Fachbeiträge & Kommentare zu Waren

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Familienstiftungen: Eine ku... / 4. Erbersatzsteuer

Eine Besonderheit der Familienstiftung ist die Erbersatzsteuer, welche wiederkehrend und immer nach Ablauf von 30 Jahren einen Erbfall fingiert, bei dem das Vermögen fiktiv auf zwei Kinder übertagen wird (vgl. auch Meincke / Hannes / Holtz, ErbStG, 18. Aufl. 2021, § 1 Rz. 22, Regierer / Udwari in Preißer/Seltenreich/Königer, ErbStG/BewG, 4. Aufl. 2022, § 1 ErbStG Rz. 125). D...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Die neuen Regelungen des Kr... / I. Hintergrund

Das Gesetz zur Förderung geordneter Kreditzweitmärkte und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2021/2167 über Kreditdienstleister und Kreditkäufer sowie zur Änderung weiterer finanzrechtlicher Bestimmungen (Kreditzweitmarktförderungsgesetz) wurde am 14.12.2023 vom Bundestag i.d.F. der Beschlussempfehlung des Finanzausschusses (BT-Drucks. 20/9782) verabschiedet und nach Zustimmu...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Zufluss nicht ausgezahlter Tantiemen bei beherrschendem Gesellschafter-Geschäftsführer

Leitsatz 1. Einem beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführer fließen Einnahmen aus Tantiemeforderungen gegen seine Kapitalgesellschaft bereits bei Fälligkeit zu (Bestätigung der ständigen Rechtsprechung). 2. Fällig wird der Tantiemeanspruch mit der Feststellung des Jahresabschlusses, sofern die Vertragsparteien nicht zivilrechtlich wirksam und fremdüblich eine andere Fälli...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 23... / 3.1.1 Tatbestandsmäßigkeit

Rz. 12 Mit dem durch das JStG 2022[1] in den § 230 AO eingefügten Abs. 2 S. 1 wird geregelt, dass der Ablauf der Zahlungsverjährungsfrist "gehemmt" ist, solange die Festsetzungsfrist für den betroffenen Anspruch aus dem Steuerschuldverhältnis noch nicht abgelaufen ist. Intention des Gesetzgebers war dabei, dass verhindert werden sollte, dass auch zukünftig ein anhängiges Steu...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Vorratsvermögen: Bewertungs... / 4.2.2 Waren

Zu den Anschaffungskosten einer Ware gehören der Kaufpreis, nachträglich anfallende Erwerbskosten[1] und die Nebenkosten abzüglich der Preisminderungen, soweit sie den jeweiligen Wirtschaftsgütern bzw. Vermögensgegenständen einzeln zugeordnet werden können.[2] Nebenkosten können die Kosten eines Einkaufsvertreters oder innerbetriebliche Transport- oder Lagerkosten sein.[3] Pre...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Vorratsvermögen: Bewertungs... / 4.4.1 Waren und fertige Erzeugnisse

Teilwertabschreibungen sind zulässig.[1] Ggf. ist eine Wertaufholung vorzunehmen. Bei Wirtschaftsgütern des Umlaufvermögens, zu denen das Vorratsvermögen gehört, entspricht der Teilwert i. d. R. den Wiederbeschaffungskosten. Bei zum Absatz bestimmten Waren oder fertigen Erzeugnissen hängt der Teilwert von deren voraussichtlichem Veräußerungserlös, also vom Börsen- oder Markt...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Vorratsvermögen: Bewertungs... / 1 Umfang des Vorratsvermögens

Vorräte sind: Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe, unfertige Erzeugnisse, unfertige Leistungen, fertige Erzeugnisse und Waren, geleistete Anzahlungen. Rohstoffe sind Materialien, die für die Herstellung von Fertigerzeugnissen in der Produktion eines Unternehmens gebraucht werden und als wesentlicher Bestandteil in das Produkt eingehen. Auch bereits auf Lager befindliche und für die H...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Vorratsvermögen: Bewertungs... / 2 Ansatz

