Fachbeiträge & Kommentare zu Waren

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 12: Konzernabschlus... / 14.1.2.2.1 Gesamtkostenverfahren

Rz. 526 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Aus den Bestimmungen des § 305 Abs. 1 Nr. 1 HGB sind zwei generelle Gebote ableitbar: Die konzerninternen Umsatzerlöse sind mit den darauf entfallenden Aufwendungen zu verrechnen. Bei Aktivierung der Leistung durch den Empfänger sind bei Anwendung des Gesamtkostenverfahrens die Umsatzerlöse stattdessen in Bestandserhöhungen oder andere aktivie...mehr

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Kapitel 5: Ansatz, Bewertun... / 3.1.2.5.4.1 Zur Veräußerung gehaltene langfristige Vermögenswerte und Veräußerungsgruppen

Rz. 579 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Die Anwendung der Bewertungs- und Ausweisregeln des IFRS 5 hängt entscheidend davon ab, wie ein Vermögenswert oder eine Gruppe von Vermögenswerten nach den Klassifizierungsvorgaben des IFRS 5 einzustufen ist. Ein langfristiger Vermögenswert (non-current asset), d. h., ein einzelner Anlagegegenstand (z. B. Fabrikgebäude, Maschine) ist nach IF...mehr

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Kapitel 9: Kapitalflussrech... / 1.1.2.3.2 Direkte Ermittlung

Rz. 13 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Bei der direkten Ermittlung des Cashflows aus der laufenden Geschäftstätigkeit, sind die Zahlungen dieses Tätigkeitsbereichs unmittelbar auszuweisen. DRS 21 schreibt nachfolgende Mindestgliederung vor (DRS 21.39).mehr

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Kapitel 5: Ansatz, Bewertun... / 5.1.2 IFRS

Rz. 906 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Da der IAS 2 keine expliziten Regelungen hinsichtlich des Bilanzansatzes von Vorräten enthält, sind hier die allgemeinen Ansatzkriterien für Vermögenswerte des Rahmenkonzepts 2010 heranzuziehen. Die Vorräte müssen daher zunächst die Definitionskriterien eines Vermögenswertes erfüllen. Nach RK 4.3 (2010) ist ein Vermögenswert eine gegenwärtig...mehr

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Kapitel 5: Ansatz, Bewertun... / 5.2.1.4.2 Niedriger beizulegender Wert

Rz. 948 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Ist ein einheitlicher Börsen- oder Marktpreis nicht feststellbar, wird nach überwiegend vertretener Auffassung der Beschaffungsmarkt für maßgeblich gehalten, sofern ein Fremdbezug möglich ist;[1] falls nicht, wird die Maßgeblichkeit des Absatzmarktes für die Preisfindung anerkannt. Für Handelswaren und Überbestände an unfertigen und fertigen...mehr

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Kapitel 2: Allgemeine Vorsc... / 1.1.2.4.1 Buchungssätze

Rz. 26 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Gewohnheitsrechtlich und entgegen des Wortlautes von § 238 Abs. 1 Satz 1 HGB bucht der Kaufmann nicht unmittelbar seine Handelsgeschäfte, sondern in Gestalt von sog. Buchungssätzen nur die Änderungen der Lage seines Vermögens. BEISPIEL Nicht schon der Abschluss des Kaufvertrages, sondern erst Lieferung der Ware oder Kaufpreiszahlung werden ver...mehr

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Kapitel 10: Anhangangaben / 2.1.2.22 Geschäfte mit Nahestehenden (Nr. 21)

Rz. 81 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Im Anhang sind gem. § 285 Nr. 21 HGB Angaben zu den wesentlichen, nicht zu marktüblichen Bedingungen zustande gekommenen Geschäften des Unternehmens mit nahestehenden Unternehmen und Personen geboten. Aus der Gesetzesbegründung ergibt sich, dass sich der Gesetzgeber an IAS 24 (Related Party Disclosures) orientiert hat, sodass auch diesbezügli...mehr

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Kapitel 17: Fehlerhafte Bil... / 3.2.1.1.1 Subjektiver Fehlerbegriff im Binnensystem der IFRS

