Fachbeiträge & Kommentare zu Versicherungsschutz

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§ 20 Warenkreditversicherung / 2. Eigentumsvorbehalt, § 2 Nr. 4 AVB

Rz. 31 Eine wesentliche Voraussetzung für den Versicherungsschutz ist bei Warenlieferungen im Inland die Geltung des Eigentumsvorbehalts (§ 2 Nr. 4 AVB WKV).[16] Eine derartige Klausel ist keine "verhüllte Obliegenheit", sondern eine zulässige Risikobeschränkung.[17] Rz. 32 Grundsätzlich wird für deutsche Abnehmer der einfache, erweiterte und verlängerte Eigentumsvorbehalt vo...mehr

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§ 17 Krankenversicherung / VI. Versicherungsdauer, Befristung, §§ 195, 196 VVG

Rz. 113 Die substitutive Krankenversicherung, also diejenige Versicherung, die ganz oder teilweise den im gesetzlichen Sozialversicherungssystem vorgesehenen Kranken- oder Pflegeversicherungsschutz ersetzen kann, ist unbefristet, § 195 VVG (so auch bisher § 178a Abs. 4 VVG a.F.). Ausnahmen bestehen für Ausbildungs-, Auslands-, Reise- und Restschuldkrankenversicherung, bei de...mehr

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§ 2 Kraftfahrtversicherung / 3. Naturereignisse, A.2.2.1.3 AKB

Rz. 268 Versicherungsschutz besteht gegen die unmittelbare Einwirkung von Sturm, Hagel, Blitzschlag oder Überschwemmung auf das Fahrzeug. Die Aufstellung der versicherten Naturereignisse ist abschließend, der Abgang von Schneelawinen zählt ebenso wenig dazu[393] wie Erdbeben. Eine Überschwemmung setzt voraus, dass das Wasser sein natürliches Bett oder die technisch vorgesehe...mehr

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§ 5 Feuerversicherung / 6. Unterversicherung/Überversicherung

Rz. 219 Als Sachversicherung basiert die Feuerversicherung auf dem so genannten Vollwertprinzip. Damit ist gemeint, dass alle zum versicherten Interesse gehörenden Sachen innerhalb des Versicherungsorts mit ihrem vollen Wert versichert werden. Um im Versicherungsfall vom Versicherer den vollen Schaden ersetzt zu erhalten, muss die Versicherungssumme dem Wert der versicherten...mehr

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§ 10 Haftung und Berufshaft... / III. Haftungsbeschränkungen

Rz. 101 Der Wunsch, die Haftung zu beschränken, ist vom Gesetz als legitim anerkannt (§ 52 BRAO). Der Anwalt kann seine Haftung folglich durch Vertrag mit dem Mandanten beschränken, muss aber damit rechnen, dass ein Teil der Mandanten mit einer Haftungsbeschränkung nicht einverstanden ist. Rz. 102 Auf diese Reaktion muss der Anwalt gerade bei den wirtschaftlich bedeutsameren ...mehr

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§ 24 D&O-Versicherung / IV. Insider-Regelung sowie Spekulationsgeschäfte

Rz. 139 Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind (nach Ziff. A-7.6 der Modelle) ferner Haftpflichtansprüche wegen Pflichtverletzungen im Zusammenhang mit sog. Insider-Regeln, womit u.a. auf die im Jahre 1998 neu gefassten Insider-Regelungen Bezug genommen wird und den daraus resultierenden Regelungen im Wertpapierhandelsgesetz (vgl. etwa §§ 12 ff., §§ 37b und c WpHG). Die...mehr

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§ 4 Wohngebäudeversicherung / d) Ausschlüsse bei Rohrbruch und Frost

Rz. 68 In der Rohrbruchversicherung werden gem. A § 3 Nr. 4 b VGB 2010, A 4.5 VGB 2022 (§ 9 Nr. 3a VGB 88) Schäden vom Versicherungsschutz ausgenommen, solange das versicherte Gebäude noch nicht bezugsfertig oder wegen Umbauarbeiten für seinen Zweck nicht mehr benutzbar ist. Dabei muss sich die Unbenutzbarkeit auf das gesamte versicherte Gebäude beziehen.[64] Einen weiteren ...mehr

