Fachbeiträge & Kommentare zu Todesfall

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 03/2025, Spezielle Fra... / 1

Tod, Erbschaft, Schulden und Insolvenz liegen oft näher beieinander, als man vermuten möchte. Das Nachlassinsolvenzverfahren bietet hier einen Ausweg. Vorliegender Beitrag soll das Verfahren – in der gebotenen Kürze – vorstellen und einige wichtige Entscheidungen hierzu auflisten.mehr

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ZErb 03/2025, Spezielle Fra... / 9

Auf einen Blick Der vorliegende Beitrag zeigte in Grundzügen die Besonderheiten eines Nachlassinsolvenzverfahrens auf. Vom Beginn über die Unterschiede zu einem herkömmlichen Verfahren bis hin zu Sonderfällen, etwa des Todes der natürlichen Person im regulären Insolvenzverfahren, sollte alles für die Praxis und die notwendige Arbeit abgebildet sein. Während der Ablauf des Ve...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Mehrfache Besteuerung desselben Vermögens

Rz. 15 [Autor/Stand] Die Steuerermäßigung setzt nach § 27 Abs. 1 Satz 1 ErbStG voraus, dass dasselbe Vermögen mehrfach nach dem ErbStG besteuert wurde. Aus § 27 Abs. 3 ErbStG folgt, dass die Steuer für den Ersterwerb auch tatsächlich entrichtet sein muss.[2] Für die Steuerbegünstigung dem Grunde nach ist unerheblich, wenn das erworbene Vermögen nur zum Teil dem Vermögen ents...mehr

Lexikonbeitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / I. Besonderer Verpflichtungsgrund (Übergabevertrag, letztwillige Anordnung)

Rz. 20 Stand: EL 130 – ET: 05/2022 Die wiederkehrenden Leistungen müssen auf einem besonderen Verpflichtungsgrund beruhen, der sie von normalem Unterhalt unterscheidet (> Rz 91). Bei der unentgeltlichen Übertragung von Vermögen gegen Versorgungsleistungen ergibt sich die besondere Verpflichtung des Stpfl zivilrechtlich idR aus einem Übertragungs- oder Versorgungsvertrag. Das ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / IV. Antrag

Rz. 45 [Autor/Stand] Die Stundung nach § 28 Abs. 3 ErbStG erfolgt ebenfalls nur auf Antrag (s. Rz. 20 ff. gelten entsprechend). Eine Begründung des Antrags ist zwar grundsätzlich nicht erforderlich. Allerdings muss der Erwerber darlegen und ggf. nachweisen, dass er die Steuer nur durch Veräußerung des begünstigten Vermögens aufbringen kann. Da die Stundung nur beim Erwerb vo...mehr

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FF 03/2025, Sorgerechtsüber... / 1 Aus den Gründen

Gründe: I. [1] Der Beteiligte zu 4. (im Folgenden Kindesvater) wendet sich mit seiner Beschwerde gegen die Übertragung des Sorgerechts für die vorliegend betroffenen, derzeit neun- und fünfjährigen Kinder, auf die Beteiligte zu 5. (im Folgenden Kindesmutter) allein. Die Kinder leben seit der Trennung der Eltern im Oktober 2020 bei der Kindesmutter. Die Eltern sind mittlerwei...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.2.1

Tz. 5 Stand: EL 117 – ET: 03/2025 Zu den nach § 5 Abs 1 Nr 9 KStG begünstigten Kö gehören vor allem rechtsfähige und nichtrechtsfähige Stiftungen, rechtsfähige und nichtrechtsfähige Vereine, hierbei handelt es sich seit dem 01.01.2024 um Vereine ohne Rechtspersönlichkeit, Kap-Ges (insbes in der Form der GmbH – hierzu s Tz 308ff), Gen (s auch Oldemeier/Seeck, Die Gen – eine gemein...mehr

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ZErb 03/2025, Zur Frage des... / Leitsatz

1. Hält ein Sachverständiger die Einvernahme von Kontaktpersonen des Erblassers zur Beurteilung der Testierfähigkeit für erforderlich, muss das Nachlassgericht den Sachverständigen zur Befragung der Zeugen zuziehen und ihm Gelegenheit geben, selbst Fragen an die Zeugen zu stellen (Anschluss an: OLG München, Beschl. v. 14.1.2020 – 31 Wx 466/19). 2. Dem Nachlassgericht fehlt di...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / V. Rechtsfolgen

