Fachbeiträge & Kommentare zu Umwandlung

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.4.4.4.2 Erdienbarkeit bei beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführern

Tz. 650 Stand: EL 94 – ET: 10/2018 Nach der Rspr des BFH (zB s Urt des BFH v 21.12.1994, BStBl II 1995, 419; v 05.04.1995, BStBl II 1995, 478 und v 07.02.2018, DStRE 2018, 890) muss der Erdienenszeitraum bei beherrschenden Ges-GF "im Interesse der Rechtssicherheit" mindestens zehn Jahre ab Erteilung der Pensionszusage betragen. Dies korrespondiere mit § 1 Abs 1 BetrAVG (aF) u...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / dd) Unabdingbarkeit und Günstigkeitsvergleich

Rz. 480 Von den Bestimmungen des Entgeltfortzahlungsgesetzes kann nicht zum Nachteil der Arbeitnehmer abgewichen werden, § 12 EFZG (Unabdingbarkeit). Das Abweichungsverbot sichert den gesetzlichen Mindeststandard auf dem Gebiet der Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall und an Feiertagen. Der Grundsatz der Unabdingbarkeit wird in § 4 Abs. 4 EFZG nur insoweit durchbrochen, dass...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / (b) Widerspruchsrecht

Rz. 1055 Das Widerspruchsrecht des Arbeitnehmers ist ein "Rechtsfolgenverweigerungsrecht", da es auf die Verhinderung der Rechtsfolgen des § 613a Abs. 1 S. 1 BGB gerichtet ist.[2633] Laut BAG ist nicht nur der Übergang des Arbeitsverhältnisses, sondern auch das Recht, dem Übergang zu widersprechen, eine Rechtsfolge des Betriebsübergangs i.S.d. § 613a Abs. 5 Nr. 3 BGB.[2634] ...mehr

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§ 5 Übertragung eines Erbba... / C. Dingliche Übertragung und Grundbuchvollzug

Rz. 6 Die Bestimmung in § 11 Abs. 1 S. 1 ErbbauRG sieht die Anwendung des allgemeinen Grundstücksrechts vor, nimmt jedoch die Anwendung des § 925 BGB ausdrücklich aus, was eine formlose Einigung bedeuten würde.[9] Die Übertragung folgt der "Übertragung sonstiger dinglicher Rechte an Grundstücken"[10] und erfordert Einigung und Eintragung, § 873 BGB.[11] Dass dennoch nicht di...mehr

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Bartl u.a., GmbH-Recht, Gmb... / 1. Sachgründungsbericht

Rz. 49 Der Sachgründungsbericht entspricht nicht dem "Gründungsbericht" nach dem AktG. Er ist nicht Bestandteil des Gesellschaftsvertrages; erforderlich sind schriftliche Abfassung und eigenhändige Unterschrift. Beglaubigungen sind nicht erforderlich (vgl. § 8 Abs. 1 Nr. 4; Lutter/Hommelhoff § 5 Rz. 34; Gehrlein/Born/Simon § 5 Rz. 54; Noack § 5 Rz. 52). Später vor der Eintra...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / (aa) Fortgeltung von Betriebsvereinbarungen

Rz. 1057 Im Falle eines identitätswahrenden Übergangs eines Betriebs(teils) ist eine kollektivrechtliche Fortgeltung beim Erwerber ohne Transformation der Normen möglich.[2660] Von einer solchen Wahrung der betrieblichen Identität ist zumindest auszugehen, wenn der Betrieb als Ganzes übergeht und nicht in eine fremde Betriebsorganisation eingegliedert wird;[2661] im Falle vo...mehr

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§ 1c Individualarbeitsrecht... / a) Betriebsbedingter Änderungsgrund

Rz. 113 Nach ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung[197] ist die vorgesehene Änderung der Arbeitsbedingungen Prüfungsgegenstand der sozialen Rechtfertigung. An ihre Rechtswirksamkeit sind strengere Voraussetzungen zu stellen als an die einer Beendigungskündigung.[198] Der Gesetzgeber stellt im gesamten Zivilrecht sehr hohe Anforderungen an die einseitige Änderung von V...mehr

