Fachbeiträge & Kommentare zu Umwandlung

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§ 14 Lebensversicherung / II. Umwandlung in eine prämienfreie Versicherung

Rz. 131 Bei der Möglichkeit der Weiterführung der Versicherung ohne weitere Prämienzahlung handelt es sich um eine Besonderheit der Lebensversicherung (vgl. § 165 VVG).[139] Rz. 132 Damit der Versicherer nicht zur aufwändigen und – auch für die Versichertengemeinschaft nachteiligen – kostenungünstigen (Fort-)Führung von Kleinstlebensversicherungen verpflichtet ist, kann gem. ...mehr

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§ 14 Lebensversicherung / b) Kündigung gem. § 38 VVG

Rz. 476 Nach § 38 Abs. 3 VVG ist der Versicherer bei Verzug des Versicherungsnehmers mit einer Folgeprämie berechtigt, den Versicherungsvertrag zu kündigen.[818] Der Verzug des Versicherungsnehmers mit Zinsen für ein Policendarlehen berechtigt den Versicherer nicht zur Kündigung des Versicherungsvertrags.[819] Voraussetzung für das Kündigungsrecht des Versicherers ist, dass ...mehr

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§ 14 Lebensversicherung / aa) Pfändungsschutz nach § 851c ZPO

Rz. 591 § 851c Abs. 1 ZPO regelt, dass Renten, die aufgrund von Verträgen gewährt werden, nur wie Arbeitseinkommen gepfändet werden dürfen, wenn die Verträge durch Vereinbarung bestimmter Produktmerkmale und Verfügungsbeschränkungen für die Alterssicherung bestimmt sind. Voraussetzung für den Pfändungsschutz ist, dassmehr

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§ 17 Krankenversicherung / aa) Beendigungsbegriff in § 15 MB/KT

Rz. 638 Die besonderen "Beendigungsgründe" ergeben sich aus § 15 MB/KT. Die Beendigung des Versicherungsverhältnisses tritt nach dem Wortlaut automatisch ein, ohne dass eine Kündigung ausgesprochen werden muss. Lediglich dann, wenn zu diesem Zeitpunkt in einem bereits eingetretenen Versicherungsfall Arbeitsunfähigkeit besteht, endet das Versicherungsverhältnis nicht vor dem Z...mehr

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§ 17 Krankenversicherung / (1) Ausgestaltung der Versicherungsfähigkeit im Tarif

Rz. 651 Das Versicherungsverhältnis endet bei Wegfall einer im Tarif bestimmten Voraussetzung für die Versicherungsfähigkeit zum Ende des Monats, in dem die Voraussetzung weggefallen ist. Hinsichtlich der Rechtsfolgen der in § 15 Abs. 1 a MB/K/ immer noch vorgesehen automatischen Beendigung des Versicherungsverhältnisses wird auf die Ausführungen zu den Beendigungsfolgen (Rd...mehr

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ZErb 11/2024, Abgrenzung vo... / 1 Gründe

I. Gestützt auf ihre Einschätzung, sie sei (bereits) als Vertragserbe alleinige Rechtsnachfolgerin ihres am 17.8.2011 verstorbenen Vaters … (nachfolgend nur. "der Erblasser") geworden, nimmt die aus der ersten Ehe des Erblassers hervorgegangene Klägerin den Beklagten – dabei handelt es sich um ihren Halbbruder, welcher aus der dritten Ehe des Erblassers stammt – in erster Lin...mehr

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§ 14 Lebensversicherung / 1. Vertragsänderungen aufgrund Gesetzes

Rz. 165 Änderungen eines Lebensversicherungsvertrages, die ohne Mitwirkung des Versicherungsnehmers erfolgen (können), sind in den §§ 19, 157, 163 und 164 VVG sowie für den Sonderfall der Anpassung der AVB von Altverträgen an das neue VVG in Art. 1 Abs. 3 EGVVG vorgesehen.[180] a) Prämien-/Leistungsanpassung Rz. 166 Die Vorschrift des § 163 Abs. 1 VVG sieht in bestimmten Fälle...mehr

