Fachbeiträge & Kommentare zu Vorsteueraufteilung

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Der Umsatzsteuer-Anwendungs... / 3. Vorsteuerabzug – § 15 UStG

Vorsteuerabzug bei Kreditinstituten; Zuordnung von Eingangs- zu Ausgangsumsätzen und Vorsteueraufteilung nach § 15 Abs. 4 UStG: Das BMF regelt den Vorsteuerabzug bzw. die Vorsteueraufteilung bei Kreditinstituten vollständig neu (BMF v. 9.12.2024 – III C 2 - S 7306/19/10003 :004, BStBl. I 2024, 1604 = UR 2024, 149). Neben den allgemeinen Grundsätzen erläutert die Verwaltung u....mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Umsatzsteuer bei Haus- und ... / 1.1 Bagatellgrenze 5 %

§ 9 Abs. 2 UStG verlangt, dass der mietende oder pachtende Unternehmer ausschließlich Umsätze erzielt, die ihn zum Vorsteuerabzug berechtigen. Mit "ausschließlich" sind aber nicht 100 % zum Vorsteuerabzug berechtigte Umsätze gemeint. Führt der Mieter nur im geringen Umfang Umsätze aus, für die er keinen Vorsteuerabzug hat (sog. Ausschlussumsätze), führt dies nicht dazu, dass...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Umsatzsteuer bei Haus- und ... / 5 Aufteilung des Vorsteuerbetrags

Aufteilung wann erforderlich? Eine Aufteilung des in Rechnung gestellten Vorsteuerbetrags wird erforderlich, wenn der Unternehmer einen gelieferten (einheitlichen) Gegenstand (z. B. ein Gebäude, einen Pkw) oder eine an ihn ausgeführte sonstige Leistung sowohl zur Ausführung steuerpflichtiger als auch zur Ausführung steuerfreier, den Ausschluss vom Vorsteuerabzug bewirkender ...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Forschung

Tz. 1 Stand: EL 142 – ET: 04/2025 Gemeinnützig ist nach § 52 Abs. 2 Nr. 1 AO (Anhang 1b) die Förderung von Forschung und Wissenschaft. Voraussetzung für die Gemeinnützigkeit ist, dass derartige Einrichtungen nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke verfolgen. Unter Wissenschaft wird verstanden, wenn das Wissen systematisch gesammelt, aufbewahrt, gelehrt und redigiert...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.1.4 Trennung der Entgelte

Rz. 95 Da das Umsatzsteuerrecht innerhalb der Gruppe der steuerbaren Leistungen steuerfreie und steuerpflichtige Umsätze unterscheidet und darüber hinaus für die steuerpflichtigen Umsätze unterschiedliche Steuersätze festlegt, ist nach § 22 Abs. 2 Nr. 1 S. 2 UStG ersichtlich zu machen, wie sich die Entgelte auf die steuerpflichtigen Umsätze, getrennt nach Steuersätzen, und a...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.8 Aufzeichnungen im Fall der Einfuhr, § 22 Abs. 2 Nr. 6 UStG

Rz. 187 Gemäß § 15 Abs. 1 Nr. 2 UStG kann die entstandene EUSt für in das Inland eingeführte Gegenstände als Vorsteuer abgezogen werden. Dabei ist zu beachten, dass die Person des Steuerschuldners der EUSt (der Anmelder gem. § 13a Abs. 2 i. V. m. § 21 Abs. 2 i. V. m. Art. 201 Abs. 3 ZK) häufig nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt ist. Vorsteuerabzugsberechtigt ist gem. § 15 A...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.7.1 Allgemeines

Rz. 173 Das System der Nettoumsatzsteuer mit Vorsteuerabzug erfordert zur Feststellung der Steuerzahlungsschuld nicht nur die Aufzeichnung der Entgelte für die vom Unternehmer selbst ausgeführten Leistungen, sondern auch die Erfassung der Beträge, die der Unternehmer von seiner Umsatzsteuerschuld als Vorsteuern abziehen kann. Dazu gehört insbesondere die dem Unternehmer in R...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Umsatzbesteuerung der öffen... / 3.2 Vorsteueraufteilung allgemein

