Fachbeiträge & Kommentare zu Waren

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / bb) Mehr-Perioden-Fall

Rz. 82 [Autor/Zitation] Beispiel 13 (Bilanzierung in der Periode des Zugangs beim Empfänger): Lieferung selbst hergestellter Gegenstände durch das Konzernunternehmen A; der Gegenstand lagert zum Bilanzstichtag bei B (Sachverhalt wie in Rz. 54). Aus der Sicht des Konzerns erfolgt eine konzerninterne Herstellung. Für die Konsolidierungstechnik ist es unerheblich, ob die Gegenstän...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 2. Anpassung an die konzerneinheitlichen Bilanzierungsmethoden

Rz. 145 [Autor/Zitation] § 308 Abs. 1 Satz 1 verpflichtet zur einheitlichen Bewertung im Konzernabschluss nach den auf den Einzelabschluss des MU anwendbaren Bewertungsmethoden. Auch bei der Equity-Methode geht die Verpflichtung zu konzerneinheitlicher Bewertung nicht weiter als im Konzernabschluss (vgl. Kommission Rechnungswesen im Verband der Hochschullehrer für Betriebswir...mehr

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FF 06/2024, Gebühren bei Ve... / 1 Aus den Gründen

Gründe: [1] Die Kindesmutter stellte am 13.1.2022 einen Antrag auf Übertragung des alleinigen Sorgerechts gemäß § 1671 BGB, woraufhin das Amtsgericht das Verfahren zur Geschäftsnummer 19 F 26/22 einleitete und das Jugendamt um Stellungnahme bat. Mit Schreiben vom 21.2.2022 berichtete das Jugendamt. Dabei teilte es mit, dass die Mutter am 23.1.2022 und 5.2.2022 einen Rückfall...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / aa) Anwendung des Gliederungsschemas des § 266

Rz. 123 [Autor/Zitation] Für die Konzernbilanz ist grds. das Gliederungsschema des § 266 anzuwenden. Die Zusammenfassung der Einzelbilanzen zur Konzernbilanz setzt voraus, dass auch die Bilanzen von inländischen Nicht-Kapitalgesellschaften und ausländischen Konzernunternehmen nach diesem Schema gegliedert sind; ggf. ist die Gliederung bei der Erstellung der Handelsbilanz II a...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.8.5 Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln

Tz. 43 Stand: EL 114 – ET: 04/2024 Wird bei einer Kap-Ges, an der einbringungsgeborene Anteile bestehen, eine Kap-Erhöhung aus Gesellschaftsmitteln (Umw von Rücklagen in Nennkap) vorgenommen, erfolgt keine Entstrickung der Anteile nach § 21 UmwStG. Der Übergang stiller Reserven auf die neuen Anteile ist weder Anteilsveräußerung nach § 21 Abs 1 S 1 UmwStG, noch werden die Ersa...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.2.11.2 Zeitliche Abfolge bei Anwendung des § 32a Abs 1 KStG

Tz. 42 Stand: EL 86 – ET: 05/2016 Der ges Grundfall geht davon aus, dass zunächst die vGA bei der Kö zu einem Erlass oder zu einer Änderung des St-Bescheids führt und anschließend dann die Änderung des Bescheids des AE erfolgt. Tz. 43 Stand: EL 86 – ET: 05/2016 Fraglich ist, ob eine Änderung des St-Bescheids des AE auch dann erfolgen kann, wenn die vGA bei der Kö im Zeitpunkt d...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Rechtsentwicklung

Rn. 2 Stand: EL 173 – ET: 06/2024 Die Vorschrift wurde durch das JStG 1996 eingeführt, sie entspricht § 45 BKGG aF. Das JStErgG 1996 hat § 72 Abs 9 EStG aF, jetzt Abs 8, angefügt. Das StEntlG 1999 vom 19.12.1998, BGBl I 1998, 3779 hat § 72 Abs 9 aF dahin geändert, dass die Familienkassen der Bundesanstalt für Arbeit Kindergeldansprüche aufgrund über- oder zwischenstaatlicher Re...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / d) Zusammenfassende Anwendungsleitlinien

