Fachbeiträge & Kommentare zu Versicherungspflichtgrenze

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Jansen, SGB IV § 8 Geringfü... / 2.2.3.4 Geringfügige Beschäftigung neben wegen Überschreitens der Jahresarbeitsentgeltgrenze krankenversicherungsfreier Hauptbeschäftigung

Rz. 17 In der gesetzlichen Krankenversicherung sind Beschäftigte versicherungsfrei, wenn das regelmäßige Jahresarbeitsentgelt die Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAG) überschreitet (vgl. § 6 Abs. 1 Nr. 1 und Abs. 6 und 7 SGB V). Übt ein bereits wegen Überschreitens der JAG krankenversicherungsfreier Beschäftigter neben der Hauptbeschäftigung mehr als noch eine geringfügig entloh...mehr

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Jansen, SGB IV § 7 Beschäft... / 1.1.8.4 Vorstandsmitglieder

Rz. 116 Für Vorstandsmitglieder einer Aktiengesellschaft gilt: Auch "Dienste höherer Art" (vgl. hierzu Rz. 48, 81, 89, 97) können im Rahmen einer Beschäftigung geleistet werden, wenn sie fremdbestimmt (vgl. hierzu Rz. 24, 48, 59, 81, 89, 92, 97, 122, 176) bleiben, weil sie in einer von anderer Seite vorgegebenen Ordnung des Betriebes aufgehen (BSG, Urteil v. 17.12.2014, B 12...mehr

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Jansen, SGB IV § 8 Geringfü... / 2.2.1 Höhe des Arbeitsentgelts

Rz. 5 Eine Beschäftigung ist nur dann entgeltgeringfügig, wenn das Arbeitsentgelt die nunmehr wieder dynamisch ausgestaltete monatliche Geringfügigkeitsgrenze von derzeit 520,00 EUR nicht überschreitet. Beginnt oder endet eine regelmäßige Beschäftigung im Laufe eines Kalendermonats, gilt für diesen Kalendermonat ebenfalls die monatliche Geringfügigkeitsgrenze (vgl. BSG, Urtei...mehr

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Jansen, SGB IV § 20 Aufbrin... / 2.2 Aufbringung der Beiträge allein durch den Versicherten

Rz. 4 Versicherungspflichtige Selbständige (z. B. selbständige Lehrer und Erzieher, die in ihrem Betrieb keine versicherungspflichtigen Arbeitnehmer beschäftigen, freiberuflich tätige Hebammen und Entbindungspfleger, in der Kranken-, Wochen-, Säuglings- und Kinderpflege selbständig tätige Personen, die in ihrem Betrieb keine versicherungspflichtigen Arbeitnehmer beschäftigen...mehr

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Jansen, SGB VI § 233 Nachve... / 2.4 Überschreiten der Jahresarbeitsverdienstgrenze

Rz. 9 In der gesetzlichen Angestelltenrentenversicherung bestand bis zum 31.12.1967 bei Überschreiten der Jahresarbeitsverdienstgrenze kraft Gesetzes Versicherungsfreiheit. Diese Regelung ist erst durch das Finanzänderungsgesetz mit Wirkung zum 1.1.1968 entfallen. Die Nachversicherung erstreckt sich entsprechend dem bis zum 31.12.1991 geltenden Recht (§ 9 Abs. 7 AVG a. F.) d...mehr

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Jansen, SGB VI § 229 Versic... / 2.1 Vorstandsmitglieder von Aktiengesellschaften (Abs. 1, 1a)

Rz. 4 Vorstandsmitglieder einer Aktiengesellschaft sind in ihrer Tätigkeit im Unternehmen nicht versicherungspflichtig (§ 1 Satz 4). Abs. 1 Satz Nr. 1 bestimmt als Sonderregelung dazu, dass Personen, die am 31.12.1991 als Vorstandsmitglieder einer Aktiengesellschaft versicherungspflichtig waren, auch weiterhin versicherungspflichtig bleiben. Rz. 5 Als einzige Regelung des § 2...mehr

