Fachbeiträge & Kommentare zu Werbungskosten

Beitrag aus Finance Office Professional
Repräsentationsaufwendungen... / Musikinstrumente

Aufwendungen für Musikinstrumente stellen bei ausschließlicher oder nahezu ausschließlicher Nutzung für betriebliche bzw. berufliche Zwecke Betriebsausgaben bzw. Werbungskosten dar. Die Entscheidungen, ob Betriebsausgaben bzw. Werbungskosten oder Kosten der privaten Lebensführung vorliegen, sind überwiegend auf den Einzelfall bezogen.[1]mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Repräsentationsaufwendungen... / Haustiere

Die Anschaffung und Pflege von Haustieren im Privatvermögen zählt grundsätzlich zu den nicht abziehbaren Lebenshaltungskosten. Ausnahmen hat die Rechtsprechung nur für den Jagdhund des Forstbeamten[1] und Wachhund eines Sicherheitsbeamten[2] gemacht, u. U. auch der Hund eines Hausmeisters, dagegen für den Wachhund einer Landärztin abgelehnt.[3] Das Pferd eines Reitlehrers is...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Repräsentationsaufwendungen... / Kleidung

Wer typische Berufskleidung benötigt, kann die Aufwendungen als Betriebsausgaben oder Werbungskosten abziehen. Für die Berücksichtigung von Aufwendungen für bürgerliche Kleidung (Business-Kleidung) hat sich die BFH-Rechtsprechung von dem bisher vertretenen Aufteilungsverbot abgewandt, sodass grundsätzlich eine Aufteilung in einen privaten und einen beruflichen Teil möglich i...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Repräsentationsaufwendungen... / Jagd

Aufwendungen für die Jagd und die damit zusammenhängenden Bewirtungen schließt § 4 Abs. 5 Nr. 4 EStG vom Betriebsausgabenabzug aus. Entsprechendes gilt für den Abzug von Werbungskosten.[1] Hängt die Jagd mit dem Betrieb einer Landwirtschaft oder einer Forstwirtschaft zusammen, können Verluste in die Gewinnermittlung einbezogen werden. Dieser im Gesetz nicht näher erläuterte ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Repräsentationsaufwendungen... / Bewirtungskosten im Rahmen von Arbeitsverhältnissen

Bewirtungsaufwendungen können im Einzelfall Werbungskosten sein, im Wesentlichen ist auf den Anlass der Bewirtung abzustellen. Dabei ist anhand der gesamten Umstände des Einzelfalls (u. a. Ort der Veranstaltung, Veranstalter, Teilnehmer, Modalitäten bei der Durchführung) zu ermitteln, ob die Veranstaltung eher einen beruflichen oder privaten Charakter hat. Für eine berufliche...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Repräsentationsaufwendungen... / Ehrenamt

Ehrenamtliche Tätigkeiten, die die Voraussetzungen der §§ 3 Nr. 26 bis 3 Nr. 26b EStG erfüllen, sind bis zu einem Betrag von 3.000 EUR bzw. 840 EUR steuerfrei. Der Abzug von darüber hinausgehenden Ausgaben muss in vollem Umfang nachgewiesen werden. Auch ein Verlust kann steuerlich geltend gemacht werden, soweit die Tätigkeit mit Einkünfteerzielungsabsicht ausgeübt wird. Unab...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Repräsentationsaufwendungen... / Fischerei

Aufwendungen für die Fischerei und die damit zusammenhängenden Bewirtungen dürfen auch bei betrieblicher oder beruflicher Veranlassung den Gewinn nicht als Betriebsausgaben mindern.[1] Dies gilt für den Abzug von Werbungskosten entsprechend.[2]mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Repräsentationsaufwendungen... / Luxusaufwendungen

Aufwendungen für den persönlichen Luxus, z. B. Gebrauchsgegenstände aus Edelmetall, teure Ausstattung des Hauses und dergleichen, sind an sich ein Hauptanwendungsfall des Abzugsverbots nach § 12 Nr. 1 Satz 2 EStG. Dienen sie jedoch z. B. ganz oder weitaus überwiegend der Berufsausübung, ist nur der Höhe nach unangemessener Aufwand nicht als Betriebsausgaben[1] oder Werbungsk...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Repräsentationsaufwendungen... / Doktortitel

