Fachbeiträge & Kommentare zu Vorsteueraufteilung

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Kanzlei-Edition
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Basiswissen Umsatzsteuer / 13.4.4 Bagatellgrenze

Verwendet der Leistungsempfänger das Grundstück bzw. einzelne Grundstücksteile nur in sehr geringem Umfang für Umsätze, die den Vorsteuerabzug ausschließen (Ausschlussumsätze), ist der Verzicht auf die Steuerbefreiung zur Vermeidung von Härten weiterhin zulässig. Eine geringfügige Verwendung für Ausschlussumsätze kann angenommen werden, wenn im Fall der steuerpflichtigen Ver... mehr

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Kleinunternehmerbesteuerung (zu § 19 und § 19a UStG)

Kommentar Zum 1.1.2025 ist aufgrund unionsrechtlicher Vorgaben die nationale Kleinunternehmerbesteuerung reformiert worden. In diesem Zusammenhang sind etliche der bisherigen Grundsätze für die Prüfung und Umsetzung der Kleinunternehmerbesteuerung verändert worden. Darüber hinaus ist erstmals auch eine EU-grenzüberschreitende Kleinunternehmerbesteuerung eingeführt worden, so... mehr

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Das neue BMF-Schreiben zur Vorsteueraufteilung bei Kreditinstituten vom 9.12.2024 (USTB 2025, Heft 2, S. 54)

StB Dipl.oec. Robert C. Prätzler, Glenbervie, Neuseeland[*] Das BMF hat ein bereits seit langem erwartetes ausführliches Schreiben zur Vorsteueraufteilung bei Kreditinstituten veröffentlicht. Dieses Schreiben sollte die Rechtssicherheit für betroffene Steuerpflichtige signifikant erhöhen. Im Beitrag wird das Schreiben in seinen wesentlichen Aussagen dargestellt und bewertet ... mehr

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Das neue BMF-Schreiben zur ... / [Ohne Titel]

StB Dipl.oec. Robert C. Prätzler, Glenbervie, Neuseeland[*] Das BMF hat ein bereits seit langem erwartetes ausführliches Schreiben zur Vorsteueraufteilung bei Kreditinstituten veröffentlicht. Dieses Schreiben sollte die Rechtssicherheit für betroffene Steuerpflichtige signifikant erhöhen. Im Beitrag wird das Schreiben in seinen wesentlichen Aussagen dargestellt und bewertet s... mehr

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Das neue BMF-Schreiben zur ... / 1. Einführung

Das BMF hat ein bereits seit vielen Jahren erwartetes ausführliches Schreiben[1] zur Vorsteueraufteilung bei Kreditinstituten veröffentlicht. Dieses Schreiben sollte die Rechtssicherheit für betroffene Steuerpflichtige signifikant erhöhen. Im Folgenden wird das Schreiben in seinen wesentlichen Aussagen dargestellt und bewertet sowie der Hintergrund aus nationaler und unionsr... mehr

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Das neue BMF-Schreiben zur ... / f) Rundung von Vorsteuerschlüsseln

Das BMF hat bereits vor einiger Zeit anerkannt, dass ein Gesamtumsatzschlüssel nach den unionsrechtlichen Vorgaben auf den nächsten vollen Prozentsatz zu runden ist.[55] Dabei ist nicht mathematisch zu runden, sondern der Abzugssatz wird auf den nächsten vollen Wert aufgerundet. Beispiel: Ein Gesamtumsatzschlüssel wird berechnet. Die Abzugsumsätze betragen 99.200 EUR und die ... mehr

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Das neue BMF-Schreiben zur ... / 3. Kernelemente des BMF-Schreibens und kurze Einordnung

a) Grundprinzip: Direkte Zuordnung vor Aufteilung Es sind grundsätzlich drei Vorsteuertöpfe zu bilden[28]: Eingangsleistungen, die voll zum Vorsteuerabzug berechtigen, weil sie nur für Abzugsumsätze verwendet werden. Eingangsleistungen, die überhaupt nicht zum Vorsteuerabzug berechtigen, weil sie nur für Ausschlussumsätze verwendet werden. Die übrigen Eingangsleistungen, die für... mehr

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Das neue BMF-Schreiben zur ... / 6. Schlussbemerkung

