Fachbeiträge & Kommentare zu Waren

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / ff) Rückversicherung innerhalb eines Unternehmens (§ 28 BsGaV)

Das versicherungstechnische Risiko, das einer Versicherungsbetriebsstätte auf Grund der zutreffenden Zuordnung eines Versicherungsvertrags zugeordnet ist, darf nicht durch eine anzunehmende schuldrechtliche Beziehung, die einem Rückversicherungsvertrag zwischen rechtlich selbständigen Versicherungsunternehmen vergleichbar ist, dem übrigen Unternehmen zugeordnet werden. Rz....mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Kaufvertrag (Abs 1 lit a).

Rn 10 Anknüpfungspunkt für Kaufverträge über bewegliche Sachen ist der gewöhnliche Aufenthalt des Verkäufers ( Art 19 ). Beim Fahrniskauf ist vorrangig der Anwendungsbereich des CISG zu prüfen (Vor ROM I Rn 16). Soweit dieser nicht eröffnet ist (oder Teilfragen wie die Zinshöhe nicht regelt), ist beim Fahrniskauf regelmäßig die Leistung des Verkäufers die charakteristische Lei...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB A

Abänderung des Versorgungsausgleichs § 51 VersAusglG 1 ff. Abänderung eines Ausschlusses § 51 VersAusglG 11 Abänderungsantrag, Antragsberechtigung § 52 VersAusglG 2 Abänderungsantrag, Antragsgegner § 52 VersAusglG 4 Abänderungsantrag, örtliche Zuständigkeit § 52 VersAusglG 4 Abänderungsantrag, Zulässigkeit des ~ § 52 VersAusglG 3 Abänderungsvoraussetzungen § 51 VersAusglG 5 ff. Amt...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, 32008R0593 Erwägungsgründe

DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION – gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft, insbesondere auf Artikel 61 Buchstabe c und Artikel 67 Absatz 5, zweiter Gedankenstrich, auf Vorschlag der Kommission, nach Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses (ABl C 318 vom 23.12.06, S 56) gemäß dem Verfahren des Art...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 1807 BGB – Vermögensherausgabe, Schlussrechnungslegung und Fortführung der Geschäfte.

Gesetzestext Bei Beendigung der Vormundschaft finden die §§ 1872 bis 1874 mit der Maßgabe entsprechende Anwendung, dass § 1872 Absatz 5 für Vormünder gilt, die bei Beendigung ihres Amtes gemäß § 1801 Absatz 1 und 3 befreit waren. Vermögensherausgabe, Schlussrechnungslegung und Fortführung der Geschäfte. (zum 1.1.26) Bei Beendigung der Vormundschaft finden die §§ 1872 bis 187...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) Die Zulässigkeit, die materielle Wirksamkeit und die Bindungswirkungen eines Erbvertrags, der den Nachlass einer einzigen Person betrifft, einschließlich der Voraussetzungen für seine Auflösung, unterliegen dem Recht, das nach dieser Verordnung auf die Rechtsnachfolge von Todes wegen anzuwenden wäre, wenn diese Person zu dem Zeitpunkt verstorben wäre, in dem der Erbvert...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / a) Überblick

Rz. 1306 [Autor/Stand] Gesetzesänderung durch das AbzStEntModG mit Wirkung ab dem VZ 2022. Die Möglichkeiten zur Einzelbewertung der verlagerten Wirtschaftsgüter wurden mit dem AbzStEntModG[2] wesentlich geändert. Vor dem Hintergrund, dass Funktionsverlagerungen, die vor der Änderung durch das AbzStEntModG[3] erfolgt sind, aktuell noch Gegenstand von Betriebsprüfungen sind u...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Weitere Fortsetzung des Mietverhältnisses auf unbestimmte Zeit, § 574c II.

