Fachbeiträge & Kommentare zu Versicherungsschutz

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§ 7 Reisegepäckversicherung / 2. Versicherte Reise/Geltungsbereich, Punkt 2

Rz. 127 Punkt 2.1 AT-Reise 2008/2021 bestimmt den Geltungsbereich für Versicherungen die für eine bestimmte Reise abgeschlossen sind. Punkt 2.2 AT-Reise 2008/2021 gilt für die Jahresversicherung. Rz. 128 Was unter einer "Reise" zu verstehen ist, wird in Punkt 2 AT-Reise 2008/2021 nicht definiert, so dass auf den allgemeinen Sprachgebrauch abzustellen sein dürfte. Soweit die "...mehr

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§ 13 Rechtsschutzversicherung / VI. Risikoausschluss nach § 3 Abs. 5 ARB bzw. Nr. 3.2.21 ARB 2012 – Vorsatztaten

Rz. 235 Nach § 81 VVG ist in der Schadensversicherung der Versicherer von der Verpflichtung zur Leistung (teilweise) frei, wenn der Versicherungsnehmer den Versicherungsfall vorsätzlich oder durch grobe Fahrlässigkeit herbeiführt. Dieser gesetzliche Risikoausschluss wurde zugunsten der Versicherungsnehmer in § 4 Abs. 2 a ARB 75 dahin modifiziert, dass vom Versicherungsschutz...mehr

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§ 7 Reisegepäckversicherung / 3. Ausschlüsse und Einschränkungen, Punkt 3

Rz. 154 Die Auflistung in Punkt 3.1 VB-Reisegepäck 2008/2021 ergänzt die Ausschlüsse in Punkt 5 AT-Reise 2008. Sie gilt sowohl für aufgegebenes als auch für mitgeführtes Gepäck, mit Ausnahme von Punkt 3.1.5 VB-Reisegepäck 2008/2021, der nur für aufgegebenes Gepäck gilt. Rz. 155 Nicht versichert sind vergleichbar mit Punkt 1.5 AVB-Reisegepäck 1992/2008 Geld, Wertpapiere, Fahrk...mehr

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§ 17 Krankenversicherung / c) Wartezeiten

Rz. 325 Der Beginn des Versicherungsschutzes ist zudem vom Ablauf der Wartezeiten abhängig, die in § 3 MB/KK eine umfassende Wartezeitenregelung enthält, die in § 197 VVG aufgegriffen wurde. Längere Wartezeiten können mithin nicht wirksam vereinbart werden. Rz. 326 Gemäß § 3 Abs. 1 MB/KK bzw. § 197 Abs. 1 VVG beträgt die allgemeine Wartezeit drei Monate und die besondere Wart...mehr

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§ 13 Rechtsschutzversicherung / IX. Privat-, Berufs- und Verkehrs-Rechtsschutz für Selbstständige, § 28 ARB bzw. Nr. 2.1.1 ARB 2012

Rz. 301 Mit diesem Rechtsschutz werden für den Selbstständigen die Versicherungsarten der § 21 ARB (Verkehrs-Rechtsschutz), § 23 ARB (Privat-Rechtsschutz für Selbstständige) und § 24 ARB (Berufs-Rechtsschutz für Selbstständige, Rechtsschutz für Firmen und Vereine) zu einem umfassenden Versicherungsschutz zusammengefasst, so wie dies im Rahmen des § 26 ARB für Nichtselbststän...mehr

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§ 11 Heilwesenversicherung / III. Nachhaftungsversicherung und Ruhestandsversicherung

Rz. 130 Versicherungen nach dem Anspruchserhebungsprinzip (siehe oben Rdn 128) schließen konzeptionell einen Versicherungsschutz für Spätschäden aus, da diese erst nach Ablauf der Versicherungszeit sichtbar werden und zu Schadensersatzforderungen führen können. Um diesen Mangel auszugleichen, wird gleichzeitig mit dem Versicherungsschutz nach dem Anspruchserhebungsprinzip ei...mehr

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§ 10 Haftung und Berufshaft... / 3. Örtliche Geltung

Rz. 151 Den örtlichen Geltungsbereich des Mindestversicherungsschutzes im Sinne des Mindeststandards hat der Gesetzgeber in § 51 Abs. 3 Nr. 2–4 BRAO festgelegt. Danach kann von der Versicherung die Haftung ausgeschlossen werden für Ersatzansprüchemehr