Das BMF-Schreiben ist zu begrüßen, da es für Kreditinstitute die Rechtssicherheit in Fragen der Vorsteueraufteilung deutlich erhöht. Man hätte sich allerdings mehr praxisbezogene Beispiele gerade im Hinblick auf die Segmentierung gewünscht. Grundsätzlich sollte die Segmentierung, ebenso wie der Margenansatz, auch auf vergleichbare Unternehmen in anderen Branchen anwendbar sei... mehr

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Das neue BMF-Schreiben zur ... / b) Segmentierung als neues Modell

Zerlegung des Unternehmens in abgrenzbare Teile: Das BMF geht ausführlich auf den Ansatz ein, das Unternehmen für Zwecke des Vorsteuerabzugs in abgrenzbare Teile zu zerlegen, und prägt hierfür den Begriff der "Segmentierung" Die Segmentierung solle zu einer präziseren Vorsteueraufteilung beitragen.[33] Es sei zu prüfen, ob ein Segment abgrenzbare Tätigkeiten ausführe. Eine e... mehr

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Das neue BMF-Schreiben zur ... / 2. Hintergrund

Der Vorsteuerabzug ist ein integrales Element des Gemeinsamen Mehrwertsteuersystems. Er dient dazu, im Allphasen-Mehrwertsteuersystem, das jede Leistungsstufe mit Steuer belastet, die notwendige Neutralität für Steuerpflichtige herzustellen. Diese sollen, soweit sie Eingangsleistungen für besteuerte Umsätze verwenden[3], von der auf einer Vorstufe entstandenen Mehrwertsteuer... mehr

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Das neue BMF-Schreiben zur ... / d) Anmerkungen zum Margenschlüssel

Umsatzgröße als Aufteilungsmaßstab nur bedingt geeignet: Bereits im alten BMF-Schreiben war ein sog. "Margenschlüssel" vorgesehen.[43] Hintergrund ist dem BMF zufolge – zutreffend – wie bereits ausgeführt, dass die reinen Umsatzgrößen bei Banken für viele Tätigkeiten nicht die erwirtschaftete Wertschöpfung widerspiegeln.[44] Es gebe Leistungsbereiche, deren Umsatz weitgehend ... mehr

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Das neue BMF-Schreiben zur ... / a) Grundprinzip: Direkte Zuordnung vor Aufteilung

Es sind grundsätzlich drei Vorsteuertöpfe zu bilden[28]: Eingangsleistungen, die voll zum Vorsteuerabzug berechtigen, weil sie nur für Abzugsumsätze verwendet werden. Eingangsleistungen, die überhaupt nicht zum Vorsteuerabzug berechtigen, weil sie nur für Ausschlussumsätze verwendet werden. Die übrigen Eingangsleistungen, die für beide Umsatzgruppen verwendet werden. Die direkte... mehr

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Das neue BMF-Schreiben zur ... / c) Andere Aufteilungsmethoden

Die "Segmentierung" ist nicht die einzige zulässige Methode. Allerdings weist das BMF ohne weitere Erläuterung darauf hin, eine andere Methode müsse "den Besonderheiten der Kreditwirtschaft ausreichend Rechnung tragen."[39] Beispielhaft werden für bestimmte Eingangsleistungen alternative Methoden benannt. So könnten bei Gebäuden Flächen- oder vergleichbare Schlüssel angewende... mehr

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Das neue BMF-Schreiben zur ... / 4. Betriebstätten im Inland und Ausland

Ein besonderer Abschnitt des BMF-Schreibens befasst sich mit Betriebstätten von Kreditinstituten. Darin geht das BMF sowohl auf inländische Betriebstätten von Auslandsbanken als auch auf ausländische Betriebstätten von Inlandsbanken ein. Beides ist insbesondere in der EU von ganz erheblicher praktischer Bedeutung, denn seit EU-Banken berechtigt sind, in anderen Mitgliedstaat... mehr

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Das neue BMF-Schreiben zur ... / e) Kostenlose oder nicht kostendeckende Leistungen

