Um eine Lärmminderung bei der Schallausbreitung zu erreichen, stehen folgende Möglichkeiten zur Verfügung: Körperschalldämmung, Schalldämpfung, Kapselung, Abschirmung, bauliche Maßnahmen und raumakustische Maßnahmen.
Die Körperschalldämmung kann zur Lärmminderung beitragen, indem eine schwingungs- und körperschallgedämmte Maschinenaufstellung erfolgt, schwere resonanzfreie Fundamentmassen verwendet werden, die Entfernung zwischen Anregungsort und zu schützender Stelle vergrößert oder indem eine Dämpfung (Umwandlung der Körperschallenergie in Wärme) eingebracht wird. Körperschalldämmende Maßnahmen mindern den Schallpegel am Aufstellungsort aber nur dann wirksam, wenn gleichzeitig auch Maßnahmen zur Luftschalldämmung durchgeführt werden.
Schalldämpfung kann angewendet werden, wenn störender Luftschall durch Rohrleitungen, Kanäle oder Öffnungen übertragen wird. Es gibt Reflektionsschalldämpfer, Drosselschalldämpfer und Absorptionsschalldämpfer, die sich in ihrer physikalischen Wirkung unterscheiden. Durch sie können Pegelminderungen von 30 bis 40 dB erreicht werden, oder auch höhere Werte, wenn zwei oder mehrere Schalldämpfer entkoppelt hintereinander angeordnet werden.
Als Kapselung wird i. d. R. ein Blechmantel angebracht, auf dessen Innenseite Absorptionsmaterial befestigt ist. Es gibt Vollkapseln (fast vollständige Umhüllung einer Maschine oder Anlage), Teilkapseln (bei einzelnen Konstruktionsteilen) und integrierte Kapseln. Vollkapseln ermöglichen je nach Ausführung eine Schallpegelminderung von ca. 5 bis 50 dB.
Die Abschirmung in Form von Schallschirmen kann in Erwägung gezogen werden, wenn dadurch die direkte Schallabstrahlung in Richtung des Immissionsortes verhindert bzw. vermieden wird. Schallschirme bestehen im Allgemeinen aus Stahl, Holz, Glas, Kunststoff oder teila...