Fachbeiträge & Kommentare zu Vorsteueraufteilung

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Vorsteueraufteilung: Rückke... / I. Vorsteueraufteilung

1. Problemstellung Rz. 131 Nach[1] einer Unruhephase von über 20 Jahren waren die vielfältigen Fragestellungen zur Vorsteueraufteilung bei der gemischten Verwendung von Eingangsleistungen für Ausgangsumsätze, die zum Vorsteuerabzug berechtigen, wie auch für Umsätze, bei denen dieses Recht nicht besteht, eigentlich weitgehend geklärt. Ein neues BMF-Schreiben, das möglicherweis...mehr

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Vorsteueraufteilung: Rückke... / c) BMF-Schreiben v. 13.2.2024

aa) Inhalt Rz. 168 Die Finanzverwaltung erläutert im BMF-Schreiben v. 13.2.2024[17] durch Schaffung eines neuen Abschn. 15.17 Abs. 3a UStAE zum einen in nachvollziehbarer Weise ihr Verständnis zur Berechnung des gesamtunternehmensbezogenen Umsatzschlüssels. Rz. 169 Zum anderen äußert sie sich zur Bedeutung von § 15 Abs. 4 Satz 3 UStG. Dabei beschäftigt sie sich zum einen mit d...mehr

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Vorsteueraufteilung: Rückke... / 4. Beurteilung nach nationalem Recht bis 2003

a) Gesetzliche Regelungen Rz. 142 Das UStG 1980 setzte die unionsrechtlichen Regelungen (Rz. 139) zunächst in umgekehrter Weise um: So stellt es in § 15 Abs. 4 UStG auf eine Aufteilung nach wirtschaftlicher "Zurechnung" ab, womit es die unionsrechtliche Ermächtigung zur Aufteilung nach der "Zuordnung" ausübt. Zudem sah das UStG 1980 vor, dass der Unternehmer, die Vorsteueraufte...mehr

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Vorsteueraufteilung: Rückke... / 5. Rechtslage nach nationalem Recht ab 2004

a) Gesetzliche Neuregelung Rz. 152 Die geänderte Rechtsprechung aus 2001 führte zur Schaffung des § 15 Abs. 4 Satz 3 UStG. Danach ist eine Vorsteueraufteilung nach dem Umsatzverhältnis "nur zulässig, wenn keine andere wirtschaftliche Zurechnung möglich ist." Rz. 153 Diese durch das StÄndG 2003 eingeführte Vorschrift bezweckte nach ihrer amtlichen Gesetzesbegründung, die Verwen...mehr

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Vorsteueraufteilung: Rückke... / b) BFH-Rechtsprechung

aa) Rechtsprechungsänderung 2014 Rz. 156 Unklar war, ob die Neuregelung unionsrechtskonform ist. Nach Einholung einer Vorabentscheidung durch den EuGH und einem ersten, teilweise aber schnell wieder aufgegeben Interpretationsversuch kam es zu einer Klärung durch das BFH-Urteil v. 7.5.2014, das nach einer Wartezeit von acht Jahren schließlich auch im BStBl. veröffentlicht wurd...mehr

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Vorsteueraufteilung: Rückke... / 6. Beabsichtigte Neuregelung durch das StÄndG 2024

a) Inhalt der Neuregelung Rz. 178 Erweist sich die geänderte Verwaltungsauffassung zumindest aus Sicht der Rechtsprechung als folgenlos, ist aber auch zu beachten, dass der Gesetzgeber beabsichtigt, die neue Verwaltungssicht im Rahmen des JStG 2024 zu kodifizieren. So soll gem. Art. 20 Nr. 7 Buchst. b des Regierungsentwurfs zum JStG 2024, der nach Art. 45 Abs. 1 des Entwurfs ...mehr

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Vorsteueraufteilung: Rückke... / c) Rechtsprechungsänderung 2001

Rz. 149 In 2001 brach der BFH[11] in Bezug auf die Vorsteueraufteilung bei vermieteten Gebäuden mit der bis dahin als vorrangig angesehenen Flächenbetrachtung und sah nunmehr auch einen objektbezogenen Umsatzschlüssel als sachgerechten Aufteilungsmaßstab im Rahmen der wirtschaftlichen "Zurechnung" an.[12] Maßgebliches Begründungselement war dabei, dass es im Hinblick auf den...mehr

