Fachbeiträge & Kommentare zu Werbungskosten

Urteilskommentierung aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Berücksichtigung der Beiträge von Grenzgängern zur Schweizer Alters- und Hinterlassenenversicherung und Invalidenversicherung als Sonderausgaben

Leitsatz Trotz ihres Charakters als vorweggenommene Werbungskosten bei den sonstigen Einkünften im Sinne von § 22 Nr. 1 Satz 3a EStG ist es verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden, wenn der Gesetzgeber in § 10 Abs. 1 Nr. 2a EStG in Verbindung mit § 10 Abs. 3 EStG Altersvorsorgeaufwendungen vom Werbungskostenabzug ausnimmt, den Sonderausgaben zuweist und ihren Abzug der Höhe nach beschränkt. Sachverhalt Die Kläger, ein Ehepaar mit Wohnsitz in Deutschland, waren in den Jahren 2016 bis 2018 in der...§ 10 EStGmehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Entfernungspauschale, Arbei... / 3.1 Welche Grundsätze bei der Ermittlung der Entfernungspauschale gelten

Setzt der Arbeitnehmer sein Privatfahrzeug ein, ist die Ermittlung ganz einfach. Als Werbungskosten sind abziehbar: 0,30 EUR bzw. 0,38 EUR × Entfernungskilometer × Anzahl der Fahrten pro Jahr. Übersicht: Kilometersätze bei der Entfernungspauschalemehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Schmiergelder und Bestechun... / 5.2 Verhältnis zur Empfängerbenennung nach § 160 AO

Rz. 36 Nach § 160 AO sind Betriebsausgaben, Werbungskosten, Sonderausgaben, außergewöhnliche Belastungen[1] und tarifliche Begünstigungen[2] regelmäßig nicht zu berücksichtigen, wenn der Steuerpflichtige den Empfänger einer Zuwendung nicht genau bezeichnet. Durch die Benennung des Empfängers soll dem Finanzamt die Prüfung ermöglicht werden, ob der Empfänger die Zuwendung ste...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Schmiergelder und Bestechun... / 3.2 Geltungsbereich des Abzugsverbots

Rz. 8 Das Abzugsverbot des § 4 Abs. 5 Nr. 10 EStG gilt unmittelbar für die Gewinneinkunftsarten, § 2 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 EStG und sinngemäß für die Überschusseinkunftsarten, § 2 Abs. 1 Nr. 4 bis 7 EStG. Die Vorschrift findet ferner auf juristische Personen, z. B. GmbH, AG, die ihren Gewinn nach den Vorschriften des Einkommensteuergesetzes zu ermitteln haben, § 8 Abs. 1 KStG i...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Verdeckte Gewinnausschüttun... / d) Empfang anlässlich des Geburtstags des Gesellschafters

Anlass der Veranstaltung maßgebend: Bei der steuerrechtlichen Beurteilung von Aufwendungen für Feiern oder für die Bewirtung von Gästen erachtet die Rechtsprechung seit jeher vor allem den Anlass der betreffenden Veranstaltung für maßgeblich. Unter diesem Gesichtspunkt werden namentlich Kosten für Feiern aus Anlass eines Geburtstags sowohl bei Arbeitnehmern[19] als auch bei ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Forderungsmanagement: Der r... / 1.3.2 Inhalte einer ordnungsgemäßen Rechnung gemäß § 14 Abs. 4 UStG

.............. Hörgeräte Großhandel ....................... OHG Würzburger Str. 3 97070 Würzburg Frau ........................ Hörgeräteakustikermeisterin Tannenstraße 1 63743 Aschaffenburgmehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Arbeitszimmer / 4 Tätigkeitsmittelpunkt

Aufwendungen, die ein häusliches Arbeitszimmer betreffen, waren nach § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6b letzter Halbsatz a.F. EStG bis zum VZ 2022 in vollem Umfang als Betriebsausgaben bzw. Werbungskosten abziehbar, wenn das Arbeitszimmer den Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Betätigung des Steuerpflichtigen gebildet hat. Es kam in diesem Fall nicht zu einer Begren...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Arbeitszimmer / 7 Fallgestaltungen ab 2023

Ab dem Jahr 2023 ergeben sich durch das Zusammenwirken der Regelungen § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6b und 6c EStG im Überblick folgende Fallgestaltungen, die hier in der tabellarischen Übersicht zusammengestellt sind.mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Arbeitszimmer / 1 Überblick