Die Kosten für den Erwerb eines Doktortitels stellen regelmäßig Werbungskosten dar.[1] Dies kann auch beim Erwerb eines Titels einer ausländischen Universität gelten.[2] Ausnahmen bilden die Kosten für einen gekauften Doktortitel sowie bei einer Promotion am Ende des Berufslebens.[3] Deshalb konnte auch ein Zahnarzt, der einen Gastprofessorentitel an einer ungarischen Universi...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Repräsentationsaufwendungen... / Ansehenswahrung

Aufwendungen, um sich einen guten gesellschaftlichen Ruf zu verschaffen oder ihn zu wahren, sind nicht abziehbare Kosten der Lebensführung.[1] Dagegen können Aufwendungen zur Wahrung oder Wiederherstellung des guten geschäftlichen Rufs eines Kaufmanns Betriebsausgaben sein[2], z. B. wegen des Vorwurfs der aktiven Bestechung.[3] Die abzuwehrenden Vorwürfe müssen sich gegen di...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Repräsentationsaufwendungen... / Zusammenfassung

Überblick Unter Repräsentationsaufwand werden Kosten der Lebensführung verstanden, die durch die wirtschaftliche oder gesellschaftliche Stellung des Steuerpflichtigen veranlasst sind. Es wird jedoch auch die weitergehende Auffassung vertreten, dass auch Kosten der Kundenpflege, der Werbung usw. gemeint sind. Im Einkommensteuergesetz sind bestimmte Einmalfälle besonders gereg...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Repräsentationsaufwendungen... / Prozesskosten

Zivilprozesskosten, die weder Werbungskosten noch Betriebsausgaben darstellen, sind nach Auffassung des BFH als außergewöhnliche Belastungen gem. § 33 EStG zu berücksichtigen, wenn dargelegt werden kann, dass der Prozess eine hinreichende Aussicht auf Erfolg bietet und nicht mutwillig erscheint.[1] Damit hat sich der VI. Senat gegen die ständige Rechtsprechung des BFH und ge...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Repräsentationsaufwendungen... / Reisekosten

Liegt der Reise offensichtlich ein unmittelbarer betrieblicher (bzw. beruflicher) Anlass zugrunde, handelt es sich ohne Weiteres um Betriebsausgaben bzw. Werbungskosten, z. B. wenn ein Geschäftsfreund aufgesucht oder ein Vortrag auf einem Fachkongress gehalten wird. Ausschlaggebend für die steuerliche Anerkennung des Besuchs eines Fachkongresses im Ausland ist die lehrgangsmä...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Repräsentationsaufwendungen... / Sicherheitsaufwendungen

Aufwendungen für die persönliche Sicherheit, z. B. den Leibwächter, zählen grundsätzlich zur nicht zu berücksichtigenden Privatsphäre.[1] Prämien zur eigenen Lebensversicherung sind allein im Rahmen der Sonderausgaben begrenzt abziehbar. Trägt der Arbeitgeber Kosten für Personenschutz des Arbeitnehmers, weil diese Aufwendungen im ganz überwiegenden eigenbetrieblichen Interess...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Repräsentationsaufwendungen... / Pkw

Anschaffungskosten für teure Pkw zur betrieblichen Nutzung[1] sind nicht generell unangemessen.[2] Allerdings unterliegen die grundsätzlich als Betriebsausgaben bzw. Werbungskosten zu berücksichtigenden Aufwendungen einer Angemessenheitsprüfung[3], da diese auch die private Lebensführung berühren können. Nach der BFH-Rechtsprechung hängt es vom Einzelfall ab, ob die Pkw-Kosten...mehr

Urteilskommentierung aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Keine Änderung zulasten des Steuerpflichtigen bei Vorläufigkeit nach § 165 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 AO

