Fachbeiträge & Kommentare zu Waren

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Jansen, SGG § 142 Beschlüsse / 2.2.2 Form der Begründung

Rz. 10 Aus der Begründungspflicht, aber auch aus dem Erfordernis der Zustellung (§ 133 Satz 2, § 142 Abs. 1, § 132 Satz 2 i. V. m. § 135) folgt, dass ein Beschluss, der der Begründungspflicht unterliegt, auch dann schriftlich (ggf. zum Sitzungsprotokoll diktiert) abgefasst werden muss, wenn er in der mündlichen Verhandlung ergangen und mündlich verkündet worden ist (vgl. Kop...mehr

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Jansen, SGG § 124 Entscheid... / 2.2.2 Bindung an den Verzicht

Rz. 11 Die Einverständniserklärung ist Prozesshandlung und wird mit Zugang bei Gericht wirksam. Das Gebot der Gewährung rechtlichen Gehörs fordert es nicht, den Prozessbeteiligten, bei denen wegen Zustimmung zu einer Entscheidung im schriftlichen Verfahren angefragt worden ist, vom Eingang der Zustimmungserklärung der anderen Beteiligten Mitteilung zu machen (BVerwG, Buchhol...mehr

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Jansen, SGG § 136 Inhalt de... / 2.1.4.1 Aufgabe, Anforderungen

Rz. 12 § 136 nennt selbst nicht die Anforderungen, die an die Entscheidungsgründe eines Urteils zu stellen sind. In § 128 Abs. 1 Satz 2 wird diesbezüglich ausgeführt, dass im Urteil die Gründe anzugeben sind, die für die richterliche Überzeugung leitend gewesen sind (vgl. die Komm. zu § 128 Rz. 26 f.). Gemäß dem nach § 202 entsprechend anwendbaren § 313 Abs. 3 ZPO (BSG, SGb ...mehr

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Jansen, SGG § 141 Materiell... / 2.1.3.5 Materielle Rechtskraft und Streitgegenstand

Rz. 16 Gemäß § 141 Abs. 1 binden rechtskräftige Urteile, soweit über den Streitgegenstand entschieden worden ist. Damit ist die Rechtskraftwirkung bewusst eng auf die Entscheidung über den Streitgegenstand begrenzt (vgl. zu § 121 VwGO: BVerwG, Urteil v. 18.9.2001, 1 C 4.01). Die Bindungswirkung der materiellen Rechtskraft umfasst nur die Urteilsformel und ist auf den darin e...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.1 Entstehungsgeschichte und Standort der Vorschrift

Rz. 1 Die Entstehungsgeschichte des § 26c UStG ist – wie die des zwischenzeitlich aufgehobenen § 26b UStG und des jetzigen § 26a Abs. 1 UStG – unmittelbar mit dem Steuerverkürzungsbekämpfungsgesetz (StVBG) aus dem Jahr 2001 verbunden. Inhaltlich stand § 26c UStG zunächst im untrennbaren Zusammenhang zu dem mWv 30.6.2021 aufgehobenen § 26b UStG, schon der Tatbestand verwies a...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.2.1 Die strafrechtlichen Grundlagen der Gewerbsmäßigkeit

Rz. 18 Das Tatbestandsmerkmal der Gewerbsmäßigkeit hat durch das Steuerverkürzungsbekämpfungsgesetz v. 19.12.2001[1] gleich mit zwei weiteren Vorschriften Einzug in das Steuerstrafrecht genommen, denn neben § 26c UStG wurde der bereits lange schon wieder aufgehobene[2] § 370a AO (Gewerbs- und Bandenmäßige Steuerhinterziehung) geschaffen. Im allgemeinen Strafrecht ist das Merk...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3 Die bandenmäßige Begehung

