Fachbeiträge & Kommentare zu Umwandlung

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 4.2.1 Unterscheidung in den Instituten

Rz. 96 Nach Art. 86 Abs. 5 CRD IV müssen die Institute zwischen belasteten und unbelasteten Vermögenswerten unterscheiden, die jederzeit – insbesondere in Krisensituationen – verfügbar sind. Dabei müssen sie berücksichtigen, bei welcher juristischen Person die Vermögenswerte verwahrt werden und in welchem Land sie mit rechtsbegründender Wirkung entweder in einem Register ein...mehr

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§ 8 Frameworks, Standards, ... / 1.7.2 International Integrated Reporting Council (IIRC)

Rz. 99 Beim IIRC handelt es sich um eine weltweite Vereinigung von u. a. Investoren, Unternehmen, Standardsetzern und NGOs. Ziel des Zusammenschlusses ist es, die Berichterstattung von Unternehmen unter Berücksichtigung ihrer Wertschöpfung weiterzuentwickeln. Vor dem Hintergrund dieser Zielsetzung wurde im Dezember 2013 ein Rahmenkonzept zum Integrated Reporting für die Beri...mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.1.2 Berücksichtigung der Nebenabreden

Rz. 3 Es ist unmittelbar einleuchtend, dass Nebenabreden, die z. B. einen oder beide Geschäftspartner berechtigen, ein Handelsgeschäft nach Ablauf einer Karenzzeit vorzeitig und ohne Angabe von Gründen zu beenden, die wirtschaftliche Bedeutung von Handelsgeschäften verändern. Entsprechende Klauseln ("Mutual Termination Clauses", "Optional Early Termination Clauses" bzw. "Bre...mehr

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Factoring – Finanzierungsal... / 3 Vor- und Nachteile beim Factoring-Verfahren

Factoring bietet folgende Vorteile: Liquiditätsgewinn. Durch die schnelle Umwandlung von Forderungen in liquide Mittel ergeben sich finanzielle Spielräume, die durch die restriktive Kreditvergabepolitik der Banken zumeist nicht erreicht werden können. Verbesserung der Bilanzstruktur. Durch die Senkung der Position "Forderungen aus Lieferungen und Leistungen" ergibt sich zwangs...mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.3 Chancen und Risiken von Auslagerungen

Rz. 8 Ein wesentliches Motiv für die Auslagerung von Aktivitäten und Prozessen auf Dritte ist für die Institute die Möglichkeit der Kostenreduzierung. Spezialisierte Auslagerungsunternehmen können in der Regel Größenvorteile und Mengeneffekte sowie Erfahrungs- und Know-how-Vorteile realisieren. Ein weiterer Effekt mit potenziellen Kostenvorteilen kann die Umwandlung von fixe...mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.2.4 Abwicklungsmaßnahmen

Rz. 73 Das Institut muss beurteilen, inwieweit notleidende Risikopositionen mit länger andauernden Zahlungsrückständen noch einbringlich sind (→ BTO 1.2.5 Tz. 9, Erläuterung). Sofern keine tragfähige Restrukturierungslösung mehr möglich ist, kommen ggf. Abwicklungsmaßnahmen infrage. Für den Fall der Abwicklung eines Engagements ist ein Abwicklungskonzept zu erstellen, in dem...mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 4.1.2 Entwicklung einer Strategie und Handlungsoptionen

Rz. 235 Nachdem die internen und externen Rahmenbedingungen umfassend analysiert wurden, sollten sich die Institute einen Überblick über ihre verfügbaren strategischen Optionen zur Umsetzung der Strategie für notleidende Risikopositionen verschaffen. Beispielhaft werden von der Aufsicht eine Haltestrategie, Forbearance-Optionen, ein aktiver Portfolioabbau, eine Änderung der ...mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 3.3.1 Entwicklung

Rz. 133 Die Anforderungen an die Funktionalität der Anwendung müssen laut Tz. 7.7 BAIT ebenso erhoben, bewertet, dokumentiert und genehmigt werden wie "nichtfunktionale Anforderungen". Nichtfunktionale Anforderungen an IT-Systeme sind beispielsweise: Anforderungen an die Informationssicherheit, Zugriffsregelungen, Ergonomie, Wartbarkeit, Antwortzeiten, Resilienz.[1] Rz. 134 Zu jede...mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.3 Möglicher Verzicht auf die Umsetzung der Anforderungen

