Fachbeiträge & Kommentare zu Versicherungsschutz

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§ 20 Warenkreditversicherung / 6. Nichtzahlungsmeldung bei Kreditzielüberschreitung, § 7 AVB

Rz. 88 Die Beachtung bzw. Nichteinhaltung der zwischen Versicherungsnehmer und Kunden vereinbarten Fälligkeit zuzüglich der mit dem Versicherer vereinbarten Karenzzeit (äußerstes Kreditziel bzw. maximales Zahlungsziel vgl. oben Rdn 65) ist ein wesentliches Bonitätsmerkmal. Die unverzügliche Anzeige (Nichtzahlungsmeldung) an den Versicherer ist eine wichtige Obliegenheit für ...mehr

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§ 12 Produkthaftpflichtvers... / 2. Rückwärtsdeckung (Ziff. 7.2)

Rz. 168 Grundsätzlich besteht kein Versicherungsschutz für Schäden, die vor Inkrafttreten des Versicherungsvertrages entstanden sind. Nur bei besonderer Vereinbarung – dies regelt Ziff. 7.2 – besteht für Ansprüche nach "Ziff. 4.2 ff." wegen Schäden durch Erzeugnisse des Versicherungsnehmers Versicherungsschutz auch vor Inkrafttreten (sog. Altumsatzklausel oder auch "Vorumsat...mehr

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§ 10 Haftung und Berufshaft... / 2. Mitarbeiter und Vertreter

Rz. 176 Als zuschlagpflichtige Mitarbeiter i.S.v. § 13 der AVB sind nur angestellte oder als freie Mitarbeiter fungierende Rechtsanwälte anzusehen. Von den meisten Versicherern werden mittlerweile Mitarbeiter ohne Zulassung als Rechtsanwalt nicht mehr als zuschlagpflichtig behandelt. Gemäß § 13 III. AVB umfasst die Berufshaftpflichtversicherung auch Haftpflichtansprüche, die...mehr

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§ 3 Hausratversicherung / a) Leitungswasserschaden

Rz. 103 Definition Leitungswasser ist Wasser, das ausmehr

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§ 10 Haftung und Berufshaft... / 3. Haftungsvereinbarung gem. § 52 Abs. 1 Nr. 2 BRAO (AGB-Vereinbarung)

Rz. 110 Zitat § 52 Abs. 1 BRAO (1) Der Anspruch des Auftraggebers … kann beschränkt werden: Zitat § 67a Abs. 1 StBerG (1) Der Anspruch des Auftraggebers … kann beschränkt werden:mehr

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§ 5 Feuerversicherung / 3. Eigentum des Versicherungsnehmers

Rz. 126 Damit eine bewegliche Sache in der Feuerversicherung unter Versicherungsschutz fällt, muss sie grundsätzlich im Eigentum des Versicherungsnehmers stehen. Gemäß § 2 Nr. 3 AFB 87/A § 3 Nr. 3 AFB 2010 wird der Kreis der unter Versicherungsschutz fallenden beweglichen Sachen um diejenigen erweitert, die unter Eigentumsvorbehalt erworben oder zu Sicherungszwecken übereigne...mehr

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§ 11 Heilwesenversicherung / a) Selbstversicherung

Rz. 64 Die öffentliche Hand praktiziert teilweise noch die Form der sog. Selbstversicherung, bei der in Wirklichkeit überhaupt kein Versicherungsschutz besteht. Haftpflichtansprüche werden aus den öffentlichen Haushalten beglichen. Nachdem aber selbst die Länder Betriebshaftpflichtversicherungen für die Universitätskliniken abgeschlossen haben, sind im Wesentlichen nur noch ...mehr

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§ 16 Private Unfallversiche... / c) Voraussetzungen der Ausnahme

Rz. 179 Versicherungsschutz besteht, wenn der Bruch durch eine unter den Vertrag fallende gewaltsame, von außen kommende Einwirkung entstanden ist. Neben den anlagebedingten Entstehungsformen (innere Ursachen) können im Ausnahmefall Hernien durch eine von außen kommende gewaltsame Einwirkung entstehen, also auf einen Unfall zurückzuführen sein. In diesen Fällen ist Versicher...mehr

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§ 12 Produkthaftpflichtvers... / 1. Konkrete Beschreibung des Produktions- und Tätigkeitsumfangs

