Fachbeiträge & Kommentare zu Versicherungsschutz

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§ 16 Private Unfallversiche... / c) Freiwillig (vorsätzlich) geschaffene Gefahrenlage

Rz. 43 Problematisch sind die Fälle, bei denen die VP zunächst die Absicht hatte, sich vorsätzlich zu verletzen (oder zu töten), im weiteren Verlauf jedoch hiervon Abstand nimmt, eine Gesundheitsschädigung aber dennoch eintritt. Der innere Sinneswandel allein reicht zur Annahme einer Unfreiwilligkeit nicht aus.[75] Ob ein "mentaler" Rücktritt bzw. ein "Rücktritt von der Freiw...mehr

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§ 9 Allgemeine Haftpflichtv... / 1. Abgrenzung der Betriebs- und Berufs- von der Privathaftpflichtversicherung

Rz. 159 Betriebs- und Berufshaftpflichtversicherungen unterscheiden sich von der Privathaftpflichtversicherung dadurch, dass sie nicht die Gefahren des täglichen Lebens als Privatperson (vgl. Rdn 141), sondern unternehmerische Risiken abdecken. Rz. 160 Bei der Berufshaftpflichtversicherung gibt es weniger Abgrenzungsprobleme, weil darin Fehler der eigentlichen Berufsausübung ...mehr

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§ 5 Feuerversicherung / 1. Allgemeines

Rz. 300 Fällt ein Schadenfall unter Versicherungsschutz, kann der Anspruch des Versicherungsnehmers auf Versicherungsleistungen nachträglich durch Verwirkung wieder wegfallen. Im Bereich der Feuerversicherung ist zwischen allgemeinen und besonderen Verwirkungsgründen zu unterscheiden. Allgemeine Verwirkungsgründe werden unter dem Oberbegriff "Obliegenheitsverletzungen" (siehe...mehr

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§ 24 D&O-Versicherung / III. Keine gesetzliche Pflichtversicherung

Rz. 24 Nach geltender Rechtslage – de lege lata – besteht keine gesetzliche Pflicht zum Abschluss einer D&O-Versicherung.[102] Der Vorstand hat einen weiten Ermessensspielraum bei der Frage, ob er eine D&O-Versicherung abschließt oder nicht. Die D&O-Versicherung ist – nach wie vor – eine freiwillige Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung. Die Frage, ob ein Anspruch des Vor...mehr

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§ 12 Produkthaftpflichtvers... / 1. Nicht versicherte Tatbestände im vertraglichen Erfüllungsbereich

Rz. 134 Die Risikobegrenzungen der Ziff. 6.1.1 greifen nur, soweit nichts anderes – etwa in Ziff. 4 des Modells oder durch individuelle Vereinbarungen – geregelt ist. Ansprüche sind, soweit nicht in Ziff. 4 ausdrücklich mitversichert, dann nicht versichert, wenn es sich um solche handelt, die auf Erfüllung von Verträgen, Nacherfüllung, Selbstvornahme (§ 637 BGB), Rücktritt, ...mehr

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§ 5 Feuerversicherung / 7. Folgeschäden

Rz. 73 Gemäß § 1 Nr. 1 e AFB 87 umfasste der Versicherungsschutz auch Folgeschäden durch Löschen, Niederreißen oder Ausräumen, die infolge einer der versicherten Gefahren Brand, Blitzschlag, Explosion oder Absturz verursacht wurden. Diese versicherten Gefahren fanden keinen Eingang in die AFB 2008 und sind auch in § 1 AFB 2010 nicht berücksichtigt. Folgeschäden sind nach den ...mehr

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§ 4 Wohngebäudeversicherung / bb) Nachweis des Versicherungsfalles

Rz. 71 Grundvoraussetzung für die in A § 4 Nr. 2 a aa VGB 2010, A 5.1.1.1 VGB 2022 (§ 8 Nr. 1 VGB 88) geregelten Beweiserleichterungen ist, dass der Versicherungsnehmer zunächst den Tag bestimmen kann, an dem die Schäden an dem versicherten Gebäude entstanden sind. Die Beweislast für das Vorliegen eines bedingungsgemäßen Sturms trägt der Versicherungsnehmer. Zum Nachweis ein...mehr

