Fachbeiträge & Kommentare zu Verdeckte Gewinnausschüttung

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3.3.1 Allgemeines

Tz. 228 Stand: EL 75 – ET: 08/2012 Nach § 8a Abs 1 S 2 Alt 2 KStG idF des StandOG bzw idF des sog Korb II-Gesetzes; § 8a Abs 1 S 3 Alt 2 KStG idF des UntStFG, der ebenfalls Umgehungen des Grundtatbestands vermeiden soll, kann auch eine stliche Umqualifizierung von FK-Vergütungen erfolgen, wenn die Kap-Ges das FK von einem Dritten erhalten hat, der auf den AE oder auf eine die...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.2.1.4 Kurzfristig überlassenes Kapital

Tz. 95 Stand: EL 55 – ET: 10/2005 Während die amtl Ges-Begr (s BR-Drs 12/5016, 91) und das Schrifttum (s zB Kröner in Ernst & Young, § 8a KStG Rn 72) kurzfristig überlassenes FK generell aus dem FK-Begriff des § 8a KStG idF des StandOG bzw idF des StSenkG ausnehmen, definiert das Schr des BMF v 15.12.1994, BStBl I 1995, 25, 176, Tz 47, kurzfristig überlassenes (Fremd-)Kap aus...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.2.6.9.3 "... bei sonst gleichen Umständen ..."

Tz. 189 Stand: EL 55 – ET: 10/2005 Nach Verw-Auff (s Schr des BMF v 15.12.1994, BStBl I 1995, 25, 176 Rn 60) sind bei der Beurteilung der "sonst gleichen Umstände" die konkreten Vertragsbedingungen und die sonstigen Verhältnisse des Einzelfalls (Höhe der Vergütung, Höhe des eigenen Vermögens der Kap-Ges, die Sicherheit der Kap-Anlage – eigene Sicherungsmittel, Geschäftsumfang...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.2.2.1 Allgemeines

Tz. 116 Stand: EL 55 – ET: 10/2005 § 8a KStG enthält auch für den Begriff der Vergütungen keine Legaldefinition. Die Auslegung des Begriffs muss uE einheitlich für § 8a KStG idF des StandOG, idF des StSenkG und idF des sog Korb II-Gesetzes erfolgen. Die Tz 51 des Schr des BMF v 15.12.1994 (BStBl I 1995, 25, 176) bezeichnet als Vergütung iSd § 8a KStG "Gegenleistungen aller Ar...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.2.4.2 Unbeschränkte Steuerpflicht der Kapitalgesellschaft (§ 8a Abs 1 KStG idF des StandOG bzw idF des StSenkG)

Tz. 133 Stand: EL 55 – ET: 10/2005 Voraussetzung für die Einbeziehung der Kap-Ges in die Regelung des § 8a KStG aF ist deren unbeschr KSt-Pflicht. Daraus folgt, dass beschr stpfl Kö, die weder ihren Sitz noch ihre Geschäftsleitung im Inl haben, von den Rechtsfolgen des § 8a KStG aF ausgenommen sind. Das gilt - vorbehaltlich des § 8a Abs 5 Nr 1 KStG aF (hierzu s Tz 452 ff) au...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.2.1.1 Allgemeines

Tz. 91 Stand: EL 55 – ET: 10/2005 Anders als beim EK enthält § 8a Abs 1 S 1 KStG, obwohl der Begriff des FK für seine Anwendung zentrale Bedeutung hat, keine Legaldefinition. Dieser Begriff entstammt der Betriebswirtschaftslehre. Die Auslegung des Begriffs muss uE einheitlich für § 8a KStG idF des StandOG, idF des StSenkG und idF des sog Korb II-Gesetzes erfolgen. Nach Tz 44 d...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.2.1.3 Bewertung des Fremdkapitals

Tz. 94 Stand: EL 55 – ET: 10/2005 Die Anwendung des § 8a KStG erfordert eine Bewertung des FK aus der Sicht der Kap-Ges. Diese wirkt sich uU mittelbar auf die Höhe der stlich anzuerkennenden Vergütungen aus. Im Regelfall ist die Bewertung unproblematisch; es ist der Rückzahlungsbetrag anzusetzen. Janssen (DB 1997, 1589, 1592) spricht sich für ein Anlehnen an die monatlichen U...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 1... / 1.3 Kosten bei geringfügigem Unterliegen (Abs. 1 S. 3)

