Fachbeiträge & Kommentare zu Verdeckte Gewinnausschüttung

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Umsatztantieme und Pensionszusage für Gesellschafter-Geschäftsführer

Leitsatz Eine unbegrenzte Umsatztantieme zugunsten eines nicht beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführers führt zu einer verdeckten Gewinnausschüttung. Gleiches gilt für eine Pensionszusage, soweit sie auf Basis des als verdeckte Gewinnausschüttung (vGA) qualifizierten Tantiemebetrags berechnet wird. Sachverhalt Strittig ist u.a. die Angemessenheit der Gesamtbezüge, der U...mehr

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Angemessenheit von Darlehenszinsen

Leitsatz Eine geringfügig überschrittene Bandbreite der üblichen Zinssätze führt zu keiner verdeckten Gewinnausschüttung (vGA). Auch ist keine Teilung der Zinsspanne zwischen Gesellschaft und Gesellschafter erforderlich. Sachverhalt Eine GmbH erhielt von ihren Gesellschaftern jeweils Darlehen gewährt, die mit 10-12 % zu verzinsen waren. Diese Zinssätze waren der Betriebsprüfu...mehr

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vGA bei vertragswidriger privater Pkw-Nutzung durch den Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH

Leitsatz Eine vertragswidrige private Pkw-Nutzung durch den Gesellschafter-Geschäftsführer einer Kapitalgesellschaft stellt in Höhe der Vorteilsgewährung eine vGA dar. Der Vorteil ist nicht gem. § 6 Abs. 1 Nr. 4 S. 2 EStG mit 1 % des Listenpreises, sondern nach Fremdvergleichsmaßstäben mit dem gemeinen Wert der Nutzungsüberlassung zuzüglich angemessenen Gewinnaufschlags zu b...mehr

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Abfindung an Gesellschafter-Geschäftsführer als verdeckte Kaufpreiszahlung und verdeckte Gewinnausschüttung

Leitsatz Scheidet ein Gesellschafter-Geschäftsführer aus einer GmbH aus, überträgt seine Anteile zum Nennwert auf den Mitgesellschafter und erhält für die Aufgabe der Geschäftsführertätigkeit eine Abfindung, so führt der überhöhte Teil der Abfindung zu einer verdeckten Gewinnausschüttung. Ein Gestaltungsmissbrauch liegt vor, wenn einerseits die Anteile trotz eines damit verb...mehr

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Angemessenheit der Geschäftsführerbezüge bei Beschäftigung mehrerer Geschäftsführer

Leitsatz Die Angemessenheit der Bezüge von Geschäftsführern kann beim externen Betriebsvergleich anhand der sog. Karlsruher Tabelle geprüft werden. Beschäftigt die GmbH zwei Geschäftsführer, so sind die Tabellenwerte zu verdoppeln und wegen der Aufgabenteilung der Geschäftsführer um einen Abschlag von 25 % zu kürzen. Die Gesamtbezüge beider Geschäftsführer sind dem so ermitt...mehr

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Unentgeltliche Abtretung von Darlehensforderungen eines beherrschenden GmbH-Gesellschafters an seine minderjährigen Kinder

Leitsatz Auf die unentgeltliche Abtretung der einem beherrschenden Gesellschafter gegen die GmbH zustehenden Darlehensforderungen an seine minderjährigen, ebenfalls an der GmbH beteiligten Kinder, ist die zur darlehensweisen Rückgewähr zuvor vom beherrschenden Gesellschafter einer Personengesellschaft seinen Kindern geschenkter Geldbeträge ergangene Rechtsprechung nicht über...mehr

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Übernahme dauerdefizitärer Tätigkeiten durch Eigengesellschaft einer juristischen Person öffentlichen Rechts

Kommentar Die Übernahme einer dauerdefizitären Tätigkeit durch eine Eigengesellschaft einer juristischen Person öffentlichen Rechts führt zu einer verdeckte Gewinnausschüttung, wenn kein schuldrechtlicher Verlustausgleich vereinbart wird, so der BFH in seinem Urteil vom 22.08.2007 (I R 32/06). Für die Beurteilung der Zusammenfassung von Tätigkeiten einer Eigengesellschaft od...mehr