Rz. 155 [Autor/Zitation] Die nachfolgende Tabelle zeigt die üblicherweise verwendeten Bewertungsmethoden sowie mögliche Ausnahmen in Zuordnung zu den wesentlichen Bilanzposten. Sie gibt damit Hilfestellung zur praktischen Vorgehensweise.mehr

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AGS 06/2024, Gefälligkeitsv... / III. Bedeutung für die Praxis

Der Entscheidung ist im Ergebnis zuzustimmen. Sie bedarf jedoch einiger Anmerkungen. 1. Verfahrensrechtliches a) Vergessene Entscheidung über die sofortige Beschwerde des Antragstellers Das OLG Jena hat den Abhilfebeschluss der Rechtspflegerin des LG Meiningen aufgehoben und den Vergütungsfestsetzungsantrag des Antragstellers abgelehnt. Dabei hat das OLG übersehen, dass mit Auf...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.4.1 Natürliche Person als Anteilseigner

Tz. 123a Stand: EL 65 – ET: 03/2009 Eine gewstliche Problematik bei der Veräußerung von einbringungsgeborenen Anteilen durch natürliche Personen ergibt sich nur, wenn die Anteile zum BV eines Gew gehören (zur BV-Eigenschaft von einbringungsgeborenen Anteilen s Tz 87). Auch wenn der Gewinn aus der Veräußerung einbringungsgeborener Anteile als VG iSd § 16 EStG fingiert wird (s ...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / a) Thesaurierte Gewinne, entstehende Verluste, Ausschüttungen

Rz. 285 [Autor/Zitation] In GJ nach der Erstkonsolidierung gehören die vom TU erwirtschafteten Jahresüberschüsse und -fehlbeträge auf Basis ihrer HB II/HB III zum Konzernergebnis, ggf. vor Durchführung erfolgswirksamer Schuldenkonsolidierung und Zwischenergebniseliminierung. Die Beträge ändern nicht das konsolidierungspflichtige Eigenkapital. Sie sind in der Konzern-GuV aufzu...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 6. Beispiele

Tz. 17 Stand: EL 137 – ET: 06/2024 Beispiel 1: Ein Verband/Verein hat einen Gegenstand angeschafft, der zu mehr als 50 % für unternehmerische Zwecke genutzt wird. 80 % der Nutzung entfallen auf den Zweckbetrieb und den wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb. Zu 20 % wird der Gegenstand durch die Angestellten des Vereins für private Zwecke (unternehmensfremder bzw. privater Bereich...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / VI. Differenzen aus der Aufwands- und Ertragskonsolidierung

Rz. 126 [Autor/Zitation] Gemäß § 305 Abs. 1 sind im Rahmen der Aufwands- und Ertragskonsolidierung konzerninterne Umsatzerlöse und andere Erträge mit den auf sie entfallenden Aufwendungen zu verrechnen. Erstellen beide beteiligten Konzernunternehmen ihre Einzelabschlüsse in derselben Währung, so können dabei keine Differenzen auftreten. Solche treten jedoch auf, wenn die bete...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / VII. Aufwands- und Ertragskonsolidierung bei quotal einbezogenen Gemeinschaftsunternehmen

Rz. 136 [Autor/Zitation] Werden Gemeinschaftsunternehmen im Wege der Quotenkonsolidierung in den Konzernabschluss einbezogen, gehen die mit der (Kapital-)Beteiligungsquote des MU multiplizierten Aufwendungen und Erträge des Gemeinschaftsunternehmens in die Summen-GuV ein (zum Fall der von der Kapitalbeteiligungsquote abweichenden Quote vgl. im Einzelnen DRS 23.47). Rz. 137 [Au...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / a) Vorräte

Rz. 265 [Autor/Zitation] Bei Verbrauch von Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen und Veräußerung von Waren – unfertige und fertige Erzeugnisse aus der Erstkonsolidierung kann es begrifflich nicht geben, s. Rz. 135 – sind die im Rahmen der Erstkonsolidierung diesen Posten zugeordneten stillen Reserven erfolgswirksam im "Materialaufwand" der Konzern-GuV nach dem Gesamtkostenverfahre...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / d) Bewertungsvereinfachungsverfahren

