Fachbeiträge & Kommentare zu Vorsteueraufteilung

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Vorsteueraufteilung / 3 Aufteilungsmaßstab

3.1 Aufteilung nach wirtschaftlicher Zurechnung Soweit eine Aufteilung nach den vorstehenden Grundsätzen in Betracht kommt, ist diese nach dem Prinzip der wirtschaftlichen Zurechnung vorzunehmen.[1] Hinweis Unionsrecht Nach Unionsrecht ist für die Aufteilung der Vorsteuerbeträge im Grundsatz ein auf die Gesamtheit der von dem Unternehmer bewirkten Umsätze bezogener Umsatzschlüs...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Vorsteueraufteilung / 1 Zuordnung der Vorsteuerbeträge

Die Vorsteuern sind nach ihrer wirtschaftlichen Zuordnung aufzuteilen. Die Aufteilung betrifft jedoch nur die Vorsteuerbeträge, die teils der einen (mit Vorsteuerabzug) und teils der anderen Umsatzart (ohne Vorsteuerabzug) zuzuordnen sind. Aus diesen Gründen sind drei Gruppen von Vorsteuerbeträgen zu unterscheiden. 1.1 Voller Vorsteuerabzug Von den Vorsteuerbeträgen sind vorab...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Vorsteueraufteilung / 2 Maßgebende Verhältnisse

Nach der Rechtsprechung[1] gilt als vorsteuerabzugsberechtigter Unternehmer bereits, wer die durch objektive Anhaltspunkte belegte Absicht hat, eine unternehmerische Tätigkeit auszuüben und erste Investitionsausgaben für diesen Zweck tätigt. Leistet ein solcher Unternehmer eine Anzahlung, bevor die angezahlte Leistung an ihn bewirkt ist, ist für den Vorsteuerabzug auf seine ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Vorsteueraufteilung / 1.3 Übrige Vorsteuerbeträge

In diese Gruppe fallen alle Vorsteuerbeträge, die sowohl mit Umsätzen, die zum Vorsteuerabzug berechtigen, als auch mit Umsätzen, die den Vorsteuerabzug nach § 15 Abs. 2 UStG ausschließen, in wirtschaftlichem Zusammenhang stehen. Praxis-Beispiel Nutzung eines Fahrzeugs zu unterschiedlichen Zwecken Ein Versicherungs- und Grundstückmakler verwendet einen unternehmerischen Pkw so...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Vorsteueraufteilung / 6 Vorsteuerabzug bei juristischen Personen des öffentlichen Rechts

Bei juristischen Personen des öffentlichen Rechts bestehen besondere Probleme im Hinblick auf die Abgrenzung des unternehmerischen und des nichtunternehmerischen (hoheitlichen) Bereichs. Abziehbar sind Vorsteuerbeträge für Umsätze, die für den unternehmerischen Bereich der juristischen Person des öffentlichen Rechts ausgeführt werden, z. B. Lieferungen von Büromaterial für d...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Vorsteueraufteilung / Zusammenfassung

Begriff Verwendet der Unternehmer die für sein Unternehmen gelieferten, eingeführten oder innergemeinschaftlich erworbenen Gegenstände und die in Anspruch genommenen sonstigen Leistungen sowohl für Umsätze, die zum Vorsteuerabzug berechtigen, als auch für Umsätze, die den Vorsteuerabzug ausschließen, so hat er die angefallenen Vorsteuerbeträge in einen abziehbaren und einen ...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Vorsteueraufteilung / 3.3 Wechsel des Aufteilungsmaßstabs

Ist die Umsatzsteuerfestsetzung für das Jahr der Anschaffung oder Herstellung eines gemischt genutzten Gegenstands formell bestandskräftig und hat der Unternehmer oder das Finanzamt (ggf. durch abweichende Beurteilung) ein i. S. d. § 15 Abs. 4 UStG sachgerechtes Aufteilungsverfahren angewandt, ist dieser Maßstab auch für die nachfolgenden Kalenderjahre des Berichtigungszeitr...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Vorsteueraufteilung / 1.2 Voller Vorsteuerausschluss

