Fachbeiträge & Kommentare zu Versicherungspflichtgrenze

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Gesamtsozialversicherungsbe... / 2.2 Wegen Überschreitens der Jahresarbeitsentgeltgrenze versicherungsfreie Arbeitnehmer

Wegen Überschreitens der allgemeinen Jahresarbeitsentgeltgrenze versicherungsfreie Arbeitnehmer, die als freiwillige Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung angehören, sind vom Gesetz her stets Beitragsschuldner und auch Beitragszahler ihrer vollständigen Krankenversicherungs- und Pflegeversicherungsbeiträge.[1] Somit ist zu beachten: Freiwillige Beiträge zur Kranken...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB XI § 27 Kündigu... / 2.3 Wiederbegründung des Pflegeversicherungsvertrags nach Kündigung in Sonderfällen (Satz 3)

Rz. 30 Durch Art. 3 des GKV-Gesundheitsreformgesetzes 2000 wurde mit Wirkung zum 1.1.2000 der Satz 3 mit dem Verweis auf die entsprechende Geltung von § 5 Abs. 10 SGB V angefügt. Der inzwischen fehlerhaft gewordene Verweis ist erst mit dem Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz (PNG) und dies auch erst mit Wirkung zum 30.10.2012 durch den Verweis auf § 5 Abs. 9 SGB V berichtigt worde...mehr

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Sommer, SGB XI § 21 Versich... / 2.1.5 Krankenversorgungsberechtigte nach dem Bundesentschädigungsgesetz (Nr. 5)

Rz. 18 Mit Nr. 5 wird die Pflegeversicherungspflicht für Krankenversorgungsberechtigte nach dem Bundesentschädigungsgesetz (BEG) geregelt, also gerade auf einen anderweitigen Krankenversicherungsschutz abgestellt. Verfolgte i. S. d. BEG haben nach § 141a BEG einen Anspruch auf Krankenversorgung für nicht verfolgungsbedingte Leiden. Das ist dahingehend zu verstehen, dass sich...mehr

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Sommer, SGB XI § 27 Kündigu... / 2.1 Kündigungsrecht bei Eintritt von Pflegeversicherungspflicht (Satz 1)

Rz. 10 Mit der Einräumung eines außerordentlichen Kündigungsrechts wird der Tatsache Rechnung getragen, dass der private Pflegeversicherungsvertrag trotz gesetzlich angeordneter Abschlusspflicht (vgl. § 23 und Komm. dort) und Kontrahierungszwangs seitens des Versicherungsunternehmens (vgl. § 110 und Komm. dort) erst und nur durch eine privatrechtliche Vereinbarung zustande k...mehr

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Sommer, SGB V § 7 Versicher... / 2.1.3 Beginn und Ende der Versicherungsfreiheit

Rz. 19 Eigenständige Regelungen für Beginn und Ende der Versicherungsfreiheit in der Krankenversicherung bestehen nicht. Die Versicherungsfreiheit einer Beschäftigung wegen Geringfügigkeit folgt vielmehr aus den Regelungen der Geringfügigkeit in § 8 SGB IV, nach dessen Abs. 2 Satz 2 Geringfügigkeit nicht mehr besteht, wenn die Voraussetzung der Entgelt- oder Zeitgeringfügigk...mehr

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Sommer, SGB V § 191 Ende de... / 2.3.4 Wirksamwerden der Kündigung bei Beendigung der Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung

Rz. 48 Die freiwillige Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung kann auch deswegen gekündigt werden, weil eine bestehende freiwillige Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung insgesamt beendet werden soll ("Austritt"). Erfolgte die Kündigung einer freiwilligen Mitgliedschaft ohne Absicht der Fortsetzung einer Mitgliedschaft in der gesetzlichen Kra...mehr

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Sommer, SGB V § 249b Beiträ... / 2.1.3 Versicherungsfreiheit oder fehlende Versicherungspflicht

Rz. 18 Voraussetzung für die pauschale Beitragspflicht des Arbeitgebers ist zudem, dass die Versicherten in dieser geringfügigen Beschäftigung versicherungsfrei oder nicht versicherungspflichtig sind. Diese weiteren Tatbestandsvoraussetzungen erscheinen zusätzlich zu der Voraussetzung der Geringfügigkeit der Beschäftigung nach § 8 Abs. 1 Nr. 1 SGB IV und der gesetzlichen Ver...mehr