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§ 14 Lebensversicherung / a) Allgemeines

Rz. 612 Durch die Eröffnung des Insolvenzverfahrens geht das Recht des Schuldners, das zur Insolvenzmasse gehörende Vermögen zu verwalten und über es zu verfügen, auf den Insolvenzverwalter über (§ 80 Abs. 1 InsO).[1065] Rz. 613 Ansprüche aus privaten Lebensversicherungen, die zum Vermögen des Schuldners gehören, sind grundsätzlich Teil der Insolvenzmasse des Schuldners gem. ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Artfortschreibung

Rz. 80 [Autor/Stand] Jeder Feststellungsbescheid über einen Grundsteuerwert muss auch eine Feststellung über die Art der bewerteten wirtschaftlichen Einheit enthalten (vgl. § 219 Abs. 2 Nr. 1 BewG). Die Artfortschreibung dient dazu, Änderungen in der Art der wirtschaftlichen Einheit während eines Hauptfeststellungszeitraumes zu berücksichtigen.[2] Rz. 81 [Autor/Stand] Die sac...mehr

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§ 14 Lebensversicherung / a) Informationspflichten bei der Lebensversicherung gem. § 2 Abs. 1 VVG-InfoV

Rz. 56 § 2 Abs. 1 VVG-InfoV verpflichtet den Versicherer bei der Lebensversicherung, dem Versicherungsnehmer vor Vertragsschluss die folgenden Informationen zur Verfügung zu stellen:mehr

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§ 13 Rechtsschutzversicherung / VII. Privat-, Berufs- und Verkehrs-Rechtsschutz für Nichtselbstständige, § 26 ARB bzw. Nr. 2.1.1 ARB 2012

Rz. 288 In § 26 ARB wird für Nichtselbstständige und Nichtberufstätige ein umfassender Rechtsschutz angeboten, der sich aus den Formen des Versicherungsschutzes gem. § 21 ARB (Verkehrs-Rechtsschutz) und § 25 ARB (Privat- und Berufs-Rechtsschutz für Nichtselbstständige) zusammensetzt und billiger ist als die beiden separat vereinbarten Versicherungsformen. Rz. 289 Die Eigensch...mehr

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§ 13 Rechtsschutzversicherung / III. Fahrer-Rechtsschutz, § 22 ARB

Rz. 258 Nach § 22 Abs. 1 S. 1 ARB genießt bei dieser Versicherungsart diejenige Person Versicherungsschutz, die im Versicherungsschein genannt ist, und zwar in ihrer Eigenschaft als Fahrer jedes Motorfahrzeuges zu Lande, zu Wasser oder in der Luft sowie Anhängers (Fahrzeug), das weder ihr gehört noch auf sie zugelassen oder auf ihren Namen mit einem Versicherungskennzeichen ...mehr

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§ 14 Lebensversicherung / II. Beratungs- und Dokumentationspflicht

Rz. 50 Im Zusammenhang mit dem Zustandekommen des Versicherungsvertrages regelt das VVG in §§ 6–7d Beratungs- und Informationspflichten des Versicherers und in §§ 60–62 Beratungs- und Informationspflichten des Versicherungsvermittlers. Der Umfang dieser Beratungs- und Informationspflicht richtet sich unter anderem nach der Schwierigkeit, die angebotene Versicherung zu beurte...mehr

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§ 17 Gebühren des Anwalts / 3. Verfolgung der Geschäftsgebühr im Gerichtsverfahren

Rz. 48 Der Anwalt wird i.d.R. gehalten sein, die entstandenen außergerichtlichen Anwaltskosten als materiell-rechtliche Schadensposition einzuklagen. Dabei sind die nachfolgenden Grundsätze zu beachten: Rz. 49 Wird der beim Verkehrsunfall entstandene Schaden mit der Klage geltend gemacht, sind die als Geschäftsgebühr erfassten Rechtsanwaltskosten eng mit der Hauptsache verbun...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / IV. Zurechnungsfortschreibung