Von den Vorsteuerbeträgen sind solche vorab auszuscheiden, die in voller Höhe vom Abzug ausgeschlossen sind, weil sie ausschließlich Umsätzen zuzurechnen sind, die nicht zum Vorsteuerabzug berechtigen. Praxis-Beispiel Voller Vorsteuerausschluss bei Grundstücksgeschäften Bei steuerfreien Grundstücksverkäufen gehören hierzu z. B. die Vorsteuerbeträge für die Leistungen des Makle...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Vorsteueraufteilung / 5 Erleichterungen bei der Aufteilung der Vorsteuern (§ 43 UStDV)

Die den folgenden steuerfreien Umsätzen zuzuordnenden Vorsteuerbeträge sind nur dann vom Vorsteuerabzug ausgeschlossen, wenn sie diesen Umsätzen ausschließlich zuzuordnen sind[1]: Umsätze von Geldforderungen, denen zum Vorsteuerabzug berechtigende Umsätze des Unternehmers zugrunde liegen; Umsätze von Wechseln, die der Unternehmer von einem Leistungsempfänger erhalten hat, weil...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Vorsteueraufteilung / 7 Vereine, Forschungsbetriebe und ähnliche Einrichtungen

Bei diesen Einrichtungen bestehen bei der sachgerechten Zuordnung der Vorsteuern und bei der Versteuerung der unentgeltlichen Wertabgaben erhebliche Schwierigkeiten. Das Finanzamt kann deshalb auf Antrag Erleichterungen gewähren. Die Vorsteuern, die teilweise dem unternehmerischen und teilweise dem nichtunternehmerischen Bereich zuzurechnen sind, werden auf diese Bereiche nac...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Grenzüberschreitende Leistu... / 2.3 Lösung

I ist Unternehmer nach § 2 Abs. 1 UStG, da er selbstständig, nachhaltig und mit Einnahmeerzielungsabsicht tätig ist. Zum Rahmen seines Unternehmens gehört offensichtlich die Vermietungstätigkeit in München. I bezieht für sein Unternehmen sowohl die Leistung des österreichischen Dachdeckers als auch die Leistung des österreichischen Rechtsanwalts. Die Leistungen sind jeweils ...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 6.1 Regel-Berichtigungszeiträume

Rz. 174 Bei der Berichtigung ist für jedes Kj. der Änderung (Rz. 77) je nach der Dauer des Berichtigungszeitraums (Rz. 141) von einem Fünftel oder einem Zehntel der auf das Wirtschaftsgut entfallenden Vorsteuerbeträge (Rz. 132ff.) auszugehen (§ 15a Abs. 5 S. 1 UStG). Für jedes auf den Zeitpunkt der erstmaligen Verwendung folgende Jahr sind die Verwendungsverhältnisse (Rz. 72...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Umsatzsteuerliche Betriebss... / III. Auffassung der deutschen Finanzverwaltung

Reverse-Charge-Verfahren: Trotz dieser Entscheidung des EuGH in der Rechtssache Titanium wurde Abschn. 13b.11 Abs. 2 Satz 2 UStAE bisher nicht geändert. Danach sind Unternehmer, die ein im Inland gelegenes Grundstück besitzen und steuerpflichtig vermieten, "insoweit" als im Inland ansässig zu behandeln. Vorsteuervergütungsverfahren: Nach Abschn. 18.10 Abs. 1 Satz 4 UStAE gilt...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Umsatzsteuer bei Swap-Trans... / b) Risikobetrachtung

Irrtum hinsichtlich Umsatzsteuerpflicht: Vor der näheren Auseinandersetzung mit der denkbaren umsatzsteuerlichen Würdigung bietet es sich an, zunächst auf Risiken einzugehen. Diese bestehen insbesondere bei einem Irrtum über die finale Umsatzsteuerpflicht. Die folgenden Beispiele sollen dies verdeutlichen. Beispiel 1a: Irrtum bei einem Rohstoff-Swap, Einordnung als nicht ste...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Umsatzsteuer bei Immobilien / 1 Problematik