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§ 1 Versicherungsvertragsrecht / U. Sachverständigenverfahren (§ 84 VVG)

Rz. 299 Im Versicherungsvertrag kann vereinbart werden, dass bei Meinungsverschiedenheiten über die Höhe des Schadens ein Sachverständigenverfahren einvernehmlich durchgeführt wird. Rz. 300 Beispiel "Bei Meinungsverschiedenheiten über die Höhe des Schadens einschließlich der Feststellung des Wiederbeschaffungswertes oder über den Umfang der erforderlichen Wiederherstellungsar...mehr

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§ 3 Hausratversicherung / b) Spezifische Risikoausschlüsse (A 6.5 VHB 2022)

Rz. 127 Die Risikoausschlüsse bestehen ohne Rücksicht auf mitwirkende Ursachen. Ausgeschlossen sind nach A 6.5 VHB 2022 Hausratschäden durch Sturmflut, Lawinen und Schneedruck sowie Eindringen von Regen, Hagel, Schnee oder Schmutz durch nicht ordnungsgemäß geschlossene Öffnungen wie Fenster und Türen, es sei denn (vom Versicherungsnehmer zu beweisende Rückausnahme), die Öffnu...mehr

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§ 6 Einbruchdiebstahl- und ... / a) Allgemeines

Rz. 83 In einzelnen Sparten der Sachversicherung ist es dem Versicherungsnehmer ohne Weiteres möglich, den Anspruchsgrund nachzuweisen, wenn sich der Versicherungsfall aus dem vorliegenden Schadenbild erschließt.[128] Demgegenüber ist der Versicherungsfall in der Einbruchdiebstahlversicherung von dem besonderen Problem geprägt, dass sich die Entwendung versicherter Sachen im...mehr

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§ 6 Einbruchdiebstahl- und ... / e) Parteivernehmung

Rz. 93 Stehen dem Versicherungsnehmer keine hinreichenden Möglichkeiten zur Verfügung, den ihm obliegenden Beweis für das Vorliegen des äußeren Anscheins einer unter Versicherungsschutz fallenden Entwendung zu beweisen, darf das erkennende Gericht als subsidiäres Beweismittel auf die schlüssigen Behauptungen des Versicherungsnehmers zurückgreifen. In diesen Fällen muss das G...mehr

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§ 4 Wohngebäudeversicherung / a) Allgemeines

Rz. 54 Die Rohrbruchversicherung ist in den VGB 2010 in die Klauseln über Leitungswasserschäden integriert (A § 3 Nr. 1 VGB 2010, A 4.3 VGB 2022). In den VGB 88 wurden die Regelungen noch in getrennten Klauseln behandelt. Rz. 55 Der Versicherungsschutz erstreckt sich auf Schäden durch Rohrbruch oder Frost an den in A § 3 Nr. 1 VGB 2010, A 4.3 VGB 2022 (§ 7 VGB 88) genannten R...mehr

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§ 18 Transportversicherung / b) Vorsorgeversicherung (Ziff. 1.2 DTV-VHV 2003/2011)

Rz. 161 Nimmt der Versicherungsnehmer nach Abschluss des Versicherungsvertrags neue Tätigkeiten auf, und zählen diese neuen Tätigkeiten üblicherweise zum Verkehrsgewerbe, werden sie über die Vorsorgeversicherung nach Ziff. 1.2 DTV-VHV 2003/2011 zum Gegenstand des Versicherungsvertrags. Der Versicherungsschutz kann unter diesen Voraussetzungen über die in der Betriebsbeschrei...mehr

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§ 18 Transportversicherung / t) Vorsätzliche Herbeiführung des Versicherungsfalls (Ziff. 6.20 DTV-VHV 2003/2011)

Rz. 209 Nur die Haftung für vorsätzliches Handeln oder Unterlassen des Versicherungsnehmers ist vom Deckungsumfang der Versicherung ausgeschlossen. Grobe Fahrlässigkeit oder Leichtfertigkeit i.S.d. § 435 HGB bleibt versichert. Den Vorsatz, der sich neben der Schädigungshandlung auch auf den Schädigungserfolg beziehen muss, hat der Versicherer zu beweisen. Rz. 210 Der Versiche...mehr