Rz. 77 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Den IFRS liegt in ihrem Binnensystem nach überzeugender Auffassung ein subjektiver Fehlerbegriff zugrunde.[1] Für die Fehlerkorrektur ergibt sich dies aus der Definition in IAS 8.5. Ein früherer Abschluss ist nach IAS 8.5 fehlerhaft, wenn er im Widerspruch zu den IFRS einen im Geschäftsjahr verwirklichten Sachverhalt nicht berücksichtigt oder...mehr

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Kapitel 10: Anhangangaben / 2.1.2.6 Zusatzangaben im Umsatzkostenverfahren (Nr. 8)

Rz. 54 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Stellt ein Unternehmen seine GuV nach dem Umsatzkostenverfahren auf, müssen im Anhang der Materialaufwand sowie der Personalaufwand des jeweiligen Geschäftsjahres zwingend angegeben werden. Hierbei handelt es sich um Posten, die im Gesamtkostenverfahren, aber im Umsatzkostenverfahren eben nicht vorgesehen sind. Die Anhangangabe behebt dieses ...mehr

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Kapitel 3: Besondere Anford... / 8.1.2.1.1 Emission von Wertpapieren

Rz. 240 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Der Begriff des Wertpapiers ist in der IAS-VO nicht definiert. Es ist auf die Definition des Wertpapiers in Art. 4 Abs. 1 Nr. 18 der Finanzmarktrichtlinie (RL 2004/39/EG v. 21.4.2004)[1] abzustellen.[2] Entscheidend ist danach, dass das betreffende Instrument an den Kapitalmärkten handelbar ist. Auf die Einordnung als Eigen- oder Fremdkapita...mehr

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Kapitel 11: Lage- und Manag... / 4.3.3.8 Rückforderung variabler Vergütungsbestandteile von Vorstands- und Aufsichtsratsmitgliedern (§ 162 Abs. 1 Satz 2 Nr. 4 AktG)

Rz. 446 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Anzugeben ist gem. § 162 Abs. 1 Satz 2 Nr. 4 AktG, ob und wie von sog. Clawback -Klauseln Gebrauch gemacht wurde und variable Vergütungsbestandteile zurückgefordert wurden. Wenn dies der Fall war, müssen die Angaben neben Namen und Position des Organmitglieds, die Art der zurückgeforderten variablen Vergütungsbestandteile (sachgerechterweise ...mehr

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Kapitel 2: Allgemeine Vorsc... / 4.1.2.3 Vor- oder nachverlagerte Stichtagsinventur

Rz. 77 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Nach Abs. 3 ist es zulässig, die Inventur auch ohne mengenmäßige Bestandsfortschreibung vom Bilanzstichtag zeitlich weg zu verlagern, und zwar sowohl zurück als auch vorwärts (vor- oder nachverlagerte Stichtagsinventur). Erlaubt ist also die wertmäßige Rückrechnung oder Fortschreibung des Bestands ohne ein zu einem einzigen Zeitpunkt erstellt...mehr

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Kapitel 12: Konzernabschlus... / 8.1.2.1.5 Gliederungsvorschriften (§§ 265, 266, 268 Abs. 1 bis 7, §§ 270, 271, 272 Abs. 1 bis 4, 275, 277 HGB)

Rz. 279 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 § 265 HGB: Die allgemeinen Gliederungsgrundsätze für Bilanz und GuV (vgl. Kapitel 5 Tz. 352 ff.) gelten im Konzernabschluss entsprechend: Grundsatz der Darstellungsstetigkeit (Abs. 1) Angabe von Vorjahresbeträgen (Abs. 2)[1] Vermerk der Zugehörigkeit zu verschiedenen Posten (Abs. 3) Gliederung bei mehreren Geschäftszweigen (Abs. 4) Weitere Unterg...mehr

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Kapitel 7: Aktiva und Passi... / 5.1 § 254 HGB

Rz. 460 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 § 254 Bildung von Bewertungseinheiten 1Werden Vermögensgegenstände, Schulden, schwebende Geschäfte oder mit hoher Wahrscheinlichkeit erwartete Transaktionen zum Ausgleich gegenläufiger Wertänderungen oder Zahlungsströme aus dem Eintritt vergleichbarer Risiken mit Finanzinstrumenten zusammengefasst (Bewertungseinheit), sind § 249 Abs. 1, § 25...mehr