Bei Leistungen im Zusammenhang mit Grundstücken können fast alle Probleme des Umsatzsteuerrechts auftreten, besonders relevant sind allerdings die folgenden Fragestellungen: Wo befindet sich der Ort der Leistung? Unterliegt die Leistung einer Steuerbefreiung? Wer wird der Steuerschuldner für die Leistung? In welchem Umfang kann Vorsteuer abgezogen werden? Muss eine Vorsteuerberic...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Umsatzsteuer bei Immobilien / 4.3 Lösung

E ist Unternehmer nach § 2 Abs. 1 UStG, da er Leistungen selbstständig, nachhaltig und mit Einnahmeerzielungsabsicht ausführt. Bei der Vermietung des Hausboots handelt es sich um eine sonstige Leistung nach § 3 Abs. 9 Satz 1 und Satz 2 UStG, da keine Lieferung vorliegt. Bei der Vermietung handelt es sich nach der Rechtsprechung des EuGH[1] um eine Vermietung eines Grundstücks...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Stolperfalle Reverse Charge... / 5.3 Lösung

V ist Unternehmer nach § 2 Abs. 1 UStG, da er Leistungen selbstständig, nachhaltig und mit Einnahmeerzielungsabsicht ausführt. Seine unternehmerische Betätigung erfasst die Vermietung, unerheblich ist dabei, ob die Vermietung steuerpflichtig oder steuerfrei ausgeführt wird. Da der Umsatz aus der – durch offensichtlich zutreffende Option nach § 9 UStG – steuerpflichtigen Gewe...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Der Umsatzsteuer-Anwendungs... / 3. Vorsteuerabzug – § 15 UStG

Vorsteuerabzug bei Kreditinstituten; Zuordnung von Eingangs- zu Ausgangsumsätzen und Vorsteueraufteilung nach § 15 Abs. 4 UStG: Das BMF regelt den Vorsteuerabzug bzw. die Vorsteueraufteilung bei Kreditinstituten vollständig neu (BMF v. 9.12.2024 – III C 2 - S 7306/19/10003 :004, BStBl. I 2024, 1604 = UR 2024, 149). Neben den allgemeinen Grundsätzen erläutert die Verwaltung u....mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Forschung

Tz. 1 Stand: EL 142 – ET: 04/2025 Gemeinnützig ist nach § 52 Abs. 2 Nr. 1 AO (Anhang 1b) die Förderung von Forschung und Wissenschaft. Voraussetzung für die Gemeinnützigkeit ist, dass derartige Einrichtungen nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke verfolgen. Unter Wissenschaft wird verstanden, wenn das Wissen systematisch gesammelt, aufbewahrt, gelehrt und redigiert...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.1.4 Trennung der Entgelte

Rz. 95 Da das Umsatzsteuerrecht innerhalb der Gruppe der steuerbaren Leistungen steuerfreie und steuerpflichtige Umsätze unterscheidet und darüber hinaus für die steuerpflichtigen Umsätze unterschiedliche Steuersätze festlegt, ist nach § 22 Abs. 2 Nr. 1 S. 2 UStG ersichtlich zu machen, wie sich die Entgelte auf die steuerpflichtigen Umsätze, getrennt nach Steuersätzen, und a...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.7.1 Allgemeines

Rz. 173 Das System der Nettoumsatzsteuer mit Vorsteuerabzug erfordert zur Feststellung der Steuerzahlungsschuld nicht nur die Aufzeichnung der Entgelte für die vom Unternehmer selbst ausgeführten Leistungen, sondern auch die Erfassung der Beträge, die der Unternehmer von seiner Umsatzsteuerschuld als Vorsteuern abziehen kann. Dazu gehört insbesondere die dem Unternehmer in R...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.8 Aufzeichnungen im Fall der Einfuhr, § 22 Abs. 2 Nr. 6 UStG

