1 Sätze 1, 2 EStG). Bei den Einnahmen aus nichtselbständiger Arbeit sind es die Aufwendungen, die zielgericht...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / f) Höhe der Aufwendungen

Rz. 57 Stand: EL 114 – ET: 12/2017 Ebenso wie bei den BA sind die Höhe der Aufwendungen, ihre Notwendigkeit, ihre Üblichkeit und ihre Zweckmäßigkeit grundsätzlich ohne Bedeutung für den Abzug (vgl BFH 146, 151 = BStBl 1986 II, 373 mwN). Stehen Aufwendungen in einem objektiven Zusammenhang mit dem Beruf (> Rz 33 ff), und hält der Stpfl sie nach seinen beruflichen Zielvorstellu...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / II. Arbeitnehmer-Pauschbetrag

Rz. 102 Stand: EL 114 – ET: 12/2017 Weist der ArbN keine höheren WK nach, wird bei der Ermittlung der Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit mindestens ein ArbN-Pauschbetrag abgezogen (§ 9a Satz 1 Nr 1 Buchst a EStG). Der ArbN-Pauschbetrag, der nur für Einnahmen aus einer aktiven Berufsausübung in Betracht kommt, beträgt 1 000 EUR (vgl § 9a Satz 1 Nr 1 Buchst a EStG); bezieh...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 2. Subjektiv: Aufwendungen zur Förderung des Berufs

Rz. 28 Stand: EL 114 – ET: 12/2017 Da es für die Anerkennung von WK nach hM darauf ankommt, dass sie durch den Beruf veranlasst sind (> Rz 15, 33), ist die Absicht, mit der Ausgabe den Beruf zu fördern, kein notwendiges Kriterium mehr (BFH 132, 431 = BStBl 1981 II, 368); das war anders bei der früher geltenden finalen Betrachtung (> Rz 9). Die subjektive Absicht, mit der Ausg...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / e) Vergebliche Aufwendungen

Rz. 55 Stand: EL 114 – ET: 12/2017 Der Abzug als WK ist nicht davon abhängig, dass die aus beruflicher Veranlassung gemachten Aufwendungen zu dem erstrebten Erfolg geführt haben (BFH 160, 466 = BStBl 1990 II, 830). So kann der ArbN die ihm für die Vorbereitung des Umzugs entstandenen Aufwendungen auch dann abziehen, wenn der ArbG die vorgesehene Versetzung des ArbN rückgängig...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / c) Aufwendungen durch schuldhaftes Handeln

Rz. 48 Stand: EL 114 – ET: 12/2017 Verstößt der ArbN im Rahmen seines beruflichen Handelns gegen Rechtsvorschriften, so steht das dem Abzug der damit verbundenen Aufwendungen im Allgemeinen nicht entgegen. So wird zB die berufliche Veranlassung einer Berufsfahrt mit dem eigenen Kfz nicht dadurch aufgehoben, dass der ArbN infolge eines grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Vers...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / a) Aufwendungen für die Lebensführung

Rz. 97 Stand: EL 114 – ET: 12/2017 Bei den einzelnen Einkunftsarten, zB bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit, dürfen die für den Haushalt des Stpfl und für den Unterhalt seiner Familienangehörigen aufgewendeten Beträge nicht abgezogen werden (§ 12 Nr 1 Satz 1 EStG). Dazu gehören auch die Aufwendungen für die > Lebensführung, die die wirtschaftliche oder gesellscha...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / b) Zusammenhang mit steuerfreien Einnahmen (§ 3c EStG)

Rz. 70 Stand: EL 114 – ET: 12/2017 § 3c EStG ist Ausdruck des allgemeinen Grundsatzes: Der Stpfl soll neben dem Vorteil steuerfreier Einnahmen nicht noch den Abzug der unmittelbar damit zusammenhängenden Aufwendungen (> Rz 18 ff) beanspruchen. Deshalb dürfen Ausgaben, die mit steuerfreien Einnahmen in unmittelbarem wirtschaftlichen Zusammenhang stehen, nicht als WK bei der Er...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / A. Grundsätzliches