Leitsatz Ein nach § 165 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 der Abgabenordnung (AO) für vorläufig erklärter Steuerbescheid kann nicht gemäß § 165 Abs. 2 AO zu Lasten des Steuerpflichtigen geändert werden. Normenkette § 165 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3, Abs. 2, § 172ff. AO, § 4 Abs. 9, § 9 Abs. 6 EStG Sachverhalt Die Klägerin studierte nach einer dreimonatigen Ausbildung zur Rettungssanitäterin in den Jahren 2011 bis 2016 Medizin. In ihren ESt-Erklärungen für die Streitjahre (2015 und 2016) machte sie die Kosten hierfür al...§ 9 Abs. 6 EStG§ 9 Abs. 6 EStG§ 165 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 AO§ 4 Abs. 9§ 9 Abs. 6 EStGBVerfG, Beschluss vom 19.11.2019, 2 BvL 22/142 BvL 23/142 BvL 24/142 BvL 25/142 BvL 26/142 BvL 27/14BFH/NV 2020, 334§ 9 Abs. 6 EStG§ 165 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3Abs. 2 AO§ 9 Abs. 6 EStG§ 10 EStGmehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Doppelte Haushaltsführung: Kosten der Lebensführung bei einem Ein-Personen-Haushalt

Leitsatz Führt der Steuerpflichtige im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung am Ort des Lebensmittelpunkts einen Ein-Personen-Haushalt, stellt sich die Frage nach der finanziellen Beteiligung an den Kosten der Lebensführung im Sinne von § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5 des Einkommensteuergesetzes nicht. Normenkette § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5, Abs. 4a Satz 12, Abs. 6 EStG Sachverhalt Der 1986 geborene, ledige Kläger studierte nach einer abgeschlossenen Berufsausbildung an einer Universität. Er wohnte in den ...mehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Versicherungen: Diese Arten... / 7 Berufsunfähigkeitsversicherung nicht steuerlich abzugsfähig

Der BFH hat mit Beschluss vom 15.6.2005[1] klargestellt, dass Prämien für eine Berufsunfähigkeitsversicherung weder Werbungskosten noch Betriebsausgaben sind. Die Berufsunfähigkeitsversicherung sei einer Krankenhaustagegeldversicherung vergleichbar. Auch sie bezwecke wirtschaftlich den Ausgleich krankheitsbedingter Einnahmenausfälle. Das Risiko krankheitsbedingter Vermögense...mehr

Urteilskommentierung aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Kein Erfordernis der Anforderung einer Lesebestätigung bei Übersendung eines Einspruchs per E‐Mail

Leitsatz Wird ein Einspruch per E-Mail eingelegt, so ist das Unterlassen der Anforderung einer Empfangs- oder Lesebestätigung ohne Einfluss auf das Verschulden der Fristversäumnis im Rahmen eines Wiedereinsetzungsantrags. Normenkette § 110 Abs. 1 und 2, § 87a Abs. 1 Satz 2 Halbsatz 1 AO i.d.F. der Streitjahre, § 355 Abs. 1 Satz 1 AO, § 52a Abs. 5 Satz 2 FGO Sachverhalt Mit ESt-Bescheiden vom 8.8.2018 setzte das FA die ESt des Klägers für die Streitjahre (2015 bis 2017) fest. Dabei erkannte er nich...Sächsisches FG, Urteil vom 27.1.2023, 3 K 744/22mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 17... / 3.2.3 Veräußerungskosten

Rz. 197 Der Veräußerungsgewinn wird durch die Veräußerungskosten gemindert. Ab Inkrafttreten des Teileinkünfteverfahrens sind nicht die gesamten Veräußerungskosten von dem Veräußerungspreis abzusetzen, sondern nach § 3c Abs. 2 EStG nur 60 % davon. Die verbleibenden 40 % bleiben steuerlich unberücksichtigt. Für die Ermittlung des stpfl. Teils des Veräußerungsgewinns ist also v...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 17... / 3.1 Besteuerung des Veräußerungsgewinns als gewerblicher Gewinn