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Sommer, SGB V § 7 Versicher... / 2.1.1 Entgelt- und Zeitgeringfügigkeit (§ 8 SGB IV)

Rz. 5 Die Vorschrift normiert als Ausnahme zu § 5 Abs. 1 Nr. 1 , dass abweichend von der regelmäßigen Krankenversicherungspflicht für gegen Entgelt Beschäftigte versicherungsfrei ist, wer eine (nur) geringfügige Beschäftigung ausübt. Für die Geringfügigkeit wird dabei auf die für alle Zweige der Sozialversicherung geltenden Bestimmungen der §§ 8, 8a SGB IV verwiesen (vgl. Kom...mehr

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Sommer, SGB V § 9 Freiwilli... / 2.4 Beitrittsrecht versicherungsfreier Beschäftigter (Abs. 1 Nr. 3)

Rz. 38 Das bereits in der Ausgangsfassung des Gesetzes in Nr. 3 vorgesehene Beitrittsrecht zu einer freiwilligen Versicherung von nach § 6 Abs. 1 Nr. 1 versicherungsfreien Beschäftigten beruhte auf der Erwägung, dass beschäftigte Personen typischerweise dem der Sozialversicherung zugehörigen Personenkreis der Arbeitnehmer angehören und wegen der erstmaligen Aufnahme einer Be...mehr

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Sommer, SGB V § 9 Freiwilli... / 2.6 Beitrittsrecht von Auslandsrückkehrern (Abs. 1 Nr. 5)

Rz. 52 Das mit dem Gesundheitsreformgesetz eingeführte Beitrittsrecht für aus dem Ausland zurückkehrende Arbeitnehmer stellte gegenüber der RVO eine Neuerung dar. Damit wird der Freizügigkeit des Arbeitnehmers und nicht zuletzt den unterschiedlichen Sozialversicherungssystemen bei Beschäftigungen im Ausland Rechnung getragen. Die Regelung kommt insbesondere in den Fällen zur...mehr

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Sommer, SGB V § 9 Freiwilli... / 2.10.3 Frist nach Aufnahme versicherungsfreier Beschäftigung (Abs. 2 Nr. 3)

Rz. 110 Das Beitrittsrecht bei erstmaliger Aufnahme einer nach § 6 Abs. 1 Nr. 1 versicherungsfreien Beschäftigung im Inland ist seit dem 1.1.2011 wieder innerhalb von 3 Monaten nach Aufnahme der Beschäftigung anzuzeigen, d. h. schriftlich gegenüber einer wählbaren Krankenkasse zu erklären (§ 188 Abs. 3), nachdem die Regelung in der Zeit vom 1.4.2007 bis 31.12.2010 wegen der ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 188 Beginn ... / 2.4 Obligatorische Weiterversicherung (Abs. 4 Satz 1)

Rz. 27 Der mit Wirkung zum 1.8.2013 angefügte Abs. 4 Satz 1 sieht vor, dass sich an das Ende einer Pflichtversicherung oder einer Familienversicherung nahtlos eine freiwillige Mitgliedschaft (obligatorische Anschlussversicherung) anschließt, soweit nicht innerhalb von 2 Wochen nach Hinweis der Krankenkasse der Austritt unter Nachweis eines anderweitigen Krankenversicherungss...mehr

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Sommer, SGB V § 188 Beginn ... / 2.1.3 Mitgliedschaftsbeginn versicherungsfreier Beschäftigter (Abs. 2 Satz 2)

Rz. 17a Der (jetzige) Satz 2 wurde in Abs. 2 mit dem Gesetz zur Beseitigung sozialer Überforderung bei Beitragsschulden in der Krankenversicherung mit Wirkung zum 1.8.2013 eingefügt und führt nunmehr bei den nach § 9 Abs. 1 Nr. 3 und 5 Beitrittsberechtigten und in einer aufgenommenen Beschäftigung versicherungsfreien Beschäftigten, wenn diese ab dem 1.8.2013 aufgenommen werd...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 188 Beginn ... / 2.3 Ausnahmen vom Schriftformerfordernis des Abs. 3