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§ 14 Lebensversicherung / bb) Vereinbarkeit der Ausschlussklausel mit dem Transparenzgebot

Rz. 221 Der BGH hat mit Urt. v. 7.2.1996[293] sowie mit Urt. v. 10.12.2014[294] bestimmte Ausschlussklauseln in der Kreditlebensversicherung wegen Verstoßes gegen das Transparenzgebot für unwirksam erklärt. Rz. 222 In seinem Urt. v. 7.2.1996 hat der BGH folgende Ausschlussklausel für unwirksam erklärt: Zitat "ferner erstreckt sich der Versicherungsschutz nicht auf Gesundheitsst...mehr

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§ 13 Rechtsschutzversicherung / IV. Privat-Rechtsschutz für Selbstständige, § 23 ARB bzw. Nr. 2.1.1 ARB 2012

Rz. 264 Der im Rahmen der früheren ARB übliche Begriff des Familien-Rechtsschutzes (§§ 25, 26 ARB 75; § 26 ARB 88) wird im Rahmen der ARB 94 zutreffend nicht mehr verwendet; er erinnerte nämlich an das Familienrecht und gerade dieses ist nahezu vollständig vom Rechtsschutz ausgeschlossen (§ 4 Abs. 1 i ARB 75; § 3 Abs. 2 g ARB). Bei den Versicherungsnehmern konnten Missverstä...mehr

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§ 13 Rechtsschutzversicherung / IV. Konfliktauslösende Willenserklärung/Rechtshandlung, Abs. 3 a bzw. Nr. 3.1.2 ARB 2012

Rz. 426 Gemäß § 4 Abs. 3 a ARB ist zusätzlich zum Vorliegen eines Versicherungsfalls in versicherter Zeit eine weitere Voraussetzung für die Rechtsschutzdeckung zu beachten. Danach besteht kein Rechtsschutz, wenn eine Willenserklärung oder Rechtshandlung, die vor Beginn des Versicherungsschutzes vorgenommen wurde, den Verstoß nach § 4 Abs. 1 c ARB ausgelöst hat. Nicht zu ver...mehr

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§ 24 D&O-Versicherung / a) Eigenschadenklausel

Rz. 106 Mit der sog. Eigenschadenklausel (Ziff. A-6.4 AVB-D&O) wird in nahezu allen gängigen Bedingungswerken versucht, den wirtschaftlichen Eigenschaden des versicherten Schädigers im Rahmen des Deckungsschutzes zu begrenzen. Soweit eine mittelbare oder unmittelbare Kapitalbeteiligung der versicherten Personen an der Versicherungsnehmerin bzw. einer vom Versicherungsschutz ...mehr

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§ 5 Feuerversicherung / 4. Explosion

Rz. 64 Gemäß § 1 Nr. 4 AFB 87 bzw. A § 1 Nr. 4 AFB 2010 handelt es sich bei einer Explosion um eine auf dem Ausdehnungsstreben von Gasen oder Dämpfen beruhende, plötzlich verlaufende Kraftäußerung. Eine Explosion eines Behälters (z.B. Kessel) liegt nur vor, wenn seine Wandung in einem solchen Umfang zerrissen wird, dass ein plötzliches Ausgleichen des Druckunterschiedes inner...mehr

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§ 5 Feuerversicherung / 5. Kurzschluss- und Überspannungsschäden

Rz. 82 Die Abgrenzung zwischen versicherten und nicht versicherten Kurzschluss- und Überspannungsschäden ist ausgesprochen kompliziert und in der Praxis selten zweifelsfrei zu vollziehen. Kommt es zu Überspannungen an unter Versicherungsschutz fallenden elektrischen Einrichtungen, war für die dadurch verursachten Schäden Versicherungsschutz zu gewähren, wenn die Überspannung...mehr

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§ 14 Lebensversicherung / a) Abgrenzung von Risikoausschluss und Obliegenheit

Rz. 190 Hat der Anspruchsberechtigte den Tod der versicherten Person gemeldet, stellt sich für den Versicherer die Frage, ob die weiteren Bedingungen für den Eintritt des Versicherungsfalls erfüllt sind bzw. ein Risiko eingetreten ist, für das der Versicherungsschutz ausgeschlossen wurde. Abzugrenzen ist ein solcher Risikoausschluss von den Obliegenheiten, wobei es nach der ...mehr