Rz. 175 Als Rechtsfolge ordnet § 17 Abs. 1 EStG an, dass der Gewinn aus der Verwirklichung des Tatbestands des § 17 EStG unter dieEinkünfte aus Gewerbebetrieb fällt. In der Privatsphäre realisierte Vermögensmehrungen werden daher in gewerbliche, und damit in stpfl. Gewinne umqualifiziert (Rz. 1ff). In die Ermittlung des Veräußerungsgewinns sind nur Vorgänge einzubeziehen, die...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 17... / 3.2.4.2 Umfang der Anschaffungskosten (S. 2)

Rz. 204 § 17 Abs. 2a S. 2 EStG bestimmt, dass zu den Anschaffungskosten i. S. d. § 17 Abs. 2 EStG auch die Anschaffungsnebenkosten (das Gesetz spricht von "Nebenkosten") und die nachträglichen Anschaffungskosten gehören. Die Vorschrift korrespondiert mit § 255 Abs. 1 S. 2 HGB, der für den handelsrechtlichen Anschaffungskostenbegriff, der auch im Steuerrecht gilt,[1] eine ver...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 17... / 3.2.4.4 Abgrenzung § 17 EStG zu § 20 EStG

Rz. 210a Aufgrund des Subsidiaritätsprinzips des § 20 Abs. 8 S. 1 EStG geht die Anwendung des § 17 EStG der Anwendung von § 20 EStG grundsätzlich immer vor, sodass eine Berücksichtigung eines Darlehensverlustes nach § 20 Abs. 2 S. 1 Nr. 7 EStG nur möglich ist, soweit keine Berücksichtigung nach § 17 EStG erfolgt. Nach Auffassung der Finanzverwaltung führt im Falle des Verlus...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 17... / 3.2.4.1 Definition der Anschaffungskosten (S. 1)

Rz. 203 § 17 Abs. 2a S. 1 EStG enthält eine Definition der Anschaffungskosten i. S. d. § 17 Abs. 2 EStG und fasst hierunter alle Aufwendungen, die geleistet werden, um Anteile an einer Kapitalgesellschaft i. S. d. § 17 Abs. 1 EStG zu erwerben (sog. historische Anschaffungskosten).[1] Der Begriff des § 17 Abs. 2a S. 1 EStG lehnt sich an die handelsrechtliche Definition der An...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 17... / 3.4 Freibetrag und Steuersatz

Rz. 315 Grundsätzlich erhöht der Veräußerungsgewinn aus § 17 EStG den Gesamtbetrag der Einkünfte und damit das Einkommen, ein Veräußerungsverlust vermindert es. § 17 Abs. 3 EStG enthält jedoch einen Freibetrag. Rz. 316 Der Freibetrag nach § 17 Abs. 3 EStG beträgt für die Veräußerung von 100 % der Anteile an einer Kapitalgesellschaft ab Vz 2004 9.060 EUR. Wird ein geringerer P...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 17... / 3.2.2.1 Veräußerungspreis bei entgeltlicher Veräußerung

Rz. 180 Veräußerungspreis i. S. d. § 17 EStG ist das Entgelt, d. h. alles, was der Veräußerer aus dem Veräußerungsgeschäft als Gegenleistung erhält.[1]. Ab Inkrafttreten des Teileinkünfteverfahrens ist für die Berechnung des Veräußerungsgewinns nicht der gesamte Veräußerungspreis, sondern nur 60 % des Veräußerungspreises anzusetzen. 40 % des Veräußerungspreises sind nach § 3 ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 17... / 3.2.4.3.1 Rechtsentwicklung

Rz. 206 Bis zum MoMiG v. 23.10.2008: Mit § 17 Abs. 2a S. 3 EStG überschreibt der Gesetzgeber zum Teil die aktuelle Rspr. des BFH zur steuermindernden Berücksichtigung von ausgefallenen Gesellschafter-Finanzierungshilfen im Rahmen des § 17 Abs. 1, 4 und 5 EStG. In der Vergangenheit hat der BFH den Begriff der nachträglichen Anschaffungskosten i. S. d. § 17 Abs. 2 EStG weit au...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Pauschalierung – ABC IntStR / 1 Systematische Einordnung