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Jansen, SGB VI § 233 Nachve... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift beinhaltet als Sonderregelung zu § 8 Abs. 2 eine Übergangsregelung zur Bestimmung des bei Nachversicherungsfällen anzuwendenden Rechts. So wird bestimmt, dass die für eine Nachversicherung maßgeblichen Voraussetzungen bei einem Ausscheiden vor dem 1.1.1992 grundsätzlich nach altem Recht (Abs. 1) und bei einem Ausscheiden nach dem 31.12.1991 grundsätzlich...mehr

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Sommer, SGB V , SGB V § 24i... / 2.2.4.6 Privat krankenversicherte oder geringfügig beschäftigte Arbeitnehmerinnen (keine Mitgliedschaft)

Rz. 39 Den Anspruch auf Mutterschaftsgeld für Arbeitnehmerinnen, die nicht Mitglied einer Krankenkasse sind, regelt § 19 Abs. 2 MuSchG. Danach erhalten Frauen die in einem Arbeitsverhältnis/Heimarbeitsverhältnis stehen oder deren Arbeitsverhältnis während der Schwangerschaft vom Arbeitgeber nach § 17 Abs. 2 MuSchG zulässig aufgelöst wurde, vom Bundesamt für Soziale Sicherung in...mehr

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Sommer, SGB V , SGB V § 24i... / 2.1 Allgemeines zu den Anspruchsvoraussetzungen

Rz. 3 Nach § 24i Abs. 1 Satz 1 kann eine Frau nur dann Mutterschaftsgeld beanspruchen, wenn sie am Tage des Eintritts des leistungsauslösenden Tatbestandes (vgl. Rz. 6) selbst Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse ist. Ein nachgehender Leistungsanspruch (§ 19 Abs. 2 oder 3 SGB V) reicht für die Begründung des Anspruchs nicht aus. Wie lange eine Mitgliedschaft bei Eintritt ...mehr

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Sommer, SGB V , SGB V § 24i... / 2.6.1 Anspruchszeitraum

Rz. 109 Frauen, deren durchschnittliches kalendertägliches Nettoarbeitsentgelt 13,00 EUR (auch aus mehreren Arbeitsverhältnissen) übersteigt, erhalten für die Dauer des Anspruchs auf Mutterschaftsgeld den 13,00 EUR übersteigenden Betrag als Zuschuss zum Mutterschaftsgeld von ihrem Arbeitgeber (§ 20 Abs. 1 MuSchG). Anstelle des Arbeitgebers tritt bei Teilnehmerinnen am Bundes...mehr

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Sommer, SGB V § 400 Versich... / 2.2 Gleichstellung von Versicherungszeiten (Abs. 5)

Rz. 4 Satz 1 stellt Zeiten, die im Beitrittsgebiet bis zum 31.12.1990 in den staatlichen Versicherungssystemen (Sozialversicherung, Freiwillige Krankheitskostenversicherung, Sonderversorgungssystem nach § 1 Abs. 3 AAÜG) der ehemaligen DDR zurückgelegt worden sind, Pflichtversicherungszeiten gleich. Bedeutung haben diese Pflichtversicherungszeiten in erster Linie für die Kran...mehr

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Sommer, SGB V § 400 Versich... / 1 Allgemeines

Rz. 2 § 309 trug in seiner ursprünglichen Fassung dem Umstand Rechnung, dass bis zum 31.12.2000 für die alten Bundesländer einerseits und das Beitrittsgebiet andererseits, unterschiedliche Rechengrößen galten, unter anderem eine niedrige Versicherungspflichtgrenze und eine niedrigere Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung im Beitrittsgebiet. So best...mehr

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Sommer, SGB XI § 22 Befreiu... / 2.2.2 Antragsfrist

Rz. 29 Der Antrag auf Befreiung ist nach Abs. 2 innerhalb von 3 Monaten nach Beginn der Versicherungspflicht nach § 20 Abs. 3 zu stellen. Nach § 26 Abs. 1 SGB X gelten für die Berechnung der Frist die §§ 187 bis 193 BGB. Fällt der letzte Tag der Antragsfrist auf einen Sonntag, einen gesetzlichen Feiertag oder einen Sonnabend, endet die Frist nach § 26 Abs. 3 SGB X i. V. m. §...mehr