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§ 13 Rechtsschutzversicherung / XI. Beratungs-Rechtsschutz im Familien-, Lebenspartnerschafts- und Erbrecht, § 2 k ARB bzw. Nr. 2.2.11 ARB 2012

Rz. 167 Beratungs-Rechtsschutz im Familien-, Lebenspartnerschafts- und Erbrecht wird für den Rat oder die Auskunft eines in Deutschland zugelassenen Rechtsanwaltes in familien- und erbrechtlichen Angelegenheiten gewährt, wenn diese nicht mit einer anderen gebührenpflichtigen Tätigkeit des Rechtsanwaltes zusammenhängen (§ 2 k ARB). Dieser Rechtsschutz ist in der Praxis von er...mehr

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§ 6 Einbruchdiebstahl- und ... / (2) Einsteigen

Rz. 32 Das Einsteigen im Sinne der Versicherungsbedingungen setzt voraus, dass der Täter die zum Eintritt in einen Raum eines Gebäudes bestehenden Hindernisse dadurch überwindet, dass er einen nicht bestimmungsgemäßen Zugang zum Versicherungsort gebraucht.[40] Dabei muss der Täter auf einem unüblichen Weg in das Gebäude gelangen. Im Rahmen des Einbruchdiebstahls ersetzt die ...mehr

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§ 20 Warenkreditversicherung / 1. Fälle des § 2 Nr. 5 AVB

Rz. 49 Forderungen gegen staatliche Institutionen oder öffentlich-rechtliche Unternehmen (z.B. Verkehrsbetriebe, Rundfunkanstalten, Energieversorgungsbetriebe) sind nicht versichert, es sei denn, diese sind privatrechtlich als juristische Personen organisiert. Rz. 50 Hinweis Es besteht grundsätzlich kein Versicherungsschutz für Forderungen gegenüber natürlichen Personen, sowe...mehr

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§ 5 Feuerversicherung / 2. Regressverzichtsabkommen

Rz. 328 Der Anspruchsübergang gem. § 86 VVG droht den eigentlichen Versicherungsschutz des Schadenverursachers zu entwerten. Um dieses ungewünschte Ergebnis zu vermeiden, schlossen die Feuerversicherer 1961 das so genannte Regressverzichtsabkommen. Es wurde zum 31.12.2017 aufgehoben,[481] weil inzwischen ausreichende Deckungskapazitäten in der Haftpflichtversicherung verfügb...mehr

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§ 9 Allgemeine Haftpflichtv... / 3. Mitversicherte

Rz. 16 Die §§ 43 ff. VVG zur Versicherung für fremde Rechnung (vgl. § 1 Rdn 322 ff.) gelten auch in der Haftpflichtversicherung. A 1 Ziff. 2 AVB erstreckt den Versicherungsschutz auch auf Haftpflichtansprüche, die sich gegen andere Personen als den Versicherungsnehmer richten. Die Mitversicherung unterscheidet sich naturgemäß in der Privathaftpflichtversicherung von der in d...mehr

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§ 8 Reiserücktrittskosten-V... / II. Zweck der Versicherung

Rz. 3 Ein Reiserücktritt liegt vor, wenn der Reisende vor Antritt der Reise den Reisevertrag gegenüber dem Reiseveranstalter kündigt. Dies ist unabhängig vom Versicherungsschutz jederzeit möglich. Nach § 651i Abs. 1 BGB hat der Pauschalreisende das Recht, jederzeit und ohne Angabe von Gründen vom Reisevertrag zurückzutreten. Dies gilt auch, wenn der Reisende eine einzelne Le...mehr

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§ 32 Pflichtversicherungsgesetz

Rz. 1 Die Kfz-Haftpflichtversicherung ist eine Pflichtversicherung. Sie wurde zum Schutz der Verkehrsopfer eingeführt. Um die Bedeutung der Pflichtversicherung zu untermauern, wurde ein fahrlässiger und vorsätzlicher Verstoß unter Strafe gestellt, § 6 PflVG. Rz. 2 Strafbar ist dabei der Gebrauch des Fahrzeugs nur unter der Voraussetzung, dass die erforderliche Haftpflichtvers...mehr

