Fachbeiträge & Kommentare zu Waren

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Aktivvermögen.

Rn 5 Das Vermögen besteht aus der Summe aller geldwerten Sachen und Rechte, die dem Ehegatten am Stichtag gehörten bzw bereits entstanden waren. Ist ein Steuererstattungsanspruch, zB bei Eheschließung kurz vor dem Jahresende, beim Eintritt des Güterstandes noch nicht entstanden, ist er auch nicht im Anfangsvermögen zu berücksichtigen (BGH FamRZ 22, 425). Zum Stichtag vorhand...mehr

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zfs 09/2025, Einbeziehung v... / 1 Aus den Gründen:

“… II. 1. … Die Bekl. kann als VR den Entschädigungsbetrag, den sie an den Unfallgegner ihres VN geleistet hat, wegen ungerechtfertigter Bereicherung vom Kl. als VN zurückfordern, da er ohne rechtlichen Grund von seiner Haftung gegenüber dem Geschädigten befreit worden ist (vgl. OLG Köln, Urt. v. 29.5.1996 – 27 U 6/96 m.w.N …). a) Indem die Kl. an den Unfallgegner des Bekl. e...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / IV. Inhalt und Auslegung.

Rn 19 Der Inhalt der Grundbucheintragung ergibt sich durch Auslegung nach § 133 des Eintragungsvermerkes zusammen mit der nach § 874 in Bezug genommenen Eintragungsbewilligung (BGH NJW-RR 99, 167 [OLG Düsseldorf 04.08.1998 - 25 Wx 108/97]; Schöner/Stöber Rz 225, 293 mwN). Dabei dürfen zur Auslegung auch nicht eingetragene Teile der nach § 874 zulässigerweise in Bezug genomme...mehr

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FF 09/2025, Abänderung eine... / 1 Aus den Gründen

Anm. der Red.: Zur Thematik vgl. den Aufsatz von Herberger, Umgangsrecht im Zeitalter der Digitalisierung, in diesem Heft S. 341 ff. Gründe: I. [1] Der Antragsteller verfolgt mit der Beschwerde eine Abänderung der Regelung seines Umgangs mit dem Kind A. [2] Der Antragsteller (im Folgenden: Vater) und die Antragsgegnerin (im Folgenden: Mutter) sind die Eltern des Kindes A., geb...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / c) Nationales Recht

Rz. 703 [Autor/Stand] Aufgabe der Unterscheidung zwischen "uneingeschränkter" und "eingeschränkter" Vergleichbarkeit. § 1 Abs. 3 Sätze 1 und 2 a.F. haben zwischen "uneingeschränkter" und "eingeschränkter" Vergleichbarkeit unterschieden und hierbei die seinerzeitige Verwaltungspraxis in Tz. 3.4.12.7 VWG-Verfahren[2] übernommen, ohne diese Begriffe allerdings gesetzlich zu def...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, KSÜ Art 13 KSÜ

Art 13 KSÜ(1) Die Behörden eines Vertragsstaats, die nach den Artikeln 5 bis 10 zuständig sind, Maßnahmen zum Schutz der Person oder des Vermögens des Kindes zu treffen, dürfen diese Zuständigkeit nicht ausüben, wenn bei Einleitung des Verfahrens entsprechende Maßnahmen bei den Behörden eines anderen Vertragsstaats beantragt worden sind, die in jenem Zeitpunkt nach den Arti...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Einseitige Verfügungen von Todes wegen.

Rn 2 Andere als die zulässigen erbvertraglichen Verfügungen (II), zB eine Enterbung nach § 1938 (München DNotZ 06, 132, 133), kann jeder der Vertragschließenden einseitig treffen, soweit sie durch Testament getroffen werden können (§ 2299 I). Sie haben an der vertraglichen Bindung nicht teil, da für sie das Gleiche gilt, als wenn sie durch Testament getroffen worden wären (§...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Anwendungsbereich.

