Fachbeiträge & Kommentare zu Unternehmensnachfolge

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§ 7 Gestaltung der Unterneh... / a) Übertragung eines Einzelunternehmens

Rz. 11 Durch die Übernahme des Einzelunternehmens entsteht für den Übernehmer im Regelfall eine Mithaftung für alle im Betrieb des Geschäfts begründeten Verbindlichkeiten des früheren Inhabers (gesetzlicher Schuldbeitritt).[2] Dies gilt jedenfalls dann, wenn – wie im Regelfall – die Firma bzw. der sog. Firmenkern, also der Name des Unternehmens fortgeführt wird (§ 25 Abs. 1 ...mehr

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§ 10 Testamentsvollstreckun... / IV. Sonstige Formen der Testamentsvollstreckung

1. Weisungsgeberlösung Rz. 14 Im Rahmen der sog. Weisungsgeberlösung gibt der Testamentsvollstrecker das Unternehmen an die Erben im Außenverhältnis auf Grundlage des § 2217 BGB frei. Demnach führen im Außenverhältnis die Erben das Unternehmen als Inhaber und nicht der Testamentsvollstrecker. Sie und nicht der Testamentsvollstrecker haften demnach auch persönlich für alle ein...mehr

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§ 7 Gestaltung der Unterneh... / aa) Asset-Deal

(1) Grundsätzliches Rz. 167 Beim Asset-Deal werden wie gesagt – und sei es aufgrund steuerlicher Fiktion wie bei Personenhandelsgesellschaften – einzelne Wirtschaftsgüter, die zu einem Unternehmen gehören, veräußert.[230] Bei diesen Wirtschaftsgütern handelt es sich regelmäßig um steuerliches Betriebsvermögen. Übersteigt der Kaufpreis die Buchwerte des veräußerten Betriebsver...mehr

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§ 7 Gestaltung der Unterneh... / c) Verkauf gegen Kaufpreisrente

aa) Einzelunternehmen bzw. Mitunternehmeranteil Rz. 201 Im Falle der Veräußerung eines Einzelunternehmens oder eines Mitunternehmeranteils gegen wiederkehrende Bezüge, also z.B. eine Kaufpreisrente, hat der Veräußerer nach Rechtsprechung und Verwaltungspraxis unter bestimmten Bedingungen ein Wahlrecht, entweder den Veräußerungsgewinn – ggf. unter Inanspruchnahme der Begünstig...mehr

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§ 7 Gestaltung der Unterneh... / c) Rechtliche Konstruktion von Rückabwicklungsvorbehalten

aa) Allgemeines Rz. 46 Rechtstechnisch lassen sich Rückabwicklungsvorbehalte sowohl mit Hilfe von Widerrufsrechten als auch durch die Vereinbarung von Rücktrittsrechten umsetzen. Regelungsbedürftig ist mitunter auch, innerhalb welcher Fristen ein Rückabwicklungsrecht ausgeübt werden kann bzw. muss. Der Gesetzgeber geht in § 529 Abs. 1 BGB von einer zehnjährigen Frist seit der ...mehr

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§ 10 Testamentsvollstreckun... / E. Sonstige Gesellschaftsformen und Mischformen

I. Stille Gesellschaft Rz. 35 Eine stille Gesellschaft wird durch den Tod eines stillen Gesellschafters grundsätzlich nicht aufgelöst, § 234 Abs. 2 HGB. Bei Zustimmung des Geschäftsinhabers kann demnach eine Verwaltung der Beteiligung durch einen Testamentsvollstrecker erfolgen.[51] Bei Auflösung der stillen Gesellschaft muss der Testamentsvollstrecker das Guthaben des stille...mehr

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§ 11 Pflichtteilsrecht in d... / C. Bedeutung gesellschaftsrechtlicher Nachfolgeregelungen für den Pflichtteil

I. Verlust der Gesellschafterstellung für die Erben – Fortsetzungsklausel Rz. 19 Wird eine Personengesellschaft nach dem Tod des Erblassers nicht mit seinen Erben fortgesetzt, also in den Fällen der Auflösung der Gesellschaft oder auch bei Fortsetzung unter den verbleibenden Gesellschaftern (sog. Fortsetzungsklausel), fällt in den Nachlass des ausscheidenden Gesellschafters l...mehr