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Kapitel 16: Rechnungslegung... / 5.1.2.1 Schuldtitel

Rz. 63 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 § 327a HGB befreit kapitalmarktorientierte Kapitalgesellschaften, die ausschließlich zum Handel an einem organisierten Markt zugelassene Schuldtitel mit einer Mindeststückelung 100.000 EUR oder dem am Ausgabetag entsprechenden Gegenwert einer anderen Währung begeben, von der verkürzten Einreichungsfrist des § 325 Abs. 4 Satz1 HGB und unterwir...mehr

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Kapitel 8: Gewinn- und Verl... / 1.1 § 275 HGB

Rz. 1 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 § 275 Gliederung (1) 1Die Gewinn- und Verlustrechnung ist in Staffelform nach dem Gesamtkostenverfahren oder dem Umsatzkostenverfahren aufzustellen. 2Dabei sind die in Absatz 2 oder 3 bezeichneten Posten in der angegebenen Reihenfolge gesondert auszuweisen. (2) Bei Anwendung des Gesamtkostenverfahrens sind auszuweisen:mehr

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Kapitel 5: Ansatz, Bewertun... / 5.1.1.1 Vermögensgegenstände

Rz. 902 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Im Vorratsvermögen werden Vermögensgegenstände erfasst, die dem Unternehmen nicht dauerhaft zu dienen bestimmt sind, sondern die im betrieblichen "Leistungserstellungsprozess" erworben, bearbeitet, verarbeitet, verbraucht und veräußert werden.[1] Es handelt sich um die Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe, die zunächst zu unfertigen und sodann zu...mehr

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Kapitel 2: Allgemeine Vorsc... / 3.1.2.1 Inventar, Inventur, Inventarpflicht, Eröffnungsinventar

Rz. 55 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Zur Buchführungspflicht eines jeden Kaufmanns gehört die Inventarpflicht. Konsequent gilt die durch BilMoG eingeführte Befreiung des § 241a HGB für "kleine" Kaufleute auch hier. Inventar ist das genaue Verzeichnis aller Vermögensgegenstände und Schulden mit Angabe ihrer Werte (Abs. 1). Das Gesetz spricht vom Anfangs- oder Eröffnungsinventar, ...mehr

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Kapitel 4: Rechnungslegungs... / 1.2.1.1 Überblick

Rz. 61 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Aus der Kapitalmarktorientierung der IFRS folgt, dass die Vergleichbarkeit verschiedener Unternehmen und Unternehmensanteile ("Waren" auf dem Kapitalmarkt) eine besonders bedeutsame Anforderung an den Jahresabschluss nach IFRS ist. Das Ziel der Vergleichbarkeit kommt sowohl in IASB CF.2.24 (2018)[1] als auch in IASC F.39 (1989)[2] zum Ausdruc...mehr

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Kapitel 18: Haftung für feh... / 4.2 GmbH-Recht

Rz. 55 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Wäre bei zutreffender Bilanzierung eine Unterbilanz ausgewiesen worden, wären Ausschüttungen an die GmbH-Gesellschafter unzulässig gewesen. § 31 GmbHG statuiert einen strengen Erstattungsanspruch, der sich auf die volle Höhe des an den Gesellschafter ausgezahlten Betrags beläuft.[1] § 31 Abs. 3 GmbHG statuiert eine Ausfallhaftung der Mitgesel...mehr

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Kapitel 19: Straf-, Buß- un... / 3.2 §§ 335, 335a HGB (Ordnungsgeldvorschriften)

Rz. 213 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 § 335 Festsetzung von Ordnungsgeld; Verordnungsermächtigungen (1) 1Gegen die Mitglieder des vertretungsberechtigten Organs einer Kapitalgesellschaft, die § 325 über die Pflicht zur Offenlegung des Jahresabschlusses, des Lageberichts, des Konzernabschlusses, des Konzernlageberichts und anderer Unterlagen der Rechnungslegung oder § 325a über die...mehr