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Vorsteueraufteilung: Rückke... / aa) Rechtsprechungsänderung 2014

Rz. 156 Unklar war, ob die Neuregelung unionsrechtskonform ist. Nach Einholung einer Vorabentscheidung durch den EuGH und einem ersten, teilweise aber schnell wieder aufgegeben Interpretationsversuch kam es zu einer Klärung durch das BFH-Urteil v. 7.5.2014, das nach einer Wartezeit von acht Jahren schließlich auch im BStBl. veröffentlicht wurde.[15] Rz. 157 Im "andersgeartete...mehr

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Vorsteueraufteilung: Rückke... / dd) Beurteilung im Beispielsfall

Rz. 167 Beurteilung nach BFH-Rechtsprechung 2014 Das vom BFH in 2001 angenommene Wahlrecht zur Vorsteueraufteilung nach Fläche oder dem Objektumsatz besteht nicht. Stattdessen ist auf der Grundlage von § 15 Abs. 4 Satz 3 UStG zu entscheiden, ob die Aufteilung nach der Fläche oder dem Objektumsatz präziser ist. Dies führt bei gleicher Ausstattung der Fläche zur Vorsteueraufte...mehr

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Vorsteueraufteilung: Rückke... / 2. Derzeit geltende gesetzliche Regelungen

Rz. 136 Zur Vorsteueraufteilung ordnet § 15 Abs. 4 Satz 1 bis 3 UStG zurzeit Folgendes an: Satz 1: Verwendet der Unternehmer einen für sein Unternehmen gelieferten, eingeführten oder innergemeinschaftlich erworbenen Gegenstand oder eine von ihm in Anspruch genommene sonstige Leistung nur zum Teil zur Ausführung von Umsätzen, die den Vorsteuerabzug ausschließen, so ist der Tei...mehr

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Vorsteueraufteilung: Rückkehr zum Wahlrecht des Unternehmers zwischen Objektumsatz und Flächenschlüssel bei gemischt genutzten Immobilien? (USTB 2024, Heft 9, S. 265)

VorsRiBFH Dr. Christoph Wäger[*] Im Folgenden geht es um aktuelle Entwicklungen im Bereich der Vorsteueraufteilung bei gemischt genutzten Immobilien. Im Fokus steht dabei ein neues BMF-Schreiben und eine geplante Gesetzesänderung im Rahmen des JStG 2024. Es handelt sich vorliegend um einen Auszug aus dem jeweils vierteljährlich im Umsatzsteuerhandbuch Birkenfeld/Wäger veröff...mehr

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Vorsteueraufteilung: Rückke... / [Ohne Titel]

VorsRiBFH Dr. Christoph Wäger[*] Im Folgenden geht es um aktuelle Entwicklungen im Bereich der Vorsteueraufteilung bei gemischt genutzten Immobilien. Im Fokus steht dabei ein neues BMF-Schreiben und eine geplante Gesetzesänderung im Rahmen des JStG 2024. Es handelt sich vorliegend um einen Auszug aus dem jeweils vierteljährlich im Umsatzsteuerhandbuch Birkenfeld/Wäger veröffe...mehr

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Vorsteueraufteilung: Rückke... / 7. Ergebnis

Rz. 184 Aufgrund eines BMF-Schreibens und einer im Rahmen des JStG 2024 geplanten Neuregelung kehrt in den eigentlich befriedeten Bereich der Vorsteueraufteilung erhebliche Unruhe zurück. Zwar sind die Änderungen durch das BMF-Schreiben aufgrund ihres lediglich norminterpretierenden Charakters für die Rechtsprechung unbeachtlich. Rz. 185 Sollte aber die geplante Regelung des ...mehr

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Vorsteueraufteilung: Rückke... / b) Bewertung

Rz. 180 Folge des neuen § 15 Abs. 4 Satz 3 UStG wäre, dass – entsprechend der neuen Verwaltungsauffassung (Rz. 175) – bei der Frage, ob der Unternehmer bei Eingangsleistungen für ein gemischt steuerfrei und steuerpflichtig vermietetes Gebäude den Vorsteuerabzug nach einem objektbezogenen Umsatzschlüssel oder einem Flächenschlüssel vornehmen kann, nur noch § 15 Abs. 4 Satz 1 ...mehr

