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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/P/M), Die Körperschaftsteuer, ... / 3.2.2 Übersicht zur Existenz einbringungsgeborener Anteile iSd § 21 UmwStG

Joachim Patt
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Tz. 15

Stand: EL 111 – ET: 09/2023

Einbringungsgeborene Anteile entstehen vor Inkrafttreten des UmwStG 1995 bei:

  • Einbringung eines (Teil-)Betriebs oder MU-Anteils vor Geltung des (ersten) UmwStG (20.08.1969) unter Übernahme des BV zu Bw oder Zwischenwerten iRd Gründung der Kap-Ges oder der Kap-Erhöhung bei einer Kap-Ges nach damals geltender Rspr (s Tz 21–22),
  • Einbringung eines (Teil-)Betriebs oder MU-Anteils gem § 17 Abs 1 UmwStG 1969 oder § 20 Abs 1 UmwStG 1977 zu Bw oder Zwischenwerten (s § 18 UmwStG 1969 und s § 21 Abs 1 S 1 UmwStG 1977; zur Anwendung des § 21 UmwStG auf eine Sacheinlage iSd § 20 Abs 1 UmwStG 1977 s Urt des BFH v 16.12.2009, BStBl 2010, 808 unter Rn 16 S 2; ebenso s Schmitt, in S/H, 9. Aufl, § 27 UmwStG Rn 14; zur Abgrenzung: Bw-Einbringung oder Übertragung zum Zwischenwert, ohne dass objektiv der Tatbestand der Sacheinlage iSd § 20 Abs 1 UmwStG gegeben ist, s Tz 16),
  • Zurückbehaltenen Anteilen aus der Beteiligung an der Übernehmerin bei der Einbringung eines (Teil-)Betriebs oder MU-Anteils gem § 17 Abs 1 UmwStG 1969 oder § 20 Abs 1 UmwStG 1977 zu Bw oder Zwischenwerten; einbringungsgeborene Anteile iSd § 21 UmwStG sind sowohl die neuen Anteile aus der Sacheinlage als auch die zurückbehaltenen Anteile (Vereinfachungs-/Billigkeitsregelung; s Urt des BFH v 24.10.2000, BStBl II 2001, 321 unter II.2a)bb) mit Hinw auf entspr Verw-Anw).
  • Unentgeltlicher Erwerb der Beteiligung an einer Kap-Ges vor 1995, die durch eine Einbringung zum Bw (oder Zwischenwert) entstanden sind (so),
  • Erwerb der Beteiligung an einer Kap-Ges durch st-neutralen Tausch einer hingegebenen einbringungsgeborenen Beteiligung, die durch eine Einbringung zum Bw (oder Zwischenwert) erworben worden ist (so), nach dem sog Tauschgutachten,
  • Erwerb der Beteiligung aus der Verschmelzung von Kap-Ges gem ...

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  • Geschäftsveräußerung im Ganzen (zu § 1 Abs. 1a UStG)
    80
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