Fachbeiträge & Kommentare zu Waren

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3 Systematische Stellung des § 32a KStG/Verhältnis zu den Änderungsvorschriften der AO

Tz. 8 Stand: EL 114 – ET: 06/2024 § 32a KStG ist eine verfahrensrechtliche Korrekturvorschrift in einem materiellen St-Ges (ebenso wie zB § 10d EStG für den Verlustabzug oder § 35b GewStG für die Änderung eines GewSt-Messbescheids). Die Regelung stellt ein (verfahrensrechtliches) Korrespondenzprinzip hinsichtlich des Ansatzes einer vGA bei der Kö und beim AE her. Sie gewährt ...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 2. Umfang der Angabepflicht

Rz. 88 [Autor/Zitation] Die abschlussprüferspezifische Sichtweise wurde im Rahmen des BilMoG aufgegeben. Im nunmehr erfolgten Paradigmenwechsel ist das angabepflichtige Gesamthonorar abschlussprüfungsspezifisch zu ermitteln (Grottel in Beck BilKomm.13, § 314 HGB Rz. 162; Poelzig in MünchKomm. HGB4, § 314 Rz. 73). Rz. 89 [Autor/Zitation] Die Pflicht zur Angabe gem. § 314 Abs. 1 ...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / I. Inhalt und Bedeutung des Einheitsgrundsatzes

Rz. 83 [Autor/Zitation] Im Konzernabschluss ist die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der einbezogenen Unternehmen so darzustellen, als ob diese Unternehmen insgesamt ein einziges Unternehmen wären (Einheitsgrundsatz, Abs. 3 Satz 1). Mit dieser Vorschrift wird das Einblickspostulat des Abs. 2 Satz 2 dahingehend konkretisiert, dass der Konzernabschluss nicht lediglich ein er...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Maßgebliches Recht

Rz. 19 [Autor/Zitation] Konzernabschluss und Konzernlagebericht eines MU mit Sitz in einem Drittstaat haben gem. Abs. 1 iVm. § 291 Abs. 2 Nr. 1 befreiende Wirkung, wenn das untergeordnete MU und seine TU in den befreienden Konzernabschluss unbeschadet des § 296 einbezogen wurden. Der Konsolidierungskreis sowie die Konsolidierungswahlrechte für den befreienden Konzernabschluss...mehr

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§ 1 Vorsorgevollmachten / 6. Schenkungsvollzug zu Lasten des Nachlasses durch Vollmacht

Rz. 110 Zur Regelung von Schenkungen im Rahmen der Vollmachtserteilung wählt der Vollmachtgeber üblicherweise zwischen folgenden Gestaltungsmöglichkeiten: (1) vollständiges Schenkungsverbot; (2) Möglichkeit der uneingeschränkten Schenkung; (3) Möglichkeit der Schenkung mit einer Beschränkung. Im letzteren Fall darf der Bevollmächtigte zwar eine Schenkung an sich oder Dritte d...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.3.1.2 Teileinkünfteverfahren bzw AbgSt auf Stiftungsleistungen

Tz. 190 Stand: EL 106 – ET: 06/2022 § 20 Abs 1 Nr 9 EStG ist nach § 20 Abs 8 EStG subsidiär zu den übrigen Eink-Arten (ausgenommen sonstige Eink). Sind die Einnahmen iSd § 20 Abs 1 Nr 9 EStG BV-Mehrungen, ist das Teileink-Verfahren nach § 3 Nr 40 S 1 d) EStG anzuwenden. Die Ausnahme von diesem Grundsatz nach § 32d Abs 2 Nr 3 EStG für unternehmerische Beteiligungen gilt – mang...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.3.1.4.2 Sachzuwendungen

Tz. 198 Stand: EL 106 – ET: 06/2022 Die Sachzuwendung einer Stiftung an den Destinatär stellt den Rechtsanwender vor ein Paradoxon: Auf Ebene der Stiftung stellt die unentgeltliche Übertragung eine nach § 10 Nr 1 KStG nabzb Aufwendung dar. Zu einer Besteuerung der verhinderten Vermögensmehrung – wie bei § 8 Abs 3 S 2 KStG – kommt es hingegen nicht (s Tz 84). Auf Grund der Unen...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / K. Anhangangaben