I. Einführung Rz. 1 Stand: EL 141 – ET: 03/2025 Die folgende grundsätzliche Darstellung befasst sich mit der Bestimmung des Werbungskostenbegriffs (> Rz 9 ff), den Voraussetzungen für den Abzug von WK der > Arbeitnehmer (> Rz 18 ff), den in bestimmten Fällen bestehenden Abzugsverboten (> Rz 69 ff) sowie der Erstattung von WK durch den > Arbeitgeber und Dritte (> Rz 109 f). Ein...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / D. Rückfluss von Einnahmen und Aufwendungen

I. Werbungskosten oder negative Einnahmen Rz. 106 Stand: EL 114 – ET: 12/2017 Zahlt der ArbN versteuerten Arbeitslohn zurück, so mindert der Rückfluss der besteuerten Bezüge im VZ des Rückflusses an den ArbG die Einnahmen des ArbN (BFH 213, 381 = BStBl 2006 II, 832; BFH 230, 173 = BStBl 2010 II, 1074 mwN). Das gilt auch, wenn die Bezüge – hier eine Entlassungsentschädigung – b...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / II. Werbungskostenbegriff

1. Gesetzliche Definition Rz. 9 Stand: EL 141 – ET: 03/2025 "Werbungskosten sind Aufwendungen zur Erwerbung, Sicherung und Erhaltung der Einnahmen." Eines der Ziele reicht aus; das "und" ist als "oder" zu lesen (hM). Sie sind bei der Einkunftsart abzuziehen, bei der sie erwachsen sind (§ 9 Abs 1 Sätze 1, 2 EStG). Bei den Einnahmen aus nichtselbständiger Arbeit sind es die Aufw...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / ee) Unangemessene Aufwendungen

Rz. 90 Stand: EL 114 – ET: 12/2017 Vom Abzug als WK ausgeschlossen sind außerdem andere als die in den > Rz 85–89 bezeichneten Aufwendungen, die die > Lebensführung des Stpfl oder anderer Personen berühren, soweit sie nach allgemeiner Verkehrsauffassung unangemessen sind (§ 4 Abs 5 Satz 1 Nr 7 iVm § 9 Abs 5 Satz 1 EStG). Diese Regelung schränkt scheinbar den Grundsatz ein, da...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 2. BFH-Definition

Rz. 12 Stand: EL 141 – ET: 03/2025 Für den BFH enthält der Begriff "Werbungskosten" nicht nur eine Abgrenzung zu den Aufwendungen für die > Lebensführung iSv § 12 EStG (> Rz 16), sondern beschränkt den WK-Begriff auch auf Ausgaben, denen besteuerbare > Einnahmen gegenüberstehen, die mithin durch die Erzielung von steuerpflichtigen Einnahmen veranlasst sind (BFH/NV 2006, 1068 ...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / b) Drittaufwand

Rz. 23 Stand: EL 114 – ET: 12/2017 Übernimmt ein anderer als der Stpfl/ArbN dessen berufliche Aufwendungen, trägt sie also der Stpfl/ArbN wirtschaftlich nicht selbst, spricht man von Drittaufwand. Andere (Dritte) können > Ehegatten bzw > Lebenspartner, die > Eltern oder sonstige Personen sein; zur Übernahme von Aufwendungen durch den ArbG > Rz 14, 18. Echter Drittaufwand wird ...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / I. Einführung

Rz. 1 Stand: EL 141 – ET: 03/2025 Die folgende grundsätzliche Darstellung befasst sich mit der Bestimmung des Werbungskostenbegriffs (> Rz 9 ff), den Voraussetzungen für den Abzug von WK der > Arbeitnehmer (> Rz 18 ff), den in bestimmten Fällen bestehenden Abzugsverboten (> Rz 69 ff) sowie der Erstattung von WK durch den > Arbeitgeber und Dritte (> Rz 109 f). Einzelfragen (zB...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / b) Unfreiwillige Aufwendungen, Vermögensschäden

Rz. 41 Stand: EL 114 – ET: 12/2017 Aufwendungen können auch dann WK sein, wenn sie ohne Willen oder Kenntnis des ArbN aus beruflicher Veranlassung sein Vermögen mindern (BFH 156, 95 = BStBl 1989 II, 382; BFH 220, 407 = BStBl 2010 II, 48 mwN). Solche unfreiwilligen Aufwendungen dienen zwar idR nicht der Erwerbung, Sicherung und Erhaltung der Einnahmen, wie es § 9 Abs 1 Satz 1 ...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / d) Vorab und nachträglich entstandene Aufwendungen