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§ 10 Gestaltungsmöglichkeiten / C. Vorbereitung durch Vermögensordnung

Rz. 55 Bei der Unternehmensnachfolge hat sich weitgehend die Erkenntnis durchgesetzt, dass zu einer ordnungsgemäßen Unternehmensführung auch die frühzeitige Nachfolgeplanung gehört (siehe Rdn 160 ff.). Rz. 56 Für Privatpersonen mit größerem Vermögen hat sich ein eigener Berufszweig ausgebildet: der von Certified Estate Planern (CEP) und Certified Financial Planern (CFP). CFP ...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / (cc) Bezugnahmeklauseln und Betriebsübergang

Rz. 1059 Häufig erfolgt die Anwendung des Tarifvertrags nicht aufgrund der beidseitigen Tarifbindung gemäß § 4 Abs. 1 TVG, sondern durch arbeitsvertragliche Inbezugnahme.[2724] Die Tarifverträge gelten dann lediglich schuldrechtlich und beim Betriebsübergang gemäß § 613a Abs. 1 S. 1 BGB weiter.[2725] Weder die Veränderungssperre des § 613a Abs. 1 S. 2 BGB,[2726] noch die Ablö...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 5.3 – VermBErl / 12. Vereinbarung der vermögenswirksamen Leistungen, freie Wahl der Anlage (§§ 10, 11, 12 des 5. VermBG)

Rz. 56 Stand: EL 140 – ET: 12/2024 Vermögenswirksame Leistungen, die zusätzlich zum sonstigen Arbeitslohn zu erbringen sind, können in Verträgen mit Arbeitnehmern, in Betriebsvereinbarungen, in Tarifverträgen sowie in bindenden Festsetzungen nach dem Heimarbeitsgesetz vereinbart werden (§ 10 des 5. VermBG); für Beamte, Richter, Berufssoldaten und Soldaten auf Zeit werden zusä...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / bb) Form der Unterrichtung

Rz. 1069 Die Unterrichtung hat in Textform i.S.d. § 126b BGB zu erfolgen.[2789] Dabei ist die Person des Erklärenden zu nennen und der Abschluss der Erklärung durch Nachbildung der Namensunterschrift oder anders erkennbar zu machen. Möglich ist damit eine Unterrichtung per Post, Fax oder E-Mail.[2790] Nicht ausreichend ist hingegen eine mündliche Mitteilung auf einer Betrieb...mehr

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§ 11 Betriebsverfassung / D. Betriebsratsarbeit Teilzeitbeschäftigter

Rz. 12 Auch für teilzeitbeschäftigte Betriebsratsmitglieder gilt, dass diese das Amt unentgeltlich und als Ehrenamt führen, § 37 Abs. 1 BetrVG. Rz. 13 Wie vollzeitbeschäftigte Arbeitnehmer hat auch ein teilzeitbeschäftigtes Betriebsratsmitglied gem. § 37 Abs. 3 BetrVG Anspruch auf Arbeitsbefreiung unter Fortzahlung des Arbeitsentgelts für diejenigen Zeiten, für die eine Betri...mehr

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Bartl u.a., GmbH-Recht, Gmb... / II. Allgemeines und Reformen

Rz. 3 Die Haftung nach § 9 bezieht sich auf die Differenz zwischen Nennwert des Geschäftsanteils und dem im Zeitpunkt der Anmeldung anzutreffenden objektiven Wert der Sacheinlage. Hinsichtlich der Differenz verbleibt es bei der Pflicht zum Ausgleich in bar. Die Tilgungswirkung tritt nur in Höhe des wirklichen Wertes der Sacheinlage ein (vgl. Lutter/Hommelhoff § 9 Rz. 1; BGHZ...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / (g) Sekundärfolgen