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Begrenzung von Geschäftsführergehältern bei zu erwartenden Gewinnsteigerungen

Leitsatz Die Angemessenheit von Geschäftsführergehältern von GmbH kann anhand von Gehaltsstudien beurteilt werden. Zu erwartende massive Gewinnsteigerungen gebieten ebenso eine Begrenzung der Gehälter wie Tantiemen, die 25 % der Gesamtausstattung überschreiten. Sachverhalt Strittig ist die Angemessenheit der Bezüge des alleinigen Gesellschafter-Geschäftsführers einer im Techn...mehr

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Mindestdauer des Gewinnabführungsvertrags zur Begründung einer gewerbesteuerlichen Organschaft

Leitsatz Bei der Prüfung, ob ein Gewinnabführungsvertrag auf mindestens fünf Jahre abgeschlossen ist, ist der Vertrag nach objektiven Gesichtspunkten auszulegen. Die Entstehungsgeschichte und die Vorstellungen der am Vertragsschluss beteiligten Personen können bei der Vertragsauslegung nicht berücksichtigt werden. Normenkette § 14 Abs. 1 Nr. 3, § 17 KStG 1999 Sachverhalt Eine ...mehr

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Freigebige Zuwendungen durch vGA an einem Gesellschafter nahe stehende Personen?

Leitsatz Zahlt eine GmbH auf Veranlassung eines Gesellschafters einer diesem nahe stehenden Person überhöhte Vergütungen, liegt regelmäßig keine freigebige Zuwendung des Gesellschafters an die nahe stehende Person gem. § 7 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG vor. Eine gemischte freigebige Zuwendung kann jedoch im Verhältnis der GmbH zur nahe stehenden Person gegeben sein. Normenkette § 7 Abs...mehr

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Öffentliche Toilettenanlage als gewillkürtes Betriebsvermögen eines Marktbetriebs

Leitsatz Eine öffentliche Toilettenanlage kann einem von einer Stadt als Betrieb gewerblicher Art unterhaltenen Marktbetrieb nicht als gewillkürtes Betriebsvermögen zugeordnet werden. Die hiermit zusammenhängenden Aufwendungen können bei der Gewinnermittlung des Marktbetriebs nicht als Betriebsausgaben abgezogen werden. Normenkette § 4 Abs. 1 und 5 KStG Sachverhalt Die Beteili...mehr

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Entgelte eines Betriebs gewerblicher Art für die Überlassung von Hoheitsvermögen im Rahmen des Dualen Systems

Leitsatz Die von einem Betrieb gewerblicher Art für die Nutzung öffentlicher Flächen an seine Trägerkörperschaft entrichteten Sondernutzungsentgelte mindern den Gewinn des Betriebs gewerblicher Art (Änderung der Rechtsprechung). Normenkette § 1 Abs. 1 Nr. 6, § 4 Abs. 1, § 4 Abs. 5, § 8 Abs. 3 Satz 2 KStG Sachverhalt Eine Stadt hatte sich gegenüber einer von mehreren Entsorgung...mehr

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Privatnutzung eines betrieblichen Pkw durch Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH

Leitsatz Die Privatnutzung eines Pkw der GmbH durch deren Gesellschafter-Geschäftsführer führt auch bei fehlender vertraglicher Regelung nicht zu einer verdeckten Gewinnausschüttung, sondern zu steuerpflichtigem Arbeitslohn des Gesellschafter-Geschäftsführers. Sachverhalt Der alleinige Gesellschafter-Geschäftsführer einer Unternehmensberatungs-GmbH erklärte dem Finanzamt, den...mehr

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Verdeckte Gewinnausschüttung infolge zeitlich unbegrenzter Umsatztantieme

Leitsatz Dem Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH darf nur in Ausnahmefällen eine Umsatztantieme zugesagt werden. Diese muss vertraglich fixiert und zeitlich sowie betragsmäßig begrenzt werden. Eine Begrenzung durch von dritter Seite bestimmte Faktoren reicht nicht aus. Genügt die Umsatztantieme dem nicht, führt sie auch dann zu einer verdeckten Gewinnausschüttung, wenn...mehr

