Fachbeiträge & Kommentare zu Versicherungsschutz

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§ 4 Wohngebäudeversicherung / g) Schäden innerhalb von Anlagen

Rz. 41 Lange Zeit war streitig, wie Schäden zu behandeln sind, die dadurch entstehen, dass innerhalb von Einrichtungen und Anlagen ein Rohr bricht, dadurch Leitungswasser bestimmungswidrig austritt und innerhalb dieser Einrichtungen und Anlagen Schäden verursacht. Nach der früher überwiegend vertretenen Auffassung fallen derartige Schäden nicht unter den Versicherungsschutz,...mehr

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§ 3 Hausratversicherung / B. Allgemeine Hausratversicherungsbedingungen (VHB 2022)

Rz. 18 In der Hausratversicherung besteht Versicherungsschutz für den privaten Hausrat gegen eine der haushaltstypischen versicherten Gefahren, sofern er sich in der Wohnung des Versicherten befindet. Bei Wohnungswechsel und in den Fällen der sog. Außenversicherung ist der Versicherungsschutz erweitert. I. Versicherte Sachen (A 7 VHB 2022) Rz. 19 Nach den VHB 92 war nicht nur ...mehr

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§ 11 Heilwesenversicherung / d) Konsequenzen für die Arzthaftpflichtversicherung

Rz. 122 Bis heute steht eine höchstrichterliche Entscheidung aus, ob mit dem Austausch des Begriffes "Ereignis" gegen "Schadenereignis" in Ziff. 1.1 AHB eine Rückkehr zur Schadenereignistheorie bewirkt wurde. Erst recht fehlt ein Urteil aus dem Bereich Arzthaftpflichtversicherung. Die derzeitige Fassung der AHB ist für Versicherer und Versicherungsnehmer mit Unsicherheiten v...mehr

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§ 23 Umweltschadensversiche... / I. Zusatzbaustein 1

Rz. 37 Der Zusatzbaustein 1 bietet Versicherungsnehmern zunächst die Möglichkeit, Grundstücke aus dem eigenen Herrschaftsbereich (Eigentum, Miete, Pacht etc.) in den Versicherungsschutz einzubeziehen. Bei Inanspruchnahmen für Sanierungspflichten auf solchen Grundstücken – soweit der Bodenschutz betroffen ist – deckt die USV nur, wenn und soweit eine Gefährdung für die mensch...mehr

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§ 3 Hausratversicherung / 3. Deckungseinschränkungen (A 9 VHB 2022)

Rz. 39 Nicht versichert sind Gebäudebestandteile. Der Ausschluss folgt aus dem in der Sachversicherung herrschenden Trennungsprinzip zwischen der Versicherung von Gebäuden einerseits und derjenigen des Inhalts von Gebäuden andererseits. Die VHB enthalten keine Definition des Begriffs "Gebäudebestandteil". Die §§ 93 ff. BGB können zur Auslegung herangezogen werden. Maßgeblich...mehr

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§ 11 Heilwesenversicherung / 3. Anspruchserhebungsprinzip

Rz. 129 Ein anderes Konzept zur Bestimmung des maßgeblichen Zeitpunktes für den Versicherungsschutz verfolgt die Versicherung nach dem Anspruchserhebungsprinzip. In teilweiser Abänderung von Ziff. 1.1 AHB erstreckt sich der Versicherungsschutz danach nur auf Schadensersatzansprüche, die während der Laufzeit des Vertrages erhoben werden und auf Schadenereignissen beruhen, die...mehr

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§ 1 Versicherungsvertragsrecht / W. Rechtsnachfolge bei Veräußerung der versicherten Sache (§§ 95–99 VVG)

Rz. 316 Bei Veräußerung einer versicherten Sache würde der Versicherungsschutz gem. § 80 Abs. 2 VVG (Wegfall des versicherten Interesses) entfallen. Der Erwerber einer versicherten Sache soll die Möglichkeit haben, den Versicherungsschutz zu erhalten oder neuen Versicherungsschutz zu besorgen. I. Fortbestand des Versicherungsvertrages Rz. 317 Wenn eine versicherte Sache veräuß...mehr

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§ 13 Rechtsschutzversicherung / VI. Tod des Versicherungsnehmers