Rn 19 Die ausdrücklich für den Bankbereich und die Versicherungswirtschaft entwickelten Grundsätze der Wissenszurechnung kraft Pflicht zur Wissensorganisation gelten auch für andere am Rechtsverkehr teilnehmenden Organisationen und damit auch für Behörden (BGHZ 190, 210 Rz 17f). Sie sind jedoch nur innerhalb der nach außen auftretenden Organisationseinheit anwendbar (BGHZ 19...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / a) Grundlagen.

Rn 5 Vom Erstattungsanspruch umfasst sind alle Aufwendungen, die objektiv erforderlich waren, um die Mängel und deren Erscheinungsformen zu beseitigen (BGH NJW 73, 46 [BGH 12.10.1972 - VII ZR 51/72]). Weil die Selbstvornahme in der Sache nichts anderes ist als die – nun vom Besteller übernommene – Nacherfüllung (§ 635), lassen sich für den Umfang der Kostenerstattungspflicht...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Anknüpfung an das Herkunftsland nach Art 45 I.

Rn 4 Nach Art 45 I gilt für die bezeichneten Fahrzeugtypen das Herkunftslandprinzip. Bei Flugzeugen ist das Herkunftsland gem I Nr 1 iVm Art 17 des Chicagoer Abk v 7.12.44 über die internationale Zivilluftfahrt der Staat, in dem sie registriert sind. Auch Wasserfahrzeuge unterliegen, soweit sie registriert sind, dem Recht des Registerstaates, wobei es stets auf das Register ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Unberechtigte GoA.

Rn 2 Entspricht die Übernahme des Geschäfts nicht dem Interesse oder Willen des Geschäftsherrn (§ 683), kann der Geschäftsführer das Erlangte lediglich nach Bereicherungsrecht verlangen (vgl Loyal JZ 12, 1102; Rechtsfolgenverweisung: BGH WM 76, 1056; aA Gursky AcP 185, 13, 40). Erlangt ist jede Vermögensmehrung. Darunter fallen wertsteigernde Aufwendungen ebenso wie werterha...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / E. Ausweichklausel (Abs 5).

Rn 6 Eine besondere Ausweichklausel enthält Art 8 V Hs 1 (Bonomi YbPrIntL 08, 357). Das von den Parteien bestimmte Recht ist nicht anzuwenden, wenn seine Anwendung für eine der Parteien offensichtlich unbillige oder unangemessene Folgen hätte (krit Junker IPR § 19 Rz 24). Bei dieser Inhaltskontrolle wird man das objektiv anwendbare u das gewählte Recht zu vergleichen haben (...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Grundsatz.

Rn 79 Eine Jahresabrechnung (§ 28 II 2 WEG) ist keine Abrechnung iSd § 556 III 1 Hs 1 (LG Dessau-Roßlau ZMR 10, 471; Elzer ZMR 19, 825, 832). Die Jahresabrechnung, wären die Umlageschlüssel und der Abrechnungszeitraum gleich, enthält ua auch nicht umlagefähige Kosten, va – aber nicht nur – die Kosten der Verwaltung, den Beitrag des WEigtümers zu Rückstellungen und Kosten für...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Begleitumstände.

Rn 34 Im Anschluss an die Ermittlung des Wortsinns sind die außerhalb der Äußerung liegenden Umstände zu berücksichtigen, soweit sie auf den Sinngehalt der Erklärung schließen lassen (BGH NJW-RR 00, 1003 [BGH 19.01.2000 - VIII ZR 275/98]; BeckOK/Wendtland § 133 Rz 25). Selbst der klare und eindeutige Wortlaut einer Erklärung bildet keine Grenze für die Auslegung anhand der G...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Folge einer Nichtzahlung.