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§ 12 Produkthaftpflichtvers... / a) Rückrufkostendeckung

Rz. 16 Im Produkthaftpflichtmodell sind nach Ziff. 6.2.8 Ansprüche wegen näher bestimmter Kosten sowie Ansprüche wegen Beseitigungs- bzw. Vernichtungskosten im Rahmen der Ziff. 4.2.2.4 und 4.3.2.3, die im Zusammenhang mit einem sog. Rückruf [67] von Erzeugnissen geltend gemacht werden, ausgeschlossen. Der Grund für die Versagung des Deckungsschutzes durch den Versicherer (vgl...mehr

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§ 19 Vertrauensschadenversi... / VII. Kasuistik

Rz. 72 Die nachfolgende Darstellung gibt einen Überblick über verschiedene tatsächliche und potenzielle Versicherungsfälle in der VSV aus Rechtsprechung und Presse unabhängig davon, ob im konkreten Fall Versicherungsschutz bestand und der VR einstandspflichtig war:mehr

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§ 12 Produkthaftpflichtvers... / e) Sog. Experimentier- bzw. Erprobungsklausel (Ziff. 6.2.5)

Rz. 143 Nach Ziff. 6.2.5 S. 1 sind Ansprüche für Sach- und Vermögensschäden (also nicht von Personenschäden) durch Erzeugnisse, deren Verwendung oder Wirkung im Hinblick auf den konkreten Verwendungszweck nicht nach dem Stand der Technik oder in sonstiger Weise ausreichend erprobt waren, vom Versicherungsschutz ausgeschlossen. Schon die Formulierung zeigt, dass der Versicher...mehr

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§ 19 Vertrauensschadenversi... / C. Versicherte Unternehmen

Rz. 73 In den Versicherungsschutz aus der VSV ist neben dem VN auch ein mitversichertes Unternehmen nach Maßgabe der Anknüpfungstatbestände des § 33 AVB-VSV einbezogen. Durch die Mitversicherung von Unternehmen, auf die der V beherrschenden Einfluss ausüben kann, stellt sich die VSV als kombinierte Eigen- und Fremdversicherung dar. Auf die Fremdversicherung finden die Regelu...mehr

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§ 10 Haftung und Berufshaft... / a) Vertragsabschluss

Rz. 7 Der Anwalt leistet seine Dienste regelmäßig auf Grundlage eines Anwaltsvertrages,[20] oft auch als Mandat bezeichnet. Der Anwaltsvertrag stellt in der Regel einen Dienstvertrag gem. §§ 611 ff. BGB dar und nur in Ausnahmefällen einen auf die Erzielung eines konkreten Erfolgs gerichteten Werkvertrag i.S.d. §§ 631 ff. BGB. Ein Anwaltsvertrag über die Erstellung eines schri...mehr

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§ 3 Hausratversicherung / b) Blitzschlag

Rz. 71 Definition Blitzschlag ist das unmittelbare Auftreffen eines Blitzes auf Sachen. Die Regelung hat vor allem für sog. "kalte" Blitze Bedeutung. Entsteht durch Blitzeinschlag ein Brand, unterfällt dieser bereits als Brandschaden dem Versicherungsschutz. Rz. 72 Versichert sind nicht Schäden durch Blitzeinwirkung jeglicher Art, sondern nur durch Blitzschlag, d.h. durch eine...mehr

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§ 2 Behandlung von "Ausland... / 4. Anwendung des Art. 40 EGBGB

Rz. 52 Gelangt weder die Rom II-Verordnung noch das Haager Übereinkommen zur Geltung, richtet sich die Anwendung des materiellen Rechts bei einer Klage in Deutschland nach den Art. 40 ff. EGBGB. Rz. 53 Auch hier gilt grundsätzlich das sog. Tatortprinzip gem. Art. 40 Abs. 1 EGBGB. Ansprüche aus unerlaubter Handlung wie auch der Gefährdungshaftung unterliegen nach Art. 40 Abs. ...mehr