Rz. 213 [Autor/Zitation] In sinngemäßer Anwendung von § 313 Abs. 1 Satz 3 Nr. 1 sind im Konzernanhang die zur Ermittlung der Steuerabgrenzungsposten nach § 306 verwandten Methoden anzugeben. Die Angaben betreffen die GuV-wirksamen Konsolidierungsmaßnahmen, die Anwendung und Beschreibung der Verbindlichkeitsmethode, unterschiedliche Steuerbelastungen für Thesaurierung und Auss...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Bedeutung der Vorschrift

Rn. 1 Stand: EL 173 – ET: 06/2024 Die Vorschrift ist das Kernstück der sog "Abgeltungsteuer" (AbgSt). Die AbgSt stellt eine spezielle Tarifvorschrift für die Einkünfte aus KapVerm (§ 2 Abs 1 S 1 Nr 5 EStG, § 20 EStG) dar, weswegen die Vorschrift im IV. Teil des EStG ("Tarif") platziert ist (s auch FG Niedersachsen vom 18.03.2022, 7 K 120/21, EFG 2022, 1101). Durch ihren – im...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / XVI. Angaben zu selbst geschaffenen immateriellen Vermögensgegenständen (Abs. 1 Nr. 14)

Rz. 118 [Autor/Zitation] Nach § 314 Abs. 1 Nr. 14 sind im Konzernanhang Angaben zur Aktivierung von Forschungs- und Entwicklungskosten zu machen sowie zu davon auf selbst geschaffene immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens entfallende Beträge. Anzugeben ist der Gesamtbetrag der Forschungs- und Entwicklungskosten sowie der davon auf die selbst geschaffenen immate...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / a) Übergang von der Anschaffungskostenbilanzierung zur Vollkonsolidierung

Rz. 184 [Autor/Zitation] Beim sukzessiven Anteilserwerb werden Anteile in mehreren Schritten zu unterschiedlichen Zeitpunkten erworben. Erst der letzte Anteilserwerb löst das Mutter-Tochter-Verhältnis aus. Dann sind auch die Altanteile mit dem neubewerteten Eigenkapital zu diesem späteren Zeitpunkt zu verrechnen; es wird fingiert, alle Anteile wären zu diesem späteren Zeitpun...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / c) Mittelbare Anteile

Rz. 55 [Autor/Zitation] Der Wortlaut des Abs. 1 Satz 1 bezieht sich allein auf die "dem Mutterunternehmen gehörenden Anteile", während Art. 24 Abs. 3 der zugrunde liegenden EU-Bilanzrichtlinie (2013/34/EU) eine solche Beschränkung nicht enthält. Nach der Richtliniennorm geht es demgegenüber um die Anteile "der in die Konsolidierung einbezogenen Unternehmen". Da die Richtlinie...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 3. Technischer passiver Unterschiedsbetrag

Rz. 101 [Autor/Zitation] Ein technischer passiver Unterschiedsbetrag entsteht aus der Konsolidierungstechnik (DRS 23.141). Entstehungsursachen können Gewinnthesaurierungen, stille Reserven bzw. verminderte stille Lasten oder Sacheinlagen und Tausch sein (DRS 23.147; § 301 Rz. 222 ff.). Rz. 102 [Autor/Zitation] Falls der Einbeziehungszeitpunkt nach dem Erwerbszeitpunkt liegt, we...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Abweichende Wertansätze nach Spezialvorschriften für Kreditinstitute und Versicherungsunternehmen (Abs. 2 Satz 2)

Rz. 44 [Autor/Zitation] Die besonderen, branchenspezifischen Bewertungsvorschriften für Kreditinstitute und für Versicherungsunternehmen gestatten diesen Unternehmen Wertansätze, die nach den für Kapitalgesellschaften (& Co.) geltenden Bewertungsvorschriften des HGB außerhalb dieser Branchen nicht zulässig sind. Derartige Wertansätze wären somit grds. in einem Konzernabschlus...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / V. Rechtsentwicklung

