Fachbeiträge & Kommentare zu Versicherungsschutz

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§ 24 D&O-Versicherung / 2. Nachhaftung

Rz. 92 Zahlreiche auf dem Markt befindliche D&O-Policen sehen eine Nachhaftung vor, wenn der Haftpflichtanspruch erst nach Vertragsbeendigung, aber innerhalb der vertraglich vereinbarten Nachhaftungszeit geltend gemacht wird. Das Anspruchserhebungsprinzip führt generell dazu, dass ein Anspruch, der nach Vertragsbeendigung gegen die versicherte Person geltend gemacht wird, gr...mehr

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§ 13 Rechtsschutzversicherung / 2. Abgrenzung selbstständiger/nichtselbstständiger Tätigkeit

Rz. 285 Der in § 25 Abs. 3 ARB vorgesehene Versicherungsschutz wird gewährt, wenn sich der Versicherungsfall auf den privaten oder beruflichen (nichtselbstständigen) Bereich des Versicherungsnehmers oder der mitversicherten Personen bezieht. Diese Abgrenzung wird gerade bei der Geltendmachung von Ansprüchen aus Personenversicherungen kontrovers diskutiert.[277] Der Ausschlus...mehr

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§ 5 Feuerversicherung / 6. Wiederherstellungskosten

Rz. 159 Unter Versicherungsschutz fallen gem. § 3 Nr. 3 d AFB 87/A § 5 Nr. 4 AFB 2010 Kosten für die Wiederherstellung von Geschäftsunterlagen, z.B. Akten, Pläne, Geschäftsbücher, Dateien, Zeichnungen, Lochkarten, Magnetbänder, Magnetplatten und Datenträger (siehe Rdn 132). Letztlich handelt es sich bei "Wiederherstellungskosten" um Reparaturkosten, da sie die für die Wieder...mehr

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§ 19 Vertrauensschadenversi... / 2. Raub, Diebstahl, Betrug

Rz. 52 Anders als die Deckung für durch Vertrauenspersonen verursachte Schäden knüpft § 10 AVB-VSV an das Vorliegen einer der benannten Straftaten nach dem StGB an, bei denen es sich jeweils um Vorsatzdelikte handelt. Deckung besteht für Schäden infolge von Raub oder Diebstahl von Bargeld, Wertpapieren oder sonstigen Vermögensgegenständen, sofern sich diese in einem verschlo...mehr

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§ 3 Hausratversicherung / b) Begriff "Wohnung"

Rz. 144 Was unter der Wohnung des Versicherungsnehmers zu verstehen ist, wurde in früheren Fassungen der VHB nur unvollkommen durch den Verweis auf den Versicherungsvertrag und dadurch festgelegt, dass bestimmte Örtlichkeiten "auch" zur Wohnung gehören und damit dem Versicherungsschutz unterfallen sollen. Eine eigentliche Beschreibung war dies nicht. Der Begriff wurde vielme...mehr

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§ 24 D&O-Versicherung / 4. Insolvenz

Rz. 100 Im Falle der Insolvenz der Versicherungsnehmerin oder eines Tochterunternehmens (vgl. dazu auch § 16 VVG: Ende des Versicherungsverhältnisses statt früher: Kündigung, § 14 Abs. 1 a.F. VVG) erstreckt sich die Deckung für die versicherten Personen des betroffenen Unternehmens nur auf Haftpflichtansprüche infolge von Pflichtverletzungen, welche bis zum Eintritt der "Ins...mehr

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§ 17 Krankenversicherung / d) Karenzregel des § 2 Abs. 1 S. 3 MB/KK

Rz. 336 § 2 Abs. 1 S. 2 MB/KK bestimmt, dass für Versicherungsfälle, die vor Beginn des Versicherungsschutzes eingetreten sind, nicht geleistet wird. Für einen Versicherungsnehmer hätte dies zur Folge, dass obschon der Vertrag bereits rechtswirksam abgeschlossen war, dennoch ein erst anschließend eingetretener Versicherungsfall nach § 2 Abs. 1 S. 2 MB/KK insgesamt vom Versich...mehr