Rz. 22 Obwohl Abs. 3 grundsätzlich die schriftliche Erklärung des Beitritts verlangt, ohne einen Vorbehalt für abweichende Regelungen zu enthalten, bestanden und bestehen gesetzliche Regelungen, nach denen freiwillige Mitgliedschaften auch ohne schriftliche Beitrittserklärung begründet werden oder versicherungspflichtige Mitgliedschaften nach deren Ende als freiwillige Versi...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 9 Freiwilli... / 2.10.1 Frist nach Ende Versicherungspflicht (Abs. 2 Nr. 1)

Rz. 103 Die Beitrittsfrist errechnet sich bei einem Ausscheiden aus der Versicherungspflicht ab dem Folgetag des Endes der Pflichtmitgliedschaft. Diese bestimmt sich im Regelfall gemäß § 190 nach dem Ablauf des Kalendertages. Sofern Ausschlusstatbestände gegenüber einer Pflichtversicherung eingreifen, ist der Ablauf des letzten Tages vor Eintritt des Ausschlusstatbestandes d...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Praxis-Beispiele: Private K... / 3 Beitragszuschuss, Berücksichtigung Beiträge Angehöriger

Sachverhalt Eine Arbeitnehmerin, verheiratet, 2 Kinder, ist in Nordrhein-Westfalen beschäftigt. Sie ist wegen Überschreitung der Jahresarbeitsentgeltgrenze krankenversicherungsfrei und seit Jahren privat kranken- und pflegeversichert. Die erforderlichen Bescheinigungen liegen vor. Die Arbeitnehmerin und ihre Angehörigen sind im Juli 2024 wie folgt versichert:mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Praxis-Beispiele: Private K... / 1 Beitragszuschuss, Anspruchsvoraussetzungen

Sachverhalt Ein Arbeitnehmer ist wegen Überschreitung der Jahresarbeitsentgeltgrenze krankenversicherungsfrei. Er ist privat krankenversichert und beantragt beim Arbeitgeber einen Beitragszuschuss. Der Versicherungsvertrag des Arbeitnehmers beinhaltet grundsätzlich die Leistungen, die der Art nach ein gesetzlich Versicherter beanspruchen kann; Zahnersatz ist jedoch nicht mit...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Krankenversicherung / 1 Versicherter Personenkreis

Die gesetzliche Krankenversicherung ist im Ursprung eine Pflichtversicherung für Arbeitnehmer, die gegen Arbeitsentgelt beschäftigt sind. Die Versicherungspflicht wird durch eine Jahresarbeitsentgeltgrenze begrenzt. Arbeitnehmer, deren regelmäßiges Jahresarbeitsentgelt diese Grenze überschreitet, sind vom Beginn der Beschäftigung an oder mit dem Ablauf des Kalenderjahres ver...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / e) Lohngrenzen und maßgeblicher Arbeitslohn

Rn. 45 Stand: EL 165 – ET: 06/2023 Gemäß § 8 Abs 1 SGB IV liegen die Voraussetzungen für ein geringfügiges Beschäftigungsverhältnis nur vor, wenn "das Arbeitsentgelt aus dieser Beschäftigung regelmäßig im Monat EUR 520 nicht übersteigt". Für die Prüfung der 520-Euro-Grenze ist vom regelmäßigen Arbeitsentgelt auszugehen. Wenn zB mit hinreichender Sicherheit Urlaubs- oder Weihn...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 47 Höhe und... / 2.3 Berechnung des Regelentgelts bei Arbeitnehmenden

Rz. 8 Nach § 47 Abs. 2 Satz 5 wird das Regelentgelt nach § 47 Abs. 2, 4 und 6 berechnet. Abs. 2 und 4 bestimmen die Regelentgeltberechnung für bestimmte Personengruppen; Abs. 6 enthält eine generelle Bestimmung zur Beachtung des sog. Höchstregelentgelts (= höchstmögliches Regelentgelt, Rz. 61 ff.). Mit der Regelentgeltberechnung bei Arbeitnehmenden befasst sich § 47 Abs. 2. I...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 6 Versicher... / 2.6 Allgemeine Jahresarbeitsentgeltgrenze (Abs. 6)

Rz. 79 Mit Art. 1 Nr. 1 des BSSichG ist mit Wirkung zum 1.1.2003 mit Abs. 6 die JAEG eigenständig gesetzlich und abweichend von der Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung geregelt worden. Die JAEG als Versicherungspflichtgrenze war dabei erheblich heraufgesetzt worden (2003 auf 45.900,00 EUR, 2004 auf 46.350,00 EUR). Der Grund für die deutliche Anhebung...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 6 Versicher... / 2.2.1.1 Überschreiten der Jahresarbeitsentgeltgrenze

