Fachbeiträge & Kommentare zu Versicherungspflichtgrenze

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Obligatorische Anschlussver... / 2.1 Ende der Versicherungspflicht

Bei dem Personenkreis, für den eine Anschlussversicherung in Form einer freiwilligen Versicherung begründet wird, handelt es sich um die Personen, deren ursprünglich nach § 5 SGB V, einschließlich des Fortbestehens der Mitgliedschaft nach §§ 192 und 193 SGB V, bestehende Versicherungspflicht geendet hat. Das könnten u. a. Beschäftigte, Auszubildende ohne Arbeitsentgelt/Auszubi...mehr

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Nettolohnvereinbarung / 2.2 Höherverdienende Arbeitnehmer

Bei Ermittlung des regelmäßigen Jahresarbeitsentgelts zur Beurteilung der Krankenversicherungspflicht ist zu beachten, dass eine Überschreitung der Jahresarbeitsentgeltgrenze allein durch die Übernahme der Arbeitnehmeranteile zur Kranken- und Pflegeversicherung nicht zur Beendigung der Krankenversicherungspflicht führt.[1]mehr

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Regelmäßiges Arbeitsentgelt... / Zusammenfassung

Überblick Das "regelmäßige Arbeitsentgelt" ist insbesondere für den Eintritt von Versicherungsfreiheit relevant. In der gesetzlichen Krankenversicherung sind z. B. Arbeitnehmer versicherungsfrei, deren regelmäßiges Jahresarbeitsentgelt die Jahresarbeitsentgeltgrenze übersteigt. Das regelmäßige Arbeitsentgelt ist auch maßgebend bei der Beurteilung, ob eine Beschäftigung ein M...mehr

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Job-Sharing / 1 Versicherungs- und Beitragsrecht

Solange ein Arbeitsplatz im täglichen oder wöchentlichen Wechsel zwischen Arbeitnehmern aufgeteilt wird, ergeben sich keine sozialversicherungsrechtlichen Besonderheiten. Die Arbeitnehmer unterliegen in ihrer jeweiligen Beschäftigung der Sozialversicherungspflicht. Es sei denn, es liegt z. B. eine geringfügige Beschäftigung oder eine wegen Überschreiten der Jahresarbeitsentg...mehr

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Betriebsnachfolge / 3 Versicherung der Arbeitnehmer

Wenn ein Arbeitnehmer durch den Wechsel des Arbeitgebers gleichzeitig ein höheres Arbeitsentgelt erhält, welches die Jahresarbeitsentgeltgrenze übersteigt, stellt sich die Frage nach dem Ausscheiden aus der Krankenversicherungspflicht. Wenn mit dem neuen Arbeitgeber auch ein neuer Arbeitsvertrag geschlossen wird, ist der Arbeitgeberwechsel wie ein neues Beschäftigungsverhält...mehr

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Praxis-Beispiele: Jahresarb... / 16 Jahresarbeitsentgeltgrenze holt Arbeitsentgelt ein

Sachverhalt Ein Arbeitnehmer ist am 1.1.2026 54 Jahre alt und seit mehr als 25 Jahren wegen Überschreitens der Jahresarbeitsentgeltgrenze privat krankenversichert. Sein regelmäßiges Jahresarbeitsentgelt (68.200 EUR) wird am 1.1.2026 durch die Erhöhung der besonderen Jahresarbeitsentgeltgrenze (2026: 69.750 EUR) vom Grenzwert "eingeholt". Tritt für den Arbeitnehmer Kranken- un...mehr

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Praxis-Beispiele: Jahresarbeitsentgeltgrenze

1 Erstmalige Arbeitsaufnahme nach dem 31.12.2002 Sachverhalt Ein Arbeitnehmer nimmt am 1.6.2026 erstmals eine Beschäftigung auf. Gilt für den Arbeitnehmer die allgemeine oder die besondere Jahresarbeitsentgeltgrenze? Ergebnis Für den Arbeitnehmer gilt die allgemeine Jahresarbeitsentgeltgrenze, er war am Stichtag 31.12.2002 noch nicht als Arbeitnehmer beschäftigt. 2 Erstmalige Arb...mehr

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Praxis-Beispiele: Jahresarb... / 1 Erstmalige Arbeitsaufnahme nach dem 31.12.2002