Vorräte sind beim – wirtschaftlichen – Eigentümer zu erfassen. Gekaufte Waren gehören wirtschaftlich zum Vermögen des Gewerbetreibenden, sobald er die Verfügungsmacht in Gestalt des unmittelbaren oder mittelbaren Besitzes an ihnen erlangt hat.[1] Durch die Erlangung des Besitzes wird gekaufte Ware wirtschaftlich seinem Vermögen zugeordnet, wenn der Eigentumserwerb noch ausst...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Telekommunikations- und Dat... / 2.2.2 Umsatzsteuer muss berechnet werden

Umsatzsteuerlich liegt bei der Überlassung an bzw. bei der Privatnutzung durch Arbeitnehmer ein tauschähnlicher Umsatz [1] (anteilige Arbeitsleistung gegen Wert der Nutzung) vor.[2] Bemessungsgrundlage ist der Wert der Gegenleistung,[3] also der anteiligen Arbeitsleistung. Der Wert kann hier entsprechend der entstandenen Aufwendungen angesetzt werden. Umsatzsteuerlich liegt be...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Vorratsvermögen: Bewertungs... / 4.6.1 Voraussetzungen

Nach der Lifo-Methode bewertet werden können Wirtschaftsgüter des Vorratsvermögens, also Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe, unfertige Erzeugnisse, fertige Erzeugnisse und Waren.[1] Die Lifo-Bewertung[2] ist die einzige steuerrechtlich zulässige Bewertung nach unterstellten Verbrauchs- und Veräußerungsfolgen.[3] Ihrer Wahl braucht das Finanzamt nicht zuzustimmen.[4] Grundvoraus...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Vorratsvermögen: Bewertungs... / 4.6.2.4 Haltbarkeit

Für die Anwendung der Lifo-Methode kommt es auch auf die Haltbarkeit der Vorräte an. So ist die Lifo-Methode auf Vorräte, die dauerhaft haltbar sind oder die durch Be- oder Verarbeitung dauerhaft haltbar werden, anwendbar. Dabei geht die Verwaltung von einer Haltbarkeitsdauer von mindestens 1 Jahr aus. Nicht zulässig ist die Lifo-Methode bei Vorräten von geringerer Haltbarke...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Verlustabzug bei Körperscha... / 3.3 Sanierungsklausel

Als erste Ausnahme hatte der Gesetzgeber eine Verschonungsregel in Sanierungsfällen rückwirkend ab 1.1.2008 geschaffen.[1] Diese Norm war zunächst befristet für die Jahre 2008 und 2009 vorgesehen, ist dann aber als unbefristete Ausnahmeklausel fixiert worden. Die Sanierungsklausel wurde von der Europäischen Kommission überprüft und als unvereinbar mit dem EU-Beihilferecht gew...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Betriebseinnahmen: Abgrenzu... / 1 Regelfall der Betriebseinnahme

Beträge, die der Steuerpflichtige für seine eigentliche gewerbliche oder berufliche Tätigkeit im Rahmen der Erzielung der Gewinneinkünfte erhält, bilden den Regelfall der Betriebseinnahme. Das sind alle Zugänge in Geld oder Geldeswert, die im Rahmen einer Einkunftsart veranlasst sind.[1] Bei allen Gewinn-Einkunftsarten[2] ist dafür Gewinnerzielungsabsicht erforderlich.[3] Be...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Vorratsvermögen: Bewertungs... / 3.3 Permanente Inventur

Andere Verfahren sind zulässig, soweit bei ihrer Anwendung sichergestellt ist, dass der Bestand nach Art, Menge und Wert auch ohne Stichtagsinventur festgestellt werden kann. Das ist bei einer fortlaufenden Bestandsaufnahme nach Art und Menge anhand von Lagerbüchern oder Lagerkarteien möglich. Angesetzt wird der Sollbestand der Waren am Bilanzstichtag, der sich aus dieser Bu...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Vorratsvermögen: Bewertungs... / 4.4.3 Weitere Voraussetzungen

