Fachbeiträge & Kommentare zu Waren

Beitrag aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anhang zu §§ 315b–315d: Ric... / a) Anwendungsbereich

Rz. 50 [Autor/Zitation] Eine Ausnahme von der Pflicht zur Erstellung und Veröffentlichung eines Nachhaltigkeitsberichts für einzelne (Tochter-)Unternehmen gilt im Fall der konsolidierten Berichtserstattung: Unternehmen, die grds. verpflichtet sind, einen eigenen Nachhaltigkeitsbericht zu veröffentlichen, sind gem. Art. 19a Abs. 9 UAbs. 1 Bilanzrichtlinie von dieser Pflicht be...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / V. Rechtsentwicklung

Rz. 24 [Autor/Zitation] § 305 geht auf den direkten Vorläufer § 332 AktG 1965 zurück, der in seinen Kernaussagen wegweisend für den Wortlaut des heutigen § 305 war. Nach § 332 Abs. 1 AktG 1965 bestand ein Wahlrecht zur Aufstellung einer vollkonsolidierten oder einer teilkonsolidierten Konzern-GuV. Im Rahmen der vollkonsolidierten Konzern-GuV wurden die Umsatzerlöse aus den Li...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Grundprinzip

Rz. 450 [Autor/Zitation] Nach dem Einheitsgrundsatz (§ 297 Abs. 3 Satz 1) ist im Konzernabschluss die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage so darzustellen, als ob die einbezogenen Unternehmen insgesamt ein einziges Unternehmen wären. Konzerninterne Umstrukturierungen, die sich nur auf rechtlicher Ebene und ohne Konsequenzen auf den Gesellschafterkreis (= keine umstrukturierungs-...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 4. Bedeutung von Standards des Deutschen Rechnungslegung Standards Committee

Rz. 36 [Autor/Zitation] § 315 wird durch DRS 20 konkretisiert (DRS 20.1). Mit Bekanntmachung durch das BMJ wurde DRS 20 grds. verbindlich. Es wird gem. § 342 Abs. 2 vermutet, dass ein unter Beachtung des DRS 20 aufgestellter Konzernlagebericht auch die die Konzernrechnungslegung betreffenden Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung beachtet (s. ergänzend IDW PS 201 nF Rz. 14; z...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / c) Downstream Merger des Mutterunternehmens

Rz. 466 [Autor/Zitation] Wird das bisherige Mutterunternehmen auf ein Tochterunternehmen verschmolzen (Downstream Merger), stellt dieses als neues MU künftig den Konzernabschluss auf, sofern noch andere TU vorhanden sind. Die bisherigen Gesellschafter des MU werden zu Gesellschaftern des neuen MU; sie werden Inhaber der Anteile, die bisher nicht im Konzernabschluss ausgewiese...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.2.2 Übersicht zur Existenz einbringungsgeborener Anteile iSd § 21 UmwStG

Tz. 15 Stand: EL 111 – ET: 09/2023 Einbringungsgeborene Anteile entstehen vor Inkrafttreten des UmwStG 1995 bei: Einbringung eines (Teil-)Betriebs oder MU-Anteils vor Geltung des (ersten) UmwStG (20.08.1969) unter Übernahme des BV zu Bw oder Zwischenwerten iRd Gründung der Kap-Ges oder der Kap-Erhöhung bei einer Kap-Ges nach damals geltender Rspr (s Tz 21–22), Einbringung eines...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / cc) Angabe der Vorjahresbeträge (§ 265 Abs. 2)

Rz. 104 [Autor/Zitation] Die Verpflichtung zur Angabe der Vorjahresbeträge und Erläuterung von nicht vergleichbaren Beträgen besteht gem. § 265 Abs. 2 iVm. § 298 Abs. 1 auch für den Konzernabschluss (vgl. im Einzelnen § 265 Rz. 41; zu Besonderheiten bei Änderungen des Konsolidierungskreises vgl. § 294 Rz. 40 ff.). Auch für "Davon-Vermerke" sind Vorjahresbeträge anzugeben, vgl...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.2.8 Auswirkungen auf andere Steuerarten