Sachverhalt Ein Arbeitnehmer nimmt am 1.6.2026 erstmals eine Beschäftigung auf. Gilt für den Arbeitnehmer die allgemeine oder die besondere Jahresarbeitsentgeltgrenze? Ergebnis Für den Arbeitnehmer gilt die allgemeine Jahresarbeitsentgeltgrenze, er war am Stichtag 31.12.2002 noch nicht als Arbeitnehmer beschäftigt.mehr

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Praxis-Beispiele: Jahresarb... / 8.1 Gehaltserhöhung

Sachverhalt Eine pflichtversicherte Arbeitnehmerin erhält seit 2024 ein monatliches Gehalt i. H. v. 5.600 EUR. Ab dem 1.7.2025 erfolgt aufgrund einer Höhergruppierung eine Entgelterhöhung auf 6.200 EUR monatlich. Im Dezember 2025 wurde eine Entgelterhöhung ab 1.3.2026 auf 6.520 EUR monatlich vereinbart. Für welche Zeiträume besteht in den Jahren 2025 und 2026 Versicherungspfl...mehr

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Praxis-Beispiele: Jahresarb... / 2 Erstmalige Arbeitsaufnahme und Übergrenzer vor/am Stichtag 31.12.2002

Sachverhalt Ein Arbeitnehmer nimmt zum 1.6.2026 eine neue Beschäftigung auf. Zuvor war er vom 1.12.2002 bis 31.5.2026 bei einem anderen Arbeitgeber abhängig beschäftigt. Am gesetzlichen Stichtag 31.12.2002 hatte sein regelmäßiges Jahresarbeitsentgelt die Jahresarbeitsentgeltgrenze 2002 i. H. v. 40.500 EUR überschritten. Er ist bereits seit 2000 privat krankenversichert. Gilt ...mehr

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Praxis-Beispiele: Jahresarb... / 8.3 Schwangerschaft

Sachverhalt Eine pflichtversicherte Arbeitnehmerin erhält seit 2024 ein monatliches Gehalt i. H. v. 5.600 EUR. Zum 1.7.2025 erfolgt eine Entgelterhöhung auf 6.200 EUR monatlich. Im Dezember 2025 ist die Schwangerschaft der Arbeitnehmerin bekannt. Die Mutterschutzfrist beginnt am 1.4.2026 (mit Bezug von Mutterschaftsleistungen). Für welche Zeiträume besteht in den Jahren 2025 u...mehr

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Praxis-Beispiele: Jahresarb... / 8.2 Reduzierung der Wochenarbeitszeit

Sachverhalt Eine pflichtversicherte Arbeitnehmerin erhält seit 2024 ein monatliches Gehalt i. H. v. 5.600 EUR. Zum 1.7.2025 erfolgt eine Entgelterhöhung auf 6.200 EUR monatlich. Im Dezember 2025 wird eine Reduzierung der Arbeitszeit mit Wirkung vom 1.4.2026 an und ein monatliches Arbeitsentgelt von 3.600 EUR vereinbart. Für welche Zeiträume besteht in den Jahren 2025 und 2026 ...mehr

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Praxis-Beispiele: Jahresarb... / 8.4 Unbezahlter Urlaub

Sachverhalt Ein pflichtversicherter Arbeitnehmer erhält seit 2024 ein monatliches Gehalt i. H. v. 5.600 EUR. Zum 1.7.2025 erfolgt eine Entgelterhöhung auf 6.200 EUR monatlich. Im Dezember 2025 wird ein unbezahlter Urlaub vom 1.6. bis 31.7.2026 vereinbart. Für welche Zeiträume besteht in den Jahren 2025 und 2026 Versicherungspflicht bzw. Versicherungsfreiheit zur Krankenversich...mehr

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Praxis-Beispiele: Jahresarb... / 9 Keine unmittelbare Berücksichtigung künftiger Entgeltänderungen

Sachverhalt Das monatliche Arbeitsentgelt des Arbeitnehmers beträgt ab Beginn der Beschäftigung am 1.7.2025 5.300 EUR; zusätzlich wird eine garantierte jährliche Einmalzahlung i. H. v. 4.600 EUR geleistet. Bereits bei Beginn der Beschäftigung ist bekannt, dass ab November 2025 eine Tariferhöhung erfolgt und das monatliche Entgelt vom 1.11.2025 an bei 6.000 EUR liegt; die Einm...mehr