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Steuerliche Organschaft trotz Verzicht auf Verzinsung des Anspruchs auf Verlustübernahme

Kommentar Der BGH hat mit Urteil vom 14.02.2007 (II ZR 361/02)bestätigt, dass der Anspruch auf Ausgleich eines Jahresfehlbetrages (§ 302 AktG) ab dem Bilanzstichtag der beherrschten Gesellschaft zu verzinsen ist. Das BMF führt nun aus, dass weder ein unzulässiger Verzicht auf die Verzinsung noch eine unzutreffende Verzinsung Auswirkung auf die steuerliche Anerkennung einer Or...mehr

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vGA: Einbeziehung von Jahresfehlbeträgen in die Bemessungsgrundlage der Gewinntantieme eines Gesellschafter-Geschäftsführers

Leitsatz 1. Verspricht eine Kapitalgesellschaft ihrem Gesellschafter-Geschäftsführer eine Gewinntantieme, die an den in der Handelsbilanz ausgewiesenen Jahresüberschuss anknüpft, so ist dies im Allgemeinen steuerlich nur anzuerkennen, wenn unter der (Mit-)Verantwortung des Gesellschafter-Geschäftsführers angefallene oder noch anfallende Jahresfehlbeträge laut Handelsbilanz e...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG Abkürzungsverzeichnis

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Keine außerbetriebliche Sphäre einer Kapitalgesellschaft – vGA und Vorteilsausgleich bei strukturell dauerdefizitärem kommunalem Eigenbetrieb im Organkreis

Leitsatz 1. Die Begründung einer Organschaft zwischen verschiedenen kommunalen Eigenbetrieben in der Rechtsform einer GmbH als Organgesellschaften und einer kommunalen Holding-GmbH als Organträgerin ist grundsätzlich nicht als missbräuchliche Gestaltung i.S.v. § 42 Abs. 1 AO anzusehen (Anschluss an das Senatsurteil vom 14.07.2004, I R 9/03, BFH-PR 2005, 18). 2. Der Senat hält...mehr

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Darlehen unter Schwesterkapitalgesellschaften keine verdeckte Gewinnausschüttung

Leitsatz Ein Darlehen unter Schwesterkapitalgesellschaften kann auch ohne fremdübliche Sicherheit und trotz nichtiger Zinseszinsregelung steuerlich anzuerkennen sein. Sachverhalt Die T hatte bisher einen Einzelhandel mit jährlichen Verlusten betrieben. In 1991 gründete sie die H-GmbH, die den Handel mit weiteren Verlusten fortführte. Daneben war T noch mit 95 % an der X-GmbH ...mehr

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Widerstreitende Steuerfestsetzung: Auflösung einer im Gesellschaftsverhältnis wurzelnden Pensionsrückstellung wegen Wegfalls der Verpflichtung – Keine Kürzung um bislang nicht erfasste vGA

Leitsatz 1. Bei Erlass eines Änderungsbescheids nach § 174 Abs. 4 AO ist das FA nicht an die im vorausgehenden Änderungsbescheid vertretene Rechtsauffassung gebunden. 2. Die Zuführungen zu der Rückstellung für die Verbindlichkeit aus einer betrieblichen Versorgungszusage, die den Vorgaben des § 6a EStG entspricht, aus steuerlichen Gründen aber als vGA zu behandeln ist, sind a...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 8a ... / 2.7.1.1 Umqualifizierung in eine verdeckte Gewinnausschüttung

Rz. 97 Als Rechtsfolge bestimmt Abs. 1 S. 1, dass die Vergütungen für das Fremdkapital bei Vorliegen der Voraussetzungen als verdeckte Gewinnausschüttungen gelten (bis Vz 2003) bzw. verdeckte Gewinnausschüttungen sind (ab Vz 2004). Das bedeutet, dass diese Vergütungen das Einkommen nach § 8 Abs. 3 nicht mindern dürfen, sondern bei der Einkommensermittlung (außerbilanziell) h...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 8a ... / 2.7.2.2 Darlehensvergabe durch den unmittelbar beteiligten Anteilseigner

