Fachbeiträge & Kommentare zu Waren

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§ 7 Muster / F. Abrechnung nach § 10 RVG

Rz. 9 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 7.9: Abrechnung nach § 10 RVG Rechtsanwalt Meier Herrn Otto Müller Musterstraße 24 12345 Musterstadt Unfallschadensregulierung in Sachen Müller/König Vergütungsabrechnung Sehr geehrter Herr Müller, nach Abschluss des Mandates darf ich meine Tätigkeit wie folgt in Rechnung stellen: Leistungszeit: 12.6.2025 bis 31.7.2025...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 4. Rechtsfolgen von Mängeln.

Rn 8 Formverstöße sind unschädlich, wenn sie nur bei Abfassung der Niederschrift unterlaufen sind, also nur deren Inhalt betreffen und nicht den Errichtungsakt als solchen (vgl für einen Verstoß gg § 13 I 2 BeurkG Ddorf NJW-RR 20, 837 [OLG Hamm 04.05.2020 - 13 WF 66/20]). Die Bestimmung nimmt Rücksicht darauf, dass beim Bürgermeistertestament Formfehler typischerweise leicht...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Zweck.

Rn 1 Die Norm ermöglicht dem Pflichtteilsberechtigten aus Billigkeitsgründen, seine Ausschlagung nach §§ 2306, 2307 (ggf durch Verstreichenlassen der Erklärungsfrist; § 2307 II) rückwirkend durch Anfechtung (§ 1957) zu vernichten, wenn ihm unbekannt war, dass Belastungen iSv § 2306 zur Zeit der Ausschlagung weggefallen waren. Er verliert dann neben der in Wirklichkeit unbela...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) Vor Reisebeginn kann der Reisende jederzeit vom Vertrag zurücktreten. Tritt der Reisende vom Vertrag zurück, verliert der Reiseveranstalter den Anspruch auf den vereinbarten Reisepreis. Der Reiseveranstalter kann jedoch eine angemessene Entschädigung verlangen. (2) Im Vertrag können, auch durch vorformulierte Vertragsbedingungen, angemessene Entschädigungspauschalen fest...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Andere Schadensposten.

Rn 6 Als weitere Schadensposten kommen in Betracht Verzögerungs- (§ 280 II, § 286) und Begleitschäden (§ 280 I). Dann sind die Verzögerungsschäden zu ersetzen, soweit sie bis zum Rücktritt entstanden waren; später entstandene nur bei Verzug mit den Pflichten aus dem Rücktritt und der Schadensersatzforderung; Einzelheiten bei Herresthal JZ 07, 798 [BGH 31.01.2007 - StB 18/06]...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, VersAusglG § 49 VersAusglG – Übergangsvorschrift für Auswirkungen des Versorgungsausgleichs in besonderen Fällen.

Gesetzestext Für Verfahren nach den §§ 4 bis 10 des Gesetzes zur Regelung von Härten im Versorgungsausgleich, in denen der Antrag beim Versorgungsträger vor dem 1. September 2009 eingegangen ist, ist das bis dahin geltende Recht weiterhin anzuwenden. Rn 1 Bestimmungen, die die nachträgliche Anpassung einer Entsch über den öffentlich-rechtlichen Wertausgleich aus bestimmten H...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Wissenszurechnung im Lichte der geänderten Dogmatik der Wissenszusammenrechnung.

Rn 23 Ein Teil der Rspr und Lehre hält trotz der geänderten Rspr zur Dogmatik der Wissenszurechnung in arbeitsteiligen Organisationen (s Rn 18 ff) an der Lehre von dem Organwissen einer juristischen Person fest und zieht die Grundsätze der Wissenszurechnung kraft Organisationspflicht nur ergänzend heran (BGH NJW 21, 1669 Rz 32, 36; WM 06, 194, 195 f; BGHZ 140, 54, 61; Bork R...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Beispielfälle aus der Rspr.