Rz. 55 Nach Ziff. 2 des Produkthaftpflichtmodells bezieht sich der Versicherungsschutz auf den in der Betriebsbeschreibung genannten Produktions- und Tätigkeitsumfang. Vielfach ist zu lesen, dass der Versicherer durch diese Erläuterungen in die Lage versetzt werden soll, festzustellen, welche besonderen Produktionsrisiken bei dem (künftigen) Versicherungsnehmer bestehen.[151...mehr

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§ 13 Rechtsschutzversicherung / III. Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz, § 2 c ARB bzw. Nr. 2.2.3 ARB 2012

Rz. 126 Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz wird gem. § 2 c ARB für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus Miet- und Pachtverhältnissen, sonstigen Nutzungsverhältnissen und dinglichen Rechten, die Grundstücke, Gebäude oder Gebäudeteile zum Gegenstand haben, gewährt. Diese Leistungsart kann ausschließlich Gegenstand des Rechtsschutzes für Eigentümer und Mieter von Wohn...mehr

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§ 5 Feuerversicherung / a) Allgemeines

Rz. 150 Gemäß § 11 Nr. 4 AFB 87/A § 5 AFB 2010 handelt es sich bei der Versicherung von Aufräumungs- und Abbruchkosten um eine Versicherung "auf Erstes Risiko". Damit ist gemeint, dass der Einwand der Unterversicherung gem. § 75 VVG für Aufwendungen dieser Art vom Versicherer nicht erhoben werden kann. Folglich werden die Aufwendungen stets bis zur Versicherungssumme entschä...mehr

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§ 18 Transportversicherung / b) Ende der Versicherung

Rz. 96 Die Versicherung endet nach Ziff. 8.2, 8.2.1 DTV-Güter 2000/2011, Ziff. 5.2, 5.2.1 ADS Güterversicherung 73/84/94, sobald die Güter am Ablieferungsort an die Stelle gebracht sind, die der Empfänger bestimmt hat (Ablieferungsstelle). Ablieferungsstelle kann ein Lager, Freilager, Kaischuppen, eine Produktionsstätte oder ein anderes Transportmittel sein. Es spielt keine ...mehr

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§ 2 Kraftfahrtversicherung / 5. Rettungskosten

Rz. 272 Ist es nicht zu einem Zusammenstoß mit dem Wild gekommen, weil der Fahrer ausgewichen ist, liegt kein Wildschaden i.S.v. A.2.2.1.4 AKB 2008 vor. Der Versicherungsnehmer kann bei Schäden infolge eines Ausweichmanövers aber einen Anspruch auf Rettungskostenersatz gem. §§ 90, 83 VVG haben. Durch § 90 VVG ist die "Vorerstreckungstheorie" für den Bereich der Sachversicher...mehr

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§ 4 Wohngebäudeversicherung / 5. Vom Mieter eingebaute Sachen

Rz. 119 Gemäß A § 5 Nr. 3 b VGB 2010, A 7.6.1 ff. VGB 2022 (§ 1 Nr. 4 VGB 88) werden sämtliche in das Gebäude eingefügten Sachen, die vom Mieter auf seine Kosten beschafft oder übernommen wurden und für die er die Gefahr trägt, vom Versicherungsschutz in der Wohngebäudeversicherung ausgenommen. Hintergrund dieser Regelung ist, dass sich der Versicherungsschutz in der Wohngeb...mehr

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§ 16 Private Unfallversiche... / b) Schulterschäden

Rz. 67 Problematisch ist seit der BGH-Entscheidung vom 1.4.2015[134] die Einordnung der Schulter. Wichtig ist dies für die praxisrelevante Problematik der sog. Rotatorenmanschettenruptur.[135] Bisher wurde überwiegend die Schulter als zu den Gliedmaßen zählend angesehen.[136] Damit waren Leistungen auch für behauptete Verletzungen an der Schulter bei einer erhöhten Kraftanstr...mehr

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§ 11 Heilwesenversicherung / 2. Niedergelassener Arzt

Rz. 81 Die Berufshaftpflichtversicherung des niedergelassenen Arztes umfasst die gesetzliche Haftpflicht für seine berufliche Tätigkeit in der eigenen Praxis, unabhängig davon, ob diese als Einzelpraxis oder als Gemeinschaftspraxis organisiert ist. Versichert ist auch die Tätigkeit als Vertreter eines z.B. wegen Urlaubs oder Erkrankung vorübergehend verhinderten Kollegen. Eb...mehr

