Fachbeiträge & Kommentare zu Verdeckte Gewinnausschüttung

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / bb) Einheitliche Feststellung gegenüber den unbeschränkt Steuerpflichtigen

Rz. 200 [Autor/Stand] Inhaltsadressat des einheitlichen Feststellungsbescheides. Im Gegensatz zu § 18 Abs. 1 Satz 1 regelt Satz 2 ausdrücklich, wem gegenüber der gesonderte und einheitliche Feststellungsbescheid ergehen muss. Der Feststellungsbescheid ist an die unbeschränkt Stpfl. zu richten, die an der ausländischen Gesellschaft unmittelbar oder mittelbar beteiligt sind. D...mehr

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Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 18.1.2 Inhalt der gesonderten Feststellung

18.1.2.1 Es sind alle Steuerbemessungsgrundlagen festzustellen, die für das Besteuerungsverfahren des Inlandsbeteiligten selbständig von Bedeutung sein können. Eine besondere Feststellung für die Gewerbesteuer ist nicht erforderlich, soweit sich die Besteuerungsgrundlagen für diese Steuer aus festgestellten Beträgen ergeben. 18.1.2.2 Im Bescheid über die gesonderte Feststellu...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / III. Sonstige Rechtsfolgeprobleme der Zurechnung (Absatz 1 Satz 1)

Rz. 101 [Autor/Stand] Ertragsteuern der Untergesellschaft. Die Tatsache, dass nach § 14 Abs. 1 nur Einkünfte oder ggf. Zwischeneinkünfte Gegenstand der Zurechnung sind (vgl. Anm. 83), wirft die Frage auf, ob bei der Anwendung der §§ 7–12 auf der Ebene der Obergesellschaft auch die Steuern der Untergesellschaft gem. § 10 Abs. 1 abziehbar bzw. gem. § 12 Abs. 1 anrechenbar sind...mehr

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Doppelstöckige Personengesellschaft – Zuordnung von Sonderbetriebsvermögen II eines im Ausland ansässigen Gesellschafters

Leitsatz 1. Die Gleichstellung des mittelbar über eine oder mehrere Personengesellschaften beteiligten Gesellschafters mit dem unmittelbar beteiligten Gesellschafter gemäß § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Satz 2 EStG bezieht sich nicht nur auf Sondervergütungen und das Sonderbetriebsvermögen I, sondern auch auf das Sonderbetriebsvermögen II. 2. Negative Einkünfte des Organträgers i.S...mehr

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Verbilligte Überlassung von GmbH-Anteilen als Arbeitslohn

Leitsatz 1. Der verbilligte Erwerb einer GmbH-Beteiligung durch eine vom Geschäftsführer des Arbeitgebers beherrschte GmbH kann auch dann zu Arbeitslohn führen, wenn nicht der Arbeitgeber selbst, sondern ein Gesellschafter des Arbeitgebers die Beteiligung veräußert. 2. Die materiell-rechtlichen Anforderungen an den Veranlassungszusammenhang zwischen Vorteil und Dienstverhältn...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.1.2 Vereinigung von Forderungen und Verbindlichkeiten sowie Auflösung von Rückstellungen

Tz. 29 Stand: EL 87 – ET: 08/2016 § 6 Abs 1 UmwStG regelt den Fall, in dem zwischen der übertragenden Kö und der übernehmenden Pers-Ges Forderungen und Verbindlichkeiten bestehen und diese sich infolge der Verschmelzung vereinigen. § 6 Abs 2 UmwStG (§ 6 Abs 3 UmwStG aF) betrifft den Fall, in dem zwischen der übertragenden Kö und einem Gesellschafter der übernehmenden Pers-Ges...mehr

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Teilabzugsverbot bei verdeckter Gewinnausschüttung