Eingangsumsätze (eingekaufte Leistungen) sind grundsätzlich ihren wirtschaftlichen Ausgangsumsätzen zuzuordnen. Hiernach entscheidet sich ihre Abzugsfähigkeit. Das bedeutet vor allem, dass eingekaufte Leistungen zur Ausführung von Ausschlussumsätzen (v. a. steuerfreie Umsätze) keinen Vorsteuerabzug zulassen.[1] Hingegen sind Umsatzsteuern auf eingekaufte Leistungen zur Ausfü...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Umsatzbesteuerung der öffen... / 3 Vorsteuerabzug und Vorsteueraufteilung bei unternehmerisch tätigen jPdöR

3.1 Vorsteuerabzug Für den Vorsteuerabzug von jPdöR sind zunächst und vorrangig die allgemeinen Regelungen anzuwenden.[1] Somit ist für die Frage des Vorsteuerabzugs zunächst die Zuordnung zum Unternehmen zu prüfen. Hierfür ist bei jPdöR die Verwendung für 3 mögliche Tätigkeiten zu unterscheiden:mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Umsatzbesteuerung der öffen... / 3.3 Besondere Regelungen zur Aufteilung von Vorsteuerbeträgen bei jPdöR

Aufgrund der weiten Tätigkeitsfelder einer jPdöR, ihrer anderen Organisationsform und der im Vergleich zu einem privatrechtlich organisierten Unternehmer nicht von profit- und wirtschaftlichen Gesichtspunkten geprägten Aufgabenstellung kann bei jPdöR regelmäßig davon ausgegangen werden, dass die Aufteilung der Vorsteuern nach dem Prinzip der wirtschaftlichen Zurechnung[1] nu...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Umsatzbesteuerung der öffen... / 3.1 Vorsteuerabzug

Für den Vorsteuerabzug von jPdöR sind zunächst und vorrangig die allgemeinen Regelungen anzuwenden.[1] Somit ist für die Frage des Vorsteuerabzugs zunächst die Zuordnung zum Unternehmen zu prüfen. Hierfür ist bei jPdöR die Verwendung für 3 mögliche Tätigkeiten zu unterscheiden:mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Basiswissen Umsatzsteuer / 13.4.4 Bagatellgrenze

Verwendet der Leistungsempfänger das Grundstück bzw. einzelne Grundstücksteile nur in sehr geringem Umfang für Umsätze, die den Vorsteuerabzug ausschließen (Ausschlussumsätze), ist der Verzicht auf die Steuerbefreiung zur Vermeidung von Härten weiterhin zulässig. Eine geringfügige Verwendung für Ausschlussumsätze kann angenommen werden, wenn im Fall der steuerpflichtigen Ver...mehr

Kommentar aus Finance Office Professional
Kleinunternehmerbesteuerung (zu § 19 und § 19a UStG)

Kommentar Zum 1.1.2025 ist aufgrund unionsrechtlicher Vorgaben die nationale Kleinunternehmerbesteuerung reformiert worden. In diesem Zusammenhang sind etliche der bisherigen Grundsätze für die Prüfung und Umsetzung der Kleinunternehmerbesteuerung verändert worden. Darüber hinaus ist erstmals auch eine EU-grenzüberschreitende Kleinunternehmerbesteuerung eingeführt worden, so...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Das neue BMF-Schreiben zur Vorsteueraufteilung bei Kreditinstituten vom 9.12.2024 (USTB 2025, Heft 2, S. 54)

StB Dipl.oec. Robert C. Prätzler, Glenbervie, Neuseeland[*] Das BMF hat ein bereits seit langem erwartetes ausführliches Schreiben zur Vorsteueraufteilung bei Kreditinstituten veröffentlicht. Dieses Schreiben sollte die Rechtssicherheit für betroffene Steuerpflichtige signifikant erhöhen. Im Beitrag wird das Schreiben in seinen wesentlichen Aussagen dargestellt und bewertet ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Das neue BMF-Schreiben zur ... / [Ohne Titel]