Tz. 35 Stand: EL 86 – ET: 05/2016 UE bietet § 32a Abs 1 KStG auch eine Korrekturmöglichkeit für einen GewSt-Messbescheid, wenn eine vGA bei einem AE zu einem geänderten gew Gewinn führt. Der GewSt-Messbescheid ist zwar selbst kein St-Bescheid im eigentlichen Sinn. Nach § 184 Abs 1 S 3 AO sind die Vorschriften über die Besteuerung für St-Messbeträge sinngemäß anzuwenden. Somit...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / a) Erstkonsolidierung

Rz. 89 [Autor/Zitation] Im Rahmen der Erstkonsolidierung nach der Erwerbsmethode werden nach § 301 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 die erworbenen Vermögensgegenstände, Schulden, Sonderposten und RAP grds. mit dem beizulegenden Zeitwert bewertet. Es soll so bewertet werden, als ob diese Posten einzeln erworben worden wären, statt die Anteile zu kaufen; mit der Kapitalkonsolidierung wird d...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / cc) Schuldenkonsolidierung

Rz. 106 [Autor/Zitation] Das vollständige "Weglassen" (§ 303 Abs. 1) konzerninterner Forderungen und Verbindlichkeiten im Rahmen der Konsolidierung hat bei unterschiedlicher Höhe der korrespondierenden Posten aufgrund einer abweichenden Bewertung grundsätzlich eine erfolgswirksame Schuldenkonsolidierung zur Folge (vgl. im Einzelnen § 303 Rz. 37). Soweit die unterschiedliche H...mehr

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ZErb 06/2024, Anforderungen... / 2 Anmerkung

Die vorliegende Entscheidung des BGH beruhte auf folgendem Sachverhalt: Die Erbin legte ein (erstes) notariellen Nachlassverzeichnis vor, welches die Pflichtteilsberechtigten für nicht ausreichend hielten, weil es keine Angaben zum Nachlassvermögen in Österreich enthielt. Offensichtlich war den Pflichtteilsberechtigten bekannt, dass die Erblasserin sich dort häufiger aufhielt...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 11.1 Regelungsinhalt

Tz. 235 Stand: EL 109 – ET: 03/2023 Gegenstand der Regelung in § 21 Abs 4 UmwStG ist die Bewertung der Einlage von einbringungsgeborenen Anteilen aus dem PV einer natürlichen Pers in ein Einzelunternehmen oder das mitunternehmerische BV einer Pers-Ges, an der die natürliche Pers als MU beteiligt ist. Weiterhin wird die Einlage einbringungsgeborener Anteile einer jur Pers d öf...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 9.5.6 Besondere Stundungsregelung und Wegfall der Steuer für natürliche Personen bei Entstrickung ab 01.01.2022 (§ 27 Abs 3 Nr 3 S 2 Nr 2 UmwStG idF des JStG 2022)

Stundungsregelung und Entfallen der ESt nach § 6 Abs 3 und 4 AStG idF des ATADUmsG Tz. 225i Stand: EL 109 – ET: 03/2023 Durch das ATADUmsG sind die Stundungsregeln bei der Wegzugsbesteuerung nach § 6 AStG neu konzipiert worden. Statt einer unbegrenzten Stundung in EU-EWR-Fällen (s § 6 Abs 5 AStG idF des SEStEG, s Tz 225aff) ist mit Wirkung ab VZ 2022 eine Ratenzahlung über sie...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.1 Anteile eigener steuerlicher Qualität – verfahrensrechtliche Grundsätze bei nachträglicher Kenntnis

Tz. 13 Stand: EL 111 – ET: 09/2023 Einbringungsgeborene Anteile an Kap-Ges unterliegen den speziellen (und daher den Bestimmungen in den Einzel-St-Ges vorrangigen) Regelungen des § 21 UmwStG hinsichtlich der St-Verstrickung und der Aufdeckung der stillen Reserven (auch s Tz 2, s Tz 63ff). Dies gilt sowohl für Anteile im BV als auch im PV. Auch für die Versteuerung des Entstri...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.4.1 Formwechsel einer Personengesellschaft in eine Kapitalgesellschaft