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Vorsteueraufteilung: Rückke... / a) Gesetzliche Neuregelung

Rz. 152 Die geänderte Rechtsprechung aus 2001 führte zur Schaffung des § 15 Abs. 4 Satz 3 UStG. Danach ist eine Vorsteueraufteilung nach dem Umsatzverhältnis "nur zulässig, wenn keine andere wirtschaftliche Zurechnung möglich ist." Rz. 153 Diese durch das StÄndG 2003 eingeführte Vorschrift bezweckte nach ihrer amtlichen Gesetzesbegründung, die Verwendung des Umsatzschlüssels ...mehr

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Vorsteueraufteilung: Rückke... / bb) Folgebetrachtung zu § 15 Abs. 4 Satz 3 UStG

Rz. 173 Die sich aus dem BMF-Schreiben ergebende Annahme, dass § 15 Abs. 4 Satz 3 UStG nur die Anwendung des Gesamtumsatzschlüssels, nicht aber auch den objektbezogenen Umsatzschlüssel in der Weise einschränken soll, wirkt jedenfalls aus dem Blinkwinkel des BFH-Urteils v. 7.5.2014 (Rz. 156 ff.) überraschend. Rz. 174 Denn nach dem Urteil ergibt sich der Ausschluss des objektbe...mehr

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Vorsteueraufteilung: Rückke... / b) Ursprüngliche BFH-Rechtsprechung

Rz. 143 Zu der nach dem UStG 1980 bestehenden Rechtslage ging der BFH für den Regelfall von einer Vorsteueraufteilung nach dem Verhältnis der vorsteuerabzugsschädlich genutzten zu den nicht vorsteuerabzugsschädlich genutzten Nutzflächen aus. Er begründete dies wie folgt:[10] Rz. 144 Für den Flächenschlüssel führte der BFH an, dass sich in der unterschiedlichen Nutzung der Flä...mehr

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Vorsteueraufteilung: Rückke... / aa) Inhalt

Rz. 168 Die Finanzverwaltung erläutert im BMF-Schreiben v. 13.2.2024[17] durch Schaffung eines neuen Abschn. 15.17 Abs. 3a UStAE zum einen in nachvollziehbarer Weise ihr Verständnis zur Berechnung des gesamtunternehmensbezogenen Umsatzschlüssels. Rz. 169 Zum anderen äußert sie sich zur Bedeutung von § 15 Abs. 4 Satz 3 UStG. Dabei beschäftigt sie sich zum einen mit dem "Verhäl...mehr

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Vorsteueraufteilung: Rückke... / a) Gesetzliche Regelungen

Rz. 142 Das UStG 1980 setzte die unionsrechtlichen Regelungen (Rz. 139) zunächst in umgekehrter Weise um: So stellt es in § 15 Abs. 4 UStG auf eine Aufteilung nach wirtschaftlicher "Zurechnung" ab, womit es die unionsrechtliche Ermächtigung zur Aufteilung nach der "Zuordnung" ausübt. Zudem sah das UStG 1980 vor, dass der Unternehmer, die Vorsteueraufteilung "nach dem Verhältni...mehr

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Vorsteueraufteilung: Rückke... / 1. Problemstellung

Rz. 131 Nach[1] einer Unruhephase von über 20 Jahren waren die vielfältigen Fragestellungen zur Vorsteueraufteilung bei der gemischten Verwendung von Eingangsleistungen für Ausgangsumsätze, die zum Vorsteuerabzug berechtigen, wie auch für Umsätze, bei denen dieses Recht nicht besteht, eigentlich weitgehend geklärt. Ein neues BMF-Schreiben, das möglicherweise eine gesetzliche...mehr

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Vorsteueraufteilung: Rückke... / 3. Unionsrecht

Rz. 139 Dem Unionsrecht sind diese Betrachtungsweisen nicht fremd. Es ordnet seit jeher als Regelsystem eine Vorsteueraufteilung nach Maßgabe des Gesamtumsatzes des Steuerpflichtigen an (Art. 173 Abs. 1 MwStSystRL, zuvor Art. 17 Abs. 5 UA 1 der 6. RL), und ermöglicht es den Mitgliedstaaten aber auch, die Anwendung abweichender Aufteilungsmaßstäbe anzuordnen, zu denen insbesond...mehr