Rn 180 Entrichtet der Mieter die Miete nicht, kann der Vermieter kündigen, unter den Voraussetzungen der §§ 543 II 1 Nr 3, 569 III auch außerordentlich. Ferner kann der Vermieter nach §§ 280, 281, 286 ff Ersatz des Verzugsschadens verlangen. Ist die erste Miete zu Beginn der Mietzeit zu entrichten, kann der Vermieter nach § 320 die Einrede des nicht erfüllten Vertrags erhebe...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / b) Auffassung der Rechtsprechung

Rz. 1050 [Autor/Stand] "Alte" Zinsurteile zur Zinsmargenteilung. Nach den "alten" sog. Zinsurteilen des BFH waren die banküblichen Habenzinsen als Untergrenze und die banküblichen Sollzinsen als Obergrenze für angemessene Zinsen zu beachten, wobei sich "im Zweifel" Darlehensgläubiger und Darlehensschuldner die Spanne zwischen bankenüblichen Haben- und Schuldzinsen teilen soll...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Überwälzung der laufenden Schönheitsreparaturenpflicht.

Rn 5 Obwohl der BGH (ZMR 05, 105 = NZM 04, 734) eine Verkehrssitte (krit Emmerich JuS 06, 933) insoweit bejaht, bedarf es dennoch einer wirksamen Überbürdung der Schönheitsreparaturenpflicht im Mietvertrag zulasten des Mieters. Ist die Wohnung bei Mietbeginn unrenoviert oder renovierungsbedürftig, so hält die Formularklausel der Inhaltskontrolle nach § 307 I S 1, II Nr. 1 ni...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Reform.

Rn 1 Durch das VRRL-UG wurden die bisherigen §§ 312 bis 312i zum ganz überwiegenden Teil neu gefasst (s dazu Vor §§ 312 ff Rn 4). § 312m dient der Umsetzung von Art 25 VRRL (I) sowie von Art 6 IX VRRL (II). Die explizite Regelung zur Beweislast in II wurde neu ins Gesetz aufgenommen. Die Regelung war zunächst in § 312k aF enthalten. Durch das Gesetz v. 10.8.21 (BGBl I 3483; ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Motivirrtum und enttäuschte Zukunftserwartung, § 2078 II Alt 1.

Rn 3 Anders als im allgemeinen Anfechtungsrecht berechtigt im Erbrecht auch ein Motivirrtum, also jede irrige Vorstellung über vergangene oder gegenwärtige Tatsachen, oder eine enttäuschte Zukunftserwartung, zur Anfechtung, soweit Irrtum oder Erwartung bereits bei Errichtung der Verfügung bestanden (BGHZ 42, 327, 332; BayObLG FamRZ 03, 708: Kriminelle Vergangenheit des Bedac...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, VersAusglG § 48 VersAusglG – Allgemeine Übergangsvorschrift.

Gesetzestext (1) In Verfahren über den Versorgungsausgleich, die vor dem 1. September 2009 eingeleitet worden sind, ist das bis dahin geltende materielle Recht und Verfahrensrecht weiterhin anzuwenden. (2) Abweichend von Absatz 1 ist das ab dem 1. September 2009 geltende materielle Recht und Verfahrensrecht anzuwenden in Verfahren, diemehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Regelungsgehalt.

Rn 1 Die Vorschrift wurde mWv 28.5.22 als § 312k aF in das BGB eingefügt durch das Gesetz v. 10.8.21 (BGBl I 3483; s. Vor §§ 312 ff Rn 4a). Sie dient der Umsetzung von Art 6a VRRL, den die ModernisierungsRL (Vor §§ 312 ff Rn 4a) dort ergänzt hatte. Das Gesetz für faire Verbraucherverträge v. 10.8.21 (BGBl I 3433) hat mWv 1.7.22 eine Verschiebung zu § 312l gebracht; inhaltlic...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 4. Fehlen ausl Kollisionsnorm.