Rz. 1065 Auch über mittelbare, etwa wirtschaftliche Folgen des Betriebsübergangs ist zu unterrichten, sofern diese absehbar und für die Ausübung des Widerspruchsrechts von Bedeutung sein können,[2765] insbesondere:mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / dd) Rechtsfolgen fehlerhafter oder unvollständiger Unterrichtung; Heilung von Fehlern

Rz. 1072 Die Widerspruchsfrist des § 613a Abs. 6 BGB gilt nur für den Fall, dass tatsächlich ein Betriebsübergang erfolgt ist. Haben Veräußerer und/oder Erwerber irrtümlich einen Betriebsübergang angenommen, ist § 613a Abs. 6 BGB auch nicht analog anzuwenden.[2805] Nur eine vollständige und zutreffende Unterrichtung löst die Widerspruchsfrist des § 613a Abs. 6 BGB aus.[2806]...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / aa) Rechtliche Grundlagen

Rz. 897 Innerbetriebliche Stellenausschreibungen müssen erfolgen, wenn der Betriebsrat das verlangt, § 93 BetrVG. Das Verlangen des Betriebsrats kann sich auf alle offenen Positionen oder aber auf bestimmte offene Positionen beziehen. Für einen Einzelfall oder nur von Fall zu Fall kann der Betriebsrat keine Ausschreibung verlangen.[2243] Die Stellenausschreibung hat dann bet...mehr

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§ 23 Steuerrecht / IV. Grunderwerbsteuer

Rz. 87 Die Erbengemeinschaft ist grunderwerbsteuerlich eine selbstständige Rechtsperson.[110] Dies ergibt sich bereits aus § 6 GrEStG, denn nur wenn die Gesamthand als Rechtsperson angesehen wird, kann ein grunderwerbsteuerlich relevanter Vorgang zwischen ihr und ihren Mitgliedern überhaupt entstehen. Die Erbengemeinschaft ist Gesamthand. Rz. 88 Grundstücksübertragungen zur T...mehr

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§ 6 Änderungen des Inhalts ... / II. Änderungsrahmen – Anwendungsbereich der Inhaltsänderung

Rz. 3 Der Änderungsrahmen ist weit gezogen ist;[13] erfasst ist Zitat "jede Änderung der Befugnisse im Rahmen des bestehenden – noch nicht erloschenen Erbbaurechts…, gleichgültig, ob sie in einer Erweiterung, Beschränkung oder sonstigen Ausgestaltung besteht".[14] Rz. 4 Gemeint sind Änderungen der Bebauungs- und Nutzungsbefugnis, Neufassungen, Änderungen von Heimfall- und Entsc...mehr

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Bartl u.a., GmbH-Recht, Gmb... / IV. Pflicht zur gesetzlichen Rücklage (Thesaurierungspflicht)

Rz. 30 § 5a Abs. 3 verlangt eine gesetzliche Rücklage, um über diesen Weg über einbehaltene Gewinne zu erreichen, dass das Stammkapital mindestens 25.000 EUR erreicht oder übersteigt: Hieraus folgt, dass das niedrige UG-Stammkapital des § 5 Abs. 1 und die damit verbundenen Vorteile nicht endgültig sind (Lutter/Hommelhoff § 5a Rz. 34; auch Gehrlein/Born/Simon § 5a Rz. 24 – do...mehr

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Bartl u.a., GmbH-Recht (C. F. Müller), Kapitel IV Formulare und Muster: 34. Beschluss der Gesellschafterversammlung über Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln durch Erhöhung der Nennbeträge der Geschäftsanteile (§§ 57c–o GmbHG)

I. Gesellschafterbeschluss Nr. ____ des Urkundenverzeichnisses für [Jahr] Verhandelt zu [Ort] am [Datum] Vor mir, dem unterzeichneten Notar [Name] mit dem Amtssitz zu [Ort] erschienen: Die Erschienenen sind dem Notar persönlich bekannt. Die Erschienenen erklärten: Wir sind die alleinigen Gesellschafter der [Name...mehr