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§ 7 Gestaltung der Unterneh... / bb) Share-Deal

Rz. 190 Share-Deal im steuerlichen Sinne meint die Veräußerung von Kapitalgesellschaftsanteilen. Zivilrechtlich können aber ohne Weiteres auch Personengesellschaftsanteile als solche verkauft werden. (1) Verkauf von Personengesellschaftsanteilen Rz. 191 Der Verkauf von Anteilen an gewerblich tätigen oder gewerblich geprägten Personengesellschaften (Mitunternehmeranteil) wird –...mehr

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§ 7 Gestaltung der Unterneh... / II. Schenkung unter Vorbehalt von Nutzungsrechten

1. Zivilrechtliche Grundlagen Rz. 75 Das verbreitetste rechtliche Instrument zum Vorbehalt von Nutzungsrechten ist der Nießbrauch. Durch den Nießbrauch wird eine Sache in der Weise belastet, dass derjenige, zu dessen Gunsten die Belastung erfolgt, berechtigt ist, die Nutzungen aus der Sache zu ziehen, § 1030 BGB. Die Nießbrauchsbestellung führt also dazu, dass Eigentum und Nu...mehr

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§ 15 Eheverträge zur Sicher... / I. Gesetzliche Bestimmungen

Rz. 20 Zu beachten sind zunächst einige gesetzliche Regelungsverbote: 1. Unwirksamkeitsfalle des § 1614 BGB Rz. 21 Gemäß § 1614 Abs. 1 BGB kann auf Verwandtenunterhalt (Eltern, Kinder) für die Zukunft nicht verzichtet werden. Gemäß der Verweisungsnorm des § 1360a Abs. 3 BGB gilt dies auch für den Unterhalt des getrennt lebenden Ehegatten. Die Vorschrift steht einer vertraglich...mehr

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§ 11 Pflichtteilsrecht in d... / D. Gestaltungsmöglichkeiten zur Reduzierung von Pflichtteilsrisiken

I. Pflichtteilsverzicht Rz. 31 Der Pflichtteilsverzicht bildet ein praktisch äußerst bedeutsames Gestaltungsmittel zur Erweiterung der Testierfreiheit des Erblassers. Gleichzeitig kann er aber auch dazu dienen, die Pflichtteilsfestigkeit lebzeitiger Verfügungen zu gewährleisten. Im Regelfall, also ohne Vereinbarung irgendwelcher Beschränkungen, bewirkt der Pflichtteilsverzich...mehr

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§ 15 Eheverträge zur Sicher... / III. Konsequenzen der Beanstandung einer Regelung

1. Sittenwidrigkeit (§ 138 BGB) Rz. 63 Die sittenwidrige Regelung ist gemäß § 138 BGB unwirksam. Die Sittenwidrigkeit erfasst im Zweifel den gesamten Ehevertrag, wenn nicht anzunehmen ist, dass die Parteien den Vertrag im Übrigen auch ohne den nichtigen Vertragsteil geschlossen hätten.[74] Unwirksame Ausschlussklauseln zum Versorgungsausgleich und nachehelichen Unterhalt erfa...mehr

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§ 7 Gestaltung der Unterneh... / 2. Ertragsteuerliche Folgen der vollentgeltlichen Übertragung

a) Allgemeines Rz. 165 Die steuerlichen Folgen des Unternehmensverkaufs unterscheiden sich in erster Linie danach, ob der Verkauf im Wege eines sog. Asset-Deals oder im Wege eines Share-Deals stattfindet. Diese Unterscheidung folgt jedoch nicht allein den zivilrechtlichen Grundsätzen. Vielmehr kommt – steuerlich betrachtet – ein Share-Deal nur bei der Veräußerung von Kapitalg...mehr

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§ 11 Pflichtteilsrecht in d... / III. Nachfolgeklausel