Rz. 187 Gemäß § 15 Abs. 1 Nr. 2 UStG kann die entstandene EUSt für in das Inland eingeführte Gegenstände als Vorsteuer abgezogen werden. Dabei ist zu beachten, dass die Person des Steuerschuldners der EUSt (der Anmelder gem. § 13a Abs. 2 i. V. m. § 21 Abs. 2 i. V. m. Art. 201 Abs. 3 ZK) häufig nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt ist. Vorsteuerabzugsberechtigt ist gem. § 15 A...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Umsatzbesteuerung der öffen... / 3.2 Vorsteueraufteilung allgemein

Eingangsumsätze (eingekaufte Leistungen) sind grundsätzlich ihren wirtschaftlichen Ausgangsumsätzen zuzuordnen. Hiernach entscheidet sich ihre Abzugsfähigkeit. Das bedeutet vor allem, dass eingekaufte Leistungen zur Ausführung von Ausschlussumsätzen (v. a. steuerfreie Umsätze) keinen Vorsteuerabzug zulassen.[1] Hingegen sind Umsatzsteuern auf eingekaufte Leistungen zur Ausfü...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Umsatzbesteuerung der öffen... / 3 Vorsteuerabzug und Vorsteueraufteilung bei unternehmerisch tätigen jPdöR

3.1 Vorsteuerabzug Für den Vorsteuerabzug von jPdöR sind zunächst und vorrangig die allgemeinen Regelungen anzuwenden.[1] Somit ist für die Frage des Vorsteuerabzugs zunächst die Zuordnung zum Unternehmen zu prüfen. Hierfür ist bei jPdöR die Verwendung für 3 mögliche Tätigkeiten zu unterscheiden:mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Umsatzbesteuerung der öffen... / 3.3 Besondere Regelungen zur Aufteilung von Vorsteuerbeträgen bei jPdöR

Aufgrund der weiten Tätigkeitsfelder einer jPdöR, ihrer anderen Organisationsform und der im Vergleich zu einem privatrechtlich organisierten Unternehmer nicht von profit- und wirtschaftlichen Gesichtspunkten geprägten Aufgabenstellung kann bei jPdöR regelmäßig davon ausgegangen werden, dass die Aufteilung der Vorsteuern nach dem Prinzip der wirtschaftlichen Zurechnung[1] nu...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Umsatzbesteuerung der öffen... / 3.1 Vorsteuerabzug

Für den Vorsteuerabzug von jPdöR sind zunächst und vorrangig die allgemeinen Regelungen anzuwenden.[1] Somit ist für die Frage des Vorsteuerabzugs zunächst die Zuordnung zum Unternehmen zu prüfen. Hierfür ist bei jPdöR die Verwendung für 3 mögliche Tätigkeiten zu unterscheiden:mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Basiswissen Umsatzsteuer / 13.4.4 Bagatellgrenze

Verwendet der Leistungsempfänger das Grundstück bzw. einzelne Grundstücksteile nur in sehr geringem Umfang für Umsätze, die den Vorsteuerabzug ausschließen (Ausschlussumsätze), ist der Verzicht auf die Steuerbefreiung zur Vermeidung von Härten weiterhin zulässig. Eine geringfügige Verwendung für Ausschlussumsätze kann angenommen werden, wenn im Fall der steuerpflichtigen Ver...mehr

Kommentar aus Finance Office Professional
Kleinunternehmerbesteuerung (zu § 19 und § 19a UStG)

Kommentar Zum 1.1.2025 ist aufgrund unionsrechtlicher Vorgaben die nationale Kleinunternehmerbesteuerung reformiert worden. In diesem Zusammenhang sind etliche der bisherigen Grundsätze für die Prüfung und Umsetzung der Kleinunternehmerbesteuerung verändert worden. Darüber hinaus ist erstmals auch eine EU-grenzüberschreitende Kleinunternehmerbesteuerung eingeführt worden, so...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Das neue BMF-Schreiben zur Vorsteueraufteilung bei Kreditinstituten vom 9.12.2024 (USTB 2025, Heft 2, S. 54)