Rn 4 (Nur) Bei einer Fortsetzung des Mietverhältnisses auf unbestimmte Zeit konnte vom Vermieter jederzeit erneut fristgemäß (§§ 573, 573a) gekündigt werden. 1. Fall: Verlängerung des Mietverhältnisses durch Urt auf unbestimmte Zeit. Hier kann der Mieter unter den erleichterten Voraussetzungen des § 574c II die weitere Fortsetzung des Mietverhältnisses verlangen. Sind die Um...mehr

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Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 12. BMF, Schr. v. 22.12.2023 — IV B 5 - S 1340/23/10001 :001 — DOK 2023/1175923 (Grundsätze zur Anwendung des Außensteuergesetzes [AEAStG]) — Auszug —, BStBl. I 2023, Sondernr. 1

Rz. 12 [Autor/Stand] Inhaltsverzeichnis — Auszugmehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Unterdeckung.

Rn 40 Haben die Vorschüsse, die auf ein Wohnungseigentum nach dem ›Soll‹ entfallen sind, nicht ausgereicht, die Kosten der GdW zu decken (= Unterdeckung), sind Nachschüsse zu beschließen. Bsp. In Bezug auf das Wohnungseigentum 1 waren 4.800 EUR Vorschuss zu zahlen. Benötigt werden 5.000 EUR. Dann sind als Nachschuss 200 EUR zu beschließen – auch wenn kein Vorschuss gezahlt w...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / a) Allgemeines

„2. die unentgeltliche Übertragung auf eine nicht unbeschränkt steuerpflichtige Person sowie, ...” Rz. 365 [Autor/Stand] Überblick. § 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 erweitert die Wegzugsbesteuerung auf Fälle der "unentgeltlichen Übertragung" der Anteile i.S.v. § 17 Abs. 1 EStG durch den unbeschränkt Steuerpflichtigen i.S.v. § 6 Abs. 2 "auf eine nicht unbeschränkt steuerpflichtige Pers...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / 2. Implementierung des § 1

Rz. 4 [Autor/Stand] Leitsätze der Bundesregierung v. 17.12.1970. Die sog. Leitsätze der Bundesregierung v. 17.12.1970[2] bezogen sich nur auf Einkünfte von inländischen Unternehmungen, d.h. auf Gewinne aus Gewerbebetrieb, nicht aber z.B. auf Einkünfte aus selbständiger Arbeit, aus Kapitalvermögen oder aus Vermietung und Verpachtung. Dennoch ist in den Leitsätzen von "Einkünf...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Amortisation (§ 21 II 1 Nr 2).

Rn 11 ›Amortisation‹ meint, dass die Mittel, welche die GdW für die bauliche Veränderung aufgewendet hat, durch Einsparungen gedeckt werden, die auf die bauliche Veränderung zurückzuführen sind. Gemeint sind gebäudebezogene Kosten. Amortisieren müssen sich die Aufwendungen, die andernfalls nicht angefallen wären (Kosten, die für Erhaltungsmaßnahmen sowieso erforderlich gewes...mehr

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zfs 09/2025, Haftung bei Au... / 2 Aus den Gründen:

Die Klage ist zulässig und mit Ausnahme eines geringfügigen Teils der Sachverständigenkosten auch begründet. I. Die Klage ist zulässig. 1. Der Kläger ist auch hinsichtlich des nach Eintritt der Rechtshängigkeit durch die Vollkaskoversicherung am 23.2.2023 ausgeglichenen Forderungsanteils von 21.394,75 EUR prozessführungsbefugt. Der mit der Zahlung kraft Gesetzes eingetretene A...mehr

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AGS 09/2025, KostBRÄG 2025:... / a) Scheidungsverbundverfahren (§ 44 Abs. 2 S. 1 FamGKG)

Sind Kindschaftssachen Folgesachen im Verbundverfahren, erhöht sich der Verfahrenswert der Ehesache nach § 43 FamGKG gem. § 44 Abs. 2 S. 1 FamGKG für jede Kindschaftssache als Folgesache um 20 %. Die Höchstgrenze in § 44 Abs. 2 S. 1 FamGKG ist in Anlehnung an die Anhebung des Verfahrenswerts in § 45 FamGKG von 4.000,00 EUR auf 5.000,00 EUR angehoben worden. Diese Höchstgrenz...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Eigenes Grundbuchblatt (§ 7 I, II, V).