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Sommer, SGB V § 46 Entstehe... / 2.4 Verlängerung der Arbeitsunfähigkeit: Mitgliedschaftserhalt bei nicht rechtzeitiger ärztlicher Feststellung der Verlängerung (Satz 3)

Rz. 16 Der Anspruch auf Krankengeld bleibt grundsätzlich immer bis zum Ende der bescheinigten Arbeitsunfähigkeitsdauer bestehen. Verlängert sich die auf derselben Krankheit beruhende Arbeitsunfähigkeit aufgrund einer neuen ärztlichen Bescheinigung, gilt das auch, wenn die ärztliche Feststellung der verlängerten Arbeitsunfähigkeit spätestens am nächsten Werktag nach dem zulet...mehr

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6 Anhänge / 6.1 KSVG (Auszug)

Gesetz über die Sozialversicherung der selbständigen Künstler und Publizisten Vom 27. Juli 1981 (BGBl. I 1981, S. 705) Zuletzt geändert durch: Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/882 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen und zur Änderung anderer Gesetze vom 16. Juli 2021 (BGBl I 2021, S. 29...mehr

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Entgeltumwandlung (Bund/Län... / 12.1.3 Auswirkungen auf die Krankenversicherung

Da die Entgeltumwandlung das Arbeitsentgelt im Sinne der gesetzlichen Sozialversicherung verringert, verringern sich auch die Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung. Ein ursprünglich privat krankenversicherter Beschäftigter kann infolge der Entgeltumwandlung unter die Grenze der Krankenversicherungspflicht gem. § 6 Abs. 1 Nr. 1 SGB V rutschen, was zur Folge hat, dass d...mehr

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Entgeltumwandlung (VKA) / 12.1.3 Auswirkungen auf die Krankenversicherung

Da die Entgeltumwandlung das Arbeitsentgelt im Sinne der gesetzlichen Sozialversicherung verringert, verringern sich auch die Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung. Ein ursprünglich privat krankenversicherter Beschäftigter kann infolge der Entgeltumwandlung unter die Grenze der Krankenversicherungspflicht gem. § 6 Abs. 1 Nr. 1 SGB V rutschen, was zur Folge hat, dass d...mehr

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Sommer, SGB V § 257 Beitrag... / 2.2.1.1 Freiwillige Mitgliedschaft wegen Krankenversicherungsfreiheit (Satz 1)

Rz. 29 Bei freiwillig versicherten Mitgliedern einer Krankenkasse darf nach dem ausdrücklichen und eindeutigen Wortlaut nach Abs. 1 Satz 1 die Versicherungsfreiheit nur wegen Überschreitens der Jahresarbeitsentgeltgrenze bestehen, damit ein Anspruch auf einen Beitragszuschuss gegenüber dem Arbeitgeber besteht. Maßgebend dafür ist die Jahresarbeitsentgeltgrenze nach § 6 Abs. ...mehr

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Sommer, SGB V § 257 Beitrag... / 2.3.1.1 Grundlagen

Rz. 51 Bei Krankenkassenmitgliedern folgt aus der freiwilligen Mitgliedschaft, die dem Arbeitgeber nachzuweisen ist, die Verpflichtung zur Beitragszahlung (§ 223 Abs. 1, § 250 Abs. 2 i. V. m. den Grundsätzen des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen und § 240 Abs. 2), sodass hier für die Höhe des Beitragszuschusses auf einen sonst zu zahlen Betrag abgestellt wird. Rz. 52 Di...mehr

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Sommer, SGB V § 257 Beitrag... / 2.3.2 Privat Krankenversicherte (Abs. 2)

Rz. 66 Nur wegen Überschreitens der Jahresarbeitsentgeltgrenze versicherungsfreie, wegen Alters nicht versicherungspflichtige ( § 6 Abs. 3a) oder von der Versicherungspflicht befreite Beschäftigte haben dem Grunde nach einen Anspruch auf den Beitragszuschuss gegen den Arbeitgeber, wenn sie, und die bei Krankenversicherungspflicht nach § 10 familienversicherten Angehörigen, be...mehr

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Sommer, SGB V § 257 Beitrag... / 2.3.2.2 Höhe und Begrenzungen des Beitragszuschusses (Abs. 2 Satz 2)