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§ 17 Krankenversicherung / IX. Beihilfeempfänger, § 199 VVG

Rz. 118 Das Anpassungsrecht von Beihilfeberechtigten bei Änderung oder Wegfall ihres Anspruchs auf Beihilfe, das bisher in § 178e VVG a.F. geregelt ist, wird durch § 199 VVG übernommen. Gemäß § 199 Abs. 2 VVG hat der Versicherungsnehmer einen Anspruch auf Anpassung des Versicherungsschutzes im Rahmen des bestehenden Krankheitskostentarifs innerhalb von sechs Monaten – statt ...mehr

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§ 24 D&O-Versicherung / 1. Rückwärtsdeckung

Rz. 91 Nach § 100 VVG bezieht sich die Haftpflichtversicherung grundsätzlich nur auf während der Versicherungszeit eingetretene Tatsachen.[279] Die überwiegende Mehrheit der auf dem Markt heute angebotenen D&O-Versicherungen sieht von vornherein eine "Rückwärtsversicherung" vor. Zurückhaltender war die Formulierung zur Rückwärtsversicherung noch in den früheren Verbandsempfe...mehr

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§ 10 Haftung und Berufshaft... / 5. Vermögensschäden

Rz. 142 Die Pflicht-Haftpflichtversicherung dient dem Ersatz von (reinen) Vermögensschäden. Darunter sind nach den Versicherungsbedingungen solche Schäden zu verstehen, die weder Personen- noch Sachschäden sind, noch sich aus solchen vom Versicherungsnehmer oder Personen, für die er einzutreten hat, verursachten Schäden herleiten (§ 1 I. Ziff. 2 AVB). Personenschäden sind per...mehr

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§ 24 D&O-Versicherung / 1. Abwehr und Schadenausgleich

Rz. 102 Nach Ziff. 4.1 des Modells von 2005 umfasste der Versicherungsschutz sowohl die gerichtliche und außergerichtliche Abwehr unbegründeter als auch die Befriedigung begründeter Schadensersatzansprüche. Die D&O-Versicherung übernahm damit nach dem Modell in sachlicher Übereinstimmung mit den §§ 149, 150 Abs. 1 S. 1 VVG a.F. eine Abwehr- und Schadenausgleichsfunktion. Die...mehr

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§ 6 Einbruchdiebstahl- und ... / ff) Missbrauch eines gestohlenen richtigen Schlüssels für Gebäude, § 1 Nr. 2 f AERB 87, A §§ 1 Nr. 2 f AERB 2008, 2010

Rz. 52 Auch hier bedarf es eines Einbruchdiebstahls unter Verwendung eines "richtigen" Schlüssels, der allerdings "nur" zu einem Eindringen in einen Raum eines versicherten Gebäudes führt. Anders als in § 1 Nr. 2 e AERB 87 (A §§ 1 Nr. 2 e AERB 2008, 2010) bedarf es als "Schlüsselvortat" jedoch keines qualifizierten Diebstahls. Ein einfacher Diebstahl des Schlüssels reicht be...mehr

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§ 24 D&O-Versicherung / Literaturtipps

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§ 24 D&O-Versicherung / bb) Verteilung bei nicht ausreichender Versicherungssumme

Rz. 108 Ein Verteilungsthema entsteht bei der sog. Unternehmenspolice, [323] wenn sich die vereinbarte Versicherungssumme (vgl. Ziff. A-6.4 Abs. 1 AVB-D&O) im Schadenfall als nicht ausreichend erweist. Beispielsweise sei auf den Fall "schwarzer Kassen" bei der Siemens AG verwiesen.[324] Die D&O Verträge enthalten zu dieser Fragestellung i.d.R. keine (klaren) Regelungen.[325] ...mehr

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§ 17 Krankenversicherung / c) Sonstige Beendigungsgründe (§ 15 MB/KK, § 207 VVG)

Rz. 368 Weiterer Beendigungsgrund des Versicherungsverhältnisses ist nach § 15 Abs. 1 S. 1 MB/KK der Tod des Versicherungsnehmers bzw. der versicherten Person. Nach § 15 Abs. 2 MB/KK haben die versicherten Personen jedoch nach § 15 Abs. 1 S. 2 MB/KK das Recht, das Versicherungsverhältnis mit dem Versicherer fortzusetzen. Voraussetzung hierfür ist neben der Abgabe einer entsp...mehr