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§ 16 Private Unfallversiche... / b) Ausgeschlossener Gesundheitsschaden

Rz. 158 Grundsätzlich sind alle Infektionen vom Versicherungsschutz ausgeschlossen. Eine Infektion ist die Übertragung, das Haftenbleiben und Eindringen von Mikroorganismen (z.B. Viren, Bakterien, Pilzen, Parasiten) in den menschlichen Körper und die Vermehrung in ihm.[284]mehr

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§ 17 Krankenversicherung / XV. Kündigung des Versicherungsnehmers, § 205 VVG

Rz. 166 Vorbehaltlich einer vereinbarten Mindestversicherungsdauer bei der Krankheitskosten- und bei der Krankenhaustagegeldversicherung kann der Versicherungsnehmer gem. § 205 Abs. 1 VVG ein Krankenversicherungsverhältnis, das für die Dauer von mehr als einem Jahr eingegangen ist, zum Ende des ersten Jahres oder jedes darauf folgenden Jahres unter Einhaltung einer Frist von...mehr

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§ 12 Produkthaftpflichtvers... / bb) Ausreichende Erprobung

Rz. 150 Fraglich ist, was unter dem Begriff der "ausreichenden Erprobung" zu verstehen ist. Entscheidend ist auch hier, wie ein durchschnittlicher Versicherungsnehmer diese Formulierung in Ziff. 6.2.5 bei verständiger Würdigung und bei aufmerksamer Sichtung und unter Berücksichtigung des erkennbaren Sinnzusammenhanges verstehen muss.[275] Zu Recht wird in der Literatur hervo...mehr

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§ 16 Private Unfallversiche... / c) Unterschiede in den Bedingungsgenerationen

Rz. 121 Nach § 4 (3) a AUB 61 sind nur Fluggäste in einem Propeller-, Strahlflugzeug oder einem Hubschrauber versichert. Mit § 2 I (4) a AUB 88 wird der Versicherungsschutz für Fluggäste von Motorseglern, Ultraleichtflugzeugen, Luftfahrzeugen ohne Motor sowie beim Fallschirmspringen ausgeschlossen, auf alle anderen Fluggäste hingegen erweitert. In Ziff. 5.1.4 AUB 10/08/99 sin...mehr

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§ 16 Private Unfallversiche... / d) Unterschiede in den Bedingungsgenerationen

Rz. 164 Der Ausschluss von Infektionen und die Wiedereinschlüsse sind in Ziff. 5.2.4 AUB 10/08/99, § 2 II (3) AUB 88/94 und § 2 (2) und (3) AUB 61 inhaltlich vergleichbar geregelt. In Ziff. 5.2.4 AUB 10/08/99 werden ausdrücklich auch Insektenstiche und – bisse genannt. Ebenso wurden bisher auch die Schleimhäute ausdrücklich erwähnt. § 2 (2) b AUB 61 schließt auch Wundinfektio...mehr

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§ 20 Warenkreditversicherung / 3. Schadenberechnungen

Rz. 108 Die Ermittlung des zu entschädigenden Forderungsausfalls ergibt sich aus §§ 10, 11 AVB. Auch im Rahmen der Ausfallberechnung müssen Versicherungsnehmer und Versicherer kooperieren. Der Versicherungsnehmer hat dem Versicherer alle Auskünfte und Unterlagen (z.B. offene Posten, Listen, Nachweis des Versicherungsfalles) vorzulegen, die für die Schadenberechnung erforderl...mehr

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§ 6 Einbruchdiebstahl- und ... / 4. Gebrauchsgegenstände von Betriebsangehörigen

Rz. 112 Gemäß § 2 Nr. 6 AERB 87 werden Gebrauchsgegenstände der Betriebsangehörigen unter bestimmten Voraussetzungen unter Versicherungsschutz gestellt. Wegen der Einzelheiten wird auf die Ausführungen zur Feuerversicherung (siehe § 5 Rdn 129 f.) verwiesen. Diese Regelung ist den AERB 2008 sowie in den AERB 2010 weggefallen.mehr