Leitsatz Das FG Köln entschied, dass ein Anteilseigner die Anwendung des Teilabzugsverbots für Veräußerungsverluste nicht abwenden kann, wenn das Finanzamt zuvor bei ihm eine dem Teileinkünfteverfahren unterliegende verdeckte Gewinnausschüttung bestandskräftig festgestellt hat. Sachverhalt Eine im Immobiliensektor tätige GmbH & Co. KG (KG) errichtete eine Immobilie, die sie a...mehr

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VGA bei nicht kostendeckender teilweiser Vermietung eines Einfamilienhauses an den Gesellschafter-Geschäftsführer (1)

Leitsatz 1. Ein ordentlicher und gewissenhafter Geschäftsleiter einer Kapitalgesellschaft wird nur dann bereit sein, die laufenden Aufwendungen für den Ankauf, den Ausbau und die Unterhaltung eines Einfamilienhauses zu (privaten) Wohnzwecken – also im privaten Interesse – eines Gesellschafters der Kapitalgesellschaft zu tragen, wenn der Gesellschaft diese Aufwendungen in vol...mehr

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VGA bei nicht kostendeckender Vermietung eines Einfamilienhauses an den Gesellschafter-Geschäftsführer (2)

Leitsatz 1. Ein ordentlicher und gewissenhafter Geschäftsleiter einer Kapitalgesellschaft wird nur dann bereit sein, die laufenden Aufwendungen für den Ankauf, den Ausbau und die Unterhaltung eines Einfamilienhauses zu (privaten) Wohnzwecken – also im privaten Interesse – eines Gesellschafters der Kapitalgesellschaft zu tragen, wenn der Gesellschaft diese Aufwendungen in vol...mehr

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Zur Erdienensdauer bei einer Unterstützungskassenzusage

Leitsatz 1. Der von der Rechtsprechung zu Direktzusagen entwickelte Grundsatz, nach dem sich der beherrschende Gesellschafter-Geschäftsführer einer Kapitalgesellschaft einen Anspruch auf Altersversorgung regelmäßig nur erdienen kann, wenn zwischen dem Zusagezeitpunkt und dem vorgesehenen Eintritt in den Ruhestand noch ein Zeitraum von mindestens zehn Jahren liegt, gilt auch ...mehr

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Arbeitnehmer-Entsendung – A... / 4 Beratungshinweise

Den Unternehmen steht in vielen Fällen die Möglichkeit offen, durch eine entsprechende Vertragsgestaltung zwischen Arbeitnehmer-Entsendung und Werkvertrag zu wählen. Die Arbeitnehmer-Entsendung wird zu Kosten abgerechnet, der Werkvertrag zu Marktbedingungen, also regelmäßig zuzüglich eines Gewinnaufschlags. Von dieser Wahl hängt auch ab, welches Unternehmen die Pflichten des...mehr

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Arbeitnehmer-Entsendung – A... / 2 Inhalt

Arbeitnehmerentsendung liegt vor, wenn ein Arbeitnehmer in Übereinstimmung mit seinem bisherigen Arbeitgeber (entsendendes Unternehmen) für eine befristete Zeit bei einem verbundenen Unternehmen (aufnehmendes Unternehmen) tätig werden soll.[1] Weitere Voraussetzung ist, dass der Arbeitnehmer in den Betrieb des aufnehmenden Unternehmens eingegliedert ist und seine Arbeitsleis...mehr

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Verschmelzung auf gesellschafteridentische GmbH nach Forderungsverzicht gegen Besserungsschein

Leitsatz Haben Gesellschafter gegenüber einer GmbH einen Forderungsverzicht gegen Besserungsschein erklärt und wird die ansonsten vermögenslose Gesellschaft auf eine gewinnträchtige Schwestergesellschaft verschmolzen, stellt das Wiederaufleben des Gesellschafterdarlehens bei der aufnehmenden GmbH eine verdeckte Gewinnausschüttung dar. Sachverhalt Die Klägerin ist eine GmbH, a...mehr