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§ 16 Private Unfallversiche... / 4. Gesundheitsschädigung

Rz. 50 Zum Unfallbegriff gehört die Gesundheitsschädigung. Fehlt eine Gesundheitsschädigung (bzw. der Tod), liegt kein Unfall im Sinne der AUB vor. Hinweis Ein Sturz ohne (Unfall-)Verletzung ist kein Unfall i.S.d. AUB. Rz. 51 Die Gesundheitsschädigung setzt eine Beeinträchtigung der körperlichen Unversehrtheit voraus,[96] die sich ärztlich feststellen lässt. Es muss keine erhe...mehr

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§ 9 Allgemeine Haftpflichtv... / b) Neu hinzukommende Risiken – Vorsorgeversicherung

Rz. 40 Bedeutsam ist die Abgrenzung einer Risikoerhöhung oder Risikoerweiterung von einem neuen Risiko. Ein solches ist nur im Rahmen der Vorsorgeversicherung nach A 1 Ziff. 9 AVB/Ziff. 3.1 (3), 4 AHB, versichert. Die Vorsorgeversicherung ist eine Besonderheit in der Haftpflichtversicherung. Die bestehende Versicherung schließt ohne besondere Vereinbarung und zunächst auch oh...mehr

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§ 21 Feuer-Betriebsunterbre... / a) Definition

Rz. 52 Mit der Reform der FBUB wurde nunmehr der Begriff Unterbrechungsschaden klarstellend in den Begriff Ertragsausfallschaden umbenannt, um so den Gegenstand des Leistungsversprechens stärker zum Ausdruck zu bringen. Der Ertragsausfallschaden besteht gemäß § 1 Nr. 2 a FBUB 2010 A aus den fortlaufenden Kosten und dem Betriebsgewinn in dem versicherten Betrieb, die der Versi...mehr

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§ 3 Hausratversicherung / b) Voraussetzungen, Dauer

Rz. 164 "Vorübergehend außerhalb der Wohnung" befinden sich versicherte Gegenstände, die nach dem Willen des Versicherungsnehmers oder einer mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebenden Person in den Versicherungsort erstmals verbracht oder dorthin wieder zurückgebracht werden sollen. Beabsichtigt der Versicherungsnehmer von Anfang an eine dauernde Entfernung einer Sache, so ...mehr

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§ 10 Haftung und Berufshaft... / 1. Voraussetzungen des § 52 Abs. 1 BRAO

Rz. 105 § 52 Abs. 1 BRAO betrifft ausschließlich Ansprüche aus dem Vertragsverhältnis, also in erster Linie solche gem. § 280 BGB (Haftung wegen Pflichtverletzung). Eine Anwendung auf Ansprüche aus § 823 Abs. 2 BGB in Verbindung mit einer Schutzgesetzverletzung, aus § 826 BGB oder sonstigen spezialgesetzlich geregelten Ansprüchen kommt nicht in Betracht.[341] Begrenzbar sind ...mehr

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§ 6 Einbruchdiebstahl- und ... / bb) Diebstahlsversuch

Rz. 19 Für die Verwirklichung der versicherten Gefahr in der Einbruchdiebstahlversicherung reicht es gem. § 1 Nr. 1 Hs. 2 AERB 87 (A §§ 1 Nr. 1 Hs. 2 AERB 2008/2010) aus, wenn das Abhandenkommen, die Zerstörung oder die Beschädigung der versicherten Sache durch eine versuchte Tatbegehung verursacht wurde. Hierfür muss der Täter angefangen haben, den Tatbestand eines erschwer...mehr

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§ 3 Hausratversicherung / 1. Versicherungswert und Kosten

Rz. 48 Der Ersatz versicherter Kosten ergänzt und vervollständigt den bedarfsgerechten Versicherungsschutz des Hausrats. In der Hausratversicherung wird nicht die durch ein versichertes Ereignis zerstörte, beschädigte oder abhanden gekommene Sachsubstanz ersetzt, sondern deren Wiederbeschaffungswert. Der Versicherer gleicht die Kosten aus, die am Vermögen des Versicherten du...mehr