Rz. 5 Ist ein Beteiligter nur zu einem geringen Teil unterlegen, so kann das Gericht von einer Kostenaufteilung absehen und dem hauptsächlich Unterlegenen die gesamten Verfahrenskosten auferlegen. Ob das Unterliegen geringfügig ist, hängt i. d. R. von der Quote des Unterliegens ab. In der Praxis wird von einer Kostenaufteilung regelmäßig abgesehen, wenn ein Beteiligter zu we...mehr

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Verdeckte Gewinnausschüttung bei nachträglicher Zusage der Dynamisierung einer Altersrente

Leitsatz Eine nachträgliche Zusage der Dynamisierung einer Altersrente eines Gesellschafter-Geschäftsführers führt immer dann zu einer verdeckten Gewinnausschüttung, wenn zwischen Beschlussfassung und dem vertraglich fixierten Altersrentenbeginn weniger als zehn Jahre liegen. Die tatsächliche Tätigkeitsdauer ist unbeachtlich. Sachverhalt B und C sind Gesellschafter-Geschäftsf...mehr

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Rückzahlung von Arbeitslohn durch beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführer

Leitsatz 1. Zum Arbeitslohn gehören auch irrtümliche Überweisungen des Arbeitgebers. Die Rückzahlung von Arbeitslohn ist erst im Zeitpunkt des tatsächlichen Abflusses einkünftemindernd zu berücksichtigen (Bestätigung der ständigen Rechtsprechung). 2. Auch bei beherrschenden Gesellschaftern ist der Abfluss einer Arbeitslohnrückzahlung erst im Zeitpunkt der Leistung und nicht b...mehr

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Inländische Stiftungen des ... / 1.1.4.1 Stiftungsmittel

Die Mittel der Stiftung dürfen gem. § 55 Abs. 1 Nr. 1 Satz 1 AO nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Das bedeutet insbesondere, dass die Stifter oder ihre Erben, bzw. die Mitglieder oder Gesellschafter bei Ersatzformen wie der Stiftungs-GmbH bzw. dem Stiftungsverein keine Gewinnanteile und auch keine sonstigen Zuwendungen aus Mitteln der Stiftung erhalten dür...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 55... / 2.2.2 Begriff der "Mittel"

Rz. 8 Unter "Mittel" i. S. d. § 55 Nr. 1 AO sind sämtliche Vermögenswerte der Körperschaft zu verstehen[1], allerdings nur solche, die der Körperschaft für ihre satzungsmäßigen Zwecke zur freien Verfügung stehen. Hierunter fallen sowohl die Einkünfte im steuerrechtlichen Sinn als auch sonstige Einnahmen (Spenden, staatliche und private Zuschüsse, Beiträge, Vermögenserträge)....mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 55... / 1 Begriff der Selbstlosigkeit

Rz. 1 Die Steuerbegünstigung setzt voraus, dass die gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Zwecke selbstlos gefördert werden. Selbstlosigkeit bedeutet freiwillige Arbeit oder Hingabe materieller Mittel ohne wirtschaftlichen Eigennutz; keine Selbstlosigkeit liegt vor, wenn der eigene materielle Nutzen erstrebt wird.[1] Nicht schädlich ist es, wenn für die Beteiligten Vo...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 55... / 2.3 Zuwendungen an Mitglieder, Nr. 1 S. 2

Rz. 21 Nach Nr. 1 S. 2 dürfen Mitglieder keine Gewinnanteile und in ihrer Eigenschaft als Mitglieder auch keine sonstigen Zuwendungen aus Mitteln der Körperschaft erhalten. Zuwendungen an Mitglieder sind keine "satzungsgemäßen Vermögenszuwendungen", verstoßen also gegen den Grundsatz der Vermögensbindung. Die Vorschrift korrespondiert mit Nr. 3, wonach auch Zuwendungen an Dr...mehr

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Verzicht auf Darlehenszinsen gegenüber einer ausländischen Tochter- bzw. Schwestergesellschaft