StB Dipl.oec. Robert C. Prätzler, Glenbervie, Neuseeland[*] Das BMF hat ein bereits seit langem erwartetes ausführliches Schreiben zur Vorsteueraufteilung bei Kreditinstituten veröffentlicht. Dieses Schreiben sollte die Rechtssicherheit für betroffene Steuerpflichtige signifikant erhöhen. Im Beitrag wird das Schreiben in seinen wesentlichen Aussagen dargestellt und bewertet ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Das neue BMF-Schreiben zur ... / [Ohne Titel]

StB Dipl.oec. Robert C. Prätzler, Glenbervie, Neuseeland[*] Das BMF hat ein bereits seit langem erwartetes ausführliches Schreiben zur Vorsteueraufteilung bei Kreditinstituten veröffentlicht. Dieses Schreiben sollte die Rechtssicherheit für betroffene Steuerpflichtige signifikant erhöhen. Im Beitrag wird das Schreiben in seinen wesentlichen Aussagen dargestellt und bewertet s...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Das neue BMF-Schreiben zur ... / 1. Einführung

Das BMF hat ein bereits seit vielen Jahren erwartetes ausführliches Schreiben[1] zur Vorsteueraufteilung bei Kreditinstituten veröffentlicht. Dieses Schreiben sollte die Rechtssicherheit für betroffene Steuerpflichtige signifikant erhöhen. Im Folgenden wird das Schreiben in seinen wesentlichen Aussagen dargestellt und bewertet sowie der Hintergrund aus nationaler und unionsr...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Das neue BMF-Schreiben zur ... / f) Rundung von Vorsteuerschlüsseln

Das BMF hat bereits vor einiger Zeit anerkannt, dass ein Gesamtumsatzschlüssel nach den unionsrechtlichen Vorgaben auf den nächsten vollen Prozentsatz zu runden ist.[55] Dabei ist nicht mathematisch zu runden, sondern der Abzugssatz wird auf den nächsten vollen Wert aufgerundet. Beispiel: Ein Gesamtumsatzschlüssel wird berechnet. Die Abzugsumsätze betragen 99.200 EUR und die ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Das neue BMF-Schreiben zur ... / 3. Kernelemente des BMF-Schreibens und kurze Einordnung

a) Grundprinzip: Direkte Zuordnung vor Aufteilung Es sind grundsätzlich drei Vorsteuertöpfe zu bilden[28]: Eingangsleistungen, die voll zum Vorsteuerabzug berechtigen, weil sie nur für Abzugsumsätze verwendet werden. Eingangsleistungen, die überhaupt nicht zum Vorsteuerabzug berechtigen, weil sie nur für Ausschlussumsätze verwendet werden. Die übrigen Eingangsleistungen, die für...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Das neue BMF-Schreiben zur ... / 6. Schlussbemerkung

Das BMF-Schreiben ist zu begrüßen, da es für Kreditinstitute die Rechtssicherheit in Fragen der Vorsteueraufteilung deutlich erhöht. Man hätte sich allerdings mehr praxisbezogene Beispiele gerade im Hinblick auf die Segmentierung gewünscht. Grundsätzlich sollte die Segmentierung, ebenso wie der Margenansatz, auch auf vergleichbare Unternehmen in anderen Branchen anwendbar sei...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Das neue BMF-Schreiben zur ... / b) Segmentierung als neues Modell

Zerlegung des Unternehmens in abgrenzbare Teile: Das BMF geht ausführlich auf den Ansatz ein, das Unternehmen für Zwecke des Vorsteuerabzugs in abgrenzbare Teile zu zerlegen, und prägt hierfür den Begriff der "Segmentierung" Die Segmentierung solle zu einer präziseren Vorsteueraufteilung beitragen.[33] Es sei zu prüfen, ob ein Segment abgrenzbare Tätigkeiten ausführe. Eine e...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Das neue BMF-Schreiben zur ... / 2. Hintergrund