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Antrag auf Besteuerung nach dem Teileinkünfteverfahren

Leitsatz Der Antrag auf Besteuerung nach dem Teileinkünfteverfahren ist auch nach der Abgabe der Einkommensteuererklärung zulässig, wenn im Rahmen einer Außenprüfung erstmalig eine verdeckte Gewinnausschüttung festgestellt wird. Sachverhalt Der Kläger war im Streitjahr selbstständig als Rechtsanwalt sowie als Geschäftsführer einer GmbH tätig. Für seine Tätigkeit als Geschäfts...mehr

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Verwendung des steuerlichen Einlagekontos bei einer verdeckten Gewinnausschüttung

Leitsatz Bei einer nachträglich festgestellten verdeckten Gewinnausschüttung kann eine Einlagenrückgewähr nicht nachträglich bescheinigt werden. Sachverhalt Bei einer Betriebsprüfung in 2013 wurde für die Jahre 2009 und 2010 eine verdeckte Gewinnausschüttung festgestellt. Diese ist grundsätzlich unstrittig. Die GmbH wollte jedoch für die Ausschüttung das steuerliche Einlageko...mehr

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Gesellschafter-Fremdfinanzierung nach § 8a KStG 2002 n.F.

Leitsatz Eine vGA i.S.d. § 8a Abs. 5 KStG 2002 n.F. (sog. Korb II‐Gesetz) ist nicht erst auf der Stufe der Mitunternehmerkapitalgesellschaft, sondern als Teil des gesondert und einheitlich festzustellenden Gewinns einer Personengesellschaft und damit auch bei der Ermittlung ihres Gewerbeertrags zu erfassen. Normenkette § 8a Abs. 5 KStG 2002 n.F., § 7 GewStG 2002 Sachverhalt Be...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.3 Definition als verdeckte Gewinnausschüttung (§ 8a Abs 1 S 1 KStG idF des sog Korb II-Gesetzes)

Tz. 264 Stand: EL 55 – ET: 10/2005 Die von § 8a KStG erfassten Zinsen werden in eine vGA umqualifiziert. § 8a KStG aF enthielt für die von § 8a KStG erfassten Vergütungen lediglich eine vGA-Fiktion. Hierzu s Tz 263. § 8a Abs 1 S 1 KStG idF des sog Korb II-Gesetzes enthält nunmehr die Formulierung, dass die oa Vergütungen vGA "sind". Damit soll sichergestellt werden, dass die ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.2.2.3 Zeitbezug für die Höhe der verdeckten Gewinnausschüttung

Tz. 120 Stand: EL 55 – ET: 10/2005 Nach § 8a Abs 1 S 1 KStG ist es für die Umqualifizierung bestimmter FK-Vergütungen in vGA ausreichend, dass der AE "zu einem Zeitpunkt im Wj" wes am Nenn-Kap der Kap-Ges beteiligt war. Hierzu s Tz 153 ff. Wenn der AE nicht während der Gesamtdauer des Wj Gesellschafter der Kap-Ges war, ist ihm nach Verw-Auff (s Schr des BMF v 15.12.1994, BStBl...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.2 Fiktion einer verdeckten Gewinnausschüttung (§ 8a Abs 1 S 1 KStG idF des StandOG bzw idF des StSenkG)

Tz. 262 Stand: EL 55 – ET: 10/2005 Soweit FK-Vergütungen nach § 8a KStG aF als vGA gelten , dürfen diese das Einkommen der unbeschr stpfl Kap-Ges nicht verringern. § 8a Abs 1 S 1 KStG aF schafft damit einen eigenständigen vGA-Tatbestand kraft gesetzlicher Fiktion (s Frotscher, IStR 1994, 202). Nach der zutr hM (inbes s Frotscher, IStR 1994, 202) enthält § 8a KStG aF nicht einen...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3 Umqualifizierung von Fremdkapitalvergütungen in verdeckte Gewinnausschüttungen (§ 8a Abs 1 KStG)