Rz. 29 [Autor/Zitation] Auch die Anwendung von nach § 256 zulässigen Bewertungsvereinfachungsverfahren (Lifo, Fifo, gewogene Durchschnitte, Festwerte) unterliegt grds. dem Gebot einheitlicher Bewertung für gleiche Sachverhalte im Konzernabschluss. Das bedeutet jedoch nicht, dass von der Möglichkeit, Bewertungsvereinfachungsverfahren anzuwenden, in allen Fällen Gebrauch zu mac...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / aa) Anwendung des Gliederungsschemas des § 275

Rz. 149 [Autor/Zitation] Für die Konzern-GuV ist grds. eines der Gliederungsschemata des § 275 ungekürzt anzuwenden (zu den rechtsform- oder branchenbedingten Ausnahmen vgl. Rz. 180, 199). Danach kann die Konzern-GuV sowohl nach dem Gesamtkostenverfahren (§ 275 Abs. 2; vgl. § 275 Rz. 1 ff.) als auch nach dem Umsatzkostenverfahren (§ 275 Abs. 3) gegliedert werden. Bei der Zusa...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Aufrechnungsdifferenzen aus der Verrechnung konzerninterner Forderungen und Verbindlichkeiten

Rz. 102 [Autor/Zitation] Umrechnungsbedingte Aufrechnungsdifferenzen (sog. echte Aufrechnungsdifferenzen, vgl. § 303 Rz. 38 und § 303 Rz. 41) aus der Schuldenkonsolidierung treten auf, wenn eine konzerninterne Forderung bzw. Verbindlichkeit im Fremdwährungseinzelabschluss des ausländischen TU unverändert mit dem Transaktionskurs umgerechnet wird, die Umrechnung in Euro gem. §...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / aa) Lieferung in das Anlagevermögen

Rz. 47 [Autor/Zitation] Beispiel 1 (Bilanzierung der periodengleichen Lieferung in das Anlagevermögen bei selbsterstelltem Vermögen): Lieferung einer selbsterstellten Maschine durch das Konzernunternehmen A in das Anlagevermögen des ebenfalls einbezogenen Unternehmens B. Dabei sei zunächst unterstellt, dass die Eigenleistung zu Vollkosten aktiviert werden soll.mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / dd) Aufwands- und Ertragskonsolidierung

Rz. 112 [Autor/Zitation] Nachbuchungen von Aufwendungen und Erträgen des Unternehmens mit abweichendem Stichtag ergeben sich häufig bereits als Gegenbuchung im Zusammenhang mit den Nachbuchungen im Bereich der Schuldenkonsolidierung. Handelt es sich im Beispiel zu (2) (Rz. 109) zB um eine Forderung aus dem Verkauf von Erzeugnissen zwischen den Stichtagen, lautet die Nachbuchu...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 4. Niedrigere Werte

Rz. 51 [Autor/Zitation] Alternativ zu den fortgeführten Konzernanschaffungs- und Konzernherstellungskosten sind im Falle von Wertminderungen niedrigere Wertansätze (§ 298 Abs. 1, § 253 Abs. 3 und 4) für konzernintern bezogene Vermögensgegenstände im Konzernabschluss anzusetzen. Die Wertminderungen sind analog zum Einzelabschluss danach zu differenzieren, ob es sich um Anlage-...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.4.3.3 Anteile aus der Einbringung mehrheitsvermittelnder Kapitalanteile

Tz. 132c Stand: EL 65 – ET: 03/2009 Die Veräußerung einbringungsgeborener Anteile, die aus einer Anteilseinbringung iSd § 20 Abs 1 S 2 UmwStG stammen, ist gem § 7 S 1 GewStG gewstpfl (s Schr des BMF v 25.03.1998, BStBl I 1998, 268 unter Rn 21.13). Wäre nämlich ein Einbringungsgewinn entstanden, hätte dieser (lfd) Gewinn zum Gewerbeertrag der einbringenden Pers-Ges gehört. Die...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 2. Personengruppen