Rz. 9 [Autor/Zitation] Erstmalig wurden die Bestandteile eines Konzernabschlusses im AktG von 1965 geregelt. Demgemäß bestand ein Konzernabschluss aus Konzernbilanz und Konzern-GuV (§ 329 Abs. 1 AktG 1965). Ergänzt wurde der Konzernabschluss durch den Konzerngeschäftsbericht, der dem Konzernanhang vergleichbare Aufgaben besaß. Rz. 10 [Autor/Zitation] Mit Umsetzung der 7. EG-Bil...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / c) Einschränkung des Gebots der konzerneinheitlichen Bilanzierung und Bewertung

Rz. 217 [Autor/Zitation] Versicherungsunternehmen unterliegen besonderen Bewertungsvorschriften (§§ 341b–341h; vgl. WP Handbuch Versicherungsunternehmen, Kap. A Rz. 22 ff.). Rz. 218 [Autor/Zitation] Danach sind immaterielle Vermögensgegenstände und Sachanlagen wie bei Kapitalgesellschaften zu bewerten (§ 341b Abs. 1 Satz 1 und 3). Kapitalanlagen sind grds. ebenfalls nach den fü...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.3.1 Spezialgesetzliche Anwendung des § 21 UmwStG im Fall der Realisierung der stillen Reserven der Geschäftsanteile

Tz. 3 Stand: EL 77 – ET: 04/2013 § 21 Abs 1 S 1 UmwStG bestimmt als Gewinn iSd § 16 EStG den Differenzbetrag zwischen dem Veräußerungspreis für die einbringungsgeborenen Anteile abz der Veräußerungskosten und den AK. Die Regelungen des § 21 UmwStG betreffen nur die Substanz in den Anteilen, dh die Erfassung der stillen Reserven. Besteuert werden die stillen Reserven der Antei...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / III. Rechtsentwicklung

Rz. 11 [Autor/Zitation] Die Aufnahme dieser Vorschriften in das HGB ist durch die Einführung des Control-Konzepts in § 290 Abs. 2 notwendig geworden, nachdem bereits die formale Stimmrechtsmehrheit ohne Vorliegen eines beherrschenden Einflusses zur Begründung eines Mutter-Tochter-Verhältnisses führt (vgl. § 290 Rz. 92 ff.). § 296 Abs. 1 setzt – in Anschluss an § 280 HGB-EK – ...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 3. Unabhängigkeit der Gesellschafter

Rz. 25 [Autor/Zitation] An einem Gemeinschaftsunternehmen müssen mindestens zwei voneinander unabhängige Gesellschafter beteiligt sein, neben dem in den Konzernabschluss einbezogenen Konzernunternehmen mindestens ein weiteres nicht in den Konzernabschluss einbezogenes Unternehmen (DRS 27.22). Es ist nicht notwendig, dass die Anteilsquoten der Gesellschafter beim Gemeinschafts...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / I. Berechnung der Einbeziehungsquote

Rz. 41 [Autor/Zitation] Die Vermögensgegenstände und Schulden, Aufwendungen und Erträge sowie Ein- und Auszahlungen des Gemeinschaftsunternehmens sind bei Anwendung der Quotenkonsolidierung nur entsprechend der Einbeziehungsquote der einbezogenen Konzernunternehmen am Gemeinschaftsunternehmen einzubeziehen (DRS 27.35). Somit bleibt der verbleibende Betrag der Bilanz- und GuV-...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Andere Aufwendungen aus dem Abgang von Gegenständen des Anlagevermögens

Rz. 104 [Autor/Zitation] Werden in der GuV von einbezogenen TU Aufwendungen aus dem Abgang von Gegenständen des Anlagevermögens ausgewiesen, so kann es sich aus Konzernsicht um eine außerplanmäßige Abschreibung auf Anlagegegenstände handeln. Auswirkungen auf das Jahresergebnis des Konzerns ergeben sich aus uU notwendigen Umgliederungen idR nicht (vgl. Reinhard in HdK2, § 305 ...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 3. Wertabgabe durch Nutzung von Gegenständen/Gleichstellung mit einer sonstigen Leistung