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§ 15 Private Berufsunfähigk... / 5. Ausschluss des Verweisungsrechts aufgrund Vertrauenshaftung

Rz. 230 Im Einzelfall kann es dem Versicherer nach den Grundsätzen der versicherungsrechtlichen Vertrauenshaftung verwehrt sein, sich auf eine Verweisung des Versicherten zu berufen. Nach den Grundsätzen der von der Rechtsprechung vor Geltung des VVG 2008 entwickelten versicherungsrechtlichen Vertrauenshaftung hat ein Versicherer für fehlerhafte Auskünfte bzw. Beratungen und...mehr

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§ 9 Allgemeine Haftpflichtv... / a) Leistungen

Rz. 49 Nach § 100 VVG bzw. A 1 Ziff. 4.1 Abs. 1 AVB/Ziff. 5.1 Abs. 1 AHB hat der Versicherer seinem Versicherungsnehmer gegenüber im Rahmen eines einheitlichen Deckungsanspruches folgende Leistungen zu erbringen – und zwar Erst nach Prüfung der Haftpflichtfrage steht fest, ob die gegen den Versicherun...mehr

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§ 13 Rechtsschutzversicherung / III. Risikoausschlüsse nach § 3 Abs. 2 ARB bzw. Nr. 3.2 ARB 2012

Rz. 194 Nach § 3 Abs. 2 ARB besteht für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen im Bereich weiterer Rechtsgebiete kein Versicherungsschutz, etwa: 1. Abwehr von Schadensersatzansprüchen, Abs. 2 a bzw. Nr. 3.2.3 ARB 2012 Rz. 195 Rechtsschutz besteht nicht für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen zur Abwehr von Schadensersatzansprüchen, es sei denn, dass diese auf einer Vertrags...mehr

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§ 16 Private Unfallversiche... / II. Ausgeschlossene Risiken (Ziff. 5.1)

Rz. 86 Mit Ziff. 5.1 AUB werden vom Versicherungsschutz solche Gefahren ausgeschlossen, die für den VR ein nicht kalkulierbares Kumulrisiko bedeuten (Krieg- und Bürgerkrieg, Kernenergie) oder das individuellen Risiko der VP dabei über das Risiko im Rahmen einer allgemeinen Unfallversicherung hinausgeht (Geistes- bzw. Bewusstseinsstörung, Ausführung einer Straftat, Luftfahrt,...mehr

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§ 13 Rechtsschutzversicherung / b) Unterrichtungsobliegenheit

Rz. 447 Macht der Versicherungsnehmer den Rechtsschutzanspruch geltend, hat er gem. § 17 Abs. 3 ARB bzw. Nr. 4.1.1.2 ARB 2012 den Rechtsschutzversicherer vollständig und wahrheitsgemäß über sämtliche Umstände des Rechtsschutzfalls zu informieren sowie Beweismittel anzugeben und Unterlagen auf Verlangen zur Verfügung zu stellen (so auch § 15 Abs. 1 a ARB 75). Diese Obliegenhe...mehr

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§ 23 Umweltschadensversiche... / II. Zusatzbaustein 2

Rz. 38 Mit dem Zusatzbaustein 2 kann der Versicherungsschutz, der durch den Zusatzbaustein 1 geschaffen worden ist, auf noch tiefer greifende Verpflichtungen des Versicherungsnehmers nach dem Bundesbodenschutzgesetz erweitert werden.[33]mehr

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§ 16 Private Unfallversiche... / c) Unterschiede in den Bedingungsgenerationen

Rz. 132 Der Ausschluss findet sich in Ziff. 5.1.6 AUB 10/08/99 und § 2 I (6) AUB 94/88 und wird seit den AUB 88 wortgleich verwendet. In § 2 (3) c AUB 61 waren nur Gesundheitsschädigungen durch energiereiche Strahlen mit einer Härte von mindestens 100 Elektronen-Volt vom Versicherungsschutz ausgenommen. Die schädigende Wirkung von Strahlen geringerer Härte und Folgen einer K...mehr