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Vorsteueraufteilung: Rückke... / a) Inhalt der Neuregelung

Rz. 178 Erweist sich die geänderte Verwaltungsauffassung zumindest aus Sicht der Rechtsprechung als folgenlos, ist aber auch zu beachten, dass der Gesetzgeber beabsichtigt, die neue Verwaltungssicht im Rahmen des JStG 2024 zu kodifizieren. So soll gem. Art. 20 Nr. 7 Buchst. b des Regierungsentwurfs zum JStG 2024, der nach Art. 45 Abs. 1 des Entwurfs am Tag nach der Verkündun...mehr

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Vorsteueraufteilung: Rückke... / bb) Bedeutung des BFH-Urteils

Rz. 160 Bei der Bewertung des BFH-Urteils v. 7.5.2014 ist Folgendes hervorzuheben: Rz. 161 Erstmaliger Entscheidungsgegenstand: Erstmals (s. aber auch Rz. 156) hatte sich der BFH zur Auslegung von § 15 Abs. 4 Satz 3 UStG zu äußern. Hier kommt das aus dieser Vorschrift abgeleitete Präzisionserfordernis zum Tragen, das nach dem Urteil zu einem nur eingeschränkten und dabei auf ...mehr

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Vorsteueraufteilung: Rückke... / cc) Folgerechtsprechung

Rz. 164 Abweichendes folgt auch nicht aus der Folgerechtsprechung des BFH. So hat der BFH in seinem Urteil v. 10.8.2016 entschieden, dass bei der Herstellung eines gemischt genutzten Gebäudes der objektbezogene Flächenschlüssel regelmäßig eine sachgerechte und "präzisere" Berechnung des Rechts auf Vorsteuerabzug ermöglicht als der gesamtumsatzbezogene oder der objektbezogene...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.6 § 18 Abs. 4f UStG; Sonderregelung für Gebietskörperschaften

Rz. 21a Zwar gilt der Grundsatz, dass ein Unternehmer nur ein Unternehmen hat, gem. § 18 Abs. 4f S. 2 UStG auch für Gebietskörperschaften des Bundes und der Länder. Jedoch lässt es die Regelung des § 18 Abs. 4f fakultativ zu, dass auch sog. Organisationseinheiten einer Gebietskörperschaft des Bundes und der Länder gem. § 18 Abs. 4f UStG durch ihr Handeln eine eigene Erklärun...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Basiswissen Umsatzsteuer / 13.4.4 Bagatellgrenze

Verwendet der Leistungsempfänger das Grundstück bzw. einzelne Grundstücksteile nur in sehr geringem Umfang für Umsätze, die den Vorsteuerabzug ausschließen (Ausschlussumsätze), ist der Verzicht auf die Steuerbefreiung zur Vermeidung von Härten weiterhin zulässig. Eine geringfügige Verwendung für Ausschlussumsätze kann angenommen werden, wenn im Fall der steuerpflichtigen Ver...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3 Vorsteuerabzug

Rz. 32 Die Umsätze nach § 4 Nr. 8 UStG schließen grundsätzlich den Vorsteuerabzug aus.[1] Dieser Vorsteuerausschluss tritt nach § 15 Abs. 3 Nr. 1 Buchst. b UStG nicht ein, wenn die Umsätze nach § 4 Nr. 8 Buchst. a bis g UStG steuerfrei sind und sich unmittelbar auf Gegenstände beziehen, die in das Drittlandsgebiet ausgeführt werden. Der Vorsteuerausschluss tritt nach § 15 Ab...mehr

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Außenprüfung: Prüfung bei B... / 1.2.1 "Klassische" Prüfungstechniken

Im Rahmen der "klassischen" Prüfungstechniken geht es um die Entscheidung, ob Zahlungen zu einer Bilanzierung, Betriebsausgaben oder Betriebseinnahmen führen, betrieblich oder privat veranlasst sind und welche steuerlichen Folgen sich daraus ergeben. Prüfungsansätze Buchführungmehr