Wie bei vielen Unternehmen ist es auch in der Kreditwirtschaft üblich geworden, bestimmte Leistungen ohne Entgelt (das BMF benutzt die unglückliche Formulierung "kostenlos", obwohl natürlich Kosten für den Unternehmer anfallen) oder verbilligt anzubieten, um Kunden zu akquirieren bzw. Geschäft zu generieren. Gängig in der Kreditwirtschaft sind nach wie vor Girokonten oder Te... mehr

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Das neue BMF-Schreiben zur ... / 5. Anwendung der EuGH-Entscheidungen "Skandia America" und "Danske Bank" im Spannungsfeld von Organschaft und Betriebstättensachverhalten

Mehrwertsteuergruppe als eigenständiger Stpfl.: Bereits im Jahr 2014 entschied der EuGH in einem schwedischen Vorabentscheidungsersuchen, dass eine sog. Mehrwertsteuergruppe[75] grundsätzlich als ein eigenständiger Steuerpflichtiger zu behandeln ist.[76] Dies habe insbesondere zur Folge, dass die feste Niederlassung[77] eines Unternehmens aus einem anderen Staat[78], wenn si... mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.1.6 Land- und forstwirtschaftliche Erzeugnisse und Dienstleistungen

Rz. 129 Für die Umsätze des Land- und Forstwirts kommt bei richtlinienkonformer Auslegung die Anwendung der Durchschnittssätze nach § 24 Abs. 1 UStG nur dann in Betracht, wenn er selbst landwirtschaftlicher Erzeuger i. S. d. Art. 295 Abs. 1 Nr. 1 und Nr. 2 MwStSystRL i. V. m. Anhang VII MwStSystRL ist – also die Voraussetzungen des § 24 Abs. 2 UStG erfüllt (Rz. 41ff., 44ff.... mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 7.1 Gründe für den Wechsel

Rz. 288 Die Regelung in § 24 Abs. 4 UStG gibt jenen Land- und Forstwirten, denen die Besteuerung nach Durchschnittssätzen nachteilig erscheint, die Möglichkeit, eine andere Besteuerungsform zu wählen, nämlich die Regelbesteuerung oder (sofern die Voraussetzungen dafür erfüllt sind) die Kleinunternehmerregelung nach § 19 Abs. 1 UStG. In der Regel wird für einen Land- und For... mehr

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Die "Umsatzsteuer-Highlight... / II. Die wichtigsten Anweisungen der Finanzverwaltung

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Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
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Reuber, Die Besteuerung der... / 1. Flugzeugkauf

Tz. 10 Stand: EL 141 – ET: 02/2025 Luftsportvereine nutzen ihre Fahrzeuge ausschließlich im unternehmerischen Bereich (Zweckbetrieb), weil mit ihnen steuerbare und steuerpflichtige Umsätze (Startgelder/Startgebühren) erzielt werden. Die im Zusammenhang mit der Anschaffung zu zahlenden Umsatzsteuerbeträge können, da eine ausschließliche Nutzung im unternehmerischen Bereich erf... mehr

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Anpassung des UStAE zum Jahresende 2024

Kommentar Wie in den Vorjahren hat die Finanzverwaltung zum Jahreswechsel ein abschließendes BMF-Schreiben veröffentlicht, in dem sie an diversen Stellen Überarbeitungen und Anpassungen vornimmt, obwohl der UStAE schon unterjährig umfassend geändert oder ergänzt worden ist. Neben redaktionellen Anpassungen wird hauptsächlich die schon vorher veröffentlichte Rechtsprechung de... mehr

Beitrag aus Steuer Office Kanzlei-Edition
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Umsatzsteuer-Voranmeldung 2025 / 2.3.2 Nicht abziehbare Vorsteuerbeträge

Vom Abzug ausgeschlossen sind nach § 15 Abs. 2 und 3 UStG grundsätzlich die Vorsteuerbeträge aus Leistungsbezügen – Eingangsumsätzen –, die zur Ausführung folgender Umsätze – Ausgangsumsätze – verwendet werden[1]: Nach § 4 Nr. 8–29 UStG steuerfreie Umsätze; nicht steuerbare Umsätze, die steuerfrei wären, wenn sie im Inland ausgeführt würden, oder unentgeltliche Lieferungen ode... mehr

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Vorsteueraufteilung bei Kreditinstituten (zu § 15 Abs. 4 UStG)