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§ 1 Versicherungsvertragsrecht / V. Versicherungsvertreter

Rz. 259 Den selbstständigen Versicherungsvertretern werden Angestellte eines Versicherers, die mit der Vermittlung oder dem Abschluss von Versicherungsverträge betraut sind, gleichgestellt (§ 73 VVG). Der Versicherungsvertreter gilt als bevollmächtigt alle maßgeblichen Erklärungen des Versicherungsnehmers zum Versicherungsvertrag sowie Zahlungen des Versicherungsnehmers entg...mehr

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§ 3 Hausratversicherung / 4. Versicherte Folgekosten

Rz. 51 Ausdrücklich mitversichert sind die infolge eines Versicherungsfalles notwendigen Kosten der Aufräumung, Bewegungs- und Schutzkosten, Hotelkosten, Transport- und Lagerkosten, Schloßänderungs- und Bewachungskosten, bestimmte Reparaturkosten, Kosten für provisorische Maßnahmen, Kosten für Wasser-, Gas und Stromverlust, Rückreisekosten, Schäden an Tiefkühlgut wegen Strom...mehr

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§ 4 Wohngebäudeversicherung / 3. BEW

Rz. 16 Nach den "Besonderen Bedingungen für die Versicherung weiterer elementarer Schäden in der Wohngebäudeversicherung" (BEW) bestand die Möglichkeit, den Versicherungsschutz auf Elementarschäden, also Überschwemmung, Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch, Schneedruck und Lawinen, zu erweitern. In den VGB 2010 ist der Versicherungsschutz auf diese Risiken erweitert worden (A § 4...mehr

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§ 14 Lebensversicherung / aa) Vereinbarkeit der Ausschlussklausel mit §§ 19, 32 VVG

Rz. 218 Die Vereinbarkeit einer Ausschlussklausel für gefahrrelevante Umstände in der Kreditlebensversicherung mit §§ 19, 32 VVG ist umstritten.[289] Rz. 219 So wird die Ansicht vertreten, dass derartige Risikoausschlussklauseln in der Kreditlebensversicherung zum Nachteil des Versicherungsnehmers von § 19 VVG abweichen und daher nach § 32 VVG unwirksam sind.[290] Denn die Au...mehr

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§ 3 Anspruchsgrundlagen / I. Fahrerhaftung nach BGB

Rz. 33 Von praktischer Bedeutung ist in erster Linie die Haftung des Fahrers als unmittelbarer Schadensverursacher. Der Fahrer haftet nach allgemeinen deliktischen Grundsätzen gegenüber jedem, der durch sein Fehlverhalten einen Schaden erleidet. Rz. 34 Wird der Versicherungsnehmer als Beifahrer in seinem eigenen Fahrzeug verletzt, begründet dies u.U. Ansprüche gegen den Fahre...mehr

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§ 3 Hausratversicherung / a) Einbruchdiebstahl

Rz. 80 Definition Einbruchdiebstahl liegt vor, wenn der Diebmehr

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§ 23 Umweltschadensversiche... / 1. Umfang der Versicherung und versicherte Risiken

Rz. 12 Im Rahmen des Umfangs der Versicherung und der entsprechenden versicherten Risiken kann auf die Ausführungen zur Umwelthaftpflichtversicherung verwiesen werden.[17] Nach den Ziff. 2.1–2.6 USV sind exakt die Anlagen- und Tätigkeitsrisiken versichert, die auch nach Ziff. 2.1–2.6 UHV in Deckung genommen werden. Aufgrund der Besonderheit, dass für die USV die AHB nicht ge...mehr

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§ 4 Wohngebäudeversicherung / 1. Allgemeines

Rz. 26 Die Wohngebäudeversicherung bietet Versicherungsschutz für bestimmte und abschließend genannte Schäden, die durch ebenso abschließend genannte Gefahren verursacht worden sein müssen. Rz. 27 Die versicherten Gefahren werden in drei Gefahrengruppen zusammengefasst, nämlich inmehr

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§ 2 Kraftfahrtversicherung / 3. Folgeprämie

Rz. 52 § 38 VVG regelt die Folgen der Nichtzahlung bzw. der verspäteten Zahlung einer Folgeprämie. Wenn die Folgeprämie nicht rechtzeitig gezahlt wird, besteht der Versicherungsschutz zunächst fort. Die nicht fristgerechte Zahlung der Folgeprämie hat erst nach einer vergeblichen qualifizierten Mahnung nachteilige Folgen für den Versicherungsnehmer. In der Mahnung muss der Pr...mehr