Rz. 43 Das Tatbestandsmerkmal der bandenmäßigen Begehung des § 26c UStG ist – wie das Merkmal der Gewerbsmäßigkeit – bereits Inhalt anderer allgemeiner Tatbestände des Strafgesetzbuchs und der AO (§ 373 AO). Der Begriff ist also gleichfalls kein neuer (originärer) Begriff des Steuerstrafrechts und insoweit kann auf allgemeine strafrechtliche Grundsätze zurückgegriffen werden...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
"In camera"-Verfahren (§ 86 Abs. 1 FGO) bei Umsatzsteuersatzermäßigung

Leitsatz 1. Der bei einer Konkurrentenklage beigeladene Steuerpflichtige ist Dritter im Sinne des § 86 Abs. 1 FGO, wobei die Offenbarung durch das Steuergeheimnis geschützter Daten im Rahmen von § 30 Abs. 4 Nr. 1 der Abgabenordnung zulässig ist, wenn dabei das Verhältnismäßigkeitsprinzip gewahrt wird. 2. Bei einer Konkurrentenklage gegen die Steuer­satzermäßigung der Umsätze ...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / b) Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und für bezogene Waren (§ 275 Abs. 2 Nr. 5 lit. a))

Rn. 51 Stand: EL 42 – ET: 05/2024 Nach den Ausführungen unter HdR-E, HGB § 275, Rn. 50ff., sind hier sämtliche Aufwendungen für diese Stoffe bzw. Waren zu erfassen. Zwecks Definition der Periodenaufwendungen ist zu unterscheiden zwischenmehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / b) Herstellungskosten der zur Erzielung der Umsatzerlöse erbrachten Leistungen (§ 275 Abs. 3 Nr. 2)

Rn. 131 Stand: EL 42 – ET: 05/2024 In die betrieblichen Aufwendungen der drei Funktionsbereiche "Herstellung" (bzw. "Anschaffung von Handelswaren"), "Vertrieb" und "Allg. Verwaltung" sowie in den Restposten "Sonstiges" gehen – aus der Sicht des GKV – folgende Aufwandsarten ein: "Materialaufwand", "Personalaufwand", "AfA" (außer auf Finanzanlagen und Wertpapiere des UV – vgl. ...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / a) Umfang des Postens

Rn. 50 Stand: EL 42 – ET: 05/2024 Unter Posten Nr. 5 sind gesondert auszuweisen: AfA auf RHB sowie bezogene Waren, soweit diese die "in der Kapitalgesellschaft üblichen Abschreibungen überschreiten", sind nicht im Posten Nr. 5, sondern im Posten Nr. 7 lit. b) ...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. Umsatzerlöse (§ 275 Abs. 2 Nr. 1)

Rn. 32 Stand: EL 42 – ET: 05/2024 Die sicherlich bedeutendste Änderung des BilRUG war die Neudefinition des Begriffs der "UE". Gemäß § 277 Abs. 1 (a. F.) waren unter den "UE" "Erlöse aus dem Verkauf und der Vermietung oder Verpachtung von für die gewöhnliche Geschäftstätigkeit typischen Erzeugnisse und Waren sowie [...] Dienstleistungen" abzgl. USt und Erlösschmälerungen (wie...mehr

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Anlagevermögen oder Umlaufv... / 3.2 Umgliederung aufgrund Nutzungsänderung

Nach R 6.1 Abs. 2 EStR gehören nur die Wirtschaftsgüter zum Umlaufvermögen, die zur Veräußerung, zur Verarbeitung oder zum Verbrauch angeschafft oder hergestellt worden sind. Ein Vermögensgegenstand/Wirtschaftsgut wird dann Anlagevermögen, wenn sich seine bisherige Zweckbestimmung ändert und diese nicht unverändert aufrechterhalten bleiben kann.[1] Wirtschaftsgüter, die urspr...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 2. Gesamtkostenverfahren ("nature of expense method")

Rn. 162 Stand: EL 42 – ET: 05/2024 Als erste Darstellungsform der GuV wird das GKV im Standard angesprochen. Dabei werden die Aufwendungen wie nach HGB nach ihrer Art und nicht (wie im UKV) nach Funktionsbereichen gegliedert. In IAS 1.102 (ED/2019/7.69) ist eine beispielhafte Gliederung nach dem GKV angegeben (vgl. auch IAS 1.IG6 (Part I)):mehr