Rz. 30 Nachfolgeklauseln führen dazu, dass der Personengesellschaftsanteil vererblich gestellt wird und so nach dem Tod des Erblassers Bestandteil seines Nachlasses wird. Mithin ist der Wert des vererbten Anteils bei der Berechnung ordentlichen Pflichtteils zu berücksichtigen.[54] Problematisch ist dabei aber oftmals die Frage der angemessenen Bewertung.[55]mehr

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§ 15 Eheverträge zur Sicher... / I. Güterrecht

Rz. 68 Der Schwerpunkt der ehevertraglichen Gestaltung wird im Ehegüterrecht liegen, wobei es im Regelfall das Ziel ist, eine ehegüterrechtlich begründete Beteiligung des Ehegatten am Betriebsvermögen zu vermeiden oder so zu gestalten, dass das Unternehmen im Falle eines Scheiterns der Ehe nicht gefährdet wird. Im Kontext der Gestaltung des Ehegüterrechts steht darüber hinaus...mehr

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§ 7 Gestaltung der Unterneh... / b) Veräußerung gegen Geld (Barzahlung)

aa) Asset-Deal (1) Grundsätzliches Rz. 167 Beim Asset-Deal werden wie gesagt – und sei es aufgrund steuerlicher Fiktion wie bei Personenhandelsgesellschaften – einzelne Wirtschaftsgüter, die zu einem Unternehmen gehören, veräußert.[230] Bei diesen Wirtschaftsgütern handelt es sich regelmäßig um steuerliches Betriebsvermögen. Übersteigt der Kaufpreis die Buchwerte des veräußert...mehr

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§ 10 Testamentsvollstreckun... / V. Besonderheiten: "GmbH & Co KG" – "GmbH & Still"

Rz. 28 Bei besonderen Gesellschaftsformen, wie der sog. "GmbH & Co KG" und die "GmbH & Still" kommt es im Hinblick auf die Zulässigkeit der Testamentsvollstreckung über eine Beteiligung stets darauf an, ob die Gesellschaftsform eher personengesellschaftlich oder kapitalgesellschaftlich geprägt ist. Ist eine Kapitalgesellschaft beteiligt, entstehen infolge der freien Vererbli...mehr

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§ 10 Testamentsvollstreckun... / III. OHG

Rz. 25 Bei einer offenen Handelsgesellschaft gelten im Rahmen der Verwaltungsvollstreckung im Wesentlichen die bei der Gesellschaft bürgerlichen Rechts unter Vereinbarung einer Fortsetzungsklausel geschilderten Grundsätze. Der Testamentsvollstrecker hat insbesondere das Recht, Abfindungsansprüche gegen die übrigen Gesellschafter geltend zu machen und zwar auch dann, wenn der...mehr

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§ 7 Gestaltung der Unterneh... / 2. Mittelbare Beteiligungen

a) Stille Gesellschaft Rz. 154 Die stille Gesellschaft ist dadurch gekennzeichnet, dass sie über kein Gesamthandsvermögen verfügt.[200] Vielmehr geht die Einlage des stillen Gesellschafters in das Vermögen des Inhabers des Handelsgeschäfts (oder auch Einzelunternehmens) über.[201] Gesetzlich geregelt ist die stille Gesellschaft in § 230 HGB. Eine Eintragung des Stillen in das...mehr

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§ 7 Gestaltung der Unterneh... / 2. Übertragbarkeit des Unternehmens und Konsequenzen für die Beteiligten

a) Übertragung eines Einzelunternehmens Rz. 11 Durch die Übernahme des Einzelunternehmens entsteht für den Übernehmer im Regelfall eine Mithaftung für alle im Betrieb des Geschäfts begründeten Verbindlichkeiten des früheren Inhabers (gesetzlicher Schuldbeitritt).[2] Dies gilt jedenfalls dann, wenn – wie im Regelfall – die Firma bzw. der sog. Firmenkern, also der Name des Unte...mehr

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§ 15 Eheverträge zur Sicher... / D. Materiellrechtliche Rahmenbedingungen des Ehevertrags

