Fachbeiträge & Kommentare zu Verdeckte Gewinnausschüttung

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Prinz, Gegenthesen zum AE-Begriff von Wassermeyer, IStR 1995, 378; Wassermeyer, Der AE-Begriff des § 8a KStG, IStR 1995, 105; Wassermeyer, Replik zu Prinz, IStR 1995, 380. Tz. 143 Stand: EL 55 – ET: 10/2005 § 8a KStG regelt Rechtsfolgen für den Fall der FK-Überlassung durch den AE an seine Kap-Ges; er enthält jedoch keine Legaldefinition des AE-Begriffs. AE kann sowohl eine natü...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.1 Allgemeines

Tz. 87 Stand: EL 55 – ET: 10/2005 § 8a Abs 1 KStG ist die Kernvorschrift der ges Regelungen zur Gesellschafter-Fremdfinanzierung. Sein S 1 regelt die stliche Umqualifizierung der dort genannten FK-Vergütungen in Fällen, in denen der Kap-Ges FK durch ihre AE zur Verfügung gestellt wird. Eine Umqualifizierung des FK erfolgt nicht. Der S 2 des § 8a Abs 1 KStG idF des StandOG bzw...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2.4 Verhältnis zu § 8 Abs 3 S 2 KStG

Tz. 40 Stand: EL 55 – ET: 10/2005 § 8 Abs 3 S 2 KStG und § 8a KStG stehen einerseits unabhängig nebeneinander. § 8 Abs 3 S 2 KStG betrifft gesellschaftsrechtlich veranlasste überhöhte Vergütungen bzw Vorteilsgewährungen der Kö an ihre AE; § 8a KStG regelt, dass angemessene Zinsen für den stlich überhöhten Teil der FK-Ausstattung einer Kap-Ges durch ihre AE vGA sind. Ist berei...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.4.3 Einbehaltung von Kapitalertragsteuer

Tz. 267 Stand: EL 55 – ET: 10/2005 Im Geltungsbereich des § 8a KStG idF des StandOG bzw idF des StSenkG war umstr, ob § 8a KStG aF auch die Pflicht zur Einbehaltung von KapSt auslöst, da § 8a Abs 1 S 1 KStG aF nur eine gesetzliche Fiktion der vGA enthielt. Nach Verw-Auff (s Schr des BMF v 15.12.1994, BStBl I 1995, 25, 176 Tz 76) war für eine vGA iSd § 8a KStG aF auch KapSt ei...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3.3.2.4 Person des Rückgriffsverpflichteten iSd § 8a Abs 1 S 2, 2. Alternative KStG idF des sog Korb II-Gesetzes

Tz. 239 Stand: EL 55 – ET: 10/2005 § 8a KStG idF des sog Korb II-Gesetzes erfasst alle Fälle, in denen der FK-Geber ein Dritter ist, der auf den AE (s Tz 143 und 153 ff) bzw auf eine diesem nahe stehende Person iSd § 1 Abs 2 AStG (s Tz 216 ff) zurückgreifen kann. Ob der rückgriffsgesicherte Dritte, der AE oder die nahe stehende Person im Inl stpfl ist, ist unerheblich. Nicht ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.2.4.1 Kapitalgesellschaft als Empfänger des Fremdkapitals

Tz. 128 Stand: EL 55 – ET: 10/2005 Der Wortlaut des § 8a Abs 1 KStG aF und nF beschränkt den Anwendungsbereich der Vorschrift in subjektiver Hinsicht auf eine Kap-Ges als FK-Nehmerin. § 1 Abs 1 Nr 1 KStG enthält eine abschließende Definition der Kap-Ges. Dazu gehören die AG, die GmbH und die KGaA. Tz. 129 Stand: EL 55 – ET: 10/2005 Folglich hat § 8a KStG aF und nF für die übrig...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.2.6.1 Allgemeines