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§ 19 Vertrauensschadenversi... / 1. Vertrauensperson

Rz. 27 Der Status als Vertrauensperson ist von wesentlicher Bedeutung in der Vertrauensschadenversicherung. Abgesehen von der Versicherung von Schäden, die durch Dritte verursacht werden (§§ 10 ff. AVB-VSV), besteht Deckung nur, sofern eine Vertrauensperson für die Herbeiführung eines Eigen- oder Fremdschadens verantwortlich gemacht werden kann. Die zum Kreis der Vertrauensp...mehr

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§ 13 Rechtsschutzversicherung / I. Schadensersatz-Rechtsschutz, § 2 a ARB bzw. Nr. 2.2.1 ARB 2012

Rz. 115 Der Schadensersatz-Rechtsschutz wird für die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen, soweit diese nicht auf einer Vertragsverletzung oder auf einer Verletzung eines dinglichen Rechtes an Grundstücken, Gebäuden oder Gebäudeteilen beruhen, gem. § 2 a ARB gewährt. Damit sind zunächst Schadensersatzansprüche wegen Verletzung eines Vertrages vom Versicherungsschutz a...mehr

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§ 16 Private Unfallversiche... / c) Voraussetzungen der Ausnahme

Rz. 114 Als Ausnahme ist die sog. Überraschungsklausel formuliert. Danach besteht Versicherungsschutz dann, wenn die VP auf Reisen im Ausland überraschend von Kriegs- oder Bürgerkriegsereignissen betroffen wird. Der Versicherungsschutz erlischt am Ende des siebten Tages nach Beginn eines Krieges oder Bürgerkrieges auf dem Gebiet des Staates, in dem sich die VP aufhält. Als Ge...mehr

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§ 2 Behandlung von "Ausland... / I. Übersicht

Rz. 57 Kommt es im Inland zu einem Verkehrsunfall unter Beteiligung eines ausländischen Kraftfahrzeugs, ist i.d.R. das Deutsche Büro Grüne Karte e.V. in Hamburg einzuschalten (Homepage: www.gruene-karte.de). Der Verein Grüne Karte e.V. ist neben dem Schädiger und dem ausländischen Haftpflichtversicherer passivlegitimiert, wenn er nach § 2 des Gesetzes über die Haftpflichtver...mehr

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§ 6 Einbruchdiebstahl- und ... / 4. Vandalismus, § 1 Nr. 6 AERB 87, A §§ 1 Nr. 3 AERB 2008, 2010

Rz. 76 Grundsätzlich hat der Versicherer dem Versicherungsnehmer sämtliche Schäden an beweglichen Sachen und am Gebäude zu ersetzen, die durch Einbruchdiebstahl oder Raub im Sinne der Bedingungen vom Täter in versuchter oder vollendeter Form verursacht wurden (§ 3 Nr. 3 c AERB 87). Voraussetzung dafür ist, dass die Schäden vom Täter im Zusammenhang mit der Wegnahme und dem A...mehr

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§ 4 Wohngebäudeversicherung / 6. Vom Mieter außen am Gebäude angebrachte Sachen

Rz. 121 A § 5 Nr. 3 b VGB 2010, A 7.6.2 VGB 2022 spricht ausdrücklich von Sachen, die der Mieter "in" das Gebäude eingebracht sind. Damit werden außen am Gebäude angebrachte Sachen vom Versicherungsschutz ausgeschlossen. Schon nach § 1 Nr. 4 VGB 88 wurden diejenigen Gegenstände vom Versicherungsschutz in der Wohngebäudeversicherung ausgenommen, die der Mieter außen am Gebäud...mehr

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§ 4 Wohngebäudeversicherung / A. Einleitung

Rz. 1 Die Wohngebäudeversicherung ist Bestandteil der Sachversicherung. Bei ihr handelt es sich um eine Versicherungsform, in der Versicherungsschutz für typische Gebäudegefahren miteinander kombiniert ist. Die Wohngebäudeversicherung bietet Versicherungsschutz für die drei Gefahrengruppen Im Regelfall sch...mehr