Rz. 46 [Autor/Stand] Liegen die Voraussetzungen des § 28 Abs. 3 ErbStG vor, hat der Erwerber einen Rechtsanspruch auf Stundung der auf das begünstigte Vermögen entfallenden Steuer bis zu zehn Jahre. Einen Anspruch auf eine bestimmte Stundungsdauer hat er zwar nicht.[2] Das Finanzamt muss jedoch gute Gründe im Rahmen seiner Ermessensausübung haben, um von dem begründeten Stun...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.4.13 Generell zulässige Mittelzuführungen zum Vermögen (§ 62 Abs 3 AO)

Tz. 120 Stand: EL 117 – ET: 03/2025 Nach § 62 Abs 3 AO steht es der St-Befreiung nicht entgegen, dass eine Kö folgende Mittel (Zuwendungen) ihrem Vermögen zuführt: Zuwendungen von Todes wegen, wenn der Erblasser keine Verwendung für den lfd Aufwand der Kö vorgeschrieben hat, Zuwendungen, bei denen der Zuwendende ausdrücklich erklärt, dass sie zur Ausstattung der Kö mit Vermögen...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Festsetzung von Stundungszinsen (§§ 234, 238 AO)

Rz. 52 [Autor/Stand] Nach § 28 Abs. 1 Satz 3 ErbStG und § 28 Abs. 3 Satz 3 ErbStG sind die §§ 234, 238 AO anzuwenden. Nach § 28 Abs. 1 Satz 1 ErbStG wird die Steuer im ersten Jahr der Stundung nicht verzinst, ab dem zweiten Jahr der Stundung werden Zinsen festgesetzt. Nach § 28 Abs. 3 Satz 3 ErbStG erfolgt die Stundung der Steuer nur beim Erwerb von Immobilienvermögen von To...mehr

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ZErb 03/2025, Die Nachlasst... / 2. Gestaltungsmöglichkeiten vor dem Erbfall

Gestaltungsmöglichkeiten vor dem Erbfall können unilateral – d.h. aus den eigenständigen Möglichkeiten des Erblassers – und bilateral, also im Zusammenwirken mit dem Sozialhilfeempfänger, erfolgen. Wegweisende Ausgangspunkte sind stets die Testierfreiheit sowie der erbrechtliche Typenzwang und numerus clausus. Letztere sind als erbrechtliche Prinzipien anzuerkennen, was sich...mehr

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ZErb 03/2025, Zur Frage der... / 1 Gründe

I. Im Grundbuch von N. des AG Wermelskirchen, Bl. … , ist als Eigentümerin die Erblasserin verzeichnet. Zur Nachlasspflegerin für die unbekannten Erben ist die Beteiligte zu 1) bestellt worden. Mit Vertrag vom 18.4.2024 (UVZ-Nr. …) verkaufte die Beteiligte zu 1) den Grundbesitz mit Wirkung und auf Rechnung des Nachlasses an die Beteiligten zu 2) und 3). Abschnitt VI der Urkund...mehr

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ZErb 03/2025, Die Nachlasst... / aa. Wirksamkeit der Annahme einer Erbschaft zulasten der Allgemeinheit

Eine nachteilige Wirkung durch die Annahme einer Erbschaft kann insbesondere dann vorliegen, wenn ein als Erbe berufener Pflichtteilsberechtigter i.S.v. § 2306 Abs. 1 Hs. 1 BGB beschwert oder beschränkt ist.[21] Nimmt der Sozialhilfeempfänger eine solche Erbschaft an, kann er aufgrund der Beschränkungen und Beschwerungen nicht frei über den Nachlass verfügen. Dementsprechend...mehr

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ZErb 03/2025, Eintragung ei... / 1 Gründe

I. Die Beteiligte ist seit dem 00.00.1987 aufgrund Auflassung vom 00.00.1987 als Eigentümerin des im Beschlusskopf bezeichneten Grundbesitzes eingetragen. Ihre Mutter, Frau W. M. W., verstarb laut einem mit der Beschwerde in einfacher Kopie vorgelegten Erbschein des AG Heinsberg (Bl. 132) am 00.00.2003 und wurde von der Beteiligten beerbt. Weiter heißt es dort: Zitat Nacherbfolg...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / IV. Wohnzwecke

Rz. 20 [Autor/Stand] Eine Vermietung zu Wohnzwecken setzt eine Wohnung i.S.d. § 181 Abs. 9 BewG voraus. Darunter wird eine baulich abgetrennte, in sich geschlossene Wohneinheit mit selbständigem Zugang verstanden, die über eigene Nebenräume wie Küche, Bad bzw. Dusche und Toilette verfügt und eine Mindestwohnfläche von 23 qm aufweist.[2] Die Überlassung von Räumen für betreut...mehr

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ZErb 03/2025, Die Nachlasst... / 1. Bedeutsame Zuordnung von erbfallbezogenen Mitteln als sozialhilferechtliches Einkommen oder Vermögen