Rz. 10 Die Versicherungsfreiheit nach Nr. 1 betrifft nur den Personenkreis, der dem Grunde nach der Krankenversicherungspflicht nach § 5 Abs. 1 Nr. 1 unterliegt, also die gegen Arbeitsentgelt Beschäftigten (zu den Voraussetzungen vgl. § 5 und Komm. dort). Dass die Regelung, anders als § 5 Abs. 1 Nr. 1, noch auf Arbeiter und Angestellte abstellt, ist darauf zurückzuführen, da...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 6 Versicher... / 2.7 Jahresarbeitsentgeltgrenze für privat Krankenversicherte (Abs. 7)

Rz. 81 Der mit Art. 1 Nr. 1 des BSSichG mit Wirkung zum 1.1.2003 angefügte Abs. 7 Satz 1 enthält aus Gründen des Bestands- und Vertrauensschutzes für am 31.12.2002 privat krankenversicherte Beschäftigte (BT-Drs. 15/28 S. 14) eine gegenüber Abs. 6 niedrigere JAEG, die nach § 223 Abs. 3 zugleich auch die Beitragsbemessungsgrenze bildet. Diese knüpfte an das Niveau der bisherig...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 6 Versicher... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 88 Axer, Beihilfe unter dem Regime der Sozialversicherung, DVBl. 1997 S. 698. Bezner/Bothe, Arbeitshilfe und Prüfschema zur Feststellung der Versicherungsfreiheit von Arbeitnehmern nach § 6 Abs. 1 Nr. 1 SGB V, Die Beiträge 2009 S. 513. Bieback, Öffnung der GKV für Beamte, NZS 2018 S. 715. Erdmann, Die Versicherungsfreiheit von Soldaten in Beschäftigungen während des Dienstv...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 6 Versicher... / 2.8 Dynamisierung der Jahresarbeitsentgeltgrenze (Abs. 8 – aufgehoben)

Rz. 87 Sowohl die JAEG des Abs. 6 Satz 1 als auch des Abs. 7 waren nach Abs. 6 Satz 2 und Abs. 7 Satz 2 dynamisiert und wurden ab 1.1.2004 jährlich der Lohn- und Gehaltsentwicklung angepasst. Die Anpassung erfolgt zum 1.1. eines jeden Jahres. Der Abs. 8 legte dabei die Ausgangswerte für die Bestimmung der JAEG für das Kalenderjahr 2004 fest. Für die Folgejahre erfolgt die Be...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 6 Versicher... / 1 Allgemeines

Rz. 2 § 6 regelt die Versicherungsfreiheit von Personen, welche an sich die Voraussetzungen für die Versicherungspflicht nach § 5 Abs. 1 Nr. 1 als Beschäftigte erfüllen, die jedoch von dieser Versicherungspflicht kraft Gesetzes ausgenommen werden. Hintergrund für diese Regelungen war bisher, dass nach Auffassung des Gesetzgebers ein Schutzbedürfnis für eine Einbeziehung dies...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 6 Versicher... / 2.2.1.2 Ausscheiden aus der Versicherungspflicht (Abs. 4)

Rz. 16 Abs. 4 Satz 1 und 2 regeln Ausnahmen von den vorstehenden Grundsätzen des Beginns von Versicherungsfreiheit wegen Überschreitens der JAEG bei Änderungen in der Höhe des Arbeitsentgeltes bei bestehender Krankenversicherungspflicht. Kommt es während eines laufenden versicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnisses zu einem Überschreiten der JAEG, endet die Versicheru...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 6 Versicher... / 2.2.1.3 Rückwirkende Erhöhungen des Arbeitsentgelts (Abs. 4 Satz 3)

Rz. 16a Nach dem mit Wirkung zum 2.2.2007 neu gefassten Abs. 4 Satz 3 sind rückwirkende Erhöhungen des Arbeitsentgelts dem Kalenderjahr zuzurechnen, in dem der Anspruch auf das höhere Entgelt entstanden ist. Dies entsprach weitgehend der bisherigen Rechtslage mit der Besonderheit, dass ausdrücklich eine Zuordnung zu einem Kalenderjahr erfolgte, was mit der Beurteilung des 3-...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 6 Versicher... / 2.2.1.4 Übergangsregelungen