I. Gesetzliche Bestimmungen Rz. 20 Zu beachten sind zunächst einige gesetzliche Regelungsverbote: 1. Unwirksamkeitsfalle des § 1614 BGB Rz. 21 Gemäß § 1614 Abs. 1 BGB kann auf Verwandtenunterhalt (Eltern, Kinder) für die Zukunft nicht verzichtet werden. Gemäß der Verweisungsnorm des § 1360a Abs. 3 BGB gilt dies auch für den Unterhalt des getrennt lebenden Ehegatten. Die Vorschr...mehr

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§ 7 Gestaltung der Unterneh... / b) Übertragung von Personengesellschaftsanteilen

aa) Anteile persönlich haftender Gesellschafter Rz. 17 Bei der Nachfolge in Personengesellschaften ist zunächst festzuhalten, dass ein Gesellschafterwechsel ggf. als eine Änderung des Gesellschaftervertrages anzusehen sein kann, so dass die Mitwirkung aller bisherigen und zukünftigen Gesellschafter am entsprechenden Vertragsschluss erforderlich wäre. Etwas anderes gilt aber, ...mehr

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§ 11 Pflichtteilsrecht in d... / II. Anrechnungsbestimmungen, § 2315 BGB

Rz. 35 Eine bei weitem weniger umfassende und wirksame Möglichkeit zur Reduzierung von Pflichtteilsansprüchen besteht darin, bei lebzeitigen Zuwendungen an den bzw. die Pflichtteilsberechtigten die Anrechnung der jeweiligen Zuwendung auf spätere Pflichtteilsansprüche anzuordnen (§ 2315 BGB). Die Anrechnung auf den Pflichtteil hat durch die Erbrechtsreform 2010 gerade im Zusa...mehr

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§ 11 Pflichtteilsrecht in d... / V. Beteiligung aller/mehrerer Pflichtteilsberechtigter durch Holdingstrukturen

Rz. 46 Selbstverständlich lässt sich die Pflichtteilsproblematik insgesamt auch dadurch umgehen, dass die im Unternehmen verkörperte Vermögenssubstanz dem bzw. den Pflichtteilsberechtigten gar nicht erst vorenthalten wird. Dies muss nicht zwingend mit einer Zersplitterung der Eigentümerstellung oder komplizierten Führungsstrukturen einhergehen. Vielmehr ist es durchaus möglic...mehr

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§ 7 Gestaltung der Unterneh... / aa) Anteile persönlich haftender Gesellschafter

Rz. 17 Bei der Nachfolge in Personengesellschaften ist zunächst festzuhalten, dass ein Gesellschafterwechsel ggf. als eine Änderung des Gesellschaftervertrages anzusehen sein kann, so dass die Mitwirkung aller bisherigen und zukünftigen Gesellschafter am entsprechenden Vertragsschluss erforderlich wäre. Etwas anderes gilt aber, wenn der ursprüngliche Gesellschaftsvertrag ber...mehr

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§ 11 Pflichtteilsrecht in d... / III. (Frühzeitige) lebzeitige Übertragung

Rz. 36 Durch die Änderung von § 2325 Abs. 3 BGB im Zuge der Erbrechtsreform 2010 ist auch die lebzeitige Übertragung von Unternehmen – jedenfalls aus pflichtteilsrechtlicher Sicht – deutlich attraktiver geworden. Die ratierliche Abschmelzung des in die Berechnung des Pflichtteilsergänzungsanspruchs einzubeziehenden Werts der lebzeitigen Zuwendungen führt dazu, dass die mit P...mehr

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§ 7 Gestaltung der Unterneh... / b) Unterbeteiligung

Rz. 159 Soll der Unternehmensnachfolger nicht unmittelbar am Handelsgewerbe sondern an der gesellschaftsrechtlichen Beteiligung des übergabewilligen Unternehmers beteiligt werden, kann dies durch eine Unterbeteiligung[212] geschehen. Die Grundsätze der stillen Gesellschaft gelten hier im Wesentlichen entsprechend. Das gilt auch für die Abgrenzung zwischen der typischen und d...mehr

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§ 15 Eheverträge zur Sicher... / B. Übersicht über die Regelungsgegenstände des Ehevertrags