Rz. 90 [Autor/Stand] Jeder Feststellungsbescheid über einen Grundsteuerwert muss auch eine Feststellung darüber treffen, wem und ggf. mit welchem Anteil die wirtschaftliche Einheit zuzurechnen ist (vgl. § 219 Abs. 2 Nr. 2 BewG). Änderungen in der Zu rechnung der wirtschaftlichen Einheit während eines Hauptfeststellungszeitraums werden durch eine Zurechnungsfortschreibung ber...mehr

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§ 14 Lebensversicherung / H. Checkliste: Lebensversicherung

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§ 17 Krankenversicherung / c) Sonstige Beendigungsgründe (§ 15 MB/KK, § 207 VVG)

Rz. 368 Weiterer Beendigungsgrund des Versicherungsverhältnisses ist nach § 15 Abs. 1 S. 1 MB/KK der Tod des Versicherungsnehmers bzw. der versicherten Person. Nach § 15 Abs. 2 MB/KK haben die versicherten Personen jedoch nach § 15 Abs. 1 S. 2 MB/KK das Recht, das Versicherungsverhältnis mit dem Versicherer fortzusetzen. Voraussetzung hierfür ist neben der Abgabe einer entsp...mehr

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§ 14 Lebensversicherung / a) Voraussetzungen

Rz. 331 Nach § 168 Abs. 1 VVG kann der Versicherungsnehmer den Lebensversicherungsvertrag jederzeit für den Schluss der laufenden Versicherungsperiode kündigen, wenn es sich um einen Vertrag gegen laufende Prämienzahlung handelt. Ist eine Kapitalversicherung für den Todesfall in der Art genommen, dass der Eintritt der Verpflichtung des Versicherers zur Zahlung des vereinbart...mehr

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FF 11/2024, Kontoplünderung... / 1 Aus den Gründen

Gründe: I. [1] Die Antragstellerin wendet sich gegen den Ausspruch zum Versorgungsausgleich in dem vom Familiengericht am 30.8.2023 verkündeten Scheidungsverbundbeschluss, mit dem die Ehe der Beteiligten auf Antrag der Antragstellerin geschieden und der Versorgungsausgleich entgegen ihrem Antrag, diesen den gesetzlichen Bestimmungen entsprechend durchzuführen, nicht geregelt...mehr

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U / 4 Urkundenbeweis, Allgemeines [Rdn 3253]

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Kapitel 3: Besondere Anford... / 6.1.2.8.2 Umwandlung

Rz. 206 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Die Einbeziehung der Umwandlung in § 267 Abs. 4 Satz 2 HGB stiftet Verwirrung und ist wenig logisch. Die relevanten Fälle werden bereits über die Neugründung erfasst; für andere Konstellationen werden vornehmlich Fragen aufgeworfen. Der Gesetzgeber hat verkannt, dass die Gründung von Gesellschaften und Umwandlungsvorgänge nichts miteinander ...mehr

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Kapitel 3: Besondere Anford... / 6.1.2.8 Neugründung oder Umwandlung

6.1.2.8.1 Neugründung Rz. 203 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Bei Umwandlung oder Neugründung fehlen regelmäßig die Werte der Vorjahre, sodass anhand der Werte des ersten Stichtags zu klassifizieren ist. Bei einem Rumpfgeschäftsjahr ist daher die Aussagekraft der Größen begrenzt. Deshalb ordnet das Gesetz an, dass bereits die Schwellenwerte des ersten Geschäftsjahres für die maßgeb...mehr

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Kapitel 9: Kapitalflussrech... / 3.1.2.2 Verwässertes Ergebnis je Aktie

Rz. 156 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Zusätzlich zum unverwässerten Ergebnis je Aktie ist auch das verwässerte Ergebnis je Aktie anzugeben. Die Angabe des verwässerten Ergebnisses je Aktie bedingt das Vorliegen potenzieller Aktien, d. h. eines Finanzinstruments oder sonstigen Vertrags, durch welchen dem Inhaber das Recht auf Stammaktien verbrieft werden kann. Unter Verwässerung ...mehr