Im Bereich des internationalen Steuerrechts gestaltet sich die Durchführung der Besteuerung häufig schwierig. Einkünfte einschließlich der damit zusammenhängenden Betriebsausgaben oder Werbungskosten können schwer zu ermitteln und nachzuweisen sein, Ermittlungen der Finanzbehörde im Ausland über den internationalen Amtshilfeverkehr sind zeitaufwendig und häufig ergebnislos. ...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Pauschalierung – ABC IntStR / 4 Beratungshinweise

Für die Anwendung des Pauschalierungserlasses im Rahmen der unbeschränkten Stpfl. ist ein Antrag des Stpfl. erforderlich, der nach der Verwaltungsanweisung nur gestellt werden kann, wenn die Steuerfestsetzung noch nicht unanfechtbar ist oder unter dem Vorbehalt der Nachprüfung steht.[1] Anders als nach dem Auslandstätigkeitserlass in der alten Fassung, in der keine zeitliche...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Vermietung und Verpachtung / 1.6.3 Nachträgliche Werbungskosten

Vorbemerkungen Nach Beendigung der Einkunftserzielung, z. B. nach Verkauf des Hauses oder bei begonnener Eigennutzung angefallene Aufwendungen, können nur unter ganz bestimmten Voraussetzungen als nachträgliche Werbungskosten abziehbar sein.[1] Lediglich bei noch auf die Vermietungszeit entfallenden Aufwendungen ist dabei typisierend anzunehmen, dass sie der Einkünfteerzielun...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Vermietung und Verpachtung / 1.6.1 Begriff der Werbungskosten

Bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung sind Werbungskosten grundsätzlich alle durch diese Einkunftsart veranlassten Aufwendungen. Nach der Rechtsprechung des BFH liegt eine derartige Veranlassung vor, wenn (objektiv) ein wirtschaftlicher Zusammenhang mit der auf Vermietung und Verpachtung gerichteten Tätigkeit besteht und (subjektiv) die Aufwendungen zur Förderung...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Vermietung und Verpachtung / 1.6.2 Vorweggenommene Werbungskosten

Auch bereits vor der Erzielung von Einnahmen können Aufwendungen als vorab entstandene Werbungskosten abgezogen werden, sofern ein ausreichend bestimmter wirtschaftlicher Zusammenhang zwischen den Aufwendungen und der Einkunftsart besteht, in deren Rahmen der Abzug begehrt wird. Ein solcher Zusammenhang ist gegeben, wenn sich anhand objektiver Umstände feststellen lässt, das...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Vermietung und Verpachtung / 1.6.4 Vergebliche oder erfolglose Aufwendungen

Fallen Werbungskosten schon an, bevor damit zusammenhängende Einnahmen erzielt werden, können sie als vorab entstandene Werbungskosten berücksichtigt werden. Dem Abzug von Aufwendungen als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung steht es nicht entgegen, dass es letztlich zum Zufluss von Einnahmen nicht gekommen ist oder dass dem getätigten Aufwand ke...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Vermietung und Verpachtung / 1.1.3 Nutzungsrechte

Zugewendete Nutzungsrechte Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung sind demjenigen zuzurechnen, der den Tatbestand der Einkunftsart Vermietung und Verpachtung verwirklicht und dadurch Einkünfte erzielt. Das ist derjenige, der Träger der Rechte und Pflichten eines Vermieters ist und mit diesen Rechten und Pflichten Sachen und Rechte i. S. d. § 21 Abs. 1 EStG an andere zur Nut...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Vermietung und Verpachtung / 1.3 Verbilligte Überlassung

Die verbilligte Vermietung einer Wohnung zu Wohnzwecken gilt als vollentgeltlich, wenn der Mietzins mindestens 66 % der ortsüblichen Miete beträgt. In diesem Fall sind die Werbungskosten in voller Höhe abzugsfähig. Beträgt das Entgelt für die Überlassung einer Wohnung zu Wohnzwecken weniger als 50 % der ortsüblichen Miete, so ist die Nutzungsüberlassung in einen entgeltlichen...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Vermietung und Verpachtung / 1.2.2 Ermittlung des Totalüberschusses