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§ 14 Lebensversicherung / a) Informationspflichten bei der Lebensversicherung gem. § 2 Abs. 1 VVG-InfoV

Rz. 56 § 2 Abs. 1 VVG-InfoV verpflichtet den Versicherer bei der Lebensversicherung, dem Versicherungsnehmer vor Vertragsschluss die folgenden Informationen zur Verfügung zu stellen:mehr

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§ 11 Heilwesenversicherung / a) Strahlungsrisiko

Rz. 85 Nach Ziff. 7.12 AHB sind Haftpflichtansprüche wegen Schäden im Zusammenhang mit energiereichen ionisierenden Strahlen und Laserstrahlen grundsätzlich vom Versicherungsschutz ausgenommen. Im medizinischen Bereich wäre ein solcher Haftungsausschluss nicht praxisgerecht. Deshalb ist in der Arzthaftpflichtversicherung das Strahlungsrisiko in den BBR – gegen entsprechende ...mehr

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§ 13 Rechtsschutzversicherung / a) Vier Fallgruppen des Abs. 1 d bzw. Nr. 3.2.2 ARB 2012

Rz. 183 § 3 Abs. 1 d aa ARB bzw. Nr. 3.2.2 Alt. 1 ARB 2012 schließt die Wahrnehmung rechtlicher Interessen vom Versicherungsschutz aus, die in ursächlichem Zusammenhang mit dem Erwerb oder der Veräußerung eines zu Bauzwecken bestimmten Grundstücks stehen. Nach dieser Bestimmung, die für Veräußerer und Erwerber gilt, besteht kein Versicherungsschutz, wenn ein angebliches Baug...mehr

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§ 1 Versicherungsvertragsrecht / I. Abgrenzungskriterien

Rz. 218 Entscheidendes Kriterium für die rechtliche Zuordnung einer Klausel als "verhüllte" Obliegenheit oder Risikoausschluss ist ihr materieller Inhalt, nicht ihre äußere Erscheinungsform oder Formulierung.[264] Es kommt darauf an, ob eine individualisierende Beschreibung des Wagnisses vorliegt oder ob ein bestimmtes Verhalten des VN verlangt wird, um den Versicherungsschu...mehr

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§ 16 Private Unfallversiche... / II. Anspruchsprüfung

Rz. 3 Für die Anspruchsprüfung bietet sich gedanklich folgendes Vorgehen an: Rz. 4 Dies entspricht nicht dem Aufbau der neueren Bedingungswerke, weil darin die für den VN negativen Ausschlüsse erst nach den vereinbarten Leistungen genannt werden. Es entspricht aber dem Weg der...mehr

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§ 2 Kraftfahrtversicherung / 6. Kein Direktanspruch bei vorsätzlicher Herbeiführung

Rz. 227 Es besteht kein Direktanspruch nach § 117 Abs. 1 VVG gegen den KH-Versicherer bei vorsätzlicher Herbeiführung des Verkehrsunfalls durch den Versicherungsnehmer.[308] Denn der KH-Versicherer haftet nach § 103 VVG bei vorsätzlicher Herbeiführung des Versicherungsfalls nicht, so dass in einem solchen Fall der Versicherungsschutz auch im Außenverhältnis zum Geschädigten ...mehr

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§ 16 Private Unfallversiche... / b) Ausgeschlossener Gesundheitsschaden

Rz. 167 Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind solche Vergiftungen, die infolge Einnahme fester oder flüssiger Stoffe durch den Schlund aufgetreten sind. Erfasst werden Giftstoffe jeder Art, auch falsch eingenommene Medikamente oder verdorbene Nahrungsmittel.[290] Entscheidender Gesichtspunkt ist die für ein Gift typische Wirkungsweise. "Einnahme" ist das willentliche Ei...mehr

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§ 11 Heilwesenversicherung / II. Zeitpunkt des Versicherungsfalls

1. Spätschadenrisiko Rz. 116 Beim Schadenfall im Bereich der Arzthaftung kann zwischen dem (angeblichen) Behandlungsfehler und der Erkennbarkeit des Schadens bzw. der Geltendmachung von Ansprüchen ein jahrelanger Zeitraum liegen. Das zeitliche Auseinanderfallen von Behandlungsmaßnahme und Erkennbarkeit des Schadens bzw. Anspruchsanmeldung wird dann wichtig, wenn nicht für den...mehr

