Sie verwenden eine veraltete Browser-Version. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen in der Funktion sowie Darstellung führen. Daher empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser wie z.B. Microsoft Edge zu verwenden.
Personal
Steuern
Finance
Immobilien
Controlling
Themen
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Haufe.de
Shop
Service & Support
Newsletter
Kontakt & Feedback
Login

Personal Steuern Finance Immobilien Controlling Öffentlicher Dienst Recht Arbeitsschutz Sozialwesen
Immobilien
Controlling
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Themen

§ 4 Quantitative und qualitative nichtfinanzielle Leistu ... / 2 Ermittlung von Metriken: Daten erheben

Britta Sadoun
Sie haben bereits ein Haufe Produkt? Hier anmelden
 

Rz. 2

Durch die CSRD und die dazugehörigen ESRS sind berichtspflichtige Unternehmen aufgefordert, zahlreiche Informationen nach Maßgaben der Wesentlichkeit offenzulegen. Dazu gehören verschiedene Arten der Informationen – von qualitativen Aussagen bis zu zahlreichen quantitativen Angaben. Während es bislang Kernaufgabe war, eine Balance zwischen wenigen definierten KPIs und vielen weiteren Kennzahlen, die durch freiwillige Standards wie GRI, SASB etc. (§ 8) für das Unternehmen notwendig erschienen, zu erreichen, ist durch die ESRS für die meisten Unternehmen ein umfangreicher "Pflichtkatalog" an zu veröffentlichenden Informationen vorgegeben (§ 9A).

Die ESRS sind äußerst umfangreich, nachzulesen auf ca. 250 Seiten in deutscher Sprache. Durch die Wesentlichkeitsanalyse (§ 10C) werden die Pflichtangaben auf einen für das jeweilige Unternehmen passgenauen Umfang reduziert. Zumeist bleibt allerdings ein erheblicher Anteil an offenzulegenden Daten bestehen.

 
Hinweis

Die CSRD/ESRS geben einige Elemente als verpflichtend an, viele Angabepflichten unterliegen einer durchzuführenden doppelten Wesentlichkeitsanalyse. Die Gliederung der Berichtsanforderungen erfolgt über verschiedene Schritte. Nach Ermittlung der wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen (Impacts, Risks and Opportunities, IROs) müssen die dazugehörigen Offenlegungsanforderungen (Disclosure Requirements, DRs) in den ESRS identifiziert werden. Sind zu den IROs keine Offenlegungsanforderungen in den ESRS formuliert, müssen sog. unternehmensspezifische Offenlegungen erfolgen. I. R. d. sog. Wesentlichkeit der Informationen werden auf Ebene der DRs und der einzelnen Datenpunkte die relevanten Informationen für das jeweilige Unternehmen bestimmt. Die Datenpunkte können narrativ, semi-narrativ oder numerisch sein.

 

Rz. 3

Tab. 1 bietet eine Aufschlüsselung der "Soll"- und "Kann"-Datenpunkte für jeden ESRS gem. der Anwendungs- und Offenlegungsanforderungen. Die Anzahl der "Soll"-Datenpunkte ist in 2 Kategorien unterteilt: (i) Datenpunkte, die unabhängig von der Wesentlichkeitsbewertung gemeldet werden müssen (wie ESRS 2 und Datenpunkte, die sich auf IRO-1 in jedem thematischen Standard beziehen), und (ii) Datenpunkte, die der Wesentlichkeitsbewertung unterliegen.[1]

 

Rz. 4

Noch häufig erfassen Unternehmen Nachhaltigkeitsdaten mithilfe von Excel/manuellen Systemen. ESG-Daten sind oft in verschiedenen Systemen enthalten, müssen manuell ergänzt werden oder werden noch nicht erhoben. In den seltensten Fällen sind die Daten in entsprechender Qualität und mit der erforderlichen Abdeckung in einem (Kern-)System enthalten. Mit Blick auf die Qualitätssicherung der Daten sowie zur Auditierbarkeit der Angaben ist von Anfang an mitzudenken, wie Belege für eingegebene Daten – auf kleinstmöglicher Ebene – dokumentiert werden können. Für die tatsächliche Erhebung ist es ratsam, technische Unterstützung, die über Excel-Listen hinausgeht, einzuführen.