Leitsatz Wendet eine Kapitalgesellschaft einer anderen Kapitalgesellschaft einen Vermögensvorteil zu und sind an beiden Gesellschaften dieselben Personen beteiligt, so ist darin eine mittelbare verdeckte Gewinnausschüttung der ersten Kapitalgesellschaft an ihre Anteilseigner zu sehen, die ihrerseits das zugewendete Wirtschaftsgut in die zweite Kapitalgesellschaft (verdeckt) ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 20... / 1 Prüfungsbericht

Rz. 1 Nach Durchführung der Schlussbesprechung hat der Außenprüfer einen Prüfungsbericht zu erstellen, in dem das Ergebnis der Prüfung dargestellt wird. In dem Prüfungsbericht sind die Prüfungsfeststellungen sowie die Änderungen der Besteuerungsgrundlagen darzustellen, nicht dagegen der nach der Prüfung zu zahlende Steuerbetrag. Rz. 2 Der Prüfungsbericht erfüllt folgende Funk...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.4.2 Weiterausschüttung von EK 45 zwischen Körperschaften (§ 34 Abs 12 S 2–5 KStG nF)

Tz. 20 Stand: EL 54 – ET: 07/2005 Für eine zur EK-Gliederung verpflichtete Kö und Pers-Vereinigung (Dividendenbezieherin) beträgt nach § 34 Abs 12 S 2–5 KStG nF die KSt 45 % der Kap-Erträge iSd § 20 Abs 1 oder 2 EStG zuz der anzurechnenden KSt (s § 20 Abs 1 Nr 3 EStG 1999), für die bei der ausschüttenden Kö der Teilbetrag EK 45 als verwendet gilt; die KSt beträgt höchstens 45...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.2 Gewinnausschüttungen

Tz. 8 Stand: EL 85 – ET: 12/2015 Unter GA von ausl Gesellschaften iSd § 3 Nr 41 Buchst a EStG sind Bezüge iSd § 20 Abs 1 Nr 1 EStG zu verstehen, wozu neben oGA und vGA auch Vorabausschüttungen und Vergütungen aus beteiligungsähnlichen Genussrechten gehören (glA s Beckerath, in K/S/M, § 3 EStG Rn B41/100; und s Schnitger/Bildstein, IStR 2009, 629). Nicht unter § 3 Nr 41 EStG f...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3.4 Problemfälle

Tz. 18c Stand: EL 54 – ET: 07/2005 Probleme können sich insbes bei in 2001für 2000 (bei abw Wj; in 2001/2002für 2000/2001) beschlossenen GA ergeben, wenn diesen GA ein ordnungsgemäßer Jahresabschluss nicht zugrunde liegt, weil eine dazu erforderliche Abschlussprüfung nicht durchgeführt worden ist (s Förster/Ott, Stbg 2001, 349, 350; weiter s § 34 KStG nF Tz 109 und s § 37 KSt...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.5 Gestaltungen zur Vermeidung der Umgliederung

Tz. 38 Stand: EL 70 – ET: 12/2010 Wie bereits erwähnt, führt die Verrechnung eines Negativsaldos beim EK 01 bis EK 03 mit belastetem VEK im wirtsch Ergebnis zur Vernichtung von KSt-Guthaben. Diese Wirkung wird durch die vorherige Umgliederung eines positiven EK 45 nach § 36 Abs 3 KStG verstärkt, aus der weiteres negatives EK 02 neu entsteht (s Tz 26). Beispiel:mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Alber, Übergangsregelungen zur Umstellung auf das Halbeinkünfteverfahren, GestStB 12/2000, 396; Dötsch/Pung, StSenkG: Die Änderungen bei der KSt und bei der AE-Besteuerung, DB 34/2000 Beil 10; Frotscher, Die kstliche Übergangsregelung nach dem StSenkG, BB 2000, 2280; Klapdor/Hild, Die Übergangsregelungen im neuen KSt-Recht, DStZ 2000, 737; Neu/Neumann/Neumayer, St-Optimierung na...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3.1 Allgemeines

Tz. 13 Stand: EL 54 – ET: 07/2005 Nach § 36 Abs 2 S 1 KStG nF sind die Teilbeträge zu verringernmehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 9 Übersicht über die Rechenschritte in den gesonderten Feststellungen nach § 36 Abs 1 und 7 sowie § 37 Abs 1 und 2 KStG nF