Rz. 13 Auf die Einhaltung der in diesem Modul niedergelegten Anforderungen kann vollständig verzichtet werden, sofern die Buchwerte aller Immobiliengeschäfte weder (absolut) 30 Millionen Euro noch (relativ) 2 Prozent der Bilanzsumme übersteigen (→ BTO 3 Tz. 1, Erläuterung). Der relative Schwellenwert hat insofern für sämtliche Institute mit einer Bilanzsumme über 1,5 Milliar...mehr

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§ 4 Quantitative und qualit... / 2 Ermittlung von Metriken: Daten erheben

Rz. 2 Durch die CSRD und die dazugehörigen ESRS sind berichtspflichtige Unternehmen aufgefordert, zahlreiche Informationen nach Maßgaben der Wesentlichkeit offenzulegen. Dazu gehören verschiedene Arten der Informationen – von qualitativen Aussagen bis zu zahlreichen quantitativen Angaben. Während es bislang Kernaufgabe war, eine Balance zwischen wenigen definierten KPIs und ...mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 12.7 Planszenario der normativen Perspektive

Rz. 358 Die Anforderungen an die normative Perspektive ergeben sich für bedeutende Institute aus dem ICAAP-Leitfaden. Die deutsche Aufsicht hat die Vorgaben an die normative Perspektive im RTF-Leitfaden in einer Weise konkretisiert, dass die weniger bedeutenden Institute damit gleichzeitig den Anforderungen an die Kapitalplanung nach den MaRisk vollumfänglich gerecht werden....mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Zaruk/Weigl, MaRisk Literaturverzeichnis

Hinweis zur Benutzung des Literaturverzeichnisses: Sofern es sich bei den Autoren bzw. Herausgebern um Organisationen handelt, sind die aufgeführten Werke i. d. R. auf der Internetseite der jeweiligen Organisation verfügbar. Achtelik, Olaf, in: Herzog, Felix (Hrsg.), Geldwäschegesetz, 5. Auflage, München, 2023, § 24c KWG, § 25h KWG und § 6 GwG. ACI Deutschland e. V. – Arbeitsg...mehr

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Aufwärtsabfärbung bei lediglich verrechenbaren Verlusten gemäß § 15a EStG

Leitsatz 1. § 15 Abs. 3 Nr. 1 Satz 1 Alternative 2 und Satz 2 Alternative 2 des Einkommensteuergesetzes (EStG) sind in einkommensteuerrechtlicher Hinsicht auch ohne Berücksichtigung einer Geringfügigkeitsgrenze, bis zu deren Erreichen die gewerblichen Beteiligungseinkünfte nicht auf die übrigen Einkünfte abfärben, verfassungsgemäß (Anschluss an Urteile des Bundesfinanzhofs v...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 1a ... / 7 Reale Umwandlung der optierenden Gesellschaft in eine Körperschaft, Abs. 4 S. 7

Rz. 400 § 1a Abs. 4 S. 7 KStG behandelt den Fall, dass die fiktive Kapitalgesellschaft in eine reale Körperschaft umgewandelt wird. Die Umwandlung einer optierenden Gesellschaft in eine reale Kapitalgesellschaft führt im Ausgangspunkt dazu, dass die persönlichen Voraussetzungen zur Optionsausübung entfallen. Die dann reale Kapitalgesellschaft ist weder eine Personenhandelsge...mehr

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / 3. Umwandlung

a) Bindungswirkung des steuerlichen Übertragungsstichtages Streitig ist der Ansatz eines Veräußerungsgewinns auf Seiten des Klägers als Übertragendem im Rahmen einer Einbringung eines Einzelunternehmens in eine GmbH nach § 20 UmwStG. Das FG entschied: Veräußerungspreis des Einbringenden: Stellt die übernehmende Gesellschaft auf den steuerlichen Übertragungsstichtag i.S.d. § 20...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 1a ... / 1.1 Einführung des Optionsmodells