Der Vorsteuerabzug ist ein integrales Element des Gemeinsamen Mehrwertsteuersystems. Er dient dazu, im Allphasen-Mehrwertsteuersystem, das jede Leistungsstufe mit Steuer belastet, die notwendige Neutralität für Steuerpflichtige herzustellen. Diese sollen, soweit sie Eingangsleistungen für besteuerte Umsätze verwenden[3], von der auf einer Vorstufe entstandenen Mehrwertsteuer...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Das neue BMF-Schreiben zur ... / d) Anmerkungen zum Margenschlüssel

Umsatzgröße als Aufteilungsmaßstab nur bedingt geeignet: Bereits im alten BMF-Schreiben war ein sog. "Margenschlüssel" vorgesehen.[43] Hintergrund ist dem BMF zufolge – zutreffend – wie bereits ausgeführt, dass die reinen Umsatzgrößen bei Banken für viele Tätigkeiten nicht die erwirtschaftete Wertschöpfung widerspiegeln.[44] Es gebe Leistungsbereiche, deren Umsatz weitgehend ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Das neue BMF-Schreiben zur ... / a) Grundprinzip: Direkte Zuordnung vor Aufteilung

Es sind grundsätzlich drei Vorsteuertöpfe zu bilden[28]: Eingangsleistungen, die voll zum Vorsteuerabzug berechtigen, weil sie nur für Abzugsumsätze verwendet werden. Eingangsleistungen, die überhaupt nicht zum Vorsteuerabzug berechtigen, weil sie nur für Ausschlussumsätze verwendet werden. Die übrigen Eingangsleistungen, die für beide Umsatzgruppen verwendet werden. Die direkte...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Das neue BMF-Schreiben zur ... / c) Andere Aufteilungsmethoden

Die "Segmentierung" ist nicht die einzige zulässige Methode. Allerdings weist das BMF ohne weitere Erläuterung darauf hin, eine andere Methode müsse "den Besonderheiten der Kreditwirtschaft ausreichend Rechnung tragen."[39] Beispielhaft werden für bestimmte Eingangsleistungen alternative Methoden benannt. So könnten bei Gebäuden Flächen- oder vergleichbare Schlüssel angewende...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Das neue BMF-Schreiben zur ... / 4. Betriebstätten im Inland und Ausland

Ein besonderer Abschnitt des BMF-Schreibens befasst sich mit Betriebstätten von Kreditinstituten. Darin geht das BMF sowohl auf inländische Betriebstätten von Auslandsbanken als auch auf ausländische Betriebstätten von Inlandsbanken ein. Beides ist insbesondere in der EU von ganz erheblicher praktischer Bedeutung, denn seit EU-Banken berechtigt sind, in anderen Mitgliedstaat...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Das neue BMF-Schreiben zur ... / e) Kostenlose oder nicht kostendeckende Leistungen

Wie bei vielen Unternehmen ist es auch in der Kreditwirtschaft üblich geworden, bestimmte Leistungen ohne Entgelt (das BMF benutzt die unglückliche Formulierung "kostenlos", obwohl natürlich Kosten für den Unternehmer anfallen) oder verbilligt anzubieten, um Kunden zu akquirieren bzw. Geschäft zu generieren. Gängig in der Kreditwirtschaft sind nach wie vor Girokonten oder Te...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Das neue BMF-Schreiben zur ... / 5. Anwendung der EuGH-Entscheidungen "Skandia America" und "Danske Bank" im Spannungsfeld von Organschaft und Betriebstättensachverhalten

Mehrwertsteuergruppe als eigenständiger Stpfl.: Bereits im Jahr 2014 entschied der EuGH in einem schwedischen Vorabentscheidungsersuchen, dass eine sog. Mehrwertsteuergruppe[75] grundsätzlich als ein eigenständiger Steuerpflichtiger zu behandeln ist.[76] Dies habe insbesondere zur Folge, dass die feste Niederlassung[77] eines Unternehmens aus einem anderen Staat[78], wenn si...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 7.1 Gründe für den Wechsel