Rz. 105 § 8a bringt im Verhältnis zwischen Anteilseigner und Kapitalgesellschaft nicht unbedingt eine steuerliche Mehrbelastung, verglichen mit der Anerkennung der Vergütungen als Zinsen, wenn der Gesellschafter eine inländische Körperschaft ist. Die Vorschrift bewirkt aber eine Verschiebung der Steuerbelastung von dem Anteilseigner auf die Kapitalgesellschaft. Beispiel Die A...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 8a ... / 2.7.2.3 Darlehensvergabe durch den mittelbar beteiligten Anteilseigner

Rz. 113 Unklar sind die Rechtsfolgen, wenn nicht der unmittelbar beteiligte Anteilseigner das Darlehen gibt. Die dabei aufgeworfenen Rechtsfragen treten in gleicher Weise bei der Darlehensvergabe durch einen mittelbar beteiligten Anteilseigner, eine nahe stehende Person (vgl. Rz. 118) und einen rückgriffsberechtigten Dritten (vgl. Rz. 121) auf. Praxis-Beispiel Es besteht ein ...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 8a ... / 1.2 Systematische Stellung

Rz. 5 § 8a knüpft an die Regelung des § 8 Abs. 3, und dabei insbesondere an die Regelung über verdeckte Gewinnausschüttungen an. Die Vorschrift dient damit, ebenso wie § 8 Abs. 3, der Ermittlung des Einkommens. Bestimmte Vergütungen für Gesellschafter-Fremdkapital werden als verdeckte Gewinnausschüttungen eingeordnet; sie sind damit bei der Einkommensermittlung nicht abzugsf...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 8a ... / 2.7.2.5.1 Die gesetzliche Regelung

Rz. 121 Entsprechende Grundsätze gelten, wenn § 8a anwendbar ist, weil das Darlehen von einem rückgriffsberechtigten Dritten gegeben worden ist. Bei dem Dritten treten schon deshalb keine Rechtswirkungen ein, weil er nicht beteiligt ist, eine Umqualifizierung in eine verdeckte Gewinnausschüttung bei ihm also nicht in Betracht kommt. Praxis-Beispiel Die Obergesellschaft ist zu...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 8a ... / 2.7.2.1 Systematik

Rz. 101 Während sich die Rechtsfolgen auf der Ebene der Kapitalgesellschaft, die die Vergütungen zahlt, aus dem Gesetz ergeben und damit mit einiger Sicherheit feststellbar sind, ist dies für die Rechtsfolgen auf der Ebene der Gesellschafter, der nahe stehenden Personen und der Dritten, die auf einen Gesellschafter oder eine nahe stehende Person zurückgreifen können, anders....mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 8a ... / 2.1.1.1 Die darlehensnehmende Kapitalgesellschaft

Rz. 31 Empfänger des Fremdkapitals und damit Leistender der Vergütungen muss eine Kapitalgesellschaft sein. Es kann sich auch um eine Vorgesellschaft handeln, wenn diese später in das Handelsregister eingetragen wird und daher mit der später entstehenden Kapitalgesellschaft identisch ist[1]. Die Verwendung des Ausdrucks "Kapitalgesellschaft" lässt Zweifel offen, ob hierunter ...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 8a ... / 6.2 Rechtslage ab Vz 2004

Rz. 184 Ab Vz 2004 ist die Anwendbarkeit des § 8a für Personengesellschaften durch das Gesetz v. 22.12.2003[1] erweitert worden (zum In-Kraft-Treten vgl. Rz. 17). Abs. 5 hatte bis Vz 2003 darauf abgestellt, dass der Anteilseigner eine Kapitalgesellschaft über eine Personengesellschaft finanzierte. Die Regelung sollte eine Umgehung des Gesetzes verhindern, indem der Zwischens...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 8a ... / 2.5 Ausdehnung auf nahe stehende Personen