Rz. 41 Die Rechte und Pflichten des Versicherungsnehmers gehen im Falle seines Todes an sich im Wege der sog. Universalsukzession auf den/die Erben über (vgl. § 1922 BGB). Ein solcher Rechtsübergang ist aber nur möglich, wenn die bestimmte versicherte Eigenschaft des Versicherungsnehmers auch in der Person des Erben fortbesteht. Bei der Versicherung personenbezogener Risiken...mehr

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§ 24 D&O-Versicherung / 2. Versicherte Personen

Rz. 33 Nach Ziff. A-1 Abs. 1 AVB-D&O gewährt der Versicherer Versicherungsschutz für den Fall, dass ein (gegenwärtiges oder ehemaliges) Mitglied des Aufsichtsrates, des Vorstandes oder der Geschäftsführung der Versicherungsnehmerin oder einer Tochtergesellschaft (versicherte Personen) wegen einer bei Ausübung dieser Tätigkeit begangenen Pflichtverletzung aufgrund gesetzliche...mehr

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§ 23 Umweltschadensversiche... / I. Allgemeines

Rz. 9 Den genauen Bezug und das Verhältnis zwischen USchadG und der daraus resultierenden USV ist bereits aus der Beschreibung des Gegenstandes der Versicherung in Ziff. 1 USV abzulesen.[14] Danach ist versichert die "gesetzliche Pflicht öffentlich-rechtlichen Inhalts des Versicherungsnehmers gemäß USchadG zur Sanierung von Umweltschäden". Umweltschäden sind nach den Versich...mehr

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§ 6 Einbruchdiebstahl- und ... / ee) Missbrauch eines gestohlenen richtigen Schlüssels für Gebäude und Behältnisse, § 1 Nr. 2 e AERB 87, A §§ 1 Nr. 2 e AERB 2008, 2010

Rz. 48 Die "erweiterte Schlüsselklausel" (so genannt, weil entsprechender Versicherungsschutz nach den AERB 81 nur über eine entsprechende Klausel versicherbar war) behandelt die Fälle, in denen ein Dieb in einen Raum eines Gebäudes mittels richtiger Schlüssel eindringt und dort ein Behältnis mittels richtiger Schlüssel öffnet, die er durch Einbruchdiebstahl oder außerhalb d...mehr

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§ 19 Vertrauensschadenversi... / 3. Unmittelbare/mittelbare Schäden

Rz. 19 Grundsätzlich besteht in der VSV nur für solche Schäden Versicherungsschutz, die einem versicherten Unternehmen unmittelbar zugefügt werden (vgl. §§ 1-4 AVB-VSV). Mittelbare Schäden sind dagegen grundsätzlich gem. § 49 Nr. 1 AVB-VSV vom Versicherungsschutz ausgeschlossen; für sie besteht nur Versicherungsschutz, soweit die AVB dies ausdrücklich vorsehen, etwa in §§ 7,...mehr

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§ 3 Hausratversicherung / b) Spezifische Risikoausschlüsse (A § 4 Nr. 3 VHB 2010)

Rz. 111 Die Risikoausschlüsse bestehen ohne Rücksicht auf mitwirkende Ursachen. Sie beziehen sich – anders als in den VHB 2000 auf die Risiken Leitungswasser und Rohrbruch.[133] Rz. 112 Ausgeschlossen sind Schäden durch Plansch- oder Reinigungswasser. Die Regelung ist einschränkend dahin zu verstehen, dass nur Schäden durch den Gebrauch von Wasser zum Planschen oder Reinigen ...mehr

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§ 19 Vertrauensschadenversi... / b) Beispiele für unmittelbare und mittelbare Schäden

Rz. 22 Dies zugrunde gelegt sind als unmittelbarer Schaden ersatzfähig ohne Anspruch auf Vollständigkeit: der Wiederbeschaffungswert bzw. die Wiederherstellungskosten und ein danach verbleibender technischer oder merkantiler Minderwert,[71] jedoch maximal bis zur Höhe des Zeitwerts der Sache gem. § 55 AVB-VSV; die Kosten für den Widerruf, die Richtigstellung oder Ergänzungen...mehr

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§ 3 Hausratversicherung / a) Sturm- und Hagelschaden