Rn 6 Ein Scheinbestandteil liegt vor bei: Baumschulbeständen und zum Verkauf bestimmten Pflanzen (RGZ 66, 89; Hamm NJW-RR 92, 1438); Behelfsheimen (BGHZ 8, 1, 5); Bootssteg (Schlesw SchlHA 91, 11); Grenzstein (Frankf NJW 84, 2303); Grabstein (Köln OLGZ 93, 113, LG Braunschweig NJW-RR 01, 715 [LG Braunschweig 18.07.2000 - 8 T 666/00 (426)]); Heizungs- oder Energieanlagen, die...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Angemessenheit der Teilungskosten

Rn 3 Die Versorgungsträger dürfen nur angemessene Teilungskosten in Abzug bringen. Der Abzug muss in einem angemessenen Verhältnis zu den dem Versorgungsträger durch den Vollzug der internen Teilung tatsächlich entstehenden Verwaltungskosten stehen. Nach der Gesetzesbegründung dürfen die Versorgungsträger die Kosten pauschalieren, wobei ein Abzug von bis zu 3 % des ehezeitbe...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Unterhaltsansprüche.

Rn 2 Durch Abs 1 werden die Vorschriften zum Familienunterhalt, Trennungsunterhalt sowie nachehelichen Unterhalt auf die unwirksame Ehe mit der Folge erstreckt, dass der nicht wirksam Verheiratete ab der Trennung so gestellt wird, als wenn die Ehe wirksam geschlossen worden wäre. Unterhaltsansprüche sind jedoch ausgeschlossen, wenn beide Personen bei der Eheschließung noch n...mehr

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AGS 09/2025, Auslagenerstat... / II. Aktenversendungspauschale

Das AG hat die vom Verteidiger geltend gemachte (zweite) Aktenversendungspauschale i.H.v. 12,00 EUR nebst Umsatzsteuer festgesetzt. Bezüglich dieser Aktenversendungspauschale könne der in Leipzig kanzleiansässige Verteidiger nicht darauf verwiesen werden, dass die Betroffene ihren Wohnsitz in Berlin hat und es dieser daher zuzumuten gewesen wäre, einen in Berlin kanzleiansäs...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Bedeutung.

Rn 1 Die Vorschrift erweitert den durch § 407 vermittelten Schuldnerschutz auf Rechtshandlungen des Schuldners ggü dem Zweitzessionar, der aufgrund des Prioritätsgrundsatzes die Forderung nicht mehr erwerben konnte. Die Rechtsfolge besteht wie bei § 407 darin, dass sich der wirkliche Neugläubiger so behandeln lassen muss, als wären die Rechtshandlungen im Verhältnis zwischen...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / V. Umfang.

Rn 70 Die Entlastung soll sich nach hM auf sämtliche Ansprüche erstrecken, die bekannt waren oder die bei sorgfältiger Prüfung hätten erkannt werden können; überzeugender ist der Ausschluss nur wegen erkannter Mängel. Im Einzelfall ist der zeitliche und gegenständliche Umfang der Entlastung zu ermitteln (BayObLG ZWE 00, 352, 353). IdR betrifft eine gesondert beschlossene Ent...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / 3. Regelungsumfang des § 1 Abs. 5

Rz. 2811 [Autor/Stand] § 1 als einseitige Korrekturvorschrift. Tatbestandsvoraussetzung einer Einkünftekorrektur nach § 1 Abs. 1 aufgrund einer Geschäftsbeziehung zwischen rechtlich selbständigen nahestehenden Unternehmen ist die Minderung der Einkünfte eines unbeschränkt oder beschränkt Stpfl. (Rz. 128 ff.). Die Rechtsfolge des § 1 Abs. 1, die in der gedanklichen Korrektur ...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / h) ATAD-UmsG und AbzStEntModG

Rz. 14.2 [Autor/Stand] Hintergrund und Ziele der Reform des § 1. § 1 wurde durch das AbzStEntModG v. 2.6.2021[2] und das ATADUmsG v. 25.6.2021[3] grundlegend reformiert. Ausweislich der Gesetzesbegründung zum AbzStEntModG[4] – verfolgt die Reform das Ziel, § 1 international an den OECD-Verrechnungspreisleitlinien auszurichten, um "klare Regelungen zur Bestimmung und Prüfung ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) In einem Allgemein-Verbraucherdarlehensvertrag ist eine Vereinbarung über ein Kündigungsrecht des Darlehensgebers unwirksam, wenn eine bestimmte Vertragslaufzeit vereinbart wurde oder die Kündigungsfrist zwei Monate unterschreitet. (2) 1Der Darlehensgeber ist bei entsprechender Vereinbarung berechtigt, die Auszahlung eines Allgemein-Verbraucherdarlehens, bei dem eine Zei...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) 1Tritt ein Verlobter von dem Verlöbnis zurück, so hat er dem anderen Verlobten und dessen Eltern sowie dritten Personen, welche an Stelle der Eltern gehandelt haben, den Schaden zu ersetzen, der daraus entstanden ist, dass sie in Erwartung der Ehe Aufwendungen gemacht haben oder Verbindlichkeiten eingegangen sind. 2Dem anderen Verlobten hat er auch den Schaden zu ersetz...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / 1. Ziele, Begriff und Bedeutung der Wegzugsbesteuerung