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Anlagevermögen oder Umlaufv... / 4.4.2 Schaufensterware im Handel

Handelsbetriebe gestalten ihre Schaufenster möglichst werbewirksam. Dazu gehört auch die Präsentation der zu verkaufenden Ware für Werbezwecke. Hier gilt grundsätzlich die Rechtsprechung des BFH zu Vorführwagen eines Kfz-Händlers.[1] Praxis-Beispiel Schaufensterware eines Einzelhändlers Ein Händler für Brautmoden möchte ein hochwertiges Kleid in das Schaufenster stellen und do...mehr

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Anlagevermögen oder Umlaufv... / 3.1 Keine Umgliederung bei bloßer Verkaufsabsicht

Nach R 6.1 Abs. 2 EStR gehören nur die Wirtschaftsgüter zum Umlaufvermögen, die zur Veräußerung, zur Verarbeitung oder zum Verbrauch angeschafft oder hergestellt worden sind. Hierunter fallen vornehmlich Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe, Erzeugnisse und Waren sowie Kassenbestände. Ein Vermögensgegenstand/Wirtschaftsgut des Anlagevermögens, dessen Veräußerung beabsichtigt oder...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / c) Verluste aus dem Abgang von Vermögensgegenständen des Umlaufvermögens (außer Vorräten), Abschreibungen auf Umlaufvermögen (außer Vorräten und Wertpapieren), soweit diese den üblichen Rahmen nicht überschreiten

Rn. 73 Stand: EL 42 – ET: 05/2024 Nicht unter Posten Nr. 8 sind auszuweisen:mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 2. Erhöhung oder Verminderung des Bestands an fertigen und unfertigen Erzeugnissen (§ 275 Abs. 2 Nr. 2)

Rn. 33 Stand: EL 42 – ET: 05/2024 Dieser Posten ist durch die Rechen- und Ausweistechnik des GKV bedingt (vgl. HdR-E, HGB § 275, Rn. 13ff.). Er entspricht i. d. R. dem Wertunterschied zwischen den Beträgen, die in der zum Ende des GJ aufgestellten Bilanz und der VJ-Bilanz für unfertige und fertige Erzeugnisse ausgewiesen sind. M.a.W.: Es wird hier also die Veränderung der bil...mehr

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Anlagevermögen oder Umlaufv... / 4.2.2 Domain-Adresse

Im täglichen Sprachgebrauch ist jeder selbstständige Name einer Internetseite eine Domain und umfasst den individuellen Namen (z. B. "haufe") inklusive der Länderkennung (z. B. ".de") oder der organisatorischen Kennung (z. B. ".com" oder ".net"). Einige Unternehmen registrieren diverse verfügbare Domains auf ihren Namen und veräußern diese anschließend. Andere Unternehmen si...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / II. Erstellung der Gewinn- und Verlustrechnung nach dem Umsatzkostenverfahren

Rn. 147 Stand: EL 42 – ET: 05/2024 Zur Überleitung der in obiger Übersicht dargestellten GuV in der Form des GKV nach § 275 Abs. 2 auf das UKV gemäß § 275 Abs. 3 sind die unter HdR-E, HGB § 275, Rn. 111ff., entwickelten Grundsätze heranzuziehen. Wegen der (regelmäßig und auch in diesem Beispiel bestehenden) Identität der Posten Nr. 9 bis Nr. 17 nach § 275 Abs. 2 mit den Poste...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 3. Umsatzkostenverfahren ("function of expense or cost of sales method")

Rn. 166 Stand: EL 42 – ET: 05/2024 Neben dem GKV ist als zweite Darstellungsform das UKV zugelassen. Es ordnet die Aufwendungen den jeweiligen Funktionsbereichen zu. In IAS 1.103 (ED/2019/7.70) findet sich eine beispielhafte Gliederung (vgl. auch IAS 1.IG6 (Part I)):mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 2. Kritische Würdigung