Rz. 117 Definition Sturm ist eine wetterbedingte Luftbewegung von mindestens Windstärke 8. Rz. 118 Die Windstärke wird nach der Beaufort-Skala bestimmt. Windstärke 8 ist danach ein stürmischer Wind, der Zweige von Bäumen bricht und das Gehen im Freien erheblich erschwert (Windgeschwindigkeit von mindestens 62 km/h, A 6.1.1 VHB 2022). Die Regelung beinhaltet eine echte Leistun...mehr

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§ 17 Krankenversicherung / bb) Psychotherapeutische und psychoanalytische Behandlung

Rz. 381 Besondere Regelungen ergeben sich bei Leistungen für psychotherapeutische und psychoanalytische Behandlungen. Hier sind Begrenzungen sowohl hinsichtlich der Anzahl der Sitzungen als auch hinsichtlich der Höchstleistungen pro Kalenderjahr möglich, da niemand erwarten wird, dass eine psychotherapeutische Behandlung unbegrenzt finanziert wird: Nach einer Entscheidung de...mehr

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§ 2 Kraftfahrtversicherung / V. Geltungsbereich der Kraftfahrtversicherung

Rz. 61 Die Kraftfahrtversicherung gilt nach A.1.4.1 AKB innerhalb der geographischen Grenzen Europas sowie der außereuropäischen Gebiete, die zum Geltungsbereich der Europäischen Union gehören. Im Zusammenhang mit der Ausstellung einer "Grünen Karte" muss der Versicherer darüber aufklären, dass die Türkei sich in einen (versicherten) europäischen und einen (nicht versicherte...mehr

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§ 13 Rechtsschutzversicherung / IV. Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht, § 2 d ARB bzw. Nr. 2.2.4 ARB 2012

Rz. 132 § 2 d ARB gewährt Versicherungsschutz für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus privatrechtlichen Schuldverhältnissen und dinglichen Rechten, soweit der Versicherungsschutz nicht in den Leistungsarten nach § 2 a, b oder c ARB enthalten ist. Die Leistungsart nach § 2 d ARB wurde als eine Art Auffangtatbestand formuliert, der Versicherungsschutz für die Verfolgung...mehr

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§ 7 Reisegepäckversicherung / 2. Gegenstand der Versicherung, Punkt 2

Rz. 148 Versicherungsschutz genießt mitgeführtes Reisegepäck, das abhandengekommen oder beschädigt (Totalbeschädigung, d.h. Zerstörung mit eingeschlossen) worden ist durch strafbare Handlungen, (Transportmittel-)Unfall oder Feuer und Elementarereignisse (Punkt 2.1 VB-Reisegepäck 2008/2021). Der Versicherungsschutz für mitgeführtes Reisegepäck ist gegenüber den in den AVB Rei...mehr

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§ 24 D&O-Versicherung / c) Selbstbehalt

Rz. 111 Nach Ziff. A-6.5 Abs. 1 S. 1 AVB-D&O tragen die in Anspruch genommenen versicherten Personen in jedem Versicherungsfall den im D&O-Versicherungsschein aufgeführten Betrag selbst (sog. Selbstbehalt). Soweit die versicherten Personen – so heißt es in Ziff. A-6.5 Abs. 2 AVB-D&O – als Vorstandsmitglieder von Gesellschaften in Anspruch genommen werden, auf die das deutsche...mehr

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§ 5 Feuerversicherung / 4. Wertsachen

Rz. 127 Wertsachen fallen als "bewegliche Sachen" gem. § 2 Nr. 1 AFB 87 grundsätzlich unter Versicherungsschutz. Die Reichweite des Versicherungsschutzes wird jedoch in § 4 Nr. 3 AFB 87 wieder eingeschränkt, der eine Risikobeschränkung für Wertsachen enthält. Bargeld, Urkunden, Briefmarken, Münzen und Medaillen, Edelmetalle, Schmucksachen usw. sind danach nur dann versichert...mehr

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§ 10 Haftung und Berufshaft... / 3. Haftpflichtansprüche