Rz. 56 [Autor/Zitation] Die Angaben sind für jede Personengruppe des MU jeweils gesondert in einem Gesamtbetrag zu machen. Eine Angabe je Einzelperson ist nicht gefordert. Bei den betroffenen Personengruppen handelt es sich um Mitglieder des Geschäftsführungsorgans, Aufsichtsrats, Beirats, einer ähnlichen Einrichtung des MU sowie um deren Hinterbliebenen. In zeitlicher Hinsic...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 2. Kernelemente des § 301 idF des BiRiLiG 1985

Rz. 20 [Autor/Zitation] § 301 idF des BiRiLiG 1985 hatte – wie auch heute noch – nur die Erstkonsolidierung zum Gegenstand. Im Rahmen der Erstkonsolidierung war der Buchwert der konsolidierungspflichtigen Anteile gegen das auf diese Anteile entfallende Eigenkapital der einbezogenen TU aufzurechnen (Abs. 1 Satz 1 aF). Mit welchem Betrag das anteilige Eigenkapital anzusetzen wa...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.1 Grundsatz

Tz. 61 Stand: EL 114 – ET: 06/2024 Nach § 34 Abs 13b KStG idF vor dem Kroatien-StAnpG ist § 32a KStG idF des JStG 2007 erstmals anzuwenden, wenn nach dem 18.12.2006 ein St-Bescheid erlassen, aufgehoben oder geändert wird. Bei Aufhebung oder Änderung gilt dies auch dann, wenn der aufzuhebende oder zu ändernde St-Bescheid vor dem 18.12.2006 erlassen worden ist. Die Anwendungsre...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / II. Zur Berücksichtigung der Einheitstheorie in den Einzelvorschriften

Rz. 89 [Autor/Zitation] Der in Abs. 3 Satz 1 kodifizierte Grundsatz spiegelt sich in den Vorschriften zur Vollkonsolidierung (§§ 300 ff.) wider. Theoretisches Fundament dieser Vorschriften ist die Einheitstheorie, auch wenn sie mit einer neu verstandenen Interessentheorie ebenfalls vereinbar sein mögen (vgl. hierzu Vor §§ 290 ff. Rz. 27). Rz. 90 [Autor/Zitation] Dem entspricht ...mehr

Beitrag aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Vorbemerkungen Vor §§ 290 f... / III. Fiktion der rechtlichen Einheit

Rz. 23 [Autor/Zitation] Der Konzernrechnungslegung liegt eine rechtlich separierte wirtschaftliche Einheit zugrunde, die nach §§ 290 ff. abgegrenzt wird. Gerade bei der Aufstellung des Konzernabschlusses ist es von zentraler Bedeutung, diese aus mehreren Unternehmen zusammengesetzte rechnungslegende Einheit "so darzustellen, als ob diese Unternehmen insgesamt ein einziges Unt...mehr

Beitrag aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Vorbemerkungen Vor §§ 290 f... / I. Entwicklung bis zum BiRiLiG 1985

Rz. 1 [Autor/Zitation] In der Zeit bis zum Ersten Weltkrieg existierten in Deutschland nur wenige Wirtschaftseinheiten, die man als Konzern bezeichnen konnte. Darüber hinaus empfand man das Fehlen eines so "eingehenden Rechenwerks" wie einer konsolidierten Bilanz nicht als Mangel (Dinkelbach, ZfhF 1941, 55, 56). Das interne Rechnungswesen bediente sich nur zögernd des Konzern...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.2.12.2 Anwendung von § 32a Abs 1 KStG bei der Abgeltungsteuer?