Rz. 288 Die Regelung in § 24 Abs. 4 UStG gibt jenen Land- und Forstwirten, denen die Besteuerung nach Durchschnittssätzen nachteilig erscheint, die Möglichkeit, eine andere Besteuerungsform zu wählen, nämlich die Regelbesteuerung oder (sofern die Voraussetzungen dafür erfüllt sind) die Kleinunternehmerregelung nach § 19 Abs. 1 UStG. In der Regel wird für einen Land- und For...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.1.6 Land- und forstwirtschaftliche Erzeugnisse und Dienstleistungen

Rz. 129 Für die Umsätze des Land- und Forstwirts kommt bei richtlinienkonformer Auslegung die Anwendung der Durchschnittssätze nach § 24 Abs. 1 UStG nur dann in Betracht, wenn er selbst landwirtschaftlicher Erzeuger i. S. d. Art. 295 Abs. 1 Nr. 1 und Nr. 2 MwStSystRL i. V. m. Anhang VII MwStSystRL ist – also die Voraussetzungen des § 24 Abs. 2 UStG erfüllt (Rz. 41ff., 44ff....mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Die "Umsatzsteuer-Highlight... / II. Die wichtigsten Anweisungen der Finanzverwaltung

mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 1. Flugzeugkauf

Tz. 10 Stand: EL 141 – ET: 02/2025 Luftsportvereine nutzen ihre Fahrzeuge ausschließlich im unternehmerischen Bereich (Zweckbetrieb), weil mit ihnen steuerbare und steuerpflichtige Umsätze (Startgelder/Startgebühren) erzielt werden. Die im Zusammenhang mit der Anschaffung zu zahlenden Umsatzsteuerbeträge können, da eine ausschließliche Nutzung im unternehmerischen Bereich erf...mehr

Kommentar aus Finance Office Professional
Anpassung des UStAE zum Jahresende 2024

Kommentar Wie in den Vorjahren hat die Finanzverwaltung zum Jahreswechsel ein abschließendes BMF-Schreiben veröffentlicht, in dem sie an diversen Stellen Überarbeitungen und Anpassungen vornimmt, obwohl der UStAE schon unterjährig umfassend geändert oder ergänzt worden ist. Neben redaktionellen Anpassungen wird hauptsächlich die schon vorher veröffentlichte Rechtsprechung de...mehr

Beitrag aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Umsatzsteuer-Voranmeldung 2025 / 2.3.2 Nicht abziehbare Vorsteuerbeträge

Vom Abzug ausgeschlossen sind nach § 15 Abs. 2 und 3 UStG grundsätzlich die Vorsteuerbeträge aus Leistungsbezügen – Eingangsumsätzen –, die zur Ausführung folgender Umsätze – Ausgangsumsätze – verwendet werden[1]: Nach § 4 Nr. 8–29 UStG steuerfreie Umsätze; nicht steuerbare Umsätze, die steuerfrei wären, wenn sie im Inland ausgeführt würden, oder unentgeltliche Lieferungen ode...mehr

Kommentar aus Finance Office Professional
Vorsteueraufteilung bei Kreditinstituten (zu § 15 Abs. 4 UStG)

Kommentar Wichtig Das BMF-Schreiben ergänzt Abschn. 15.17 UStAE. Die Finanzverwaltung hat in einem insgesamt 20 Seiten umfassenden Schreiben zur Frage der zutreffenden Vorsteueraufteilung bei Kreditinstituten Stellung genommen. Die Inhalte des Schreibens werden nicht in den UStAE aufgenommen, da es sich um branchenspezifische Feststellungen handelt, die Finanzverwaltung verwei...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Jahressteuergesetz (JStG) 2024 / 6.11 Änderungen hinsichtlich der Vorsteueraufteilung (§ 15 Abs. 4 UStG)

Die Änderungen stellen klar, dass im Fall einer Vorsteueraufteilung eine Berechnung der nicht abzugsfähigen Vorsteuern nach dem Gesamtumsatzschlüssel nur dann möglich ist, wenn dieser der einzige mögliche Aufteilungsmaßstab ist. Er ist damit nachrangig zu anderen, präziseren (und sachgerechten) Aufteilungsmethoden. Inhaltliche Änderungen sollen mit der Neuformulierung nicht ...mehr