Tz. 155 Stand: EL 55 – ET: 10/2005 Während § 8a Abs 1 S 1 HS 1 KStG die Grundregel für die stliche Umqualifizierung bestimmter FK-Vergütungen in eine vGA enthält, konkretisiert der HS 2 des S 1 die betroffenen FK-Vergütungen und schränkt den Grundtatbestand ein. Es wird danach unterschieden, ob die Bemessung der Vergütung vereinbart istmehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.5.2.3 Fremdkapitalgewährung durch einen rückgriffsgesicherten Dritten

Tz. 288 Stand: EL 55 – ET: 10/2005 UE sind aus den in Tz 283 angeführten Gründen (s Tz 283) die Rechtsfolgen des § 8a KStG auf die Ebene der FK-Nehmerin, dh auf die Einkommenserhöhung beschränkt. Die Zurechnung eines Beteiligungsertrags nach § 20 Abs 1 S 1 Nr 1 S 2 EStG bei dem unmittelbaren AE erfolgt uE nicht. Wegen der KapSt s Tz 268. GlA s Wassermeyer (DStR 2004, 749). AA...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.3.4.2 Auswirkungen bei der Personengesellschaft

Tz. 488 Stand: EL 86 – ET: 05/2016 Alt 1: Grds führt eine vGA iSd § 8a KStG zu den gleichen Rechtsfolgen wie eine vGA iSd § 8 Abs 3 S 2 KStG (s Tz 264). Fraglich erscheint jedoch, ob das auch für die Berücksichtigung einer vGA in den Fällen des § 8a Abs 5 KStG nF gilt. Eine Gleichbehandlung mit einer vGA iSd § 8 Abs 3 S 2 KStG würde bedeuten, dass alle Rechtsfolgen des § 8a KS...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.5.2.1.2 Einlagetheorie in den Fällen der Fremdkapitalgewährung durch nahe stehende Personen

Tz. 276 Stand: EL 55 – ET: 10/2005 Rödder/Schumacher (DStR 2003, 1725, 1731 und 2057; DStR 2004, 758) wollen, um nicht zu rechtfertigende Doppelbelastungen zu vermeiden, wie bei einer vGA iSd § 8 Abs 3 S 2 KStG korrespondierend zur vGA der FK-Nehmerin an den AE eine verdeckte Einlage des AE in die FK-Geberin hinsichtlich der Vergütung iSd § 8a KStG annehmen. Da iE § 8a KStG n...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.3 Umqualifizierung von Vergütungen für Fremdkapital, das einer der Holdinggesellschaft nachgeordneten Gesellschaft gewährt worden ist (§ 8a Abs 4 S 2 KStG idF des StandOG bzw idF des StSenkG; § 8a Abs 4 S 2 und 3 KStG idF des sog Korb II-Gesetzes)

Tz. 434 Stand: EL 55 – ET: 10/2005 § 8a Abs 4 S 2 KStG versagt zur Vermeidung sog Kaskadeneffekte denjenigen Kap-Ges, die einer Holdinggesellschaft iSd § 8a Abs 4 S 1 KStG nachgeordnet sind, einen eigenen safe haven und erklärt alle FK-Vergütungen für erfolgsunabhängig vergütetes FK, soweit dafür ein Gegenbeweis durch Drittvergleich oder wegen Mittelaufnahme zur Finanzierung ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.2.6.9.2 "... dieses Fremdkapital ..."

Tz. 187 Stand: EL 55 – ET: 10/2005 Str ist, ob mit "dieses FK", das die Kap-Ges bei sonst gleichen Umständen auch von einem fremden Dritten hätte erhalten können,mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.2.2.2 Sonderfall: Aktivierung von Zinsen für Fremdkapital nach § 255 Abs 3 S 2 HGB