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§ 17 Krankenversicherung / j) Wettkämpfe

Rz. 837 Einige Versicherer schließen den Versicherungsschutz für Verletzungen aus, die durch die aktive Teilnahme an Sportwettkämpfen und dem dazugehörigen Training verursacht wurden. Für wirksam hat das OLG Hamburg[558] insbesondere folgende Klausel erachtet: Zitat "Keine Leistungspflicht besteht … für Krankheiten und deren Folgen sowie für Folgen von Unfällen und für Todesfäl...mehr

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§ 7 Reisegepäckversicherung / IV. Ausschlüsse, Punkt 3

Rz. 28 Punkt 3 AVB Reisegepäck 1992/2021 differenziert zwischen ausgeschlossenen Gefahren und nicht ersatzpflichtigen Schäden. Hinweis Hierbei handelt es sich jedoch insgesamt um Risikoausschlüsse, die vom Versicherer zu beweisen sind. Die AVBR 80 sahen noch als nicht ersatzpflichtigen Schaden an, wenn dieser auf mangelnder Verpackung oder mangelhaftem Verschluss von Gepäckstü...mehr

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§ 9 Allgemeine Haftpflichtv... / f) Herstellungs- und Lieferklausel – A 1 Ziff. 7.6 AVB/Ziff. 7.8 AHB

Rz. 92 A 1 Ziff. 7.6 AVB/Ziff. 7.8 AHB erfasst Haftpflichtansprüche wegen Schäden an einer von dem Versicherungsnehmer – oder in seinem Auftrage oder für seine Rechnung von Dritten – erbrachten Leistung, deren Ursache in der mangelhaften Leistung besteht, also typischerweise, wenn Herstellungs-, Liefer- oder Leistungsfehler anspruchsbegründend sind.[82] Für die mangelhafte L...mehr

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§ 24 D&O-Versicherung / H. Rechtsfolgen bei Verletzung von Obliegenheiten

Rz. 167 Verletzt die Versicherungsnehmerin eine Obliegenheit aus diesem Vertrag, die sie vor Eintritt des Versicherungsfalles zu erfüllen hat, kann der Versicherer nach Maßgabe der Ziff. B3–3.1.2 AVB D&O (vgl. § 28 Abs. 1 VVG) kündigen, es sei denn, die Versicherungsnehmerin weist nach, dass die Obliegenheitsverletzung weder auf Vorsatz noch auf grober Fahrlässigkeit beruhte...mehr

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§ 11 Heilwesenversicherung / 2. Tätigkeitsfelder

Rz. 84 Deckung besteht für die ärztliche Tätigkeit im Rahmen des Fachgebietes. Führt also beispielsweise ein Gynäkologe außerhalb seines Fachgebietes kosmetische Operationen durch, besteht Deckungsschutz nur, wenn der Gynäkologe dieses neue Risiko ausdrücklich in den Versicherungsschutz durch Nachmeldung einbezogen hat. Denn es handelt sich nicht nur um eine Gefahrerhöhung i...mehr

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§ 9 Allgemeine Haftpflichtv... / 1. Primäre Risikobegrenzungen

Rz. 170 In der Betriebshaftpflichtversicherung ist jeweils genau zu prüfen, welchen Versicherungsschutz der Versicherungsnehmer genießt. Sinnvollerweise ist bei Vertragsabschluss auf die richtige Beschreibung des Risikos des zu versichernden Unternehmens zu achten. Betriebstypisch sind nicht nur Risiken, die man üblicherweise mit einem bestimmten Betriebsbild verbindet, sond...mehr

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§ 12 Produkthaftpflichtvers... / d) Produktschutzversicherung

Rz. 19 Die Produktschutzversicherung, die besonders für Lebensmittel-, Pharma- und Kosmetik-Handel und -Industrie angeboten wird, knüpft – anders als die Rückrufkostendeckung – nicht an die "gesetzliche Haftpflicht" an. Im Bereich der Produktmanipulation bzw. im Bereich der Produktsabotage wird – um Abgrenzungsschwierigkeiten und Deckungsstreitigkeiten zu vermeiden – ein ges...mehr