Sprechen Beweisanzeichen gegen das Vorliegen der Einkunftserzielungsabsicht, ist stets zu prüfen, ob ein Totalüberschuss zu erzielen ist. Ob die jeweilige Vermietungstätigkeit einen Totalüberschuss innerhalb des Zeitraums der tatsächlichen Vermögensnutzung erwarten lässt, hängt von einer vom Steuerpflichtigen zu erstellenden Prognose über die voraussichtliche Dauer der Vermög...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Vermietung und Verpachtung / Zusammenfassung

Begriff Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung unterliegen nach § 2 Abs. 1 Nr. 6 EStG der Einkommensteuer. Hauptgruppe dieser Einkunftsart sind die Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung von unbeweglichem Vermögen, insbesondere von Grundstücken, Gebäuden und Gebäudeteilen und grundstücksgleichen Rechten (§ 21 Abs. 1 Nr. 1 EStG). Zu den Einkünften aus Vermietung und Verpac...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Vermietung und Verpachtung / 1.8 Einkunftsermittlung

Im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung werden von der Summe der Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung die berücksichtigungsfähigen Werbungskosten abgezogen. Dies ergibt dann die Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung. Wurde durch den Überhang von Werbungskosten über die Einnahmen ein Verlust aus Vermietung und Verpachtung erzielt, kann dieser grundsätzlich mit anderen...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Vermietung und Verpachtung / 1.7 Abschreibung von Gebäuden

Die Anschaffungs- oder Herstellungskosten von Gebäuden, Gebäudeteilen, die selbstständige unbewegliche Wirtschaftsgüter sind, sowie von Eigentumswohnungen können nach § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 7 EStG im Weg der AfA als Werbungskosten abgeschrieben werden, wenn sie der Erzielung von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung dienen. Unselbstständige Gebäudeteile sind zusammen mit ...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Vermietung und Verpachtung / 1.1.1 Erfüllung des Tatbestands der Einkunftserzielung

Die Vermietung und Verpachtung von unbeweglichem Vermögen, insbesondere von Grundstücken, Gebäuden und Gebäudeteilen, stellt sich i. d. R. als bloße Vermögensverwaltung dar, die zu Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung nach § 21 Abs. 1 Nr. 1 EStG führt, sofern der Vermieter die Absicht hat, auf Dauer einen Totalüberschuss der Einnahmen über die Werbungskosten zu erwirtsch...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Vermietung und Verpachtung / 1.5 Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung

Zu den Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung gehören alle Entgelte, die in einem objektiven wirtschaftlichen oder tatsächlichen Zusammenhang mit der Einkunftsart stehen und damit durch sie veranlasst sind. § 21 EStG erfasst nicht nur Einkünfte aus Miet- und Pachtverträgen im bürgerlich-rechtlichen Sinn, sondern darüber hinaus alle Einkünfte aus der zeitlich begrenzten ent...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Vermietung und Verpachtung / 1.1.2 Miteigentum

Bei Miteigentümern muss zunächst geprüft werden, ob diese z. B. ein Gebäude oder einen Gebäudeteil gemeinschaftlich vermieten und somit den objektiven Tatbestand der Einkunftserzielung gemeinschaftlich verwirklicht haben. Festzustellen, wer den Tatbestand der jeweiligen Einkunftsart erfüllt hat, ist vorrangig gegenüber der Frage nach der Zurechnung ggf. gemeinschaftlich erzi...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Kommentierung zum TVÜ-L / 10.3.1.1 Anspruchsvoraussetzungen für die kinderbezogenen Entgeltbestandteile

Im Oktober 2006 zu berücksichtigende Kinder Für im Oktober 2006 zu berücksichtigende Kinder werden die kinderbezogenen Entgeltbestandteile des BAT/BAT-O oder MTArb/MTArb-O in der für Oktober 2006 zustehenden Höhe als Besitzstandszulage fortgezahlt, solange für diese Kinder Kindergeld nach dem EStG oder nach dem BKGG ununterbrochen gezahlt wird oder ohne Berücksichtigung der §...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 22... / 6.4 Werbungskosten