Tz. 55 Stand: EL 54 – ET: 07/2005 Die nachstehende Übersicht zeigt die vd Rechenschritte beim Übergang von der EK-Gliederung zur Feststellung des KSt-Guthabens. Rechenschritt 1:Feststellung des VEK (s § 47 Abs 1 S 1 Nr 1 KStG 1999) Zum 31.12.2000 (bei abw Wj 2000/2001: zum Schluss des letzten vor dem 01.01.2002 endenden Wj) sind die Teilbeträge des VEK gesondert festzustellen. ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.3 ... soweit aus der Beteiligung an derselben ausländischen Gesellschaft Hinzurechnungsbeträge (§ 10 Abs 2 AStG) der Einkommensteuer unterlegen haben

Tz. 9 Stand: EL 85 – ET: 12/2015 Die Anwendung des § 3 Nr 41 Buchst a EStG setzt voraus, dass bei dem Stpfl für das Kj oder Wj, in dem die GA bezogen werden oder für die vorangegangenen sieben Kj oder Wj aus einer Beteiligung an ders ausl Gesellschaft ein Hinzurechnungsbetrag nach § 10 Abs 2 AStG der EStG unterlegen hat. Eine ausl Gesellschaft iSd § 3 Nr 41 EStG ist parallel z...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.1 Allgemeines

Tz. 10 Stand: EL 54 – ET: 07/2005 Der zweite in § 36 KStG nF geregelte Rechenschritt ist neu und hat nur für den Feststellungszeitpunkt im Schnittpunkt zwischen bisherigem und neuem Recht Bedeutung. Wie bereits erwähnt, werden auch noch als Endergebnis dieses zweiten Rechenschrittes Teilbeträge des VEK festgestellt. Allerdings enthält diese gesonderte Feststellung im Regelfall...mehr

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Verdeckte Gewinnausschüttung bei Teilwertabschreibung auf Zinsforderungen nach Teilwertabschreibung der Darlehensforderung

Leitsatz Die Forderung auf Rückzahlung des Darlehens und die Forderung auf Zahlung der vereinbarten Darlehenszinsen sind getrennt voneinander zu bilanzieren. Dementsprechend schlägt die als verdeckte Gewinnausschüttung zu qualifizierende Wertbe­richtigung der Darlehensforderung nicht auf den Ausweis der Zinsforderungen durch. Normenkette § 8 Abs. 3 Satz 2 KStG 2002, § 6 Abs. ...mehr

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Vereinbarung eines Arbeitszeit- oder Zeitwertkontos als verdeckte Gewinn­ausschüttung

Leitsatz 1. Eine Vereinbarung, in welcher im Rahmen eines sog. Arbeitszeitkontos oder Zeitwertkontos auf die unmittelbare Entlohnung zugunsten von späterer (vergüteter) Freizeit verzichtet wird, verträgt sich nicht mit dem Aufgabenbild des Gesellschafter-Geschäftsführers einer GmbH. Dies gilt auch, wenn die Gutschrift während der Ansparphase nicht in Zeiteinheiten, sondern i...mehr

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Bonusprogramm eines Kreditinstituts als verdeckte Gewinnausschüttung

Leitsatz Zahlungen eines Kreditinstituts in der Rechtsform einer eingetragenen Genossenschaft aus einem Bonusprogramm für Genossenschaftsmitglieder sind Einkommensverwendungen und damit verdeckte Gewinnausschüttungen an die Genossen, wenn das Programm die Vorteile entgeltunabhängig gewährt. Normenkette § 8 Abs. 3 Sätze 1, 2, § 22 KStG, § 1 Abs. 1 GenG Sachverhalt Die Klägerin ...mehr

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Führt eine verdeckte Gewinnausschüttung auch zu einer Schenkung?