Tz. 119 Stand: EL 55 – ET: 10/2005 Zinsen für FK, das zur Finanzierung der Herstellung eines Vermögensgegenstands verwendet wird, dürfen nach § 255 Abs 3 S 2 HGB zu den HK gerechnet werden. Dieses handelsrechtliche Aktivierungswahlrecht gilt auch für die St-Bil (s R 33 Abs 4 S 1 EStR 2003). Fraglich ist die Behandlung derartiger aktivierter Zinsen iRd § 8a KStG. Unstr ist uE, ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.2.6.6.2 Nur zeitweises Überschreiten des safe haven

Tz. 163 Stand: EL 55 – ET: 10/2005 Bei nur zeitweisem Überschreiten der safe-haven-Grenzen sind nur die auf diesen Zeitraum entfallenden Vergütungen auf das überschießende FK in vGA umzuqualifizieren. Dabei ist gem Schr des BMF v 15.12.1994, BStBl I 1995, 25, 176 Tz 72, von einem Zinszahlungszeitraum von 360 Tagen auszugehen. Beispiel: Die der inl GmbH von ihrem ausl Alleinges...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.2.6.6.3.3 Maßgebliche Reihenfolge beim Zusammentreffen mehrerer zu § 8a Abs 1 S 1 Nr 2 KStG aF/nF oder § 8a Abs 1 S 1 Nr 1 KStG idF des StandOG gehörenden Darlehen

Tz. 171 Stand: EL 86 – ET: 05/2016 Nach umstr Verw-Auff (s Schr des BMF v 15.12.1994, BStBl I 1995, 25, 176 Rn 71) kommt es, wenn ein AE der Kap-Ges mehrere Darlehen gewährt hat, die jeweils der Nr 2 (oder vor In-Kraft-Treten des StSenkG der Nr 1) des Abs 1 S 1 zuzuordnen sind, für die Ermittlung der in eine vGA umzuqualifizierenden Zinsen innerhalb jeder FK-Gruppe (Nr 2 und ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.5.2.1.7 Eigene Rechtsauffassung

Tz. 281 Stand: EL 55 – ET: 10/2005 Weder die Einlagetheorie noch die Verbrauchstheorie haben eine gesetzliche Grundlage (s Tz 143). UE ist somit die Theorie anzuwenden, die dem Sinn und Zweck der Vorschrift am ehesten entspr. Dabei muss die Beantwortung der Frage unabhängig davon erfolgen, ob der AE, die nahe stehende Person bzw der rückgriffsgesicherte Dritte im Inl oder im ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/P/M), Die Körperschaftsteuer, KStG Halbeinkünfteverfahren

Stand: EL 84 – ET: 08/2015 Mit der Umstellung vom Anrechnungsverfahren auf das Halbeinkünfteverfahren durch das StSenkG hat der Begriff "andere Ausschüttung" keine stliche Bedeutung mehr. Für vGA, die in Wj erfolgen (abfließen), die nach dem 31.12.2000 begonnen haben (zB Wj 2001 oder abweichendes Wj 2001/2002), gilt das Halbeinkünfteverfahren. Diese vGA können auch nicht zu e...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.2.4 Rechtsfolgen aus der Anwendung von § 8a Abs 5 KStG idF des StandOG bzw idF des StSenkG

Tz. 465 Stand: EL 55 – ET: 10/2005 Nach dem Einleitungssatz des § 8a Abs 5 KStG aF gelten beim Erfüllen der in seiner Nr 1 oder 2 genannten Voraussetzungen, also bei Schaffung des St-Status "Anrechnungsberechtigter" bzw "im Inl Veranlagter" durch die Zwischenschaltung eines inl Betriebs des Nichtanrechnungsberechtigten bzw des nicht im Inl Veranlagten oder einer Pers-Ges in d...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.5.2.2 Fremdkapitalgewährung durch eine nahe stehende Person

Tz. 284 Stand: EL 55 – ET: 10/2005 Wegen der stlichen Behandlung in den Fällen, in denen ein nur mittelbar beteiligter AE (FK-Gewährung in gerader Linie) das FK gewährt, s Tz 143 und s Tz 281. Tz. 285 Stand: EL 55 – ET: 10/2005 Die aus der Anwendung des § 8a KStG resultierende vGA kann uE stlich nur dem unmittelbaren AE zugerechnet werden (s Tz 143 und Schr des BMF v 20.05.1999...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.5.1.1 Der Anteilseigner ist Inländer und die das Fremdkapital empfangende Kapitalgesellschaft ist im Inland steuerpflichtig