Kommentar Wichtig Das BMF-Schreiben ergänzt Abschn. 15.17 UStAE. Die Finanzverwaltung hat in einem insgesamt 20 Seiten umfassenden Schreiben zur Frage der zutreffenden Vorsteueraufteilung bei Kreditinstituten Stellung genommen. Die Inhalte des Schreibens werden nicht in den UStAE aufgenommen, da es sich um branchenspezifische Feststellungen handelt, die Finanzverwaltung verwei... mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3.12.3 Pro-rata-Satz des Vorsteuerabzugs

Rz. 292 Wird ein Gegenstand oder eine Dienstleistung für gemischte – steuerpflichtige und steuerfreie – Umsätze verwendet, ist nach Art. 173 Abs. 1 MwStSystRL der Vorsteuerabzug nur auf die dazu berechtigenden Umsätze zulässig. Dieser Pro-rata-Satz bezieht sich grundsätzlich auf alle von dem Unternehmer bewirkten Umsätze. Die Mitgliedstaaten können jedoch hiervon Abweichunge... mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3.12.1 Entstehung und Umfang des Vorsteuerabzugsrechts

Rz. 263 Die zentralen Bestimmungen über die Voraussetzungen und den Zeitpunkt des Vorsteuerabzugsrechts ergeben sich aus Art. 167ff. MwStSystRL. Das Vorsteuerabzugsrecht des Abnehmers entsteht in dem Zeitpunkt, in dem die Steuerschuld für die Leistung beim Leistenden entsteht. Das ist nach Art. 63 MwStSystRL grundsätzlich der Zeitpunkt, zu dem die Leistung bewirkt wird, aus ... mehr

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Umsatzsteuererklärung 2024 / 2.13 Abziehbare Vorsteuerbeträge

Im Teil J der Jahressteuererklärung sind die abziehbaren Vorsteuerbeträge einzutragen. Der Teil der Vorsteuerbeträge kann in zwei Bereiche unterteilt werden: Zum einen die in § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 – 5 UStG enthaltenen gesetzlichen Vorsteuerabzugsgründe, zum anderen Sonderformen des Vorsteuerabzugs. mehr

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Umsatzsteuererklärung 2024 / 1.3 Rechtsfolgen der Abgabe der Jahreserklärung

Die Abgabe der Jahressteuererklärung stellt eine Steuerfestsetzung unter dem Vorbehalt der Nachprüfung nach § 164 AO dar. Die Finanzverwaltung erlässt i. d. R. einen Bescheid zur Umsatzsteuer nur, wenn von der Anmeldung des Unternehmers abgewichen wird. In diesen Fällen ist ein sich daraus ergebender Nachzahlungsbetrag innerhalb von einem Monat nach Bekanntgabe des Steuerbes... mehr

Urteilskommentierung aus WohnungsWirtschafts Office Professional
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Vorsteuerabzug aus Insolvenzverwalterleistung bei Unternehmensfortführung durch den Insolvenzverwalter

Leitsatz 1. Die Vorsteuer aus einer Insolvenzverwalterleistung ist entsprechend § 15 Abs. 4 UStG aufzuteilen, wenn der zum Vorsteuerabzug berechtigte Insolvenzschuldner die Leistung des Insolvenzverwalters sowohl für die Befriedigung seiner unternehmerischen als auch privaten (nichtunternehmerischen) Insolvenzverbindlichkeiten bezieht. 2. Die Vorsteueraufteilung kann jedoch ausnahmsweise nach der Gesamttätigkeit des Insolvenzschuldners während seiner Verwaltungszeit nach Maßgabe seiner steuerpfli... mehr

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Fahrzeuge im Unternehmen – ... / 2.3 Lösung

U ist Unternehmer nach § 2 Abs. 1 UStG und kann grundsätzlich Gegenstände seinem Unternehmen zuordnen. Wichtig Kein zwingendes Aufteilungsgebot Da U das Fahrzeug nur für unternehmerische und private Zwecke und nicht auch für nichtwirtschaftliche Zwecke i. e. S. verwendet, kommt eine zwingende Aufteilung des Fahrzeugs (Aufteilungsgebot) nicht in Betracht. Soweit U Ausgangsleist... mehr

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Der Umsatzsteuer-Anwendungs... / 5. Vorsteuerabzug – § 15 UStG