Rn. 18 Stand: EL 42 – ET: 05/2024 Um das GKV und UKV gegeneinander abzuwägen, sind diese in der Literatur genannten Argumente einer kritischen Würdigung zu unterziehen: Ad (1): Wie bereits unter HdR-E, HGB § 275, Rn. 5ff., ausgeführt, ist im Hinblick auf die Aussagefähigkeit der GuV eine eindeutige Rangordnung in der Weise, dass Aufwendungen besser nach Arten oder Funktionsber...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. Abgrenzung der Vorschrift vom betriebswirtschaftlichen Risikomanagement

Rn. 92 Stand: EL 42 – ET: 05/2024 Die sich mit dem KonTraG entwickelte Diskussion im Schrifttum wurde um Aspekte der Wirtschaftsprüfung sowie der beteiligten Institutionen, die bei Umsetzung der Normen mitwirken sollten, bereichert, wobei traditionelle Elemente der Betriebswirtschaftslehre diskutiert und in einen neuen Kontext gestellt sowie ganze betriebliche Abteilungen leg...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. AG

Rn. 73 Stand: EL 42 – ET: 05/2024 Die Vorschrift ist grds. von allen AG unabhängig von ihrer Größe, Branche o. Ä. zu beachten (vgl. auch Bartone (2002), S. 41). Entsprechend verhält es sich für dualistisch (vgl. Art. 9 Abs. 1 lit. c) ii) der SE-VO) wie monistisch strukturierte SE (vgl. § 22 Abs. 3 Satz 2 SEAG). Rn. 74 Stand: EL 42 – ET: 05/2024 Für KGaA ist festzuhalten, dass e...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / II. Allgemeine Grundsätze sowie gesetzliche Regelungen zur Gestaltung einer aussagefähigen Gewinn- und Verlustrechnung

Rn. 3 Stand: EL 42 – ET: 05/2024 Dem externen Leser der GuV stehen – neben der Bilanz sowie (ggf.) dem Anhang, der KFR, dem EK-Spiegel und dem Lagebericht (vgl. § 264 Abs. 1 Satz ;1f.) – keine weiteren Informationen zur Verfügung (dass der JA auf fakultativer Grundlage noch um eine Segmentberichterstattung erweitert werden kann, sei an dieser Stelle lediglich angemerkt). Umso...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / E. Sondertatbestände (§ 93 Abs. 3 AktG)

Tz. 56 Stand: EL 36 – ET: 06/2022 § 93 Abs. 3 AktG zählt eine Reihe besonderer Tatbestände auf, in denen die Vorstandsmitglieder der Gesellschaft "namentlich zum Ersatz verpflichtet" sind. Es sind durchweg Verletzungen wichtiger Vorschriften des AktG, die die Kap.-Grundlagen und den Vermögensbestand der AG sichern sollen. Im Einzelnen handelt es sich um die folgenden Verstöße...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / f) Sonstige betriebliche Aufwendungen (§ 275 Abs. 3 Nr. 7)

Rn. 141 Stand: EL 42 – ET: 05/2024 Der "Restposten" Nr. 7 für bisher noch nicht zugeordnete Aufwendungen ist ebenfalls periodenbezogen (vgl. HdR-E, HGB § 275, Rn. 108, 126ff.) und kann sämtliche Arten betrieblicher Aufwendungen (Posten Nr. 5 bis Nr. 8 nach § 275 Abs. 2) enthalten. Trotz identischer Bezeichnung ist der Posten Nr. 7 nach dem UKV inhaltlich anders definiert und ...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / A. Überblick

Rn. 1 Stand: EL 42 – ET: 05/2024 Die Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) wurde im Zuge des Gesetzes zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen (MoMiG) vom 23.10.2008 (BGBl. I 2008, S. 2026ff.) mit Wirkung vom 01.11.2008 eingeführt. Der deutsche Gesetzgeber wollte mit dieser modifizierten GmbH Unternehmensgründern eine Rechtsform mit gering...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / A. Entstehung und Entwicklung