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Bartl u.a., GmbH-Recht, Gmb... / I. Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch die Reform 2008 nicht verändert, die amtliche Überschrift durch MoMiG v. 23.10.2008 ergänzt. Rz. 2 Bei der Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln erübrigen sich Einzahlungen der Gesellschafter, denn der Betrag, um den das Kapital erhöht werden soll, ist bereits im Gesellschaftsvermögen enthalten. Es handelt sich lediglich um eine "nominelle"...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 13.2.1 Wert der erhaltenen Anteile entspricht nicht dem Wert des hingegebenen Vermögens

13.2.1.1 Verschmelzungen und Spaltungen Tz. 1506 Stand: EL 101 – ET: 03/2021 Soweit es aufgrund der Umwandlung zu einer Wertverschiebung kommt (bei sog nicht verhältniswahrenden Verschmelzungen oder Spaltungen), kommt § 13 UmwStG nicht zur Anwendung. Insoweit handelt es sich um eine Vorteilszuwendung zwischen den Gesellschaftern, für deren stliche Beurteilung die allgemeinen G...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 13.2 Verdeckte Gewinnausschüttungen durch den Umwandlungsvorgang

13.2.1 Wert der erhaltenen Anteile entspricht nicht dem Wert des hingegebenen Vermögens 13.2.1.1 Verschmelzungen und Spaltungen Tz. 1506 Stand: EL 101 – ET: 03/2021 Soweit es aufgrund der Umwandlung zu einer Wertverschiebung kommt (bei sog nicht verhältniswahrenden Verschmelzungen oder Spaltungen), kommt § 13 UmwStG nicht zur Anwendung. Insoweit handelt es sich um eine Vorteils...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / ff) Änderungen auf Unternehmensebene

Rz. 941 Änderungen auf der Unternehmensebene – z.B. Umwandlungen nach dem UmwG – lösen keine Beteiligungsrechte des Betriebsrats nach § 111 BetrVG aus, solange sie nicht mit Änderungen der betrieblichen Organisation verbunden sind. Ist aber z.B. eine Unternehmensspaltung mit einer Spaltung des Betriebs verbunden, ist der Betriebsrat an dieser Spaltung nach § 111 BetrVG zu be...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Übersicht über geänderte Textziffern-Bezeichnungen

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Bartl u.a., GmbH-Recht, Gmb... / I. Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch die Reform 2008 lediglich redaktionell geändert (§ 9a Abs. 4: statt Stammeinlagen Geschäftsanteile). Die in § 9a enthaltene Haftung verschärfte bereits 1980 den bisherigen § 9 erheblich und dient dem Gläubigerschutz, Scholz/Veil § 9a Rz. 1. Modifiziert wurde damals auch § 43. Entgegen dem bisherigen Recht sieht das GmbHG seit 1980 nunmehr auc...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 13.2.1.3 Übertragungen außerhalb des Umwandlungssteuerrechts

Tz. 1519 Stand: EL 101 – ET: 03/2021 Estlich können Übertragungen betrieblicher Einheiten zum Bw übertragen werden, wenn die Übertragung unentgeltlich erfolgt (§ 6 Abs 3 EStG). Die Vorschrift des § 6 Abs 3 EStG kommt allerdings für die Übertragung durch und auf eine Kö grds nicht zur Anwendung, weil insoweit die Vorschriften über die vGA und die verdeckten Einlagen vorgehen; ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.5 Umstrukturierungen bei Personengesellschaften

Tz. 1285 Stand: EL 102 – ET: 06/2021 Das Spannungsfeld zwischen dem bei der Besteuerung von Pers-Ges und ihrer MU häufig (aber nicht immer) zulässigen Bw-Ansatz und den vGA-Regelungen zeigt sich auch bei Umstrukturierungen, an denen sowohl Pers-Ges als auch Kap-Ges beteiligt sind und zwischen den Gesellschaften (ggf über die jeweiligen AE) gesellschaftsrechtliche Verbindungen...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 13.2.1.2 Einbringungen