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§ 13 Rechtsschutzversicherung / I. Örtliche Geltung gem. § 6 ARB bzw. Nr. 5 ARB 2012

Rz. 385 Nach § 6 ARB besteht – über § 3 ARB 75 hinausgehend – Rechtsschutz, soweit die Wahrnehmung rechtlicher Interessen in Europa, den Anliegerstaaten des Mittelmeeres, auf den Kanarischen Inseln oder auf Madeira erfolgt (der Versicherungsfall muss sich also nicht in diesen Gebieten ereignet haben). Weitere Voraussetzung ist, dass ein Gericht oder eine Behörde in diesem Be...mehr

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§ 14 Kaskoversicherung / III. Sturmschäden

Rz. 13 Einen häufigen Streitpunkt zwischen dem Versicherungsnehmer einer Teilkaskoversicherung und dem Versicherer bilden sog. Sturmschäden. Gem. Ziff. A.2.2.1.3 AKB 2015 ist die unmittelbare Einwirkung eines Sturms auf das Fahrzeug versichert. Voraussetzung eines versicherten Sturmschadens ist, dass ein Sturm vorliegt, der unmittelbar auf das Fahrzeug eingewirkt hat. Rz. 14...mehr

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§ 10 Haftung und Berufshaft... / I. Übersicht – Gesetzliche Haftpflichtansprüche privatrechtlichen Inhalts

Rz. 3 Der Anwalt haftet nicht nur seinen Mandanten als Vertragspartnern, sondern unter bestimmten Voraussetzungen auch Dritten, die nicht seine Vertragspartner sind (siehe unten Rdn 5). Die Haftung des Rechtsanwalts kann im Wesentlichen auf die folgenden Bestimmungen bzw. Rechtsinstitute gestützt werden, die auf gesetzlichen, vertraglichen oder quasivertraglichen Schuldverhä...mehr

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§ 4 Wohngebäudeversicherung / cc) Kausalität zwischen Sturm und Schaden

Rz. 74 Der an der versicherten Sache eingetretene Schaden muss "durch" den Sturm verursacht worden sein. Demgemäß muss der Versicherungsnehmer beweisen, dass es sich bei den vorliegenden Schäden nicht um Schäden handelt, die vor dem Sturm vorhanden waren.[71] Die geforderte Kausalität setzt jedoch nicht voraus, dass die an der versicherten Sache eingetretenen Schäden auch ta...mehr

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§ 12 Produkthaftpflichtvers... / II. Gegenstand des Versicherungsvertrags

Rz. 21 Versichert ist nach Ziff. 1.1 des Produkthaftpflicht-Modells die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers für Personen-, Sach- und daraus entstandene weitere Schäden, soweit diese durch vom Versicherungsnehmer hergestellte oder gelieferte Erzeugnisse, erbrachte Arbeiten oder sonstige Leistungen verursacht wurden. Der Versicherungsschutz beginnt in dem Zeitpunk...mehr

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§ 14 Lebensversicherung / c) Selbsttötung

Rz. 200 Nach § 161 VVG ist bei einer Versicherung für den Todesfall der Versicherer nicht zur Leistung verpflichtet, wenn die versicherte Person sich vor Ablauf von drei Jahren nach Abschluss des Versicherungsvertrags vorsätzlich selbst getötet hat. Der Versicherer hat in diesem Fall – soweit vorhanden – den Rückkaufswert einschließlich der Überschussanteile nach § 169 VVG z...mehr

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§ 16 Private Unfallversiche... / I. Einleitung

Rz. 84 In den Ausschlüssen werden Risikobegrenzungen vorgenommen, bestimmte Risiken sind damit generell vom Versicherungsschutz nicht erfasst. Die sog. Wiedereinschlüsse stellen Ausnahmen von der Risikobegrenzung dar und werden ab den AUB 2014 auch als Ausnahme bezeichnet und besonders hervorgehoben. Ebenfalls ab den AUB 2014 werden Beispiele bei einigen Ausschlusstatbeständ...mehr