Rz. 1 Durch das Gesetz zur Modernisierung des Körperschaftsteuerrechts[1] ist in § 1a KStG die Möglichkeit geschaffen worden, dass bestimmte Personengesellschaften zur Besteuerung als Körperschaft optieren können. Diese Option bewirkt, dass die Personengesellschaft zivilrechtlich weiterhin eine Personengesellschaft bleibt, steuerrechtlich aber wie eine Kapitalgesellschaft be...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Buchwertantrag nach § 3 Abs. 2 UmwStG; Feststellung eines Übernahmeverlusts i.S. des § 4 Abs. 6 UmwStG

Leitsatz 1. Der Buchwertantrag nach § 3 Abs. 2 Satz 1 des Umwandlungssteuergesetzes (UmwStG) 2006 kann in der notariellen Urkunde über die Umwandlung, von der der Notar dem zuständigen Finanzamt nach § 54 Abs. 1 der Einkommensteuer-Durchführungsverordnung eine beglaubigte Abschrift übersendet, gestellt werden. 2. Ist die Mitunternehmerin der übernehmenden Personengesellschaft...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 1a ... / 3.3 Steuerliches Einlagekonto, Abs. 2 S. 4

Rz. 110 Nach § 1a Abs. 2 S. 4 KStG ist das im Einbringungsstichtag auszuweisende Eigenkapital der Personengesellschaft bei der fiktiven Körperschaft in das steuerliche Einlagekonto nach § 27 KStG einzustellen. Die Höhe dieses Eigenkapitals richtet sich nach dem in der Steuerbilanz auszuweisenden Eigenkapital (einschließlich des Eigenkapitals in Ergänzungsbilanzen)[1] im Einb...mehr

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / b) Rückwirkende Besteuerung eines Einbringungsgewinns

Subjekt im Fall der Übertragung sperrfristbehafteter Anteile durch den unentgeltlichen Rechtsnachfolger ist aufgrund der Fiktion des § 22 Abs. 6 UmwStG nicht der originär Einbringende, sondern der Rechtsnachfolger (entgegen BMF v. 11.11.2011 – IV C 2 - S 1978-b/08/10001 – DOK 2011/0903665, GmbHR 2012, 112 = GmbH-StB 2012, 44 [Görden]). FG Düsseldorf v. 7.3.2024 – 8 K 2849/17 Emehr

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / d) Übertragung eines IAB nach Einbringung eines Einzelunternehmens zu Buchwerten in eine Kapitalgesellschaft

Streitig ist, ob ein Investitionsabzugsbetrag (IAB) gem. § 7g EStG rückgängig zu machen ist. Das FG entschied: Veräußerungsähnlicher Vorgang: Bei der Betriebsveräußerung bzw. einem veräußerungs- oder tauschähnlichen Vorgang in Form einer Einbringung eines Betriebs in eine Kapitalgesellschaft gem. § 20 UmwStG scheidet – anders als bei der unentgeltlichen Übertragung eines Betr...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 1a ... / 3.2.2.2 Ergänzungsbilanz

Rz. 78 Ergänzungsbilanzen müssen im Zuge der fiktiven Umwandlung aufgelöst und in die Bilanz der Kapitalgesellschaft überführt werden, da bei Kapitalgesellschaften keine Ergänzungsbilanzen geführt werden können. Die Werte der Ergänzungsbilanzen sind also durch Auf- oder Abstockung der Buchwerte der entsprechenden Wirtschaftsgüter der Gesamthandsbilanz in die Bilanz der fikti...mehr

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / c) Versteuerung des Einbringungsgewinns I durch den originär Einbringenden bei unentgeltlicher Rechtsnachfolge nach § 22 Abs. 6 UmwStG

§ 22 Abs. 6 UmwStG ist nicht dahingehend auszulegen, dass im Falle einer unentgeltlichen Rechtsnachfolge ein durch den Rechtsnachfolger ausgelöster Einbringungsgewinn I i.S.d. § 22 Abs. 1 S. 1 UmwStG fiktiv als Gewinn des Rechtsnachfolgers gilt. Im Falle einer Veräußerung sperrfristverhafteter Anteile durch einen unentgeltlichen Rechtsnachfolger gem. § 22 Abs. 6 UmwStG ist d...mehr