StB Dipl.oec. Robert C. Prätzler, Glenbervie, Neuseeland[*] Das BMF hat ein bereits seit langem erwartetes ausführliches Schreiben zur Vorsteueraufteilung bei Kreditinstituten veröffentlicht. Dieses Schreiben sollte die Rechtssicherheit für betroffene Steuerpflichtige signifikant erhöhen. Im Beitrag wird das Schreiben in seinen wesentlichen Aussagen dargestellt und bewertet s...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Das neue BMF-Schreiben zur ... / 1. Einführung

Das BMF hat ein bereits seit vielen Jahren erwartetes ausführliches Schreiben[1] zur Vorsteueraufteilung bei Kreditinstituten veröffentlicht. Dieses Schreiben sollte die Rechtssicherheit für betroffene Steuerpflichtige signifikant erhöhen. Im Folgenden wird das Schreiben in seinen wesentlichen Aussagen dargestellt und bewertet sowie der Hintergrund aus nationaler und unionsr...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Das neue BMF-Schreiben zur ... / f) Rundung von Vorsteuerschlüsseln

Das BMF hat bereits vor einiger Zeit anerkannt, dass ein Gesamtumsatzschlüssel nach den unionsrechtlichen Vorgaben auf den nächsten vollen Prozentsatz zu runden ist.[55] Dabei ist nicht mathematisch zu runden, sondern der Abzugssatz wird auf den nächsten vollen Wert aufgerundet. Beispiel: Ein Gesamtumsatzschlüssel wird berechnet. Die Abzugsumsätze betragen 99.200 EUR und die ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Das neue BMF-Schreiben zur ... / 3. Kernelemente des BMF-Schreibens und kurze Einordnung

a) Grundprinzip: Direkte Zuordnung vor Aufteilung Es sind grundsätzlich drei Vorsteuertöpfe zu bilden[28]: Eingangsleistungen, die voll zum Vorsteuerabzug berechtigen, weil sie nur für Abzugsumsätze verwendet werden. Eingangsleistungen, die überhaupt nicht zum Vorsteuerabzug berechtigen, weil sie nur für Ausschlussumsätze verwendet werden. Die übrigen Eingangsleistungen, die für...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Das neue BMF-Schreiben zur ... / b) Segmentierung als neues Modell

Zerlegung des Unternehmens in abgrenzbare Teile: Das BMF geht ausführlich auf den Ansatz ein, das Unternehmen für Zwecke des Vorsteuerabzugs in abgrenzbare Teile zu zerlegen, und prägt hierfür den Begriff der "Segmentierung" Die Segmentierung solle zu einer präziseren Vorsteueraufteilung beitragen.[33] Es sei zu prüfen, ob ein Segment abgrenzbare Tätigkeiten ausführe. Eine e...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Das neue BMF-Schreiben zur ... / 6. Schlussbemerkung

Das BMF-Schreiben ist zu begrüßen, da es für Kreditinstitute die Rechtssicherheit in Fragen der Vorsteueraufteilung deutlich erhöht. Man hätte sich allerdings mehr praxisbezogene Beispiele gerade im Hinblick auf die Segmentierung gewünscht. Grundsätzlich sollte die Segmentierung, ebenso wie der Margenansatz, auch auf vergleichbare Unternehmen in anderen Branchen anwendbar sei...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Das neue BMF-Schreiben zur ... / 2. Hintergrund

Der Vorsteuerabzug ist ein integrales Element des Gemeinsamen Mehrwertsteuersystems. Er dient dazu, im Allphasen-Mehrwertsteuersystem, das jede Leistungsstufe mit Steuer belastet, die notwendige Neutralität für Steuerpflichtige herzustellen. Diese sollen, soweit sie Eingangsleistungen für besteuerte Umsätze verwenden[3], von der auf einer Vorstufe entstandenen Mehrwertsteuer...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Das neue BMF-Schreiben zur ... / d) Anmerkungen zum Margenschlüssel