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Kapitel 8: Gewinn- und Verl... / 1.1.2.2 Das Gesamtkostenverfahren

Rz. 10 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Im Gesamtkostenverfahren werden die Aufwendungen nach Arten (Personal, Material etc.) aufgegliedert, während im Umsatzkostenverfahren nach Funktionen (Herstellungskosten, Vertriebskosten) aufgegliedert wird.[1] Der Posten Umsatzerlöse (vgl. § 275 Abs. 2 Nr. 1 HGB) ist in beiden Verfahren identisch, wird in § 277 Abs. 1 HGB definiert und daher...mehr

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Kapitel 5: Ansatz, Bewertun... / 3.3.1 HGB

Rz. 799 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Zu den handelsrechtlichen Ausweisvorschriften wird im Wesentlichen auf die Darstellung in Tz. 352 ff. verwiesen. Rz. 800 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Sachanlagen sind in Abgrenzung zu Immaterialgütern und Finanzanlagen körperliche Gegenstände. Die Abgrenzung von grundstücksgleichen Rechten zu Immaterialgütern ist nicht unproblematisch und nach d...mehr

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Kapitel 7: Aktiva und Passi... / 3.1.1.1.5.3 Wechsel des Durchführungswegs

Rz. 288 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Als Wechsel des Durchführungswegs wird bezeichnet, wenn ein bisher durchgeführter Durchführungsweg der betrieblichen Altersversorgung (vgl. Tz. 272 f.) durch einen anderen abgelöst wird. Praxisrelevant ist vor allem der Wechsel aus einer unmittelbaren Altersversorgungszusage hin zu einem mittelbaren Durchführungsweg, um infolgedessen vom Ans...mehr

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Kapitel 12: Konzernabschlus... / 7.1.2.1.4 Kapitalflussrechnung

Rz. 218 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Die Kapitalflussrechnung ist der vierte Pflichtbestandteil des Konzernabschlusses. Ihre inhaltliche Ausgestaltung ist im HGB nicht näher geregelt. Die Praxis stützt sich auf DRS 21 (bislang DRS 2), der sich inhaltlich an IAS 7 orientiert. Die Kapitalflussrechnung ist eine liquiditätsbezogene Zeitraumrechnung, in der Bestandsveränderungen/die...mehr

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Kapitel 15: Prüfung / 5.1.2.1.2 Prüfungsrecht (Abs. 1 Satz 2)

Rz. 138 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Nach dem Wortlaut des § 320 Abs. 1 Satz 2 HGB haben die gesetzlichen Vertreter dem Abschlussprüfer die Prüfung von Büchern und Schriften sowie von Vermögensgegenständen und Schulden, namentlich die Kasse und die Bestände an Wertpapieren und Waren, zu gestatten. So erstreckt sich das Prüfungsrecht auf alle im Zusammenhang mit rechnungslegungs...mehr

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Kapitel 4: Rechnungslegungs... / 1.2.2.3.2.2 Grundprinzipien der Gliederung

Rz. 76 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 IAS 1.54 enthält eine Aufzählung der Vermögenswerte, Schulden und Eigenkapitalpositionen, die in der Bilanz in der Regel mindestens aufgegliedert darzustellen sind. Der Standard schreibt aber weder die Reihenfolge noch die Gliederung der Bilanz vor.[1] IAS 1.57 Satz 1 und Satz 2 heben diesen Grundsatz der Gliederungsfreiheit noch einmal deutl...mehr

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Kapitel 2: Allgemeine Vorsc... / 1.1.2.3.2 Arten der Buchführung

Rz. 23a Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Traditionell kann man zwischen der einfachen und der doppelten Buchführung sowie der kameralistischen Buchführung unterscheiden.[1] Im Rahmen der einfachen Buchführung werden nur diejenigen Geschäftsvorfälle erfasst und gebucht, die aus Gründen der Kontrolle bzw. der Inventaraufstellung unverzichtbar erscheinen. Hierunter fallen z. B. Kassen...mehr

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Kapitel 5: Ansatz, Bewertun... / 1.3.1.2 § 266 HGB