Rn 2 Für jeden Miteigentumsanteil ist gem § 7 I 1 idR ein eigenes Wohnungs- oder Teileigentumsgrundbuchblatt anzulegen. Gem § 7 V gelten für die Teileigentumsgrundbücher die Vorschriften über Wohnungsgrundbücher entspr. Miteigentumsanteile sind als zahlenmäßiger Bruchteil gem § 47 GBO zu bezeichnen (§ 3 I lit a WGV); zur Größe der Bruchteile s § 3 Rn 8. Rn 3 § 7 II aF, wonach...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 1488 BGB – Gesamtgutsverbindlichkeiten.

Gesetzestext Gesamtgutsverbindlichkeiten der fortgesetzten Gütergemeinschaft sind die Verbindlichkeiten des überlebenden Ehegatten sowie solche Verbindlichkeiten des verstorbenen Ehegatten, die Gesamtgutsverbindlichkeiten der ehelichen Gütergemeinschaft waren. Rn 1 Gesamtgutsverbindlichkeiten der fortgesetzten Gütergemeinschaft sind nach § 1488 zum einen die Verbindlichkeite...mehr

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§ 3 Erstattungsfragen / 2. Geltendmachung von Ansprüchen beim Kaskoversicherer

Rz. 71 Ist es im Rahmen der Schadensabwicklung aus Sicht des Geschädigten erforderlich, anwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen, so gilt dies grundsätzlich auch für die Anmeldung des Schadens beim eigenen Kaskoversicherer.[41] Wenn der Geschädigte einen Teil seines Schadens – sei es aus Gründen der teilweisen Mithaftung, sei es zur kurzfristigen Kreditbeschaffung[42] – bei d...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / cc) Einbeziehung der Zeiten der unbeschränkten Steuerpflicht i.S.v. § 1 Abs. 1 EStG von Rechtsvorgängern (§ 6 Abs. 2 Satz 2 und 3)

"...[2]Bei unentgeltlichem Erwerb von Anteilen ist für die Berechnung der nach Satz 1 maßgebenden Dauer der Steuerpflicht auch die unbeschränkte Steuerpflicht des Rechtsvorgängers oder, sofern der betreffende Anteil nacheinander unentgeltlich übertragen wurde, auch die unbeschränkte Steuerpflicht des jeweiligen Rechtsvorgängers einzubeziehen. [3]Zeiträume, in denen die natür...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Anwendungsbereich (Abs 1).

Rn 6 Die Abs I und II regeln iVm § 225 II und III FamFG die Zulässigkeit einer Abänderung wegen der Wertänderung (mindestens) eines Anrechts, das in einen öffentlich-rechtlichen VA nach früherem Recht einbezogen worden war (BGH FamRZ 18, 176 Rz 10; 20, 743 Rz 10; 23, 1858 Rz 10). Ob sich der im Ausgangsverfahren nach Saldierung der Ehezeitanteile ermittelte Wertunterschied g...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / II. Einzelne Anknüpfungspunkte

Rz. 1503 [Autor/Stand] AO 1931, StAnpG 1934 und AO 1977. Das StAnpG v. 16.10.1934[2] änderte mit seinen §§ 13, 14 die Begriffe Wohnsitz und gewöhnlicher Aufenthalt in einigen Punkten gegenüber den §§ 80, 81 AO 1931.[3] Soweit keine Änderungen erfolgten, behielt die frühere Rspr. zum Wohnsitzbegriff Bedeutung.[4] Im Grundsatz ist dem auch heute zuzustimmen, es sei denn, Entsc...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / 3. Geschäftsbeziehungen zu einer Betriebsstätte (§ 1 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2)