Nach der bis zum 31.12.2022 geltenden Regelung des § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6b EStG sind Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer sowie die Kosten der Ausstattung dann als Betriebsausgaben bzw. Werbungskosten abziehbar, wenn das Arbeitszimmer den Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Betätigung bildet oder für die betriebliche oder berufliche Tätigkeit kei...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Arbeitszimmer / 3 Häusliches Arbeitszimmer

Das Abzugsverbot gilt für Aufwendungen sowie die Kosten der Ausstattung, die ein häusliches Arbeitszimmer betreffen. Hieran hat sich nach § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6b Satz 1 EStG ab dem VZ 2023 grundsätzlich nichts geändert. Die Abzugsfähigkeit von Aufwand bzgl. eines Arbeitszimmers ist allerdings nur noch möglich, wenn das Arbeitszimmer den Mittelpunkt der gesamten betriebliche...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Arbeitszimmer / 2.1.2 Zur Verfügungstehen des Arbeitsplatzes

Sofern zwar grundsätzlich ein oben beschriebener Arbeitsplatz vorhanden ist, dieser dem Steuerpflichtigen allerdings nicht zur Verfügung steht, ist ein Abzug der Tagespauschale auch dann zulässig, wenn die Tätigkeit am selben Kalendertag auswärts oder an der ersten Tätigkeitsstätte ausgeübt wird. Ein anderer Arbeitsplatz steht nur dann für die betriebliche oder berufliche Tät...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Arbeitszimmer / 8 Aufzeichnungspflichten

Soweit die (strengen) Voraussetzungen zum Abzug der Aufwendungen für das häusliche Arbeitszimmer vorliegen, ist zwingend darauf zu achten, dass der Aufwand nach § 4 Abs. 7 EStG bei der Gewinnermittlung nur berücksichtigt werden darf, wenn er besonders aufgezeichnet ist. Es bestehen keine Bedenken, wenn die auf das Arbeitszimmer anteilig entfallenden Finanzierungskosten im We...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Arbeitszimmer / 5 Aufwendungen

Zu den Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer gehören insbesondere die anteiligen Aufwendungen für Miete, Gebäude-AfA sowie Absetzungen für außergewöhnliche technische oder wirtschaftliche Abnutzung, Schuldzinsen für Kredite, die zur Anschaffung, Herstellung oder Reparatur des Gebäudes oder der Eigentumswohnung verwendet worden sind, Wasser- und Energiekosten, Reinigu...mehr

Kommentar aus Finance Office Professional
Ertragsteuerrechtliche Behandlung von Kryptowerten

Kommentar Neues BMF-Schreiben zu Kryptowährungen Mit Schreiben vom 6.3.2025 hat das BMF seine aus 2022 stammenden Aussagen zur ertragsteuerrechtlichen Behandlung von Kryptowerten aktualisiert. Neu eingefügt wurden insbesondere Aussagen zu Steuererklärungs-, Mitwirkungs- und Aufzeichnungspflichten sowie zu dezentralen Finanzmärkten, Transaktionsübersichten und Steuerreports. Da...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB VIII § 90 Pauscha... / 2.2 Erlass und Übernahme von Teilnahme- oder Kostenbeiträgen

Rz. 13 Während sich die Kostenerhebung nach § 90 Abs. 1 allein auf eine öffentlich-rechtliche Forderung bezieht, beziehen sich die Vorschriften über den Erlass oder die Übernahme sowohl auf die öffentlich-rechtlichen Kostenbeiträge als auch die privatrechtlich ausgestalteten Teilnahmebeiträge. Dies ist auch sachgerecht, weil die beiden Beitragsarten zugrunde liegende finanzi...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB VIII § 90 Pauscha... / 2.3 Verpflichtung zur Staffelung in Fällen des Abs. 1 Nr. 3 (Abs. 3)

Rz. 18 Mit der ab 1.8.2019 geltenden Fassung wird eine bundesweite Pflicht zur Staffelung von Kostenbeiträgen eingeführt (Abs. 3). Gesetzgeberischer Anlass für die Verpflichtung zur Staffelung war der Befund, dass zwischen den Ländern aber auch innerhalb der Länder zum Teil stark voneinander abweichende Kostenbeiträge zu ungleichwertigen Lebensverhältnissen führten und die W...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB VIII § 93 Berechn... / 2.3 Abzug persönlicher Belastungen (Abs. 3)