Rz. 384 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 § 266 Gliederung der Bilanz (1) 1Die Bilanz ist in Kontoform aufzustellen. 2Dabei haben mittelgroße und große Kapitalgesellschaften (§ 267 Absatz 2 und 3) auf der Aktivseite die in Absatz 2 und auf der Passivseite die in Absatz 3 bezeichneten Posten gesondert und in der vorgeschriebenen Reihenfolge auszuweisen. 3Kleine Kapitalgesellschaften ...mehr

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Kapitel 12: Konzernabschlus... / 12.1.2.1.2.2 Unechte Aufrechnungsdifferenzen

Rz. 471 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Unechte Aufrechnungsdifferenzen, die sich zwischen den in den Konzernabschluss einzubeziehenden Unternehmen ergeben, werden bereits in deren Jahresabschlüssen bzw. in der Handelsbilanz II berichtigt. Sofern die Korrektur unterblieben ist, kann diese auch noch im Rahmen der Schuldenkonsolidierung durchgeführt werden. Bei Vorliegen unwesentlic...mehr

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Kapitel 15: Prüfung / 5.1 § 320 HGB

Rz. 132 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 § 320 Vorlagepflicht. Auskunftsrecht (1) 1Die gesetzlichen Vertreter der Kapitalgesellschaft haben dem Abschlußprüfer den Jahresabschluß, den Lagebericht und den gesonderten nichtfinanziellen Bericht unverzüglich nach der Aufstellung vorzulegen. 2Sie haben ihm zu gestatten, die Bücher und Schriften der Kapitalgesellschaft sowie die Vermögens...mehr

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Kapitel 2: Allgemeine Vorsc... / 1.1.2.1 Handelsbücher: Begriff und Bedeutung

Rz. 14 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Das HGB setzt den Begriff der Handelsbücher voraus. Welche Bücher unter den Begriff fallen und wie sie zu führen sind, ergibt sich aus den GoB. Zu unterscheiden sind Grundbücher (Journale), Hauptbücher und Nebenbücher (Hilfsbücher). Grundbücher dienen der vollständigen Erfassung und Sicherstellung aller Geschäftsvorfälle und sind deshalb chro...mehr

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Kapitel 9: Kapitalflussrech... / 1.1.2.3.3 Indirekte Ermittlung

Rz. 18 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Die indirekte Ermittlung des Cashflows aus laufender Geschäftstätigkeit erfolgt im Rahmen einer Überleitungsrechnung. Hierbei wird das Periodenergebnis um die zahlungsunwirksamen Aufwendungen und Erträge sowie um der Investitions- und Finanzierungstätigkeit zuzuordnende Posten bereinigt und um erfolgsneutrale zahlungswirksame Bestandsänderung...mehr

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Kapitel 12: Konzernabschlus... / 11.2.2.1.1 Vorliegen eines Geschäftsbetriebs

Rz. 392 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Entscheidend für die Qualifizierung einer Transaktion oder eines anderen Ereignisses als Unternehmenszusammenschluss ist, dass die erworbenen Vermögenswerte sowie die übernommenen Schulden einen Geschäftsbetrieb darstellen. Liegt kein Geschäftsbetrieb vor, so ist die Transaktion bzw. das Ereignis als Erwerb von Vermögenswerten zu bilanzieren ...mehr

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Kapitel 5: Ansatz, Bewertun... / 3.2.1.1.2.2 Technische Anlagen und Maschinen

Rz. 648 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Sie sind mit dem Kaufpreis anzusetzen, den der Kaufmann für sie bezahlt hat. Hinzu kommen Kosten der Inbetriebnahme. Sie gehören zu den Anschaffungskosten, weil der Anschaffungsbegriff auch die Inbetriebnahme umfasst. Ihre Berücksichtigung birgt die Gefahr der Überbewertung[1]: zwar werden Kosten der Inbetriebnahme seitens des Käufers bei de...mehr

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Kapitel 5: Ansatz, Bewertun... / 1.2.1.1.2.2.4 Grundsatz der Einzelbewertung (§ 252 Abs. 1 Nr. 3 HGB)