Tz. 269 Stand: EL 55 – ET: 10/2005 Inl AE werden erstmals nach In-Kraft-Treten des sog Korb-II-Gesetzes von der Regelung des § 8a KStG erfasst. Bei diesen erfolgt insoweit, als sie auch Empfänger der Vergütungen iSd § 8a KStG sind, uE eine Umqualifizierung der Vergütung in eine vGA (s Tz 264). GlA s Frotscher (DStR 2004, 377, 379 und 754); Körner (IStR 2004, 217, 228); IDW (F...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.5.1.3 Der Anteilseigner ist Inländer und die das Fremdkapital empfangende Kapitalgesellschaft ist im Inland nicht steuerpflichtig

Tz. 274 Stand: EL 61 – ET: 11/2007 Fraglich erscheint, ob sich im Fall der Gesellschafterfremdfinanzierung einer ausl TG durch eine inl MG letztere mit der Folge auf die Anwendung des § 8a KStG idF des sog Korb II-Gesetzes berufen kann, dass aus den bisher bei der inl MG voll stpfl Erträgen zu 95% stfreie Erträge nach § 8b KStG idF des sog Korb II-Gesetzes würden (sog Outboun...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.2.6.7 Ergebnisabhängig vergütetes Fremdkapital (§ 8a Abs 1 S 1 Nr 1 KStG)

Tz. 173 Stand: EL 61 – ET: 11/2007 "Nicht in einem Bruchteil des (Fremd-)Kap bemessene Vergütung" iSd § 8a Abs 1 S 1 Nr 1 KStG sind sämtliche gewinn- bzw umsatzabhängigen Verzinsungsformen für das vom AE als Darlehensgeber gewährte FK (s Schr des BMF v 15.12.1994, BStBl I 1995, 25, 176 Rn 53). Dazu rechnen alle Vergütungen, bei denen der wirtsch Erfolg der Kap-Ges letztlich d...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3.1 Allgemeines

Tz. 207 Stand: EL 55 – ET: 10/2005 Um Umgehungsmöglichkeiten des Grundtatbestands zu vermeiden, erweitert § 8a Abs 1 S 2 KStG idF des StandOG bzw idF des sog Korb II-Gesetzes; Abs 1 S 3 KStG idF des UntStFG den Personenkreis der FK-Geber. Es werden Gestaltungen einbezogen, in denen die Fremdfinanzierung durch Nichtgesellschafter erfolgt, nämlichmehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3.2.5 Spezielle Rechtsfolgen aus der Anwendung des § 8a Abs 1 S 2, 1. Alternative KStG idF des StandOG bzw idF des sog Korb II-Gesetzes; § 8a Abs 1 S 3, 1. Alternative KStG idF des UntStFG

Tz. 224 Stand: EL 55 – ET: 10/2005 Bei Erfüllung der Voraussetzungen des § 8a Abs 1 S 2 bzw S 3 KStG treten die allgemeinen Rechtsfolgen des Abs 1 S 1 ein, dh die dort in den Nrn 1 und 2 idF des StandOG bzw in der Nr 2 idF des StSenkG bzw idF des sog Korb II-Gesetzes geregelten EK-/FK-Relationen gelten auch hier. Abzustellen ist dabei, da der Nahe stehende selbst nicht an der...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3.3.2.3 Person des Rückgriffsverpflichteten und Ausnahme von der Anwendung des § 8a Abs 1 S 3, 2. Alternative KStG idF des UntStFG