Rz. 21 Für die Rückkehr zum früheren Recht der Versicherungsfreiheit war lediglich in § 190 Abs. 3 Satz 3 eine ausdrückliche Regelung für die Personen geschaffen worden, die zum 1.1.2011 aus der Versicherungspflicht ausgeschieden waren. Für diese war für die freiwillige Weiterversicherung keine Vorversicherungszeit nach § 9 Abs. 1 Nr. 1 erforderlich (vgl. Komm. zu § 190). An...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 6 Versicher... / 2.2.1 Versicherungsfreiheit wegen der Höhe des Arbeitsentgelts (Abs. 1 Nr. 1, Abs. 4)

Rz. 9 Die Krankenversicherungsfreiheit wegen der Höhe des Jahresarbeitsentgelts (JAEG) gehört seit den Anfängen der Krankenversicherung zu den Ausschlusstatbeständen für die Krankenversicherungspflicht als Beschäftigter. Bis zum 31.12.1988 galt diese Versicherungsfreiheit jedoch nur für Angestellte. Erst das Gesundheitsreformgesetz bezog mit Wirkung zum 1.1.1989 auch Arbeite...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 6 Versicher... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist mit Art. 1, Art. 79 Abs. 1 des Gesetzes zur Strukturreform im Gesundheitswesen (Gesundheits-Reformgesetz – GRG) v. 20.12.1988 (BGBl. I S. 2477) mit Wirkung zum 1.1.1989 in Kraft getreten. Durch Art. 4 Nr. 2, Art. 85 Abs. 1 des Rentenreformgesetzes 1992 (RRG 1992) v. 18.12.1989 (BGBl. I S. 2261, 2355) wurde der Wortlaut "Beitragsbemessungsgrenze nach §...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 6 Versicher... / 2.5 Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See (Abs. 5 – aufgehoben)

Rz. 76 Abs. 5 enthielt ursprünglich eine Ermächtigungsgrundlage für eine Satzungsregelung der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See als Krankenversicherungsträger (früher: Bundesknappschaft), nach der abweichend von Abs. 1 Nr. 1 die Krankenversicherungspflicht und damit auch die Pflegeversicherungspflicht bei Überschreiten der JAEG des Abs. 6 bei Beschäftigten im...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 6 Versicher... / 2.2.10 Versicherungsfreiheit Hinterbliebener (Abs. 2)

Rz. 57 Die Regelung schließt an die grundsätzlich aufgrund der Rentenantragstellung nach § 5 Abs. 1 Nr. 11 eintretende Versicherungspflicht an und schließt diese durch Versicherungsfreiheit zugleich aus. Die in Abs. 2 geregelte Versicherungsfreiheit Hinterbliebener der (zuvor) nach Nr. 2, 4 bis 6 Versicherungsfreien steht im engen Zusammenhang mit der Regelung in Nr. 6. Sie ...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Krankenversicherung der Ren... / 5 Vorrangversicherung und Ausschluss der Versicherungspflicht

Die Versicherungspflicht in der KVdR wird nicht durchgeführt, wenn und solange Versicherungspflicht nach anderen gesetzlichen Vorschriften (z. B. aufgrund einer Beschäftigung oder eines Bezugs von Arbeitslosengeld/Bürgergeld nach § 19 Abs. 1 Satz 1 SGB II oder einer selbstständigen Tätigkeit als landwirtschaftlicher Unternehmer) besteht, eine hauptberufliche selbstständige Tät...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Entgeltfortzahlung / 2 Sonderregelungen im Zusammenhang mit Coronavirus SARS-CoV-2

Entgeltfortzahlung bei einer Covid-Erkrankung Bei einer Erkrankung des Arbeitnehmers durch eine Coronainfektion gelten die allgemeinen Regelungen zur krankheitsbedingten Arbeitsunfähigkeit.[1] Entgeltfortzahlung bei Quarantäne Hat sich der Arbeitnehmer aufgrund behördlicher Anordnung in Quarantäne zu begeben, entsteht grundsätzlich ein Entschädigungsanspruch nach § 56 Abs. 1 If...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 164 (außer Kraft)