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§ 4 Wohngebäudeversicherung / 3. Einheit des Versicherungsfalles

Rz. 24 In der Wohngebäudeversicherung erstreckt sich der Versicherungsfall häufig auf einen längeren Zeitraum. Werden während dieses Zeitraums durch dasselbe Schadenereignis versicherte Sachen nacheinander auf unterschiedliche Art und Weise beschädigt oder zerstört, stellt dies dennoch einen einheitlichen Versicherungsfall dar.[15] Die Rede ist hierbei vom "Grundsatz der Ein...mehr

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§ 24 D&O-Versicherung / 2. Divergierende Anfechtungsverzichtsklauseln in D&O-Versicherungsverträgen

Rz. 189 Im Markt finden sich Klauseln dahingehend, dass etwa für "(…) arglistig täuschende, versicherte Personen oder auch solche, die von Täuschungen Kenntnis hatten, kein Versicherungsschutz besteht, (…)" im Übrigen aber der Versicherer "(…) auf das Recht der Anfechtung verzichtet (…)". Oder es werden beispielsweise zunächst alle Ansprüche aus Versicherungsfällen ausgeschl...mehr

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§ 11 Heilwesenversicherung / I. Versicherungsbeginn und -ende

Rz. 115 Der Versicherungsschutz beginnt mit der Einlösung des Versicherungsscheines durch Zahlung der Prämie (Ziff. 8 AHB). Der Vertrag endet mit der fristgerechten Kündigung zum Vertragende, Kündigung nach Prämienerhöhung und nach Schadensersatzzahlung bzw. -verweigerung (Ziff. 16 ff. AHB) sowie bei Kündigung nach Verzug mit der Prämienzahlung (Ziff. 10.4 AHB).mehr

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§ 2 Kraftfahrtversicherung / a) Tatbestände

Rz. 250 Als Brand gilt ein Feuer mit Flammenbildung, "das ohne einen bestimmungsgemäßen Herd entstanden ist oder ihn verlassen hat und das sich aus eigener Kraft auszubreiten vermag". Damit sind Schäden an Fahrzeugteilen ausgeschlossen, die bestimmungsgemäß Feuer ausgesetzt sind (z.B. Zündkerzen oder Sicherungen brennen durch). Seng- und Schmorschäden erfüllen nicht den Begri...mehr

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§ 13 Rechtsschutzversicherung / M. Verjährung, § 14 ARB bzw. Nr. 8 ARB 2012

Rz. 470 Während die ARB 75 eine Regelung der Verjährung des Anspruchs auf Versicherungsschutz nicht enthalten, wird in den ARB 94/2000 die Verjährung in § 14 ARB ausdrücklich geregelt. Die Verjährungsfrist beträgt danach zwei Jahre (wie in § 12 Abs. 1 S. 1 VVG a.F.). Rz. 471 Hinsichtlich des Beginns der Verjährung hat der BGH in seiner grundlegenden Entscheidung[508] zu den A...mehr

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§ 10 Haftung und Berufshaft... / I. Vorbemerkung

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§ 11 Heilwesenversicherung / 4. Reformvorschläge und Reformen

Rz. 13 Die Deutsche Ärzteversicherung, Zweigniederlassung der AXA Versicherung AG, verwaltete zwischenzeitlich 186.000 Arzthaftpflichtversicherungsverträge. In den Jahren 2007 bis 2009 stellte die Deutsche Ärzteversicherung mehr als eine Verdopplung des Verlustes in der Sparte Arzthaftpflicht fest.[23] Die Schadensaufwendungen betrugen ungefähr das Doppelte der Einnahmen. Di...mehr

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§ 17 Krankenversicherung / cc) Keine andere Erwerbstätigkeit

Rz. 608 Der Versicherungsnehmer bzw. die versicherte Person darf konsequenterweise auch keiner anderen Erwerbstätigkeit nachgehen.mehr

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§ 1 Versicherungsvertragsrecht / M. Risikoausschlüsse

Rz. 212 Der Umfang des Versicherungsschutzes ergibt sich aus den AVB, die im Einzelnen regeln, welche Ereignisse welchen Leistungsanspruch bei Eintritt des Versicherungsfalles auslösen. Die Grenzen des Versicherungsschutzes werden entweder durch positive Beschreibungen (primäre Risikobegrenzung) oder durch den Ausschluss bestimmter Gefahren vom Versicherungsschutz (sekundäre ...mehr