Rz. 50 Stand: EL 114 – ET: 12/2017 Der Abzug von Aufwendungen als WK ist nicht davon abhängig, dass im Zeitpunkt ihres Abflusses ein gegenwärtiges Dienstverhältnis besteht (> Abfluss von Ausgaben). Deshalb können vorab entstandene ebenso wie nachträgliche Aufwendungen WK sein. Hat der Stpfl im VZ des Abflusses seiner Aufwendungen keine oder nicht entsprechend hohe Einnahmen, ...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / h) Abgrenzung zu den Sonderausgaben

Rz. 65 Stand: EL 114 – ET: 12/2017 Die in den §§ 10ff EStG genannten Aufwendungen sind nur dann > Sonderausgaben , wenn sie weder WK noch BA sind (§ 10 Abs 1 Eingangssatz EStG). Deshalb ist bei den in § 10 Abs 1 EStG genannten Aufwendungen (zB Versicherungsbeiträgen) zuerst zu prüfen, ob ein objektiver Zusammenhang mit dem Dienstverhältnis (berufliche Veranlassung, > Rz 33 ff)...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / b) Gemischte Aufwendungen

Rz. 99 Stand: EL 114 – ET: 12/2017 Nach Aufgabe der früheren "Alles-oder-nichts"-Rechtsprechung durch GrS 1/06, BFH 227, 1 -- aaO gehören gemischt veranlasste Aufwendungen im weiteren Sinn zu den WK, soweit sie anhand objektiver Merkmale leicht und eindeutig – ggf durch Schätzung – voneinander zu trennen und somit aufteilbar sind; ebenso BMF vom 06.07.2010, BStBl 2010 I, 614 ...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / E. Stichwortübersicht

Rz. 111 Stand: EL 114 – ET: 12/2017 Zum Bereich "Werbungskosten" vgl ferner folgende Stichworte: > Abgeordnete, > Absetzung für Abnutzung, > Abzugsverbote, > Agenten, > Amtseinführung, > Anzahlungen, > Arbeitsgemeinschaft, > Arbeitsgerät, > Arbeitskammer, > Arbeitsmittel, > Arbeitsuche, > Arbeitszimmer, > Artisten, > Ärzte, > Arztkosten, > Aufwandsentschädigungen, > Ausbildun...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / a) Aufwendungsbegriff

Rz. 18 Stand: EL 141 – ET: 03/2025 Aufwendungen werden zu WK, wenn und soweit sie durch den Beruf veranlasst sind. Sie entstehen, wenn ein Wert aus dem Vermögen des Stpfl/ArbN abfließt (Vermögensminderung). Aufwendungen sind in engerem Sinn zunächst Ausgaben in Geld. Sie entstehen aber auch, wenn der ArbN vom ArbG > Sachbezüge erhalten hat, die als Teil des Arbeitslohns beste...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / a) Mittelbarer Zusammenhang ausreichend

Rz. 33 Stand: EL 114 – ET: 12/2017 Der BFH legt dem WK-Begriff das Veranlassungsprinzip zugrunde (> Rz 12, 15). WK sind somit nicht nur Aufwendungen zur Erwerbung, Sicherung und Erhaltung von Einnahmen, sondern überhaupt alle Aufwendungen, die durch den Beruf veranlasst sind (BFH 161, 290 = BStBl 1990 II, 817 mwN; BFH 189, 151 = BStBl 1999 II, 778 mwN; GrS 1/06, BFH 227, 1 = ...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / g) Abgrenzung zu anderen Einkunftsarten

Rz. 60 Stand: EL 114 – ET: 12/2017 Für die Klärung, ob es sich um WK bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit handelt, gehört in bestimmten Fällen die Abgrenzung zu den bei anderen Einkunftsarten anzusetzenden WK. Denn WK müssen bei der Einkunftsart abgezogen werden, bei der sie erwachsen sind (§ 9 Abs 1 Satz 2 EStG). Soweit sie mit mehreren Einkunftsarten in Zusammen...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Negative Einnahmen

Rz. 1 Stand: EL 141 – ET: 03/2025 Negative Einnahmen (NE) entstehen, wenn positive > Einnahmen, die im Rahmen einer Einkunftsart entstanden sind, zurückfließen. Das gilt zB für die Rückzahlung von > Arbeitslohn an den > Arbeitgeber, wenn sich dies als "actus contrarius" zu einer rechtsgrundlosen Lohn(über)zahlung darstellt (BFH 225, 106 = BStBl 2010 II, 135). Der Zufluss eine...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / B. Werbungskostenabzug