Tz. 1515 Stand: EL 101 – ET: 03/2021 Im Grundsatz stellt eine Einbringung von Vermögen nach §§ 20, 21 UmwStG in eine Kap-Ges oder nach § 24 UmwStG in eine Pers-Ges durch eine Kö auch dann keine vGA dar, wenn die Einbringung zu Bw oder Zwischenwerten erfolgt. Zwar kommt es in diesem Fall aus gesellschaftsrechtlichen Gründen nicht zu einer Gewinnrealisierung; es fehlt aber jede...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.5.1 Grenzüberschreitende Verschmelzung von Kapitalgesellschaften (§§ 305–319 UmwG)

Tz. 12 Stand: EL 116 – ET: 12/2024 Seit der Umsetzung der sog Verschmelzungs-RL (R 2005/56/EG v 26.10.2005, ABl EG Nr L 310, 1) ermöglicht das UmwG über einen neu in das Ges eingefügten Zehnten Abschn (§§ 122aff UmwG aF; jetzt: §§ 305–319 UmwG idF des UmRuG) die grenzüberschreitende Verschmelzung von Kap-Ges aus einem Mitgliedstaat der EU oder des EWR und damit von Gesellscha...mehr

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Bartl u.a., GmbH-Recht, Gmb... / I. Allgemeines

Rz. 1 Die Bestimmung wurde durch die Novelle 1980 eingefügt und ferner durch HRefG 1998 (Einfügung des § 9c Abs. 2) sowie die GmbH-Reform 2008 (§ 9c Abs. 1 S. 2) geändert. Die bisherige Praxis der Prüfung ist nunmehr eingeschränkt – allerdings greifen i.Ü. die Grundsätze des § 26 FamFG ein (vgl. auch Reform 1980 RegE BT-Drucks. 8/1347, 36). Zur Prüfungspflicht nach früherem ...mehr

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Bartl u.a., GmbH-Recht, Gmb... / II. Rechtsnatur der Beschlussfassung und der Stimmabgabe

Rz. 4 Der Gesellschafterbeschluss ist nach h.M. mehrseitiges Rechtsgeschäft, soweit er wenigstens einen innerverbandlichen Rechtserfolg herbeiführen soll (OLG Brandenburg GmbHR 1997, 750; Noack § 47 Rz. 4 ff.; Lutter/Hommelhoff § 47 Rz. 1; Scholz/K. Schmidt/Bochmann § 45 Rz. 18; Hachenburg/Hüffer § 45 Rz. 3; Rowedder/Pentz/Koppensteiner § 47 Rz. 3; Emde ZIP 2000, 59). Es set...mehr

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Bartl u.a., GmbH-Recht, Gmb... / VI. Sonderfragen

Rz. 24 Sofern die noch nicht eingetragene GmbH bereits ein vollkaufmännisches Handelsgewerbe betreibt, ist sie auch zur Firmenführung berechtigt. Man wird hier allerdings mit dem Zusatz "GmbH i.G." (= in Gründung) firmieren (hierzu Gehrlein/Born/Simon § 4 Rz. 14; Noack § 4 Rz. 18; Lutter/Hommelhoff § 4 Rz. 42 m.w.N.). Wird die GmbH hingegen liquidiert, so "geschehen" jedenfa...mehr

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Bartl u.a., GmbH-Recht, Gmb... / 1. Zulässigkeit der Stimmrechtsbindung

Rz. 19 Vereinbarungen über die Ausübung des Stimmrechts (Stimmrechtsbindungsverträge) zwischen Gesellschaftern oder zwischen Gesellschafter und Gesellschaft sowie zwischen Gesellschaftern und Dritten (z.B. Geschäftsführern) sind zulässig ( BGH v. 12.4.2016 – II ZR 275/14 – Treuepflicht; BGHZ 48, 163; OLG Köln GmbHR 1989, 113; Lutter/Hommelhoff § 47 Rz. 19; Noack § 47 Rz. 111,...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Bühler, Steuerrecht der Gesellschaften und Konzerne, 2 Auflage, 1953; Wassermeyer, Einkünftekorrekturnormen im Steuersystem, IStR 2001, 633; Wilk, Unternehmensteuerreform: Wie effizient ist die Begünstigung nicht entnommener Gewinne von Personenunternehmen?, DStZ 2007, 216; Thiel/Sterner, Entlastung der Personenunternehmen durch Begünstigung des nicht entnommenen Gewinns, DB 20...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / aa) Anwendbarkeit von Tarifverträgen