Tz. 18 Stand: EL 111 – ET: 09/2023 Formwechsel mit Anmeldung zur Eintragung im HReg bis 12.12.2006 Nach § 25 S 1 UmwStG gilt "der achte Teil" (des UmwStG) im Fall des Formwechsels (s § 190 UmwG) einer Pers-Ges (KG, OHG oder Partnerschaftsgesellschaft) in eine Kap-Ges "entspr" (dh §§ 20 bis 22 UmwStG; § 23 UmwStG scheidet aus sachlichen Gründen aus, da sich der Formwechsel nur ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.3 Veräußerungskosten

Tz. 73 Stand: EL 114 – ET: 04/2024 Der VG iSd § 21 Abs 1 S 1 UmwStG ist unter "Abzug der Veräußerungskosten" zu ermitteln. Was hierunter zu verstehen ist, wird in § 21 UmwStG nicht bestimmt. Nach ständiger Rspr des BFH zur VG-Gewinnermittlung bei – einer Anteilsveräußerung gem § 21 Abs 1 S 1 UmwStG vergleichbaren – singulären Ereignissen gehören zu den Veräußerungskosten solc...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 10.3.2 Versteuerung bei juristischen Personen des öffentlichen Rechts als Anteilseigner (§ 21 Abs 3 Nr 1 UmwStG)

Tz. 233 Stand: EL 109 – ET: 03/2023 Versteuerung des VG (§ 8b KStG) Da der Gewinn aus der Veräußerung von Anteilen bei einer jur Pers d öff Rechts als AE nicht mehr als Gewinn "aus" einem BgA fingiert wird, sondern als "in einem BgA" entstandener Gewinn gilt, ist nunmehr klargestellt, dass es sich nicht nur zivilrechtlich, sondern auch stlich um die Veräußerung der Beteiligung...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / (6) Ergebnisübernahmen aufgrund von Ergebnisübernahmeverträgen

Rz. 171 [Autor/Zitation] Sofern Ergebnisübernahmeverträge zwischen konsolidierten Unternehmen abgeschlossen sind, ist bei 100%igem Anteilsbesitz des Mutterunternehmens eine vollständige Aufrechnung der gesondert auszuweisenden Erträge und Aufwendungen geboten. Sind am TU andere Gesellschafter beteiligt, haben diese nach § 304 AktG Anspruch auf Ausgleichszahlung. Dabei ist zu ...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / bb) Unterschiedsbeträge aus Schuldenkonsolidierung

Rz. 508 [Autor/Zitation] In Bezug auf die Schuldenkonsolidierung ist zunächst klarzustellen, dass das abgehende ("fortgeschriebene") Nettovermögen des TU zu Konzernbuchwerten (Rz. 500) in unserer Diktion auch Forderungen und Verbindlichkeiten umfasst, die ggf. im Rahmen der Schuldenkonsolidierung eliminiert wurden. Anders die Darstellung von Hachmeister (in HKMS3, § 301 HGB R...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.3.1 Überführung aus dem Betriebsvermögen einer natürlichen Person in das Privatvermögen

Tz. 90 Stand: EL 109 – ET: 03/2023 Einbringungsgeborene Anteile aus dem BV einer natürlichen Pers werden in das PV entnommen, wenn (zB) die nicht zum notwendigen BV gehörenden Anteile ausgebucht werden (Entnahmehandlung) oder die Anteile an Angehörige verschenkt werden (s Tz 32). Zudem werden Anteile in einem Einzelunternehmen in das PV überführt, wenn der gesamte Betrieb unt...mehr

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Anhang zu §§ 315b–315d: Ric... / A. Vorbemerkung

Rz. 1 [Autor/Zitation] Im Jahr 2014 verabschiedete der europäische Gesetzgeber die Richtlinie 2014/95/EU zur Angabe nichtfinanzieller und die Diversität betreffender Informationen durch bestimmte große Unternehmen und Gruppen (sog. Non-Financial Reporting Directive, NFRD, ABl. EU 2014 Nr. L 300, 1). Diese Richtlinie begründete erstmals eine weitreichende Berichtspflicht zu na...mehr

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ZErb 06/2024, Zur Frage der... / 2 Anmerkung