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§ 4 Wohngebäudeversicherung / bb) Frost- und sonstige Bruchschäden an Rohren, A § 3 Nr. 1 VGB 2010, A 4.3.1 VGB 2022

Rz. 60 Versicherungsschutz ist zu gewähren für Schäden an bestimmten Sachen, die durch Frost oder durch Bruch herbeigeführt werden. Die Betonung liegt dabei auf Schäden, die an den Sachen eintreten. Nicht vom Versicherungsschutz umfasst werden hingegen Folgeschäden derartiger Frost- oder Bruchschäden. Martin [53] nennt als Beispiel für einen nicht vom Versicherungsschutz mitu...mehr

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§ 2 Kraftfahrtversicherung / 6. Sekundäre Risikobeschränkungen

Rz. 207 Die sekundären Risikobeschränkungen in der KH-Versicherung sind in A.1.5 AKB in einer Klausel zusammengefasst. Dabei ist nun auch der ohnehin geltende Ausschluss der vorsätzlichen Herbeiführung des Versicherungsfalls nach § 103 VVG in den Wortlaut der AKB aufgenommen worden. Ansonsten entsprechen die sekundären Risikobeschränkungen der Ermächtigungsgrundlage des § 4 ...mehr

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§ 13 Rechtsschutzversicherung / VII. Privat-, Berufs- und Verkehrs-Rechtsschutz für Nichtselbstständige, § 26 ARB bzw. Nr. 2.1.1 ARB 2012

Rz. 288 In § 26 ARB wird für Nichtselbstständige und Nichtberufstätige ein umfassender Rechtsschutz angeboten, der sich aus den Formen des Versicherungsschutzes gem. § 21 ARB (Verkehrs-Rechtsschutz) und § 25 ARB (Privat- und Berufs-Rechtsschutz für Nichtselbstständige) zusammensetzt und billiger ist als die beiden separat vereinbarten Versicherungsformen. Rz. 289 Die Eigensch...mehr

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§ 13 Rechtsschutzversicherung / V. Wegfall des "Versicherungsgegenstandes"

Rz. 34 § 12 Abs. 1 S. 1 ARB sieht eine auf den ersten Blick kompliziert erscheinende Regelung für den (nachträglichen) Wegfall des versicherten Interesses (§ 80 Abs. 2 VVG) vor. Der Wortlaut der Bestimmung ist ein Musterbeispiel einer sprachlich und inhaltlich misslungenen Bedingungsformulierung. Die Regelung lautet: "Fällt der Gegenstand der Versicherung ganz oder teilweise...mehr

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§ 3 Hausratversicherung / b) Deckungsschutz während des Wohnungswechsels

Rz. 160 Während des Wohnungswechsels besteht Versicherungsschutz sowohl in der bisherigen als auch der neuen Wohnung, in der bisherigen aber längstens für zwei Monate vom Umzugsbeginn an. Nach Beendigung des Wohnungswechsels bzw. Ablaufs dieses Zeitraumes besteht dort allenfalls noch (beschränkter) Außenversicherungsschutz nach A 12 VHB 2022. Rz. 161 Umzug ist der Transport v...mehr

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§ 13 Rechtsschutzversicherung / V. Berufs-Rechtsschutz für Selbstständige, Rechtsschutz für Firmen und Vereine, § 24 ARB bzw. Nr. 2.1.1 ARB 2012

Rz. 275 Diese Versicherungsart deckt den beruflichen Bereich des selbstständig tätigen Versicherungsnehmers ab. Die vom Versicherungsnehmer beschäftigten Personen sind im Rahmen der Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeit für ihn mitversicherte Personen (§ 24 Abs. 1 a S. 2 ARB). Versichert ist der Versicherungsnehmer nur für die im Versicherungsschein bezeichnete gewerbliche, f...mehr

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§ 13 Rechtsschutzversicherung / III. Fahrer-Rechtsschutz, § 22 ARB

Rz. 258 Nach § 22 Abs. 1 S. 1 ARB genießt bei dieser Versicherungsart diejenige Person Versicherungsschutz, die im Versicherungsschein genannt ist, und zwar in ihrer Eigenschaft als Fahrer jedes Motorfahrzeuges zu Lande, zu Wasser oder in der Luft sowie Anhängers (Fahrzeug), das weder ihr gehört noch auf sie zugelassen oder auf ihren Namen mit einem Versicherungskennzeichen ...mehr