Rz. 21 [Autor/Stand] Zielsetzung der Wegzugsbesteuerung. Das deutsche Ertragsteuerrecht ist verfassungsrechtlich durch das Prinzip einer Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit geprägt. Das dieses konkretisierende Realisationsprinzip gebietet, dass Wertzuwächse im Ausgangspunkt erst bei einer transaktionsbedingten Gewinnrealisierung steuerrechtlich erfasst w...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / b) Anteile i.S.v. § 17 Abs. 1 Satz 1 EStG

"... von Anteilen im Sinne des § 17 Absatz 1 Satz 1 des Einkommensteuergesetzes ..." Rz. 333 [Autor/Stand] Überblick. Für sämtliche Wegzugsteuertatbestände i.S.v. § 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 gilt, dass die natürliche Person im Zeitpunkt der Verwirklichung des die Wegzugsbesteuerung auslösenden "Ereignisses" Anteile i.S.v. § 17 Abs. 1 Satz 1 EStG innehaben muss. Als Anteile ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Rechtsfolgen.

Rn 2 Erlischt nach §§ 946, 947 II, 948 das Eigentum an einer Sache, weil diese wesentlicher Bestandteil einer Hauptsache wird, führt dies gem 1 auch zum Erlöschen der an dieser Sache bestehenden dinglichen Rechte. Rn 3 Dingliche Rechte, die vor der Verbindung an der Hauptsache begründet waren, bestehen unverändert fort und erstrecken sich nach der Verbindung auch auf die wese...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / V. Perspektiven.

Rn 11 Heute und in der weiteren Zukunft werden die Entwicklung des BGB sowie des gesamten Privatrechts außerordentlich stark von der europäischen Rechtsentwicklung beeinflusst und geprägt (s.u. Rn 28 ff). Die moderne Komplexität sozialer Beziehungen sowie die darauf aufbauende Komplexität zivilrechtlicher Normzusammenhänge (Stichwort: Verrechtlichung aller Lebensbereiche) fü...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 1242 BGB – Wirkungen der rechtmäßigen Veräußerung.

Gesetzestext (1) 1Durch die rechtmäßige Veräußerung des Pfandes erlangt der Erwerber die gleichen Rechte, wie wenn er die Sache von dem Eigentümer erworben hätte. 2Dies gilt auch dann, wenn dem Pfandgläubiger der Zuschlag erteilt wird. (2) 1Pfandrechte an der Sache erlöschen, auch wenn sie dem Erwerber bekannt waren. 2Das Gleiche gilt von einem Nießbrauch, es sei denn, dass ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Funktion.

Rn 1 Während die §§ 842, 843 bloß die §§ 249, 252 konkretisieren, weichen die §§ 844, 845 davon ab: Sie bilden eigene Anspruchsgrundlagen für den Ersatz von Schäden Dritter, die von dem Delikt mittelbar betroffen sind, wobei § 844 die Ansprüche nach dem Tod eines Geschädigten regelt. Dabei geht es um die Beerdigungskosten (§ 844 I, und zwar ohne den Einwand, diese Kosten wär...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / IV. Bauwerkshaftung.

Rn 204 Auch die Haftung für mangelhafte Bauwerke sollte wegen ihrer strukturellen Parallelen zur deliktsrechtlichen Produkthaftung (dazu Schaub Haftung und Konkurrenzfragen bei mangelhaften Produkten und Bauwerken im deutschen und englischen Recht 99, insb 1, 66 ff, 402 ff) als Haftung für die Verletzung von Verkehrspflichten aufgefasst werden (so bereits MüKo/Mertens 3. Auf...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / 6. Abbildung der Gewinnabgrenzung

Rz. 2824 [Autor/Stand] Steuerbilanzielle Abbildung des Gesamtunternehmens. Kaufleute unterliegen in Deutschland gem. §§ 238 ff. HGB der handelsrechtlichen Buchführungspflicht und haben ihren Gewinn nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung zu ermitteln. Die handelsrechtliche Buchführungspflicht umfasst dabei sämtliche Unternehmensteile, d.h. auch ausländische Betriebs...mehr