Rz. 75 Die Umqualifizierung von Vergütungen tritt nicht nur dann ein, wenn das Fremdkapital von einem Anteilseigner gegeben wurde, sondern auch dann, wenn das Fremdkapital von einer dem Anteilseigner nahe stehenden Person stammt. Die nahe stehende Person, die nicht selbst Anteilseigner ist, wird als Teil des Anteilseigners behandelt. Ihr steht daher kein eigener "safe haven"...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 8a ... / 2.7.2.4 Darlehensvergabe durch eine nahe stehende Person

Rz. 118 Die Ausführungen in den Rz. 113ff. sind auch für die Abwicklung im Dreiecksverhältnis zugrunde zu legen, wenn also das Darlehen nicht von einem unmittelbar oder mittelbar beteiligten Gesellschafter gegeben wurde, sondern von einer "in der Seitenlinie" stehenden Gesellschaft. Beispiel Die Obergesellschaft ist an der X- und der Y-GmbH zu je 100 % beteiligt. Die Y-GmbH g...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 8a ... / 1.1 Zweck der Vorschrift

Rz. 1 Die Vorschrift knüpft an § 8 Abs. 3 an, der grundlegend zwischen Einkommenserzielung und Einkommensverwendung im Körperschaftsteuerrecht unterscheidet. Faktoren, die zum Bereich der Einkommenserzielung gehören, beeinflussen das Einkommen positiv oder negativ und verändern daher die Steuerlast. Dagegen darf die Einkommensverwendung das Einkommen, und damit letztlich die...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 8a ... / 9 Gesellschafter-Fremdfinanzierung bei Zwischengesellschaften

Rz. 205 Die Regelung über Gesellschafter-Fremdfinanzierung in § 8a kann verschiedene Folgen für die Besteuerung von Zwischengesellschaften nach den §§ 7ff. AStG haben. Eine ausländische Finanzierungsgesellschaft als Zwischengesellschaft hat nach § 8 Abs. 1 Nr. 7 AStG passive Einkünfte, wenn sie das Kapital bei dem inländischen Gesellschafter oder einer ihm nahe stehenden Pers...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 8a ... / 2.3.2.1 Mögliche Kreditaufnahme bei Dritten

Rz. 62 Die Umqualifizierung tritt nicht ein, wenn die Kapitalgesellschaft das Fremdkapital bei sonst gleichen Umständen auch von einem fremden Dritten hätte erhalten können. Die Kapitalgesellschaft soll durch § 8a nicht gezwungen werden, Fremdkapital von Dritten aufzunehmen, weil die "safe-haven"-Grenze bereits erreicht ist. Würde auch ein fremder Dritter das Fremdkapital ge...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 8a ... / 2.6.2 Einschränkung durch die Finanzverwaltung

Rz. 94 Die Einbeziehung aller "Rückgriffsfälle" weitet den Regelungsbereich der Vorschrift so sehr aus, dass die Finanzierung insbesondere von mittelständischen Kapitalgesellschaften unangemessen eingeschränkt wird. Die Finanzverwaltung hat daher den Anwendungsbereich dieser Regelung reduziert[1]. Die wesentliche Einschränkung der gesetzlichen Regelung ist im BMF-Schreiben v....mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 8a ... / 2.7.2.5.2 Einschränkung durch die Finanzverwaltung

Rz. 125b Die in Rz. 121ff. dargelegte Konzeption des Gesetzes wirft wegen der konstruktiven Schwierigkeiten (Geldfluss an einen Dritten als verdeckte Gewinnausschüttung) erhebliche Probleme auf. Die Finanzverwaltung hat diese Regelung daher eingeschränkt[1]. Danach werden insbesondere "back-to-back-Finanzierungen" erfasst (vgl. Rz. 94). Diese Einschränkung hat erhebliche Ausw...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 8a ... / 7 Sonderregelung für Anteilsübertragungen im Konzern (Abs. 6)