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§ 12 Produkthaftpflichtvers... / Literaturtipps

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§ 4 Wohngebäudeversicherung / e) Schneedruck

Rz. 102 Gemäß A § 4 Nr. 3 f VGB 2010, A 5.4.6 VGB 2022 wird unter dem Begriff "Schneedruck" die Wirkung des Gewichts von Schnee- oder Eismassen verstanden. Schneedruck führt in erster Linie zu Schäden auf Dächern versicherter Gebäude. Gleichfalls fallen Schäden durch sog. Dachlawinen unter Versicherungsschutz.[107]mehr

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§ 11 Heilwesenversicherung / 1. Spätschadenrisiko

Rz. 116 Beim Schadenfall im Bereich der Arzthaftung kann zwischen dem (angeblichen) Behandlungsfehler und der Erkennbarkeit des Schadens bzw. der Geltendmachung von Ansprüchen ein jahrelanger Zeitraum liegen. Das zeitliche Auseinanderfallen von Behandlungsmaßnahme und Erkennbarkeit des Schadens bzw. Anspruchsanmeldung wird dann wichtig, wenn nicht für den gesamten Zeitraum V...mehr

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§ 4 Wohngebäudeversicherung / 2. Gebäudebestandteile

Rz. 109 Gebäude setzen sich grundsätzlich aus einer Vielzahl von Einzelteilen zusammen. Ob einzelne dieser Teile Versicherungsschutz in der Wohngebäudeversicherung genießen, wird dadurch bestimmt, ob es sich dabei um "Gebäudebestandteile" im Sinne der Versicherungsbedingungen handelt. Wann dies der Fall ist, wird in den A § 5 Nr. 2 VGB 2010, A 7.1 ff. VGB 2022 definiert. Dem...mehr

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§ 6 Einbruchdiebstahl- und ... / A. Einleitung

Rz. 1 Eine der ältesten Sparten der Sachversicherung ist die 1895 eingeführte Einbruchdiebstahl- und Raubversicherung. Anders als beispielsweise die Sparten Feuer, Leitungswasser, Sturm und Hagel bietet die Einbruchdiebstahl- und Raubversicherung keinen Schutz gegen Elementargefahren, sondern gegen gezieltes menschliches Verhalten. Die von den anderen Sparten der Sachversich...mehr

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§ 16 Private Unfallversiche... / a) Grundsätzliches

Rz. 127 Der Ausschluss soll die unkalkulierbaren Risiken eines Reaktorunfalls vom Versicherungsschutz ausnehmen. Er überschneidet sich teilweise mit dem Ausschluss von Gesundheitsschädigungen durch Strahlen, Ziff. 5.2.2 AUB, umfasst aber auch z.B. die über die reine Strahlung hinausgehenden Auswirkungen einer Explosion eines Kernkraftwerks.mehr

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§ 16 Private Unfallversiche... / c) Voraussetzungen der Ausnahme

Rz. 139 Die Ausnahme greift dann ein, wenn die Gesundheitsschädigung durch ein Unfallereignis nach Ziff. 1.3 überwiegend (zu mehr als 50 %) verursacht wurde und für das Unfallereignis Versicherungsschutz bestand. Vom Wiedereinschluss nicht erfasst ist die Verursachung durch eine erhöhte Kraftanstrengung (Ziff. 1.4.1).[255] Rz. 140 Bei Bandscheibenschäden ist zur Feststellung ...mehr

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§ 5 Feuerversicherung / VIII. Versicherte Sachen, § 2 AFB 87 und A § 3 AFB 2010

Rz. 114 Die Einzelheiten hierzu regeln § 2 AFB 87 und § 3 AFB 2010. Danach erstreckt sich der Versicherungsschutz in der Feuerversicherung auf die im Versicherungsvertrag bzw. die im Versicherungsschein bezeichneten Gebäude, sonstigen Grundstücksbestandteile und beweglichen Sachen. 1. Gebäude Rz. 115 Die Versicherungsbedingungen enthalten keine Definition des Begriffs "Gebäude...mehr