Rz. 135 Nach den Versicherungsbedingungen sind nur Ansprüche versichert, die sich auf gesetzliche Haftpflichtbestimmungen privatrechtlichen Inhalts stützen lassen, es sei denn, hiervon wird einvernehmlich abgewichen. Ob der Geschädigte den Anspruch aus Vertrag, aus unerlaubter Handlung oder aus sonstigen gesetzlichen (Spezial-)Bestimmungen herleitet, spielt dabei keine Rolle...mehr

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§ 20 Warenkreditversicherung / 2. Anbietungspflicht, § 3 AVB

Rz. 70 Der Versicherungsnehmer muss dem Versicherer alle Forderungen gegen seine gegenwärtigen und künftigen Kunden zur Übernahme des Versicherungsschutzes anbieten und bei der benannten Versicherung ausreichenden Versicherungsschutz beantragen. Demnach ist es dem Versicherungsnehmer nicht gestattet, nur zweifelhafte Forderungen anzubieten. Andernfalls würde der Versicherer ...mehr

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§ 22 Umwelthaftpflicht-Vers... / 6. Umweltprodukterisiko

Rz. 29 Der sicherlich komplizierteste Baustein der UHV dürfte Ziff. 2.6 UHV sein. Das dort versicherte sog. Umweltprodukterisiko befasst sich – im Gegensatz zu den vorgenannten Bausteinen – nicht mit einem besonderen, aus der Inhaberschaft einer Anlage resultierenden Risiko, sondern mit einem konkreten Liefer- bzw. Herstellungs- oder Dienstleistungsrisiko. Rz. 30 Dieser Baust...mehr

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§ 21 Feuer-Betriebsunterbre... / c) Haftungsbeschränkungen

Rz. 65 Der Versicherer will seine Haftung eingrenzen und bestimmte nach Eintritt des Versicherungsfalls eingetretene Ereignisse vom Versicherungsschutz ausschließen. Gemäß § 1 Nr. 2 b FBUB 2010 A haftet der Versicherer nicht für Ertragsausfallschäden, die vergrößert werdenmehr

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§ 22 Umwelthaftpflicht-Vers... / III. Vorsorgeversicherung

Rz. 36 Das Enumerations- und Deklarationsprinzip wird nochmals verdeutlicht im Rahmen von Ziff. 3 UHV. Während nach Ziff. 4.1 AHB Risiken, die nach Abschluss des Versicherungsvertrages neu entstehen, im Rahmen des bestehenden Vertrages sofort mitversichert sind, dem Versicherungsnehmer dann allerdings die Verpflichtung auferlegt wird, nach Aufforderung des Versicherers jedes...mehr

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§ 13 Rechtsschutzversicherung / 1. Allgemeines

Rz. 282 Diese Rechtsschutzart ist für den nichtselbstständigen Versicherungsnehmer bestimmt und bezieht sich auf seinen privaten und beruflichen Bereich. Rz. 283 Mitversicherte Personen sind der eheliche Lebenspartner des Versicherungsnehmers oder sein im Versicherungsschein genannter nichtehelicher Lebenspartner (§ 25 Abs. 1 S. 1 ARB) sowie die minderjährigen und unverheirat...mehr

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§ 12 Produkthaftpflichtvers... / (1) Aus- und Einbaukosten (Ziff. 4.4.2.1)

Rz. 106 Zunächst ergibt sich zwanglos aus dem Wortlaut der Ziff. 4.4.2.1, dass die Kosten für den Austausch des mangelhaften Erzeugnisses gedeckt sind. Der Begriff des "Austauschs" selbst wird in den Bedingungen nicht definiert, aber immerhin umschrieben ("d.h."). Gerade durch die Formulierung "d.h." wird verdeutlicht, dass die dort angeführten Begriffspaare "Ausbauen/Einbau...mehr

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§ 10 Haftung und Berufshaft... / 4. Fahrlässigkeit

Rz. 139 Die Berufshaftpflichtversicherung deckt jeden fahrlässig begangenen Verstoß (Pflichtverletzung). Schäden, die der Versicherungsnehmer vorsätzlich herbeigeführt hat, sind nicht versichert, § 103 VVG.[369] Gleichfalls nicht versichert sind grundsätzlich auch Schäden, die durch wissentliches Abweichen von Gesetz, Vorschrift, Anweisung oder Bedingung des Mandanten sowie ...mehr