Rz. 194 Abs. 6 enthält eine Sonderregelung, die steuerliche Gestaltungen im Zusammenhang mit Anteilsübertragungen im Konzern verhindern soll. Die Gesetzesbegründung [1] ist falsch, sie trifft jedenfalls nicht die Regelung. Nach der Gesetzesbegründung soll die Vorschrift verhindern, dass zur Verbesserung des (buchmäßigen) Eigenkapitals nach § 8a Abs. 2 steuerfreie Anteilsverkä...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 8a ... / 2.1.2 Vergütungen für Fremdkapital

Rz. 42 Es muss sich um Vergütungen für "Kapital" handeln; andere Vergütungen als solche für (Fremd-)Kapital werden nicht umqualifiziert. Nicht erfasst werden damit insbesondere Miet- und Pachtvergütungen, Vergütungen für Sach- und Wertpapierdarlehen[1] sowie Lizenzzahlungen und Leasingvergütungen. Für Leasingvergütungen gilt dies auch dann, wenn der Leasinggegenstand dem Lea...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 8a ... / 2.7.1.2 Freigrenze (ab Vz 2004)

Rz. 99 Ab Vz 2004 enthält der Tatbestand eine Kleinbetragsregelung. Trotz Vorliegens der Tatbestandsvoraussetzungen des § 8a erfolgt keine Umqualifizierung der Vergütungen, soweit die Vergütungen nicht mehr als 250.000 EUR betragen. Hierbei handelt es sich um eine Freigrenze, nicht um einen Freibetrag. Auch eine nur geringfügige Überschreitung der Freigrenze führt zur Umqual...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 8a ... / 1.6 Rechtswirksamkeit

Rz. 19 Die Diskussion um die Gesellschafter-Fremdfinanzierung hat auch die Frage der Rechtsgültigkeit einer Umqualifizierung von Vergütungen für Fremdkapital aufgeworfen. Bedenken wurden insbesondere unter dem Gesichtspunkt des Verstoßes gegen Art. 3 GG und gegen die DBA erhoben[1]. Rz. 20 Das Gebot der Gleichbehandlung des Art. 3 GG fordert, dass Personen, die sich in einer ...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 8a ... / 2.2 Tatbestand der erfolgsabhängigen Vergütungen

Rz. 49 Abs. 1 enthält in Nr. 1 und Nr. 2 unterschiedliche Regelungen für erfolgsabhängige und nicht erfolgsabhängige Vergütungen. Dabei wird der steuerwirksame Abzug einer erfolgsabhängigen Vergütung durch § 8a schlechthin ausgeschlossen, während eine nicht erfolgsabhängige Vergütung in bestimmtem Umfang steuerlich abzugsfähig bleibt. Der Grund für diese Unterscheidung liegt...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 8a ... / 5 Sonderregelung für Holdinggesellschaften (Abs. 4)

Rz. 168 Abs. 4 enthält eine Sonderregelung für die Gesellschafter-Fremdfinanzierung von Holdinggesellschaften. Zweck dieser Gesellschaften ist das Halten und Finanzieren von Beteiligungen. Um die Finanzierung von Holdinggesellschaften durch Gesellschafter-Fremdkapital nicht unnötig zu erschweren und die Attraktivität der Bundesrepublik als Standort für internationale Holding...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 8a ... / 2.3.1 Allgemeiner Tatbestand

Rz. 54 Abs. 1 Nr. 2 regelt die Voraussetzungen für die Umqualifizierung von Vergütungen für nicht erfolgsabhängige Gesellschafter-Fremdfinanzierungen. Diese Vergütungen werden in bestimmtem Umfang steuerlich als Betriebsausgaben anerkannt. Anders als erfolgsabhängige Vergütungen werden sie also nicht schlechthin als verdeckte Gewinnausschüttung qualifiziert. Der Grund für di...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 8a ... / 1.7 Rechtspolitische Bedeutung der Vorschrift

Rz. 28 Rechtspolitisch ist § 8a sehr problematisch. An sich spricht die Vorschrift einen Problemkreis an, der regelungsbedürftig ist, weil er eine Lücke in der Angemessenheitsprüfung der Beziehungen zwischen Gesellschaft und Gesellschafter schließt (vgl. Rz. 2). Da mit Hilfe der Gesellschafter-Fremdfinanzierung bedeutsame Verlagerungen von Besteuerungspotenzial möglich sind,...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 8a ... / 2.6.1 Die gesetzliche Regelung