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§ 13 Rechtsschutzversicherung / 3. Versicherte Leistungsarten

Rz. 287 Der Versicherungsschutz des § 25 Abs. 3 ARB umfasst alle Leistungsarten des § 2 ARB mit Ausnahme des Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutzes (§ 2 c ARB), da dieser separat vereinbart werden muss, sowie des Verwaltungs-Rechtsschutzes in Verkehrssachen (§ 2 g ARB). Letzterer fällt nicht unter den Versicherungsschutz, weil gem. § 25 Abs. 4 ARB der gesamte Bereich des m...mehr

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§ 6 Einbruchdiebstahl- und ... / a) Allgemeines

Rz. 57 Raub im versicherungsrechtlichen Sinne setzt eine Wegnahme nach oder durch Anwendung von Gewalt oder Drohung gegen bestimmte Personen voraus. § 1 Nr. 3 AERB 87 (A §§ 1 Nr. 4 AERB 2008, 2010) enthält drei unterschiedliche Tatbestände, nach denen der Versicherer Versicherungsschutz zu gewähren hat. Ebenso wie beim Einbruch kommt es nicht darauf an, ob der Raub zur Volle...mehr

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§ 3 Hausratversicherung / 3. Beratungspflichten/Prospektangaben

Rz. 13 Wer ein komplexes Versicherungsprodukt wie die Hausratversicherung vertreibt, schuldet vor und bei Vertragsabschluss Aufklärung und Beratung, auch wenn der Versicherungsnehmer für seine Risikoabdeckung vom Grundsatz her selbst verantwortlich ist und auch im VVG 2008 verantwortlich bleibt.[17] Derartige Beratungspflichten hat die Rechtsprechung schon vor Inkrafttreten ...mehr

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§ 7 Reisegepäckversicherung / I. Versicherte Personen, Punkt 1.1

Rz. 7 Versichert ist das gesamte Reisegepäck des Versicherungsnehmers, seiner mitreisenden Familienangehörigen sowie des Lebensgefährten, wenn er im Versicherungsschein namentlich aufgeführt worden ist, und dessen Kinder. Dabei müssen diese Personen mit dem Versicherungsnehmer in einer häuslichen Gemeinschaft leben (Punkt 1.1 AVB Reisegepäck 1992/20–21). Es gibt auch Reisege...mehr

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§ 13 Rechtsschutzversicherung / II. Fahrzeug-Rechtsschutz, § 21 Abs. 3 ARB bzw. Nr. 2.1.1 ARB 2012

Rz. 253 § 21 ARB regelt neben dem Verkehrs-Rechtsschutz (§ 21 Abs. 1 ARB) auch den sog. Fahrzeug-Rechtsschutz (§ 21 Abs. 3 ARB). Diese Versicherungsart gewährt objektbezogenen Rechtsschutz für ein oder mehrere im Versicherungsschein ausdrücklich bezeichnete Motorfahrzeuge zu Lande, zu Wasser oder in der Luft (also auch Schiffe, Flugzeuge) sowie Anhänger (Fahrzeug), auch wenn...mehr

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§ 10 Haftung und Berufshaft... / 2. Verstoßprinzip

Rz. 158 Für die Berufs-Haftpflicht typisch ist es, dass Haftpflichtansprüche nicht sofort geltend gemacht werden (können), weil sich der durch eine anwaltliche Pflichtverletzung verursachte Schaden oftmals erst nach mehreren Jahren zeigt; bei Anwälten ist dies durchschnittlich ein Zeitraum von drei bis vier Jahren, der sich aber auch auf bis zu 15 und mehr Jahre ausdehnen ka...mehr

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§ 13 Rechtsschutzversicherung / X. Rechtsschutz für Eigentümer und Mieter von Wohnungen und Grundstücken, § 29 ARB bzw. Nr. 2.1.1 ARB 2012

Rz. 307 Diese Rechtsschutzversicherungsart, die separat oder in Verbindung mit anderen Formen des Versicherungsschutzes (§§ 21 ff. ARB) vereinbart werden kann, wendet sich nach ihrem Wortlaut ausschließlich an den Versicherungsnehmer. Mitversicherte Personen sind in § 29 ARB nicht genannt. Trotzdem gibt es sie. Das ist etwa der Fall, wenn § 29 ARB zusätzlich zu §§ 25 bis 27 ...mehr