Rn 7 Es gibt Rechtsordnungen, die nicht für alle Fragen über Kollisionsnormen verfügen, sondern Rechtsanwendungsfragen letztlich nach dem Territorialitätsprinzip in der Weise lösen, dass bei internationaler Zuständigkeit der eigenen Gerichte stets eigenes Recht angewandt wird (zB verschiedene US-Bundesstaaten für das Scheidungsrecht). Eine Gesamtverweisung lässt sich hier nu...mehr

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AGS 09/2025, Auslagenerstat... / III. Dokumentenpauschale/Kopien

1. Grundsätze Bezüglich der Dokumentenpauschale nebst Umsatzsteuer gelte hingegen Folgendes: Ablichtungen aus Gerichtsakten seien nach § 46 Abs. 1 RVG, Nr. 7000 Nr. 1a VV nur dann erstattungsfähig, wenn ihre Herstellung zur sachgemäßen Beurteilung des Sachverhalts und der Rechtssache geboten sei. Bei dieser Prüfung bestehe ein objektiver Maßstab und ein Ermessensspielraum des...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Ballungsraumzulagen

Stand: EL 143 – ET: 09/2025 Zulagen wegen erhöhter Aufwendungen sind grundsätzlich stpfl > Arbeitslohn. Zuschüsse und Sachbezüge eines > Arbeitgeber an einen > Arbeitnehmer in der Zeit vom 26.10.2022 bis 31.12.2024 zur Abmilderung der gestiegenen Verbraucherpreise (zur Inflation vgl > Geld) waren jedoch bis zu einem Betrag von 3 000 EUR steuerfrei, wenn sie als > Zusätzlicher...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Anspruchsinhaber.

Rn 4 Gläubiger des Anspruchs ist der nach § 2303 (abstrakt) Pflichtteilsberechtigte (Abkömmling, Eltern, Ehegatte, Lebenspartner), sofern sein Recht nicht durch § 2309 oder auf andere Weise ausgeschlossen ist. Ferner besteht der Anspruch für gesetzliche oder gewillkürte Erben, wenn der Wert des Hinterlassenen geringer als die Hälfte des Werts des gesetzlichen Erbteils zuzügl...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Körper- oder Gesundheitsverletzung.

Rn 24 Körper- und Gesundheitsverletzung lassen sich oft kaum exakt voneinander abgrenzen: Die Körperverletzung als unbefugter (nicht durch Einwilligung gedeckter) Eingriff in die Integrität der körperlichen Befindlichkeit (BGHZ 124, 52, 54 mwN; NJW 13, 3634 Rz 12; 22, 3509 Rz 16 mwN) bezieht sich stärker auf die äußere Integrität, die Gesundheitsverletzung auf innere körperl...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Familien und Haushaltsprivileg (§ 577 Ia 2 Var 1).

Rn 19 § 577 Ia 1 ist gem § 577 Ia 2 Var 1 nicht anzuwenden, wenn die (= sämtliche) Gesellschafter oder Erwerber derselben Familie (bejahend für Cousin: LG Berlin NZM 24, 37, zumindest bis zum Inkrafttreten des MoPeG zum 1.1.24) oder demselben Haushalt angehören (BGH, ZMR 21, 29 für geschiedene Eheleute). § 577 Ia 2 Var 1 drängt für diese das Schutzinteresse des Mieters zurüc...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 3. Einzelfälle.

Rn 22 In Betracht kommen Verstöße gg die eheliche Treuepflicht, wenn der Berechtigte während der Ehe ein nachhaltiges, auf längere Dauer angelegtes intimes Verhältnis zu einem Dritten aufnimmt und gg den Willen des Verpflichteten fortführt (BGH FamRZ 89, 1279). Dies gilt auch bei gleichgeschlechtlichen Beziehungen (BGH FamRZ 08, 1414). Ausreichend ist ferner eine intime Bezi...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / F. Zahlungsmodalitäten (Abs 3).