Tz. 8 Stand: EL 137 – ET: 06/2024 Die Wertabgabebesteuerung ist aber auch in den Fällen zu überprüfen, wenn eine steuerbegünstigten Zwecken dienende Körperschaft, Gegenstände (Wirtschaftsgüter), die dem unternehmerischen Bereich zuzuordnen sind (Gegenstände gehören zum unternehmerischen Vermögen), für Zwecke nutzt (verwendet), die außerhalb des Unternehmens liegen (hier: Nutz...mehr

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zfs 06/2024, Zur Bemessung ... / 1 Aus den Gründen:

I. Die Parteien streiten um die Höhe des Hinterbliebenengelds, das der Klägerin aufgrund des Todes ihrer Mutter bei einem Verkehrsunfall zusteht. Das Landgericht Augsburg (Urt. v. 5.1.2024 – 112 O 495/22) hat die Beklagte zu 2) (im Folgenden: die Beklagte) zur Zahlung von 16.364,41 EUR nebst Zinsen verurteilt. In diesem Betrag ist neben Beerdigungskosten in Höhe von 4.364,41 ...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / d) Anschaffung durch Tausch und Hingabe eigener Anteile

Rz. 81 [Autor/Zitation] Der Anteilserwerb durch Tausch vollzieht sich durch Hingabe anderer Vermögensgegenstände als Geld. Historisch gewachsen wird noch für den JA gelegentlich ein Wahlrecht angenommen zur Bewertung des Erhaltenen mit dem Buchwert des Hingegebenen, dem Buchwert des Hingegebenen zuzüglich eines die Ertragssteuerbelastung ausgleichenden Betrags oder dem beizulege...mehr

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ZErb 06/2024, Zuwendung ein... / 1 Gründe

I. Die Beteiligten sind die Töchter der Erblasserin, die am … 06.2020 verstarb. Nach der Erblasserin wurde ein eigenhändig geschriebenes und unterschriebenes Testament mit folgendem Wortlaut eröffnet: Zitat K … A … Mein Testament Ich … … geb. … .27 ordne hiermit an Meine Tochter A … S … , mit Sohn S … S … , die das Grundstück erworben hat die sämtliche beweglichen Gegenstände wie ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3.5.1 Ewigkeitsstiftung und Verbrauchsstiftung

Tz. 62 Stand: EL 106 – ET: 06/2022 Die Umwandlung einer Ewigkeitsstiftung in eine Verbrauchsstiftung stellt auf Ebene der st-begünstigten Stiftung regelmäßig lediglich eine zivilrechtliche Satzungsänderung dar. Es wird keine neue Stiftung errichtet. Mangels Auflösung entsteht rechtlich keine Anfallsberechtigung. Stlich ist dieser identitätswahrenden Satzungsänderung zu folgen...mehr

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zfs 06/2024, Zeitpunkt des ... / 1 Sachverhalt

Die Kl., ein Bauunternehmen, begehrt Deckungsschutz und Ersatz von Rechtsverfolgungskosten aus einer Betriebshaftpflichtversicherung. Sie hat zum 15.9.2005 bei der Bekl. unter Einbeziehung der damals geltenden Versicherungsbedingungen eine Betriebshaftpflichtversicherung abgeschlossen, wobei eine Versicherungssumme von 5.000.000,00 EUR vereinbart war und die Versicherung am 2...mehr

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§ 5 Registrierung / B. Verfahren der Registrierung

Rz. 3 Den Betreuungsgerichten und Ärzten, welche im Rahmen einer Entscheidung über eine dringende medizinische Behandlung um Auskunft ersuchen (§ 78b Abs. 1 BNotO), ist es somit möglich, online auf den Datenbestand des Zentralen Vorsorgeregisters zuzugreifen. Betreuer, Betreuungsbehörden sowie Bevollmächtigte haben nach wie vor kein Auskunftsrecht.[3] Im Zentralen Vorsorgereg...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Zeitliche Anwendung, Probleme des Übergangs zur AbgSt

Rn. 101 Stand: EL 173 – ET: 06/2024 Durch den Übergang zur AbgSt kam es zu Friktionen, da der Systemwechsel in mehrere Grundprinzipien des ESt-Rechts simultan eingriff (zur Beschreibung des Übergangs durch den BFH s Urt BFH vom 03.11.2015, VIII R 37/13, BStBl II 2016, 273 Rz 25 ff; zum Übergang bei Anschaffung von WG vor der erstmaligen Anwendbarkeit der AbgSt zuletzt BFH vom...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 4. Verlustvorträge