Tz. 235 Stand: EL 55 – ET: 10/2005 § 8a Abs 1 S 3, 2. Alternative KStG idF des UntStFG erfasst von seinem Wortlaut her auch die Fälle, bei denen der AE und die nahe stehende Person (wenn sie die Zinsen erhalten würden) mit der Vergütung im Inl veranlagt würden und nur der rückgriffsberechtigte Dritte mit der Vergütung nicht im Inl veranlagt wird. Hierzu auch s Freiling/Schmuc...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.2.6.6.1 Allgemeines

Tz. 161 Stand: EL 55 – ET: 10/2005 Bei den ergebnisunabhängigen Vergütungen und vor In-Kraft-Treten des StSenkG auch bei den ergebnisabhängigen Vergütungen muss zur Ermittlung des safe haven ein Vergleich angestellt werden zwischen Nur "soweit" das...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.2.6.9.1 Allgemeines

Tz. 184 Stand: EL 75 – ET: 08/2012 Wenn die in § 8a Abs 1 S 1 Nr 2 HS 1 KStG genannten Voraussetzungen vorliegen, sind die Vergütungen, die auf das den safe haven übersteigende Gesellschafter-FK entfallen, in eine vGA umzudeuten, "es sei denn, die Kap-Ges hätte dieses FK bei sonst gleichen Umständen auch von einem fremden Dritten erhalten können" (s Schr des BMF v 15.12.1994,...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 9.2.3 Rechtsfolgen aus der Anwendung des § 8a Abs 6 S 1 KStG

Tz. 509 Stand: EL 86 – ET: 05/2016 In den Fällen des § 8a Abs 6 S 1 KStG stellen die geleisteten Vergütungen stets eine vGA dar. Es gibt weder eine Freigrenze noch besteht ein safe haven (s Schr des BMF v 19.09.2006, BStBl I 2006, 559 Rn 21 und 26). Auch der Entlastungsbeweis in Form des Drittvergleichs bzw bei der Mittelaufnahme zur Finanzierung banküblicher Geschäfte besteh...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2.5 Verhältnis zum Anrechnungsverfahren bzw zum Halbeinkünfteverfahren

Tz. 45 Stand: EL 55 – ET: 10/2005 Zur Anwendung der §§ 27 ff KStG 1999 auf die Vergütungen iSd § 8a KStG vor In-Kraft-Treten des StSenkG enthält das Gesetz keine Bestimmung. Die Fin-Verw schließt aus dem Rechtsfolgeverweis in § 8a KStG aF, nach dem die Vergütungen als vGA gelten, dass auch alle weiteren Folgerungen vergleichbar einer vGA zu ziehen sind (s Schr des BMF v 15.12...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2.9 Verhältnis zur Gewerbesteuer

Tz. 58 Stand: EL 55 – ET: 10/2005 Die stliche Beurteilung von Vergütungen für Gesellschafter-FK nach § 8a KStG idF des StandOG bzw idF des StSenkG stellt sich in Bezug auf die GewSt neutral dar. Vergütungen nach § 8a KStG werden zwar kstlich bei der Ermittlung des Einkommens hinzugerechnet und erhöhen damit den Gewinn aus Gew gem § 7 GewSt. Zur Neutralisierung dieser Einkomme...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.2.6.8.1 Begriff des ergebnisunabhängig vergüteten Fremdkapitals

Tz. 181 Stand: EL 61 – ET: 11/2007 Für FK, für das eine in einem Bruchteil des (Fremd-)Kap bemessene Vergütung vereinbart ist, enthält die Nr 2 des § 8a Abs 1 S 1 KStG eine Reihe von Sonderregelungen, die es bei dem unter die Nr 1 fallenden FK nicht gibt:mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3.2.1 Zur Anrechnungsberechtigung des Anteilseigners selbst (§ 8a Abs 1 S 2 Alternative 1 KStG idF des StandOG)