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Praxis-Beispiele: Jahresarb... / 14 Elternzeit

Sachverhalt Ein krankenversicherungsfreier, privat krankenversicherter Arbeitnehmer nimmt vom 1.8. bis 30.9.2026 Elternzeit. Während der gesamten Elternzeit wird eine zulässige Teilzeitbeschäftigung mit einem unter der Jahresarbeitsentgeltgrenze liegenden Jahresarbeitsentgelt bei dem Arbeitgeber, der auch die Elternzeit gewährt, durchgeführt. Von der Möglichkeit der Befreiun...mehr

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Praxis-Beispiele: Jahresarb... / 15 Arbeitszeitreduzierung, Befreiung von der Krankenversicherungspflicht

Sachverhalt Ein Arbeitnehmer ist 48 Jahre alt und bereits 10 Jahre wegen Überschreitens der Jahresarbeitsentgeltgrenze versicherungsfrei. Er verringert seine wöchentliche Arbeitszeit ab 1.2.2026 um 50 % der regelmäßigen Wochenarbeitszeit des Betriebs. Durch die Teilzeittätigkeit verringert sich das regelmäßige Jahresarbeitsentgelt, sodass die aktuelle Jahresarbeitsentgeltgre...mehr

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Praxis-Beispiele: Jahresarb... / 7 Zeitpunkt der Ermittlung

Sachverhalt Eine Arbeitnehmerin, für die die allgemeine Jahresarbeitsentgeltgrenze gilt, nimmt zum 1.3.2026 eine Beschäftigung auf. Bereits zu Beschäftigungsbeginn wurde ihr eine Entgelterhöhung zum 1.8.2026 vertraglich zugesichert. Am 4.11.2026 wird ein Verzicht auf das im Dezember 2026 zustehende Weihnachtsgeld schriftlich fixiert. Zu welchen Zeitpunkten muss die Jahresarbeit...mehr

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Praxis-Beispiele: Jahresarb... / 12 Unbezahlter Urlaub

Sachverhalt Ein wegen Überschreitens der Jahresarbeitsentgeltgrenze krankenversicherungsfreier, freiwillig versicherter Arbeitnehmer hat unbezahlten Urlaub vom 8.6. bis 29.7.2026. Nach dem unbezahlten Urlaub wird die Beschäftigung am 30.7.2026 wieder aufgenommen. Wirkt sich – ggf. in welcher Weise – der unbezahlten Urlaub auf die krankenversicherungsrechtliche Beurteilung aus...mehr

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Praxis-Beispiele: Jahresarb... / 4 Feste Bezüge und variable Entgelte

Sachverhalt Am 1.4.2026 nimmt ein Arbeitnehmer, für den die allgemeine Jahresarbeitsentgeltgrenze gilt, eine neue Beschäftigung auf. Er hat folgende Einnahmen: Monatslohn 5.700 EUR, einschließlich 150 EUR Kinderzuschlag und 50 EUR Nachtzuschlag (steuerfrei) Firmenwagen, auch zur privaten Nutzung, geldwerter Vorteil monatlich 250 EUR Vertraglich zugesichertes Weihnachtsgeld 4.000...mehr

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Praxis-Beispiele: Jahresarb... / 6 Schwankende Bezüge, vorausschauende Betrachtung

Sachverhalt Am 1.6.2026 nimmt ein Arbeitnehmer als Vertreter im Außendienst seine Beschäftigung auf. Für die krankenversicherungsrechtliche Beurteilung gilt die allgemeine Jahresarbeitsentgeltgrenze. Er hat folgende Einnahmen: Monatliches Fixum: 2.450 EUR Provision: 3.260 EUR monatlich (Vorgänger erzielte im gleichen Bezirk und vergleichbarer Produktpalette diesen Betrag über m...mehr

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Praxis-Beispiele: Jahresarb... / 3 Feste Bezüge und laufende und einmalige Einnahmen