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§ 24 D&O-Versicherung / I. Versicherung für fremde Rechnung (Ziff. 10.1)

Rz. 172 Wie bereits ausgeführt (siehe Rdn 26 ff.) handelt es sich bei der D&O-Versicherung grundsätzlich um eine Versicherung für fremde Rechnung (vgl. § 43 VVG).[433] Bei der Versicherung für fremde Rechnung stehen die Rechte aus dem Versicherungsvertrag ("ausschließlich", vgl. Ziff. A-8.1 AVB-D&O) dem Versicherten zu (§ 44 Abs. 1 VVG); dies gilt nur in den Fällen der compa...mehr

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§ 3 Hausratversicherung / 1. Zerstörung, Beschädigung, Abhandenkommen

Rz. 62 Die klassische Hausratversicherung beinhaltet – anders als etwa bestimmte Transportversicherungen – keine Allgefahrendeckung. Versicherte Schäden in der Hausratversicherung sind nur die Zerstörung, die Beschädigung oder das Abhandenkommen versicherter Sachen durch eine der in den VHB aufgeführten Schadenursachen. Das ist jedoch nicht immer der Fall; seit dem Wegfall d...mehr

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§ 19 Vertrauensschadenversi... / I. Überblick

Rz. 1 Die Vertrauensschadenversicherung (VSV) bietet Unternehmen Versicherungsschutz für Schäden, die ihnen im Zusammenhang mit Wirtschaftskriminalität entstehen. Auslöser der Deckung ist der Eintritt eines Vermögensschadens infolge einer vorsätzlichen unerlaubten Handlung oder einer Straftat. Marktübliche Bedingungswerke bieten Schutz in mehrfacher Hinsicht: Einerseits vor ...mehr

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§ 9 Allgemeine Haftpflichtv... / b) Rechtsgrundlagen des Haftpflichtanspruchs

Rz. 29 Für den Versicherungsschutz ist nach A 1 Ziff. 3.1 S. 1 AVB/Ziff. 1.1 S. 1 AHB die Inanspruchnahme aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen privatrechtlichen Inhalts maßgebend. Rz. 30 Gesetzliche Haftpflichtbestimmungen ergeben sich aus deliktischen, quasi deliktischen und sonstigen gesetzlichen Anspruchsnormen, die den Ausgleich eines Schadens bezwecken. Rz. 31 Au...mehr

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§ 6 Einbruchdiebstahl- und ... / bb) Gewalt

Rz. 62 Gewalt im Sinne der Versicherungsbedingungen ist Anwendung körperlicher oder mechanischer Energie gegen geleisteten oder erwarteten Widerstand gegen eine Wegnahme gegenüber dem vorgenannten Personenkreis.[102] Da die Zielrichtung der Gewalt der Widerstand von Personen sein muss, reicht Gewalt gegen Sachen nicht aus.[103] Allerdings fällt es unter den Begriff des Raube...mehr

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§ 1 Versicherungsvertragsrecht / VI. Erstprämie (§ 33 VVG)

Rz. 129 § 33 VVG unterscheidet zwischen der einmaligen und der laufenden Prämie. Eine einmalige Prämie wird insbesondere bei kurzfristigen Versicherungsverträgen, wie beispielsweise der Reisegepäckversicherung, vereinbart. Erstprämie und einmalige Prämie werden rechtlich gleich behandelt (§ 37 Abs. 1 VVG). Die Erstprämie und die Einmalprämie müssen "unverzüglich nach Ablauf ...mehr

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§ 16 Private Unfallversiche... / a) Plötzlichkeit

Rz. 14 Das Ereignis muss plötzlich eingetreten sein. In Rechtsprechung und Literatur hat sich bisher keine einheitliche Interpretation des Merkmals der Plötzlichkeit durchgesetzt. Rz. 15 Der Begriff "Plötzlichkeit" enthält zunächst unstreitig ein objektiv zeitliches Element des Unfallbegriffs, indem durch ihn schon nach seinem Wortsinn nur solche Ereignisse einen Unfall darst...mehr