Rz. 9 Von dem nach Abs. 1 und 2 ermittelten Einkommen sind ferner bestimmte persönliche Aufwendungen und Belastungen abzugsfähig (Satz 1). Satz 2 ordnet als Regelfall eine pauschale Kürzung um einen Betrag in Höhe von 25 % des nach Abs. 1 und 2 ermittelten Einkommens an und dient damit der Verfahrens- und Verwaltungsvereinfachung. Sofern im Einzelfall eine höhere Belastung b...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 4. Nicht als Werbungskosten abziehbare Aufwendungen

a) Zusammenhang mit nicht besteuerbaren Einnahmen Rz. 69 Stand: EL 114 – ET: 12/2017 Aufwendungen im Zusammenhang mit Einnahmen, die nicht der deutschen Besteuerung unterliegen, erfüllen von vornherein nicht den WK-Begriff. Denn WK sind schon begrifflich nur solche Aufwendungen, die durch die Erzielung von besteuerbaren Einnahmen veranlasst sind. Beispiel 1: Ein in einem Dienst...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / B. Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit

I. Voraussetzungen für den Abzug 1. Aufwendungen a) Aufwendungsbegriff Rz. 18 Stand: EL 141 – ET: 03/2025 Aufwendungen werden zu WK, wenn und soweit sie durch den Beruf veranlasst sind. Sie entstehen, wenn ein Wert aus dem Vermögen des Stpfl/ArbN abfließt (Vermögensminderung). Aufwendungen sind in engerem Sinn zunächst Ausgaben in Geld. Sie entstehen aber auch, wenn der ArbN vom...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Vorab entstandene Werbungskosten

Stand: EL 141 – ET: 03/2025 > Werbungskosten Rz 50 ff.mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Negative Werbungskosten

Stand: EL 141 – ET: 03/2025 Der Tatbestand und die möglichen Rechtsfolgen sog negativer > Werbungskosten sind weder gesetzlich geregelt noch in der Rechtsprechung anerkannt (vgl BFH 190, 442 = BStBl 2000 II, 197 unter 1d). Werden dem Stpfl Aufwendungen mit WK-Charakter von einem Dritten erstattet, gehört der erstattete Betrag zu den > Einnahmen der betreffenden Einkunftsart. ...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / III. Zusätzliche Werbungskosten-Pauschbeträge für bestimmte Berufsgruppen

Rz. 104 Stand: EL 114 – ET: 12/2017 Pauschbeträge, mit denen früher der besondere Aufwand bestimmter Berufsgruppen zusätzlich zum > Arbeitnehmer-Pauschbetrag abgegolten werden sollte, sind letztmals für 1999 gewährt worden. Eine Überprüfung der tatsächlich durchschnittlich entstehenden abziehbaren Aufwendungen durch das BMF hat ergeben, dass auch innerhalb derselben Berufsgru...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / C. Behandlung von Werbungskosten und Betriebsausgaben

Rz. 14 Stand: EL 141 – ET: 03/2025 Von den Einnahmen aus nebenberuflicher Lehr- und Prüfungstätigkeit bleiben unter bestimmten Voraussetzungen bis zu 3 000 EUR jährlich steuerfrei (§ 3 Nr 26 EStG). Diese Regelung erfasst nichtselbständige und selbständige Nebentätigkeiten für bestimmte Institutionen. Die Steuerfreiheit setzt nicht voraus, dass den gezahlten Beträgen tatsächli...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / II. Negative Werbungskosten

Rz. 108 Stand: EL 114 – ET: 12/2017 Der Tatbestand und die möglichen Rechtsfolgen sog negativer WK sind gesetzlich nicht ausdrücklich geregelt. Ihre Behandlung ergibt sich aus dem Prinzip der Besteuerung nach der Leistungsfähigkeit: Der Rückfluss früherer Aufwendungen des ArbN, die zuvor bei der Ermittlung seiner Einkünfte als WK abgezogen worden sind, führt zu Einnahmen (BFH...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / IV. Erstattung von Werbungskosten durch Dritte

Rz. 110 Stand: EL 114 – ET: 12/2017 Leistungen einer Versicherung, die Aufwendungen mit WK-Charakter ersetzen, sind im VZ des Zuflusses steuerpflichtige Einnahmen bei der Einkunftsart, bei der die Versicherungsprämien vorher als WK abgezogen worden sind (BFH 171, 183 = BStBl 1993 II, 748). Fließt die Erstattung dem ArbN im selben Kalenderjahr (VZ) zu, in dem die WK aufgewende...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / C. Berücksichtigung der Werbungskosten im Lohnsteuer-Ermäßigungs- und Veranlagungsverfahren