SGB VI § 164 Einmalig gezahltes Arbeitsentgelt als beitragspflichtige Einnahmen (1) Einmalig gezahltes Arbeitsentgelt sind Zuwendungen, die dem Arbeitsentgelt zuzurechnen sind und nicht für die Arbeit in einem einzelnen Entgeltabrechnungszeitraum gezahlt werden. Einmalig gezahltes Arbeitsentgelt Beschäftigter ist dem Entgeltabrechnungszeitraum zuzuordnen, in dem es gezahlt wi...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Mehrarbeit / 3 Anrechnung von Mehrarbeitsvergütungen auf die Jahresarbeitsentgeltgrenze

Arbeitnehmer sind krankenversicherungsfrei, wenn ihr regelmäßiges Jahresarbeitsentgelt die Jahresarbeitsentgeltgrenze überschreitet.[1] Bei der Ermittlung des regelmäßigen Jahresarbeitsentgelts bleiben Mehrarbeitsvergütungen außer Ansatz, weil es sich bei diesen nicht um regelmäßig erwartbare Zahlungen handelt. Etwas anderes gilt, wenn regelmäßig eine Überstundenpauschale ge...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 335 Erstat... / 2.3 Ersatzansprüche gegen Arbeitgeber

Rz. 14 Abs. 3 räumt der Bundesagentur für Arbeit einen Ersatzanspruch gegen den Arbeitgeber in Fällen der Gleichwohlgewährung nach § 157 (Arbeitsentgelt und Urlaubsabgeltung) ein. Der Ersatzanspruch umfasst die Kranken- und Rentenversicherungsbeiträge, aufgrund der Verweisung in Abs. 5 auch die Pflegeversicherungsbeiträge. Die Vorschrift ergänzt § 115 SGB X, soweit dort ein ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Job-Sharing / 1 Versicherungs- und Beitragsrecht

Solange ein Arbeitsplatz im täglichen oder wöchentlichen Wechsel zwischen Arbeitnehmern aufgeteilt wird, ergeben sich keine sozialversicherungsrechtlichen Besonderheiten. Die Arbeitnehmer unterliegen in ihrer jeweiligen Beschäftigung der Sozialversicherungspflicht. Es sei denn, es liegt z. B. eine geringfügige Beschäftigung oder eine wegen Überschreiten der Jahresarbeitsentg...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Jahreswechsel 2022/2023: So... / 1.2 Jahresarbeitsentgeltgrenzen der Krankenversicherung

Die Jahresarbeitsentgeltgrenzen sind ausschließlich in der Krankenversicherung bei der Feststellung der Krankenversicherungspflicht des Arbeitnehmers zu berücksichtigen. Sie werden deshalb auch als Versicherungspflichtgrenzen bezeichnet. Krankenversicherungspflichtige Arbeitnehmer sind grundsätzlich gesetzlich krankenversichert. Überschreitet das regelmäßige Jahresarbeitsent...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Jahreswechsel 2022/2023: So... / 3.1 Gesetzlich krankenversicherte Arbeitnehmer

Arbeitnehmer, die wegen Überschreitens der Jahresarbeitsentgeltgrenze krankenversicherungsfrei und in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) freiwillig versichert sind, erhalten von ihrem Arbeitgeber einen Zuschuss zu ihrem Krankenversicherungsbeitrag. Dieser ist in der Höhe zu zahlen, den der Arbeitgeber bei Versicherungspflicht des Beschäftigten zu tragen hätte. Für di...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Jahreswechsel 2022/2023: So... / 3.2 Privat krankenversicherte Arbeitnehmer

Privat krankenversicherte Arbeitnehmer, die wegen Überschreitens der Jahresarbeitsentgeltgrenze oder aufgrund des Ausschlusses von der Krankenversicherungspflicht für über 55-Jährige krankenversicherungsfrei oder von der Versicherungspflicht befreit sind, erhalten von ihrem Arbeitgeber einen Zuschuss zu ihrem Beitrag für die private Krankenversicherung (PKV). Allerdings muss...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / I. Hinweise zu den Beiträgen