... 2. Geschäftsvorfälle zwischen einem Unternehmen eines Steuerpflichtigen und seiner in einem anderen Staat gelegenen Betriebsstätte (anzunehmende schuldrechtliche Beziehungen). ... Rz. 2791 [Autor/Stand] Umsetzung des Authorised OECD Approach. Mit dem AmtshilfeRLUmsG v. 26.6.2013[2] hat der Gesetzgeber den sog. Authorised OECD Approach (AOA) umgesetzt, der eine weitgehende...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / 2. Rechtslage vor Einführung des AOA

Rz. 2806 [Autor/Stand] Rechtslage bis einschließlich 2012. Für Wirtschaftsjahre, die vor dem 1.1.2013 beginnen, ist § 1 Abs. 5 i.d.F. v. 26.6.2013 nicht anwendbar (§ 21 Abs. 20 Satz 3 i.d.F.v. 26.6.2013). Daher ist für diese Jahre die alte Rechtslage verbindlich. Zur Anwendung des § 1 Abs. 5 i.d.F. v. 26.6.2013 auf frühere Geschäftsjahre s. Rz. 2810.[2] Die Rechtslage vor Ge...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Normzweck.

Rn 1 Vgl zunächst § 1848 Rn 1. Die Vorschrift ergänzt § 1850 und fasst alle im Zusammenhang mit erbrechtlichen Rechtsgeschäften relevanten Genehmigungstatbestände zusammen, die bisher in § 1822 Nr 1 u 2 aF sowie verstreut im Erbrecht geregelt waren. Die Genehmigungstatbestände wurden dabei aber auch zT erweitert (vgl Zorn FamRZ 23, 1343 ff).mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Geltung von AGB aus besonderem Grund.

Rn 33 Die bloße Tatsache, dass ein Vertrag ohne Bezugnahme auf AGB in engem zeitlichen Zusammenhang zu einem anderen Vertrag geschlossen wird, der auf Grundlage dieser Bedingungen zustande gekommen ist, genügt nicht für die Einbeziehung der AGB auch in den zeitlich nachfolgenden Vertrag (BGHZ 117, 197). Rn 34 Eine Klausel, wonach die betr AGB auch zukünftigen Verträgen zwisch...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 5. Der subjektive Tatbestand des § 138 I.

Rn 43 Der Gläubiger muss die die Sittenwidrigkeit begründenden Umstände kennen und ausnutzen oder sich den ihm aufdrängenden Umständen bewusst verschließen (BGH NJW 02, 744, 745). Fragt eine Bank nicht nach, so ist davon auszugehen, dass ihr die objektiven Umstände bekannt waren (Köln WM 03, 280, 282).mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

Sollen nach dem Inhalt des Rechtsgeschäfts die an den Eintritt der Bedingung geknüpften Folgen auf einen früheren Zeitpunkt zurückbezogen werden, so sind im Falle des Eintritts der Bedingung die Beteiligten verpflichtet, einander zu gewähren, was sie haben würden, wenn die Folgen in dem früheren Zeitpunkt eingetreten wären.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Natur und Ursprung der Vorschrift.

Rn 3 Da es sich nicht um eine Kollisions-, sondern um eine Sachnorm deutschen Namensrechts handelt (›kollisionsrechtsbezogene Regelung des materiellen Namensrechts‹, Mäsch IPRax 08, 17), ist die Regelung nicht in das zweite Kapitel des EGBGB (IPR) eingestellt, sondern in einem neu geschaffenen dritten Kapitel angehängt worden. Die Überschrift ›Angleichung‹ trägt das Kapitel ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Abs 1.