Umsatzgröße als Aufteilungsmaßstab nur bedingt geeignet: Bereits im alten BMF-Schreiben war ein sog. "Margenschlüssel" vorgesehen.[43] Hintergrund ist dem BMF zufolge – zutreffend – wie bereits ausgeführt, dass die reinen Umsatzgrößen bei Banken für viele Tätigkeiten nicht die erwirtschaftete Wertschöpfung widerspiegeln.[44] Es gebe Leistungsbereiche, deren Umsatz weitgehend ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Das neue BMF-Schreiben zur ... / a) Grundprinzip: Direkte Zuordnung vor Aufteilung

Es sind grundsätzlich drei Vorsteuertöpfe zu bilden[28]: Eingangsleistungen, die voll zum Vorsteuerabzug berechtigen, weil sie nur für Abzugsumsätze verwendet werden. Eingangsleistungen, die überhaupt nicht zum Vorsteuerabzug berechtigen, weil sie nur für Ausschlussumsätze verwendet werden. Die übrigen Eingangsleistungen, die für beide Umsatzgruppen verwendet werden. Die direkte...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Das neue BMF-Schreiben zur ... / c) Andere Aufteilungsmethoden

Die "Segmentierung" ist nicht die einzige zulässige Methode. Allerdings weist das BMF ohne weitere Erläuterung darauf hin, eine andere Methode müsse "den Besonderheiten der Kreditwirtschaft ausreichend Rechnung tragen."[39] Beispielhaft werden für bestimmte Eingangsleistungen alternative Methoden benannt. So könnten bei Gebäuden Flächen- oder vergleichbare Schlüssel angewende...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Das neue BMF-Schreiben zur ... / 5. Anwendung der EuGH-Entscheidungen "Skandia America" und "Danske Bank" im Spannungsfeld von Organschaft und Betriebstättensachverhalten

Mehrwertsteuergruppe als eigenständiger Stpfl.: Bereits im Jahr 2014 entschied der EuGH in einem schwedischen Vorabentscheidungsersuchen, dass eine sog. Mehrwertsteuergruppe[75] grundsätzlich als ein eigenständiger Steuerpflichtiger zu behandeln ist.[76] Dies habe insbesondere zur Folge, dass die feste Niederlassung[77] eines Unternehmens aus einem anderen Staat[78], wenn si...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Das neue BMF-Schreiben zur ... / 4. Betriebstätten im Inland und Ausland

Ein besonderer Abschnitt des BMF-Schreibens befasst sich mit Betriebstätten von Kreditinstituten. Darin geht das BMF sowohl auf inländische Betriebstätten von Auslandsbanken als auch auf ausländische Betriebstätten von Inlandsbanken ein. Beides ist insbesondere in der EU von ganz erheblicher praktischer Bedeutung, denn seit EU-Banken berechtigt sind, in anderen Mitgliedstaat...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Das neue BMF-Schreiben zur ... / e) Kostenlose oder nicht kostendeckende Leistungen

Wie bei vielen Unternehmen ist es auch in der Kreditwirtschaft üblich geworden, bestimmte Leistungen ohne Entgelt (das BMF benutzt die unglückliche Formulierung "kostenlos", obwohl natürlich Kosten für den Unternehmer anfallen) oder verbilligt anzubieten, um Kunden zu akquirieren bzw. Geschäft zu generieren. Gängig in der Kreditwirtschaft sind nach wie vor Girokonten oder Te...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 7.1 Gründe für den Wechsel

Rz. 288 Die Regelung in § 24 Abs. 4 UStG gibt jenen Land- und Forstwirten, denen die Besteuerung nach Durchschnittssätzen nachteilig erscheint, die Möglichkeit, eine andere Besteuerungsform zu wählen, nämlich die Regelbesteuerung oder (sofern die Voraussetzungen dafür erfüllt sind) die Kleinunternehmerregelung nach § 19 Abs. 1 UStG. In der Regel wird für einen Land- und For...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.1.6 Land- und forstwirtschaftliche Erzeugnisse und Dienstleistungen