In der vorstehenden Entscheidung ging es um Elternunterhalt für eine psychisch erkrankte Mutter, also um einen Sachverhalt, bei dem die Pflicht zum Elternunterhalt häufig von unabsehbarer Dauer ist, weil solche Eltern häufig schon in jungen Jahren dauerhaft erkranken und hilfebedürftig werden.[1] Das OLG München setzt sich in seiner Entscheidung mit den’unterhaltsrechtlichen ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3 Einbringungsgeborene Anteile infolge Sacheinlage unter dem Teilwert

Tz. 17 Stand: EL 111 – ET: 09/2023 Keine einbringungsgeborenen Anteile iSd § 21 Abs 1 S 1 UmwStG entstehen, wenn die Beteiligung zwar durch eine Sacheinlage nach §§ 20 Abs 1 oder 23 UmwStG erworben wird, die aufnehmende Kap-Ges aber (freiwillig oder auf Grund ges Bestimmung) den Tw angesetzt hat. Die Formulierung in § 21 Abs 1 S 1 UmwStG "unter dem Teilwert erworben hat" bede...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.2 Stiftung zur Statusverbesserung im Teileinkünfteverfahren

Tz. 156 Stand: EL 106 – ET: 06/2022 Von Oerzen schildert hierzu folgendes Vorgehen: Gründung einer "Scheinauslandsstiftung" mit Verwaltungssitz im Inl (Stiftung ausl Rechts mit Ort der Geschäftsleitung im Inl). Übertragung von st-verstrickten Vermögen einer natürlichen Pers auf die Stiftung (insbes Anteile iSd § 17 EStG). Veräußerung der übertragenen WG unter dem Regime des KStG...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Pfändung des Zahlkind-Kindergeldes (§ 76 S 2 Nr 1 EStG)

Rn. 12 Stand: EL 173 – ET: 06/2024 Wird Kindergeld zu Gunsten eines Zahlkindes gepfändet und sind für den Anspruch auf Kindergeld nur Zahlkinder zu berücksichtigen, bestimmt § 76 S 2 Nr 1 S 1 EStG den auf dieses Kind entfallenden Anteil des pfändbaren Kindergeldes mit dem Betrag, der sich bei gleichmäßiger Verteilung des Kindergeldes auf jedes dieser Zahlkinder ergibt, BFH v...mehr

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zfs 06/2024, Erstattung der... / 1 Aus den Gründen:

1. Die Einstandspflicht der Bekl. dem Grunde nach ist zwischen den Parteien unstreitig. 2. Mit der Zahlung eines Betrages von 5.157,23 EUR hat die Bekl. ihre Verpflichtung jedoch erfüllt. Sie hat den Netto-Wiederbeschaffungswert abzüglich des Restwerts und der Selbstbeteiligung erstattet. Eine darüberhinausgehende Verpflichtung zur Zahlung der Mehrwertsteuer auf den Wiederbes...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Darstellung von Geschäftsverlauf und Lage des Konzerns (Abs. 1 Satz 1 und 2)

Rz. 111 [Autor/Zitation] Im Wirtschaftsbericht sind der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage des Konzerns in einer Weise darzustellen, zu analysieren und zu beurteilen, die zur Vermittlung eines den tatsächlichen Verhältnissen entsprechenden Bildes führt (§ 315 Abs. 1 Satz 1, DRS 20.53). Erläuterungsbedürftige Sachverhalte können sich bspw. au...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / III. Zusätzliche Angaben im Konzernanhang

Rz. 48 [Autor/Zitation] Bis zum BilMoG konnte die Vergleichbarkeit von Konzernabschlüssen für aufeinanderfolgende Jahre wahlweise über zwei Verfahren erfolgen. Zum einen konnte die Nennung zusätzlicher Angaben im Rahmen des Konzernabschlusses (insbes. im Konzernanhang) erfolgen. Zum anderen konnte die Vergleichbarkeit auch durch die Anpassung der Vorjahreszahlen erfolgen. Die...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / (2) Gewinn- bzw. Verlustvortrag