Rz. 72 [Autor/Zitation] Aktive latente Steuern auf steuerliche Verlustvorträge beruhen nicht auf den oben diskutierten temporären Differenzen zwischen Aktiva und Passiva in der Konzernbilanz und den korrespondierenden steuerlichen Werten, da Verlustvorträge keine Bilanzpostendifferenzen bewirken. Sie lassen sich mithin nicht in den oben vorgestellten Kategorien erfassen, was ...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / V. Rechtsentwicklung

Rz. 22 [Autor/Zitation] Die Equity-Methode wurde zu Beginn des 20. Jahrhunderts im Vereinigten Königreich und in den Vereinigten Staaten von Amerika als Vorform der Konsolidierung angewendet und fand auch nach der Etablierung der Konsolidierung Anwendung (vgl. Nobes, Abacus 2002, 16, 18 f.). Aufgenommen ins deutsche Recht wurde die Equity-Methode mit dem Inkrafttreten des BiR...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 9.1.2.2 Antragstellung (Form, Antragsteller und zuständige Behörde)

Tz. 144 Stand: EL 114 – ET: 04/2024 Im Ges finden sich keine Erläuterungen, unter welchen Umständen der Entstrickungsantrag gem § 21 Abs 2 S 1 Nr 1 UmwStG zu stellen ist. Die Form der Antragstellung ist daher aus dem Sinn der Vorschrift zu ermitteln. Nach dem Willen des Ges-Gebers ist der Antrag auf Versteuerung von stillen Reserven der einbringungsgeborenen Anteile in das Ge...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / V. Rechtsentwicklung

Rz. 13 [Autor/Zitation] Die Folgebewertung des Geschäfts- oder Firmenwerts in § 309 Abs. 1 wurde erstmals 1965 im AktG geregelt: Ein erworbener Geschäfts- oder Firmenwert war, sofern das Aktivierungswahlrecht ausgeübt wurde, über fünf Jahre abzuschreiben (§ 153 Abs. 5 Satz 3 AktG 1965). Rz. 14 [Autor/Zitation] 1978 wurde die Bilanzierungsrichtlinie (4. EG-Richtlinie 78/660/EWG ...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 3. Prognosen

Rz. 181 [Autor/Zitation] Bei der nach § 315 Abs. 1 Satz 4 angeordneten Beurteilung und Erläuterung der voraussichtlichen Entwicklung des Konzerns sind gem. DRS 20.126 die bedeutsamsten finanziellen und nichtfinanziellen Leistungsindikatoren, die auch zur internen Steuerung des Konzerns herangezogen werden (s. dazu Rz. 123 f.), unter Zugrundelegung der Zusammensetzung des Konz...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / C. Grundsätze ordnungsmäßiger Konzernlageberichterstattung

Rz. 81 [Autor/Zitation] Ausgehend vom Zweck der Konzernlageberichterstattung haben sich Grundsätze ordnungsmäßiger (Konzern-)Lageberichterstattung herausgebildet (s. ausführlich Fink/Kajüter, Lageberichterstattung2, 75 ff.; s. grundlegend Baetge/Fischer/Paskert, Der Lagebericht, 1989, passim). Damit ein Konzernlagebericht den Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergeb...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Vor §§ 7–14 / 3. Entstehungsgeschichte der deutschen Hinzurechnungsbesteuerung

a) Ziele des Gesetzgebers Rz. 32 [Autor/Stand] Leitsätze vom 17.12.1970. Die Bundesregierung hat das Gesetzgebungsverfahren zum Außensteuerreformgesetz mit sog. Leitsätzen v. 17.12.1970 eingeleitet.[2] Aus der entsprechenden Begründung ergibt sich, dass der Gesetzgeber die Einschaltung sog. Basisgesellschaften als ein Zentralproblem der Steuerflucht ansah. Als Basisgesellscha...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Dach/Dachgeschoss (WEG) / 3 Dachboden/Speicherausbau