Rz. 129 Für die Umsätze des Land- und Forstwirts kommt bei richtlinienkonformer Auslegung die Anwendung der Durchschnittssätze nach § 24 Abs. 1 UStG nur dann in Betracht, wenn er selbst landwirtschaftlicher Erzeuger i. S. d. Art. 295 Abs. 1 Nr. 1 und Nr. 2 MwStSystRL i. V. m. Anhang VII MwStSystRL ist – also die Voraussetzungen des § 24 Abs. 2 UStG erfüllt (Rz. 41ff., 44ff....mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Die "Umsatzsteuer-Highlight... / II. Die wichtigsten Anweisungen der Finanzverwaltung

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Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 1. Flugzeugkauf

Tz. 10 Stand: EL 141 – ET: 02/2025 Luftsportvereine nutzen ihre Fahrzeuge ausschließlich im unternehmerischen Bereich (Zweckbetrieb), weil mit ihnen steuerbare und steuerpflichtige Umsätze (Startgelder/Startgebühren) erzielt werden. Die im Zusammenhang mit der Anschaffung zu zahlenden Umsatzsteuerbeträge können, da eine ausschließliche Nutzung im unternehmerischen Bereich erf...mehr

Kommentar aus Finance Office Professional
Anpassung des UStAE zum Jahresende 2024

Kommentar Wie in den Vorjahren hat die Finanzverwaltung zum Jahreswechsel ein abschließendes BMF-Schreiben veröffentlicht, in dem sie an diversen Stellen Überarbeitungen und Anpassungen vornimmt, obwohl der UStAE schon unterjährig umfassend geändert oder ergänzt worden ist. Neben redaktionellen Anpassungen wird hauptsächlich die schon vorher veröffentlichte Rechtsprechung de...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Umsatzsteuer-Voranmeldung 2025 / 2.3.2 Nicht abziehbare Vorsteuerbeträge

Vom Abzug ausgeschlossen sind nach § 15 Abs. 2 und 3 UStG grundsätzlich die Vorsteuerbeträge aus Leistungsbezügen – Eingangsumsätzen –, die zur Ausführung folgender Umsätze – Ausgangsumsätze – verwendet werden[1]: Nach § 4 Nr. 8–29 UStG steuerfreie Umsätze; nicht steuerbare Umsätze, die steuerfrei wären, wenn sie im Inland ausgeführt würden, oder unentgeltliche Lieferungen ode...mehr

Kommentar aus Finance Office Professional
Vorsteueraufteilung bei Kreditinstituten (zu § 15 Abs. 4 UStG)

Kommentar Wichtig Das BMF-Schreiben ergänzt Abschn. 15.17 UStAE. Die Finanzverwaltung hat in einem insgesamt 20 Seiten umfassenden Schreiben zur Frage der zutreffenden Vorsteueraufteilung bei Kreditinstituten Stellung genommen. Die Inhalte des Schreibens werden nicht in den UStAE aufgenommen, da es sich um branchenspezifische Feststellungen handelt, die Finanzverwaltung verwei...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Jahressteuergesetz (JStG) 2024 / 6.11 Änderungen hinsichtlich der Vorsteueraufteilung (§ 15 Abs. 4 UStG)

Die Änderungen stellen klar, dass im Fall einer Vorsteueraufteilung eine Berechnung der nicht abzugsfähigen Vorsteuern nach dem Gesamtumsatzschlüssel nur dann möglich ist, wenn dieser der einzige mögliche Aufteilungsmaßstab ist. Er ist damit nachrangig zu anderen, präziseren (und sachgerechten) Aufteilungsmethoden. Inhaltliche Änderungen sollen mit der Neuformulierung nicht ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Umsatzsteuer 2025: Wichtige... / 6.2 Wichtige Veröffentlichungen der Finanzverwaltung

Auch die Finanzverwaltung hat sich in den vergangenen Monaten wieder zu umsatzsteuerrechtlichen Fragen geäußert. Neben den schon zuvor genannten mit Nichtbeanstandungsregelungen versehenen Verwaltungsanweisungen hat sie die folgenden Feststellungen getroffen: Bezieht ein Unternehmer Leistungen, ist er zum Vorsteuerabzug berechtigt, wenn er die Leistungen für seine entgeltlich...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Umsatzsteuer 2025: Wichtige... / 1.3.1 Änderungen des Umsatzsteuerrechts nach Inkrafttreten des Gesetzes