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§ 6 Einbruchdiebstahl- und ... / 2. Gebäudeschäden, § 3 Nr. 3 c AERB 87, A §§ 5 Nr. 1 e und Nr. 6 AERB 2008, 2010

Rz. 116 Danach können die Kosten für die Beseitigung von Schäden, die bei einem Versicherungsfall an Teilen des Gebäudes entstanden sind, unter Versicherungsschutz gestellt werden. Voraussetzung für die Deckung von Schäden ist, dass das Gebäude bzw. die Gebäudeteile zum Versicherungsort gehören. Darüber hinaus müssen die Schäden an folgenden Gebäudebestandteile eingetreten s...mehr

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§ 23 Umweltschadensversiche... / III. Erhöhungen/Erweiterungen/neue Risiken

Rz. 25 Im Rahmen der USV sind – wie auch bei der UHV – Erhöhungen und Erweiterungen des Risikos grundsätzlich nicht automatisch mitversichert. Dies entspricht den Vorgaben des strengen Enumerations- und Deklarationsprinzips der Umweltschadenspolice. Soweit allerdings im Rahmen des Anlagenrisikos (vgl. Ziff. 2.1–2.5 USV) lediglich mengenmäßige Erhöhungen innerhalb des bereits...mehr

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§ 6 Einbruchdiebstahl- und ... / I. Versicherte Gefahren, § 1 AERB 87, A §§ 1 AERB 2008, 2010

Rz. 13 In der Einbruchdiebstahl- und Raubversicherung werden die versicherten Gefahren in § 1 Nr. 1 a–d AERB 87 (A §§ 1 Nr. 1 a–d AERB 2008, 2010) zusammengefasst. Danach leistet der Versicherer Entschädigung für versicherte Sachen, die durch folgende Ereignisse abhandengekommen, zerstört oder beschädigt werden:mehr

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§ 3 Hausratversicherung / a) In das Gebäude eingefügte Sachen

Rz. 32 In das Gebäude eingefügte Sachen sind in der Regel Gebäudebestandteile und wären deshalb an sich unversichert. Da ein Mieter aber keine Wohngebäudeversicherung abschließen kann, wird der Versicherungsschutz in der Hausratversicherung durch A 8.3.1 VHB 2022 auf derartige in das Gebäude eingefügte Sachen unter der Voraussetzung erweitert, dassmehr

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§ 4 Wohngebäudeversicherung / f) Lawinen

Rz. 103 Der Begriff "Lawinen" wird in A § 4 Nr. 4 g VGB 2010, A 5.4.7 VGB 2022 dahingehend definiert, dass es sich dabei um an Berghängen niedergehende Schnee- oder Eismassen handelt. Rz. 104 Anders als bei der versicherten Gefahr "Erdsenkung" (vgl. Rdn 95) soll es für das Vorliegen einer bedingungsgemäßen Lawine keine Rolle spielen, ob sie durch menschliches Eingreifen oder ...mehr

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§ 16 Private Unfallversiche... / I. Muster: Klage gegen Unfallversicherer

Rz. 307 Die Musterklage betrifft den Fall einer Ablehnung durch den VR in einem frühen Regulierungsstadium. Aus Kostengründen kann hier auf die Leistungsart Krankenhaustage- und Genesungsgeld geklagt werden. Bestätigt das Gericht das Eingreifen des Ausschlusstatbestands nicht, dann können weitere Leistungen geltend gemacht werden, vielfach außergerichtlich, im Zweifel durch ...mehr

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§ 18 Transportversicherung / j) Deckung durch andere Verkehrshaftungsversicherung (Ziff. 6.10 DTV-VHV 2003/2011)

Rz. 199 Nach Ziff. 6.10 DTV-VHV 2003/2011 sind Ansprüche vom Versicherungsschutz ausgeschlossen, die durch eine andere Verkehrshaftungsversicherung versichert sind. Eine solche sogenannte einfache Subsidiaritätsklausel ist grundsätzlich wirksam.[213] Enthält auch die andere Verkehrshaftungsversicherung eine Subsidiaritätsklausel, so kommt es darauf an, ob es sich ebenfalls u...mehr