Rz. 7 Ehevertrag im Sinne der gesetzlichen Definition gemäß § 1408 Abs. 1 BGB ist ein Vertrag, in dem (zukünftige) Eheleute ihre güterrechtlichen Verhältnisse regeln. Im weiteren Sinne lassen sich unter diesen Begriff alle Vereinbarungen fassen, die das durch die Ehe entstehende Rechtsverhältnis der Eheleute untereinander gestalten. Der Abschluss eines solchen "vorsorgenden ...mehr

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§ 3 Nachfolgeprozess / A. Vorbemerkung

Rz. 1 In der Regel stellt sich die Unternehmensnachfolge nicht als eine von jetzt auf gleich zu treffende Entscheidung dar, die augenblicklich umgesetzt wird bzw. umgesetzt werden kann. Vielmehr ist die erfolgreiche Umsetzung meist das Ergebnis eines sich über einen längeren Zeitraum hinziehenden Prozesses. Nicht selten dauert dieser auch sehr viel länger als es allen Beteil...mehr

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§ 7 Gestaltung der Unterneh... / XI. Stiftung

Rz. 212 Eine Alternative zur Übergabe des Unternehmens an einen oder mehrere bestimmte Nachfolger, sei es unentgeltlich, teilentgeltlich oder zu einem angemessenen Kaufpreis, bildet die Übertragung auf eine Stiftung. Auf diese Weise wird der Unternehmensträger (theoretisch unendlich) katapultiert. Die Eigentümerstellung wird daher unabhängig vom Leben bzw. Sterben bestimmter...mehr

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§ 22 Familienstrategie und ... / b) Die Führung des Unternehmens

Rz. 68 Sind das gemeinsame Fundament und die gemeinsame Perspektive stark genug, dass die Familie im Sinne von Familie und Unternehmen zu einer fruchtbaren Zusammenarbeit findet, gilt es zu klären, wer künftig welche Aufgabe übernehmen soll, um die gemeinsamen Ziele zu erreichen. Es geht um die grundsätzliche Frage, wer welche Funktion ausfüllen soll, und darum, wie die Funk...mehr

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§ 7 Gestaltung der Unterneh... / 2. Erbrecht und Gesellschaftsrecht

Rz. 225 So wichtig die sorgfältige Konstruktion und Formulierung des Unternehmertestamentes ist, so wenig kann sie ihre eigentlich beabsichtigte Wirkung entfalten, wenn es an der Abstimmung von Testament und Gesellschaftsvertrag hapert. Insoweit gilt der eherne Grundsatz "Gesellschaftsrecht geht dem Erbrecht vor!" [312] D.h.: Bei Personengesellschaften bestimmt allein der Ges...mehr

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§ 22 Familienstrategie und ... / d) Die Organisation der Unternehmerfamilie

Rz. 80 Mit zunehmender Komplexität der Familie und des Vermögens wächst die Vielfalt der Themen, denen sich die Unternehmerfamilie stellen will und muss. Analog einem Unternehmen helfen auch ihr Strukturen für Arbeitsteilung und Koordination. Funktionen in der Unternehmerfamilie werden definiert, um Aufgaben zu bewältigen und Ziele zu erreichen. Verantwortlichkeiten für die A...mehr

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§ 15 Eheverträge zur Sicher... / 1. Sekundärgüterrecht

Rz. 69 Bei der Darstellung güterrechtlicher Verträge gewissermaßen "vor der Klammer" stehen die schuldrechtlichen Beziehungen zwischen Eheleuten außerhalb des Güterrechts und die hier nicht umfassend dargestellt werden können.[79] Rz. 70 Im Kontext der Unternehmensnachfolge erwähnenswert sind zunächst unternehmensbezogene Gesellschaftsverträge zwischen Familienmitgliedern. Hi...mehr

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§ 7 Gestaltung der Unterneh... / a) Grundsätzliche Notwendigkeit

Rz. 22 Gewöhnlich verbinden Schenker und Beschenkter mit der geplanten Unternehmensnachfolge bestimmte Erwartungen, z.B. die, dass der Beschenkte das Unternehmen mit vollem Einsatz fortführt, dass er nicht vor dem Schenker verstirbt, seine Ehe nicht geschieden wird, er Abkömmlinge hinterlässt oder das Geschenk nicht von Gläubigern des Beschenkten gepfändet wird bzw. in ander...mehr