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / a) Bindungswirkung des steuerlichen Übertragungsstichtages

Streitig ist der Ansatz eines Veräußerungsgewinns auf Seiten des Klägers als Übertragendem im Rahmen einer Einbringung eines Einzelunternehmens in eine GmbH nach § 20 UmwStG. Das FG entschied: Veräußerungspreis des Einbringenden: Stellt die übernehmende Gesellschaft auf den steuerlichen Übertragungsstichtag i.S.d. § 20 Abs. 6 S. 1 und 2 UmwStG eine Übernahmebilanz auf, in der...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 1a ... / 3.1 Übersicht

Rz. 55 Für die Durchführung der Option zur Körperschaftsbesteuerung verweist § 1a Abs. 2 KStG auf den Formwechsel nach § 1 Abs. 3 Nr. 3 UmwStG. Als Folge der Optionsausübung wird damit ein Veräußerungs- und Anschaffungsvorgang fingiert.[1] Die Vorschrift enthält also keine eigenständige Regelung, sondern nimmt für die fiktive Umwandlung infolge der Optionsausübung auf den re...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 1a ... / 6.1 Übersicht

Rz. 335 § 1a Abs. 4 KStG enthält die Regelung zur Rückkehr der optierenden Gesellschaft zur transparenten Besteuerung als Personengesellschaft bzw. als Einzelunternehmen. Die Vorschrift regelt in § 1a Abs. 4 S. 1–3 KStG die Rückoption auf Antrag. In § 1a Abs. 4 S. 4–6 KStG sind Ersatztatbestände geregelt, in denen die Rückkehr zur transparenten Besteuerung ohne Antrag der Ge...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 1a ... / 6.4.1 Überblick

Rz. 385 Zu einer Rückkehr zur transparenten Besteuerung führt auch das Ausscheiden des vorletzten Gesellschafters aus der Gesellschaft. Die fiktive Kapitalgesellschaft kann keine Ein-Mann-Gesellschaft sein. Soll diese Wirkung bei Ausscheiden des vorletzten Gesellschafters vermieden werden, ist vor dessen Ausscheiden die Gesellschaft durch Eintritt einer GmbH in eine GmbH & C...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 1a ... / 2.3.1 Allgemeines

Rz. 35 Die Option erfolgt nach § 1a Abs. 1 S. 1 KStG durch unwiderruflichen Antrag. Das Gesetz verwendet sowohl den Ausdruck "Antrag" als auch "Option". Die Begriffe werden hier dergestalt verstanden, dass der Begriff "Option" aus Sicht der Gesellschaft die genutzte Möglichkeit zur Besteuerung wie eine Kapitalgesellschaft beschreibt. Die Option ist also ein Gestaltungsrecht,...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 1a ... / 2.2 Ansässigkeit der Gesellschaft und der Gesellschafter

Rz. 30 § 1a KStG enthält keine Vorgaben hinsichtlich der Ansässigkeit der optierenden Gesellschaft und ihrer Gesellschafter. M.E. ist die Optionsausübung deshalb auch für eine ausländische Gesellschaft ohne Inlandsbezug (Sitz und Geschäftsleitung im Ausland, keine inländischen Einkünfte oder Vermögen und keine im Inland ansässigen Gesellschafter) zulässig.[1] Das Gesetz setz...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 1a ... / 6.4.2 § 1a Abs. 4 S. 5 KStG: Verbleibender Gesellschafter erfüllt die Voraussetzungen des § 1 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 oder Nr. 4 UmwStG

Rz. 389 Der verbleibende Gesellschafter muss die Voraussetzungen eines übernehmenden Rechtsträgers nach § 1 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 oder Nr. 4 UmwStG erfüllen. Das Gesetz normiert damit nur Voraussetzungen für den verbleibenden Gesellschafter als übernehmenden Rechtsträger, nicht dagegen für die optierende Gesellschaft als "übertragenden Rechtsträger". In Bezug genommen wird die U...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 14... / 2.1.1 Unternehmer