Am Tag nach Verkündung des JStG 2024 (= 6.12.2024) treten diverse Änderungen in Kraft. Dies sind teilweise Korrekturen, die sich aufgrund von fehlerhaften Abstimmungen aus vorigen Gesetzesänderungen ergeben haben (fehlerhafte Verweise auf andere Rechtsnormen). Teilweise handelt es sich um gesetzliche Klarstellungen zu Änderungen, die sich aufgrund der Rechtsprechung und der ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3.12.3 Pro-rata-Satz des Vorsteuerabzugs

Rz. 292 Wird ein Gegenstand oder eine Dienstleistung für gemischte – steuerpflichtige und steuerfreie – Umsätze verwendet, ist nach Art. 173 Abs. 1 MwStSystRL der Vorsteuerabzug nur auf die dazu berechtigenden Umsätze zulässig. Dieser Pro-rata-Satz bezieht sich grundsätzlich auf alle von dem Unternehmer bewirkten Umsätze. Die Mitgliedstaaten können jedoch hiervon Abweichunge...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3.12.1 Entstehung und Umfang des Vorsteuerabzugsrechts

Rz. 263 Die zentralen Bestimmungen über die Voraussetzungen und den Zeitpunkt des Vorsteuerabzugsrechts ergeben sich aus Art. 167ff. MwStSystRL. Das Vorsteuerabzugsrecht des Abnehmers entsteht in dem Zeitpunkt, in dem die Steuerschuld für die Leistung beim Leistenden entsteht. Das ist nach Art. 63 MwStSystRL grundsätzlich der Zeitpunkt, zu dem die Leistung bewirkt wird, aus ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Umsatzsteuererklärung 2024 / 2.13 Abziehbare Vorsteuerbeträge

Im Teil J der Jahressteuererklärung sind die abziehbaren Vorsteuerbeträge einzutragen. Der Teil der Vorsteuerbeträge kann in zwei Bereiche unterteilt werden: Zum einen die in § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 – 5 UStG enthaltenen gesetzlichen Vorsteuerabzugsgründe, zum anderen Sonderformen des Vorsteuerabzugs.mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Umsatzsteuererklärung 2024 / 1.3 Rechtsfolgen der Abgabe der Jahreserklärung

Die Abgabe der Jahressteuererklärung stellt eine Steuerfestsetzung unter dem Vorbehalt der Nachprüfung nach § 164 AO dar. Die Finanzverwaltung erlässt i. d. R. einen Bescheid zur Umsatzsteuer nur, wenn von der Anmeldung des Unternehmers abgewichen wird. In diesen Fällen ist ein sich daraus ergebender Nachzahlungsbetrag innerhalb von einem Monat nach Bekanntgabe des Steuerbes...mehr

Urteilskommentierung aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Vorsteuerabzug aus Insolvenzverwalterleistung bei Unternehmensfortführung durch den Insolvenzverwalter

Leitsatz 1. Die Vorsteuer aus einer Insolvenzverwalterleistung ist entsprechend § 15 Abs. 4 UStG aufzuteilen, wenn der zum Vorsteuerabzug berechtigte Insolvenzschuldner die Leistung des Insolvenzverwalters sowohl für die Befriedigung seiner unternehmerischen als auch privaten (nichtunternehmerischen) Insolvenzverbindlichkeiten bezieht. 2. Die Vorsteueraufteilung kann jedoch ausnahmsweise nach der Gesamttätigkeit des Insolvenzschuldners während seiner Verwaltungszeit nach Maßgabe seiner steuerpfli...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Fahrzeuge im Unternehmen – ... / 2.3 Lösung

U ist Unternehmer nach § 2 Abs. 1 UStG und kann grundsätzlich Gegenstände seinem Unternehmen zuordnen. Wichtig Kein zwingendes Aufteilungsgebot Da U das Fahrzeug nur für unternehmerische und private Zwecke und nicht auch für nichtwirtschaftliche Zwecke i. e. S. verwendet, kommt eine zwingende Aufteilung des Fahrzeugs (Aufteilungsgebot) nicht in Betracht. Soweit U Ausgangsleist...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Der Umsatzsteuer-Anwendungs... / 5. Vorsteuerabzug – § 15 UStG