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§ 19 Vertrauensschadenversi... / III. Entwicklung und Verbreitung der Vertrauensschadenversicherung

Rz. 7 Angesichts der zunehmenden Bedeutung von Wirtschaftskriminalität überrascht der nach wie vor vergleichsweise geringe Verbreitungsgrad der VSV in Deutschland.[23] Während die VSV als Fidelity Insurance und Fidelity Bond in den USA zu den Standardprodukten der Unternehmen gehört,[24] wird die Bedeutung der VSV hierzulande noch als gering beschrieben.[25] Entwicklungsgesc...mehr

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§ 13 Rechtsschutzversicherung / V. Nachmeldefrist und Nachhaftung, Abs. 3 b bzw. Nr. 3.1.3 ARB 2012

Rz. 431 Nach § 4 Abs. 3 b ARB besteht kein Rechtsschutz, wenn der Anspruch auf Rechtsschutz erstmals später als drei Jahre nach Beendigung des Versicherungsschutzes für den betroffenen Gegenstand der Versicherung geltend gemacht wird. § 4 Abs. 4 ARB 75 sieht dagegen vor, dass schon dann kein Versicherungsschutz besteht, wenn Versicherungsfälle dem Versicherer später als zwei...mehr

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§ 17 Krankenversicherung / 1. Versicherungsbeginn (§§ 2, 3 MB/KT)

Rz. 616 Der Versicherungsschutz beginnt nach § 2 MB/KT mit dem im Versicherungsschein bezeichneten Zeitpunkt (Versicherungsbeginn), jedoch nicht vor Abschluss des Versicherungsvertrages (insbesondere Zugang des Versicherungsscheins oder einer schriftlichen Annahmeerklärung) und nicht vor Ablauf von Wartezeiten.mehr

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§ 14 Lebensversicherung / cc) Rechtsfolgen des Widerrufs

Rz. 321 Die Rechtsfolgen eines Widerrufs[503] ergeben sich grundsätzlich aus §§ 346 i.V.m. 357 Abs. 1 BGB.[504] Dem entsprechend sind nach Ausübung des Widerrufsrechts im Grundsatz die empfangenen Leistungen zurück zu gewähren und gezogene Nutzungen herauszugeben. Ob der Versicherungsnehmer verpflichtet ist, dem Versicherer Wertersatz für die erbrachte abstrakte Gefahrtragun...mehr

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§ 24 D&O-Versicherung / aa) Grundlage: Versicherungssumme

Rz. 107 Der Versicherungsschutz wird insbesondere durch die im Versicherungsschein angegebene Versicherungssumme (in Verbindung mit dem vereinbarten Selbstbehalt, dazu sub 2.c), siehe Rdn 111) begrenzt. Die D&O-Versicherung ist eine Schadensversicherung. Die im Versicherungsschein genannte Deckungssumme gilt als Höchstbetrag für jeden Versicherungsfall und für alle während d...mehr

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§ 12 Produkthaftpflichtvers... / 4. Überblick zur Systematik des Modells

Rz. 14 Versichert ist nach Ziff. 1.1[64] die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers für Personen-, Sach- und daraus entstandene weitere Schäden, soweit diese durch vom Versicherungsnehmer hergestellte oder gelieferte Erzeugnisse, erbrachte Arbeiten oder sonstige Leistungen verursacht wurden. Während der "Gegenstand der Versicherung", das "versicherte Risiko" und di...mehr

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§ 12 Produkthaftpflichtvers... / 1. Überblick

Rz. 58 Mit gutem Grund wird Ziff. 4 als der "Kern des Modells", bezogen auf die Frage des Umfanges des Versicherungsschutzes verstanden.[156] Während das sog. konventionelle Produkthaftpflichtrisiko[157] in den AHB i.V.m. Ziff. 1 des Produkthaftpflicht-Modells geregelt ist, erweitert insbesondere Ziff. 4 den Versicherungsschutz auf bestimmte, abschließend benannte, vertragli...mehr

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§ 12 Produkthaftpflichtvers... / (4) Ausschlüsse für die Austauschkostendeckung (Ziff. 4.4.4)