Rz. 5 Die Rechtspflicht zur Buchführung und Bilanzierung besteht nach § 141 Abs. 1 AO zunächst für gewerbliche Unternehmer. Dies sind Unternehmer, die Einkünfte aus Gewerbebetrieb i. S . von § 15 EStG erzielen.[1] Die Gewerblichkeit der Einkünfte ist hierbei nach § 15 Abs. 2 EStG zu beurteilen.[2] Die Unternehmereigenschaft für Zwecke der Anwendung des § 141 AO bestimmt sic...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 14... / 3.1 Handelsrechtliche Pflichten

Rz. 9 Die wichtigsten Bestimmungen über Buchführungs- und Aufzeichnungspflichten normiert das Handelsrecht für den Kaufmann.[1] Gemäß § 238 HGB ist der Kaufmann zur Buchführung verpflichtet. Kaufmann ist nach § 1 Abs. 1 HGB jeder, der ein Handelsgewerbe betreibt (Ist-Kaufmann). Ein Handelsgewerbe i. S. d. HGB ist jede erkennbar planmäßige und auf Dauer angelegte, selbststän...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/Schönfeld, Außensteuerrecht, Kommentar, AStG § 7 Beteiligung an ausländischer Zwischengesellschaft

Verfasser der nachstehenden Erläuterungen: Steuerberater Prof. Dr. Xaver Ditz, Steuerberater, Honorarprofessor an der Universität Trier M.Sc. Gabriel Hörnicke, LL.M. Rechtsanwalt und Steuerberater Prof. Dr. Dr. h.c. Franz Wassermeyer, Vors. Richter am BFH a.D., Honorarprofessor an der Universität Bonn Literaturverzeichnis Adrian/Rautenstrauch/Sterner, Gewerbesteuer bei der Hinzur...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
BR-Beteiligungsrechte: Eins... / 3.1.5 Veränderung der Arbeitszeit

Einstellungen (und auch Versetzungen) sind unabhängig von der zeitlichen Dauer der (vorgesehenen) Arbeitsleistung. Die Umwandlung eines Teilzeit- in ein Vollzeitarbeitsverhältnis ist daher keine Einstellung und grundsätzlich auch keine Versetzung, solange sich die Arbeitsumstände nicht ändern. Das BAG[1] vertritt die Auffassung, dass in der Erhöhung des vertraglich vereinbar...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 25... / 4.14.3 Insolvenzplanverfahren

Rz. 178 Nach §§ 217ff. InsO können die Folgen einer Insolvenz in einem Insolvenzplan abweichend von den gesetzlichen Bestimmungen geregelt werden (hierzu allgemein Abschn. 61 VollStrA).[1] Das Insolvenzplanverfahren ist an die Stelle des Vergleichs nach der VerglO und dem Zwangsvergleichsverfahren nach den §§ 173ff. KO getreten. Das Insolvenzplanverfahren soll den Beteiligte...mehr

Buchungssatz aus Deutsches Anwalt Office Premium
Geschäfts- oder Firmenwert / 3 Unterscheidung zwischen originärem und entgeltlich erworbenem Firmenwert

Der Geschäftswert – oder Firmenwert – ist der Wert, "der einem gewerblichen Unternehmen über den Substanzwert (Verkehrswert) der einzelnen materiellen und immateriellen Wirtschaftsgüter hinaus innewohnt".[1] D.h. beim Geschäfts- oder Firmenwert handelt es sich eine Residualgröße, die sich als Differenz zwischen dem zu Zeitwerten ermittelten Nettovermögen des Unternehmens und...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Tantieme: Instrument zur Er... / 4.3 Tatsächliche Durchführung

Die steuerliche Anerkennung der Tantiemevereinbarung erfordert weiterhin, dass die Vereinbarung auch tatsächlich durchgeführt, d. h. nach den vertraglichen Abmachungen verfahren wird. Dies gilt insbesondere für die Auszahlung der Tantieme. Sofern keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde, ist die Tantieme mit Feststellung des Jahresabschlusses fällig und sollte unmittel...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Abzugsverbots für Schuldzinsen nach § 4 Abs. 4a EStG nach Umwandlung einer GmbH in eine Personengesellschaft