Rz. 10 Stand: EL 141 – ET: 03/2025 Nicht vom ArbG ersetzte Aufwendungen eines ArbN in den Gefährdungsstufen 1 bis 3 sind als WK bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit abziehbar. Aufwendungen eines nicht konkret gefährdeten ArbN sind nicht abziehbare Kosten der privaten > Lebensführung (vgl BMF vom 11.11.2024, Rz 8, BStBl 2024 I, 1412). Rz. 11 Stand: EL 141 – ET: 03/2...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Werbegeschenke

Stand: EL 141 – ET: 03/2025 Aufwendungen eines ArbN für Geschenke an Kunden seines ArbG sind besonders dann > Werbungskosten, wenn er damit seine erfolgsabhängigen > Einkünfte zu steigern sucht (BFH 140, 246 = BStBl 1984 II, 315); aber auch wenn sich die Aufwendungen nicht konkret auf die Höhe des Arbeitslohns auswirken, können sie beruflich veranlasst sein (BFH 218, 177 = BS...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Wach- und Schließgesellschaft

Stand: EL 141 – ET: 03/2025 Vor allem > Bewachungsgewerbe. Ferner: Zur lohnsteuerlichen Behandlung von Entschädigungen an Wachmänner für die Benutzung eigener Fahrräder bei Dienstgängen > Auslagenersatz Rz 20 Bewachungsgewerbe . Zum Ersatz der Aufwendungen für die Fütterung und Pflege eines Wachhunds > Wachhund Rz 2. Aufwendungen für ein > Fahrrad und für typische > Berufsklei...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Nichteheliche Lebensgemeinschaft

Rz. 1 Stand: EL 141 – ET: 03/2025 Eine nichteheliche – eheähnliche – Lebensgemeinschaft (LG) ist eine LG zwischen Mann und Frau, die auf Dauer angelegt ist, daneben keine weitere LG gleicher Art zulässt und sich durch innere Bindungen auszeichnet, die ein gegenseitiges Einstehen der Partner füreinander begründen, also über die Beziehung einer reinen Haushalts- und Wirtschafts...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Pay-TV

Stand: EL 141 – ET: 03/2025 Die Aufwendungen eines Fußballtrainers (> Trainer) für ein Pay-TV- bzw ein entsprechendes Streaming-Abo können > Werbungskosten sein, wenn tatsächlich eine berufliche Verwendung gegeben ist (BFH 263, 449 = BStBl 2019 II, 376; EFG 2020, 90 = DStRE 2020, 129).mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Nettoprinzip

Rz. 1 Stand: EL 141 – ET: 03/2025 Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich (Art 3 Abs 1 GG; > Gleichheitssatz). Deshalb muss der Gesetzgeber sie gleichmäßig und nicht über ihre individuelle Leistungsfähigkeit hinaus besteuern (im Einzelnen vgl BVerfG 107, 27 = BStBl 2003 II, 534). Nur das Nettoeinkommen – die Erwerbseinnahmen abzüglich der Erwerbsaufwendungen – wird besteuert...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Merkantiler Minderwert

Stand: EL 141 – ET: 03/2025 Der merkantile Minderwert ist der Wertverlust eines beschädigten Kfz, der auch nach ordnungsgemäßer Reparatur verbleibt, weil es sich nunmehr um einen Unfallwagen handelt und potenzielle Käufer wegen eventuell verborgener Mängel nur einen geringeren Kaufpreis zahlen würden. Bei diesem Verlust handelt es sich nicht um > Werbungskosten Rz 46 (> Kraft...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / Zusammenfassung

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Wegzug

Stand: EL 141 – ET: 03/2025 Zur erweiterten beschränkten Einkommensteuerpflicht für Auswanderer (Wegzugsbesteuerung) > Außensteuergesetz Rz 2 ff. Zum Wechsel von der unbeschränkten zur beschränkten Steuerpflicht > Unbeschränkte Steuerpflicht Rz 47 ff und > Wechsel zwischen beschränkter und unbeschränkter Steuerpflicht sowie > Nettolohn Rz 9/1. Außerdem > Umzugskosten, > Werbu...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Vollziehungsbeamte