3.1 Allgemeines Tz. 87 Stand: EL 55 – ET: 10/2005 § 8a Abs 1 KStG ist die Kernvorschrift der ges Regelungen zur Gesellschafter-Fremdfinanzierung. Sein S 1 regelt die stliche Umqualifizierung der dort genannten FK-Vergütungen in Fällen, in denen der Kap-Ges FK durch ihre AE zur Verfügung gestellt wird. Eine Umqualifizierung des FK erfolgt nicht. Der S 2 des § 8a Abs 1 KStG idF ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Prinz, Gegenthesen zum AE-Begriff von Wassermeyer, IStR 1995, 378; Wassermeyer, Der AE-Begriff des § 8a KStG, IStR 1995, 105; Wassermeyer, Replik zu Prinz, IStR 1995, 380. Tz. 143 Stand: EL 55 – ET: 10/2005 § 8a KStG regelt Rechtsfolgen für den Fall der FK-Überlassung durch den AE an seine Kap-Ges; er enthält jedoch keine Legaldefinition des AE-Begriffs. AE kann sowohl eine natü...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.1 Allgemeines

Tz. 87 Stand: EL 55 – ET: 10/2005 § 8a Abs 1 KStG ist die Kernvorschrift der ges Regelungen zur Gesellschafter-Fremdfinanzierung. Sein S 1 regelt die stliche Umqualifizierung der dort genannten FK-Vergütungen in Fällen, in denen der Kap-Ges FK durch ihre AE zur Verfügung gestellt wird. Eine Umqualifizierung des FK erfolgt nicht. Der S 2 des § 8a Abs 1 KStG idF des StandOG bzw...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.4.3 Einbehaltung von Kapitalertragsteuer

Tz. 267 Stand: EL 55 – ET: 10/2005 Im Geltungsbereich des § 8a KStG idF des StandOG bzw idF des StSenkG war umstr, ob § 8a KStG aF auch die Pflicht zur Einbehaltung von KapSt auslöst, da § 8a Abs 1 S 1 KStG aF nur eine gesetzliche Fiktion der vGA enthielt. Nach Verw-Auff (s Schr des BMF v 15.12.1994, BStBl I 1995, 25, 176 Tz 76) war für eine vGA iSd § 8a KStG aF auch KapSt ei...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2.4 Verhältnis zu § 8 Abs 3 S 2 KStG

Tz. 40 Stand: EL 55 – ET: 10/2005 § 8 Abs 3 S 2 KStG und § 8a KStG stehen einerseits unabhängig nebeneinander. § 8 Abs 3 S 2 KStG betrifft gesellschaftsrechtlich veranlasste überhöhte Vergütungen bzw Vorteilsgewährungen der Kö an ihre AE; § 8a KStG regelt, dass angemessene Zinsen für den stlich überhöhten Teil der FK-Ausstattung einer Kap-Ges durch ihre AE vGA sind. Ist berei...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3.3.2.4 Person des Rückgriffsverpflichteten iSd § 8a Abs 1 S 2, 2. Alternative KStG idF des sog Korb II-Gesetzes

Tz. 239 Stand: EL 55 – ET: 10/2005 § 8a KStG idF des sog Korb II-Gesetzes erfasst alle Fälle, in denen der FK-Geber ein Dritter ist, der auf den AE (s Tz 143 und 153 ff) bzw auf eine diesem nahe stehende Person iSd § 1 Abs 2 AStG (s Tz 216 ff) zurückgreifen kann. Ob der rückgriffsgesicherte Dritte, der AE oder die nahe stehende Person im Inl stpfl ist, ist unerheblich. Nicht ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.2.6.1 Allgemeines