Eine voraussichtlich dauernde Wertminderung ist nachzuweisen. Die Nachweispflicht liegt beim Steuerpflichtigen. Dazu muss er Unterlagen vorlegen, die aus den Verhältnissen seines Betriebs gewonnen sind und die eine sachgerechte Schätzung des Teilwerts ermöglichen.[1] Beim Warenbestand sind die Voraussetzungen für eine Teilwertabschreibung wegen Erlösminderungen durch repräsen...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Betriebseinnahmen: Abgrenzu... / 3 ABC der Betriebseinnahmen

Beispiele aus der Rechtsprechung und der Finanzverwaltung: Abfindung: Eine Abfindung, die der bei einer KG angestellte Kommanditist wegen der Auflösung seines Dienstverhältnisses erhält, ist im Rahmen der Sondervergütungen als Sonderbetriebseinnahme[1] zu erfassen.[2] Der Ausgleichsanspruch eines Handelsvertreters [3] ist dem laufenden Gewinn zuzuordnen.[4] Das gilt auch dann, ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Körperschaften: Besonderhei... / 4.2.3 Ausnahmeregelungen

Um die oftmals gravierenden Auswirkungen des § 8c KStG abzumildern, wurde diese Norm bereits mehrfach geändert. Dabei sind insbesondere folgende Ausnahmefälle aufgenommen worden: Sanierungsklausel Um sanierungsbedürftigen und sanierungsfähigen Betrieben ein Fortbestehen steuerlich nicht zu erschweren, hat der Gesetzgeber die sog. Sanierungsklausel des § 8c Abs. 1a KStG geschaf...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Körperschaften: Besonderhei... / 4.5.3 Wertpapierleihe

Bereits früher kam es zu Steuergestaltungen im Zusammenhang mit einer Wertpapierleihe. So wurden Beteiligungserträge durch eine Wertpapierleihe von einer Körperschaft, bei der diese Erträge nicht steuerfrei wären, auf eine andere Körperschaft übertragen, welche die Voraussetzungen für die Steuerfreiheit nach § 8b Abs. 1 KStG erfüllte. Dies wurde durch § 8b Abs. 10 KStG unter...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Verlustabzug bei Körperscha... / 3.2.2 Korrekturen

Stille Reserven in Wirtschaftsgütern im Ausland waren zunächst ausgenommen. Doch nach einer gesetzlichen Änderung[1] können auch stille Reserven von im Ausland belegenem Betriebsvermögen in die Berechnung einbezogen werden, soweit Deutschland ein Besteuerungsrecht zusteht. Es verbleiben damit die folgenden Korrekturtatbestände bei der Ermittlung der Höhe der stillen Reserven:...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Trinkgelder an Arbeitnehmer... / 4.5.2 Wann Trinkgelder im Casino lohnsteuerpflichtig sind

Obwohl die Spielbankmitarbeiter Trinkgeld von den Spielern erhalten, ist dies steuerpflichtig. Fehlt es an einer typischen persönlichen und unmittelbaren Leistungsbeziehung zwischen dem Arbeitnehmer und dem Dritten, handelt es sich nicht um steuerfreies Trinkgeld. Das gilt auch für die Spielbankmitarbeiter. Denn die gesetzliche Regelung im Spielbankgesetz [1] untersagt strikt...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Verspätungszuschlag nach § 152 Abs. 2 AO

Leitsatz § 152 Abs. 2 der Abgabenordnung verstößt nicht gegen die Unschuldsvermutung gemäß Art. 6 Abs. 2 der Europäischen Menschenrechtskonvention. Normenkette § 152 Abs. 2 AO, Art. 6 Abs. 2 EMRK Sachverhalt Die Entscheidung ist ohne Tatbestand ergangen. Auch die Vorentscheidung (Niedersächsisches FG, Urteil vom 20.7.2022, 4 K 212/20) ist nicht veröffentlicht, sodass der Sachv...mehr