Tz. 208 Stand: EL 55 – ET: 10/2005 Der Grundtatbestand des § 8a Abs 1 S 1 KStG idF des StandOG erfasst nur die Gesellschafter-Fremdfinanzierung einer unbeschr stpfl Kap-Ges durch einen nicht zur KSt-Anrechnung berechtigten AE ( s Tz 144 ). Abs 1 S 2 erweitert den Grundtatbestand auf FK-Gewährungen durch dem AE nahe stehende Personen iSd § 1 Abs 2 AStG, die ihrerseits nicht zu...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.2.6.6.3.2 Vorrangiger safe-haven-Verbrauch für Fremdkapital iSd § 8a Abs 1 S 1 Nr 1 KStG idF des StandOG (§ 8a Abs 1 S 1 Nr 2 HS 2 KStG idF des StandOG)

Tz. 165 Stand: EL 55 – ET: 10/2005 In einem 1. Schritt müssen die Darlehen auf die Nrn 1 und 2 des § 8a Abs 1 S 1 KStG idF des StandOG aufgeteilt werden. Treffen bei einer Kap-Ges an einen AE oder an eine diesem nahe stehende Person zu zahlende ergebnisabhängige und ergebnisunabhängige FK-Vergütungen zusammen , steht kraft ausdrücklicher Regelung in Abs 1 S 1 Nr 2 letzter Satzt...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.2.6.9.5 Sonderprobleme bei niedrig verzinslichen Darlehen

Tz. 198 Stand: EL 55 – ET: 10/2005 Hat ein AE bzw eine diesem nahe stehende Person der Kap-Ges ein Darlehen zu einer unter den Marktzinssätzen liegenden Vergütung gewährt und würde ein fremder Dritter unter sonst gleichen Umständen das Darlehen nur zum marktüblichen höheren Zins gewähren, könnte bei wortlautgetreuer Auslegung des § 8a Abs 1 S 1 Nr 2 HS 2 KStG ein Drittverglei...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3.4 Spezielle Rechtsfolgen aus der Anwendung des § 8a Abs 1 S 2 Alternative 2 KStG idF des StandOG bzw idF des sog Korb II-Gesetzes/§ 8a Abs 1 S 3 Alternative 2 KStG idF des UntStFG

Tz. 260 Stand: EL 75 – ET: 08/2012 § 8a KStG konkretisiert nicht näher die bei Erfüllung der Tatbestandsvoraussetzungen des Abs 1 S 2 bzw S 3 Alternative 2 KStG eintretenden Rechtsfolgen; diese Rechtsfolgen bestimmen sich nach den Regeln des § 8a Abs 1 S 1 KStG. Für die Frage, ob die für das rückgriffsgesicherte Drittdarlehen gezahlten Zinsen in eine vGA umzudeuten sind, ist ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.2.5.3 Wesentliche Beteiligung "zu einem Zeitpunkt im Wirtschaftsjahr"

Tz. 153 Stand: EL 55 – ET: 10/2005 FK-Vergütungen können nur dann nach § 8a KStG in vGA umqualifiziert werden, wenn der das FK gewährende AE "zu einem Zeitpunkt im Wj" (der Kap-Ges) wes an deren Grund- oder Stamm-Kap beteiligt war. Eine wes Beteiligung iSd § 8a KStG liegt nach dessen Abs 3 im Allgemeinen nur vor, wenn der AE zu mehr als 25% am Nenn-Kap der Kap-Ges beteiligt w...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2.8 Verhältnis zur Kapitalertragsteuer

Tz. 57 Stand: EL 55 – ET: 10/2005 Gelten Vergütungen nach § 8a KStG idF des StandOG bzw idF des StSenkG als vGA, stellt sich die Frage, ob diese auch der KapSt unterliegen. In entspr Anwendung der allgemeinen Grundsätze für vGA geht die Fin-Verw (s Schr des BMF v 15.12.1994, BStBl I 1995, 25, 176 Tz 76 und 77) davon aus, dass in allen Fällen der unter § 8a KStG zu subsumieren...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.1 Allgemeines