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§ 13 Rechtsschutzversicherung / II. Wartezeit, Abs. 1 S. 3 bzw. Nr. 3.1.1 ARB 2012

Rz. 416 Der Versicherungsfall muss, soll eine Verpflichtung des Rechtsschutzversicherers zur Gewährung von Rechtsschutz bestehen, grundsätzlich nach Beginn des Versicherungsschutzes und vor dessen Beendigung eingetreten sein (§ 4 Abs. 1 S. 2 ARB). Für die Leistungsarten nach § 2 b ARB bis § 2 g ARB gilt aber Abweichendes. Für sie besteht Rechtsschutz erst nach Ablauf einer F...mehr

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§ 17 Krankenversicherung / III. Versicherungspflicht, § 193 Abs. 3 und Abs. 4 VVG

Rz. 76 Erstmals wurde mit der am 1.1.2009 in Kraft getretenen Regelung des § 193 Abs. 3 VVG eine Verpflichtung zum Abschluss einer privaten Krankheitskostenversicherung eingeführt, soweit kein anderweitiger Versicherungsschutz bestand, der der gesetzlichen Krankenversicherungspflicht entsprach. Rz. 77 Eines der Kernziele der Gesundheitsreform 2007 war es, einen Krankenversich...mehr

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§ 9 Allgemeine Haftpflichtv... / 2. Abgrenzung der Berufs- von der Betriebshaftpflichtversicherung

Rz. 162 Wegen der Vielfalt der unternehmerischen Beschäftigungsarten gibt es kein einheitliches Deckungskonzept. Auch unterscheiden sich betriebs- und berufstypische Risiken, was wiederum Einfluss auf den bedingungsgemäßen Versicherungsfall hat: Rz. 163 Die Berufshaftpflichtversicherung der Freiberufler, z.B. des Steuerberaters, deckt Fehler bei der eigentlichen Berufsausübun...mehr

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§ 12 Produkthaftpflichtvers... / f) Prüf- und Sortierkosten (Ziff. 4.6)

Rz. 126 Nach den Ziff. 4.2 ff. werden Prüf- und Sortierkosten deckungsrechtlich betrachtet nicht erfasst; Versicherungsschutz wird eben nur für die tatsächlich mangelhaften Teile gewährt. Bei Serienproduktionen mit hohen Stückzahlen (z.B. Dosenabfüllbetrieb) stellen die Überprüfung und Sortierung ein hohes Kostenrisiko dar. Ziff. 4.6 gibt – fakultativ – die Möglichkeit, Prüf...mehr

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§ 12 Produkthaftpflichtvers... / 3. Zielsetzung des Produkthaftpflichtmodells

Rz. 13 Die Kommentierung lehnt sich noch an die Bedingungen von 2008 an: Es galt und gilt, Produkthaftpflichtrisiken abschließend zu regeln.[59] Das Produkthaftpflichtrisiko baut auf der "Betriebshaftpflichtversicherung" (§ 102 VVG neue Fassung seit 1.1.2008) auf. Plastisch hat man sich dies so vorzustellen, dass es sich um einen "einheitlichen Vertrag" handelt, der sich bed...mehr

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§ 11 Heilwesenversicherung / c) Verstoß- oder Kausalereignistheorie

Rz. 121 In seinem Urt. v. 4.12.1980 definierte der BGH den Ereignisbegriff i.S.d. Ziff. 1.1 S. 1 AHB. Für die zeitliche Abgrenzung des Versicherungsschutzes komme es darauf an, wann die Handlung oder Unterlassung begangen worden sei, für die der Versicherte von dem Dritten in Anspruch genommen werde.[161] Im konkreten Fall ging es seinerzeit um die Betriebshaftpflichtversich...mehr

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§ 17 Krankenversicherung / b) Unfall

Rz. 232 Ein Unfall liegt nach der Unfalldefinition des § 1 Abs. 3 der Allgemeinen Unfallversicherungs-Bedingungen (AUB) dann vor, wenn der Versicherte durch ein plötzlich von außen auf seinen Körper wirkendes Ereignis unfreiwillig eine Gesundheitsbeschädigung erleidet. Rz. 233 Liegt ein Unfall vor, der zu behandlungsbedürftigen Verletzungsfolgen geführt hat, so besteht gem. §...mehr