Leitsatz Bei einem Formwechsel einer Kapitalgesellschaft in eine Personengesellschaft ist der Vermögenszugang bei der Personengesellschaft aufgrund der umwandlungssteuerrechtlichen Abweichungen vom Zivilrecht und des § 4 Abs. 4a EStG steuerlich als (fingierte) Einlage und damit als eine bei der Berechnung der Überentnahme im Sinne von § 4 Abs. 4a EStG zu berücksichtigende Ei...mehr

Beitrag aus Haufe Arbeitsschutz Office Gold
Lärm und Lärmschutz / 5.2 Lärmminderung bei der Schallausbreitung

Um eine Lärmminderung bei der Schallausbreitung zu erreichen, stehen folgende Möglichkeiten zur Verfügung: Körperschalldämmung, Schalldämpfung, Kapselung, Abschirmung, bauliche Maßnahmen und raumakustische Maßnahmen. Die Körperschalldämmung kann zur Lärmminderung beitragen, indem eine schwingungs- und körperschallgedämmte Maschinenaufstellung erfolgt, schwere resonanzfreie Fu...mehr

Beitrag aus Haufe Arbeitsschutz Office Gold
Lärm und Lärmschutz / 2 Gesundheitsgefährdung durch Lärm

Bei der Schallwahrnehmung beim Menschen wird der Schall von der Ohrmuschel eingefangen. Über den äußeren Gehörgang gelangt der Schall zum Trommelfell und versetzt dieses in Schwingungen. Die winzigen Gehörknöchelchen Hammer, Amboss und Steigbügel (kleinster Knochen des Menschen; nur halb so groß wie ein Reiskorn) nehmen die Schwingungen auf. Der Steigbügel überträgt die Schw...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 15... / 5.3 Haftungsminderung

Rz. 302 Ähnlich wie bei der Einlageminderung kann auch die Haftungsminderung zu einem nachträglichen Fortfall des bisherigen Ausgleichs von Gesellschaftsverlusten führen. Dem Kommanditisten ist dann der Betrag der Minderung der Haftsumme als Gewinn zuzurechnen; dieser Gewinn ist allerdings zu kürzen um Zahlungen, die aufgrund der Haftung tatsächlich geleistet worden sind. Da...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 15... / 2.2.2.2 Zeitpunkt für die Bestimmung des Kapitalkontos

Rz. 169 Maßgebend für den Stand des Kapitalkontos ist jeweils das Ende eines Wirtschaftsjahres, für das dem Kommanditisten ein Verlustanteil zuzurechnen ist.[1] Es gilt ein strenges Stichtagsprinzip. Ein Zwischenstand im Lauf des Wirtschaftsjahres bleibt unberücksichtigt. Während Entnahmen und Einlagen des genannten Zeitraums einzubeziehen sind, gilt das nicht für einen Gewi...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 15... / 7.8 Formwechsel/Option zur Körperschaftsteuer

Rz. 376b Nicht vergleichbar mit den oben genannten Statuswechseln ist der Formwechsel der KG in eine Kapitalgesellschaft. Hier gilt es zu beachten, dass bei Umwandlung einer KG in eine GmbH die verrechenbaren Verluste untergehen.[1] Das bedeutet insbesondere, dass bei späterer Veräußerung der GmbH-Anteile des früheren Kommanditisten eine Verrechnung des Gewinns mit dessen vo...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3.2.1 Allgemeines

Rz. 9 Gem. § 62 Abs. 3 muss das bei den Jugendlichen und Auszubildenden in der Minderheit befindliche Geschlecht seinem zahlenmäßigen Verhältnis entsprechend in der JAV repräsentiert sein. Diese Regelung, die durch das BetrVerf-ReformG 2001 vom 23.7.2001[1] eingeführt worden ist, entspricht der Regelung in § 15 Abs. 2 BetrVG und ist im Gegensatz zu der bis dahin geltenden Re...mehr

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Verlustabzug bei Körperscha... / 2.2.5 Schädlicher Erwerb