Tz. 43d Stand: EL 86 – ET: 05/2016 Nach § 43 Abs. 1 Nr. 1 EStG unterliegen Kap-Erträge iSv § 20 Abs 1 Nr 1 EStG dem KapSt-Abzug von 25 %. Darunter fallen grds auch vGA. In der Vergangenheit wurde jedoch auf den KapSt-Abzug regelmäßig verzichtet, da die KapSt bei nachträglicher Aufdeckung einer vGA beim Empfänger sofort wieder hätte angerechnet werden müssen ("Vorrang des Vera...mehr

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ZErb 06/2024, Ungeahnte Rechtswahlmöglichkeiten und andere Optionen …

Eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs vom 12.10.2023 (C-21/22, FamRZ 2024, 221) betrifft zunächst einen scheinbar vom deutschen Rechtskreis geografisch weit entfernt liegenden Fall. Die Europäische Erbrechtsverordnung, die für alle Sterbefälle ab 17.8.2015 gilt, ließ zu diesem Datum bereits bestehende Staatsverträge der Vertragsstaaten ausschließlich mit sog. "Drit...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / IV. Verhältnis zu anderen Rechtsvorschriften

Rz. 10 [Autor/Zitation] DRS 27 Anteilmäßige Konsolidierung legt die Vorgaben des § 310 aus und ergänzt diese um gesetzlich nicht geregelte Fragestellungen, um eine einheitliche und möglichst umfassende Anwendung der Vorschrift sicherzustellen (DRS 27.1; DRS 27.B1). Auch wenn DRS 27 keine gesetzliche Vorschrift ist, spielt diese Norm bei der ordnungsgemäßen Anwendung des § 310...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Vor §§ 7–14 / bb) Regelungen zur Hinzurechnungsbesteuerung

Rz. 18 [Autor/Stand] Pflicht zur Einführung einer Hinzurechnungsbesteuerung gem. Art. 7 f. ATAD. Art. 7 und 8 ATAD verpflichten die Mitgliedstaaten zur Einführung von Vorschriften für eine Hinzurechnungsbesteuerung. Damit soll missbräuchlichen Steuergestaltungen i.S.d. Verlagerung von Einkünften in Niedrigsteuerländer entgegengewirkt werden. Dementsprechend definiert Art. 7 ...mehr

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ZErb 06/2024, Anforderungen... / 1 Gründe

I. Die Gläubigerinnen sind Enkelinnen der am 22.9.2010 verstorbenen Erblasserin. Die Mutter der Gläubigerinnen, Tochter der Erblasserin, ist vor der Erblasserin verstorben. Die Schuldnerin ist eine weitere Tochter der Erblasserin. Die Erblasserin setzte die Schuldnerin durch notarielles Testament vom 22.6.2010 als ihre Alleinerbin ein und vermachte den Gläubigerinnen eine Imm...mehr

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AGS 06/2024, Kosten der Ans... / II. Entscheidung über die Kosten

1. Gesetzliche Regelung Gem. § 143 Abs. 1 FGO hat das Gericht im Urteil oder, wenn das Verfahren – wie hier – in anderer Weise beendet worden ist, durch Beschluss über die Kosten zu entscheiden. Gem. § 136 Abs. 2 FGO hat derjenige die Kosten zu tragen, der einen Antrag, eine Klage, ein Rechtsmittel oder einen anderen Rechtsbehelf zurückgenommen hat. 2. Kosten des Revisionsverf...mehr

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AGS 06/2024, Gegenstandswer... / III. Bedeutung für die Praxis

1. Zulässigkeit der Festsetzung des Gegenstandswertes Ob bei der gegebenen Sachlage die gesonderte Festsetzung des Gegenstandswertes auf Antrag der Prozessbevollmächtigten der Beklagten zulässig gewesen ist, ist hier nicht unproblematisch. Gem. § 33 Abs. 1 RVG kommt nämlich eine gesonderte Festsetzung des Wertes des Gegenstandes der anwaltlichen Tätigkeit nur dann in Betracht...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / b) Ausgaben aufgrund der rechtlichen Selbständigkeit der einbezogenen Unternehmen