Rz. 105 Stand: EL 114 – ET: 12/2017 Macht der ArbN zumindest glaubhaft (> Glaubhaftmachung), dass seine WK den ArbN-Pauschbetrag (> Rz 102) übersteigen, werden anstelle dieses Pauschbetrags die tatsächlichen (höheren) WK bei der > Veranlagung von Arbeitnehmern berücksichtigt. Das Gleiche gilt für das LSt-Ermäßigungsverfahren unter folgender Voraussetzung: Die WK müssen, sowei...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / I. Werbungskosten oder negative Einnahmen

Rz. 106 Stand: EL 114 – ET: 12/2017 Zahlt der ArbN versteuerten Arbeitslohn zurück, so mindert der Rückfluss der besteuerten Bezüge im VZ des Rückflusses an den ArbG die Einnahmen des ArbN (BFH 213, 381 = BStBl 2006 II, 832; BFH 230, 173 = BStBl 2010 II, 1074 mwN). Das gilt auch, wenn die Bezüge – hier eine Entlassungsentschädigung – bei Zufluss tarifbegünstigt besteuert word...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / III. Erstattung von Werbungskosten durch den Arbeitgeber

Rz. 109 Stand: EL 114 – ET: 12/2017 Aufwendungen des ArbN, die ihrer Natur nach WK sind, darf der ArbG grundsätzlich nicht steuerfrei erstatten. Erhält der ArbN einen Ausgleich für seine Aufwendungen, so handelt es sich vielmehr um zusätzlichen steuerpflichtigen > Arbeitslohn , der um WK zu mindern ist (vgl zB BFH 198, 545 = BStBl 2002 II, 823). Es könnte sonst, weil alle ArbN...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / gg) Zinsen auf hinterzogene Steuern

Rz. 93 Stand: EL 114 – ET: 12/2017 Zinsen auf hinterzogene Steuern (§ 235 AO), die möglicherweise WK sind, werden nicht berücksichtigt (§ 4 Abs 5 Satz 1 Nr 8a iVm § 9 Abs 5 Satz 1 EStG).mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / ll) Übertragung von Rechten

Rz. 83/2 Stand: EL 114 – ET: 12/2017 Ab dem VZ 2018 beschränkt § 4j EStG den Abzug von Aufwendungen für die Nutzung von Rechten (zB Lizenzen, Urheberrechten, Gebrauchsmustern) als BA nach Maßgabe seines Abs 3. Weil das auch ArbN betreffen kann, gilt dieses Abzugsverbot entsprechend für die WK (vgl § 9 Abs 5 Satz 2 EStG).mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Werbungskosten

Zusammenfassung A. Grundsätzliches I. Einführung Rz. 1 Stand: EL 141 – ET: 03/2025 Die folgende grundsätzliche Darstellung bef...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / I. Voraussetzungen für den Abzug

1. Aufwendungen a) Aufwendungsbegriff Rz. 18 Stand: EL 141 – ET: 03/2025 Aufwendungen werden zu WK, wenn und soweit sie durch den Beruf veranlasst sind. Sie entstehen, wenn ein Wert aus dem Vermögen des Stpfl/ArbN abfließt (Vermögensminderung). Aufwendungen sind in engerem Sinn zunächst Ausgaben in Geld. Sie entstehen aber auch, wenn der ArbN vom ArbG > Sachbezüge erhalten hat,...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 5. Abgrenzung zu den Kosten der normalen Lebensführung

a) Aufwendungen für die Lebensführung Rz. 97 Stand: EL 114 – ET: 12/2017 Bei den einzelnen Einkunftsarten, zB bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit, dürfen die für den Haushalt des Stpfl und für den Unterhalt seiner Familienangehörigen aufgewendeten Beträge nicht abgezogen werden (§ 12 Nr 1 Satz 1 EStG). Dazu gehören auch die Aufwendungen für die > Lebensführung, di...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / Zusammenfassung

mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 1. Aufwendungen

a) Aufwendungsbegriff Rz. 18 Stand: EL 141 – ET: 03/2025 Aufwendungen werden zu WK, wenn und soweit sie durch den Beruf veranlasst sind. Sie entstehen, wenn ein Wert aus dem Vermögen des Stpfl/ArbN abfließt (Vermögensminderung). Aufwendungen sind in engerem Sinn zunächst Ausgaben in Geld. Sie entstehen aber auch, wenn der ArbN vom ArbG > Sachbezüge erhalten hat, die als Teil d...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 3. Objektiv: Zusammenhang mit dem Beruf