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§ 16 Private Unfallversiche... / a) Grundsätzliches

Rz. 119 Der Versicherungsschutz bei Luftfahrtunfällen besteht nicht für die genannten, relativ kleinen Personengruppen. Deren Unfallrisiko liegt erheblich über denen des normalen Fluggastbetriebes. Um die Prämien des Massengeschäfts der allgemeinen Unfallversicherung nicht zu belasten wird das Luftfahrtrisiko hier ausgenommen, kann aber durch eine spezielle Luftfahrtunfallve...mehr

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§ 5 Feuerversicherung / 6. Kernenergie

Rz. 86 Schäden durch Kernenergie werden gem. § 1 Nr. 7 AFB 87 und A § 2 Nr. 3 AFB 2010 vom Versicherungsschutz ausgenommen. Der Ausschluss gilt sowohl für Oberflächenverseuchung als auch für etwaige sonstige Sachschäden durch Einwirkung von Kernenergie als adäquate Zwischenursache.[94] In der Praxis führt der Ausschlusstatbestand nicht dazu, dass der Geschädigte rechtlos gest...mehr

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§ 11 Heilwesenversicherung / 3. Tätigkeitsänderungen

Rz. 92 Die ärztliche Tätigkeit kann sich während der Laufzeit des Versicherungsvertrages ändern. Möglich sind qualitative Änderungen (Erhöhungen), z.B. die Beförderung zum Oberarzt, und quantitative Änderungen (Erweiterungen), z.B. die Vergrößerung der Bettenzahl bei einem Belegarzt. Solche Erhöhungen und Erweiterungen gehören nach Ziff. 3.1 (2) AHB zum versicherten Risiko, ...mehr

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§ 4 Wohngebäudeversicherung / bb) Eindringen von Niederschlägen

Rz. 87 Der Versicherungsschutz gegen Sturm und Hagel erstreckt sich gem. A § 4 Nr. 4 a bb VGB 2010, A 5.5.2 VGB 2022 (§ 9 Nr. 6c VGB 88) ohne Rücksicht auf mitwirkende Ursachen nicht auf Schäden, die durch Eindringen von Regen, Hagel, Schnee oder Schmutz durch nicht ordnungsgemäß geschlossene Fenster, Außentüren oder andere Öffnungen entstanden sind und einen Gebäudeschaden ...mehr

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§ 16 Private Unfallversiche... / b) Ausgeschlossener Gesundheitsschaden

Rz. 173 Der Versicherungsschutz entfällt bei krankhaften Störungen infolge psychischer Reaktionen, selbst wenn diese durch einen Unfall verursacht wurden. Ausgeschlossen werden damit alle Gesundheitsschäden, bei denen ein adäquater Kausalzusammenhang mit körperlichen Traumata nicht nachweisbar ist oder die krankhaften Störungen des Körpers allein mit ihrer psychogenen Natur ...mehr

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§ 3 Hausratversicherung / 1. Beginn und Ende der Haftung, Vertragsdauer (B 2 VHB 2022)

Rz. 267 Der Versicherungsschutz beginnt mit dem im Versicherungsschein/-antrag bezeichneten Zeitpunkt (B 1.1 VHB 2022). Für Schäden, die nach Antragstellung, aber vor Zahlung der Erstprämie eintreten, besteht nach der erweiterten Einlöseklausel Versicherungsschutz, es sei denn, dem Versicherungsnehmer ist bei Antragstellung bekannt, dass ein Versicherungsfall bereits eingetr...mehr

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§ 3 Hausratversicherung / 3. Tod des Versicherungsnehmers (B 2.1.5 VHB 2022)

Rz. 271 Nach dem Tod des Versicherungsnehmers besteht der Versicherungsschutz in dessen bisheriger Wohnung nach B 2.1.5 VHB 2022 für einen bestimmten Zeitraum fort, auch wenn diese von keinem der Erben als Wohnung genutzt wird. Den Erben soll ein angemessener Zeitraum für die Entscheidung über die weitere Nutzung der Wohnung und des Hausrats eingeräumt werden. Sie treten im ...mehr