Rz. 35 [Autor/Zitation] Entstehen dem empfangenden Unternehmen bei konzerninternen Transaktionen aufgrund der rechtlichen Selbständigkeit der beteiligten Unternehmen Aufwendungen in Form von Ausgaben an Dritte, insbes. Transaktionskosten wie bspw. Beurkundungsgebühren, Grunderwerbsteuern, Kosten der Grundbuch- und Handelsregistereintragung, Zölle oder Rechts- und Beratungskos...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / III. Konsolidierungskreis

Rz. 17 [Autor/Zitation] Die Bestimmung des potenziellen Konsolidierungskreises nach §§ 294, 296 bildet die Basis zur Ermittlung der Größenmerkmale nach § 293 Abs. 1. Ohne die Vornahme einer vollständigen und richtigen Abgrenzung des Konsolidierungskreises ist eine verlässliche Ermittlung der Größenmerkmale "Bilanzsumme", "Umsatzerlöse" und "Zahl der Arbeitnehmer" sowie ein Ab...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / V. Rechtsentwicklung

Rz. 14 [Autor/Zitation] In § 306 wurden Art. 29 Abs. 4 und Art. 34 Nr. 11 der 7. EG-Richtlinie (RL 83/349/EWG v. 13.6.1983, ABl. EG 1983 Nr. L, 193, 1) über konsolidierte Abschlüsse von Kapitalgesellschaften in deutsches Recht umgesetzt. Art. 29 Abs. 4 der 7. EG-Richtlinie regelte das Erfordernis der Steuerabgrenzung im Konzernabschluss insgesamt, dh. auch die Steuerabgrenzun...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.1 Rechtsentwicklung

Tz. 18 Stand: EL 106 – ET: 06/2022 Stiftungen waren mit ihrem Einkommen bereits im klassischen KSt-System, das bis 1977 in der B-Rep galt, stpfl (s § 1 KStG Tz 6). Auch nach Übergang zum Anrechnungsverfahren unterlagen Stiftungen weiterhin der KSt. Jedoch nahmen Stiftungen nicht an der EK-Gliederung teil. Die Anrechnung der KSt wurde faktisch auf andere Weise verwirklicht: Das...mehr

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zfs 06/2024, Zeitpunkt des ... / 2 Aus den Gründen: “…

Der Kl. steht gegen die Bekl. kein Anspruch auf Deckungsschutz aus der Betriebshaftpflichtversicherung vom 15.9.2005 zu. Der Versicherungsfall ist während der Vertragslaufzeit (jedenfalls bis 1.6.2011) Ende des Jahres 2010 eingetreten, auf ihn sind die seit 1.6.2008 geltenden AHB (H61/00) anzuwenden (1). Der Anspruch ist jedoch verjährt (2). 1. Nach dem Wortlaut der Versicher...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.6.1.3 Ausschüttbarer Gewinn einer Stiftung

Tz. 132 Stand: EL 114 – ET: 06/2024 Der ausschüttbare Gewinn einer Stiftung ist sinngem nach § 27 Abs 1 S 5 KStG zu ermitteln. Da Stiftungen nicht buchführungspflichtige KSt-Subjekte sind, tauchen in der Praxis Anwendungsprobleme auf, da die Ermittlung des ausschüttbaren Gewinns ein st-bilanzielles EK voraussetzt. Den Nachw einer Einlagenrückgewähr wird nach den Grundsätzen d...mehr

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§ 5 Registrierung / F. Besonderheiten bei Patientenverfügungen

Rz. 13 Reine Patientenverfügungen können im Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer nunmehr nach der Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts gemäß § 78a Abs. 1 BNotO, § 9 VRegV eigenständig registriert werden. Eine Registrierung war zuvor lediglich möglich, wenn in einer Vorsorgevollmacht auch Angaben enthalten waren, die üblicherweise in einer Patientenverf...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Eigenwirtschaftliche Zwecke

Stand: EL 137 – ET: 06/2024 § 55 Abs. 1 Satz 1 AO (Anhang 1b) bestimmt, dass eine gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Zwecken dienende Körperschaft nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke – z. B. gewerbliche Zwecke – verfolgen darf, weil die Verfolgung eigenwirtschaftlicher Zwecke ein Verstoß gegen den Grundsatz der Selbstlosigkeit darstellt (RFH vom 17.07....mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 4. Abbildung der tatsächlichen Verhältnisse