a) Mittelbarer Zusammenhang ausreichend Rz. 33 Stand: EL 114 – ET: 12/2017 Der BFH legt dem WK-Begriff das Veranlassungsprinzip zugrunde (> Rz 12, 15). WK sind somit nicht nur Aufwendungen zur Erwerbung, Sicherung und Erhaltung von Einnahmen, sondern überhaupt alle Aufwendungen, die durch den Beruf veranlasst sind (BFH 161, 290 = BStBl 1990 II, 817 mwN; BFH 189, 151 = BStBl 19...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / gg) Kosten der Unterkunft bei Auswärtstätigkeit

Rz. 81/1 Stand: EL 114 – ET: 12/2017 Seit 2014 begrenzt § 9 Abs 1 Satz 3 Nr 5a EStG den Abzug von Aufwendungen anlässlich von mehrtägigen Dienstreisen und anderen Formen der Auswärtstätigkeit – ohne die Fälle der doppelten Haushaltsführung (> Rz 81) – auf den notwendigen Aufwand. Nach Ablauf von 48 Monaten gilt für die persönliche Inanspruchnahme einer Unterkunft am auswärtig...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / aa) Geschenke

Rz. 85/1 Stand: EL 114 – ET: 12/2017 Grundsätzlich nicht als WK abziehbar sind Aufwendungen des ArbN für Geschenke an Personen, die Kunden des ArbG sind. Auf einen konkreten Zusammenhang mit der > Lebensführung kommt es hier nicht an; vielmehr wird ein Zusammenhang der Aufwendungen mit der wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Stellung der "Geschäftsfreunde" typisierend unt...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / cc) Gästehäuser, Boote und die Jagd

Rz. 87 Stand: EL 114 – ET: 12/2017 Das Abzugsverbot von Aufwendungen für Gästehäuser gilt grundsätzlich auch für ArbN (§ 4 Abs 5 Satz 1 Nr 3 iVm § 9 Abs 5 Satz 1 EStG); ebenso sind Aufwendungen für > Jagd oder Fischerei, Segel- oder Motoryachten sowie für ähnliche Zwecke und für die hiermit zusammenhängenden Bewirtungen vom Abzug ausgeschlossen (§ 4 Abs 5 Satz 1 Nr 4 iVm § 9 ...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / ii) Zuschläge bei fehlenden Aufzeichnungen zu Auslandssachverhalten

Rz. 95 Stand: EL 114 – ET: 12/2017 Vom Abzug als WK ausgeschlossen ist schließlich der Zuschlag, den das FA nach § 162 Abs 4 AO festsetzt, wenn der ArbN – besonders bei einer > Außenprüfung – Aufzeichnungen zu Auslandssachverhalten entgegen seiner Verpflichtung nach § 90 Abs 3 AO nicht oder nicht rechtzeitig vorlegt und damit schuldhaft seine > Mitwirkungspflichten verletzt. ...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / c) Zusammenhang mit pauschal besteuertem Arbeitslohn (§ 40 Abs 3 EStG)

Rz. 73 Stand: EL 114 – ET: 12/2017 Nicht abgezogen werden außerdem Aufwendungen, die mit pauschal besteuertem Arbeitslohn zusammenhängen (vgl § 40 Abs 3 Satz 3 EStG; > R 40a.1 Abs 1 Satz 5 LStR; > Pauschalierung der Lohnsteuer Rz 137 f). Hierbei geht es im Ergebnis um die Folge des Ausschlusses pauschal besteuerten Arbeitslohns von der Einkunftsermittlung. Beispiel 1: Herr A h...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / ii) Arbeitsmittel und Berufskleidung

Rz. 82 Stand: EL 114 – ET: 12/2017 Zu den WK gehören ua Aufwendungen für Arbeitsmittel wie zB Werkzeuge und Berufskleidung (§ 9 Abs 1 Satz 3 Nr 6 Satz 1 EStG). Zu Einzelheiten > Arbeitsmittel, > Berufskleidung. Der Hinweis auf "Nummer 7" in Satz 2 aaO (> Rz 83) stellt klar, dass auch für ArbN die Regelungen der > Absetzung für Abnutzung gelten. Bei einem Kfz als Arbeitsmittel...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / mm) Erstausbildung oder Erststudium