Rn 1 Gem § 1677 endet die elterliche Sorge auch dann, wenn ein Elternteil für tot erklärt oder seine Todeszeit nach den Vorschriften des VerschG festgestellt wird. Im Anschluss daran bestimmt § 1681 I, dass der andere Elternteil die Sorge unter den gleichen Voraussetzungen (§ 1680) erwirbt, die beim (feststehenden) Tod des Elternteils erforderlich wären.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Allg Bewertungsgrundsätze.

Rn 7 Ziel der Wertermittlung ist es, die Vermögensgegenstände mit ihrem ›vollen, wirklichen‹ Wert am Bewertungsstichtag anzusetzen (BGH FamRZ 19, 429). Dabei sollte man sich darüber im Klaren sein, dass es ›einen wahren Wert‹ kaum gibt, es vielmehr gilt, sich einem solchen als ideal gedachten Wert lediglich anzunähern und Wertfestsetzung außer Acht zu lassen, die diesem Best...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / (1) Allgemeine Regelung (Satz 1)

(1) 1 Für die Zuordnung eines Geschäftsvorfalls (§ 1 Absatz 4 Satz 1 Nummer 1 des Außensteuergesetzes), den das Unternehmen mit einem unabhängigen Dritten oder mit einer nahestehenden Person abgeschlossen hat, zu einer Betriebsstätte ist die Personalfunktion, auf der das Zustandekommen des Geschäftsvorfalls beruht, die maßgebliche Personalfunktion. Rz. 3111 [Autor/Stand] ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Allgemeines.

Rn 1 Die praktische Bedeutung der Vorschrift ist gering. Im Fall der Berufung zu mehreren Erbteilen (vgl etwa §§ 1927, 1951) soll der Erbe für die Nachlassverbindlichkeiten so haften, als wären die Erbteile verschiedenen Erben angefallen, wohingegen dies bei der Anwachsung nur gelten soll, wenn die Erbteile verschieden beschwert sind.mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / (3) Abweichende Zuordnung von Finanzierungsaufwand (Satz 3)

3 Der Anteil der Betriebsstätte an den Finanzierungsaufwendungen ist abweichend von den Sätzen 1 und 2 zu bestimmen, wenn dies im Einzelfall zu einem Ergebnis der Betriebsstätte führt, das dem Fremdvergleichsgrundsatz besser entspricht. Rz. 3295 [Autor/Stand] Fremdvergleich. § 15 Abs. 3 Satz 3 BsGaV enthält eine Öffnungsklausel. Danach hat die indirekte Zuordnung von Finan...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / IV. Darlegungs- und Beweislast.

Rn 149 Der Mieter trägt die Darlegungs- und Beweislast für eine Verletzung des Grundsatzes der Wirtschaftlichkeit (BGH NJW-RR 23, 373 Rz 41; NZM 22, 949 [BGH 05.10.2022 - VIII ZR 117/21] Rz 36; NJW 18, 1599 [BGH 07.02.2018 - VIII ZR 189/17] Rz 11; § 535 Rn 54) – mit Ausn des Verschuldens, wo sich nach § 280 I 2 der Vermieter entlasten muss; idR trifft den Vermieter keine sek...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / IV. Billigkeitsunterhalt nach § 1581.

Rn 6 Der in § 1581 genannte angemessene Unterhalt des Unterhaltsverpflichteten steht damit dem vollen eheangemessenen Unterhalt nach §§ 1578 I 1 bzw 1361 gleich (BGH FuR 12, 192). Rn 7 Der eheangemessene Bedarf des Unterhaltspflichtigen beträgt damit bei einer Alleinverdienerehe und einem Erwerbstätigenbonus von 1/7, 4/7 und von 1/10 55 % seiner Einkünfte plus der Hälfte der ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Abwicklungsverhältnis zwischen Unternehmer und Verbraucher (S 3 u 4).