Rz. 1 Stand: EL 141 – ET: 03/2025 Die Vollzugsentschädigungen/Vollstreckungsvergütungen (§ 49 BBesG iVm der VollstrVergV) der Vollziehungsbeamten der FinVerw gehören zum stpfl > Arbeitslohn (vgl die Stichworte bei > Außendienstentschädigung). Über die Gebühren der > Gerichtsvollzieher > Justizverwaltung. Zur sog Außendienstpauschale > Zehrgelder Rz 2. Ergänzend > Polizei. Rz....mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / b) Überschusserzielungsabsicht

Rz. 55 Stand: EL 141 – ET: 03/2025 ArbN ist überdies nicht, wenn > Einnahmen nicht zu besteuerbarem > Arbeitslohn führen, weil sie nicht in der Absicht erzielt werden, Überschüsse über die > Werbungskosten zu erwirtschaften (vgl § 2 Abs 2 Satz 1 Nr 2 EStG). Arbeitslohn hat die beschäftigte Person deshalb nur, wenn sie mit Überschusserzielungsabsicht tätig wird. Rz. 56 Stand: E...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Vormund

Rz. 1 Stand: EL 141 – ET: 03/2025 Ein Vormund wird vom Familiengericht bestellt, wenn ein Minderjähriger nicht unter elterlicher Sorge steht oder die Eltern weder zur Personensorge noch zur Vermögenssorge berechtigt sind oder sein Familienstand nicht zu ermitteln ist (vgl § 1773ff BGB). Grundsätzlich ist jeder geeignete Deutsche zur Übernahme der Vormundschaft verpflichtet (§...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Wegegelder

Rz. 1 Stand: EL 141 – ET: 03/2025 Wege-(zeit)gelder sind grundsätzlich stpfl > Arbeitslohn , unabhängig davon, ob sie aufgrund einer Einzelabrechnung oder pauschal gezahlt werden. Sie gehören auch arbeitsrechtlich zum Arbeitslohn (BAG vom 11.01.1976, INF 1976, 504). Stpfl sind deshalb Entschädigungen für lange Anmarschwege wie zB die Entfernungsentschädigung gemäß TV-Forst (> ...mehr

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Anhang 2 – Doppelbesteuerun... / IV. Zahlung des Arbeitslohns in ausländischer Währung

Rz. 28 Stand: EL 141 – ET: 03/2025 Die einzubehaltenden sowie die beim zuständigen Betriebsstättenfinanzamt anzumeldenden und abzuführenden Lohnsteuerbeträge sind stets in Euro auszuweisen. Wird der zu besteuernde Arbeitslohn in einer ausländischen Währung gezahlt, ist dieser vor Ermittlung der Lohnsteuer in einen Euro-Betrag umzurechnen. Umrechnungsmaßstab ist – soweit vorha...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Nicht abziehbare Ausgaben

Rz. 1 Stand: EL 141 – ET: 03/2025 Aufwendungen für den Lebensunterhalt des Stpfl werden durch den > Grundfreibetrag abgegolten und sind darüber hinaus grundsätzlich nicht abziehbar (§ 12 Nr 1 EStG); zu Einzelheiten > Lebensführung. Nicht abziehbar sind ferner freiwillige Zuwendungen an Dritte und Zuwendungen an gesetzlich unterhaltsberechtigte Personen (vgl § 12 Nr 2 EStG). D...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Versorgungszuschlag

Rz. 1 Stand: EL 141 – ET: 03/2025 Wird ein Beamter ohne Dienstbezüge beurlaubt, so ist diese Zeit regelmäßig nur ruhegehaltsfähig, wenn der Urlaub öffentlichen Belangen dient und wenn dem Dienstherrn ein sog Versorgungszuschlag gezahlt wird. Zahlt der > Beamte den Versorgungszuschlag selbst, entstehen ihm durch diese Aufwendungen > Werbungskosten . Rz. 2 Stand: EL 141 – ET: 03/...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Volkshochschule

Rz. 1 Stand: EL 141 – ET: 03/2025 VHS-Dozenten sind arbeitsrechtlich idR keine ArbN, auch wenn sie in zeitlich erheblichem Umfang zum Unterricht verpflichtet sind (BAG, DB 1977, 1323; BB 1982, 991; BB 1983, 899). > Arbeitnehmer sind sie aber, wenn dies vertraglich vereinbart ist oder sich im Einzelfall ergibt, dass der für das Bestehen eines Dienstverhältnisses erforderliche ...mehr