Tz. 155 Stand: EL 55 – ET: 10/2005 Während § 8a Abs 1 S 1 HS 1 KStG die Grundregel für die stliche Umqualifizierung bestimmter FK-Vergütungen in eine vGA enthält, konkretisiert der HS 2 des S 1 die betroffenen FK-Vergütungen und schränkt den Grundtatbestand ein. Es wird danach unterschieden, ob die Bemessung der Vergütung vereinbart istmehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.2.4.1 Kapitalgesellschaft als Empfänger des Fremdkapitals

Tz. 128 Stand: EL 55 – ET: 10/2005 Der Wortlaut des § 8a Abs 1 KStG aF und nF beschränkt den Anwendungsbereich der Vorschrift in subjektiver Hinsicht auf eine Kap-Ges als FK-Nehmerin. § 1 Abs 1 Nr 1 KStG enthält eine abschließende Definition der Kap-Ges. Dazu gehören die AG, die GmbH und die KGaA. Tz. 129 Stand: EL 55 – ET: 10/2005 Folglich hat § 8a KStG aF und nF für die übrig...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.5.2.3 Fremdkapitalgewährung durch einen rückgriffsgesicherten Dritten

Tz. 288 Stand: EL 55 – ET: 10/2005 UE sind aus den in Tz 283 angeführten Gründen (s Tz 283) die Rechtsfolgen des § 8a KStG auf die Ebene der FK-Nehmerin, dh auf die Einkommenserhöhung beschränkt. Die Zurechnung eines Beteiligungsertrags nach § 20 Abs 1 S 1 Nr 1 S 2 EStG bei dem unmittelbaren AE erfolgt uE nicht. Wegen der KapSt s Tz 268. GlA s Wassermeyer (DStR 2004, 749). AA...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.5.2.1.2 Einlagetheorie in den Fällen der Fremdkapitalgewährung durch nahe stehende Personen

Tz. 276 Stand: EL 55 – ET: 10/2005 Rödder/Schumacher (DStR 2003, 1725, 1731 und 2057; DStR 2004, 758) wollen, um nicht zu rechtfertigende Doppelbelastungen zu vermeiden, wie bei einer vGA iSd § 8 Abs 3 S 2 KStG korrespondierend zur vGA der FK-Nehmerin an den AE eine verdeckte Einlage des AE in die FK-Geberin hinsichtlich der Vergütung iSd § 8a KStG annehmen. Da iE § 8a KStG n...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.3.4.2 Auswirkungen bei der Personengesellschaft

Tz. 488 Stand: EL 86 – ET: 05/2016 Alt 1: Grds führt eine vGA iSd § 8a KStG zu den gleichen Rechtsfolgen wie eine vGA iSd § 8 Abs 3 S 2 KStG (s Tz 264). Fraglich erscheint jedoch, ob das auch für die Berücksichtigung einer vGA in den Fällen des § 8a Abs 5 KStG nF gilt. Eine Gleichbehandlung mit einer vGA iSd § 8 Abs 3 S 2 KStG würde bedeuten, dass alle Rechtsfolgen des § 8a KS...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.3 Umqualifizierung von Vergütungen für Fremdkapital, das einer der Holdinggesellschaft nachgeordneten Gesellschaft gewährt worden ist (§ 8a Abs 4 S 2 KStG idF des StandOG bzw idF des StSenkG; § 8a Abs 4 S 2 und 3 KStG idF des sog Korb II-Gesetzes)

Tz. 434 Stand: EL 55 – ET: 10/2005 § 8a Abs 4 S 2 KStG versagt zur Vermeidung sog Kaskadeneffekte denjenigen Kap-Ges, die einer Holdinggesellschaft iSd § 8a Abs 4 S 1 KStG nachgeordnet sind, einen eigenen safe haven und erklärt alle FK-Vergütungen für erfolgsunabhängig vergütetes FK, soweit dafür ein Gegenbeweis durch Drittvergleich oder wegen Mittelaufnahme zur Finanzierung ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.2.2.2 Sonderfall: Aktivierung von Zinsen für Fremdkapital nach § 255 Abs 3 S 2 HGB