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§ 21 Feuer-Betriebsunterbre... / b) Deckungserweiterungen zum Versicherungsort

Rz. 38 Beginnend mit der Einführung der FBUB 2008 sind die ZFBUB entfallen, so dass der räumliche Geltungsbereich des Versicherungsschutzes über die im Versicherungsschein genannten Betriebsstellen hinaus nunmehr mit den nachstehenden Klauseln erweitert werden kann. So können neu hinzukommende Betriebsgrundstücke (Kl. 8401), weitere Versicherungsorte (Kl. 8402) sowie Anschlu...mehr

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§ 3 Hausratversicherung / a) Begriff "Versicherungsort"

Rz. 142 Im Gegensatz zu anderen Versicherungssystemen, in denen es (beispielsweise in der Schweiz) gleichgültig ist, wo sich Hausrat befindet und eine Reisegepäckversicherung deshalb weitgehend überflüssig ist, beschränkt sich der Versicherungsschutz nach den VHB grundsätzlich auf den Versicherungsort (A 10.1 VHB 2022). Außerhalb des Versicherungsortes besteht nur eingeschrä...mehr

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§ 7 Reisegepäckversicherung / I. Versicherungsbedingungen

Rz. 1 Nach der Deregulation des Versicherungsmarktes haben die Versicherer die unterschiedlichsten Bedingungsausprägungen auf den Markt gebracht. Die Unterschiede finden sich vor allem in den versicherten Ereignissen, bei dem versicherten Personenkreis und beim Selbstbehalt. Bis zur Deregulierung des Versicherungsmarktes im Jahr 1994 waren den Verträgen, die sich auf die Reis...mehr

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§ 20 Warenkreditversicherung / I. Versicherungsvertrag

Rz. 8 Der Versicherungsvertrag (Police, Mantelvertrag) zwischen dem Versicherungsnehmer (Lieferant/Dienstleister) und dem Kreditversicherer bildet den Rahmen der Kreditversicherung. Darin sind die grundsätzlichen Bestimmungen über Umfang des Versicherungsschutzes, gegenseitige Vertragspflichten (Obliegenheiten), Eintritt des Versicherungsfalls usw. geregelt. Der Versicherer ...mehr

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§ 16 Private Unfallversiche... / 4. Militäreinsatz

Rz. 302 Mit Ziff. 10.4 AUB 10/08/99, § 4 Abs. 4 AUB 94/88 und § 4 Nr. 5 AUB 61 wurde in früheren Bedingungsgenerationen bei bestimmten Militäreinsätzen der Versicherungsschutz unterbrochen (auch die Beitragszahlung). Nach Beendigung des Kriegsdienstes leben Versicherungsschutz und Beitragsanspruch wieder auf. Das Ruhen des Versicherungsschutzes umfasst, anders als beim Krieg...mehr

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§ 24 D&O-Versicherung / 2. Claims-made-Prinzip

Rz. 77 Der D&O-Versicherung liegt – lange Jahre unangefochten – das sog. claims-made-Prinzip, das Anspruchserhebungsprinzip zugrunde.[253] Der Versicherungsfall ist nicht schon die (behauptete) Pflichtverletzung oder das etwaig daraus resultierende Schadenereignis, vielmehr erst die Geltendmachung des Haftpflichtanspruchs gegenüber den in der jeweiligen Klausel zitierten Per...mehr

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§ 4 Wohngebäudeversicherung / c) Schäden außerhalb des versicherten Gebäudes, A § 3 Nr. 2 VGB 2010, A 4.4 VGB 2022

Rz. 66 Da Wasser führende Rohrleitungen außerhalb des versicherten Gebäudes in besonderem Maße der Gefahr eines frostbedingten oder durch andere Ursachen herbeigeführten Bruchs ausgesetzt sind, ist die Haftung des Versicherers für derartige Schäden in erheblichem Maße eingeschränkt. Er hat bedingungsgemäß nur für Frost- und sonstige Bruchschäden an Zuleitungsrohren der Wasse...mehr

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§ 12 Produkthaftpflichtvers... / b) Erweiterung der gesetzlichen Haftpflicht des Versicherungsnehmers durch Vertrag