Grundsätzlich sind alle entgeltlichen oder unentgeltlichen Erwerbe von Anteilen an einer Körperschaft als maßgebende Tatbestände zu werten. Dies ist die Übertragung von Anteilen am gezeichneten Kapital oder (mangels Kapitalanteilen) von Mitgliedschafts- oder Stimmrechten. Zudem zieht die Finanzverwaltung auch noch andere Formen als vergleichbare Fallvarianten heran.[1] Danach...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Körperschaften: Besonderhei... / 4.1 Verlustabzug einer Körperschaft

Die steuerliche Behandlung von Verlusten ist bei Körperschaften nahezu identisch mit den Regelungen der Einkommensteuer in § 10d EStG. So ist ein Verlust ebenfalls zurücktragbar (Verlustrücktrag) und der verbleibende Restbetrag wird auf künftige Jahre vorgetragen (Verlustvortrag). Ein Verlustrücktrag war in das Vorjahr (vorangegangene) Jahr möglich, also z. B. ein Rücktrag de...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 9.5.4.3.3 Umwandlung im Sinne des zweiten oder vierten Teils des UmwStG

Tz. 222 Stand: EL 65 – ET: 03/2009 § 21 Abs 2 S 6, 3 Alt UmwStG enthält eine Stundungsbeschränkung im Fall einer erfolgten Umwandlung nach dem "zweiten oder vierten Teil des Gesetzes" (dh des UmwStG). Das UmwStG selbst enthält keine Bestimmungen zu den hr-lichen und zivilrechtlichen Grundlagen von Umwandlungsformen. Eine "Umwandlung iSd UmwStG" gibt es daher nicht (s § 1 Abs 1...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / II. Besonderheiten bei Neugründung und Umwandlung (Abs. 4 Satz 2)

Rz. 35 [Autor/Zitation] Bis zur Ergänzung von § 293 Abs. 4 Satz 2 im Zuge des BilMoG war fraglich, wie bei erstmaliger Konzernbildung – durch Entstehen eines Mutter-Tochter-Verhältnisses iSv. § 290 oder durch wirtschaftliche Neugründung – in Bezug auf die Inanspruchnahme der größenabhängigen Befreiung zu verfahren ist. Nach dem Wortlaut des § 293 ist ein MU nur dann von der K...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 9.5.4.3 Beendigung der Stundung durch Umwandlung der Kapitalgesellschaft

9.5.4.3.1 Gesetzesänderung Tz. 220 Stand: EL 65 – ET: 03/2009 Durch das StBereinG 1999 wurde in § 21 Abs 2 S 6 UmwStG ein Satzteil als dritte Alt angefügt. Danach wird eine Stundung gem § 21 Abs 2 S 3 UmwStG beendet, wenn "eine Umwandlung iSd Zweiten oder Vierten Teils des Gesetzes erfolgt ist". Die Gesetzesänderung ist eine Reaktion des Gesetzgebers auf eine Entscheidung des ...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 4. Asset Deal und vermögensübertragende Umwandlungen

Rz. 105 [Autor/Zitation] Asset Deal und vermögensübertragende Umwandlungen werden bereits in den JA der einbezogenen TU abgebildet. Damit Unternehmenserwerbe im Konzernabschluss vergleichbar dargestellt werden, empfiehlt DRS 23.3 auch hier die Anwendung des DRS 23 (Rz. 7). In Bezug auf einen passiven Unterschiedsbetrag würde das bedeuten, den passiven Unterschiedsbetrag zu bi...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 4. Keine Auflösung bei konzerninternen Umwandlungen

Rz. 76 [Autor/Zitation] Aufgrund der Einheitsfiktion gem. § 297 Abs. 3 Satz 1 dürfen konzerninterne Umwandlungsvorgänge gem. UmwG (Verschmelzungen, Spaltungen) keinen Einfluss auf den Konzernabschluss haben (DRS 23.170). Es ändert sich die interne rechtliche Struktur, nicht jedoch die wirtschaftliche Einheit Konzern. Infolgedessen ist die Eigenkapitaldifferenz aus Währungsumr...mehr