Sachverhalt Am 1.4.2026 nimmt ein Arbeitnehmer, für den die allgemeine Jahresarbeitsentgeltgrenze gilt, eine neue Beschäftigung auf. Er hat folgende Einnahmen: Monatslohn 5.650 EUR Pauschale Überstundenvergütung 200 EUR monatlich Steuer- und beitragsfreie Nachtarbeitszuschläge 50 EUR monatlich Vertraglich zugesichertes Weihnachtsgeld 4.000 EUR jeweils im November Vertraglich zuges...mehr

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Praxis-Beispiele: Jahresarb... / 10 Rückwirkende Gehaltserhöhung

Sachverhalt Ein bisher krankenversicherungspflichtiger Arbeitnehmer erhält durch einen am 13.2.2026 abgeschlossenen Tarifvertrag eine rückwirkende Entgelterhöhung für die Zeit ab 1.12.2025. Durch die Entgelterhöhung werden die Jahresarbeitsentgeltgrenzen der Jahre 2025 und 2026 überschritten. Hat die tarifliche Entgelterhöhung – ggf. von welchem Zeitpunkt an – Einfluss auf di...mehr

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Praxis-Beispiele: Jahresarb... / 13 Unbezahlter Urlaub (Firmenzahlverfahren)

Sachverhalt Ein wegen Überschreitens der Jahresarbeitsentgeltgrenze krankenversicherungsfreier, freiwillig versicherter Arbeitnehmer hat unbezahlten Urlaub vom 1.6. bis 31.7.2026. Die Zahlung der freiwilligen Beiträge erfolgt im Firmenzahlverfahren. Nach dem unbezahlten Urlaub wird die Beschäftigung am 1.8.2026 wieder aufgenommen. Wirkt sich – ggf. in welcher Weise – der unbez...mehr

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Praxis-Beispiele: Jahresarb... / 11 Kurzarbeit

Sachverhalt Ein Arbeitnehmer ist in einem Betriebsteil beschäftigt, der ab 1.4.2026 für 6 Monate Kurzarbeit durchführt. Er hat 50 % Arbeitsausfall, sein Entgelt halbiert sich, er erhält jedoch Kurzarbeitergeld. Der Arbeitnehmer ist vor Beginn der Kurzarbeit wegen Überschreitens der Jahresarbeitsentgeltgrenze versicherungsfrei und privat versichert. Wirkt sich die durch die Kur...mehr

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Praxis-Beispiele: Jahresarb... / 5 Schwankende Bezüge, Stundenlohn

Sachverhalt Am 1.4.2026 nimmt ein Arbeitnehmer eine Beschäftigung als Mitarbeiter in der Produktion auf. Es handelt sich um die erste Beschäftigung des Arbeitnehmers im Inland. Die Arbeitszeit beträgt 38 Stunden in der Woche. Er hat folgende Einnahmen: Stundenlohn: 36,27 EUR Überstunden: 43,59 EUR je Stunde (in der Vergangenheit ca. 2 Stunden/Woche) Steuer- und beitragsfreie Nac...mehr

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Praxis-Beispiele: Jahresarb... / 8 Berücksichtigung künftiger Entgeltänderungen

8.1 Gehaltserhöhung Sachverhalt Eine pflichtversicherte Arbeitnehmerin erhält seit 2024 ein monatliches Gehalt i. H. v. 5.600 EUR. Ab dem 1.7.2025 erfolgt aufgrund einer Höhergruppierung eine Entgelterhöhung auf 6.200 EUR monatlich. Im Dezember 2025 wurde eine Entgelterhöhung ab 1.3.2026 auf 6.520 EUR monatlich vereinbart. Für welche Zeiträume besteht in den Jahren 2025 und 20...mehr

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Jahreswechseltätigkeiten, Entgeltabrechnung – die wichtigsten Inhalte im Überblick

Begriff Die relevanten Inhalte zur Prüfung der Versicherungspflicht in der Kranken- und Pflegeversicherung finden Sie auf der Themenseite Jahresarbeitsentgeltgrenze.mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Handelsvertreter / 2.2 Feststellung der Arbeitnehmereigenschaft

Handelsvertreter, die als abhängig Beschäftigte anzusehen sind, sind versicherungspflichtig in der Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung.[1] In der Krankenversicherung besteht Krankenversicherungsfreiheit, sofern das regelmäßige Jahresarbeitsentgelt des Handelsvertreters die maßgebliche Jahresarbeitsentgeltgrenze übersteigt.[2]mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Mitgliedschaft / 1.2.11 Überschreiten der Jahresarbeitsentgeltgrenze

