Sie verwenden eine veraltete Browser-Version. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen in der Funktion sowie Darstellung führen. Daher empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser wie z.B. Microsoft Edge zu verwenden.
Personal
Steuern
Finance
Immobilien
Controlling
Themen
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Haufe.de
Shop
Service & Support
Newsletter
Kontakt & Feedback
Login

Personal Steuern Finance Immobilien Controlling Öffentlicher Dienst Recht Arbeitsschutz Sozialwesen
Immobilien
Controlling
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Themen

1. Verantwortlicher Personenkreis innerhalb der AG

Dr. Matthias Heiden , Dr. Christian F. Bosse
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen
 

Rn. 24

Stand: EL 42 – ET: 05/2024

Verantwortliches Organ für die Erfüllung der Buchführungspflicht ist der Vorstand. Durch § 94 AktG werden hierdurch auch stellvertretende Vorstandsmitglieder erfasst. § 91 Abs. 1 AktG stellt die Gesamtverantwortung des Vorstands für die Erfüllung der Buchführungspflicht klar (vgl. Hüffer-AktG (2024), § 91, Rn. 2). Betont wird diese öffentlich-rechtliche Gesamtverantwortung durch die ebenfalls zur Buchführungspflicht zählende Unterzeichnung des JA (vgl. § 245 Abs. 1) durch sämtliche ordentlichen und stellvertretenden Vorstandsmitglieder (vgl. Maluck/Göbel, WPg 1978, S. 624 (625); KK-AktG (1996), § 91, Rn. 3).

Von dieser Verpflichtung können Vorstandsmitglieder grds. weder durch

  • Satzung,
  • Anstellungsvertrag,
  • HV-Beschluss noch
  • AR-Beschluss

entbunden werden. Dies unterstreicht das öffentlich-rechtliche Interesse an der Erfüllung der privatrechtlichen Verpflichtung des Vorstands gegenüber der Gesellschaft.

Gleiches gilt für die im Folgenden zu erörternden Rechtsfolgen einer Pflichtverletzung (vgl. HdR-E, AktG § 91, Rn. 40ff.). Auch fehlende Buchführungskenntnisse entbinden nicht von dieser Verpflichtung. Jedoch können die konkreten Buchführungsaufgaben sachkundigen Mitarbeitern oder außenstehenden Dritten übertragen werden.

Pflichtbefreiend können lediglich eine wirksame Abberufung oder Amtsniederlegung eines Vorstands sein. Im Falle einer Suspendierung, gerichtlicher Beschränkungen oder längerer Erkrankung sollte für eine Überwachung der Buchführung durch andere Vorstandsmitglieder oder Mitarbeiter Vorsorge getroffen werden (vgl. ADS (1997), § 91 AktG, Rn. 7, m. w. N.).

 

Rn. 25

Stand: EL 42 – ET: 05/2024

In der UN-Praxis wird die Buchführungsverantwortung i. R.e. Geschäftsordnung nach § 77 AktG regelmäßig einem zuständigen Vorstandsmitglied übertrag...

Dieser Inhalt ist unter anderem im Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel) enthalten. Sie wollen mehr?

Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen

Meistgelesene Beiträge
  • Gewährleistungsrückstellung darf den Pauschalsatz von 0,5 % übersteigen.
    275
  • Fahrten der Kinder zur Schule als Werbungskosten bzw. außergewöhnliche Belastungen
    230
  • Vermietung zur kurzfristigen Beherbergung von Fremden
    186
  • Steuerschuldnerschaft bei Schrottmaterialien (zu § 13b Abs. 2 Nr. 7 UStG)
    162
  • Fahrtkosten für Besuche eines pflegebedürftigen Angehörigen als außergewöhnliche Belastung
    146
  • Nachweis der Steuerschuldnerschaft bei Bauleistungen und Gebäudereinigungsleistungen (zu § 13b Abs. 2 Nr. 4 und Nr. 8 UStG)
    143
  • Einbau einer Klimaanlage als nachträglicher Herstellungsaufwand eines Gebäudes
    139
  • Schwangerschaft: Beschäftigungsverbot oder Arbeitsunfähigkeit
    137
  • Vermieterpfandrecht für Mietforderungen in der Insolvenz des Mieters
    122
  • Nächtliches Alkoholverkaufsverbot an Tankstellen verfassungsgemäß
    117
  • Arnold/Tillmanns, BUrlG § 5 Teilurlaub / 2.6 Zwölftelung bei Ausscheiden in der zweiten Jahreshälfte
    110
  • Dachrinnenreinigung auf den Mieter umlegbar
    107
  • Steuerbefreiung bei Vermietungsleistungen (zu § 4 Nr. 12 UStG)
    107
  • Steuerschuldnerschaft bei Gebäudereinigung (zu § 13b UStG)
    107
  • Nachträgliche Befristung unbefristeter Arbeitsverträge
    104
  • Angabe des Zeitpunkts der Leistung in der Rechnung
    102
  • Keine Umsatzsteuer auf Parkgebühren i.S.v. § 6a Abs. 6 StVG
    96
  • Befreiung von der Prüfungspflicht zum Angestelltenlehrgang II bei der Eingruppierung eines Arbeitnehmers
    94
  • Begleitperson (Beistand) darf grundsätzlich zur Eigentümerversammlung mitgebracht werden
    94
  • Einheit des Verhinderungsfalls im Falle Entgeltfortzahlung wegen Krankheit
    91
Weitere Inhalte finden Sie u.a. in folgendem Produkt Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)