Tz. 119 Stand: EL 55 – ET: 10/2005 Zinsen für FK, das zur Finanzierung der Herstellung eines Vermögensgegenstands verwendet wird, dürfen nach § 255 Abs 3 S 2 HGB zu den HK gerechnet werden. Dieses handelsrechtliche Aktivierungswahlrecht gilt auch für die St-Bil (s R 33 Abs 4 S 1 EStR 2003). Fraglich ist die Behandlung derartiger aktivierter Zinsen iRd § 8a KStG. Unstr ist uE, ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.2.6.9.2 "... dieses Fremdkapital ..."

Tz. 187 Stand: EL 55 – ET: 10/2005 Str ist, ob mit "dieses FK", das die Kap-Ges bei sonst gleichen Umständen auch von einem fremden Dritten hätte erhalten können,mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.2.6.6.2 Nur zeitweises Überschreiten des safe haven

Tz. 163 Stand: EL 55 – ET: 10/2005 Bei nur zeitweisem Überschreiten der safe-haven-Grenzen sind nur die auf diesen Zeitraum entfallenden Vergütungen auf das überschießende FK in vGA umzuqualifizieren. Dabei ist gem Schr des BMF v 15.12.1994, BStBl I 1995, 25, 176 Tz 72, von einem Zinszahlungszeitraum von 360 Tagen auszugehen. Beispiel: Die der inl GmbH von ihrem ausl Alleinges...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.2.6.6.3.3 Maßgebliche Reihenfolge beim Zusammentreffen mehrerer zu § 8a Abs 1 S 1 Nr 2 KStG aF/nF oder § 8a Abs 1 S 1 Nr 1 KStG idF des StandOG gehörenden Darlehen

Tz. 171 Stand: EL 86 – ET: 05/2016 Nach umstr Verw-Auff (s Schr des BMF v 15.12.1994, BStBl I 1995, 25, 176 Rn 71) kommt es, wenn ein AE der Kap-Ges mehrere Darlehen gewährt hat, die jeweils der Nr 2 (oder vor In-Kraft-Treten des StSenkG der Nr 1) des Abs 1 S 1 zuzuordnen sind, für die Ermittlung der in eine vGA umzuqualifizierenden Zinsen innerhalb jeder FK-Gruppe (Nr 2 und ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.5.2.2 Fremdkapitalgewährung durch eine nahe stehende Person

Tz. 284 Stand: EL 55 – ET: 10/2005 Wegen der stlichen Behandlung in den Fällen, in denen ein nur mittelbar beteiligter AE (FK-Gewährung in gerader Linie) das FK gewährt, s Tz 143 und s Tz 281. Tz. 285 Stand: EL 55 – ET: 10/2005 Die aus der Anwendung des § 8a KStG resultierende vGA kann uE stlich nur dem unmittelbaren AE zugerechnet werden (s Tz 143 und Schr des BMF v 20.05.1999...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.5.2.1.7 Eigene Rechtsauffassung

Tz. 281 Stand: EL 55 – ET: 10/2005 Weder die Einlagetheorie noch die Verbrauchstheorie haben eine gesetzliche Grundlage (s Tz 143). UE ist somit die Theorie anzuwenden, die dem Sinn und Zweck der Vorschrift am ehesten entspr. Dabei muss die Beantwortung der Frage unabhängig davon erfolgen, ob der AE, die nahe stehende Person bzw der rückgriffsgesicherte Dritte im Inl oder im ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.5.1.3 Der Anteilseigner ist Inländer und die das Fremdkapital empfangende Kapitalgesellschaft ist im Inland nicht steuerpflichtig