Beitrag aus Haufe Arbeitsschutz Office Gold
Warum sollten Verkehrswege ... / 2 Praxisfälle

Der Idealzustand von baulich getrennten Wegen für Fahrzeuge und Fußgänger lässt sich in vielen Fällen nicht realisieren – auch wenn dies wünschenswert wäre. Folgende Beispiele zeigen Lösungsansätze: Praxis-Beispiel Beispiel 1 In einem Betrieb führt ein häufig benutzter Fußweg unmittelbar vor einer mäßig beleuchteten Hallenausfahrt vorbei. Dieses Hallentor wird oft durch Gabels...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.1 Zweck der Regelung

Rz. 1 Wird im Inland eine Lieferung oder eine sonstige Leistung steuerbar und steuerpflichtig ausgeführt, muss festgelegt werden, wer von den Vertragsparteien die USt schuldet und wann die geschuldete USt gegenüber dem FA angemeldet und abgeführt werden muss. Grundsätzlich kennt das UStG zwei verschiedene Methoden der Entstehung der USt. Durch in den letzten Jahren immer wei...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 6 Sonderregelungen des § 20 Abs. 2 UStG a. F.

Rz. 147 Seit der Umstellung des Umsatzsteuersystems auf ein Allphasenumsatzsteuersystem mit Vorsteuerabzugsberechtigung zum 1.1.1968 waren in § 20 Abs. 2 UStG a. F. unterschiedliche Sonder- und Übergangsregelungen enthalten: Im UStG 1967 war zur Klarstellung – für die weiteren Rechtsvorschriften des UStG – geregelt, dass bei Genehmigung der Berechnung der USt nach § 20 UStG a...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.4.2 Besteuerung nach vereinnahmten Entgelten bei Buchführungspflicht

Rz. 83 § 20 S. 1 Nr. 3 UStG zielt darauf ab, einen steuerrechtlichen Gleichklang zwischen ertragsteuerrechtlichen und umsatzsteuerrechtlichen Aufzeichnungsvorschriften herzustellen. Freiberuflich Tätige werden – soweit sie nicht nach anderen Gesetzen zur Führung von Büchern verpflichtet sind – regelmäßig ihren Gewinn nach § 4 Abs. 3 EStG (Überschuss der Betriebseinnahmen übe...mehr

Beitrag aus Haufe Arbeitsschutz Office Gold
Unfallstatistik: Kennzahlen... / 3.4 Verletzungsart

Bezüglich des Arbeitsschutzes, also der Verhinderung von Arbeitsunfällen, sagt die Art der Verletzung zunächst einmal nicht viel aus. Dieses Kriterium wird daher häufig zusammen mit anderen Merkmalen erhoben. Hier können dann durchaus Schlüsse gezogen werden. So weisen viele Stich- und Schnittverletzungen in einer Küche möglicherweise auf fehlende Schnittschutzhandschuhe bei...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.6.1 Anzahlungen

Rz. 89 Ist dem Unternehmer die Berechnung der USt nach vereinnahmten Entgelten nicht gestattet worden, weil er entweder die Voraussetzungen dafür nicht erfüllt oder dass er – soweit die Voraussetzungen erfüllt wären – den Antrag nicht gestellt hat, unterliegen Anzahlungen (Vorauszahlungen) auch bei der Berechnung der USt nach vereinbarten Entgelten immer dem "Istprinzip" (§ ...mehr

Beitrag aus Controlling Office
High Performance Culture: S... / 2.3 Umsetzungsplanung