Rn 20 § 20 I 1 gibt der ausgleichsberechtigten Person einen schuldrechtlichen Anspruch auf eine Geldrente. Wegen der Zahlungsmodalitäten dieser Rente verweist III auf Vorschriften des nachehelichen Unterhaltsrechts. Gem § 1585 I 2 BGB ist die Rente monatlich im Voraus zu entrichten. Das gilt angesichts des eindeutigen Wortlauts des Gesetzes und der Gesetzesmaterialien auch d...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / (iii) Vereinfachungsregelung für kleine Bankbetriebsstätten ausländischer Kreditinstitute (Abs. 3)

(3) Ein ausländisches Kreditinstitut kann davon absehen, Absatz 1 und 2 für seine inländische Bankbetriebsstätte anzuwenden, wenn 1. die Summe der Aktivposten der Hilfs- und Nebenrechnung der inländischen Bankbetriebsstätte weniger als 1 Milliarde Euro beträgt und 2. für die inländische Bankbetriebsstätte ein Dotationskapital in Höhe von mindestens 3 Prozent der Summe der...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / E. Die wesentlichen Grundsätze zur Inhaltskontrolle im Überblick.

Rn 9a Der BGH hat in einer Vielzahl von Entscheidungen zur Ehevertragsfreiheit seit 2004 die Struktur in Form der Prüfung objektive Seite, subjektive Seite, Bestandskontrolle, Ausübungskontrolle beibehalten. Die gerichtliche Inhaltskontrolle von Eheverträgen gilt grds auch für Verträge, die vor der Entscheidung des BGH vom 11.2.04 getroffen wurden (Hamm NZFam 24, 805). Rn 9b...mehr

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§ 6 Vergütungsvereinbarungen / II. Berechnung

Rz. 5 In den meisten Fällen ist Inhalt der Vergütungsvereinbarung entweder ein Pauschal- oder ein Zeithonorar. Ein Pauschalhonorar vergütet die gesamte Tätigkeit bis zum Abschluss der betreffenden Angelegenheit mit einer festen Summe, ohne dass der konkrete Arbeitsaufwand eine Rolle spielt. Bei einer solchen Pauschalvergütung muss der Auftrag möglichst exakt umrissen werden....mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Nachbarwand.

Rn 10 Der wichtigste Anwendungsfall des § 921 ist die Nachbarwand; sie wird auch halbscheidige Giebelmauer oder Kommunmauer genannt. Darunter versteht man eine Mauer, die von einem Grundstückseigentümer (idR) zur Hälfte auf seinem und zur anderen Hälfte auf dem Nachbargrundstück errichtet wurde oder durch eine spätere Grundstücksteilung auf der neuen Grenze steht, wobei beid...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Ein Gebäude mit nicht mehr als zwei Wohnungen, § 573a I.

Rn 3 Der Begriff ›Wohnung‹ (Drasdo NJW-Spezial 16, 481) bedeutet mehr als nur Wohnraum und erfordert eine selbstständige, räumlich und wirtschaftlich abgeschlossene Wohneinheit, in der ein selbstständiger Haushalt geführt werden kann (AG Nürtingen WuM 17, 538, LG Saarbrücken ZMR 07, 540, KG JW 25, 1125). Eigene Küche oder Kochgelegenheit (LG Bonn WuM 92, 24), Wasserversorgun...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Wirkung des Vergleichs.

Rn 16 Persönlich wirkt ein Vergleich grds nur inter partes (BGHZ 116, 319, 321). Ein Vergleich zu Lasten Dritter ist unzulässig (BGH NJW 99, 1782; MüKoBGB/Habersack § 779 Rz 31), aber als Vertrag zugunsten Dritter iSv § 328 (in Grenzen, s § 328 Rn 10) möglich. Zur Wirkung in der Insolvenz s BAG ZIP 08, 846 u Smid InVo 06, 45. Rn 17 Vereinbaren zwei Parteien einen Abfindungsve...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / a) Geschäftsvorfall

... 1. einzelne oder mehrere zusammenhängende wirtschaftliche Vorgänge (Geschäftsvorfälle) ... Rz. 2783 [Autor/Stand] Begriff. Der Begriff der Geschäftsbeziehung knüpft seit dem AmtshilfeRLUmsG v. 26.6.2013[2] nicht mehr an "schuldrechtliche Beziehungen", sondern an "Geschäftsvorfälle" an, die als "einzelne oder mehrere zusammenhängende wirtschaftliche Vorgänge" definiert wer...mehr