Zuordnung von Leistungen zum Unternehmen (§ 15 Abs. 1 UStG); Zeitpunkt und Dokumentation der Zuordnungsentscheidung: Mit Urteil vom 14.10.2021 (EuGH v. 14.10.2021 – C-45/20, C-46/20 – Finanzamt N und Finanzamt G, BStBl. II 2024, 461 = UR 2021, 867) hat der EuGH entschieden, dass die zuständige nationale Steuerverwaltung den Vorsteuerabzug in Bezug auf einen Gegenstand unter ... mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
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Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Berufsverband

Stand: EL 139 – ET: 10/2024 Berufsverbände sind Vereinigungen von natürlichen Personen oder von Unternehmen, die allgemeine, aus der beruflichen oder unternehmerischen Tätigkeit erwachsende ideelle und wirtschaftliche Interessen des Berufsstandes oder Wirtschaftszweiges wahrnehmen. Es müssen die allgemeinen wirtschaftlichen Belange aller Angehörigen eines Berufes. Dieser Zwec... mehr

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Vorsteueraufteilung: Rückke... / I. Vorsteueraufteilung

1. Problemstellung Rz. 131 Nach[1] einer Unruhephase von über 20 Jahren waren die vielfältigen Fragestellungen zur Vorsteueraufteilung bei der gemischten Verwendung von Eingangsleistungen für Ausgangsumsätze, die zum Vorsteuerabzug berechtigen, wie auch für Umsätze, bei denen dieses Recht nicht besteht, eigentlich weitgehend geklärt. Ein neues BMF-Schreiben, das möglicherweis... mehr

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Vorsteueraufteilung: Rückke... / b) BFH-Rechtsprechung

aa) Rechtsprechungsänderung 2014 Rz. 156 Unklar war, ob die Neuregelung unionsrechtskonform ist. Nach Einholung einer Vorabentscheidung durch den EuGH und einem ersten, teilweise aber schnell wieder aufgegeben Interpretationsversuch kam es zu einer Klärung durch das BFH-Urteil v. 7.5.2014, das nach einer Wartezeit von acht Jahren schließlich auch im BStBl. veröffentlicht wurd... mehr

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Vorsteueraufteilung: Rückke... / 4. Beurteilung nach nationalem Recht bis 2003

a) Gesetzliche Regelungen Rz. 142 Das UStG 1980 setzte die unionsrechtlichen Regelungen (Rz. 139) zunächst in umgekehrter Weise um: So stellt es in § 15 Abs. 4 UStG auf eine Aufteilung nach wirtschaftlicher "Zurechnung" ab, womit es die unionsrechtliche Ermächtigung zur Aufteilung nach der "Zuordnung" ausübt. Zudem sah das UStG 1980 vor, dass der Unternehmer, die Vorsteueraufte... mehr

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Vorsteueraufteilung: Rückke... / 5. Rechtslage nach nationalem Recht ab 2004

a) Gesetzliche Neuregelung Rz. 152 Die geänderte Rechtsprechung aus 2001 führte zur Schaffung des § 15 Abs. 4 Satz 3 UStG. Danach ist eine Vorsteueraufteilung nach dem Umsatzverhältnis "nur zulässig, wenn keine andere wirtschaftliche Zurechnung möglich ist." Rz. 153 Diese durch das StÄndG 2003 eingeführte Vorschrift bezweckte nach ihrer amtlichen Gesetzesbegründung, die Verwen... mehr

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Vorsteueraufteilung: Rückke... / 6. Beabsichtigte Neuregelung durch das StÄndG 2024

a) Inhalt der Neuregelung Rz. 178 Erweist sich die geänderte Verwaltungsauffassung zumindest aus Sicht der Rechtsprechung als folgenlos, ist aber auch zu beachten, dass der Gesetzgeber beabsichtigt, die neue Verwaltungssicht im Rahmen des JStG 2024 zu kodifizieren. So soll gem. Art. 20 Nr. 7 Buchst. b des Regierungsentwurfs zum JStG 2024, der nach Art. 45 Abs. 1 des Entwurfs ... mehr