Die Mitgliedschaft von Beschäftigten, die wegen Überschreitens der Jahresarbeitsentgeltgrenze versicherungsfrei[1] werden, erlischt zu dem vorgesehenen Zeitpunkt nur dann, wenn das Mitglied der Krankenkasse innerhalb von 2 Wochen nach dem Hinweis über die Austrittsmöglichkeit den Austritt erklärt. Wird dieser Austritt nicht fristgerecht erklärt, wird die Mitgliedschaft auch ...mehr

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Sauer, SGB IX § 66 Höhe und... / 2.1.2 Vergleich des Regelentgelts mit dem Höchstregelentgelt

Rz. 9 Der auf den Kalendertag entfallende Teil des Arbeitsentgelts bzw. Arbeitseinkommens (Regelentgelt; vgl. Rz. 8) darf das Höchstregelentgelt nicht überschreiten (§ 66 Abs. 1 Satz 1 HS 2). Als Höchstregelentgelt gilt bei allen Trägern ein Betrag bis zur geltenden kalendertäglichen Beitragsbemessungsgrenze der allgemeinen Rentenversicherung (§ 67 Abs. 4 SGB IX, § 159 SGB V...mehr

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Sommer, SGB V § 232 Beitrag... / 2.1 Beitragspflichtige Einnahmen (Abs. 1)

Rz. 3 Unständig Beschäftigte gehören zum Personenkreis des § 5 Abs. 1 Nr. 1, damit sind die §§ 226 ff. sowie § 23 a SGB IV zur Ermittlung der Höhe der beitragspflichtigen Einnahmen entsprechend anzuwenden (vgl. die Komm. dort). Der Hinweis in Abs. 1 Satz 2 ist insoweit entbehrlich und hat lediglich deklaratorische Bedeutung. Bei Beschäftigungen, die über den Wechsel eines Ka...mehr

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Sommer, SGB V § 223 Beitrag... / 2.3 Beitragsbemessungsgrenze (Abs. 3)

Rz. 15 Die beitragspflichtigen Einnahmen sind nur bis zur Beitragsbemessungsgrenze zu berücksichtigen. Nach der Legaldefinition ist die Beitragsbemessungsgrenze der Betrag von einem Dreihundertsechzigstel der Jahresarbeitsentgeltgrenze für den Kalendertag. Rz. 16 Die Jahresarbeitsentgeltgrenze war bis 31.12.2002 in § 6 Abs. 1 Nr. 1 geregelt und betrug 75 v. H. der Beitragsbem...mehr

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Sommer, SGB V § 223 Beitrag... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift ist mit Art. 1 GRG v. 20.12.1988 (BGBl. I S. 2482) mit Wirkung zum 1.1.1989 in Kraft getreten. Durch Art. 1 Nr. 9, Art. 13 Abs. 1 des Beitragssatzsicherungsgesetzes (BSSichG) v. 23.12.2002 (BGBl. I S. 4637) ist mit Wirkung zum 1.1.2003 in Abs. 3 der Verweis auf die Jahresarbeitsentgeltgrenze von § 6 Abs. 1 Nr. 1 in "§ 6 Abs. 7" geändert worden. Rz. 2 Die V...mehr

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Sommer, SGB V § 223 Beitrag... / 2.1 Beiträge für Mitgliedschaft (Abs. 1)

Rz. 3 Nach Abs. 1 ist die Beitragspflicht an die Mitgliedschaft gebunden und damit verknüpft. Unter Mitgliedschaft ist sowohl die Pflichtversicherung als auch die durch Beitritt oder Unterlassen einer Austrittserklärung (§§ 9, 188 Abs. 4) begründete freiwillige Mitgliedschaft zu verstehen. Damit wird klargestellt, dass allein die Beitragszahlung keine Mitgliedschaft, insbeso...mehr

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Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 3 Persönlicher Geltungsbereich

Rz. 9 Das Kündigungsverbot des § 17 gilt für alle Frauen in wirksam begründeten Arbeits- oder Ausbildungsverhältnissen, unabhängig vom Beschäftigungsumfang. Daher steht der Kündigungsschutz vollzeit-, teilzeit- oder auch nur geringfügig beschäftigten Frauen zu. Unerheblich ist, ob eine Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung besteht oder ob die Frau etwa wegen...mehr