Rn. 1 Stand: EL 42 – ET: 05/2024 Das Publizitätsgesetz – amtlich: Gesetz über die Rechnungslegung von bestimmten Unternehmen und Konzernen (PublG) vom 15.08.1969 – stammt aus dem Jahr 1969 (vgl. BGBl. I 1969, S. 1189ff.; fernerhin Biener (1973)). Es handelt sich um eigenständige RL-Vorschriften, die bestimmten UN und Konzernen Auflagen hinsichtlich Substanz, Form, Prüfung und...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / c) Erträge aus der Herabsetzung von Pauschalwertberichtigungen zu Forderungen

Rn. 43 Stand: EL 42 – ET: 05/2024 Eine Pauschalwertberichtigung zu Forderungen, hier betreffend das allg. Kreditrisiko, einschließlich etwaiger Zinseffekte aus langem Zahlungsziel, kann zu allen Arten von Forderungen gebildet werden und ist dann bei diesen aktivisch abzusetzen. Der Pauschalwertberichtigung steht § 240 Abs. 4 nicht entgegen, da nicht der Wert bestimmter Forder...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Überblick

Rn. 201 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 Gemäß § 317 Abs. 5 hat der AP bei der Durchführung einer AP die internationalen PS anzuwenden, die von der EU-KOM i. R.d. Komitologieverfahrens (vgl. hierzu Brinkmann/Spiess, KoR 2006, S. 395 (407f.); Klein/Klaas, WPg 2006, S. 885 (893f.)) angenommen worden sind. § 317 Abs. 5 verankert Art. 26 Abs. 1 Satz 1 der AP-R im deutschen Gesetz. Die ...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 14. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag (§ 275 Abs. 2 Nr. 14)

Rn. 91 Stand: EL 42 – ET: 05/2024 Die konsequente Trennung im Ausweis von gewinnabhängigen und anderen Steueraufwendungen ist durch die Bilanz-R (zuvor: 4. EG-R) sowie die international überwiegende Praxis bedingt. Sie ist im Hinblick auf die Aussagefähigkeit der GuV zu begrüßen, wenngleich nicht zu verkennen ist, dass für den externen Leser wegen fehlender Kenntnis von z. B....mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 4. Folgen einer Pflichtverletzung des Vorstands

Rn. 135 Stand: EL 42 – ET: 05/2024 Wie dargestellt sind verschiedene Begriffe weder durch Gesetz noch durch Rspr. hinreichend konkretisiert. Unter Aspekten der Rechtssicherheit sowie für die hier angestrebte Darstellung möglicher Folgen einer Pflichtverletzung erweist sich dies als problematisch. Ermessensspielräume sind vom Gesetzgeber zur Erhaltung der Leitungsautonomie zwa...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 2. Durchführung der Konzernabschlussprüfung

Rn. 132 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 Mit dem durch das BilMoG geänderten § 317 Abs. 3 Satz 2 ist Art. 27 lit. a) und b) der AP-R 2006/43/EG (ABl. EU, L 157/87ff. vom 09.06.2006, ABl. EU, L 158/196ff. vom 27.05.2014) im deutschen Gesetz verankert worden. Danach haben die Mitgliedstaaten sicherzustellen, dass der KA-Prüfer bei der Prüfung der konsolidierten Abschlüsse eines Konze...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / a) Abgrenzungsprobleme und Lösungen

Rn. 122 Stand: EL 42 – ET: 05/2024 Bei der Abgrenzung dieser vier Posten voneinander treten Probleme und Zweifelsfragen in zweifacher Hinsicht auf, die in Literatur und Praxis unterschiedlich gelöst werden:mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / aa) Soziale Abgaben