Rz. 82 Mit dem GKV-Versorgungsstrukturgesetz (GKV-VStG) ist die Regelung über den Beitragszuschuss in Abs. 2 Satz 2 bei privater Krankenversicherung neu gefasst worden. Danach ist die Höhe des Beitragszuschusses in mehrfacher Weise begrenzt, nämlich auf Verträge mit Versicherungsleistungen bei Krankheit (Satz 1), durch die Hälfte des Betrages, der sich als Beitrag bei Pflichtv...mehr

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Sommer, SGB V § 257 Beitrag... / 2.2 Allgemeine Voraussetzungen für den Beitragszuschuss

Rz. 21 Angestellte und Arbeiter, die versicherungsfrei und in der gesetzlichen Krankenversicherung (bei einer Krankenkasse i. S. v. § 4) freiwillig oder bei einem privaten Krankenversicherungsunternehmen versichert sind, erhalten von ihrem Arbeitgeber einen Zuschuss zu ihrem Krankenversicherungsbeitrag. Dieser Zuschuss soll den Arbeitnehmer um den Betrag entlasten, den sonst...mehr

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Sommer, SGB V § 257 Beitrag... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift regelt den Anspruch, die Voraussetzungen und die Höhe des Beitragszuschusses des Beschäftigten gegenüber dem Arbeitgeber. Der Beitragszuschuss tritt für nicht oder nicht mehr Pflichtversicherte in der Krankenversicherung an die Stelle des Anteils, den der Arbeitgeber (oder der sonst als Arbeitgeber geltende Zahlungspflichtige) ansonsten als Pflichtbeitra...mehr

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Sommer, SGB V § 257 Beitrag... / 2.2.1.3 Beschäftigte nach dem Jugendfreiwilligendienstegesetz und dem Bundesfreiwilligendienstgesetz (Satz 4)

Rz. 39 Durch das Gesetz zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung (Gesundheitsversorgungsweiterentwicklungsgesetz – GVWG) wurde mit Abs. 1 Satz 4 eine Regelung über einen Beitragszuschuss für Personen eingefügt, die eine Beschäftigung nach dem Jugendfreiwilligendienstegesetz oder dem Bundesfreiwilligendienstgesetz ausüben. Die Regelung nimmt Bezug auf die an sich beste...mehr

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Sommer, SGB V § 257 Beitrag... / 2.4 Vorruhestandsgeldbezieher

Rz. 101 Vorruhestandsgeldbezieher (vgl. Komm. zu § 5) haben entsprechend der alten Rechtslage nach § 405 RVO nach § 257 Abs. 3 und 4 gegen den zur Zahlung des Vorruhestandsgeldes Verpflichteten einen Anspruch auf einen Beitragszuschuss, wenn sie einen solchen Anspruch bereits unmittelbar vor Beginn der Vorruhestandsleistungen hatten. Der Anspruch besteht dann für die Dauer d...mehr

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Sommer, SGB V § 257 Beitrag... / 2.2.1.2 Ehemalige Soldatinnen und Soldaten (Satz 2)

Rz. 35 Der mit Wirkung ab 1.1.2019 eingefügte Satz 2, wonach der Satz 1 entsprechend für in der gesetzlichen Krankenversicherung versicherte Beschäftigte gilt, deren freiwillige Mitgliedschaft auf der Versicherungsberechtigung nach § 9 Abs. 1 Satz 1 Nr. 8 beruht, nimmt indirekt Bezug auf Personen, deren Versicherungsfreiheit bei einer Beschäftigung aufgrund der Regelung des ...mehr

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Sommer, SGB V § 257 Beitrag... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist mit Art. 1, Art. 79 Abs. 1 des Gesetzes zur Strukturreform im Gesundheitswesen (Gesundheitsreformgesetz – GRG) v. 20.12.1988 (BGBl. I S. 2477) mit Wirkung zum 1.1.1989 in Kraft getreten. Durch Art. 1 Nr. 139a und b, Art. 35 Abs. 6 des Gesetzes zur Sicherung und Strukturverbesserung der gesetzlichen Krankenversicherung (Gesundheitsstrukturgesetz – GSG ...mehr