Rz. 93 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Der Grundsatz der Einzelbewertung gebietet es, Vermögensgegenstände und Schulden zum Abschlussstichtag einzeln zu bewerten. So wie Vermögensgegenstände und Schulden einzeln anzusetzen sind und insbesondere nicht vor Ansatz miteinander verrechnet werden dürfen, so sind sie auch jeder für sich zu bewerten. Zur Abgrenzung der Vermögensgegenständ...mehr

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Kapitel 10: Anhangangaben / 2.1.2.25 Bewertungsparameter für Pensionsrückstellungen (Nr. 24)

Rz. 94 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Zu den Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen sind gem. § 285 Nr. 24 HGB das angewandte versicherungsmathematische Berechnungsverfahren und die grundlegenden Annahmen der Berechnung, wie Zinssatz (einschließlich der Methodik seiner Ermittlung sowie der Angabe, ob die Vereinfachungsregelung des § 253 Abs. 2 Satz 2 HGB in Ans...mehr

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Kapitel 8: Gewinn- und Verl... / 2.2.2.4.2 Umsatzrealisierung bei Mehrkomponentengeschäften

Rz. 190 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Nach IFRS 15 sind einerseits mehrere voneinander abgrenzbare Leistungsverpflichtungen innerhalb eines Vertrags zu identifizieren und separat zu bilanzieren (IFRS 15.22, .27). Andererseits sind mehrere Verträge als eine Leistungsverpflichtung zu bilanzieren, wenn sie mit demselben Kunden oder diesem nahe stehenden Parteien, in zeitlicher Nähe...mehr

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Kapitel 12: Konzernabschlus... / 1.2.2.1.3 Bestimmung der relevanten Aktivitäten

Rz. 48 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Die Bedeutung der Identifizierung von relevanten Aktivitäten beruht darauf, dass die Erfüllung des Kriteriums der Entscheidungsgewalt hiervon abhängt. So hat diejenige Person Entscheidungsgewalt über ein Unternehmen, die auf der Grundlage schuld- oder gesellschaftsrechtlicher Rechtspositionen die relevanten Aktivitäten bestimmen kann (IFRS 10...mehr

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Kapitel 6: Ansatz, Bewertun... / 3.1.2.1.7 Belastende Verträge (Drohverlustrückstellung)

Rz. 445 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Wie bereits im Zusammenhang mit dem Anwendungsbereich des IAS 37 (vgl. Tz. 417) dargestellt, unterliegen auch Rückstellungen für drohende Verluste aus schwebenden Geschäften der Passivierungspflicht nach IAS 37. Dabei ist es essenziell, dass es sich um einen verlustträchtigen, d. h. einen belastenden Vertrag (onerous contract) handelt, der e...mehr

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Kapitel 12: Konzernabschlus... / 4.1.2.1.2 Bruttomethode

Rz. 122 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Eine Befreiung nach der Bruttomethode kommt in Betracht, wenn am Abschlussstichtag des Jahresabschlusses und am vorhergehenden Abschlussstichtag mindestens zwei der drei nachstehenden Merkmale zutreffen: Die Bilanzsummen in den Bilanzen des Mutterunternehmens und der Tochterunternehmen, die in den Konzernabschluss einzubeziehen wären, überste...mehr

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Kapitel 12: Konzernabschlus... / 12.2.2.1 Unechte Aufrechnungsdifferenzen

Rz. 477 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Unechte Aufrechnungsdifferenzen sind auf buchungstechnische Unzulänglichkeiten zurückzuführen. Hierzu zählen insbesondere zeitliche Buchungsunterschiede, die auf differierenden Realisationszeitpunkten zwischen den betrachteten Einheiten beruhen. Daneben führen auch Fehlbuchungen zu unechten Aufrechnungsdifferenzen. Die auf diese Weise entste...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Vorsteuerabzug / Zusammenfassung

Begriff Wesensmerkmal des Mehrwertsteuersystems ist bei umsatzsteuerlichen Unternehmern das Recht auf Vorsteuerabzug. Durch den Abzug der Vorsteuer wird erreicht, dass die Umsatzsteuer für den Unternehmer grds. erfolgsneutral bleibt. Die Umsatzsteuer wirkt sich mithin regelmäßig nicht auf das Betriebsergebnis aus. Damit steht dem Unternehmer Anlagevermögen, eine erworbene Wa...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 5: Ansatz, Bewertun... / 1.2.1.1.2.2.6.2 Einzelfälle