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Feststellung von Besteuerun... / 4.1 Örtliche Zuständigkeit bei gesellschaftsrechtlichen Vorgängen

Während sich die örtliche Zuständigkeit für die gesonderte Feststellung der Besteuerungsgrundlagen bei Anwachsungen, Einbringung gegen Gewährung von Gesellschaftsrechten und Liquidationen nach § 17 Abs. 2 GrEStG richtet (vgl. unter 3.1)[2], sind die nachfolgenden Finanzämter für die gesonderte Feststellung[3] örtlich zuständig, wenn ein außerhalb des Bezirks dieser Finanzämt...mehr

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Kapitel 3: Besondere Anford... / 6.1.2.8.3 Formwechsel

Rz. 207 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Durch § 267 Abs. 4 Satz 3 HGB hat der Gesetzgeber klargestellt, dass ein Formwechsel dann nicht § 267 Abs. 4 Satz 2 HGB unterfällt, wenn eine Gesellschaft im Sinne von §§ 264, 264a HGB in eine ebensolche wechselt. Das war bislang umstritten.[1] Daraus kann im Gegenschluss gefolgert werden, dass es bei einem Wechsel einer gesetzestypischen Pe...mehr

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Kapitel 3: Besondere Anford... / 6.1.2.8.1 Neugründung

Rz. 203 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Bei Umwandlung oder Neugründung fehlen regelmäßig die Werte der Vorjahre, sodass anhand der Werte des ersten Stichtags zu klassifizieren ist. Bei einem Rumpfgeschäftsjahr ist daher die Aussagekraft der Größen begrenzt. Deshalb ordnet das Gesetz an, dass bereits die Schwellenwerte des ersten Geschäftsjahres für die maßgebliche Einordnung sorg...mehr

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Kapitel 3: Besondere Anford... / 6.1 § 267 HGB

Rz. 170 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 § 267 Umschreibung der Größenklassen (1) Kleine Kapitalgesellschaften sind solche, die mindestens zwei der drei nachstehenden Merkmale nicht überschreiten: 6.000.000 Euro Bilanzsumme. 12.000.000 Euro Umsatzerlöse in den zwölf Monaten vor dem Abschlussstichtag. Im Jahresdurchschnitt fünfzig Arbeitnehmer. (2) Mittelgroße Kapitalgesellschaften sind...mehr

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Kapitel 12: Konzernabschlus... / 1.2.2.2.2.3 Potenzielle Stimmrechte

Rz. 58 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Unter potenziellen Stimmrechten sind gemäß IFRS 10.B47 Rechte auf den Erwerb von Stimmrechten in einem Beteiligungsunternehmen zu verstehen. Diese können aus wandelbaren Instrumenten oder Optionen unter Einschluss von Terminkontrakten entstehen. Rz. 59 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Bei der Beurteilung der Beherrschung hat der Investor sowohl seine...mehr

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Kapitel 3: Besondere Anford... / 6.1.2.8.5 Verschmelzung

Rz. 210 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Bei der Verschmelzung wird relativ bedenkenlos die Ähnlichkeit mit einer wirtschaftlichen Neugründung bejaht, sodass § 267 Abs. 4 Satz 2 HGB Anwendung finden soll.[1] Dieser Sichtweise kann nur für die Verschmelzung zur Neugründung gefolgt werden. § 36 Abs. 2 UmwG ordnet hier auch die Anwendung der Gründungsvorschriften an. Für die Verschmel...mehr

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Kapitel 6: Ansatz, Bewertun... / 2.2.2.1.1.2 Entstehungsgeschichte

Rz. 128 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Für die Bilanzierung anteilsbasierter Vergütungstransaktionen existierte im System der IAS keine Regelung. IAS 19 (1998) schloss Ansatz- und Bewertungsregeln für anteilsbasierte Managementvergütungen sogar explizit aus und verlangte lediglich Anhangangaben. Die meisten Unternehmen schlossen diese Regelungslücke durch eine Anwendung der einsc...mehr