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§ 21 Mediation in der Unter... / F. Vor- und Nachteile von Mediation

Rz. 70 Als einer der Vorteile der Mediation gegenüber dem Gerichtsverfahren wird die Zeitersparnis genannt. Die zeitlich kostenaufwendige Vorbereitung durch überbordende Schriftsätze entfällt. Als privater Dienstleister steht ein Mediator relativ zeitnah zur Verfügung. Auch wenn die Mediation nicht zu einem Ergebnis in Form eines juristischen Vertragswerkes führt, werden im ...mehr

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§ 7 Gestaltung der Unterneh... / 4. Ausgleichungs- und Anrechnungsbestimmungen

Rz. 64 Schließlich ist bei der Gestaltung von Schenkungsverträgen auch zu berücksichtigen, wie sich die lebzeitigen Zuwendungen auf die gesetzliche Erbfolge und etwaige Pflichtteilsansprüche auswirken und ob diese Auswirkungen im konkreten Fall auch tatsächlich gewünscht sind. In den meisten Fällen werden der Schenker und – jedenfalls dann, wenn die Familie in die Planungsüb...mehr

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§ 22 Familienstrategie und ... / I. Auf die Familie kommt es an

Rz. 4 Es ist klug, bei der Gestaltung der Nachfolge in Familienunternehmen das Augenmerk auf die Familie zu richten. Ob das Gewollte nämlich erreicht wird, hängt wesentlich von ihr ab. Die Familie schafft die Voraussetzungen, und sie setzt um. Zu einem erheblichen Teil liegen hier die Förderung, Auswahl und Unterstützung der Nachfolger. Hier werden Muster geprägt, die die Zu...mehr

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§ 22 Familienstrategie und ... / 2. Das Dilemma der Nachfolge

Rz. 14 Konflikte und Tabus erschweren die Nachfolgeentscheidung. Nicht selten verschulden sie Stillstand: In der Familie stockt die Kommunikation und im Unternehmen werden strategische Entscheidungen und Investitionen verschoben. Einige Konflikte und Tabus lassen sich auf charakteristische Paradoxien in Familienunternehmen zurückführen. Rz. 15 "Wie man’s macht, macht man’s ve...mehr

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§ 7 Gestaltung der Unterneh... / X. Familiengesellschaft

Rz. 205 Ein weiteres (beinahe "klassisches") Instrument der Unternehmensnachfolge stellt die Implementierung einer Familiengesellschaft (typischerweise als Holding) dar.[299] Auf diese Weise kann das Familienvermögen gebündelt und in dieser gebündelten Form an mehrere Vermögensnachfolger (und auch mehrfach über Generationen hinweg) übertragen werden. Auch eine schrittweise B...mehr

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§ 10 Testamentsvollstreckun... / I. Grundlagen

Rz. 6 Im Rahmen der Testamentsvollstreckung muss generell zwischen einer in der Regel kurz andauernden Abwicklungstestamentsvollstreckung und einer auf einen längeren Zeitraum ausgerichteten Verwaltungstestamentsvollstreckung unterschieden werden. Was die Abwicklungstestamentsvollstreckung betrifft, so besteht weitgehend Einigkeit darüber, dass diese sowohl bei Anteilen an P...mehr

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§ 11 Pflichtteilsrecht in d... / I. Verlust der Gesellschafterstellung für die Erben – Fortsetzungsklausel

Rz. 19 Wird eine Personengesellschaft nach dem Tod des Erblassers nicht mit seinen Erben fortgesetzt, also in den Fällen der Auflösung der Gesellschaft oder auch bei Fortsetzung unter den verbleibenden Gesellschaftern (sog. Fortsetzungsklausel), fällt in den Nachlass des ausscheidenden Gesellschafters lediglich ein Abfindungsanspruch nach § 738 Abs. 1 S. 2 BGB. Dieser ist au...mehr

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§ 22 Familienstrategie und ... / 4. Regeln und Plattformen