Rz. 5 Stand: EL 133 – ET: 03/2023 Für abhängig Beschäftigte besteht grundsätzlich Versicherungspflicht in allen Zweigen der Sozialversicherung (> Rz 1). Der in der GRV beitragspflichtige Personenkreis wird in §§ 1ff SGB VI bestimmt. Versichert sind im Wesentlichen die beitragspflichtigen Beschäftigen; das sind die gegen Arbeitsentgelt oder zu ihrer Ausbildung Beschäftigten (v...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Jahreswechsel 2022/2023: So... / 1.2 Jahresarbeitsentgeltgrenzen der Krankenversicherung

Die Jahresarbeitsentgeltgrenzen sind ausschließlich in der Krankenversicherung bei der Feststellung der Krankenversicherungspflicht des Arbeitnehmers zu berücksichtigen. Sie werden deshalb auch als Versicherungspflichtgrenzen bezeichnet. Krankenversicherungspflichtige Arbeitnehmer sind grundsätzlich gesetzlich krankenversichert. Überschreitet das regelmäßige Jahresarbeitsent...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Jahreswechsel 2022/2023: So... / 3.1 Gesetzlich krankenversicherte Arbeitnehmer

Arbeitnehmer, die wegen Überschreitens der Jahresarbeitsentgeltgrenze krankenversicherungsfrei und in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) freiwillig versichert sind, erhalten von ihrem Arbeitgeber einen Zuschuss zu ihrem Krankenversicherungsbeitrag.[1] Dieser ist in der Höhe zu zahlen, den der Arbeitgeber bei Versicherungspflicht des Beschäftigten zu tragen hätte. Für...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Jahreswechsel 2022/2023: So... / 3.2 Privat krankenversicherte Arbeitnehmer

Privat krankenversicherte Arbeitnehmer, die wegen Überschreitens der Jahresarbeitsentgeltgrenze oder aufgrund des Ausschlusses von der Krankenversicherungspflicht für über 55-Jährige krankenversicherungsfrei oder von der Versicherungspflicht befreit sind, erhalten von ihrem Arbeitgeber einen Zuschuss zu ihrem Beitrag für die private Krankenversicherung (PKV). Allerdings muss...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Mitgliedschaft / 1.2.11 Überschreiten der Jahresarbeitsentgeltgrenze

Die Mitgliedschaft von Beschäftigten, die wegen Überschreitens der Jahresarbeitsentgeltgrenze versicherungsfrei[1] werden, erlischt zu dem vorgesehenen Zeitpunkt nur dann, wenn das Mitglied der Krankenkasse innerhalb von 2 Wochen nach dem Hinweis über die Austrittsmöglichkeit den Austritt erklärt. Wird dieser Austritt nicht fristgerecht erklärt, wird die Mitgliedschaft auch ...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Antragspflichtversicherung ... / 2.1 Versicherungsfreiheit oder Befreiung von der Versicherungspflicht

Seit dem 1.1.1996 ist die Antragspflichtversicherung für diejenigen Personen ausgeschlossen, die in jeder Beschäftigung oder Tätigkeit in der Rentenversicherung entweder versicherungsfrei oder von der Versicherungspflicht befreit sind.[1] Damit sind von der Antragspflichtversicherung z. B. ausgeschlossen: Versicherungsfreie Altersvollrentner oder Versorgungsbezieher[2], Versor...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 273 Zustän... / 2.2 Zuständigkeit für freiwillig Versicherte

Rz. 11 Eine freiwillige Versicherung ist in der knappschaftlichen Rentenversicherung seit dem 1.1.1968 grundsätzlich nicht mehr zulässig (Art. 1 § 3 Nr. 5 des Finanzänderungsgesetzes 1967 v. 21.12.1967, BGBl. I S. 1259). Abweichend von diesem Grundsatz bestimmt § 273 Abs. 2, dass die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See als Träger der knappschaftlichen Rentenvers...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB IV § 8 Geringfü... / 2.2.3.5 Überschreiten der Jahresarbeitsentgeltgrenze durch geringfügige Beschäftigung

Rz. 18 Wie zuvor bereits dargestellt wurde, sind nur mehr als eine Nebenbeschäftigung mit einer Hauptbeschäftigung für die Beurteilung der Krankenversicherungspflicht zusammenzurechnen. Wenn daher neben einer Hauptbeschäftigung mehr als eine Nebenbeschäftigung ausgeübt wird, ist das Arbeitsentgelt aus der/den weiteren Nebenbeschäftigung(en) bei der Prüfung der Krankenversich...mehr