Tz. 274 Stand: EL 61 – ET: 11/2007 Fraglich erscheint, ob sich im Fall der Gesellschafterfremdfinanzierung einer ausl TG durch eine inl MG letztere mit der Folge auf die Anwendung des § 8a KStG idF des sog Korb II-Gesetzes berufen kann, dass aus den bisher bei der inl MG voll stpfl Erträgen zu 95% stfreie Erträge nach § 8b KStG idF des sog Korb II-Gesetzes würden (sog Outboun...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/P/M), Die Körperschaftsteuer, KStG Halbeinkünfteverfahren

Stand: EL 84 – ET: 08/2015 Mit der Umstellung vom Anrechnungsverfahren auf das Halbeinkünfteverfahren durch das StSenkG hat der Begriff "andere Ausschüttung" keine stliche Bedeutung mehr. Für vGA, die in Wj erfolgen (abfließen), die nach dem 31.12.2000 begonnen haben (zB Wj 2001 oder abweichendes Wj 2001/2002), gilt das Halbeinkünfteverfahren. Diese vGA können auch nicht zu e...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.5.1.1 Der Anteilseigner ist Inländer und die das Fremdkapital empfangende Kapitalgesellschaft ist im Inland steuerpflichtig

Tz. 269 Stand: EL 55 – ET: 10/2005 Inl AE werden erstmals nach In-Kraft-Treten des sog Korb-II-Gesetzes von der Regelung des § 8a KStG erfasst. Bei diesen erfolgt insoweit, als sie auch Empfänger der Vergütungen iSd § 8a KStG sind, uE eine Umqualifizierung der Vergütung in eine vGA (s Tz 264). GlA s Frotscher (DStR 2004, 377, 379 und 754); Körner (IStR 2004, 217, 228); IDW (F...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.2.4 Rechtsfolgen aus der Anwendung von § 8a Abs 5 KStG idF des StandOG bzw idF des StSenkG

Tz. 465 Stand: EL 55 – ET: 10/2005 Nach dem Einleitungssatz des § 8a Abs 5 KStG aF gelten beim Erfüllen der in seiner Nr 1 oder 2 genannten Voraussetzungen, also bei Schaffung des St-Status "Anrechnungsberechtigter" bzw "im Inl Veranlagter" durch die Zwischenschaltung eines inl Betriebs des Nichtanrechnungsberechtigten bzw des nicht im Inl Veranlagten oder einer Pers-Ges in d...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.2.6.7 Ergebnisabhängig vergütetes Fremdkapital (§ 8a Abs 1 S 1 Nr 1 KStG)

Tz. 173 Stand: EL 61 – ET: 11/2007 "Nicht in einem Bruchteil des (Fremd-)Kap bemessene Vergütung" iSd § 8a Abs 1 S 1 Nr 1 KStG sind sämtliche gewinn- bzw umsatzabhängigen Verzinsungsformen für das vom AE als Darlehensgeber gewährte FK (s Schr des BMF v 15.12.1994, BStBl I 1995, 25, 176 Rn 53). Dazu rechnen alle Vergütungen, bei denen der wirtsch Erfolg der Kap-Ges letztlich d...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3.1 Allgemeines

Tz. 207 Stand: EL 55 – ET: 10/2005 Um Umgehungsmöglichkeiten des Grundtatbestands zu vermeiden, erweitert § 8a Abs 1 S 2 KStG idF des StandOG bzw idF des sog Korb II-Gesetzes; Abs 1 S 3 KStG idF des UntStFG den Personenkreis der FK-Geber. Es werden Gestaltungen einbezogen, in denen die Fremdfinanzierung durch Nichtgesellschafter erfolgt, nämlichmehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3.2.5 Spezielle Rechtsfolgen aus der Anwendung des § 8a Abs 1 S 2, 1. Alternative KStG idF des StandOG bzw idF des sog Korb II-Gesetzes; § 8a Abs 1 S 3, 1. Alternative KStG idF des UntStFG