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AGS 09/2025, Gebühren im Bu... / III. Keine Reduzierung bei Grundgebühr Nr. 5100 VV und bei der Verfahrensgebühr Nr. 5103 VV

1. Toleranzbereich Demgegenüber sei die Reduzierung der Grundgebühr Nr. 5100 VV und der Verfahrensgebühr Nr. 5103 RVG zu Unrecht erfolgt. Zutreffend verweise der Beschwerdeführer darauf, dass eine vom Antrag abweichende Gebührenfestsetzung auf die Fälle der Unbilligkeit beschränkt sei, in Normalfällen von der Mittelgebühr auszugehen sei und beantragte Gebühren, deren Höhe sic...mehr

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zfs 09/2025, Erstattungsfäh... / 1 Sachverhalt

Die Klägerin hatte in dem seit dem Jahr 2015 vor dem LG Leipzig anhängigen Rechtsstreit sechs Beklagte auf Schadensersatz in Anspruch genommen. Hinsichtlich der Beklagten zu 1 bis 4 hat das LG den Rechtsstreit unterbrochen, da jeweils Insolvenzverfahren über deren Vermögen eröffnet worden waren. Hinsichtlich der Beklagten zu 5 und 6 hat das LG Leipzig Termin zur mündlichen V...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Zustimmung.

Rn 3 Die Zustimmung und damit die Autorisierung des Zahlungsvorgangs kann vor der Ausführung (Einwilligung) und nach der Ausführung (Genehmigung) durch den Zahler erfolgen. Eine Bevollmächtigung ist möglich. Die zweite Variante (Genehmigung) kommt allerdings nur in Betracht, wenn vorher eine entspr Vereinbarung zwischen Zahler und Zahlungsdienstleister getroffen wurde. AGB r...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / a) Rangstufen.

Rn 42 Das Gesetz regelt die Rangverhältnisse zwischen mehreren Unterhaltsberechtigter in § 1609 wie folgt: Stufe 1 (§ 1609 Nr 1) Minderjährige unverheiratete Kinder, Volljährige unverheiratete Kinder bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres, solange sie im Haushalt der Eltern oder eines Elternteils leben und sich in der allgemeinen Schulausbildung befinden, § 1603 II 2 Stufe 2 (§...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Rechtsfolgen.

Rn 7 Zu Nacherben berufen sind die Personen, die die gesetzlichen Erben des Erblassers wären, wenn er erst zum Zeitpunkt des Nacherbfalls verstorben wäre (fiktive gesetzliche Erben). Wer dazu gehört, sagt im Zweifel § 2066 2. Es können dies ganz andere Personen sein als seine gesetzlichen Erben beim Erbfall. Ist die Abweichung zu groß, so kann die Auslegung ergeben, dass der...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) Übersteigen die für die Modernisierungsmaßnahme geltend gemachten Kosten für die Wohnung vor Abzug der Pauschale nach Satz 2 10.000 Euro nicht, so kann der Vermieter die Mieterhöhung nach einem vereinfachten Verfahren berechnen. Als Kosten, die für Erhaltungsmaßnahmen erforderlich gewesen wären (§ 559 Absatz 2), werden pauschal 30 Prozent der nach Satz 1 geltend gemacht...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 4. Schutzbedürfnis des Dritten.

Rn 10 BGHZ 133, 168, 172 fordert zusätzlich ein Schutzbedürfnis des Dritten. Dieses sei im Allgemeinen zu verneinen, wenn dem Dritten – gleich gg wen – eigene Vertragsansprüche zustehen, die zumindest einen gleichwertigen Inhalt haben wie die Ansprüche aus der Drittschutzwirkung. Daher hat BGHZ 70, 327, 330 eine Drittschutzwirkung des Hauptmietvertrages für den Untermieter v...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Verfahrensrecht.

Rn 25 Zwar setzt der Ausschluss des VA keinen Antrag voraus. Es ist jedoch zweckmäßig, einen ausdrücklichen Antrag zu stellen, wenn Härtegründe vorliegen. Das Gericht braucht trotz des gem § 26 FamFG geltenden Amtsermittlungsgrundsatzes nicht von sich aus nach Umständen zu forschen, die Anlass zur Prüfung geben können, ob die Härteklausel anzuwenden ist. Vielmehr ist es Sach...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Verjährung.