Vorweggreifend kann festgehalten werden, dass folgende Punkte in der Umsetzung zu beachten sind: Einheitliche Integration in bestehenden Initiativen. Starke Koordination der Implementierung von Anfang bis Ende. Realistische Bestimmung des Kosten-Nutzenverhältnisses von Maßnahmen. Verknüpfung von KPIs mit der HPC-Vision. Regelmäßige Überprüfung von Baustellen und Interventionen, K...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.4 Besteuerung im Insolvenzverfahren

Rz. 130 Im Insolvenzverfahren müssen die Insolvenzforderungen [1] und die Masseforderungen [2] wegen der unterschiedlichen Befriedigung rechtlich unterschieden werden. Soweit es sich um die USt aus Leistungen handelt, können Insolvenzforderungen nur im Rahmen der InsO geltend gemacht werden, während Masseverbindlichkeiten durch Steuerbescheid gegenüber dem Insolvenzverwalter f...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.3 Wechsel zur Besteuerung nach vereinbarten Entgelten

Rz. 143 Wechselt der Unternehmer von der Berechnung der USt nach vereinnahmten Entgelten zur Regelbesteuerung nach vereinbarten Entgelten, muss ebenfalls sichergestellt werden, dass Umsätze nicht doppelt erfasst oder Umsätze gar nicht der Besteuerung unterworfen werden. Dabei ist es unerheblich, aus welchem Grund die Änderung des Besteuerungsverfahrens vorgenommen wird. Als ...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.4 Widerruf der Gestattung

Rz. 106 Hat die Finanzverwaltung dem Unternehmer die Berechnung der USt nach vereinnahmten Entgelten gestattet, bleibt der Verwaltungsakt nach § 124 Abs. 2 AO wirksam, solange und soweit er nicht zurückgenommen, widerrufen, anderweitig aufgehoben oder durch Zeitablauf oder auf andere Weise erledigt ist. Auch der Widerruf des Verwaltungsakts muss dem Unternehmer von der Finan...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.2 Wechsel zur Besteuerung nach vereinnahmten Entgelten

Rz. 140 Hatte der Unternehmer bisher die Voraussetzungen für die Berechnung der USt nach vereinnahmten Entgelten nicht erfüllt, ist ihm aber später von seinem zuständigen FA diese Form der Berechnung gestattet worden, ist für das Kj., auf das sich die Gestattung erstmals bezieht, die USt nach dem "Istprinzip" zu berechnen. Bei diesem Übergang ist in jedem Fall zu beachten, d...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.2 Entwicklung der Vorschrift

Rz. 9 In dem ersten deutschen UStG folgte die Berechnung der USt dem Prinzip der Besteuerung nach vereinnahmten Entgelten, auf Antrag war als Ausnahmeregelung eine Berechnung der USt nach vereinbarten Entgelten möglich. Nach dem UStG v. 26.7.1918 [1] hatte der Steuerpflichtige eine Steuererklärung über den Gesamtbetrag der von ihm vereinnahmten Entgelte abzugeben. In der Fort...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / (2) Mehr-Perioden-Fall

Rz. 62 [Autor/Zitation] Beispiel 8 (Bilanzierung in der Periode des Zugangs beim Empfänger): Lieferung fremdbezogener Gegenstände durch das Konzernunternehmen A an das ebenfalls einbezogene Unternehmen B; die Gegenstände lagern zum Bilanzstichtag bei B und sind zur Veräußerung bestimmt.mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / I. Aufwands- und Ertragskonsolidierung bei abweichenden Abschlussstichtagen

Rz. 167 [Autor/Zitation] Bei der Durchführung der Aufwands- und Ertragskonsolidierung können sich Schwierigkeiten ergeben, falls bei einbezogenen Unternehmen der Abschlussstichtag zulässigerweise nicht mit dem Konzernabschlussstichtag übereinstimmt und auch für die Zwecke des Konzernabschlusses von den einbezogenen Unternehmen kein gesonderter JA aufgestellt wird (vgl. § 299 ...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / (1) Ein-Perioden-Fall