Tz. 261 Stand: EL 55 – ET: 10/2005 Eine Umqualifizierung von Darlehenszinsen in vGA durch § 8a KStG erfolgt nur anteilig (s Janssen, RIW 1998, 312, mwNachw)mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

§ 8a KStG idF des StandOG: Bader, Gesellschafter-Fremdfinanzierung durch nichtanrechnungsberechtigte Gesellschafter (§ 8a KStG), NWB F 4, 3975; Bareis, Gesellschafter-Fremdfinanzierung bei Nichtanrechnungsberechtigten, RIW 1994, 141; Bullinger, Stliche Fragen von Gesellschafterdarlehen an der GmbH, DStR 1993, 225; Cattelaens, Änderungen des KStG durch das FKPG und das StandOG, W...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.5.2.1.1 Allgemeines

Tz. 275 Stand: EL 55 – ET: 10/2005 In den Fällen, in denen der Kap-Ges das FK nicht unmittelbar von ihrem AE gewährt wird, sondern von einer dem AE nahe stehenden Person bzw von einem rückgriffsgesicherten Dritten, stellt sich die Frage, ob die Anwendung des § 8a KStG bei einer zusammengefassten Betrachtung aller Beteiligten zu einer nicht zu rechtfertigenden Doppelbesteuerun...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3.2.4 Dem Anteilseigner nahe stehende Person iSd § 1 Abs 2 AStG

Tz. 216 Stand: EL 55 – ET: 10/2005 § 8a Abs 1 S 2 KStG idF des StandOG bzw idF des sog Korb II-Gesetzes; § 8a Abs 1 S 3 KStG idF des UntStFG verweist wegen des Begriffs der nahe stehenden Person auf § 1 Abs 2 AStG. Allerdings sind die beiden Regelungen hinsichtlich der Wesentlichkeitsgrenze nicht sauber aufeinander abgestimmt (§ 1 Abs 2 AStG: mindestens 25%; § 8a Abs 1 S 2 bz...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählter Literaturhinweis:

Grotherr, Anwendungsgrundsätze und Zweifelsfragen der neuen Freigrenze iHv 250 000 EUR bei der Gesellschafter-Fremdfinanzierung, BB 2004, 411. Tz. 121 Stand: EL 55 – ET: 10/2005 Durch das sog Korb II-Gesetz wurde eine Freigrenze iHv 250 000 EUR in § 8 a Abs 1 S 1 KStG eingefügt, wodurch kleine und mittlere Unternehmen aus dem Anwendungsbereich des § 8a Abs 1 KStG ausgenommen w...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.5.2.1.3 Verbrauchstheorie in den Fällen der Fremdkapitalgewährung durch nahe stehende Personen

Tz. 278 Stand: EL 55 – ET: 10/2005 Einen anderen Lösungsansatz zur Vermeidung der sonst drohenden Doppelbesteuerung wählt Wassermeyer (DStR 2003, 2056). SE wirkt § 8a KStG nF nur im Verhältnis zwischen der FK-Nehmerin und deren unmittelbarem AE. GlA s Neumann/Stimpel (GmbHR 2004, 392, 395); Golücke/Franz (GmbHR 2004, 708, 709) und Schnorberger (GmbHR 2004, 790). Dabei geht Wa...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.2.7.2 Der Regelungsinhalt des § 8a KStG

Tz. 24 Stand: EL 61 – ET: 11/2007 Nach § 8a KStG werden Vergütungen, die ein (inl oder ausl) wes beteiligter AE, eine (inl oder ausl) nahe stehende Person iSd § 1 Abs 2 AStG oder ein (inl oder ausl) rückgriffsgesicherter Dritter für die nicht nur kurzfristige Überlassung von FK an eine (unbeschr oder beschr stpfl) Kap-Ges erhält, bei Überschreiten der Freigrenze (250 000 EUR)...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 9.2.2.2 Veräußerer der Beteiligung sowie Geber des Fremdkapitals gehören zu dem von § 8a Abs 1 KStG erfassten Personenkreis (§ 8a Abs 6 S 1 Nr 2 KStG)