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AGS 09/2025, Kostenregelung... / III. Bedeutung für die Praxis

Der Auffassung des OLG Frankfurt ist angesichts des insoweit eindeutigen Wortlauts der Kostenregelung in dem gerichtlichen Vergleich zuzustimmen. Aus der Kostenregelung in den Vergleich ergibt sich eindeutig, dass der Kläger 33,4 % der Kosten des Rechtsstreits und des Vergleichs zu tragen hat. Hierzu gehören auch die Gerichtskosten sowie die außergerichtlichen Kosten der Bek...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / E. Schadensersatz wegen Auflösungsverschuldens, Abs 2.

Rn 5 II gilt bei Kündigung des Dienstverpflichteten oder des Dienstberechtigten und ist Spezialregelung ggü Schadensersatz aus Vertrag und unerlaubter Handlung (BAG DB 04, 1784). Rn 6 Das Dienstverhältnis muss wirksam beendet sein (BAG AP Nr 14 zu § 628), nicht unbedingt durch außerordentliche Kündigung (Rn 1). Die Beendigung muss in der Frist des § 626 II (§ 626 Rn 12 ff) er...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / a) Nationale Umsetzung des Fremdvergleichsgrundsatzes

Rz. 17 [Autor/Stand] Verrechnungspreise und Einkünfteverlagerung. Die Gewinnabgrenzung zwischen international verbundenen Unternehmen und die damit korrelierende Problematik der Bestimmung internationaler Verrechnungspreise stehen im Fokus der internationalen Finanzbehörden.[2] Die internationale Gewinnabgrenzung hat sich zu einem "der" Themen in Betriebsprüfungen internatio...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / 7. Anknüpfung weiterer Vorschriften des Steuerrechts

Rz. 2831 [Autor/Stand] Gewerbesteuer. Der auf eine Betriebsstätte entfallende Gewinn eines Unternehmens ist auch für die Gewerbesteuer von Bedeutung. Nach § 9 Abs. 1 Nr. 3 Satz 1 GewStG ist die Summe des Gewinns und der Hinzurechnungen um den Teil des Gewerbeertrags zu kürzen, "der auf eine nicht im Inland belegene Betriebsstätte entfällt". In diesem Zusammenhang ist ausschl...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Eigentum des Mieters.

Rn 7 Das Vermieterpfandrecht erstreckt sich nur auf Sachen, die im Eigentum des Mieters stehen. Trotz der anerkannten Teilrechtsfähigkeit der Außen-GbR (BGH ZMR 01, 338) werden eingebrachte Sachen der Gesellschafter als dem Pfandrecht unterliegend angesehen, während für die OHG und KG dies gerade nicht gilt (vgl Staud/Emmerich § 562 Rz 18). Bei Miteigentum unterliegt entspr ...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / 2. Multinationale Unternehmensgruppe

"... innerhalb einer multinationalen Unternehmensgruppe ..." Rz. 2726 [Autor/Stand] Multinationale Unternehmensgruppe. Auch der Begriff der "multinationalen Unternehmensgruppe" ist § 1 grundsätzlich fremd, wird nicht definiert und stellt folglich auch keine Tatbestandsvoraussetzung für eine Verrechnungspreiskorrektur i.S.d. § 1 Abs. 1 Satz 1 dar. Ohne, dass insoweit eine ausd...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. AGB-Kontrolle von Bürgschaftsklauseln (insb Globalbürgschaften).

Rn 14 Nach dem AGB-Recht in §§ 305–310 können einzelne Klauseln unwirksam sein (zur Einbeziehung von AGB s Vor § 765 Rn 29); s.a. Förster WM 10, 1677: Nach § 309 Nr 12 ist eine Klausel unwirksam, durch welche der Gläubiger dem Bürgen die Beweislast für das Nicht-Bestehen der verbürgten Forderung – über die der Gläubiger die beste Kenntnis haben sollte – auferlegt (MüKoBGB/Ha...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Vereinbarung.