Rz. 61 [Autor/Zitation] Beispiel 7 (Bilanzierung in der Periode des Zu- und Abgangs beim Empfänger): Lieferung fremdbezogener Gegenstände (Handelsware) durch das Konzernunternehmen A an das ebenfalls einbezogene Unternehmen B; Verbrauch oder Veräußerung an Dritte noch im gleichen Konzerngeschäftsjahr.mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Dritte-Welt-Läden

Stand: EL 137 – ET: 06/2024 Der Vertrieb von Waren aus der Dritten Welt kann nicht in den Tätigkeitsbereich der steuerbegünstigten Zweckbetriebe i. S. v. § 65 AO (Anhang 1b) zugeordnet werden. Das hat seinen Grund in der allgemeinen Wettbewerbsklausel des § 65 Nr. 3 AO, da der Wettbewerb zu anderen, steuerpflichtigen Unternehmern (Importeuren) nicht unvermeidbar ist (§ 65 Nr....mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Grundsatz

Rz. 40 [Autor/Zitation] Nach Abs. 1 Nr. 1 sind bei den Umsatzerlösen die Erlöse aus Lieferungen und Leistungen zwischen den in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen mit den auf sie entfallenden Aufwendungen zu verrechnen, soweit sie nicht als Erhöhung des Bestands an fertigen und unfertigen Erzeugnissen oder als andere aktivierte Eigenleistungen auszuweisen sind. Die ...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / aa) Lieferung in das Anlagevermögen

Rz. 58 [Autor/Zitation] Beispiel 6 (Bilanzierung in der Zugangsperiode beim Empfänger): Lieferung einer fremdbezogenen Maschine durch das Konzernunternehmen A in das Anlagevermögen des ebenfalls einbezogenen Unternehmens B.mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / (2) Mehr-Perioden-Fall

Rz. 54 [Autor/Zitation] Beispiel 4 (Bilanzierung in der Periode des Zugangs beim Empfänger): Lieferung selbst erstellter Erzeugnisse durch das Konzernunternehmen A an das ebenfalls einbezogene Unternehmen B; die Gegenstände lagern zum Bilanzstichtag bei B und sind zur Veräußerung bestimmt. Die Herstellung und Lieferung vom Konzernunternehmen A erfolgen vollständig in der Perio...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / b) Unechte Aufrechnungsdifferenzen

Rz. 36 [Autor/Zitation] Abweichungen in den Wertansätzen sich gegenüberstehender Ansprüche und Verpflichtungen können buchungstechnisch bedingt sein; in diesem Falle wird von sog. unechten Aufrechnungsdifferenzen gesprochen. Unechte Aufrechnungsdifferenzen können auf fehlerhaften Buchungen oder zeitlichen Buchungsunterschieden beruhen. Diese Aufrechnungsdifferenzen sind anläss...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / dd) Vorräte

Rz. 135 [Autor/Zitation] Weist ein erworbenes TU zum Erstkonsolidierungszeitpunkt unfertige und fertige Erzeugnisse auf, sind diese in der Konzernbilanz umzugliedern, da es sich nicht um vom Konzern hergestellte Erzeugnisse, sondern um erworbene Gegenstände handelt. Die Umgliederung ist unabhängig davon vorzunehmen, ob stille Reserven vorliegen. Sie ist zudem für die korrekte...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Vor §§ 7–14 / 2. Verhältnis zu anderen Vorschriften

a) Verhältnis zu § 39 AO Rz. 49 [Autor/Stand] Zurechnung von Wirtschaftsgütern. § 39 AO gehört zu den Vorschriften des deutschen Steuerrechts, deren Anwendung § 10 Abs. 3 Satz 1 vorschreibt. Dabei ist zu berücksichtigen, dass § 39 AO keine Missbrauchsvorschrift ist und auch nicht die Zurechnung von Einkünften regelt. Einer ausländischen Gesellschaft sind im Rahmen der Einkünf...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / b) Unechte Aufrechnungsdifferenzen