Rz. 84 Stand: EL 114 – ET: 12/2017 Bereits begrifflich keine WK (vgl § 9 Abs 6 Satz 1 EStG) sind Aufwendungen des Stpfl für eine Erstausbildung (Berufsausbildung oder Studium), die nicht im Rahmen eines Dienstverhältnisses durchgeführt wird. Diese Zuweisung zu den in der außerberuflichen Sphäre entstehenden Aufwendungen wirkt wie ein Abzugsverbot. Entsprechendes gilt für den ...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / bb) Bestimmte Steuern und Abgaben

Rz. 77 Stand: EL 114 – ET: 12/2017 Als WK unbeschränkt abziehbar sind Steuern vom Grundbesitz, sonstige öffentliche Abgaben zB für Be- und Entwässerung, Straßenreinigung (aber keine Anliegerbeiträge zB für Kanalbau) und Beiträge besonders zur Feuer-, Wasser-, Sturm- und Haftpflichtversicherung, soweit solche Ausgaben sich auf Gebäude oder auf Gegenstände beziehen, die dem Stp...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / aa) Schuldzinsen, Renten und dauernde Lasten

Rz. 76 Stand: EL 114 – ET: 12/2017 Zu den ohne Beschränkung der Höhe nach abziehbaren WK gehören auch Schuldzinsen, soweit sie mit einer Einkunftsart in wirtschaftlichem Zusammenhang stehen (> Rz 61); zu Einzelheiten > Schuldzinsen. WK sind außerdem auf besonderen Verpflichtungsgründen beruhende Renten und dauernde Lasten, die mit einer Überschusseinkunftsart in wirtschaftlic...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / dd) Entfernungspauschale für den Weg zur Arbeit

Rz. 79 Stand: EL 114 – ET: 12/2017 Aufwendungen für den Weg zur Arbeit gehören zur beruflichen Sphäre (> Entfernungspauschale Rz 13 ff). Die Aufwendungen werden aber idR nicht in Höhe der tatsächlichen Aufwendungen abgezogen, sondern mit einer Pauschale von 0,30 EUR je Arbeitstag für jeden vollen Entfernungs-km zwischen Wohnung und der > Erste Tätigkeitsstätte im VZ angesetzt...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / ff) Doppelte Haushaltsführung

Rz. 81 Stand: EL 114 – ET: 12/2017 Ausdrücklich der beruflichen Sphäre zugeordnet werden die Aufwendungen für eine doppelte Haushaltsführung, wenn sie aus beruflichem Anlass begründet oder beibehalten worden ist (> Rz 38/1). Hier geht es neben Fahrtkosten und Verpflegungsmehraufwand um die Aufwendungen für die Unterkunft oder Zweitwohnung am Beschäftigungsort. Wegen der Nähe ...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / e) Einzelne Abzugsverbote des § 4 Abs 5 Satz 1, Abs 6 iVm § 9 Abs 5 EStG

Rz. 85 Stand: EL 114 – ET: 12/2017 Die Abzugsverbote des § 4 Abs 5 Satz 1 Nr 1 bis 4, 6b bis 8a und Nr 10, 12 EStG sowie § 4 Abs 6 EStG für > Betriebsausgaben gelten für die WK sinngemäß (§ 9 Abs 5 Satz 1 EStG). Deshalb sind bestimmte Aufwendungen wie zB für Geschenke, Bewirtungen oder das häusliche Arbeitszimmer nicht oder nur beschränkt abziehbar, selbst wenn sie dem Grunde...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / dd) Häusliches Arbeitszimmer

Rz. 89 Stand: EL 114 – ET: 12/2017 Nicht abziehbar sind grundsätzlich Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer einschließlich der Ausstattung. Ausnahme: Der gesamte Aufwand darf dann abgezogen werden, wenn das Arbeitszimmer den Mittelpunkt der gesamten beruflichen Betätigung des Stpfl bildet. Steht in anderen Fällen dem ArbN kein anderer Arbeitsplatz für seine berufliche...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / bb) Bewirtung

Rz. 86 Stand: EL 114 – ET: 12/2017 Aufwendungen des ArbN für die Bewirtung von Personen aus geschäftlichem Anlass, dh von Geschäftsfreunden seines ArbG, sind nur beschränkt als WK abziehbar. Für die Ermittlung der Einkünfte werden nur 70 % der Aufwendungen (uE einschließlich Umsatzsteuer) berücksichtigt, die nach der allgemeinen Verkehrsauffassung als angemessen anzusehen und...mehr