Dachböden oder Speicher dürfen regelmäßig nicht zu Wohnzwecken genutzt werden.[1] Die Umwandlung eines Speicherraums stellt eine bauliche Veränderung sowie eine Änderung der nach der Teilungserklärung/Gemeinschaftsordnung vorgegebenen Zweckbestimmung dar. Der Ausbau in einen Wohnraum bedarf bezüglich des Elements der baulichen Veränderung zwar nur eines mehrheitlichen Gesta...mehr

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Jansen, SGG § 131 Sicherung... / 2.4.1 Allgemeines

Rz. 30 Die Verpflichtungsklage zielt auf die Verurteilung zum Erlass eines abgelehnten oder unterlassenen Verwaltungsakts (§ 54 Abs. 1 Satz 1; vgl. auch §§ 42 Abs. 1, 113 Abs. 5 VwGO). Es handelt sich um eine Leistungsklage besonderer Art (vgl. BSGE 5, 60, 63; vgl. auch die Komm. in Rz. 6 zu § 125). Weil die Verpflichtungsklage stets voraussetzt, dass der Erlass eines Verwal...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jansen, SGG § 12 Zusammense... / 2.7 Angelegenheiten nach § 6a BKGG

Rz. 13 In der Praxis wurden in der Vergangenheit z. T. die Fälle unterschiedlich behandelt, in denen Angelegenheiten des sozialrechtlichen Kindergeldes zwischen Arbeitnehmern oder Arbeitsuchenden streitig sind. Es bestand Unsicherheit darüber, ob in diesen Fällen die Kammern mit ehrenamtlichen Richtern nach § 12 Abs. 2 Satz 1 (aus dem Kreis der Versicherten) oder bis zum 25....mehr

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Jansen, SGG § 46 Vorschlags... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift bestimmt – wie § 14 für die Sozial- und Landessozialgerichte – das Vorschlagsrecht für die sog. Vorschlagslisten bezüglich der ehrenamtlichen Richter beim Bundessozialgericht. Durch das 6. SGGÄndG v. 17.8.2001 (BGBl. I S. 2144) sind mit Wirkung zum 2.1.2002 Änderungen erfolgt, die aufgrund der Änderungen in §§ 10 und 14 notwendig waren (BT-Drs. 14/5943 S...mehr

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Jansen, SGG § 13 Berufung d... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift regelt die Berufung der ehrenamtlichen Richter sowie deren Amtsdauer. Sie ist durch das 6. SGGÄndG v. 17.8.2001 (BGBl. I S. 2144) mit Wirkung zum 2.1.2002 neu gefasst worden. Dabei sind neben rein redaktionellen Anpassungen, die durch die Verkündung des SGB III und SGB IX sowie Änderung des SGB V erforderlich waren, auch inhaltliche Änderungen erfolgt. ...mehr

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Jansen, SGG § 142 Beschlüsse / 2.2.1.2 Beschlüsse, die über einen Rechtsbehelf entscheiden, § 142 Abs. 2 Satz 1 Alt. 2 und Satz 2

Rz. 8 Nach der bis 1.1.2002 geltenden Fassung des Abs. 2 waren Beschlüsse zu begründen, "wenn sie durch Rechtsmittel angefochten werden können oder über ein Rechtsmittel entscheiden". Der neu gefasste Abs. 2, der statt des bisherigen Begriffs "Rechtsmittel" den weiteren Begriff "Rechtsbehelf" verwendet, erweitert in Anlehnung an § 122 VwGO die Begründungspflicht, denn eine B...mehr

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Jansen, SGG § 134 Abfassung... / 2.2 Fehlen der Unterschrift, Tod des Kammervorsitzenden

Rz. 4 Fehlt die Unterschrift, so ist zunächst zu unterscheiden: Ist das Urteil nicht aufgrund mündlicher Verhandlung ergangen, kann es nur durch Zustellung wirksam werden (vgl. Rz. 2 und § 133, § 124 Abs. 2). Weil die Zustellung nur wirksam ist, wenn das Urteil vom Vorsitzenden unterschrieben ist und die Ausfertigung die Wiedergabe der Unterschrift enthält (wegen der Anforder...mehr