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Kapitel 1: Einführung in di... / 1.3 Bilanz

Rz. 5 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Als Bilanz (von spätlateinisch bilanx, Waage) bezeichnet man eine Aufstellung von Herkunft und Verwendung des Kapitals eines Wirtschaftssubjekts, etwa des Einzelkaufmanns oder der Gesellschaft als Unternehmensträger.[1] Sie ist eine kurzgefasste und stichtagsbezogene Gegenüberstellung von Vermögen (Aktiva) und Kapital (Passiva) in Kontenform.[...mehr

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Kapitel 2: Allgemeine Vorsc... / 5.1.2.3 Neugründungen

Rz. 89 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Für Neugründungen genügt das einmalige Unterschreiten der Werte gem. § 241a Satz 1 HGB zum ersten Abschlussstichtag, Satz 2. Zunächst besteht also stets Buchführungs- und Inventarpflicht. Der Ansicht, welche argumentiert, dass schon im ersten Jahr keine Bücher zu führen sind, wenn die Schwellenwerte voraussichtlich unterschritten werden[1], i...mehr

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Kapitel 9: Kapitalflussrech... / 1.1.2.1 Aufbau der Kapitalflussrechnung

Rz. 7 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 In der Kapitalflussrechnung werden die Cashflows eines Unternehmens in Staffelform getrennt nach der laufenden Geschäftstätigkeit, der Investitions- und Finanzierungstätigkeit dargestellt (DRS 21.16, .21). DRS 21 enthält detaillierte, verpflichtend zu beachtende Mindestgliederungsvorgaben für die einzelnen Tätigkeitsbereiche, wobei wesentliche...mehr

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Kapitel 6: Ansatz, Bewertun... / 2.1.2.3.4.2.1 Wandelschuldverschreibungen

Rz. 101 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Wandelschuldverschreibungen gewähren dem Gläubiger das Recht zur Wandlung der Anleihe (Fremdkapital) in Aktien (Eigenkapital). Während in einem ersten Schritt der Wert der finanziellen Schuld – d. h. der Barwert von Zins und Tilgung – ermittelt wird, ist in einem zweiten Schritt zur Ermittlung des in die Kapitalrücklage einzustellenden Werts...mehr

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Kapitel 2: Allgemeine Vorsc... / 6.1.2.3 Bilanzarten, insbesondere Handels- und Steuerbilanz

Rz. 102 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Je nach dem Zweck der Bilanz sind nach Aufbau und Inhalt verschiedene Bilanzarten zu unterscheiden. Die wichtigste Unterscheidung betrifft die Handelsbilanz und die Steuerbilanz (vgl. Kapitel 1 Tz. 5). Die Handelsbilanz des Einzelabschlusses ist die Bilanz nach dem HGB (§ 242 Abs. 1 Satz 1 HGB, § 266 HGB). Ihr Zweck liegt vor allem in der In...mehr

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Kapitel 5: Ansatz, Bewertun... / 6.1.2.2.2 Ausbuchung und Modifikationen

Rz. 1039 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Die Regelungen für die Ausbuchung von Finanzinstrumenten sind innerhalb von IFRS 9 separat für finanzielle Vermögenswerte (IFRS 9 3.2.1) und finanzielle Verbindlichkeiten (IFRS 9 3.3.1) vorgegeben. Es gilt zwar der gleiche Grundsatz für die Beurteilung, ob ein Finanzinstrument bilanziell fortzuführen oder auszubuchen ist, die Voraussetzunge...mehr

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Kapitel 6: Ansatz, Bewertun... / 2.3.1.2.2.3.9.5 Die Auflösung und Ausschüttung der Kapitalrücklage