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§ 13 Rechtsschutzversicherung / VIII. Landwirtschafts- und Verkehrs-Rechtsschutz, § 27 ARB bzw. Nr. 2.1.1 ARB 2012

Rz. 296 Der Inhaber eines im Versicherungsschein zu bezeichnenden land- oder forstwirtschaftlichen Betriebes kann für diesen Betrieb, seinen privaten Bereich, für die Ausübung nichtselbstständiger Tätigkeiten und für den Verkehrsbereich Versicherungsschutz gem. § 27 Abs. 1 ARB vereinbaren. Es handelt sich um den einzigen für eine bestimmte Berufsgruppe konzipierten Rechtssch...mehr

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§ 2 Kraftfahrtversicherung / d) Rückwirkender Wegfall der vorläufigen Deckung

Rz. 32 In der Prozesspraxis sind Fälle häufig, in denen sich der Versicherer auf den rückwirkenden Wegfall des vorläufigen Deckungsschutzes wegen verspäteter Prämienzahlung nach B.2.4 AKB 2015 beruft. § 9 S. 2 KfzPflVV lässt den rückwirkenden Wegfall des Versicherungsschutzes zu. Zudem ergibt sich die Zulässigkeit aus § 52 Abs. 1 S. 2 VVG, wonach bei Nichtzahlung oder verspä...mehr

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§ 13 Rechtsschutzversicherung / F. Versicherte Leistungsarten/Rechtsbereiche

Rz. 113 Die ausgewählten Rechtsgebiete, die unter den Versicherungsschutz fallen, sind in den ARB 75 in den "Besonderen Bestimmungen" (§§ 21 bis 29), also im Rahmen der verschiedenen Formen des Versicherungsschutzes, aufgeführt. Sie sind jetzt aus Gründen der Übersichtlichkeit und Klarheit in § 2 ARB bzw. Nr. 2.2 ARB 2012 zusammenfassend geregelt. Auf sie wird – vollständig ...mehr

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§ 13 Rechtsschutzversicherung / II. Arbeits-Rechtsschutz, § 2 b ARB bzw. Nr. 2.2.2 ARB 2012

Rz. 120 Arbeits-Rechtsschutz wird gem. § 2 b ARB für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus Arbeitsverhältnissen sowie aus öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnissen hinsichtlich dienst- und versorgungsrechtlicher Ansprüche (also auch von Wehrpflichtigen und Zivildienstleistenden) gewährt. Rz. 121 Ist zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer unklar, ob ein Arbeitsverhältnis ...mehr

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§ 8 Reiserücktrittskosten-V... / I. Versicherungsbedingungen

Rz. 1 Nach der Deregulierung des Versicherungsmarktes und der Reform des VVG im Jahr 2008 (vgl. auch § 7 Rdn 1) wurden neben den Allgemeinen Bedingungen für die Reiserücktrittskostenversicherung 2002/2021 (ABRV 2002/2021) die Besonderen Versicherungsbedingungen für die Reiserücktrittkostenversicherung 2008/2021 (VB-Reiserücktritt 2008/2021) und die Besonderen Versicherungsbe...mehr

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§ 5 Haftungsausschluss bei ... / I. Versicherte Tätigkeit als Beschäftigter

Rz. 5 Der Geschädigte muss den Personenschaden bei einer Tätigkeit erlitten haben, bei der er gesetzlich unfallversichert gewesen ist. Hierunter fällt zum einen der klassische "Arbeitnehmer". Die Haftungsfreistellung ist jedenfalls auf die Haftung anderer im Betrieb tätiger Personen beschränkt. Dies sind erst einmal alle Arbeitskollegen. Über die formale Betriebszugehörigkei...mehr

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§ 5 Feuerversicherung / 2. Außenversicherung

Rz. 172 Befindet sich eine zunächst unter Versicherungsschutz fallende bewegliche Sache vorübergehend außerhalb des Versicherungsorts, besteht insoweit kein Versicherungsschutz (vgl. Rdn 165). Das dadurch begründete Risiko kann jedoch durch den Abschluss einer Außenversicherung abgesichert werden. Danach werden versicherte Sachen bis zu bestimmten Versicherungssummen oder En...mehr