Leitsatz Eine auf Einkünfteerzielung gerichtete Erwerbshandlung steht einer Schenkung entgegen, auch wenn ertragsteuerlich eine verdeckte Gewinnausschüttung vorliegt. Sachverhalt Eine GmbH hatte von ihrem Geschäftsführer G ein Grundstück und diverse Maschinen gemietet. Alleinige Gesellschafterin der GmbH war die Ehefrau des G. Das Finanzamt sah die Miete als überhöht an und b...mehr

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VGA durch überhöhte Geschäftsführervergütungen an den Kommanditisten der Mutter-KG nahestehende Personen

Leitsatz Die Annahme einer vGA kann nicht dadurch ausgeschlossen werden, dass die Festlegung der überhöhten Geschäftsführervergütungen bei der Tochter-GmbH einer KG der Zustimmung eines gesellschaftsvertraglich errichteten und jederzeit auflösbaren Beirats bedarf. Normenkette § 15, § 20 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2, Abs. 3, § 25 Abs. 1 EStG, § 8 Abs. 3 Satz 2 KStG, § 15 AO, § 120 Abs....mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.4.6 Belastungswirkungen der verdeckten Gewinnausschüttung

Tz. 76a Stand: EL 84 – ET: 08/2015 Das Aufdecken einer vGA bedeutet für die Kö sowohl im Halb-/Teil-Eink- als auch im früheren Vollanrechnungsverfahren stets eine stliche Mehrbelastung (s § 27 KStG 1999 Tz 209). Ob das auch für den AE oder bei einer Gesamtbetrachtung von Kö und AE so ist, hängt zum Einen von dem im betr VZ geltenden Recht als auch vom Einzelfall ab. Im Halb-/T...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.4.2 Zum Begriff der verdeckten Gewinnausschüttung iSd § 20 EStG

Tz. 67 Stand: EL 84 – ET: 08/2015 Der Begriff der vGA in § 20 Abs 1 Nr 1 EStG ist nicht deckungsgleich mit dem vGA-Begriff in § 8 Abs 3 S 2 KStG. Die beiden Gesetzesvorschriften belegen unterschiedliche Tatbestände mit dem Begriff der vGA, die sich zwar im Regelfall überlagern, die aber in Sonderfällen auch unabhängig voneinander vorkommen können. Unter einer vGA iSd § 8 Abs ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.4.4 Kapitalertragsteuer und verdeckte Gewinnausschüttung

Ausgewählte Literaturhinweise: Sender, vGA und KapSt-Abzug, StB 1994, 52 und StWa 1994, 161; Voßkuhl/Klemke, Vorrang des Veranlagungsverfahrens vor dem Abzugsverfahren, DB 2012, 2248; Weber-Grellet, Die Funktion der KapSt im System der AbgeltungSt (Teil I), DStR 2013, 1357. Tz. 72 Stand: EL 84 – ET: 08/2015 Bei Aufdeckung einer vGA kann es bei der ausschüttenden Kö nicht nur wäh...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 9.4 Anwendung des § 20 Abs 5 EStG auf verdeckte Gewinnausschüttungen und auf Ausgleichszahlungen iSd § 304 AktG?

Tz. 220 Stand: EL 84 – ET: 08/2015 Wichmann (GmbHR 1995, 426) weist auf ein Problem hin, das sich bei der Anwendung des § 20 Abs 2a (heute: Abs 5) EStG in den Fällen der vGA ergibt. § 20 Abs 5 EStG enthält die Legaldefinition des AE und regelt, wem die Eink aus KapV stlich zuzurechnen sind. Die AE-Definition des § 20 Abs 5 S 2 EStG bezieht sich nach ihrem Wortlaut auf Kap-Ertr...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.2.4.2 Anwendung des § 3c Abs 2 EStG bei vereinnahmten verdeckten Gewinnausschüttungen

Tz. 80 Stand: EL 84 – ET: 08/2015 Soweit vGA beim Vorteilsempfänger nach § 3 Nr 40 EStG nur einer 60%igen (bis VZ 2008: hälftigen) Besteuerung unterliegen, findet auf die damit im wirtsch Zusammenhang stehenden Aufwendungen § 3c Abs 2 EStG in gleicher Weise wie bei der Vereinnahmung von oGA Anwendung. Nach uE unzutreffender Auff des FG Sa (s Beschl des FG Sa v 05.12.2007, EFG ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.4 Verdeckte Gewinnausschüttungen (§ 20 Abs 1 Nr 1 S 2 EStG)