Rz. 249 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Wird die Kapitalrücklage aufgelöst und als Bilanzgewinn den Anteilseignern zurückgewährt, ist die Wirkung bei diesen umstritten. Eine Ansicht will den Ertrag durch Abschreibung auf die Beteiligung neutralisieren[1]; die Gegenauffassung will auch diesen Betrag als Beteiligungsertrag vereinnahmen.[2] Sie verweist darauf, dass die Kapitalrückla...mehr

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Kapitel 3: Besondere Anford... / 6.1.2.8.4 Spaltungsvorgänge

Rz. 208 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Unzweifelhaft fällt der aus einer Spaltung neu hervorgegangene Rechtsträger unter § 267 Abs. 4 Satz 2 HGB. Bei der Spaltung zur Neugründung (§ 123 Abs. 1 Nr. 2, Abs. 2 Nr. 2, Abs. 3 Nr. 2 UmwG) handelt es sich um eine Neugründung. Unter § 267 Abs. 4 Satz 2 HGB fallen daher neu geschaffene Rechtsträger nach einer Aufspaltung, Abspaltung und A...mehr

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Feststellung von Besteuerun... / 2 Überblick über die gesonderte Feststellung von Besteuerungsgrundlagen

§ 17 Abs. 2 und 3 GrEStG schreiben für folgende Fälle die gesonderte Feststellung der Besteuerungsgrundlagen vor:[1] Ein Rechtsvorgang bezieht sich auf mehrere Grundstücke, die in den Bezirken verschiedener Grunderwerbsteuer-Finanzämter liegen, oder der Rechtsvorgang betrifft ein Grundstück, das in den Bezirken verschiedener Länder liegt.[2] In Fällen der Umwandlung ist ein Gr...mehr

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Kapitel 4: Rechnungslegungs... / 1.2.2.3.3.1 Kriterien der Abgrenzung

Rz. 83 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 IAS 1.66 Satz 1 definiert kurzfristige Vermögenswerte durch vier Regelbeispiele. Kurzfristig sind danach Vermögenswerte, deren Umwandlung in Zahlungsmittel oder Zahlungsmitteläquivalente (Realisierung) innerhalb des normalen Geschäftszyklus oder innerhalb von zwölf Monaten nach dem Abschlussstichtag erwartet wird, Vermögenswerte, die zum Verkau...mehr

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Kapitel 11: Lage- und Manag... / 1.2.1.3.1 Aufstellung der nichtfinanziellen Erklärung

Rz. 149 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Der Anwendungsbereich der nichtfinanziellen Erklärung wird in Art. 1 der CSR-RL 2014/95/EU auf bestimmte große Unternehmen von öffentlichem Interesse beschränkt. Diese Beschränkung wird in § 289b Abs. 1 HGB dahingehend umgesetzt, dass KapGes, haftungsbeschränkte Personenhandelsgesellschaften sowie eingetragene Genossenschaften ihren Lageberi...mehr

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Kapitel 15: Prüfung / 4.1.2.4 Gerichtliche Bestellung (Abs. 4)

Rz. 85 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Ein weiterer Fall gerichtlicher Einschaltung zur Nominierung eines Abschlussprüfers liegt bei Nichtbestellung bis zum Ablauf des zu prüfenden Geschäftsjahres vor.[1] Sinn und Zweck des (nur für gesetzlich vorgeschriebene Abschlussprüfungen i. S. d. § 316 HGB. geltenden) § 318 Abs. 4 Sätze 1 und 2 HGB ist es, die Durchführung der gesetzlich vo...mehr

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Kapitel 6: Ansatz, Bewertun... / 4.1.1.2 Einzelfälle

Rz. 530 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Befristete Verbindlichkeiten: Sind solche, die noch nicht fällig sind. Sie sind als Verbindlichkeit auszuweisen, ggf. ist eine Anhangangabe erforderlich (§ 285 Nr. 1a HGB). Rz. 531 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Bedingte Verbindlichkeiten: Auflösend bedingte Verpflichtungen sind zu passivieren, aufschiebend bedingte nur dann, wenn der Bedingungsei...mehr