 

Rz. 5

Die Vollständigkeit der Daten und deren Qualität werden mit der Zeit zunehmen. Die ESRS erwarten eine vollumfängliche Berichterstattung, d. h. eine Abdeckung derselben Inhalte wie in der finanziellen Berichterstattung bzw. mit Blick auf die Wertschöpfungskette darüber hinaus. Unternehmen können sich bei der Datenbeschaffung teilw. auf dem Markt für die Erfassung von Nachhaltigkeitsdaten in Unternehmen bedienen. Hier ist es möglich, langjährig etablierte Anbieter, Start-ups oder Künstliche Intelligenz (KI) zu nutzen sowie sich ständig weiterentwickelnde Systeme und Plattformen. Es ist davon auszugehen, dass sich die Quantität und Qualität der Informationen zu Akteuren in der Wertschöpfungskette im Lauf der Zeit verbessern wird. Bis dahin können z. B. Branchendaten oder ähnliche Quellen ein guter Ausgangspunkt sein. Die Verwendung geeigneter Schätzungen oder Näherungswerte ist entscheidend für die Qualität der berichteten Informationen. Die Herkunft der Daten kann die Qualität der in der Nachhaltigkeitsberichterstattung enthaltenen Informationen beeinflussen. Daher ist eine transparente Offenlegung und Erläuterung der Verwendung von Schätzungen bedeutend. Der Aufwand zur Datenerhebung kann durch technische Unterstützung reduziert werden; dennoch gilt zumeist, dass Kennzahlen eingegeben werden müssen (nur die wenigsten Größen sind technisch automatisiert). Immer wird die Schulung von Dateneingebern und Datennutzern eine Rolle für die Datenqualität spielen.

 

Rz. 6

Eine gute Governance klärt die unterschiedlichen Rollen bei der Dateneingabe und die Verantwortlichkeiten für Ergebnisse und Gegenmaßnahmen, wenn nötig. Am Ort des Geschehens wird der korrekte Wert der Kennzahl festgestellt und erhoben. Teilw. erfolgt eine Aggregation der Einzeldaten auf lokaler Ebene, bevor ein weiterer Plausibilitätscheck in den zentralen Fachabteilungen erfolgt. Unstimmigkeiten müssen im Austausch mit den Verantwortlichen in den Regionen oder vor Ort geklärt werden. Die Fachabteilung leitet dann plausibilisierte Zahlen und Belege in aggregierter Form an ...

Dieser Inhalt ist unter anderem im Haufe Finance Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?

Jetzt kostenlos 4 Wochen testen

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Produktempfehlung

haufe-product

Meistgelesene Beiträge
  • Geldbußen, Ordnungsgelder und Verwarnungsgelder
    3.200
  • Innergemeinschaftlicher Erwerb: Umsatzsteuerlich richtig zuordnen und buchen
    3.198
  • Nachforderungszinsen
    1.880
  • Nachforderungszinsen / 7 Wann für Nachforderungszinsen der Betriebsausgabenabzug gewährt wird
    1.762
  • Homepage und Domain / 4.3 Buchung laufender Gebühren für die Domain-Nutzung
    1.364
  • GmbH, Gewinnausschüttung
    1.261
  • Sozialversicherungskonten abstimmen / 4.2 "Nebenkosten" separat buchen
    1.211
  • Werkzeuge, Abschreibung
    1.205
  • Allgemeines zur Abschreibung von Gebäuden / 5 Abschreibungsbeginn und -ende
    1.203
  • Wechsel der Gewinnermittlungsart
    1.085
  • Umsatzsteuer, Ausnahmen beim Leistungsort bei grenzübers ... / 8 Verwendung von Konten im SKR 03 und SKR 04: Voraussetzung der richtigen Buchung ist der umsatzsteuerliche Sachverhalt
    1.067
  • Jahresabschluss, Umsatzsteuer / 1 So kontieren Sie richtig!
    994
  • Instandhaltungsrücklage / 1.3 Zinserträge aus der Anlage von Instandhaltungsrücklagen
    833
  • Anschaffungskosten, Aktivierung oder Betriebsausgabenabzug / 5.2.1 Anschaffungskosten bei Anlagevermögen
    828
  • Erhöhte Absetzungen nach §§ 7h und 7i EStG
    751
  • Betriebsveräußerung/Betriebsaufgabe/Betriebsverpachtung / 11.3 Abgrenzung von laufenden Gewinnen
    737
  • Firmen-Pkw, Anschaffung
    727
  • Firmen-Pkw, betriebliche Nutzung bis 50 %
    719
  • Kapitallebensversicherungen, Einkommensteuer / 10.2 Leistungen aus einem Lebensversicherungsvertrag
    698
  • Verluste/Verlustabzug / 4.3 Verlustrücktrag
    674
Weitere Inhalte finden Sie u.a. in folgendem Produkt Haufe Finance Office Premium
Top-Themen
Downloads
Zum Haufe Shop