Tz. 224 Stand: EL 55 – ET: 10/2005 Bei Erfüllung der Voraussetzungen des § 8a Abs 1 S 2 bzw S 3 KStG treten die allgemeinen Rechtsfolgen des Abs 1 S 1 ein, dh die dort in den Nrn 1 und 2 idF des StandOG bzw in der Nr 2 idF des StSenkG bzw idF des sog Korb II-Gesetzes geregelten EK-/FK-Relationen gelten auch hier. Abzustellen ist dabei, da der Nahe stehende selbst nicht an der...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3.3.2.3 Person des Rückgriffsverpflichteten und Ausnahme von der Anwendung des § 8a Abs 1 S 3, 2. Alternative KStG idF des UntStFG

Tz. 235 Stand: EL 55 – ET: 10/2005 § 8a Abs 1 S 3, 2. Alternative KStG idF des UntStFG erfasst von seinem Wortlaut her auch die Fälle, bei denen der AE und die nahe stehende Person (wenn sie die Zinsen erhalten würden) mit der Vergütung im Inl veranlagt würden und nur der rückgriffsberechtigte Dritte mit der Vergütung nicht im Inl veranlagt wird. Hierzu auch s Freiling/Schmuc...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.2.6.6.1 Allgemeines

Tz. 161 Stand: EL 55 – ET: 10/2005 Bei den ergebnisunabhängigen Vergütungen und vor In-Kraft-Treten des StSenkG auch bei den ergebnisabhängigen Vergütungen muss zur Ermittlung des safe haven ein Vergleich angestellt werden zwischen Nur "soweit" das...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.2.6.9.1 Allgemeines

Tz. 184 Stand: EL 75 – ET: 08/2012 Wenn die in § 8a Abs 1 S 1 Nr 2 HS 1 KStG genannten Voraussetzungen vorliegen, sind die Vergütungen, die auf das den safe haven übersteigende Gesellschafter-FK entfallen, in eine vGA umzudeuten, "es sei denn, die Kap-Ges hätte dieses FK bei sonst gleichen Umständen auch von einem fremden Dritten erhalten können" (s Schr des BMF v 15.12.1994,...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 9.2.3 Rechtsfolgen aus der Anwendung des § 8a Abs 6 S 1 KStG

Tz. 509 Stand: EL 86 – ET: 05/2016 In den Fällen des § 8a Abs 6 S 1 KStG stellen die geleisteten Vergütungen stets eine vGA dar. Es gibt weder eine Freigrenze noch besteht ein safe haven (s Schr des BMF v 19.09.2006, BStBl I 2006, 559 Rn 21 und 26). Auch der Entlastungsbeweis in Form des Drittvergleichs bzw bei der Mittelaufnahme zur Finanzierung banküblicher Geschäfte besteh...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2.9 Verhältnis zur Gewerbesteuer

Tz. 58 Stand: EL 55 – ET: 10/2005 Die stliche Beurteilung von Vergütungen für Gesellschafter-FK nach § 8a KStG idF des StandOG bzw idF des StSenkG stellt sich in Bezug auf die GewSt neutral dar. Vergütungen nach § 8a KStG werden zwar kstlich bei der Ermittlung des Einkommens hinzugerechnet und erhöhen damit den Gewinn aus Gew gem § 7 GewSt. Zur Neutralisierung dieser Einkomme...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2.5 Verhältnis zum Anrechnungsverfahren bzw zum Halbeinkünfteverfahren

Tz. 45 Stand: EL 55 – ET: 10/2005 Zur Anwendung der §§ 27 ff KStG 1999 auf die Vergütungen iSd § 8a KStG vor In-Kraft-Treten des StSenkG enthält das Gesetz keine Bestimmung. Die Fin-Verw schließt aus dem Rechtsfolgeverweis in § 8a KStG aF, nach dem die Vergütungen als vGA gelten, dass auch alle weiteren Folgerungen vergleichbar einer vGA zu ziehen sind (s Schr des BMF v 15.12...mehr