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§ 11 Heilwesenversicherung / 2. Konzept der AHB

a) Schadenereignisbegriff Rz. 119 Die meisten Arzthaftpflichtversicherer treffen in ihren Besonderen Bedingungen und Risikobeschreibungen für die Haftpflichtversicherung Ärzte (BBR) keine eigenen Regelungen zur zeitlichen Bestimmung des Deckungsschutzes, sondern legen die Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Haftpflichtversicherung (AHB) zugrunde. Die AHB knüpfen die ...mehr

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§ 4 Wohngebäudeversicherung / 2. Mehrkosten

Rz. 152 Gemäß A § 10 Nr. 1 a aa VGB 2010, A 13.1.1.1 und 13.1.1.2 VGB 2022 werden die durch Preissteigerungen zwischen dem Eintritt des Versicherungsfalles und der Wiederherstellung verursachten notwendigen Mehrkosten nicht vom Versicherungsschutz umfasst. Rz. 153 Gemäß A § 13 Nr. 1 b VGB 2010, A 13.1.1.2 ff. VGB 2022 (§ 15 Nr. 3 VGB 88) werden die notwendigen Mehrkosten erse...mehr

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§ 17 Krankenversicherung / 2. Ende des Versicherungsvertrages

Rz. 338 Der Versicherungsschutz endet gem. § 7 MB/KK mit der Beendigung des Versicherungsverhältnisses. Eine Beendigung kann durch Kündigung des Versicherungsnehmers oder Versicherers, Rücktritt oder Anfechtung des Versicherers wegen arglistiger Täuschung oder Wegzug des Versicherungsnehmers aus dem Tätigkeitsbereich des Versicherers eintreten. Rz. 339 Die Beendigung des Vers...mehr

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§ 4 Wohngebäudeversicherung / b) Leitungswasser

Rz. 34 Für die Eintrittspflicht des Versicherers reicht es nicht aus, dass irgendwelches Wasser zu einem versicherten Schaden führt. Erforderlich ist vielmehr Leitungswasser. Gemäß A § 3 Nr. 3 VGB 2010, A 4.2 VGB 2022 (§ 6 Nr. 1 VGB 88) wird Leitungswasser als Wasser definiert, das aus den dort genannten Rohren und Anlagen (nachfolgend siehe Rdn 35 ff.) bestimmungswidrig aus...mehr

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§ 6 Einbruchdiebstahl- und ... / 1. Allgemeines

Rz. 113 In der Einbruchdiebstahl- und Raubversicherung werden die versicherten Kosten in § 3 AERB 87 (A §§ 5 AERB 2008, 2010) zusammengefasst. Die Arten der versicherten Kosten decken sich weitgehend mit denen in anderen Sparten der Sachversicherung. Auch insoweit wird zwischen stets mitversicherten Kosten (Schadensabwendungs- und Schadensermittlungskosten) einerseits und nu...mehr

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§ 16 Private Unfallversiche... / VI. Gesundheitsschäden bei Rettungsmaßnahmen (Ziff. 1.4.4)

Rz. 80 1.4.4 Gesundheitsschäden bei Rettungsmaßnahmen Als Unfall gilt auch, wenn die versicherte Person Gesundheitsschäden bewusst in Kauf nimmt, die sie bei (rechtmäßiger Verteidigung oder) der Bemühung zur Rettung von Menschen, Tieren oder Sachen erleidet. Rz. 81 Der dritte neue (erweiterte) Unfallbegriff betrifft Fälle einer Rettungsmaßnahme. Der Retter nimmt ggf. eine Ge...mehr

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§ 13 Rechtsschutzversicherung / VI. Steuer-Rechtsschutz vor Gerichten, Abs. 4 bzw. Nr. 3.1.4 ARB 2012

Rz. 433 Für diese Leistungsart (§ 2 e ARB) sieht § 4 Abs. 4 ARB eine dritte Voraussetzung des Rechtsschutzes in zeitlicher Hinsicht vor, die zusätzlich zum Versicherungsfall i.S.d. § 4 Abs. 1 c ARB (z.B. rechtswidriger Steuerbescheid) und zur Willenserklärung/Rechtshandlung i.S.d. § 4 Abs. 3 a ARB (z.B. Abgabe der Steuererklärung) in versicherter Zeit erfüllt sein muss. Zusä...mehr