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Vorsteueraufteilung: Rückke... / c) BMF-Schreiben v. 13.2.2024

aa) Inhalt Rz. 168 Die Finanzverwaltung erläutert im BMF-Schreiben v. 13.2.2024[17] durch Schaffung eines neuen Abschn. 15.17 Abs. 3a UStAE zum einen in nachvollziehbarer Weise ihr Verständnis zur Berechnung des gesamtunternehmensbezogenen Umsatzschlüssels. Rz. 169 Zum anderen äußert sie sich zur Bedeutung von § 15 Abs. 4 Satz 3 UStG. Dabei beschäftigt sie sich zum einen mit d... mehr

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Vorsteueraufteilung: Rückke... / c) Rechtsprechungsänderung 2001

Rz. 149 In 2001 brach der BFH[11] in Bezug auf die Vorsteueraufteilung bei vermieteten Gebäuden mit der bis dahin als vorrangig angesehenen Flächenbetrachtung und sah nunmehr auch einen objektbezogenen Umsatzschlüssel als sachgerechten Aufteilungsmaßstab im Rahmen der wirtschaftlichen "Zurechnung" an.[12] Maßgebliches Begründungselement war dabei, dass es im Hinblick auf den... mehr

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Vorsteueraufteilung: Rückke... / aa) Rechtsprechungsänderung 2014

Rz. 156 Unklar war, ob die Neuregelung unionsrechtskonform ist. Nach Einholung einer Vorabentscheidung durch den EuGH und einem ersten, teilweise aber schnell wieder aufgegeben Interpretationsversuch kam es zu einer Klärung durch das BFH-Urteil v. 7.5.2014, das nach einer Wartezeit von acht Jahren schließlich auch im BStBl. veröffentlicht wurde.[15] Rz. 157 Im "andersgeartete... mehr

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Vorsteueraufteilung: Rückke... / dd) Beurteilung im Beispielsfall

Rz. 167 Beurteilung nach BFH-Rechtsprechung 2014 Das vom BFH in 2001 angenommene Wahlrecht zur Vorsteueraufteilung nach Fläche oder dem Objektumsatz besteht nicht. Stattdessen ist auf der Grundlage von § 15 Abs. 4 Satz 3 UStG zu entscheiden, ob die Aufteilung nach der Fläche oder dem Objektumsatz präziser ist. Dies führt bei gleicher Ausstattung der Fläche zur Vorsteueraufte... mehr

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Vorsteueraufteilung: Rückke... / 2. Derzeit geltende gesetzliche Regelungen

Rz. 136 Zur Vorsteueraufteilung ordnet § 15 Abs. 4 Satz 1 bis 3 UStG zurzeit Folgendes an: Satz 1: Verwendet der Unternehmer einen für sein Unternehmen gelieferten, eingeführten oder innergemeinschaftlich erworbenen Gegenstand oder eine von ihm in Anspruch genommene sonstige Leistung nur zum Teil zur Ausführung von Umsätzen, die den Vorsteuerabzug ausschließen, so ist der Tei... mehr

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Vorsteueraufteilung: Rückke... / [Ohne Titel]

VorsRiBFH Dr. Christoph Wäger[*] Im Folgenden geht es um aktuelle Entwicklungen im Bereich der Vorsteueraufteilung bei gemischt genutzten Immobilien. Im Fokus steht dabei ein neues BMF-Schreiben und eine geplante Gesetzesänderung im Rahmen des JStG 2024. Es handelt sich vorliegend um einen Auszug aus dem jeweils vierteljährlich im Umsatzsteuerhandbuch Birkenfeld/Wäger veröffe... mehr

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Vorsteueraufteilung: Rückkehr zum Wahlrecht des Unternehmers zwischen Objektumsatz und Flächenschlüssel bei gemischt genutzten Immobilien? (USTB 2024, Heft 9, S. 265)

VorsRiBFH Dr. Christoph Wäger[*] Im Folgenden geht es um aktuelle Entwicklungen im Bereich der Vorsteueraufteilung bei gemischt genutzten Immobilien. Im Fokus steht dabei ein neues BMF-Schreiben und eine geplante Gesetzesänderung im Rahmen des JStG 2024. Es handelt sich vorliegend um einen Auszug aus dem jeweils vierteljährlich im Umsatzsteuerhandbuch Birkenfeld/Wäger veröff... mehr