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§ 11 Heilwesenversicherung / a) Umfang der Betriebshaftpflichtversicherung

Rz. 69 Versichert ist bei Abschluss einer Betriebshaftpflichtversicherung im Rahmen der AHB und der BBR zunächst die eigene gesetzliche Haftpflicht des Krankenhausträgers. Der gesetzliche Versicherungsschutz erstreckt sich nach § 102 VVG zudem auf die Vertreter des Betriebes sowie die Betriebsleiter und -aufseher.[109] Nach den BBR für Krankenhäuser ist aber regelmäßig auch ...mehr

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§ 5 Feuerversicherung / 2. Rettungsaufwendungen

Rz. 137 Der Versicherungsnehmer ist nicht dazu verpflichtet, dafür zu sorgen, dass ein unter Versicherungsschutz fallender Schaden gar nicht erst eintritt. Wendet der Versicherungsnehmer dennoch einen unmittelbar bevorstehenden Versicherungsfall ab oder mindert er ihn, eröffnet ihm § 90 VVG die Möglichkeit des Kostenersatzes. Der in § 83 VVG geregelte Kostenersatz für Aufwen...mehr

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§ 15 Private Berufsunfähigk... / c) Inhaltliche Anforderungen

Rz. 494 Die Belehrung des Versicherers über die Folgen einer Anzeigepflichtverletzung muss außerdem inhaltlich zutreffend, umfassend, unmissverständlich und aus Sicht des Versicherungsnehmers eindeutig sein.[1252] Es reicht dafür nicht aus, wenn der Versicherer nur seine eigenen Rechte darstellt. Um seiner Warnfunktion zu genügen, muss der Hinweis auch die den Versicherungsn...mehr

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§ 3 Hausratversicherung / I. Versicherte Sachen (A 7 VHB 2022)

Rz. 19 Nach den VHB 92 war nicht nur der typische private Hausrat versichert. Versicherungsschutz bestand auch – der Intention folgend, dem privaten Haushalt in einem einheitlichen Versicherungsvertrag die benötigte Deckung zu gewähren – für bestimmte in das Gebäude eingefügte Sachen, Sport-, Garten- und medizinische Hilfsgeräte und Arbeitsmittel. In den VHB 2022 ist dieser ...mehr

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§ 9 Allgemeine Haftpflichtv... / a) Vorsatz – A 1 Ziff. 7.1 AVB/7.1 AHB

Rz. 80 Versicherungsansprüche aller Personen, die den Schaden vorsätzlich herbeigeführt haben, sind ausgeschlossen. Aufgrund der ausdrücklichen Bezugnahme auf "den Schaden" geht der versicherungsrechtliche Vorsatzbegriff über den deliktsrechtlichen Vorsatz hinaus. Vorsatz verlangt Wissen und Wollen der objektiven Tatbestandsmerkmale und der Schadensfolgen. Der Schädiger muss...mehr

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§ 19 Vertrauensschadenversi... / 4. Eingriffe in das EDV-System

Rz. 58 Nach §§ 14–16 AVB-VSV besteht Versicherungsschutz für Schäden durch vorsätzliche, rechtswidrige und zielgerichtete Eingriffe Dritter in das EDV-System des versicherten Unternehmens oder eines von diesem beauftragten Dienstleisters (sog. Hackerschäden). § 14 Abs. 2, 3 definieren als EDV-System die Gesamtheit aller zur elektronischen Datenverarbeitung rechtmäßig genutzt...mehr

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§ 14 Lebensversicherung / VI. Stundung der Prämien

Rz. 163 Die Stundung der Prämien setzt eine entsprechende Vereinbarung mit dem Versicherer voraus. Der Inhalt der Stundungsvereinbarung ist den Parteien überlassen. So kann bereits die erste oder einmalige Prämie gestundet werden oder nur die Folgeprämien ab einem bestimmten Zeitpunkt. Bei einer Stundung der Erstprämie besteht abweichend von § 37 Abs. 2 VVG Versicherungsschu...mehr