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Beschäftigung / 2.1 Ende der versicherungspflichtigen Beschäftigung

Grundsätzlich endet die Versicherungspflicht der Arbeitnehmer mit dem Ende der Beschäftigung. Sie endet auch, wenn eine Voraussetzung für die Versicherungspflicht wegfällt, obwohl das Beschäftigungsverhältnis fortbesteht. Dies kann z. B. der Fall sein bei Überschreiten der Jahresarbeitsentgeltgrenze in der Kranken- und Pflegeversicherung oder dem Eintreten eines sonstigen Umst...mehr

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Arbeitszeitkonto / 3.2 Auswirkungen beim Überschreiten der Entgeltgrenze

Die vorgenommene versicherungsrechtliche Beurteilung bleibt grundsätzlich für die Vergangenheit maßgebend, wenn sich die erwartete Arbeitszeit infolge nicht sicher voraussehbarer Umstände im Laufe der Beschäftigung als unzutreffend erweist. Bedeutsam sind dann die Sachverhalte, in denen der Arbeitnehmer bereits vor Ablauf des für die versicherungsrechtliche Beurteilung maßge...mehr

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Jahresarbeitsentgeltgrenze:... / 1 Eintritt von Versicherungspflicht

Werden Versicherte der privaten Krankenversicherung (PKV), die bisher wegen Überschreitens der Jahresarbeitsentgeltgrenze versicherungsfrei waren, kranken- oder pflegeversicherungspflichtig, beginnt damit auch die Mitgliedschaft bei einer gesetzlichen Krankenkasse. Dies kann z. B. anlässlich der Erhöhung der Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) oder einer nicht nur kurzzeitigen...mehr

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Jahresarbeitsentgeltgrenze: Private Kranken-/Pflegeversicherung bei Eintritt von Versicherungspflicht

Zusammenfassung Überblick Arbeitnehmer, die wegen Überschreitens der Jahresarbeitsentgeltgrenze krankenversicherungsfrei sind, haben die Möglichkeit, eine private Krankenversicherung abzuschließen. Überschreitet das Jahresarbeitsentgelt die Jahresarbeitsentgeltgrenze nicht mehr, tritt grundsätzlich Krankenversicherungspflicht ein. Die Krankenversicherungspflicht berechtigt zu...mehr

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Jahresarbeitsentgeltgrenze:... / Zusammenfassung

Überblick Arbeitnehmer, die wegen Überschreitens der Jahresarbeitsentgeltgrenze krankenversicherungsfrei sind, haben die Möglichkeit, eine private Krankenversicherung abzuschließen. Überschreitet das Jahresarbeitsentgelt die Jahresarbeitsentgeltgrenze nicht mehr, tritt grundsätzlich Krankenversicherungspflicht ein. Die Krankenversicherungspflicht berechtigt zu einer Kündigun...mehr

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Jahresarbeitsentgeltgrenze:... / 4 Kündigung der privaten Pflegeversicherung

Versicherte der privaten Pflegeversicherung haben die Möglichkeit der vorzeitigen Kündigung des privaten Versicherungsvertrags, wenn sie z. B. anlässlich der Erhöhung der Jahresarbeitsentgeltgrenze, wegen Verminderung des Arbeitsentgelts bei Reduzierung der Arbeitszeit oder wegen Teilnahme an der Altersteilzeit krankenversicherungspflichtig und damit auch pflegeversicherungspfli...mehr

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Jahresarbeitsentgeltgrenze:... / 1.2 Befreiung von der Krankenversicherungspflicht

Beschäftigte werden unter bestimmten Voraussetzungen auf Antrag von der Versicherungspflicht in der Krankenversicherung befreit.[1] Privat krankenversicherte Beschäftigte, die durch die Erhöhung der für sie geltenden Jahresarbeitsentgeltgrenze, durch Aufnahme einer Teilzeitbeschäftigung anlässlich der Elternzeit, durch Reduzierung der Arbeitszeit oder wegen des Übergangs in die ...mehr

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Jahresarbeitsentgeltgrenze:... / Sozialversicherung