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Vorsteuerabzug bei unternehmerisch tätigen juristischen Personen des öffentlichen Rechts (zu § 15 UStG)

Kommentar Wichtig Die Finanzverwaltung nimmt die Hinweise aus diesem Schreiben nicht mit in den UStAE auf, sie verweist aber in Abschn. 2b.1 Abs. 1 und Abschn. 15.19 Abs. 5 UStAE darauf. Juristische Personen öffentlichen Rechts (jPöR) sind unter den Voraussetzungen des § 2b UStG unternehmerisch tätig und haben dann – wie jeder andere Unternehmer auch – unter den Bedingungen de...mehr

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Umsatzsteuer in der Insolvenz / 3.5 Vorsteuerabzug bei Ausführung auch vorsteuerabzugsschädlicher Umsätze

Insolvenzverwalter können neben den üblichen steuerpflichtigen Umsätzen möglicherweise auch steuerfreie Umsätze ausführen, die den Vorsteuerabzug nach § 15 Abs. 2 Nr. 1 UStG ausschließen (z. B. Veräußerung eines Grundstücks des Unternehmensvermögens umsatzsteuerfrei nach § 4 Nr. 9 Buchst. a UStG). In diesem Fall ist die Vorsteuer nach der Verwaltungsauffassung entsprechend §...mehr

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Jahressteuergesetz (JStG) 2024 / 6.11 Änderungen hinsichtlich der Vorsteueraufteilung (§ 15 Abs. 4 UStG)

Die Änderungen stellen klar, dass im Fall einer Vorsteueraufteilung eine Berechnung der nicht abzugsfähigen Vorsteuern nach dem Gesamtumsatzschlüssel nur dann möglich ist, wenn dieser der einzige mögliche Aufteilungsmaßstab ist. Er ist damit nachrangig zu anderen, präziseren (und sachgerechten) Aufteilungsmethoden. Inhaltliche Änderungen sollen mit der Neuformulierung nicht ...mehr

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Telekommunikations- und Dat... / 2.1.2 Umsatzsteuerliche Behandlung: Es kommt auf die Zuordnung zum unternehmerischen Bereich an

Umsatzsteuerlich ist für den privaten Nutzungsanteil zwischen der Nutzung des angeschafften Telekommunikations- bzw. Datenverarbeitungsgeräts und den anfallenden Kosten (z. B. Gebühren, Wartungskosten etc.) zu unterscheiden. Zuordnung zum Unternehmen und Privatnutzung des Geräts Vorgelagert ist die Frage, in welchem Umfang das Gerät dem Unternehmensvermögen zugeordnet ist. Betr...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 3. Abschreibungen im Zweckbetrieb

Tz. 109 Stand: EL 137 – ET: 06/2024 Häufig üben steuerbegünstigte Vereine ihre satzungsmäßigen Zwecke in Zweckbetrieben aus. Zweckbetriebe sind wirtschaftliche Geschäftsbetriebe i. S. v. §§ 14, 64 AO (Anhang 1b), die steuerbefreit sind, wenn sie die in §§ 65–68 AO (Anhang 1b) genannten Voraussetzungen erfüllen. Aufgrund der Steuerbefreiung der Zweckbetriebe, können die AfA-Bet...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Geschenke / 2.1 Geschenke von geringem Wert (bis zu 50 EUR)

Unter folgenden Voraussetzungen ist der Vorsteuerabzug bei betrieblich veranlassten Geschenken an o. g. Personenkreis zulässig: Die Anschaffungs- oder Herstellungskosten der Zuwendungen (einschließlich Geldgeschenken) an einen Empfänger dürfen zusammengerechnet 50 EUR pro Kalenderjahr (bis einschließlich VZ 2023: 35 EUR) nicht übersteigen.[1] Die Zuwendungen müssen ordnungsgem...mehr

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Vorsteueraufteilung – auf den Maßstab kommt es an

Zusammenfassung Führt ein Unternehmer sowohl Leistungen aus, die den Vorsteuerabzug für Eingangsleistungen zulassen, als auch Leistungen, die den Vorsteuerabzug ausschließen, muss bei jeder Eingangsleistung geprüft werden, ob für sie ein Vorsteuerabzug möglich ist oder nicht. Soweit die Eingangsleistung nicht einer bestimmten Ausgangsleistung zugeordnet werden kann, muss eine...mehr