Rz. 83 Regeln und Plattformen unterstützen die Unternehmerfamilie dauerhaft bei der Umsetzung ihrer Ziele. Regeln geben z.B. gute Praxis der Kommunikation weiter. Sie veranschaulichen, worauf es in der Kooperation ankommt,[33] und formulieren Mechanismen für die Konfliktlösung. Entlastend wirken Entscheidungsregeln, insbesondere enthalten sie Qualifikationsanforderungen oder...mehr

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§ 22 Familienstrategie und ... / I. Familie versus Unternehmen

Rz. 24 Das Zusammenwirken von Unternehmen und Familie ist auf den ersten Blick von einem gemeinsamen Interesse getragen: geht es dem Unternehmen gut, geht es auch der Familie gut. Bei genauerer Betrachtung sind an der Schnittstelle von Unternehmen und Familie aber wichtige Entscheidungen zu fällen, in denen widerstreitende Interessen offenbar werden. Die Unternehmensnachfolg...mehr

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§ 22 Familienstrategie und ... / III. Einheit versus Vielfalt

Rz. 36 Die Einheit einer Unternehmerfamilie bestimmt ihre Handlungs- und Entscheidungsfähigkeit. Sie steht in einem natürlichen Spannungsverhältnis zur Vielfalt der Familienmitglieder. Für den Generationswechsel typisch ist es, dass die Zahl der Familienmitglieder steigt. Mit dem Wachstum der Familie nimmt die Vielfalt in der Familie zu. Entfremdung bedroht ihren Zusammenhalt...mehr

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§ 21 Mediation in der Unter... / II. Erstgespräch

Rz. 14 Die nächste Phase ist das sogenannte Erstgespräch oder erste Gespräch, in dem alle Beteiligten mit dem Mediator zum einen den spezifischen Auftrag an den Mediator klären, zum anderen über die geplante Dauer der Mediation, die voraussichtlichen Kosten der Mediation, sowie die Aufteilung der Kosten eine Einigung erzielt wird. Der Mediator informiert hier über den Prozes...mehr

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§ 7 Gestaltung der Unterneh... / VI. Übertragung gegen Übernahme von Verbindlichkeiten

Rz. 143 Oftmals sind die zur Übertragung anstehenden Vermögensgegenstände, z.B. Gesellschaftsanteile, noch mit Verbindlichkeiten belastet. In dieser Situation liegt es oft im Interesse des Schenkers, dass die zum Erwerb des Vermögens eingegangenen Verbindlichkeiten vom Beschenkten mit übernommen, er – der Schenker – also von diesen freigestellt wird. Dies ist insbesondere da...mehr

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§ 21 Mediation in der Unter... / III. Einbeziehung von Beratern

Rz. 66 Viele Unternehmen verfügen zumeist über eine langjährig gewachsene juristische und steuerliche Beratung. Es ist durchaus üblich, dass die Kontaktaufnahme zum Mediator bei Unternehmensnachfolgen über eine beteiligte Partei oder auch über einen Berater einer der Parteien geschieht. Eine genaue Rechtskenntnis des Feldes, in dem sich die Beteiligten bewegen, und eine Über...mehr

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§ 10 Testamentsvollstreckun... / II. Vollmachtslösung

Rz. 8 Die eingangs geschilderte Problematik kann im Wege der sog. Vollmachtslösung umgangen werden. Danach erteilt der Erblasser dem späteren Testamentsvollstrecker lebzeitig widerrufliche, transmortale (also über den Tod hinauswirkende) Vollmacht. In dieser Konstellation führt der Testamentsvollstrecker dann als Bevollmächtigter alle Geschäfte im Namen und mit Wirkung für d...mehr

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§ 7 Gestaltung der Unterneh... / 1. Grundsätzliche Überlegungen

Rz. 9 Die auf den ersten Blick einfachste Gestaltungsaufgabe bildet die reine Schenkung, also die vollständig ohne Gegenleistung und/oder sonstige Verpflichtungen des Übernehmers erfolgende Unternehmensübertragung. Sie kommt regelmäßig nur dann in Betracht, wenn das Privatvermögen (neben dem Unternehmen) einen solchen Umfang hat, dass es – ggf. zusammen mit einer Altersverso...mehr