Rn 19 Bei wirksamem Rücktritt wandelt sich das Teilzahlungsgeschäft in ein Rückabwicklungsverhältnis um. Für dieses gelten neben den §§ 346 ff die S 3 u 4. Der Unternehmer hat alle empfangenen Zahlungen zu erstatten, der Verbraucher den Leistungsgegenstand zurückzugeben u ggf zu übereignen. Außerdem hat er Nutzungsvergütung u Aufwendungsersatz zu leisten. Rn 20 Nach S 4 ist b...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / (1) Allgemeines

Rz. 3321 [Autor/Stand] Fiktion schuldrechtlicher Beziehungen. Betriebsstätten kommt als unselbständigen Teilen des Unternehmens keine eigene Rechtsfähigkeit zu, weshalb sie untereinander keine schuldrechtlichen Vereinbarungen schließen können.[2] Gleichwohl geschlossene "Vereinbarungen" sind steuerrechtlich unbeachtlich.[3] Um den Bereich der betriebsstättenbezogenen Gewinne...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 3. Ausschluss der Abänderung bei Teilausgleich (Abs 4).

Rn 24 Gem IV ist eine Abänderung nach III ausgeschlossen, wenn das Anrecht, das in der Ausgangsentscheidung dynamisiert worden ist, nach § 3b I Nr 1 VAHRG – dh durch erweitertes Splitting oder Quasi-Splitting – tw öffentlich-rechtlich ausgeglichen und der Rest einem späteren schuldrechtlichen VA vorbehalten worden ist. Insoweit bleibt die ausgleichsberechtigte Person darauf ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Einzelheiten.

Rn 14 Der VoRp ist Träger des Vereinsvermögens und des durch § 12 geschützten Namensrechts des Vereins. Er ist wechsel- und scheckfähig, erbfähig und fähig, Arbeitgeber zu sein (LAG Hamm NZA-RR 03, 487 [LAG Hamm 12.12.2002 - 1 (11) Sa 1813/01]). Der VoRp kann materiell-rechtlich Mitglied einer juristischen Person und einer Personengesellschaft sowie eines anderen VoRp sein. ...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / a) Systematik

Rz. 573 [Autor/Stand] Grundtatbestand der Rückkehrerregelung. Der Gesetzgeber versteht § 6 Abs. 3 Satz 1 als "Grundtatbestand der Rückkehrregelung".[2] Dies lässt sich einerseits daraus erklären, dass § 6 Abs. 3 Satz 1 an den Tatbestand der Beendigung der unbe schränkten Steuerpflicht i.S.d. § 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 anknüpft, der jedenfalls nach der bisherigen gesetzlichen Ko...mehr

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zfs 09/2025, Die Posttrauma... / 2. 2 Ätiologie und Prävalenz

Ansätze zur Erklärung der PTBS-Symptomatik beinhalten häufig die auf neurobiologischen Erkenntnissen basierende Annahme einer dysfunktionalen Koordination von Gehirnarealen, die der Speicherung bzw. Erinnerung von Kontextinformationen ("kaltes Gedächtnis") und damit assoziierter sensorischer, kognitiver, emotionaler und physiologischer Vorgänge ("heißes Gedächtnis") zugeordn...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / (1) Allgemeine Regelung (Satz 1)

(1) 1 Für die Zuordnung eines immateriellen Werts zu einer Betriebsstätte ist dessen Schaffung oder dessen Erwerb die maßgebliche Personalfunktion. Rz. 3041 [Autor/Stand] Anknüpfungspunkt für die Zuordnung. Nach § 6 Abs. 1 Satz 1 BsGaV ist die für die Zuordnung eines immateriellen Werts (Rz. 2957, 2954) maßgebliche Personalfunktion (Rz. 2944 ff.) die Schaffung oder der Er...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Rechtssurrogation.

Rn 4 Zu ihr gehört alles, was aufgrund eines zum Nachlass gehörenden Rechts, eines schuldrechtlichen oder dinglichen Anspruchs erworben wird (Erman/Bayer § 2041 Rz 2). Der Erwerb erfolgt aufgrund von Ansprüchen, die bereits beim Erbfall begründet waren (MüKo/Gergen § 2041 Rz 7).mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Rückwirkung der Genehmigung (Abs 1).