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Schell, SGB IX § 66 Höhe un... / 2.1.2 Vergleich des Regelentgelts mit dem Höchstregelentgelt

Rz. 9 Der auf den Kalendertag entfallende Teil des Arbeitsentgelts bzw. Arbeitseinkommens (Regelentgelt; vgl. Rz. 8) darf das Höchstregelentgelt nicht überschreiten (§ 66 Abs. 1 Satz 1 HS 2). Als Höchstregelentgelt wird beim Übergangsgeld zulasten der (allgemeinen) Rentenversicherung, der Arbeitslosenversicherung und der Kriegsopferfürsorge/Sozialen Entschädigung ein Betrag ...mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / g) Vergütung bei Arbeitsverhinderung

Rz. 810 Besondere Schwierigkeiten wirft die Frage auf, ob und in welchem Umfang dem Geschäftsführer ein Anspruch auf Fortzahlung der festen und variablen Vergütung bei krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit und sonstiger unverschuldeter Dienstverhinderung zustehen soll. Für den Geschäftsführer gilt – ebenso wie für Arbeitnehmer – die allerdings durch vertragliche Vereinbarung...mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / n) Renten- und Krankenversicherungspflicht

Rz. 758 Die Regelung über die Beteiligung des Krankenhausträgers an der gesetzlichen Altersversorgung des Chefarztes in § 14 Abs. 1 des Musters geht davon aus, dass der Chefarzt regelmäßig Mitglied eines berufsständischen Versorgungswerkes sein wird. Aufgrund dessen wird die Verpflichtung des Krankenhausträgers zur Beteiligung an den Beiträgen an das berufsständische Versorg...mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / l) Zuschuss zur Kranken- und Pflegeversicherung

Rz. 822 Während der Mehrheitsgesellschafter-Geschäftsführer regelmäßig nicht sozialversicherungspflichtig und daher auch nicht krankenversicherungspflichtig ist,[1618] unterfällt der Fremdgeschäftsführer und der lediglich mit einer Minderheitsbeteiligung an der Gesellschaft beteiligte Geschäftsführer grundsätzlich der Sozialversicherungspflicht, weil sein Anstellungsverhältn...mehr

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AGS 12/2020, Unzulässige Er... / 2 Aus den Gründen

1. a) Die Verfahrenswertbeschwerde wurde zwar rechtzeitig angebracht (§§ 59 Abs. 1 S. 3, 55 Abs. 3 S. 2 FamGKG), aber sie erweist sich als unzulässig, da die Antragsgegnerin durch den von ihr angegriffenen Beschluss nicht beschwert ist: Denn von ihr wird nicht eine Herabsetzung des Verfahrenswertes, sondern dessen – freilich nicht näher bezifferte – Heraufsetzung begehrt. Du...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 2. Zusammenrechnung bei mehreren Beschäftigungen

Rz. 77 Stand: EL 124 – ET: 11/2020 Übt ein ArbN bei demselben ArbG nebeneinander mehrere Beschäftigungen aus, so ist ohne Rücksicht auf die arbeitsvertragliche Gestaltung sozialversicherungsrechtlich von einem einheitlichen Beschäftigungsverhältnis auszugehen, wenn die Beschäftigungen in einem inneren Zusammenhang stehen (BSG 55, 1 vom 16.02.1983 – 12 RK 26/81, USK 8310). Ein...mehr

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Pflegezeit, Betreuungszeit,... / 8.5.3.1 Befreiung von der Kranken- und Pflegeversicherungspflicht

Soweit Arbeitnehmer, die eine Herabsetzung der regelmäßigen Wochenarbeitszeit aufgrund Pflegezeit oder Familienpflegezeit in Anspruch nehmen und vor der Inanspruchnahme der Pflegezeit bzw. Familienpflegezeit wegen Überschreitens der Jahresarbeitsentgeltgrenze versicherungsfrei in der gesetzlichen Krankenversicherung waren, werden diese i. d. R. die Jahresarbeitsentgeltgrenze...mehr

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Pflegezeit, Betreuungszeit,... / 8.5.3.3 Meldungen