Rz. 40 [Autor/Zitation] Der (Brutto-)Gewinnvortrag ist wie die Gewinnrücklagen entweder chargenweise mit den Durchschnittskursen der GJ, in denen die Beträge erwirtschaftet wurden, oder einheitlich mit dem gleitenden gewogenen Durchschnittskurs umzurechnen (s. Rz. 36). Gleiches gilt für die Umrechnung eines Verlustvortrags. Durch diese Umrechnung wird insoweit die Bilanzident...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.3 Durchführung der Feststellung

Tz. 99 Stand: EL 65 – ET: 03/2009 Das Feststellungsverfahren wird von dem FA durchgeführt, das nach § 20 AO für die Besteuerung der Kap-Ges zuständig ist (s § 10 Abs 2 S 1 VO zu § 180 Abs 2 AO). Gemeint ist hier die Kap-Ges, an der die Anteile bestehen (und nicht eine Kap-Ges als AE). Feststellungsbeteiligte sind jedoch die Inhaber der stverstrickten Anteile. Die St-Erklärung...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.8.6 Praktische Probleme

Tz. 44 Stand: EL 114 – ET: 04/2024 Vordergründig wirkt sich die Rspr des BFH zum Überspringen stiller Reserven bei Kap-Erhöhung (s Tz 39ff) für den AE vorteilhaft aus, da die (endgültige) Realisierung und Versteuerung stiller Reserven in den einbringungsgeborenen Anteilen durch Mitverstrickung anderer Anteile weiter in die Zukunft verschoben wird. Bei einem Wertanstieg der An...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / c) Besonderheiten bei Zusammenfassung von Anhang und Konzernanhang

Rz. 21 [Autor/Zitation] § 298 Abs. 2 lässt die Zusammenfassung des Anhangs und des Konzernanhangs zu. Die Zusammenfassung ändert nichts daran, dass für den Anhang oder den Konzernanhang vorgeschriebene Pflichtangaben auch in diesem Fall gemacht werden müssen. Die Aufgliederung der Posten des JA des MU entweder in der Bilanz, der GuV oder aber im Anhang kann dadurch nicht entf...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / b) Anzuwendende Vorschriften

Rz. 35 [Autor/Zitation] Welche Vorschriften bei der Aufstellung von Zwischenabschlüssen zu beachten sind, ergibt sich nicht unmittelbar aus dem Gesetz. Indirekt lässt sich aus der Generalnorm (§ 297 Abs. 2 Satz 2) sowie aus der Prüfungsvorschrift (§ 317 Abs. 2 Satz 1) ableiten, dass bei der Aufstellung eines Zwischenabschlusses die GoB zu beachten sind. Weitere Besonderheiten...mehr

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AGS 06/2024, In diesem Heft

Im Aufsatzteil befasst sich N. Schneider (S. 241) mit der Abrechnung bei unzulässigem Einspruch gegen ein Versäumnisurteil oder einen Vollstreckungsbescheid. Hier herrscht häufig der Irrtum vor, dass bei Verwerfung des Einspruchs eine Terminsgebühr anfalle. Dabei wird übersehen, dass das Gericht für die Entscheidung ohne mündliche Verhandlung nicht der Zustimmung der Parteie...mehr

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zfs 06/2024, Kein Vorschuss... / 2 Aus den Gründen:

Die Klage ist im Hauptantrag – Vorschusszahlung – zwar zulässig, jedoch unbegründet. Die hilfsweise erhobene Feststellungsklage ist bereits unzulässig. I. Der Kl. steht aus dem Versicherungsverhältnis kein Anspruch gegen die beklagte Versicherung auf eine Vorschusszahlung zu. Ein solcher Anspruch ergibt sich weder aus Vertrag noch aus Gesetz. Die Kl. verlangt auch keine Absch...mehr

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ZErb 06/2024, Zur Löschung ... / 3 Anmerkung

Die gemeinschaftliche Verwaltung des Nachlasses gem. § 2038 BGB i.V.m. § 745 BGB ist einer der häufigsten Streitpunkte unter den Miterben. So auch in dem erstinstanzlich von dem AG Gelnhausen am 30.8.2022 entschiedenen Fall, dessen Urteil nach Rücknahme der Berufung anlässlich der Ausführungen des Berufungsgerichts – LG Hanau – im Hinweisbeschluss vom 11.9.2024 rechtskräftig ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.7 Unentgeltliche Übertragung von einbringungsgeborenen Anteilen