Rn 9 Die Parteien des Schuldverhältnisses können vor, bei oder nach Begründung der Forderung deren Unabtretbarkeit vereinbaren. Abtretungsverbote können auch in Tarifverträgen u Betriebsvereinbarungen enthalten sein (BAG AP § 399 Nr 1, 4, 8; LAG Köln NZA-RR 06, 365; Soergel/Schreiber § 399 Rz 5; einschr ArbG Hamburg DB 10, 2111). Ob ein Abtretungsausschluss gemeint ist, muss...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Begrenzung der Kürzung durch den Unterhalt.

Rn 11 III Hs 1 begrenzt die Aussetzung auf die Höhe des Unterhaltsanspruchs, den die ausgleichsberechtigte Person ohne die Kürzung hätte. Die Bestimmung korrespondiert mit I und bezieht sich daher auf den (fiktiven) gesetzlichen Unterhalt (BTDrs 16/10144, 72). Um den gebotenen Vergleich der Versorgungskürzung mit der Höhe des Unterhaltsanspruchs vornehmen zu können, muss das...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / cc) Einlage von Anteilen in eine ausländische Betriebsstätte

Rz. 469 [Autor/Stand] Einlage von Anteilen in eine ausländische Betriebsstätte. § 6 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 a.F. enthielt noch einen besonderen, eigenständigen Ergänzungstatbestand, wonach "[...] die Einlage der Anteile in einen Betrieb oder eine Betriebsstätte des Steuerpflichtigen in einem ausländischen Staat [...]" eine Wegzugsbesteuerung auslöste, ohne dass es auf den Aussch...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Überblick.

Rn 16 Zum – wenig passenden – Begriff ›Aufwendung‹ s zunächst § 256 Rn 3. Gemeint ist, dass dem Mieter die Kosten und Schäden zu ersetzen sind, die im Zusammenhang mit der Erfüllung der Duldungspflicht entstehen (s.a. BGH NJW 15, 2419 [BGH 13.05.2015 - XII ZR 65/14] Rz 25; 13, 223 Rz 18) und die geeignet waren, Störungen des Mietgebrauchs zu begegnen oder damit verbundene Na...mehr

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§ 3 Erstattungsfragen / II. Anspruch gegen den Kaskoversicherer

Rz. 155 Anwaltskosten sind nicht Gegenstand der Fahrzeugversicherung. Vielmehr ist die Leistungspflicht des Kaskoversicherers nach der Regelung in A.2.1.1 der Muster-AKB 2015[106] auf den Fahrzeugschaden begrenzt. Eine Kostenerstattung kommt daher nur nach den allgemeinen Grundsätzen des Schadensersatzrechts in Betracht:[107] Befindet sich der Kaskoversicherer mit seiner ver...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / b) Grundmodell: Durchlieferung.

Rn 87 Ausgangspunkt für die bereicherungsrechtliche Beurteilung von Anweisungslagen ist die sog Durchlieferung, bei der B seine – zumeist kaufvertragliche – Leistungsverpflichtung ggü C dadurch erfüllt, dass er den ihm ggü in gleicher Weise verpflichteten A anweist, die Kaufsache direkt an C zu liefern. Dinglich findet dann ein Geheißerwerb zwischen B und C statt, in den A a...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, ProdHaftG § 7 ProdHaftG – Umfang der Ersatzpflicht bei Tötung.

Gesetzestext (1) 1Im Falle der Tötung ist Ersatz der Kosten einer versuchten Heilung sowie des Vermögensnachteils zu leisten, den der Getötete dadurch erlitten hat, dass während der Krankheit seine Erwerbsfähigkeit aufgehoben oder gemindert war oder seine Bedürfnisse vermehrt waren. 2Der Ersatzpflichtige hat außerdem die Kosten der Beerdigung demjenigen zu ersetzen, der die...mehr