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§ 4 Wohngebäudeversicherung / ee) Mittelbare Einwirkung, A § 4 Nr. 2 c bb VGB 2010

Rz. 77 Ein Sturmschaden liegt auch dann vor, wenn durch die Windbewegung von mindestens 8 Windstärken Gegenstände wie Plakate oder Teile von Bäumen gegen die versicherte Sache geworfen werden. Da der Begriff "Gegenstände" weit auszulegen ist,[75] fallen hierunter beispielsweise auch Hagelkörner. Verursachen also Hagelkörner durch die Kraft eines Sturmes Beschädigungen, die a...mehr

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§ 4 Wohngebäudeversicherung / aa) Sturmflut

Rz. 85 Grundsätzlich fallen Sturmschäden unter Versicherungsschutz. Verursacht ein Sturm jedoch eine Sturmflut, greift der Ausschlusstatbestand des A § 4 Nr. 4 a aa VGB 2010, A 5.5.1 VGB 2022 (§ 9 Nr. 6a VGB 88). Danach werden Schäden, die durch Sturmflut verursacht werden, vom Versicherungsschutz ausgenommen. Hintergrund des Ausschlusstatbestandes ist das erhebliche Schaden...mehr

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§ 14 Lebensversicherung / H. Checkliste: Lebensversicherung

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§ 3 Hausratversicherung / I. Rechtsnatur des Hausrat-Versicherungsvertrages

Rz. 1 Knapp 80 % aller privaten Haushalte in der Bundesrepublik verfügen über eine Hausratversicherung.[1] Die Hausratversicherung ist eine typische Massensparte und gehört zu den am häufigsten und von allen Kreisen der Bevölkerung abgeschlossenen Versicherungen ("Jedermann-Versicherung").[2] Sie bietet in einem rechtlich einheitlichen Vertrag kombinierten Versicherungsschut...mehr

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§ 15 Private Berufsunfähigk... / 1. Allgemeines

Rz. 135 Grundsätzlich ist bei allen Risikoausschlüssen zu prüfen, ob mit einer solchen Klausel eine Risikoabgrenzung oder eine verhüllte Obliegenheit vereinbart wurde. Auf den Wortlaut der Bestimmung kommt es nicht an.[340] Zu fragen ist, ob die Klausel eine individualisierende Beschreibung eines bestimmten Wagnisses enthält, das der Versicherer nur in den beschriebenen Gren...mehr

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§ 2 Kraftfahrtversicherung / I. Allgemeines

Rz. 247 Die Kaskoversicherung deckt das Eigentümerinteresse an der Erhaltung des unter den Versicherungsschutz fallenden Fahrzeugs. Die Fahrzeugversicherung umfasst gem. A.2.1.1 AKB die Beschädigung, die Zerstörung oder den Verlust des Fahrzeugs infolge eines Ereignisses nach A.2.2.1 AKB (Teilkasko) oder A.2.2.2 AKB (Vollkasko). Vom Versicherungsschutz umfasst ist auch das u...mehr

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§ 24 D&O-Versicherung / 1. Ausgangslage

Rz. 188 Im Falle der Arglistanfechtung ist der Vertrag, und selbstverständlich auch der D&O-Versicherungsvertrag, von Anfang an nichtig (§ 142 Abs. 1 BGB i.V.m. § 123 BGB). Wird demzufolge der D&O-Versicherer arglistig getäuscht, kann der Versicherer unter den Voraussetzungen, dass der Arglisttatbestand gegeben ist, binnen Jahresfrist nach Entdeckung der Täuschung (vgl. § 12...mehr

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§ 17 Krankenversicherung / VIII. Kindernachversicherung, § 198 VVG

Rz. 116 In § 198 VVG, der inhaltlich bis auf seinen Abs. 4 dem § 178c VVG a.F. entspricht, wird festgelegt, dass der Versicherer verpflichtet ist, das neugeborene Kind eines Elternteils, der am Tage der Geburt eine Krankenversicherung unterhielt, ab Vollendung der Geburt des Kindes ohne Risikozuschlag und ohne Wartezeit zu versichern, wenn die Anmeldung zur Versicherung spät...mehr