Rn 118 Nachforderungen aus einer formal wirksamen Abrechnung verjähren nach § 195 jew in 3 Jahren nach Zugang beim Mieter. Korrigiert der Vermieter eine grds wirksame Abrechnung innerhalb der Abrechnungsfrist, ändert sich nichts. Korrigiert er sie nach Ablauf der Abrechnungsfrist, ändert das auch nichts: Nachzahlungen und Guthaben waren bereits mit Zugang der formal wirksame...mehr

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FF 09/2025, Das Verfahren v... / I. Einleitung

Das güterichterliche Verfahren führt in der gerichtlichen Praxis nach wie vor ein Schattendasein. So sind im Jahr 2024 in Nordrhein-Westfalen bei 232.734 Zivilverfahren vor den Amtsgerichten lediglich 1.258 an den Güterichter verwiesen worden. Bei insgesamt 128.715 Verfahren in Familiensachen erfolgten 711 Verweisungen. Von den 74.556 erstinstanzlichen Zivilsachen vor den La...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 1490 BGB – Tod eines Abkömmlings.

Gesetzestext 1Stirbt ein anteilsberechtigter Abkömmling, so gehört sein Anteil an dem Gesamtgut nicht zu seinem Nachlass. 2Hinterlässt er Abkömmlinge, die anteilsberechtigt sein würden, wenn er den verstorbenen Ehegatten nicht überlebt hätte, so treten die Abkömmlinge an seine Stelle. 3Hinterlässt er solche Abkömmlinge nicht, so wächst sein Anteil den übrigen anteilsberecht...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Allgemeines.

Rn 1 Die Vorschrift regelt die Wirkungen der Anordnung, jedoch nicht abschließend; sie wird vielmehr ergänzt durch die §§ 1975–1977, 2000 und die §§ 241, 246, 784 ZPO. Geregelt sind zunächst die unmittelbaren Folgen hinsichtlich der Stellung des Erben, insb verliert der Erbe neben der Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis über den Nachlass auch die Aktiv- und Passivlegitimatio...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Allgemeines.

Rn 1 Die Vorschrift enthält für den gutgläubigen Erbschaftsbesitzer (bei Rechtshängigkeit vgl § 2033) hinsichtlich seiner Verwendungen eine Besserstellung im Vergleich zu den §§ 985 ff, da er nach §§ 1000–1003 Ersatz aller Verwendungen verlangen kann, gleichgültig, ob sie nützlich oder überflüssig waren oder auf einen anderen als den konkret herausverlangten Nachlassgegensta...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / 1. Überblick

Rz. 278 [Autor/Stand] Persönliche Voraussetzungen. Die Wegzugsteuertatbestände des § 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1–3 können wie bisher nur von natürlichen Personen als Anteilsinhabern i.S.v. § 17 Abs. 1 Satz 1 und Satz 3 EStG verwirklicht werden. Voraussetzung ist zudem nach dem Wortlaut des § 6 Abs. 1 Satz 1, dass es sich um "unbeschränkt Steuerpflichtige" handelt. Dies sind nach d...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Anwendungsbereich und Gesetzeszweck.

Rn 1 Die Vorschrift gilt ausschl für Eltern, denen die elterliche Sorge gemeinsam zusteht und die iSv § 1567 getrennt voneinander leben. Soweit die gemeinsame elterliche Sorge nur für einen Teilbereich besteht, ist § 1687 insoweit beschränkt anwendbar. Unerheblich ist, ob die Eltern miteinander verheiratet sind oder waren. Rn 2 Grds gilt auch bei getrennt lebenden Eltern § 16...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Einrichtungen.

Rn 11 Hierunter werden regelmäßig bewegliche Sachen subsumiert, die vom Mieter eingebracht (zur Behandlung des Eigentums Dritter vgl Frankf ZMR 16, 441) und mit dem Mietobjekt im Nutzungsinteresse des Mieters verbunden werden; verneint wird dies, wenn sie erforderlich waren, um die Mietsache überhaupt erst in den vertragsgemäßen Zustand zu versetzen (Naumbg ZMR 18, 748). Wenn...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) Ist auf Grund der §§ 574 bis 574b durch Einigung oder Urteil bestimmt worden, dass das Mietverhältnis auf bestimmte Zeit fortgesetzt wird, so kann der Mieter dessen weitere Fortsetzung nur verlangen, wenn dies durch eine wesentliche Änderung der Umstände gerechtfertigt ist oder wenn Umstände nicht eingetreten sind, deren vorgesehener Eintritt für die Zeitdauer der Forts...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Weitere Fortsetzung des auf bestimmte Zeit verlängerten Mietverhältnisses, § 574c I.