Top-Themen

Steuerfachangestellte am Schreibtisch mit Laptop frontalansicht

Steuerberatungsgebühren: Möglichkeiten und Spielräume der Abrechnung

mehr

Aktuelles zur Nachhaltigkeitsberichterstattung

Omnibus-Paket I: Nachhaltigkeit

mehr

Jahreswechsel-Kampagne 2025 2026

Relevante Gesetzesänderungen, Verwaltungsanweisungen und BFH-Entscheidungen

mehr

Parkplatz E-Auto Ladestation E-Mobilität

Elektrofahrzeuge – Steuerliche Behandlung des Aufladens beim Arbeitgeber

mehr

Fachkräftemangel Vorstellungsgespräch leere Stühle auf Flur

Geringwertige Wirtschaftsgüter 2026

mehr

Dienstwagen Auto Firmenwagen Rückspiegel

Pkw-Nutzung: Welche Varianten Unternehmer wählen können

mehr

Green Transformation Symbolbild

ESRS VSME: Freiwillige Nachhaltigkeitsberichterstattung für KMU

mehr

Kleines Flugzeug

Repräsentationskosten

mehr

Mitarbeiter in einem Lager

Stichprobeninventur

mehr

Hand gibt Münze in Einmachglas als Spardose

Rückstellung für Betriebsprüfung

mehr

Downloads

Controller Magazin Special 2023

Innovative Software für das Controlling

mehr

Whitepaper Sustainability Fin

Kostenloses Whitepaper: Nachhaltigkeit

mehr

CM SWK 2017

Controller Magazin Spezial Software 2017

mehr

Zum Haufe Shop
Empfehlung


Zum Thema Finance
IFRS-Wissen auf Knopfdruck: Rechnungslegung nach IFRS
Rechnungslegung nach IFRS online

Testen Sie jetzt kostenlos den führenden IFRS-Kommentar für die Praxis. Über 100 Autor:innen, aktuelle Standards, Checklisten, Anwendungshinweise für die Praxis und IFRS/HGB-Synopse – alles in einer Datenbank. Kein Installationsaufwand. Direkt loslegen!

Newsletter Steuern und Buchhaltung

Aktuelle Informationen aus den Bereichen Steuern und Buchhaltung frei Haus - abonnieren Sie unseren Newsletter:

  • Für Praktiker im Rechnungswesen
  • Buchhaltung und Lohnbuchhaltung
  • Alles rund um betriebliche Steuern
Haufe Fachmagazine
Themensuche
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
Zum Finance Archiv
Haufe Group
Haufe People Operations Haufe Fachwissen Haufe Onlinetraining Haufe HR-Software Haufe Digitale Personalakte Lexware rudolf.ai - Haufe meets AI
Weiterführende Links
RSS Newsletter FAQ Mediadaten Presse Editorial Code of Conduct Redaktionsrichtlinie zum KI-Einsatz Netiquette Sitemap Buchautor:in werden bei Haufe
Kontakt
Kontakt & Feedback AGB Cookie-Einstellungen Compliance Datenschutz Impressum
Haufe Rechnungswesen Shop
Rechnungswesen Produkte Lösungen zu Buchführung, Bilanzierung & Jahresabschluss Bücher zu Buchführung, Bilanzierung & Jahresabschluss Produkte zu Kostenrechnung Produkte zur IFRS-Rechnungslegung Haufe Shop Buchwelt

    Weitere Produkte zum Thema:

    × Profitieren Sie von personalisierten Inhalten, Angeboten und Services!

    Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.

    Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

    Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an.

    Mehr Informationen Nein, Danke Akzeptieren