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Jansen, SGG § 10 Kammern de... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift legt für die Spruchkörper bei den Sozialgerichten die Bildung von Fachkammern grundsätzlich fest; das Gleiche gilt für die Senate bei den Landessozialgerichten (§ 31) sowie beim Bundessozialgericht (§ 40). Die früheren Änderungen des § 10 waren im Wesentlichen redaktioneller Natur. So wurden durch das Psychotherapeutengesetz v. 16.6.1998 (BGBl. I S. 131...mehr

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Jansen, SGG § 12 Zusammense... / 2.3 Kammern für Vertrags(zahn)arztangelegenheiten

Rz. 5 Durch das 6. SGGÄndG ist § 12 Abs. 3 in terminologischer Hinsicht angepasst worden, denn durch das Gesundheitsstrukturgesetz v. 21.12.1992 (BGBl. I S. 2266) sind die Begriffe Kassen(zahn)arzt/Kassen(zahn)arztrecht durch Vertrags(zahn)arzt/Vertrags(zahn)arztrecht ersetzt worden. Durch die Ergänzung des Abs. 3 Satz 3 aufgrund des 7. SGB IV-ÄndG zum 1.7.2020 können auch ...mehr

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Jansen, SGG § 12 Zusammense... / 2.1 Kammerbesetzung

Rz. 2 Die Besetzung der Kammern bei den Sozialgerichten beruht auch auf historischen Begebenheiten. Die (Ober-)Versicherungsämter waren bereits vergleichbar besetzt. Sie entspricht der Besetzung auch der Richterbank bei den Arbeitsgerichten (§ 16 Abs. 2 ArbGG). Die Verwaltungs- und Finanzgerichte entscheiden hingegen mit 3 Berufsrichtern und 2 ehrenamtlichen Richtern. Der Ka...mehr

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Jansen, SGG § 128 Entscheid... / 2.3.4.4 Verhinderung des Klägers

Rz. 20 Ist der Kläger anwaltlich vertreten, ist sein bloßes Anwesenheitsinteresse nicht durch den Gehörsanspruch geschützt (vgl. Schmidt, in: Eyermann, VwGO, § 108 Rz. 16). Die Erkrankung eines vertretenen Klägers, dessen persönliches Erscheinen nicht angeordnet ist, stellt nur dann einen erheblichen Grund für eine Terminsänderung dar, wenn in dem Terminsänderungsantrag subs...mehr

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Jansen, SGG § 138 Berichtig... / 2.2.3 Berichtigungsfähige Teile des Urteils

Rz. 6 Die Unrichtigkeit kann sich auf alle Teile des Urteils beziehen (wegen der Berichtigung eines Leitsatzes zu einem Beschluss des BVerfG vgl. Stricker, NJW 1996, 440). Berichtigt werden können nach § 138 daher Rubrum, Tenor einschließlich der Kostenentscheidung und des Ausspruchs über die Rechtsmittelzulassung, Tatbestand, Entscheidungsgründe und Rechtsmittelbelehrung. ...mehr

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Jansen, SGG § 141 Materiell... / 2.1.3.3 Präklusion

Rz. 13 Auch wenn die tatsächlichen Feststellungen des Urteils nicht selbständig rechtskräftig werden können (vgl. unten Rz. 18), hat die Rechtskraft des Urteils auch zur Folge, dass die im Vorprozess unterlegene Partei sich im neuen Rechtsstreit nicht mehr auf solche Tatsachen berufen kann, die – in den Grenzen des Streitgegenstands (näher dazu unten Rn. 21) – zu dem "abgeur...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jansen, SGG § 138 Berichtig... / 2.8 Bindungswirkung fehlerhafter Berichtigungsbeschlüsse

Rz. 17 Der Beschluss, mit dem der Vorsitzende die Berichtigung des Tenors ausgesprochen hat, ist nicht nur der formellen, sondern auch der materiellen Rechtskraft fähig (vgl. BGH, NJW 1985, 742, 743). Nach Rechtskraft des Berichtigungsbeschlusses ist dieser auch für das Berufungs- oder Revisionsgericht grundsätzlich bindend (vgl. BGH, Urteil v. 10.3.1983, III ZR 135/82; BGH,...mehr