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Vorsteueraufteilung – auf d... / Zusammenfassung

Führt ein Unternehmer sowohl Leistungen aus, die den Vorsteuerabzug für Eingangsleistungen zulassen, als auch Leistungen, die den Vorsteuerabzug ausschließen, muss bei jeder Eingangsleistung geprüft werden, ob für sie ein Vorsteuerabzug möglich ist oder nicht. Soweit die Eingangsleistung nicht einer bestimmten Ausgangsleistung zugeordnet werden kann, muss eine Vorsteueraufte...mehr

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Vorsteueraufteilung – auf d... / 1 Problematik

Der Vorsteuerabzug für den Unternehmer ist ein zentrales Element in der Umsatzsteuer. Nur durch den Vorsteuerabzug kann erreicht werden, dass der Unternehmer im Regelfall nicht mit der Umsatzsteuer belastet ist, sondern nur der Endverbraucher wirtschaftlich die Umsatzsteuer zu tragen hat. Führt der Unternehmer nur Ausgangsleistungen aus, die den Vorsteuerabzug zulassen oder ...mehr

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Vorsteueraufteilung – auf d... / 2 Fall: Die Rechtsanwältin

2.1 Sachverhalt Rechtsanwältin R betreibt in Leipzig eine gutgehende Rechtsanwaltskanzlei als Einzelunternehmerin und hat sich auf Familienrecht spezialisiert. Aufgrund ihrer profunden Fachkenntnisse übernimmt sie auch regelmäßig Betreuungsleistungen nach § 1814 BGB für Personen, die ihre Angelegenheiten nicht selbst besorgen können. Im Kalenderjahr 2023 hatte sie insgesamt U...mehr

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Vorsteueraufteilung – auf d... / 3 Fall: Die Immobilien

3.1 Sachverhalt Investor I besitzt in Deutschland 2 Immobilien, die er langfristig vermietet. In Freiburg besitzt er eine gemischt genutzte Immobilie, in der er 800 m² Bürofläche an ein weltweit agierendes erfolgreiches Medienhaus für 16.000 EUR monatlich vermietet. In dem erst vor einigen Jahren errichteten Gebäude befinden sich auch Mietwohnungen mit einer Gesamtfläche von 6...mehr

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Vorsteueraufteilung – auf d... / 2.3 Lösung

Die Rechtsanwältin ist Unternehmerin nach § 2 Abs. 1 UStG, da sie mit ihrer Tätigkeit selbstständig, nachhaltig und mit Einnahmeerzielungsabsicht tätig ist. Der Rahmen ihres Unternehmens ist die Tätigkeit als Rechtsanwältin. Soweit sie noch eine Eigentumswohnung besitzt, die sie vermietet, gehört auch diese Leistung in den Rahmen ihres einheitlichen Unternehmens, da ein Unte...mehr

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Vorsteueraufteilung – auf d... / 2.2 Fragestellung

Die Rechtsanwältin möchte wissen, welche Auswirkungen sich für sie beim Vorsteuerabzug für ihre Gemeinkosten (Bürokosten, Pkw-Kosten etc.) für 2024 ergeben werden. Welche Konsequenzen muss R ziehen, wenn sich am Jahresende 2024 herausstellt, dass sie in diesem Jahr bei einem Gesamtumsatz von 295.000 EUR aus Betreuungsleistungen 52.000 EUR erzielt hat. Weiterhin möchte R wisse...mehr

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Vorsteueraufteilung – auf d... / 3.2 Fragestellung

I möchte wissen, welche Konsequenzen sich für ihn aus den genannten Sachverhalten ergeben. Insbesondere möchte er wissen, wie er die für die Immobilien anfallenden Bewirtschaftungskosten umsatzsteuerlich berücksichtigen kann. Soweit gesetzlich möglich, möchte I auf die Steuerfreiheit seiner Umsätze verzichten.mehr

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Vorsteueraufteilung – auf d... / 2.1 Sachverhalt