Rz. 1454 Man unterscheidet Tarifverträge nach ihrem Regelungsgegenstand[3391] und nach ihren Parteien.[3392] [3393] Eine Tarifbindung entsteht kollektivrechtlich grundsätzlich dadurch, dass Arbeitgeber und Arbeitnehmer Mitglieder im Arbeitgeberverband bzw. in der Gewerkschaft sind[3394] oder dass der einschlägige Tarifvertrag gemäß § 5 TVG durch das Bundesministerium für Arbe...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 1 U... / 3.5.4 Sonderfälle

Rz. 105 Nach den allgemein gültigen Grundsätzen ist eine vertragliche Vereinbarung, die eine Rückbeziehung auf einen vor dem Vertragsabschluss liegenden Zeitpunkt vorsieht, steuerlich ohne Wirkung. Dieser Grundsatz gilt selbstverständlich auch für Vereinbarungen, nach denen der Betrieb der Vorgesellschaft von einem vor der Entstehung der Vorgesellschaft liegenden Zeitpunkt a...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 1 U... / 3.6.4 Sonderfälle

Rz. 128 Eine Rückbeziehung des Endes der subjektiven Steuerpflicht aufgrund einer vertraglichen Vereinbarung ist nicht möglich. Rz. 129 Die Steuerpflicht endet auch durch Vorgänge aus dem Bereich des UmwG. Es handelt sich um folgende Fälle (zur Wirkung der Umwandlung vgl. Rz. 106): Durch die Verschmelzung[1] eines Körperschaftsteuersubjekts erlischt die übertragende Körpersch...mehr

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Altersteilzeit: Grundlagen,... / 4 Vertragsgestaltung

Die Reduzierung der Arbeitszeit für ältere Arbeitnehmer kann nur mit deren Zustimmung erfolgen (zum Schutz der Freiwilligkeit der Entscheidung). Voraussetzung ist immer, dass zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer eine vertragliche Vereinbarung über die verminderte Arbeitszeit getroffen worden ist.[1] Der ältere Arbeitnehmer kann die Altersteilzeit beanspruchen, wenn aufgrund ...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 1 U... / 2.5.2 Rechtsfähige Stiftungen

Rz. 41 Die rechtsfähige Stiftung entsteht i. d. R. durch das Stiftungsgeschäft (in Schriftform) und die staatliche Genehmigung des Landes, in dessen Gebiet die Stiftung ihren Sitz haben soll.[1] Wird eine Stiftung allerdings von Todes wegen errichtet, bestimmt § 84 BGB, dass die Stiftung hinsichtlich des durch den Erbfall auf sie übergehenden Vermögens so behandelt wird, als...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 1 U... / 2.8 Ausl. Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen

Rz. 53 Das KStG enthält keine ausdrücklichen Ausführungen zu der Frage, ob und ggf. welche ausl. Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen körperschaftsteuerpflichtig sind. Es dürften jedoch keine Zweifel bestehen, dass der Gesetzgeber nicht gewollt hat, juristische Personen des ausl. Rechts stets von der KSt auszuschließen. Durch die Einfügung des Wortes "in...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 1 U... / 3.5.3 Vorgesellschaft

Rz. 93 Mit Abschluss des formgültigen Gesellschaftsvertrags, der notariellen Beurkundung der Satzung, des Statuts u. Ä. endet die Vorgründungsgesellschaft.[1] Es entsteht eine sog. Vorgesellschaft, eine Vorgenossenschaft bzw. ein Vorverein (in den weiteren Erläuterungen Vorgesellschaft genannt). Die Vorgesellschaft endet in dem Zeitpunkt, in dem die Rechtsfähigkeit erlangt w...mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 2... / 11.2 Beendigung des Gewerbebetriebs