Rn. 59 Stand: EL 42 – ET: 05/2024 Unter diesem Posten werden die gesetzlichen Pflichtabgaben, soweit sie vom UN zu tragen sind (Arbeitgeberanteile), ausgewiesen. Dazu gehören die gesetzlich vorgeschriebenen Beitragsanteile des UN für seine Mitarbeiter an die Sozialversicherung (Renten-, Kranken- und Arbeitslosenversicherung, Knappschaft) sowie die Berufsgenossenschaft. Die AN...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / b) Konzernbuchführung

Rn. 15 Stand: EL 42 – ET: 05/2024 Ergänzend soll hier die Fragestellung betrachtet werden, ob eine AG als zur Konzern-RL verpflichtetes MU eine eigenständige Konzernbuchführung einzurichten hat, m.a.W., ob der Umfang der erforderlichen Handelsbücher verpflichtend um eine Konzernbuchführung zu erweitern ist. Nach Ruhnke umfasst die Konzernbuchführung alle "Vorkehrungen, die für...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. Verantwortlicher Personenkreis innerhalb der AG

Rn. 24 Stand: EL 42 – ET: 05/2024 Verantwortliches Organ für die Erfüllung der Buchführungspflicht ist der Vorstand. Durch § 94 AktG werden hierdurch auch stellvertretende Vorstandsmitglieder erfasst. § 91 Abs. 1 AktG stellt die Gesamtverantwortung des Vorstands für die Erfüllung der Buchführungspflicht klar (vgl. Hüffer-AktG (2024), § 91, Rn. 2). Betont wird diese öffentlich...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 9. Erträge aus Beteiligungen, davon aus verbundenen Unternehmen (§ 275 Abs. 2 Nr. 9)

Rn. 78 Stand: EL 42 – ET: 05/2024 Die Erfassung von Erträgen in diesem Posten setzt voraus, dass die ihnen zugrunde liegenden Beteiligungen in der Bilanz als solche ausgewiesen sind (bzw. während des GJ ausgewiesen waren). Aufgrund der Aufgliederung der Finanzanlagen in § 266 Abs. 2 sowie der Bezeichnung der Posten Nr. 9 und Nr. 10 in § 275 Abs. 2 sind in diesen Posten die au...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / II. Anwendungsbereich und Zuständigkeit

Rn. 151 Stand: EL 42 – ET: 05/2024 Der Anwendungsbereich der Regelung des § 91 Abs. 3 AktG beschränkt sich auf eine börsennotierte Gesellschaft (vgl. § 3 Abs. 2). Dies ist im Hinblick auf die Absicht des Gesetzgebers, eine ausdrückliche Verpflichtung flankierend zu bereits für kap.-marktorientierte bestehenden Berichts- und Prüfungspflichten zur Einrichtung der Systeme zu sch...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / a) Inhalt des Postens

Rn. 34 Stand: EL 42 – ET: 05/2024 Auch dieser Posten ist durch die Ausweistechnik des GKV bedingt, nach der alle Aufwendungen der Periode in voller Höhe und unsaldiert auszuweisen sind. Diese Aufwendungen führen z. T. aber zu Leistungen bzw. VG. Soweit diese in der Bilanz aktiviert werden, müssen die dafür entstandenen Aufwendungen in der GuV neutralisiert werden. Dies wieder...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / a) Sonstige betriebliche Erträge – ein "Auffangposten"

Rn. 38 Stand: EL 42 – ET: 05/2024 Der Inhalt des Postens "Sonstige betriebliche Erträge" ist im Gesetz nicht definiert oder abgegrenzt, ergibt sich aber aus der Gliederungssystematik des Gesetzes. Es handelt sich um einen "Auffangposten" (bzw. Sammelposten) für alle Erträge, die nicht entsprechend § 275 Abs. 2 oder sonstiger Vorschriften (vgl. z. B. § 277 Abs. 3 Satz 2 ebenso...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Anwendungsbereich