Rz. 191 Steuerfrei sind Aufwandsentschädigungen, die durch das Mandat veranlasst sind. Diese Aufwendungen dürfen nach § 22 Nr. 4 S. 2 EStG nicht als Werbungskosten geltend gemacht werden. Das gilt auch, wenn die gewährte Pauschale im Einzelfall die tatsächlichen Aufwendungen der Höhe oder der Art nach nicht deckt.[1] Die Abgeordneten des Europaparlaments und des Bundestags e...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 22... / 2.9.1 Allgemeines

Rz. 126 Die Einkünfte ermitteln sich nach § 2 Abs. 2 Nr. 2 EStG als Überschuss der Einnahmen über die Werbungskosten. Es gelten die allgemeinen Grundsätze des § 9 EStG. Rz. 126a Mangels Existenz eines Rentenstammrechts (Rz. 21f.) können AfA auf seine entgeltliche Anschaffung nicht geltend gemacht werden. Es liegen aber auch keine sonstigen Werbungskosten vor. Dies folgt darau...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 22... / 5.6 Ermittlung der Einkünfte

Rz. 177 Die Einkünfte nach § 22 Nr. 3 EStG ermitteln sich als Überschuss der Einnahmen über die Werbungskosten (§ 2 Abs. 2 Nr. 2 EStG). Die Einnahmen bestimmen sich nach § 8 EStG. Dazu gehört auch ein von einem Dritten gezahltes Entgelt für die erbrachte Leistung. Auch gehört zu den Einnahmen ein erst nachträglich gezahltes Entgelt, wenn dieses Entgelt vom Leistenden als Gege...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 22... / 1.1 Begriff

Rz. 1 § 22 EStG erfasst als sog. siebte Einkunftsart die sonstigen Einkünfte und ergänzt den Einkünftekatalog des § 2 Abs. 1 Nr. 1–6 EStG unsystematisch um eine Gruppe bestimmter, vom Gesetzgeber als steuerbar angesehener Besteuerungstatbestände. Dies zeigt sich darin, dass die Vorschrift überwiegend subsidiären Charakters ist, sie greift insoweit immer nur, wenn die Vorauss...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 22... / 2.6.1.3.3 Tilgungsanteil

Rz. 112 Der Berechtigte erzielt in Höhe des Rentenbarwerts (Rz. 105) einen Veräußerungspreis. Abzüglich Buchwert bzw. Anschaffungskosten ggf. Werbungskosten/Veräußerungskosten ergibt sich ein Veräußerungsgewinn, der als Veräußerungsgewinn von Privatvermögen nur im Rahmen der §§ 17, 23 EStG stpfl. ist. Rz. 112a Bei Veräußerung einer Beteiligung i. S. d. § 17 EStG entsteht der ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 22... / 1.6 Korrespondenzprinzip

Rz. 16 Das Korrespondenzprinzip besagt, dass in den Fällen, in denen der Verpflichtete seine Leistung steuerlich abziehen kann, der Berechtigte diese Leistung versteuern muss und umgekehrt. Ein solches allgemeines Korrespondenzprinzip kennt das ESt-Recht nicht.[1] Der Vermieter muss die Mietzahlungen nach § 21 EStG versteuern, der Mieter kann sie gleichwohl nicht abziehen. K...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 22... / 2.6.1.3.2 Zinsanteil

Rz. 109 Lediglich der in den einzelnen Zahlungen enthaltene Zinsanteil kann steuerrechtlich relevant sein, die Vermögensumschichtung führt zu keinem sofort abziehbaren Aufwand. Der Zinsanteil ermittelt sich bei Leibrenten nach der Ertragsanteilstabelle des § 22 Nr. 1 S. 3 Buchst. a) Doppelbuchst. bb) EStG ggf. i. V. m. § 55 Abs. 1 EStDV.[1] Rz. 109a Bei dauernden Lasten berec...mehr