Rz. 25 Soweit der Versicherungsnehmer die gesetzlichen Haftpflichttatbestände durch vertragliche Absprachen (Garantien, Verjährungsfristverlängerungen bzw. abändernde Bedingungen zu den Rügepflichten nach § 377 HGB) erweitert, ist dies nicht insgesamt "deckungsschädlich". Der Versicherungsschutz besteht in Fällen dieser Art insoweit, als die gesetzlichen Haftpflichtbestimmun...mehr

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§ 9 Allgemeine Haftpflichtv... / h) Sachschadenausschluss – A 1 Ziff. 7.12 AVB/Ziff. 7.14 AHB

Rz. 95 Jene Klausel erfasst die Reste der früheren Allmählichkeitsklausel aus § 4 I Ziff. 5 AHB 1999, die jedoch schwer fassbar war und deshalb teilweise auch als intransparent galt.[85] Ausgeschlossen sind durch Grundstückssenkungen und Erdrutschungen sowie Gewässerüberschwemmungen entstehende Sachschäden. Dies gilt nach dem Wortlaut auch für daraus folgende Vermögens-, nich...mehr

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§ 16 Private Unfallversiche... / c) Voraussetzungen der Ausnahme

Rz. 159 Für drei Einzelfälle besteht ein Wiedereinschluss. Versichert sind als erstes Tollwut und Wundstarrkrampf, unabhängig vom Übertragungsweg. Rz. 160 Als zweite Ausnahme sind Infektionen versichert, bei denen die Krankheitserreger durch Unfallverletzungen in den Körper gelangten, die nicht geringfügig sind. Geringfügigkeit wird in Ziff. 5.2.3 AUB 2020/2014 definiert. Dan...mehr

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§ 9 Allgemeine Haftpflichtv... / 2. Versicherungsfall

Rz. 13 Gem. A 1 Ziff. 3.1 S. 1 AVB/Ziff. 1.1 S. 1 AHB gewährt der Versicherer: Zitat "Versicherungsschutz … für den Fall, dass der Versicherungsnehmer wegen eines während der Wirksamkeit der Versicherung eingetretenen Schadenereignisses (Versicherungsfall), das einen Personen-, Sach- oder sich daraus ergebenden Vermögensschaden zur Folge hatte, aufgrund gesetzlicher Haftpflich...mehr

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§ 9 Allgemeine Haftpflichtv... / a) Klagearten

Rz. 112 Solange der Haftpflichtanspruch noch nicht als berechtigt feststeht (vgl. Rdn 52), kann der Versicherungsnehmer seinen Versicherer lediglich im Wege der Feststellungsklage auf Deckung in Anspruch nehmen und zwar mit dem Klageantrag: Zitat "festzustellen, dass die Beklagte (Versicherungsgesellschaft) dem Kläger (Versicherungsnehmer) aus der Haftpflichtversicherung mit d...mehr

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§ 1 Versicherungsvertragsrecht / II. Rechtsprechung

Rz. 221 In der Valorenversicherung (§ 5 Abs. 1 AVBSP) heißt es, dass "Versicherungsschutz besteht", solange die versicherten Sachen bestimmungsgemäß getragen oder sicher verwahrt werden. Trotz der Formulierung "Versicherungsschutz besteht" handelt es sich insoweit um verhüllte Obliegenheiten.[268] Aus der Haftpflichtversicherung: Nach § 4 Abs. 2 S. 3 AHB a.F. muss der Versich...mehr

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§ 17 Krankenversicherung / b) Auf Vorsatz beruhende Krankheiten und Unfälle (§ 5 Abs. 1 b MB/KK, § 201 VVG)

Rz. 480 Die Leistungspflicht des Versicherers ist gem. § 5 Abs. 1 b MB/KK bei auf Vorsatz beruhenden Krankheiten und Unfällen einschließlich deren Folgen ausgeschlossen. Vorsatz ist die bewusste und gewollte Herbeiführung einer Krankheit oder eines Unfalls. Der Vorsatz muss sich auf die Krankheit bzw. den Unfall beziehen; liegt er vor, sind auch die Behandlungsfolgen der Kran...mehr