Rn. 153 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 Gemäß § 328 Abs. 1 Satz 4 sind bestimmte kap.-marktorientierte UN dazu verpflichtet, ihren Jahresfinanzbericht im Extensible Hypertext Markup Language (XHTML-)Format offenzulegen (vgl. Komarek, WPg 2018, S. 693; Obst, WPg 2019, S. 771ff.). Jahresfinanzberichte umfassen gemäß den §§ 114, 117 WpHG den JA nach nationalem Recht und den Lageberic...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / H. Wesentliche Abweichungen nach IFRS

Rn. 40 Stand: EL 40 – ET: 09/2023 Im Normengefüge der IFRS existieren grds. keine zu § 264c vergleichbaren (rechtsformspezifischen) Sonderregelungen. Dennoch sieht etwa (auch) IAS 24.18 vor, Finanzierungstransaktionen zwischen nahe stehenden UN und Personen, wie etwa Ausleihungen oder Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern, angeben zu müssen (vgl. auch IAS 24.21(g) bzw. ...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / g) Andere Erträge, für die kein spezieller Posten im Gliederungsschema vorgesehen ist

Rn. 48 Stand: EL 42 – ET: 05/2024 Bis zur Verabschiedung des BilRUG hat § 275 Abs. 2 (a. F.) zwischen "Sonstige[n] betriebliche[n] Erträge[n]" (Posten Nr. 4) und "a.o. Erträge[n]" (Posten Nr. 15) unterschieden. Unter Posten Nr. 4 wurden lediglich diejenigen Erträge erfasst, die aus der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit resultierten, für die das Gliederungsschema jedoch keinen g...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Gegenstand und Umfang

Rn. 120 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 Die Prüfung des KA umfasst die Komponenten der Konzern-RL, nämlich Sofern der KA um eine freiwillige Segmentberichterstattung (vgl. § 297 Abs. 1 Satz 2) erweitert wird, ist auch diese durch den KA-Prüfe...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. Geltungsbereich

Rn. 208 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 § 317 Abs. 5 sieht die Pflicht zur Anwendung der von der EU-KOM adaptierten ISA vor. Damit werden AP verpflichtet, bei der Durchführung von gesetzlichen AP die von der EU-KOM übernommenen und damit verbindlich anerkannten internationalen PS anzuwenden. Die ISA sind damit die gesetzlich normierte Grundlage für die AP nach den §§ 316ff. Dabei ...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 3. Folgen einer Pflichtverletzung des Vorstands

Rn. 163 Stand: EL 42 – ET: 05/2024 Die Pflichten aus § 91 Abs. 3 AktG betreffen die Vorstandsmitglieder der AG in Gesamtverantwortung (vgl. § 93 Abs. 2 Satz 1 AktG). Die Aufgabe der Einrichtung eines wirksamen IKS und Risikomanagementsystems obliegt grds. dem gesamten Organ "Vorstand". Durch eine Ressortaufteilung kann die Zuständigkeit einem bestimmten Ressort (hier in aller...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 6. GmbH mit (mitbestimmtem) Aufsichtsrat

Rn. 31 Stand: EL 42 – ET: 05/2024 Ist für die GmbH ein AR zu bestellen, gelten für die Auf- und Feststellung des JA sowie für seine Prüfung und Offenlegung gesonderte Vorschriften. Ein AR ist zu bestellen, sofern der Gesellschaftsvertrag seine Bestellung vorsieht. die GmbH mitbestimmt ist, wenn also ein AR nach den mitbestimmungsrechtlichen Gesetzen mit AN-Beteiligung zu bilden...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 2. Grenzen der Verschwiegenheitspflicht

Tz. 27 Stand: EL 36 – ET: 06/2022 Die Verschwiegenheitspflicht besteht grds. nicht innerhalb des Vorstands und nicht im Verhältnis zum AR. Den AR-Mitgliedern gegenüber ist der Vorstand zur unbedingten Offenheit verpflichtet, was sich aus der Berichtspflicht des Vorstands gegenüber dem AR nach § 90 AktG und ergänzenden Bestimmungen ergibt (vgl. OLG München, Urteil vom 14.03.20...mehr