Zuordnung von Leistungen zum Unternehmen (§ 15 Abs. 1 UStG); Zeitpunkt und Dokumentation der Zuordnungsentscheidung: Mit Urteil vom 14.10.2021 (EuGH v. 14.10.2021 – C-45/20, C-46/20 – Finanzamt N und Finanzamt G, BStBl. II 2024, 461 = UR 2021, 867) hat der EuGH entschieden, dass die zuständige nationale Steuerverwaltung den Vorsteuerabzug in Bezug auf einen Gegenstand unter ...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Berufsverband

Stand: EL 139 – ET: 10/2024 Berufsverbände sind Vereinigungen von natürlichen Personen oder von Unternehmen, die allgemeine, aus der beruflichen oder unternehmerischen Tätigkeit erwachsende ideelle und wirtschaftliche Interessen des Berufsstandes oder Wirtschaftszweiges wahrnehmen. Es müssen die allgemeinen wirtschaftlichen Belange aller Angehörigen eines Berufes. Dieser Zwec...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Vorsteueraufteilung: Rückke... / I. Vorsteueraufteilung

1. Problemstellung Rz. 131 Nach[1] einer Unruhephase von über 20 Jahren waren die vielfältigen Fragestellungen zur Vorsteueraufteilung bei der gemischten Verwendung von Eingangsleistungen für Ausgangsumsätze, die zum Vorsteuerabzug berechtigen, wie auch für Umsätze, bei denen dieses Recht nicht besteht, eigentlich weitgehend geklärt. Ein neues BMF-Schreiben, das möglicherweis...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Vorsteueraufteilung: Rückke... / b) BFH-Rechtsprechung

aa) Rechtsprechungsänderung 2014 Rz. 156 Unklar war, ob die Neuregelung unionsrechtskonform ist. Nach Einholung einer Vorabentscheidung durch den EuGH und einem ersten, teilweise aber schnell wieder aufgegeben Interpretationsversuch kam es zu einer Klärung durch das BFH-Urteil v. 7.5.2014, das nach einer Wartezeit von acht Jahren schließlich auch im BStBl. veröffentlicht wurd...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Vorsteueraufteilung: Rückke... / 4. Beurteilung nach nationalem Recht bis 2003

a) Gesetzliche Regelungen Rz. 142 Das UStG 1980 setzte die unionsrechtlichen Regelungen (Rz. 139) zunächst in umgekehrter Weise um: So stellt es in § 15 Abs. 4 UStG auf eine Aufteilung nach wirtschaftlicher "Zurechnung" ab, womit es die unionsrechtliche Ermächtigung zur Aufteilung nach der "Zuordnung" ausübt. Zudem sah das UStG 1980 vor, dass der Unternehmer, die Vorsteueraufte...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Vorsteueraufteilung: Rückke... / 5. Rechtslage nach nationalem Recht ab 2004

a) Gesetzliche Neuregelung Rz. 152 Die geänderte Rechtsprechung aus 2001 führte zur Schaffung des § 15 Abs. 4 Satz 3 UStG. Danach ist eine Vorsteueraufteilung nach dem Umsatzverhältnis "nur zulässig, wenn keine andere wirtschaftliche Zurechnung möglich ist." Rz. 153 Diese durch das StÄndG 2003 eingeführte Vorschrift bezweckte nach ihrer amtlichen Gesetzesbegründung, die Verwen...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Vorsteueraufteilung: Rückke... / 6. Beabsichtigte Neuregelung durch das StÄndG 2024

a) Inhalt der Neuregelung Rz. 178 Erweist sich die geänderte Verwaltungsauffassung zumindest aus Sicht der Rechtsprechung als folgenlos, ist aber auch zu beachten, dass der Gesetzgeber beabsichtigt, die neue Verwaltungssicht im Rahmen des JStG 2024 zu kodifizieren. So soll gem. Art. 20 Nr. 7 Buchst. b des Regierungsentwurfs zum JStG 2024, der nach Art. 45 Abs. 1 des Entwurfs ...mehr