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Kapitel 12: Konzernabschlus... / 4.1.2.2 Zeitliche Anforderungen

Rz. 129 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Abs. 1 regelt, dass eine Befreiung von der Konzernrechnungslegungspflicht nur in Betracht kommt, wenn die betreffenden Schwellenwerte (genauer: jeweils zwei der in Abs. 1 genannten Schwellenwerte) an zwei aufeinander folgenden Abschlussstichtagen unterschritten werden. Rz. 130 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Daraus kann aber weder geschlossen werde...mehr

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Kapitel 12: Konzernabschlus... / 4.1.1.2 Entstehungsgeschichte

Rz. 115 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Die Norm wurde durch das BiRiLiG 1985 mit Wirkung vom 01.01.1990 in das HGB eingefügt und diente der Umsetzung der 7. EG-RL vom 13.06.1984 (Konzern-Bilanz-RL).[1] Die Schwellenwerte (= Größenmerkmale) in Abs. 1 und Abs. 2 wurden in der Folgezeit mehrfach geändert, zuletzt durch Gesetz vom 11.04.2024.[2] Der durch das BilRUG neu eingefügte Ab...mehr

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Kapitel 1: Einführung in di... / 7.2.1 Register- und Firmenpublizität

Rz. 266 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Systematisch wie historisch stehen am Anfang des Gesamtsystems der Unternehmenspublizität die Publizität des Handelsregisters (§ 15 HGB) sowie die Firmenpublizität (§§ 17ff. HGB). Beide Publizitätspflichte gelten grundsätzlich für alle Kaufleute ungeachtet der Rechtsform des Unternehmensträgers. Rz. 267 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Das Handelsre...mehr

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Kapitel 5: Ansatz, Bewertun... / 1.2.1.1.2.2.1.2 Vermögensübertragungen im Stichtagsmoment ("Mitternachtsgeschäfte")

Rz. 76 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Angesprochen sind hier Umwandlungen, insbesondere Verschmelzungen, und Anteilsübertragungen in der juristischen Sekunde zwischen zwei Geschäftsjahren ("Mitternachtsgeschäfte").[1] In der Praxis wird der Übertragungszeitpunkt mitunter auf den Stichtag, 24:00 Uhr gelegt. Teilweise wird stattdessen das Datum konkret angegeben, wobei aber verschi...mehr

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Kapitel 7: Aktiva und Passi... / 3.1.1.1.5.3 Wechsel des Durchführungswegs

Rz. 288 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Als Wechsel des Durchführungswegs wird bezeichnet, wenn ein bisher durchgeführter Durchführungsweg der betrieblichen Altersversorgung (vgl. Tz. 272 f.) durch einen anderen abgelöst wird. Praxisrelevant ist vor allem der Wechsel aus einer unmittelbaren Altersversorgungszusage hin zu einem mittelbaren Durchführungsweg, um infolgedessen vom Ans...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 6: Ansatz, Bewertun... / 2.2.1 HGB

Rz. 122 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Gem. § 272 Abs. 1 Satz 1 ist das Eigenkapital mit dem Nennbetrag anzusetzen. Maßgeblich ist grds. der Nennbetrag am Abschlussstichtag.[1] Der Betrag ist statisch. Erreicht das tatsächlich vorhandene Vermögen den Betrag des Eigenkapitals nicht, ist die Differenz als "Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag" auf der Aktivseite auszuweise...mehr

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Kapitel 4: Rechnungslegungs... / 1.1.2.1.2 Eröffnungsbilanz (Beginn der Aufstellungspflicht)

Rz. 10 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Der Kaufmann hat zu Beginn seines Handelsgewerbes eine Eröffnungsbilanz aufzustellen. Das ist der Zeitpunkt, ab dem der Kaufmann ein selbständiges Handelsgewerbe erstmals als sein eigenes betreibt. Daraus folgt, dass eine Eröffnungsbilanz auch bei einem Inhaberwechsel vom Erwerber aufzustellen ist und zwar unabhängig vom Erwerbsgrund. Deshalb...mehr