Rechtsanwältin R betreibt in Leipzig eine gutgehende Rechtsanwaltskanzlei als Einzelunternehmerin und hat sich auf Familienrecht spezialisiert. Aufgrund ihrer profunden Fachkenntnisse übernimmt sie auch regelmäßig Betreuungsleistungen nach § 1814 BGB für Personen, die ihre Angelegenheiten nicht selbst besorgen können. Im Kalenderjahr 2023 hatte sie insgesamt Umsätze aus ihre...mehr

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Vorsteueraufteilung – auf d... / 3.1 Sachverhalt

Investor I besitzt in Deutschland 2 Immobilien, die er langfristig vermietet. In Freiburg besitzt er eine gemischt genutzte Immobilie, in der er 800 m² Bürofläche an ein weltweit agierendes erfolgreiches Medienhaus für 16.000 EUR monatlich vermietet. In dem erst vor einigen Jahren errichteten Gebäude befinden sich auch Mietwohnungen mit einer Gesamtfläche von 650 m², die für ...mehr

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Vorsteueraufteilung – auf d... / 3.3 Lösung

I ist Unternehmer nach § 2 Abs. 1 UStG, der selbstständig, nachhaltig und mit Einnahmeerzielungsabsicht Umsätze tätigt. Er wird im Rahmen seines Unternehmens tätig. Sein einheitliches Unternehmen umfasst die beiden Mietobjekte. Die Vermietungsumsätze sind sonstige Leistungen nach § 3 Abs. 9 Satz 1 und Satz 2 UStG, die dort ausgeführt sind, wo die Grundstücke belegen sind.[1] ...mehr

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Leasingunternehmen / 5 Bemessungsgrundlage und Besteuerung

Ist die Übergabe des Leasing-Gegenstands eine Lieferung, wird das Entgelt nach der Summe sämtlicher Leasingraten bis zum Ablauf der voraussichtlichen Nutzungsdauer bemessen.[1] Dazu gehören auch: der für den Fall einer Kaufoption vereinbarte Kaufpreis oder im Fall einer Mietverlängerungsoption die vereinbarten Verlängerungsraten. Wichtig Aufteilung der Leasingraten unzulässig Ei...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.8.1 Aufteilung von Vorsteuerbeträgen

Rz. 139 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 § 15 Abs. 4 UStG erfasst Mischfälle, in denen ein Unternehmer für sein Unternehmen gelieferte oder eingeführte oder i. g. erworbene Gegenstände oder für sein Unternehmen in Anspruch genommene sonstige Leistungen (Eingangsleistung) sowohl für Ausgangsumsätze, die den Vorsteuerabzug ausschließen (Ausschlussumsätze), als auch für Ausgangsumsätz...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / Literatur

Balbinot/Berner, Holdingsgesellschaften im Umsatzsteuerrecht: Umfang der Berechtigung des Vorsteuerabzugs, DStR 2018, 648. Beck/Ackermann, Vorsteuerabzug für die Anschaffung von Luxusfahrzeugen, Zwei Sportwagen –zwei Rechtsnormen – zwei Urteile – zwei Ergebnisse, NWB 2019, 788. Becker, Aufteilung von Vorsteuern nach § 15 Abs. 4 UStG bei gemischt genutzten Grundstücken, BMF-Sch...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 11.3 Beschränkungen des Vorsteuerabzugs

Rz. 51 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Nach dem Umsatzsteuerrecht von Spanien berechtigen verschiedene Aufwendungen nicht zum Vorsteuerabzug (vgl. Art. 95f. Mehrwertsteuergesetz). Entsprechende Beschränkungen gelten u. a. für die folgenden Aufwendungen: Repräsentationsaufwand, Geschenke (ausgenommen solche mit einem sehr geringen Wert), Tabak oder Alkohol (außer bei Wiederverkäufern ...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 1.2 Rechtsentwicklung

Rz. 2 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Mit der Umstellung des USt-Systems von der Allphasenbruttobesteuerung zur Allphasennettobesteuerung durch das UStG 1967 wurde die Regelung des Vorsteuerabzugs geschaffen. Das UStG 1967 bewirkte die Umsetzung der 6. EG-RL in das deutsche Umsatzsteuerrecht. Die EG-rechtlichen Grundlagen für den Vorsteuerabzug sind die Art. 14–17 der genannten Ri...mehr