Rz. 119 In Ziff. 4.4.4 sind spezielle, für die Austauschkostendeckung geltende Ausschlüsse formuliert. Zu erwähnen sind Ausschlüsse für die sog. Eigenmontage (Ziff. 4.4.4.1). Der Grund liegt auf der Hand: Der Einbau gehört zum Erfüllungsbereich des Versicherungsnehmers und ist damit deckungsschädlich. Rz. 120 Der Grund, weshalb ferner in Ziff. 4.4.4.2 ein Ausschluss für Kraft...mehr

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§ 11 Heilwesenversicherung / 1. Aufklärungspflicht

Rz. 159 Die Aufklärungs- und Beratungspflichten des Versicherers gegenüber seinem Versicherungsnehmer sind im VVG normiert, §§ 6 ff. VVG. Das alte VVG ließ eine entsprechende Regelung vermissen, so dass für die Aufklärungspflichten des Versicherers vor und während des Vertrages schuldrechtliche Regelungen, wie z.B. c.i.c. bzw. pVV, § 280 Abs. 1 S. 1 BGB herangezogen wurden. ...mehr

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§ 21 Feuer-Betriebsunterbre... / b) Ausgeschlossene Sachschäden

Rz. 34 Der versicherte Sachschaden wird beschränkt durch gefahrspezifische Ausschlüsse, welche die primäre Risikobeschreibung gefahrenspezifisch einschränken indemmehr

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§ 2 Kraftfahrtversicherung / c) Ende der vorläufigen Deckung

Rz. 31 Das Ende der vorläufigen Deckung ist in § 52 VVG sowie B.2.3–B.2.6 AKB 2015 geregelt. Die vorläufige Deckung endet,mehr

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§ 22 Umwelthaftpflicht-Vers... / 1. Begriffsbestimmung

Rz. 40 Die Haftpflichtpraxis ist traditionell vehement betroffen von der Diskussion um die Definition des Versicherungsfalles. Im Rahmen der UHV aber ist – verglichen mit anderen Haftpflichtmodellen – eine gesonderte Definition des Versicherungsfalls gewählt worden, die sich loslöst von den viel diskutierten Fragestellungen der Kausalereignis- oder Folgeereignistheorie. In A...mehr

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§ 22 Umwelthaftpflicht-Vers... / 3. Klausel bzgl. bereits eingetretener Schäden

Rz. 63 Ausgeschlossen sind ferner solche Schäden, die bereits bei Vertragsbeginn "eingetreten" sind. Damit soll eine unkontrollierte Rückwärtsdeckung verhindert werden. Rz. 64 Verständnis für diesen Ausschluss setzt allerdings voraus, sich nochmals mit der Definition des Versicherungsfalles nach Ziff. 4 UHV auseinanderzusetzen. Nach dieser Definition ist für einen Versicherun...mehr

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§ 17 Krankenversicherung / a) Krankentagegeldversicherung als Summenversicherung

Rz. 577 Gegenstand der Krankentagegeldversicherung ist gem. § 1 MB/KT der Versicherungsschutz gegen Verdienstausfall als Folge von Krankheiten oder Unfall, soweit dadurch Arbeitsunfähigkeit verursacht wird. Rz. 578 Bei der Krankentagegeldversicherung ist der Versicherer also verpflichtet, den als Folge von Krankheit oder Unfall durch Arbeitsunfähigkeit verursachten Verdiensta...mehr

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§ 10 Haftung und Berufshaft... / 2. Anwalt in Doppelfunktionen

Rz. 132 Zahlreiche Anwälte sind zugleich Steuerberater und/oder Wirtschaftsprüfer. Dadurch, dass heute für die freiberufliche Tätigkeit in der Regel ein einheitliches Bedingungswerk (AVB-WSR, AVB-SWR, AVB-RWSt, …) zugrunde gelegt wird, ist gewährleistet, dass der gesetzlich vorgeschriebene Versicherungsschutz für die gesamte Berufstätigkeit eines sog. Mehrfachbänders zur Ver...mehr

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§ 11 Heilwesenversicherung / b) Berufshaftpflichtversicherung des Arztes

Rz. 26 Entsprechende Regelungen sind in den einzelnen Kammer-Berufsordnungen enthalten (z.B. § 21 Berufsordnung der Ärztekammer Westfalen-Lippe). Ärzte sind also, soweit sie nicht Vertragsärzte sind, durch das Standesrecht zum Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung verpflichtet.[48] Dies unterscheidet sie von anderen freien Berufen wie z.B. Rechtsanwälten und Notaren....mehr