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Vorsteueraufteilung: Rückke... / b) Bewertung

Rz. 180 Folge des neuen § 15 Abs. 4 Satz 3 UStG wäre, dass – entsprechend der neuen Verwaltungsauffassung (Rz. 175) – bei der Frage, ob der Unternehmer bei Eingangsleistungen für ein gemischt steuerfrei und steuerpflichtig vermietetes Gebäude den Vorsteuerabzug nach einem objektbezogenen Umsatzschlüssel oder einem Flächenschlüssel vornehmen kann, nur noch § 15 Abs. 4 Satz 1 ... mehr

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Vorsteueraufteilung: Rückke... / a) Gesetzliche Neuregelung

Rz. 152 Die geänderte Rechtsprechung aus 2001 führte zur Schaffung des § 15 Abs. 4 Satz 3 UStG. Danach ist eine Vorsteueraufteilung nach dem Umsatzverhältnis "nur zulässig, wenn keine andere wirtschaftliche Zurechnung möglich ist." Rz. 153 Diese durch das StÄndG 2003 eingeführte Vorschrift bezweckte nach ihrer amtlichen Gesetzesbegründung, die Verwendung des Umsatzschlüssels ... mehr

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Vorsteueraufteilung: Rückke... / bb) Folgebetrachtung zu § 15 Abs. 4 Satz 3 UStG

Rz. 173 Die sich aus dem BMF-Schreiben ergebende Annahme, dass § 15 Abs. 4 Satz 3 UStG nur die Anwendung des Gesamtumsatzschlüssels, nicht aber auch den objektbezogenen Umsatzschlüssel in der Weise einschränken soll, wirkt jedenfalls aus dem Blinkwinkel des BFH-Urteils v. 7.5.2014 (Rz. 156 ff.) überraschend. Rz. 174 Denn nach dem Urteil ergibt sich der Ausschluss des objektbe... mehr

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Vorsteueraufteilung: Rückke... / 7. Ergebnis

Rz. 184 Aufgrund eines BMF-Schreibens und einer im Rahmen des JStG 2024 geplanten Neuregelung kehrt in den eigentlich befriedeten Bereich der Vorsteueraufteilung erhebliche Unruhe zurück. Zwar sind die Änderungen durch das BMF-Schreiben aufgrund ihres lediglich norminterpretierenden Charakters für die Rechtsprechung unbeachtlich. Rz. 185 Sollte aber die geplante Regelung des ... mehr

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Vorsteueraufteilung: Rückke... / b) Ursprüngliche BFH-Rechtsprechung

Rz. 143 Zu der nach dem UStG 1980 bestehenden Rechtslage ging der BFH für den Regelfall von einer Vorsteueraufteilung nach dem Verhältnis der vorsteuerabzugsschädlich genutzten zu den nicht vorsteuerabzugsschädlich genutzten Nutzflächen aus. Er begründete dies wie folgt:[10] Rz. 144 Für den Flächenschlüssel führte der BFH an, dass sich in der unterschiedlichen Nutzung der Flä... mehr

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Vorsteueraufteilung: Rückke... / aa) Inhalt

Rz. 168 Die Finanzverwaltung erläutert im BMF-Schreiben v. 13.2.2024[17] durch Schaffung eines neuen Abschn. 15.17 Abs. 3a UStAE zum einen in nachvollziehbarer Weise ihr Verständnis zur Berechnung des gesamtunternehmensbezogenen Umsatzschlüssels. Rz. 169 Zum anderen äußert sie sich zur Bedeutung von § 15 Abs. 4 Satz 3 UStG. Dabei beschäftigt sie sich zum einen mit dem "Verhäl... mehr

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Vorsteueraufteilung: Rückke... / a) Gesetzliche Regelungen

Rz. 142 Das UStG 1980 setzte die unionsrechtlichen Regelungen (Rz. 139) zunächst in umgekehrter Weise um: So stellt es in § 15 Abs. 4 UStG auf eine Aufteilung nach wirtschaftlicher "Zurechnung" ab, womit es die unionsrechtliche Ermächtigung zur Aufteilung nach der "Zuordnung" ausübt. Zudem sah das UStG 1980 vor, dass der Unternehmer, die Vorsteueraufteilung "nach dem Verhältni... mehr