Bei Inanspruchnahme der Pflegezeit und der Familienpflegezeit ist vom Arbeitgeber eine Unterbrechungsmeldung zu erstatten. Die Meldung ist innerhalb von 2 Wochen nach Ablauf des 1. Monats der Pflegezeit an die für die Pflegeperson zuständige Krankenkasse abzugeben. Eine Unterbrechungsmeldung ist nur notwendig, soweit durch die Inanspruchnahme der Pflegezeit bzw. Familienpfle...mehr

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Pflegezeit, Betreuungszeit,... / 8.5.3.2.3 Monatliches Arbeitsentgelt i. H. v. mehr als 1.300 EUR

Erhält die Pflegeperson, die bisher in ihrer Beschäftigung der Versicherungspflicht in der Sozialversicherung unterlag, während der teilweisen Arbeitsfreistellung ein Arbeitsentgelt i. H. v. mehr als 850 EUR, treten während der Pflegezeit bzw. Familienpflegezeit keine Änderungen ein. Das Beschäftigungsverhältnis ist weiterhin nach den allgemeinen versicherungs- und beitragsre...mehr

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Pflegezeit, Betreuungszeit,... / 8.5.2.5 Versicherungsfreiheit in der Krankenversicherung

Für die Dauer der Inanspruchnahme der Pflegezeit bei vollständiger Freistellung von der Arbeitsleistung ist ein Arbeitnehmer dem Kreis der nach § 6 Abs. 1 Nr. 1 SGB V versicherungsfreien Personen nicht mehr zuzurechnen. Ein nur vorübergehendes Unterschreiten der Jahresarbeitsentgeltgrenze, das die Versicherungsfreiheit zunächst unbeschadet lässt, kann in diesen Fällen nicht a...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 09/2020, Verfahrenswert ... / Aus den Gründen

Gründe: I. [1] Die Antragsgegnerin wendet sich dagegen, dass das Familiengericht den Wert der Ehesache auf 3.750 EUR festgesetzt hat und nicht auf einen anderen, von ihr nicht näher bezifferten höheren Wert, der ihres Erachtens geboten wäre, weil der Antragsteller, der als selbständiger Gastronom tätig ist, privat krankenversichert ist und bis August 2018 über ein Fahrzeug P...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 6 – Werte zur Sozialversicherung

Stand: EL 122 – ET: 6/2020 Für die Bemessung von Beiträgen und teils auch von Leistungen in der > Sozialversicherung werden bestimmte Rechengrößen jährlich durch die Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung den Veränderungen angepasst.[*] Tabelle 1 – Gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherungmehr

Lexikonbeitrag aus TVöD Office Professional
Corona-Pandemie: Arbeitsrec... / 3.1 Verdienstausfallentschädigung nach dem Infektionsschutzgesetz

Ist der Beschäftigte in Kontakt mit einer coronainfizierten Person gekommen, zeigt selbst aber keine Krankheitssymptome, und muss dieser aufgrund behördlicher Anweisung für 14 Tage in häuslicher Quarantäne verbleiben – dies ist z. B. im Landkreis Heinsberg zu Beginn der Coronavirus-Krise bei über 1.000 Personen der Fall gewesen – kann der Beschäftigte seine geschuldete Arbei...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Existenzgründungsberatung d... / 9.3 Krankenversicherung

Dem Gründer stehen i. d. R. 2 Möglichkeiten offen, sich für den Krankheitsfall abzusichern: Zum einen als freiwilliges Mitglied in seiner bisherigen gesetzlichen Krankenkasse (§ 9 SGB V) oder mit dem Abschluss einer privaten Krankenversicherung. Berücksichtigen sollte man bei der Wahl der Krankenversicherung die Familienplanung/-situation, d. h. ob Kinder mitversichert sind....mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB X § 98 Auskunft... / 2.4 Prüfung durch den Rentenversicherungsträger (Abs. 1a)

Rz. 22 § 98 Abs. 1a wurde durch das Dritte SGB-ÄndG v. 30.6.1995 eingefügt. Er trägt der Rechtsänderung Rechnung, die mit dem gleichen Gesetz im SGB IV (§ 28p) vorgenommen wurde. Nach dem ab 1.1.1996 geltenden Recht besteht die Auskunfts- und Vorlagepflicht gegenüber den Krankenkassen als Einzugsstellen nur noch im Einzelfall. Betriebsprüfungen, die den ordnungsgemäßen Fluss...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 20 Krankenversicherung / A. Versicherungspflicht