Ausgewählte Literaturhinweise Briese, Wider die verfahrensrechtliche Gleichschaltung der vGA! DStR 2005,999; DWS-Institut, Gefahr der Doppelbesteuerung bei einer nachträglich festgestellten vGA, DStR 2005, 989; Jacobsen, Der Anspruch des Gesellschafters auf Änderung seines ESt-Bescheids bei nachträglich festgestellter vGA, BB 2006, 183; Suchanek/Hagedorn, Stliche Behandlung von ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.5 Rückgängigmachung einer offenen oder verdeckten Gewinnausschüttung

Ausgewählte Literaturhinweise Schütz, Tatbestandsverhinderung und Rückabwicklung einer vGA, DStZ 2004, 14; Schwedhelm/Binnewies, Nochmals: Rückgängigmachung einer vGA, GmbHR 2005, 151; Wassermeyer, Nochmals: Rückgängigmachung einer vGA, GmbHR 2005, 149; Briese, Nochmals: Zur vGA und verdeckten Einlage, GmbHR 2006, 1308. Tz. 77 Stand: EL 84 – ET: 08/2015 Die Rückgewähr einer oGA o...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.4 Zurechnung von verdeckten Gewinnausschüttungen

Ausgewählte Literaturhinweise Kohlhepp, Zurechnung einer vGA, DB 2007, 2446; Westerfelhaus, Die Zurechnung der vGA bzw verdeckten Entnahme an Gesellschafter, DB 2007, 876; Brete, Hinzuschätzung als vGA bei der GmbH und beim Gesellschafter, GmbHR 2010, 911; Geist, vGA an mittelbar Beteiligte, BB 2012, 2339; Breier/Seidija, Ertragstliche Zurechnung von vGA, GmbHR 2011, 290. Tz. 11...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise

Briese, Wider die verfahrensrechtliche Gleichschaltung der vGA! DStR 2005,999; DWS-Institut, Gefahr der Doppelbesteuerung bei einer nachträglich festgestellten vGA, DStR 2005, 989; Jacobsen, Der Anspruch des Gesellschafters auf Änderung seines ESt-Bescheids bei nachträglich festgestellter vGA, BB 2006, 183; Suchanek/Hagedorn, Stliche Behandlung von Gesellschafterdarlehenszinsen...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / [Ohne Titel]

Tz. 114 Stand: EL 84 – ET: 08/2015 Eine vGA muss grds derjenige AE als Kap-Ertrag versteuern, dem der Vorteil gewährt wird. Wegen der Zurechnung einer vGA bei Betriebsaufspaltung s rkr Urt des FG München v 11.05.1999 (EFG 1999, 883). Wegen der Zurechnung einer vGA gegenüber einem minderjährigen Gesellschafter s Urt des BFH v 01.07.2003 (BStBl II 2004, 35). Bei rechtswirksamer...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / [Ohne Titel]

Tz. 72 Stand: EL 84 – ET: 08/2015 Bei Aufdeckung einer vGA kann es bei der ausschüttenden Kö nicht nur während der 18-jährigen Übergangszeit (idR jedoch nur noch bis 2006) zu einer KSt-Erhöhung nach § 38 KStG kommen, sondern es ist grds gem § 43 Abs 1 S 1 Nr 1 EStG im Zeitpunkt des Zuflusses der vGA auch KapSt einzubehalten (s Urt des BFH v 20.08.2008, BStBl II 2010, 142). Da...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Sender, vGA und KapSt-Abzug, StB 1994, 52 und StWa 1994, 161; Voßkuhl/Klemke, Vorrang des Veranlagungsverfahrens vor dem Abzugsverfahren, DB 2012, 2248; Weber-Grellet, Die Funktion der KapSt im System der AbgeltungSt (Teil I), DStR 2013, 1357.mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.4.5 Einschränkung der Anwendung des Halb-/Teileinkünfteverfahrens

Tz. 73 Stand: EL 84 – ET: 08/2015 Vor Inkrafttreten des JStG 2007 konnten die AE bei Vorliegen einer vGA das Halb-Eink-Verfahren auch dann in Anspruch nehmen, wenn auf der Ebene der Kö eine Hinzurechnung der vGA iRd Einkommensermittlung – zu Recht oder zu Unrecht – nicht erfolgt war. Die Frage, ob ein bestimmter Sachverhalt eine vGA auslöst, war bei der KSt-Festsetzung gegenü...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise

Kohlhepp, Zurechnung einer vGA, DB 2007, 2446; Westerfelhaus, Die Zurechnung der vGA bzw verdeckten Entnahme an Gesellschafter, DB 2007, 876; Brete, Hinzuschätzung als vGA bei der GmbH und beim Gesellschafter, GmbHR 2010, 911; Geist, vGA an mittelbar Beteiligte, BB 2012, 2339; Breier/Seidija, Ertragstliche Zurechnung von vGA, GmbHR 2011, 290.mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.4.3 Veranlassung durch das Gesellschafterverhältnis

Tz. 70 Stand: EL 84 – ET: 08/2015 Eine vGA iSd § 8 Abs 3 S 2 KStG ist eine Vermögensminderung oder verhinderte Vermögensmehrung, die durch das Gesellschaftsverhältnis veranlasst ist, sich auf die Höhe des Unterschiedsbetrags iSd § 4 Abs 1 S 1 EStG auswirkt und nicht auf einem den gesellschaftsrechtlichen Vorschriften entspr Gewinnverteilungsbeschl beruht (s R 36 Abs 1 KStR un...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise

Schütz, Tatbestandsverhinderung und Rückabwicklung einer vGA, DStZ 2004, 14; Schwedhelm/Binnewies, Nochmals: Rückgängigmachung einer vGA, GmbHR 2005, 151; Wassermeyer, Nochmals: Rückgängigmachung einer vGA, GmbHR 2005, 149; Briese, Nochmals: Zur vGA und verdeckten Einlage, GmbHR 2006, 1308.mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / [Ohne Titel]

Tz. 77 Stand: EL 84 – ET: 08/2015 Die Rückgewähr einer oGA oder einer vGA wird stlich wie eine verdeckte Einlage behandelt (zur vGA s Urt des BFH v 25.05.1999 [BStBl II 2001, 226], v 25.05.2004 [BFH/NV 2005, 105] und v 14.07.2009 [BFH/NV 2009, 1815], weiter s Binnewies [GmbH-StB 2009, 255, 259]; zur oGA s Urt des BFH v 29.08.2000 [BStBl II 2001, 173]; s rkr Urt des FG Münster...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.4.1 Die gesetzlichen Regelungen

Tz. 66 Stand: EL 84 – ET: 08/2015 Nach § 20 Abs 1 Nr 1 S 2 EStG gehören zu den sonstigen Bezügen auch vGA. Dieser (klarstellende) Satz wurde durch das StRefG 1990 in das EStG eingefügt. Damit wurde bezweckt, den erweiterten vGA-Begriff, wie er sich aus (dem bereits damals vorgesehenen) § 8a KStG aF ergibt (der aber erst durch das StandOG mit Wirkung ab VZ 1994 in Kraft getret...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.6 Einnahmen iSd § 20 Abs 1 Nr 1 EStG auch in den Fällen des § 8a KStG idF vor dem URefG 2008 und des § 14 Abs 3 KStG?

Tz. 78 Stand: EL 84 – ET: 08/2015 Nach § 8a KStG idF vor dem URefG 2008 stellen Vergütungen für die Überlassung von FK durch den wes beteiligten AE, durch eine diesem nahe stehende Person bzw durch rückgriffsberechtigte Dritte an die Kap-Ges unter bestimmten Voraussetzungen ebenfalls eine vGA dar. Nach § 14 Abs 3 S 1 KStG idF des EURLUmsG gelten in vororganschaftlicher Zeit ve...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / [Ohne Titel]

Tz. 109 Stand: EL 84 – ET: 08/2015 Bei Pers-Ges gelten hinsichtlich der stlichen Anerkennung einer disquotalen (inkongruenten) GA keine gesteigerten Anforderungen. Zu berücksichtigen ist jedoch die stliche Unzulässigkeit einer rückwirkenden Abänderung der urspr Gewinn- und Verlustverteilung. Ferner ist bei der Beteiligung von Familienangehörigen die sog "15%-Grenze" bei der F...mehr