Produktempfehlung


Zum Thema Finance
Nachhhaltigkeitsberichterstattung: EFRAG veröffentlicht Implementierungshinweise zur EU-Nachhaltigkeitsberichterstattung
Aktuelles zur Nachhaltigkeitsberichterstattung
Bild: Haufe Online Redaktion

Die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) sowie die diese auslegenden European Sustainability Reporting Standards (ESRS) sind trotz der enthaltenden erläuternden Ausführungen sehr herausfordernd. Zur Unterstützung hat die EFRAG nun 3 Anwendungshinweise (Implementation Guidance) sowie eine Sammlung von 68 Fragen und Antworten (Q&A) veröffentlicht.


European Sustainability Reporting Standards (ESRS): Datenpunkte in den ESRS – Umfangreiche Korrekturvorschläge des DRSC zur EFRAG Leitlinie (E-IG3)
Aktuelles zur Nachhaltigkeitsberichterstattung
Bild: Haufe Online Redaktion

Die EFRAG hat den Entwurf “EFRAG IG 3: Detaillierte Leitlinien zur Implementierung von ESRS-Datenpunkten und begleitende Erläuterungen (E-IG 3)“ zur Konsultation gestellt und umfangreiche Korrekturvorschläge des DRSC erhalten.


Nachhaltigkeitsberichterstattung: ESRS: Übersicht aller Datenpunkte zu Set 1 veröffentlicht
Multi exposure of woman hands working on computer and data theme hologram drawing. Tech concept.
Bild: peshkova

Set 1 der ESRS enthält 1178 Datenpunkte, von denen 265 freiwillig sind. Der kürzlich veröffentlichte Entwurf einer Übersicht all dieser Datenpunkte soll Unternehmen dabei helfen herauszufinden, welche Daten sie gegebenenfalls bereits im Rahmen anderer Berichtsstandards erheben.


Schnell und sicher: GmbH-Jahresabschluss leicht gemacht
GmbH Jahresabschluss leicht gemacht
Bild: Haufe Shop

So erstellen Sie den GmbH-Jahresabschluss korrekt und unter Nutzung aller Gestaltungsspielräume. Mit Ablaufplan, klaren Arbeitsschritten und Buchungsbeispielen werden Sie durch den gesamten Abschluss geführt und vermeiden so häufige Fehler.


§ 4 Quantitative und qualitative nichtfinanzielle Leistungsinformationen
§ 4 Quantitative und qualitative nichtfinanzielle Leistungsinformationen

Zusammenfassung Die Messung von Nachhaltigkeitsleistungen ist komplex. Dennoch ist es wichtig sicherzustellen, dass sich die Themen in die richtige, weil nachhaltigere, Richtung bewegen. Das Nachhaltigkeitsmanagement und die Nachhaltigkeitsziele können sehr ...

4 Wochen testen


Newsletter Finance
Bild: Haufe Online Redaktion
Newsletter Steuern und Buchhaltung

Aktuelle Informationen aus den Bereichen Steuern und Buchhaltung frei Haus - abonnieren Sie unseren Newsletter:

  • Für Praktiker im Rechnungswesen
  • Buchhaltung und Lohnbuchhaltung
  • Alles rund um betriebliche Steuern
Pflichtfeld: Bitte geben Sie eine gültige E-Mail Adresse ein.
Sie müssen den AGB zustimmen
Haufe Fachmagazine
Zum Finance Archiv
Themensuche A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z #
Haufe Group
Haufe People Operations
Haufe Fachwissen
Haufe Onlinetraining
Haufe HR-Software
Haufe Digitale Personalakte
Lexware
rudolf.ai - Haufe meets AI
Weiterführende Links
RSS
Newsletter
FAQ
Mediadaten
Presse
Editorial Code of Conduct
Redaktionsrichtlinie zum KI-Einsatz
Netiquette
Sitemap
Buchautor:in werden bei Haufe
Kontakt

Kontakt & Feedback
AGB

Compliance
Datenschutz
Impressum
Haufe Rechnungswesen Shop
Rechnungswesen Produkte
Buchführung Software und Bücher
Bilanzierung & Jahresabschluss Lösungen
Produkte zu Kostenrechnung
Produkte zur IFRS-Rechnungslegung
Haufe Shop Buchwelt

    Weitere Produkte zum Thema:

    × Profitieren Sie von personalisierten Inhalten, Angeboten und Services!

    Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.

    Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

    Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an.

    Mehr Informationen Nein, Danke Akzeptieren