Rz. 100 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Verkaufsgeschäfte Im Falle von Verkaufsgeschäften besteht die Problematik, dass unterschiedliche Zeitpunkte existieren, die für eine Ertragsrealisation in Betracht kommen. Denn es bestehen Gefahrtragungsregeln, Widerrufsrechte und Gewährleistungsrechte, die dafür sorgen, dass ein Ertrag nicht bereits dann als sicher verdient gelten kann, wenn...mehr

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Kapitel 10: Anhangangaben / 5.1.1.2 Entstehungsgeschichte

Rz. 198 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 § 251 HGB wurde mit dem BiRiLiG von 1985 ins HGB aufgenommen. Zuvor waren Haftungsverhältnisse im Gliederungsschema des § 151 Abs. 5 AktG 1965 und im Erläuterungsbericht gem. § 160 Abs. 3 Nr. 7 AktG 1965 angesprochen. In der Rechnungslegungspraxis war ein GoB anerkannt, wonach auch für andere Kaufleute als für AGs Haftungsverhältnisse auszuw...mehr

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Kapitel 6: Ansatz, Bewertun... / 2.3.1.2.1.3 Geltungsbereich

Rz. 179 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Die Vorschrift ist grundsätzlich auf alle Kapitalgesellschaften anwendbar. Mit den in § 264c Abs. 2 HGB vorgegebenen Modifikationen kann sie auch auf Personengesellschaften angewendet werden; jedoch sind die Unterschiede zu groß, sodass § 272 HGB praktisch dort nicht angewendet wird.[1] Insbesondere der gesellschaftsrechtliche Zusammenhang z...mehr

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Kapitel 12: Konzernabschlus... / 4.1 § 293 HGB

Rz. 113 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 § 293 Größenabhängige Befreiungen (1) 1Ein Mutterunternehmen ist von der Pflicht, einen Konzernabschluß und einen Konzernlagebericht aufzustellen, befreit, wenn am Abschlußstichtag seines Jahresabschlusses und am vorhergehenden Abschlußstichtag mindestens zwei der drei nachstehenden Merkmale zutreffen: Die Bilanzsummen in den Bilanzen des Mutt...mehr

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Kapitel 6: Ansatz, Bewertun... / 4.3.1 HGB

Rz. 583 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Sind künftige Aufwendungen hinsichtlich der Existenz und der Höhe gewiss, sind sie als Verbindlichkeiten zu passivieren. Wann eine Verbindlichkeit auszuweisen ist, ergibt sich nach allgemeinen Grundsätzen. Kleine Kapitalgesellschaften können gem. § 266 Abs. 1 Satz 3 HGB auf den aufgegliederten Ausweis der Verbindlichkeiten verzichten. Abgese...mehr

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Kapitel 18: Haftung für feh... / 2.1.2.4.2 Schadensumfang

Rz. 27 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Gem. § 323 Abs. 2 Nr. 3 HGB ist der Haftungsumfang auf 1,5 Mio. EUR beschränkt; bei einem Unternehmen von öffentlichem Interesse (§ 316a Satz 2 Nr. 1 HGB) ist die Haftung gem. § 323 Abs. 2 Nr. 1 HGB auf 16 Mio. EUR beschränkt, bei CRR-Kreditinstituten und Versicherungen (§ 316a Satz 2 Nr. 2 Nr. 3 HGB) ist die Haftung gem. § 323 Abs. 2 Nr. 2 H...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 10: Anhangangaben / 2.1.2.24 Bewertungseinheiten (Nr. 23)

Rz. 88 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Gem. § 254 HGB dürfen Vermögensgegenstände, Schulden, schwebende Geschäfte oder mit hoher Wahrscheinlichkeit erwartete Transaktionen mit Finanzinstrumenten als Bewertungseinheit zusammengefasst werden. Gegenläufige Wertänderungen oder Zahlungsströme aus dem Eintritt vergleichbarer Risiken gleichen sich auf diese Weise aus. Geht eine KapGes ök...mehr