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§ 9 Allgemeine Haftpflichtv... / 1. Gefahren des täglichen Lebens

Rz. 141 Die Privathaftpflichtversicherung deckt gem. A 1 Ziff. 1 AVB-PHV (ähnlich, aber nicht wortgleich die älteren Ziff. 1. S. 1 BBR-PH[119]): Zitat "… die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers aus Gefahren des täglichen Lebens als Privatperson und nicht aus den Gefahren eines Betriebes, Berufes, Dienstes oder Amtes." Dieser Begriff der Gefahren des täglichen Leben...mehr

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§ 13 Rechtsschutzversicherung / XII. Mitversicherte Personen

Rz. 102 Dem Versicherungsnehmer – Vertragspartner des Rechtsschutzversicherers – stehen die Ansprüche aus dem Rechtsschutzversicherungsvertrag zu (vgl. § 1 S. 1 VVG); er ist zur Zahlung der Prämie verpflichtet (§ 1 S. 2 VVG) und ihn treffen die nach VVG und ARB zu erfüllenden Obliegenheiten. Wie in vielen anderen Versicherungszweigen besteht auch für die Rechtsschutzversiche...mehr

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§ 11 Heilwesenversicherung / V. Strafrechtsschutz

Rz. 114 Die Allgemeine Haftpflichtversicherung enthält nur einen eingeschränkten Rechtsschutz im Strafverfahren (Ziff. 5.3 AHB) "wegen eines Schadensereignisses, das einen unter den Versicherungsschutz fallenden Haftpflichtanspruch zur Folge haben kann". Ein erweiterter Strafrechtsschutz bedarf einer besonderen Vereinbarung (2.1.4 BBR). Teilweise haben die Berufsverbände ein...mehr

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§ 6 Einbruchdiebstahl- und ... / cc) Abgrenzung zum Trickdiebstahl

Rz. 64 Die Abgrenzung zwischen versichertem Raub und nicht unter Versicherungsschutz fallenden Trickdiebstahl bereitet in der Praxis Schwierigkeiten. Gemeint sind die Fälle, in denen das Opfer vom Täter überrascht oder in einen Irrtum versetzt wird und die Überraschung oder der Irrtum zur Wegnahme der Sache führt. So wurde ein unter Versicherungsschutz fallender Raub angenom...mehr

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§ 21 Feuer-Betriebsunterbre... / II. Vertragliche Rechtsgrundlagen

Rz. 7 Die vertraglichen Grundlagen setzen sich zusammen aus den Rz. 8 Die rechtliche Basis der Feuer-Betriebsunterbrechungsversicherung bilden die Allgemeinen Feuer-Betriebsunterbrechungs-Versicherungsbedingungen (FBUB 2010).[5] Sie werden ergänzt und erweitert durch Klauseln, die vom GDV erarbeitet oder die durch Teilnehmer ...mehr

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§ 11 Heilwesenversicherung / c) Belegarzt

Rz. 76 Belegärzte sind nicht am Krankenhaus angestellte Vertragsärzte, die berechtigt sind, ihre Patienten (Belegpatienten) im Krankenhaus unter Inanspruchnahme der hierfür bereitgestellten Dienste, Einrichtungen und Mittel vollstationär oder teilstationär zu behandeln, ohne hierfür vom Krankenhaus eine Vergütung zu erhalten (§ 121 Abs. 2 SGB V; § 18 KHEntgG). Regelmäßig wir...mehr

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§ 22 Umwelthaftpflicht-Vers... / 2. Nachhaftung

Rz. 45 Nach Ziff. 8.1 UHV besteht bei Beendigung des Versicherungsvertrages darüber hinaus für die versicherten Personen-, Sach- oder Vermögensschäden auch dann Versicherungsschutz, wenn diese Schäden während der Wirksamkeit der Versicherung zwar eingetreten, aber zum Zeitpunkt der Beendigung des Versicherungsverhältnisses noch nicht festgestellt worden sind. Dies gilt aller...mehr