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§ 24 D&O-Versicherung / VIII. Diverse Ausschlüsse

Rz. 147 Im Übrigen sei auf die sonstigen Deckungsausschlüsse nur der Vollständigkeit halber hingewiesen: Rz. 148 Ausgeschlossen sind auch Ansprüche wegen Rückzahlung von Tantiemen, Bezügen oder sonstigen Vorteilen, welche die versicherten Personen aus der versicherten Tätigkeit erhalten haben (Ziff. A-7.2 AVB-D&O), oder auch aus Pflichtverletzungen bei einer anderen als der v...mehr

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§ 2 Kraftfahrtversicherung / 6. Glasbruch A.2.2.1.5 AKB und Kurzschluss A.2.2.1.6 AKB (sowie ggf. Marderbiss)

Rz. 276 Nach A.2.2.1.5 AKB fallen Bruchschäden an der Verglasung (Scheiben, Schlusslicht, Scheinwerfer, Trennwand etc.) und nach A.2.2.1.6 AKB Schäden an der Verkabelung durch Kurzschluss unter den Versicherungsschutz. In einigen AKB wird auch Deckung für Schäden durch Marderbiss gewährt. Der Deckungsschutz wird im Regelfall begrenzt auf die Schäden an Kabeln, Schläuchen und...mehr

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§ 17 Krankenversicherung / 1. Wechselrecht in der normalen Tariflandschaft der PKV

Rz. 145 § 204 Abs. 1 Nr. 1 VVG räumt dem Versicherungsnehmer ein Wechselrecht in gleichartige Tarife desselben Versicherers ein, um Prämiensteigerungen in für den Neuzugang geschlossenen Tarifen entgehen zu können. Grundsätzlich gilt das Wechselrecht nur für unbefristete Versicherungsverhältnisse. Rz. 146 Der Umwandlungsanspruch ist auf Tarife mit "gleichartigem" Versicherung...mehr

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§ 9 Allgemeine Haftpflichtv... / d) Beispielhaft versicherte Risiken

Rz. 77 A 1 Ziff. 6 AVB nennt verschiedene Risiken. Für andere Risiken kommt nur die Generalklausel A 1 Ziff. 3 AVB zur Anwendung. A 1 Ziff. 6 AVB geht allerdings als speziellere und für die dort aufgeführten Risiken abschließende Regelung vor. Sowohl in der Privat- als auch in der Betriebs- und Berufshaftpflicht sind z.B. folgende (sich im Detail nach dem Bedingungswortlaut ...mehr

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§ 22 Umwelthaftpflicht-Vers... / 4. Subsidiaritätsklausel

Rz. 66 Ziff. 6.4 UHV enthält eine gesonderte Subsidiaritätsklausel insoweit, als Ansprüche wegen Schäden ausgeschlossen sind, für die nach Maßgabe früherer Versicherungsverträge Versicherungsschutz besteht oder hätte beantragt werden können.mehr

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§ 5 Feuerversicherung / f) Folgeschäden von Betriebsschäden

Rz. 59 Gemäß § 1 Nr. 6 Abs. 1 AFB 87 und A § 1 Nr. 5 letzter Absatz AFB 2010 werden Folgeschäden von Betriebsschäden vom Versicherungsschutz nicht ausgeschlossen. Damit sind Feuerschäden an versicherten Sachen gemeint, die nicht unmittelbar der Feuergefahr im Sinne eines Betriebsschadens ausgesetzt waren.[69]mehr

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§ 17 Krankenversicherung / 2. Außerordentliche Kündigung

Rz. 175 Der Wortlaut des § 206 Abs. 1 S. 1 VVG erweckt den Eindruck, dass in Bezug auf eine die Versicherungspflicht erfüllende Krankheitskostenversicherung ausnahmslos nicht nur wegen Prämienverzuges, sondern auch wegen sonstiger schwerer Vertragsverletzungen nicht gekündigt werden kann. Der Gesetzgeber hat die Formulierung "jede" in Abänderung des § 178i VVG a.F. verwendet...mehr