Rz. 86 Der Anwendungsbereich des § 8a wird durch Abs. 1 S. 2 nicht nur auf dem Anteilseigner nahe stehende Personen ausgedehnt, sondern in der zweiten Alternative auch auf einen Dritten, der weder dem Anteilseigner noch der Kapitalgesellschaft selbst nahe steht, wenn der Dritte für das Fremdkapital, das er der Kapitalgesellschaft zur Verfügung gestellt hat, auf den Anteilsei...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 8a ... / 3 Definition "anteiliges Eigenkapital" (Abs. 2)

Rz. 127 Der "safe haven" des Abs. 1 S. 1 Nr. 2 knüpft an das "anteilige Eigenkapital" an. Nicht erfolgsabhängige Vergütungen für Gesellschafter-Fremdkapital sind nur dann und nur insoweit als verdeckte Gewinnausschüttungen zu behandeln, als das Gesellschafter-Fremdkapital das 1,5-fache des dem Anteilseigner zuzurechnenden anteiligen Eigenkapitals übersteigt. Das gilt für den...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 8a ... / 2.1 Allgemeine Voraussetzungen

Rz. 30 Abs. 1 S. 1 enthält in den Satzteilen vor Nr. 1 einige allgemeine Voraussetzungen, die vorliegen müssen, damit Vergütungen für Gesellschafter-Fremdkapital als verdeckte Gewinnausschüttungen behandelt werden können. Es handelt sich um die Definition des persönliche Anwendungsbereichs der Vorschrift, nämlich die Kapitalgesellschaft und den Anteilseigner, sowie die allge...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 8a ... / 2.6.3 Zeitbezug der Ausdehnung auf Dritte

Rz. 95 Lückenhaft ist das Gesetz hinsichtlich der Frage, für welchen Zeitraum die Rückgriffsmöglichkeit bestehen muss. Insoweit ist davon auszugehen, dass die Vergütungen nur für denjenigen Zeitraum umzuqualifizieren sind, für den die Rückgriffsmöglichkeit besteht. Endet die Rückgriffsmöglichkeit (weil z. B. das Guthaben abgezogen wird), besteht für eine Umqualifizierung kei...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 8a ... / 4.4 Beherrschender Einfluss ohne wesentliche Beteiligung

Rz. 165 Hält der Fremdkapitalgeber keine wesentliche Beteiligung an der Kapitalgesellschaft, steht er für die Anwendung des § 8a einem wesentlichen Beteiligten gleich, wenn er beherrschenden Einfluss auf die Kapitalgesellschaft ausübt. Der Fremdkapitalgeber muss aber immer Anteilsinhaber sein[1]; hält er unmittelbar oder mittelbar keine Anteile an der Kapitalgesellschaft, is...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 8a ... / 3.1.1 Begriff des Eigenkapitals

Rz. 128 Das anteilige Eigenkapital ist für den "Anteilseigner" zu ermitteln. Wird, wie hier (vgl. Rz. 38), unter "Anteilseigner" auch der mittelbar beteiligte Anteilseigner verstanden, ist das dem Anteilseigner zustehende "anteilige Eigenkapital" durch "Durchrechnen" der Beteiligungskette zu bestimmen. Die Finanzverwaltung sieht jedoch als Anteilseigner nur den unmittelbar b...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 8a ... / 4.1 Grundlagen

Rz. 155 Umqualifiziert nach Abs. 1 werden nur Vergütungen für Fremdkapital, das ein Anteilsinhaber zur Verfügung stellt, der eine "wesentliche Beteiligung" hält[1]. Den Begriff der "wesentlichen Beteiligung" des Anteilsinhabers definiert Abs. 3. Diese Definition gilt nur für den Anteilsinhaber selbst; für die "nahe stehende Person", für die der Begriff der wesentlichen Betei...mehr