Rn 4 Nach I wirkt die Genehmigung auf den Zeitpunkt der Vornahme des Rechtsgeschäfts zurück, es sei denn es ist ein anderes bestimmt. Aufgrund der Rückwirkung gelten die Rechtsfolgen, die eingetreten wären, wenn das genehmigte Geschäft von Anfang an wirksam gewesen wäre Neuner AT § 54 Rz 15). Hierbei handelt es sich um eine juristische Fiktion, von der das Gesetz annimmt, da...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / g) Verhältnis zu § 1a

Rz. 35 [Autor/Stand] Keine Umsetzung des Fremdvergleichsgrundsatzes durch § 1a. § 1a steht bereits aufgrund seiner Entstehungsgeschichte mit § 1 in Verbindung. Darüber hinaus wird der Begriff der Geschäftsbeziehung, auf den sich § 1 Abs. 1 Satz 1 bezieht, auch in § 1a Satz 1 verwendet. Der Begriff der nahestehenden Person wird in § 1a hingegen nicht ausdrücklich erwähnt; gle...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Zeitpunkt.

Rn 6 Das Gesetz definiert den für die Beurteilung der ehelichen Lebensverhältnisse maßgeblichen Zeitpunkt nicht. Nach stRspr des BGH (NJW 88, 2034; vgl auch BVerfG NJW 93, 2926) sind maßgeblich die Verhältnisse im Zeitpunkt der Rechtskraft der Scheidung. Auf diesen Zeitpunkt darf allerdings nicht starr abgestellt werden. Einkommensentwicklungen prägen die ehelichen Lebensver...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Rangstufen.

Rn 2 Minderjährige und privilegierte volljährige Kinder gem § 1603 II 3 sind nunmehr ggü Ehegatten vorrangig. Dies bedeutet, dass das Einkommen des Unterhaltsverpflichteten zunächst um die Kindesunterhalte zu bereinigen ist. Soweit das dann noch verfügbare Einkommen den ggü dem Ehegatten oder dem Anspruch aus § 1615l geltenden Selbstbehalt, der in beiden Fällen identisch ist...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Anlagefälle.

Rn 114 Beachtlich sind dagegen Reserveursachen, die im Zeitpunkt der realen Schädigung bereits als Schadensursache angelegt waren. Dabei geht es va um Krankheiten (etwa BGH VersR 69, 802). Oder ein Notar zahlt zum Schaden einer Bank vorzeitig einen Betrag aus, den die Bank ohnehin aus einer Bürgschaft hätte zahlen müssen (BGH VersR 97, 371, 374).mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / 3. Bestimmung der den Fremdgeschäftsvorfällen zugrunde liegenden tatsächlichen Verhältnisse

...; die diesen Geschäftsvorfällen zugrunde liegenden Verhältnisse sind in entsprechender Anwendung der Sätze 1 und 2 maßgebend, soweit dies möglich ist. ... Rz. 697 [Autor/Stand] Entsprechende Anwendung von § 1 Abs. 3 Satz 1. Für die Bestimmung der Verhältnisse bezogen der Geschäftsvorfälle zwischen fremden Dritten und mit fremden Dritten im Hinblick auf die wesentlichen Ver...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / (1) Ansatz der Fremdvergleichswerte (Satz 1)

(3) 1 Für die Bestimmung der Kapitalquote der inländischen Betriebsstätte, die der Berechnung ihres Dotationskapitals nach der Kapitalaufteilungsmethode dient, sind die Vermögenswerte sowohl der Betriebsstätte als auch des übrigen Unternehmens mit Werten anzusetzen, die dem Fremdvergleichsgrundsatz entsprechen und die die Chancen und Risiken berücksichtigen. Rz. 3211 [Aut...mehr