Tz. 28 Stand: EL 114 – ET: 04/2024 Voll unentgeltliche Übertragung Werden einbringungsgeborene Anteile unentgeltlich übertragen, führt der Erwerber die St-Verstrickung der Anteile fort (s Tz 33). Der unentgeltliche Rechtsträgerwechsel ist nämlich regelmäßig kein Gewinnrealisierungstatbestand iSd § 21 UmwStG (Ausnahmen bei den Veräußerungsersatztatbeständen, s Tz 31), der zu ei...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / I. Regelungsgegenstand

Rz. 1 [Autor/Zitation] § 301 ist mit "Kapitalkonsolidierung" betitelt. Kapitalkonsolidierung ist der Name für die Technik, die im JA eines MU ausgewiesenen Beteiligungsbuchwerte an TU ("Anteile an verbundenen Unternehmen") durch deren Vermögensgegenstände, Schulden, RAP und Sonderposten für Zwecke des Konzernabschlusses zu ersetzen (Theile/Behling in Theile/Dittmar, IFRS7, Rz...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.1 Gewinnermittlung eigener Art

Tz. 63 Stand: EL 114 – ET: 04/2024 Für Zwecke der Berechnung des Gewinns aus der Veräußerung einbringungsgeborener Anteile (und auch der Entstrickung nach den Veräußerungsersatztatbeständen, s Tz 181ff) enthält § 21 UmwStG eine eigene Ermittlungsvorschrift (s § 21 Abs 1 S 1 UmwStG). Diese spezielle Gewinnermittlung geht den allg Eink- oder Gewinnermittlungsvorschriften für de...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Konzernanhang als Bestandteil des Konzernabschlusses

Rz. 26 [Autor/Zitation] Der Konzernanhang stellt den dritten integralen Bestandteil des Konzernabschlusses dar und bildet gemeinsam mit Konzernbilanz und -GuV nach § 297 Abs. 1 eine Einheit. Eine wesentliche Folge hiervon ist, dass der Konzernanhang grds. in jeder Hinsicht das Schicksal des Konzernabschlusses teilt; er unterliegt denselben Anforderungen im Hinblick auf die Pu...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / IX. Angaben zu ausgegebenen Rechten auf Gewinnbezug des Mutterunternehmens (Abs. 1 Nr. 7b)

Rz. 75 [Autor/Zitation] Im Konzernanhang sind gem. § 314 Abs. 1 Nr. 7b Angaben zu Zahl und verbrieften Rechten von ausgegebenen Genussscheinen, Wandelschuldverschreibungen, Optionsscheinen, Optionen oder vergleichbaren Wertpapieren oder Rechten zu machen, aus denen das MU verpflichtet ist. Rz. 76 [Autor/Zitation] Es kann grds. auf die Kommentierung des § 285 Nr. 15a verwiesen w...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / (6) Erwerb eigener Anteile

Rz. 48 [Autor/Zitation] Auch der Erwerb eigener Anteile stellt eine Herabsetzung des Eigenkapitals dar, auch wenn diese nicht eingezogen werden. Erwirbt ein in Fremdwährung bilanzierendes TU eigene Anteile, so hat die Umrechnung deshalb mit den historischen Kursen zu erfolgen, mit denen die herabgesetzten Eigenkapitalbeträge umgerechnet wurden. Folglich ist der gem. § 272 Abs...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 7. Erstmalige Eliminierung von Zwischenergebnissen

Rz. 125 [Autor/Zitation] Bei der erstmaligen Eliminierung von Zwischenergebnissen aufgrund der erstmaligen Aufstellung eines Konzernabschlusses können Vorjahreseffekte vom laufenden Konzernergebnis separiert werden. Erstmalige Effekte aus der Zwischenergebniseliminierung aus Vorjahren sollen den Konzernjahresüberschuss nicht übermäßig verzerren und können aus dem laufenden Ko...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Vor §§ 7–14 / 2. Definition der aktiven Einkünfte (§ 8 Abs. 1)