Rz. 145 Die Beendigung des Gewerbebetriebs hängt ebenso wie dessen Aufnahme gewerbesteuerlich von der werbenden Tätigkeit des Stpfl. ab. Es handelt sich dabei um eine Tatsachenfrage. § 7 S. 2 GewStG sieht für Gewinne aus der Betriebsaufgabe vor, dass diese grundsätzlich ebenfalls der Gewerbesteuer unterliegen. Darin ist aber keine Erweiterung der Gewerbesteuerpflicht zu sehe...mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 2... / 7.1.2 Wesen der gewerbesteuerlichen Organschaft

Rz. 68 Der Vorteil der gewerbesteuerlichen Organschaft besteht ebenso wie bei der körperschaftsteuerlichen Organschaft im Wesentlichen im Verlustausgleich. Negative Gewerbeerträge können mit positiven Besteuerungsgrundlagen im Organkreis verrechnet werden.[1] Rz. 69 Als Rechtsfolge der gewerbesteuerlichen Organschaft bestimmt § 2 Abs. 2 S. 2 GewStG, dass die Organgesellschaft...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, GewStG § 2... / 7.3 Voraussetzungen der gewerbesteuerlichen Organschaft

Rz. 77 Die Voraussetzungen der gewerbe- und körperschaftsteuerlichen Organschaft sind identisch. Nach § 2 Abs. 2 S. 2 GewStG setzt die Organschaft die Erfüllung der Voraussetzungen der §§ 14, 17 und 18 KStG voraus. Das bedeutet, dass nur eine finanzielle Eingliederung erforderlich ist, organisatorische und wirtschaftliche Eingliederungen brauchen nicht vorzuliegen. Für die f...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anlagen V (Einkünfte aus Ve... / 4.1 Abschreibungen von Gebäuden

[Absetzungen für Abnutzung bei Gebäuden → Zeilen 33–41] Wegen ihrer unterschiedlichen steuerlichen Auswirkung sind folgende Aufwendungen in Zusammenhang mit einem vermieteten Grundstück zu unterscheiden: Die AK für den Grund und Boden können nicht als Werbungskosten abgezogen werden. Die AK oder HK für das Gebäude sind nur im Wege der Absetzungen für Abnutzung (AfA) als Werbun...mehr

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Der Ertragsteuer-Check 2024... / 1. Personengesellschaften/Umwandlung/§ 17 EStG

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Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 5 ... / 6.3.9 Rücklage für den Umwandlungsfolgegewinn, § 6 UmwStG

Rz. 324 Vereinigen sich durch die Umwandlung einer Kapitalgesellschaft in eine Personengesellschaft oder eine natürliche Person Forderungen und Schulden, so erlöschen diese (Konfusion). Hierdurch kann ein Umwandlungsgewinn entstehen, wenn die Verbindlichkeit höher bewertet war als die (abgewertete) Forderung oder die Forderung (noch) nicht aktiviert war (Umwandlungsfolgegewi...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 5 ... / 6.2.4 Eigenkapital bei Kapitalgesellschaften und Genossenschaften

Rz. 276 § 272 Abs. 1 S. 1 HGB definiert das "gezeichnete Kapital" als das Kapital, auf das die Haftung der Gesellschafter beschränkt ist. Gezeichnetes Kapital ist bei der AG das Grundkapital, bei der GmbH das Stammkapital. Das gezeichnete Kapital wurde vor den Neuregelungen durch das BilMoG v. 25.5.2009[1] regelmäßig in seinem vollen Zeichnungsbetrag auf der Passivseite ohne...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 5 ... / 4.4.1 Aufschub des Gewinnausweises trotz Realisation

Rz. 148 Die einkommensteuerlichen Vorschriften enthalten eine Reihe von Bestimmungen, nach denen der Gewinnausweis, und damit die Versteuerung, trotz Realisation des Gewinns durch ein (entgeltliches) Umsatzgeschäft aufgeschoben wird. Der Grund für solche Ausnahmen liegt häufig in wirtschaftspolitischen Überlegungen. Das Vermögen soll weiterhin, ohne steuerliche Belastung, de...mehr