Rz. 43 [Autor/Zitation] Unechte Aufrechnungsdifferenzen sind bereits bei der Erstellung der JA durch Abstimmung der Konten festzustellen und zu beseitigen. Eine im Rahmen der Erstellung der JA unterbliebene Korrektur muss bei der Konsolidierung durchgeführt werden. Dabei sind im Falle von zeitlichen Buchungsunterschieden erfolgsunwirksame Geschäftsvorfälle erfolgsneutral und ...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Eine-Welt-Läden

Stand: EL 137 – ET: 06/2024 Trägervereine von Eine-Welt-Läden können grundsätzlich wegen der Förderung der Entwicklungszusammenarbeit die Steuerbegünstigung wegen Gemeinnützigkeit erlangen (s. § 52 Abs. 2 Nr. 15 AO, Anhang 1b). Mit ihrem Tätigwerden unterstützen sie die Wirtschaft in den Entwicklungsländern. Begünstigt ist aber nur die satzungsmäßige Tätigkeit. Die Einnahmen,...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2. Räumlicher Anwendungsbereich (Art. 3 DSGVO)

Tz. 8 Stand: EL 137 – ET: 06/2024 Die Bestimmungen der DSGVO und des BDSG gelten für jeden Verantwortlichen und Auftragsverarbeiter, der eine Niederlassung in der Union hat und im Rahmen der Tätigkeit einer Niederlassung Daten verarbeitet, unabhängig davon, ob die Verarbeitung in der Union stattfindet (s. Art. 3 Abs. 1 DSGVO/§ 1 Abs. 4 Nr. 1, 2 BDSG-neu). Der EuGH versteht de...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 2. Umsatzaufgliederung

Rz. 37 [Autor/Zitation] Dem Gesetzeswortlaut ist nicht zu entnehmen, ob die geografische Segmentierung der Umsatzerlöse sich auf den Ort der jeweiligen Betriebstätigkeit (Umsatzherkunft) oder auf den jeweiligen Absatzmarkt bezieht. Beispielsweise könnte von einem in den Konzernabschluss einbezogenen spanischem TU in China produzierte Waren in Argentinien vertrieben werden. Wi...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 7. Forderungs- und Schuldenkonsolidierung (§ 303)

Rz. 53 [Autor/Zitation] Auch im Rahmen der Quotenkonsolidierung sind Forderungen und Verbindlichkeiten zwischen den in den Konzernabschluss einbezogenen MU und TU sowie den Gemeinschaftsunternehmen aufzurechnen, sofern hierauf nicht verzichtet wird, wenn diese für die Vermittlung eines den tatsächlichen Verhältnissen entsprechenden Bildes des Konzerns von untergeordneter Bede...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / (1) Ein-Perioden-Fall

Rz. 53 [Autor/Zitation] Beispiel 3 (Bilanzierung der periodengleichen Lieferung und Veräußerung von Vorratsvermögen): Lieferung selbst hergestellter Gegenstände durch das Konzernunternehmen A an das ebenfalls einbezogene Unternehmen B; Veräußerung nach Bearbeitung durch B an Dritte noch im gleichen Konzerngeschäftsjahr.mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.2.3.3 Erstmalige Anwendung; Übergangsregelung für Altverträge (§ 17 Abs 2 iVm § 34 Abs 10b KStG idF des AIFM-StAnpG)

Tz. 31 Stand: EL 114 – ET: 06/2024 Durch das sog Kroatien-StAnpG wurde der vorherige Wortlaut des § 17 KStG zu dessen Abs 1. Es wurde ein neuer Abs 2 angefügt, wonach § 34 Abs 10b KStG idFd Art 12 des Ges v 18.12.2013 (BGBl I 2013, 4318) entspr fortgilt. Wie bereits erwähnt (s Tz 2) wurde diese Regelung wegen der Neufassung des § 34 KStG durch das Kroatien-StAnpG erforderlich...mehr