1 Eintritt von Versicherungspflicht Werden Versicherte der privaten Krankenversicherung (PKV), die bisher wegen Überschreitens der Jahresarbeitsentgeltgrenze versicherungsfrei waren, kranken- oder pflegeversicherungspflichtig, beginnt damit auch die Mitgliedschaft bei einer gesetzlichen Krankenkasse. Dies kann z. B. anlässlich der Erhöhung der Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG...mehr

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Jahresarbeitsentgeltgrenze:... / 1.1 Vorzeitige Kündigung des privaten Krankenversicherungsvertrags

Versicherte können ihren privaten Krankenversicherungsvertrag binnen 3 Monaten nach Eintritt der Versicherungspflicht rückwirkend zum Eintritt der Versicherungspflicht kündigen. Die Kündigung ist allerdings nur wirksam, wenn der Versicherte den Eintritt der Versicherungspflicht innerhalb von 2 Monaten nachweist, nachdem das private Krankenversicherungsunternehmen ihn hierzu ...mehr

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Jahresarbeitsentgeltgrenze:... / 2 Familienangehörige

Rechtliche Grundlage für die Kündigung des privaten Krankenversicherungsvertrags ist § 205 Abs. 2 Satz 5 VVG. Eine Kündigung des privaten Krankenversicherungsvertrags ist auch für die Familienangehörigen eines privat krankenversicherten Beschäftigten möglich. Voraussetzung ist, dass dieser aus den oben genannten Gründen[1] krankenversicherungspflichtig wird und der Familiena...mehr

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Jahresarbeitsentgeltgrenze:... / 3 Erneuter Abschluss eines privaten Krankenversicherungsvertrags

Eine Mitgliedschaft bei einer gesetzlichen Krankenkasse kommt nicht zustande, wenn sich im Einzelfall nachträglich herausstellt, dass die Voraussetzungen für die vorrangige Versicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) doch nicht erfüllt sind. In solchen Fällen ist es sinnvoll, bei dem privaten Krankenversicherungsunternehmen die Fortsetzung der gekündigten Vers...mehr

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Freiwillige Krankenversiche... / Zusammenfassung

Überblick Dieser Beitrag befasst sich nicht mit Arbeitnehmern, die aufgrund der Höhe ihres Entgelts versicherungsfrei werden oder mit Arbeitnehmern, die wegen Erhöhung der Jahresarbeitsentgeltgrenze versicherungspflichtig werden. Hier geht es ausschließlich um Arbeitnehmer, die bereits freiwillig versichert sind und ihre Krankenversicherung wechseln möchten. Was ist hier zu ...mehr

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Sommer, SGB V § 14 Teilkost... / 2.1 Personenkreis

Rz. 2 Die Regelung des Abs. 1 bezieht sich ausschließlich auf die einer Dienstordnung nach § 351 RVO unterstellten Angestellten der Krankenkassen und der Krankenkassenverbände (DO-Angestellte), auf Beamte, die bei Betriebskrankenkassen oder in der knappschaftlichen Krankenversicherung tätig sind, sowie auf die bei den Verbänden der Betriebskrankenkassen beschäftigten DO-Ange...mehr

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Sommer, SGB V § 17 Leistung... / 2.1.1 Leistungen an Beschäftigte (Abs. 1 Satz 1)

Rz. 9 Voraussetzung für einen Anspruch nach Abs. 1 Satz 1 ist die Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung trotz einer Beschäftigung im Ausland. Die Voraussetzungen für das Bestehen einer Versicherung bei einer Beschäftigung im Ausland sind in § 4 SGB IV geregelt (vgl. Rz. 11). Es muss sich aber nicht um eine Pflichtversicherung handeln, sondern auch das Besteh...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Jahresarbeitsentgeltgrenze

Rz. 1 Stand: EL 144 – ET: 11/2025 Anhand der Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) bestimmt sich, ob Arbeiter und Angestellte in der GKV pflichtversichert sind (> Krankenversicherung Rz 1). Die JAEG wurde im Jahr 2003 auf 45 900 EUR festgesetzt. Gleichzeitig wurde bestimmt, dass sie jeweils zum 01.01. eines Kalenderjahres in dem Umfang angehoben wird, in dem die Bruttoarbeitslöhn...mehr