Rn 2 Bei Ablauf des durch Einigung der Parteien (§ 574a I) oder durch Urt auf bestimmte Zeit (§ 574a II) verlängerten Mietverhältnisses greift § 574c I ein. Ist dagegen das Mietverhältnis aufgrund anderer Umstände fortgesetzt worden (zB nach § 545) ist § 574 direkt anwendbar. Voraussetzung für eine erneute Verlängerung des bereits einmal verlängerten Mietverhältnisses ist ei...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Allgemeines.

Rn 13 Erbrechtliche Verfügungen können gg die guten Sitten verstoßen. Folge ist die Nichtigkeit der Verfügung, § 138 I (insb zur Sittenwidrigkeit von Bedingungen vgl §§ 2074, 2075 Rn 6 ff), soweit die Sittenwidrigkeit reicht. Angesichts der in Art 14 GG geschützten Testierfreiheit ist bei der Bejahung der Sittenwidrigkeit Zurückhaltung geboten. Voraussetzung ist das Vorliege...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Kosten.

Rn 3 Zu den Kosten, für die gehaftet wird, gehören die Kosten der Kündigung (§ 1141: Zustellung, Kosten für die Ermittlung des Eigentümers, Vertreterbestellung), nicht aber für die Beauftragung eines Anwalts zu diesem Zweck (aA MüKo/Lieder Rz 10), und die Kosten der Rechtsverfolgung. Voraussetzung ist, dass sie erforderlich waren (entspr Anwendung von §§ 91, 788 ZPO) und der...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / (b) Fremdvergleichsgrundsatz als Maßstab der Vorteilsprüfung

Rz. 53 [Autor/Stand] Kontrolle durch die Unionsgerichte. Die Urteile, mit denen das EuG in erster Instanz über die Fremdüblichkeit von Verrechnungspreisen im Kontext der Beihilfenkontrolle zu entscheiden hatte, umfassen teils über 100 Seiten und über 500 Rz., was die Komplexität der Materie bereits erahnen lässt. In diesem Zusammenhang ist zu erwähnen, dass die Unionsgericht...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Wirkung der Rückbeziehung.

Rn 2 Die Rückbeziehung hat nur schuldrechtliche Wirkung. Die Parteien sind demnach verpflichtet, einander das zu gewähren, was ihnen zugestanden hätte, wären die Wirkungen des Rechtsgeschäfts zum bestimmten Zeitpunkt eingetreten. Umfang und Art der Abwicklung richten sich nach der Parteivereinbarung, hilfsweise nach §§ 812 ff (BGH MDR 59, 658 [BGH 30.04.1959 - VIII ZR 174/58...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Begriff der Individualabrede.

Rn 2 Individualabreden sind ausdrücklich oder stillschweigend, mündlich oder schriftlich (BGH NJW 86, 1807 [BGH 06.03.1986 - III ZR 234/84]; NJW-RR 95, 180; BAG NZA 23, 629 Rz 26), vor, bei oder nach Vertragsabschluss getroffene (BAG NZA 23, 629 [BAG 25.01.2023 - 10 AZR 109/22] Rz 26; Stoffels Rz 347) Vereinbarungen der Parteien, die zwischen ihnen ausgehandelt (§ 305 Rn 11)...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / (1) Grundsatz: Anwendung einer kostenorientierten Verrechnungspreismethode (Abs. 1)

(1) 1 Die Mitwirkung einer Bau- und Montagebetriebsstätte an der Erfüllung des vom Bau- und Montageunternehmen abgeschlossenen Bau- und Montagevertrags gilt widerlegbar als anzunehmende schuldrechtliche Beziehung, die als Dienstleistung der Bau- und Montagebetriebsstätte gegenüber dem übrigen Unternehmen anzusehen ist. 2 Der Verrechnungspreis für die Dienstleistung ist ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / E. Binnenmarktklausel (Abs 4).

Rn 27 Parallel zu III verhindert die Binnenmarktklausel in IV eine Umgehung des Unionsrechts (Begr Kommission zum damaligen V des Art 3 ROM I). Danach bleiben bei reinen Binnenmarktsachverhalten die zwingenden Bestimmungen des Unionsrechts unberührt. IV hat im Laufe des Gesetzgebungsverfahrens mehrere Änderungen durchlaufen. Art 3 IV ROM I ließ die zwingenden Bestimmungen de...mehr