Rz. 1 Die gesetzliche Krankenversicherung richtet sich nach dem Fünften Buch des Sozialgesetzbuchs (SGB V). Rz. 2 Der Kreis der versicherungspflichtigen Beschäftigten ergibt sich aus § 5 SGB V. Hiernach sind insbesondere Arbeiter, Angestellte und zu ihrer Berufsausbildung Beschäftigte pflichtversichert, die gegen Arbeitsentgelt beschäftigt sind. Auch teilzeitbeschäftigte Arbe...mehr

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§ 20 Krankenversicherung / B. Bemessungsgrundlage

Rz. 11 Beiträge zur gesetzlichen Krankenkasse werden als Prozentsatz von der Beitragsbemessungsgrundlage erhoben. Rz. 12 Die Beitragsbemessungsgrundlage für die Krankenversicherungsbeiträge richtet sich nach §§ 226 ff. SGB V. Für versicherungspflichtig Beschäftigte werden entsprechend § 226 Abs. 1 SGB V herangezogenmehr

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§ 22 Rentenversicherung / B. Versicherungspflicht

Rz. 3 Der Kreis der Versicherungspflichtigen ergibt sich aus §§ 1 ff. SGB VI. Rz. 4 Insbesondere sind Personen versicherungspflichtig, die gegen Arbeitsentgelt oder zu ihrer Berufsausbildung beschäftigt sind, § 1 Abs. 1 Nr. 1 Hs. 1 SGB VI. Das gilt auch im Midi-Job bzw. in der Gleitzone (vgl. eingehend § 29). Auch während des Bezuges von Kurzarbeiter- oder Winterausfallgeld b...mehr

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Abkürzungsverzeichnis

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Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 21 Pflegeversicherung

Rz. 1 Die Pflegeversicherung ist seit 1995 die jüngste Säule der Sozialversicherung. Sie ist im Elften Buch des Sozialgesetzbuchs (SGB XI) geregelt. Die Pflegeversicherung deckt das Risiko ab, ambulant oder stationär pflegebedürftig zu werden. Rz. 2 Hinsichtlich der beitragspflichtigen Einnahmen für die Pflegeversicherung verweist § 57 SGB XI auf die Grundsätze zur gesetzlich...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 1. Sozialversicherungsrechtliche Hinweise

Rz. 10 Stand: EL 109 – ET: 05/2016 Beschäftigte, die nicht kraft Gesetzes versicherungspflichtig sind (> Rz 1), sind versicherungsfrei (> Rz 11); bestimmte Beschäftigte sind auf Anfrage von der Versicherungspflicht befreit (vgl §§ 6ff SGB V). Sie werden sich im Allgemeinen freiwillig bei einer Krankenkasse versichern; zur steuerlichen Behandlung ihrer Beiträge > Rz 37 ff. Bes...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 2. Steuerfreiheit des Arbeitgeber-Beitragszuschusses

Rz. 15 Stand: EL 109 – ET: 05/2016 Ausgaben für die Zukunftssicherung des ArbN sind steuerfrei, soweit der ArbG dazu nach sozialversicherungsrechtlichen oder anderen gesetzlichen Vorschriften oder nach einer auf gesetzlicher Ermächtigung beruhenden Bestimmung (> Rz 24) verpflichtet ist (§ 3 Nr 62 Satz 1 EStG). Dies kann auch eine zwischenstaatliche Vereinbarung sein, wenn die...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 1. Sozialversicherungsrechtliche Hinweise

Rz. 1 Stand: EL 109 – ET: 05/2016 Versicherungspflicht: In Deutschland enthält das SGB V eine gesetzliche Verpflichtung zur Krankenversicherung. Wer in der gesetzlichen KV pflichtversichert ist, regeln §§ 5ff SGB V. Das sind vor allem Arbeiter und Angestellte, wenn ihr regelmäßiger Jahresarbeitsverdienst in drei aufeinander folgenden Kalenderjahren die Jahresarbeitsentgeltgre...mehr