Rz. 89 [Autor/Stand] Festhalten am Konzept des Aktivkatalogs. Art. 7 Abs. 2 ATAD enthält mit einem Einkünftekatalog und einem Principal Purpose Test zwei alternative Konzepte zur Definition der passiven Einkünfte (Rz. 22). Das ATADUmsG v. 25.6.2021 folgt diesem nicht, sondern es werden – wie bisher – aktive Einkünfte definiert, die nicht der Hinzurechnungsbesteuerung unterli...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Wertansätze konzernintern bezogener Vermögensgegenstände im Konzernabschluss

Rz. 28 [Autor/Zitation] Das Gesetz enthält keine Legaldefinition des Zwischenergebnisses, das per Saldo aus einem Zwischengewinn oder einem Zwischenverlust bestehen kann. Der Wertansatz für Vermögensgegenstände, die in die Konzernbilanz zu übernehmen sind und ganz oder teilweise aus Lieferungen oder Leistungen anderer einbezogener Unternehmen stammen, wird in Abs. 1 umschrieb...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 9.2.1 Grundsätze der Gewinnermittlung

Tz. 181 Stand: EL 114 – ET: 04/2024 In den Fällen der Ersatztatbestände des § 21 Abs 2 S 1 Nr 1 bis 4 UmwStG treten die Rechtsfolgen des § 21 Abs 1 S 1 UmwStG auch ohne Veräußerung der Anteile ein. Zu diesen Rechtsfolgen gehört auch die besondere Ermittlung des VG gem § 21 Abs 1 S 1 UmwStG iVm § 16 EStG (s Tz 182). Da jedoch in den von § 21 Abs 2 S 1 Nr 1 bis 4 UmwStG erfasst...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 06/2024, Das Geldwäschegesetz - was geht mich das an?

Katrin Bender Bereits seit dem Jahr 2020 gelten die verschärften Maßgaben nach dem GwG, die auch uns Anwälte/Anwältinnen "treffen". Sicherlich denken jetzt viele von Ihnen gelangweilt, das weiß ich doch längst alles und es betrifft mich sowieso nicht. Der Austausch mit Kollegen zeigt, dass noch viele Unsicherheiten und Fragezeichen vorherrschen. Zwar sind wir als Anwälte nicht...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.8.4.2.2 Altanteile sind nicht einbringungsgeborenen – Kapitalerhöhung gegen Sacheinlage

Tz. 41 Stand: EL 114 – ET: 04/2024 Ist eine Kap-Ges durch Bargründung oder Sachgründung außerhalb des Anwendungsbereichs des § 20 UmwStG errichtet worden, sind sämtliche Beteiligungen an dieser Gesellschaft nicht nach § 21 UmwStG st-verhaftet. Wird bei einer solchen Kap-Ges eine Sachkap-Erhöhung/Barkap-Erhöhung mit Sachagio beschlossen und geht der (Teil-)Betrieb, MU-Anteil o...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 4. Änderungen durch BilMoG 2009

Rz. 28 [Autor/Zitation] Erhebliche Änderungen erfuhr § 301 durch das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) v. 25.5.2009 (BGBl. I 2009, 1102), insbes. durch die Abschaffung der Buchwertmethode (Rz. 21). Die Neubewertungsmethode (Rz. 22) wurde so zur allein zulässigen Methode der Kapitalkonsolidierung. Ziel waren die Schaffung einer besseren Vergleichbarkeit handelsrechtli...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.2.1.1 Veräußerung nach Ablauf von sieben Jahren ab der Einbringung

Tz. 106 Stand: EL 65 – ET: 03/2009 Bei der Besteuerung des Gewinns aus der Veräußerung einbringungsgeborener Anteile iSd § 21 UmwStG ist das sog Halb-/Teileinkünfteverfahren (s §§ 3 Nr 40, 3c EStG) anzuwenden. Nach Wegfall der KSt-Anrechnung für AE von Kap-Ges werden Ausschüttungen an natürliche Personen als AE bei der ESt nur zur Hälfte (ab VZ 2009 zu 60 % bzw iR der Abgeltu...mehr