Tz. 503 Stand: EL 61 – ET: 11/2007 Weitere Voraussetzung für die Anwendung des § 8a Abs 6 S 1 KStG ist, dass der Veräußerer der Beteiligung sowie der Geber des FK der zu einem Zeitpunkt im Wj wes beteiligte AE der fremdfinanzierten Kap-Ges, eine dem wes beteiligten AE nahe stehende Person iSd § 1 Abs 2 AStG oder ein rückgriffsgesicherter Dritter ist. Tz. 504 Stand: EL 61 – ET:...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.3.4.1 Allgemeines

Tz. 487 Stand: EL 86 – ET: 05/2016 Nach § 8a Abs 5 S 2 KStG nF gilt in den Fällen des § 8a Abs 5 S 1 KStG nF das FK als der Kap-Ges überlassen. § 8a Abs 5 S 2 KStG nF fingiert, dass die tats an die Pers-Ges erfolgte FK-Überlassung für stliche Zwecke als FK-Überlassung an die Kap-Ges zu beurteilen ist. Fraglich ist, ob und welche Auswirkungen diese Fiktion auf die einheitliche ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.4.2 Herstellung der Ausschüttungsbelastung bzw Anwendung der §§ 27, 37, 38 KStG nF

Tz. 266 Stand: EL 55 – ET: 10/2005 Im Zeitpunkt des Abflusses der Vergütungen sind vor In-Kraft-Treten des StSenkG der § 27 KStG 1999 (s Tz 263) und nach In-Kraft-Treten des StSenkG die §§ 27 und 38 KStG zu beachten. Dies dürfte uE zumindest nach In-Kraft-Treten des sog Korb II-Gesetzes gelten. Hierzu s Tz 264. GlA sind die Fin-Verw (s Schr des BMF v 15.07.2004, BStBl I 2004,...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3.3.2.2 Person des Rückgriffsverpflichteten und Ausnahme von der Anwendung des § 8a Abs 1 S 2, 2. Alternative KStG idF des StandOG

Tz. 230 Stand: EL 55 – ET: 10/2005 Dem Wortlaut des § 8a Abs 1 S 2 KStG idF des StandOG ist nicht zu entnehmen, ob der AE bzw die diesem nahe stehende Person, auf die der Kreditgewährende Dritte zurückgreifen kann, ebenfalls nicht anrechnungsberechtigt sein muss. Nach Verw-Auff (s Schr des BMF v 15.12.1994, BStBl I 1995, 25, 176 Tz 23) ist § 8a KStG idF des StandOG unabhängig...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.2.6.9.4 "... von einem fremden Dritten ..."

Tz. 195 Stand: EL 75 – ET: 08/2012 Nach Abs 1 S 1 Nr 2 HS 2 kann sich die Kap-Ges der Umqualifizierung der FK-Vergütung in eine vGA entziehen, wenn sie den Gegenbeweis führen kann, dass sie dieses FK bei sonst gleichen Umständen auch von einem fremden Dritten hätte erhalten können. "Fremder Dritter" kann nur eine Person sein, die weder AE noch eine diesem nahe stehende Person ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.2.6.10 Gegenbeweis bei Mittelaufnahmen durch Kreditinstitute zur Finanzierung von Geschäften iSd § 1 KWG bei ergebnisunabhängig vergütetem Fremdkapital

Tz. 201 Stand: EL 55 – ET: 10/2005 Wenn die in § 8a Abs 1 S 1 Nr 2 HS 1 KStG genannten Voraussetzungen vorliegen, sind die Vergütungen, die auf das den safe haven übersteigende Gesellschafter-FK entfallen, in eine vGA umzudeuten, es sei denn, es handelt sich um Mittelaufnahmen durch Kreditinstitute zur Finanzierung von Geschäften iSd § 1 KWG (§ 8a Abs 1 S 1 Nr 2 S 2 KStG idF ...mehr