Rz. 66 [Autor/Zitation] Im Unterschied zum JA der Kapitalgesellschaft (vgl. § 264) hat der Konzernabschluss lediglich eine Informationsfunktion (vgl. hierzu Vor §§ 290 ff. Rz. 20 ff.). Der Konzernabschluss dient weder als Grundlage für die steuerliche Gewinnermittlung noch der Ermittlung des ausschüttungsfähigen Gewinns. Aufgrund seiner allein auf Informationsvermittlung geri...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / V. Rechtsentwicklung

Rz. 8 [Autor/Zitation] Die Möglichkeit zur befreienden Wirkung von Konzernabschlüssen und Konzernlageberichten aus Drittstaaten (§ 292 aF) beruht auf Art. 11 der 7. EG-Richtlinie, wonach den Mitgliedstaaten ein Wahlrecht eingeräumt wurde, unter bestimmten Voraussetzungen eine Befreiung von der Pflicht zur Aufstellung eines (Teil-)Konzernabschlusses und (Teil-)Konzernlageberic...mehr

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zfs 06/2024, Der Haushaltsf... / V. Bedarf für eine "neue" Tabelle?

So geht die Idee unseres Arbeitskreises dahin, die Frage zu stellen, inwieweit nicht möglicherweise auch für den Haushaltsführungsschaden ein neues Tabellenwerk denkbar ist, das in gewissem Maße über die bisherigen Tabellenwerke hinausgeht und eine Schätzgrundlage darstellt, mit der zum einen die Individualität eines jeden Haushalts berücksichtigt, zugleich aber verbindlich ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 11.3 "Einlage" in ein Betriebsvermögen

Tz. 237 Stand: EL 101 – ET: 03/2021 Die Regelung in § 21 Abs 4 UmwStG betrifft die "Einlage" in ein BV. Dies setzt voraus, dass die einbringungsgeborenen Anteile bisher nicht Bestandteil des BV waren, dem sie nunmehr durch Einlage zugeführt werden. Der unmittelbare (Erst-)Erwerb einbringungsgeborener Anteile im BV des Einbringenden wird nicht von § 21 Abs 4 UmwStG erfasst, so...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / e) Außerplanmäßige Abschreibungen vor der Erstkonsolidierung

Rz. 83 [Autor/Zitation] Sind vor der Erstkonsolidierung eines TU Abschreibungen auf (bspw. schon vorhandene) Anteile vorgenommen worden, die im Rahmen der konzerneinheitlichen Bewertung zulässig waren und deren Grund weiterhin besteht (§ 308 Rz. 5 ff.), so muss der niedrigere Wertansatz für die Konsolidierung übernommen werden (so auch DRS 23.25 und 23.162). Für die Konsolidi...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 9.1.2.1 Grundsätze (Entstrickung und Besteuerung)

Tz. 143 Stand: EL 114 – ET: 04/2024 Eine Aufdeckung der stillen Reserven in den einbringungsgeborenen Anteilen erfolgt gem § 21 Abs 2 S 1 Nr 1 UmwStG, wenn "der AE dies beantragt". Es treten gem § 21 Abs 2 S 1 iVm Abs 1 UmwStG die Rechtsfolgen ein, als wenn der AE die Anteile mit Wirksamkeit des Antrags (s Tz 200–201) zum gW veräußert hätte. Im Unterschied zur entgeltlichen Ü...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / aa) Erfolgsneutrale und erfolgswirksame Verrechnung

Rz. 96 [Autor/Zitation] Die Eliminierung der Zwischenergebnisse führt zu einer Korrektur des Konzerneigenkapitals, wobei der Ausweis davon abhängt, ob die Zwischenergebnisse bereits im Vorjahr oder im laufenden GJ konsolidiert wurden. Betrifft die Zwischenergebniseliminierung ausschließlich Lieferungen und Leistungen des laufenden Geschäftsjahres, sind die Zwischenergebnisse ...mehr