Seit dem 1.1.2024 unterfallen gem. § 11a Abs. 1 Nr. 7 SGB II bzw. § 82 Abs. 1 Nr. 9 SGB XII einmalige Einnahmen aus Erbschaften, Vermächtnissen und Pflichtteilszuwendungen nicht mehr dem sozialhilferechtlichen Einkommen, sondern dem Vermögen. Damit hat der Gesetzgeber nicht nur für eine Vereinheitlichung hinsichtlich der Qualifikation des Zuflusses solcher erbfallbezogenen M...mehr

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FF 03/2025, Nebengüterrecht... / B. Literatur

Wevers Bericht "Die Entwicklung der Rechtsprechung zur Vermögensauseinandersetzung der Ehegatten außerhalb des Güterrechts"[110] hat sich erneut mit wichtigen Entscheidungen und Literaturbeiträgen zum Nebengüterrecht befasst. Beide Beiträge – der eben genannte und der vorliegende – treffen angesichts der Materialfülle eine unterschiedliche Auswahl und mögen sich daher in gew...mehr

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ZErb 03/2025, Zur Frage des... / 2 Anmerkung

Im Erbscheinsverfahren ist oft die Feststellung der Testierfähigkeit des Erblassers Gegenstand einer Beweisaufnahme. Vorliegende Entscheidung äußert sich dabei zu drei Fragen, die in diesem Zusammenhang auftreten: (1.) Wer ist für die Anordnung und Durchführung der Beweisaufnahme zuständig ist; (2.) wer besitzt die zur Feststellung nötige Sachkunde und (3.) wie ist die Bewei...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.5.1 Voraussetzung der Steuervergünstigung (§ 59 AO)

Tz. 126 Stand: EL 117 – ET: 03/2025 Nach § 59 1. Hs AO müssen sich als Voraussetzung für die St-Befreiung aus der Satzung ergeben der st-begünstigte Zweck (näher s § 60 Abs 1 AO), dass dieser Zweck den Anforderungen der §§ 52 bis 55 AO entspr. Es muss also erkennbar sein, dass gemeinnützige Zwecke (s § 52 AO), mildtätige Zwecke (s § 53 AO) oder/und kirchliche Zwecke (s § 54 AO)...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.1.9 Grundsatz der zeitnahen Mittelverwendung (§ 55 Abs 1 Nr 5 AO)

Tz. 71 Stand: EL 117 – ET: 03/2025 Nach § 55 Abs 1 Nr 5 AO muss eine Kö ihre Mittel grds zeitnah für ihre st-begünstigten satzungsmäßigen Zwecke verwenden, ist Verwendung idS auch Verwendung der Mittel für die Anschaffung oder Herstellung von Vermögensgegenständen, die satzungsmäßigen Zwecken dienen, ist eine zeitnahe Mittelverwendung gegeben, wenn die Mittel spätestens in den a...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / a) Mittelbarer Zusammenhang ausreichend

Rz. 33 Stand: EL 114 – ET: 12/2017 Der BFH legt dem WK-Begriff das Veranlassungsprinzip zugrunde (> Rz 12, 15). WK sind somit nicht nur Aufwendungen zur Erwerbung, Sicherung und Erhaltung von Einnahmen, sondern überhaupt alle Aufwendungen, die durch den Beruf veranlasst sind (BFH 161, 290 = BStBl 1990 II, 817 mwN; BFH 189, 151 = BStBl 1999 II, 778 mwN; GrS 1/06, BFH 227, 1 = ...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 2. Eltern als Arbeitnehmer der Kinder

Rz. 120 Stand: EL 141 – ET: 03/2025 Auch in diesen Fällen gilt ein Fremdvergleich (> Rz 80). Arbeiten Eltern im Betrieb eines Kindes mit, so kann dies aufgrund eines Arbeitsvertrags oder einer gesellschaftsrechtlichen Grundlage (als Mitunternehmer) geschehen. Bisweilen erreicht die Mitarbeit der Eltern jedoch nur einen geringen Umfang. Das FA wird aber auch darauf achten, ob ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 03/2025, Wirksamkeit ei... / 2 Aus den Gründen:

„… II. … Die angegriffenen Kündigungsregeln in Nr. 10.2 Abs. 2 und 4 AUB 2000 und AUB 2008 sind nicht nach den §§ 307 bis 309 BGB unwirksam. Dementsprechend stehen dem Kl. auch keine Ansprüche auf Auskunft und Beseitigung, auf Zahlung von Abmahnkosten oder Rechtshängigkeitszinsen zu. [Auslegung der Kündigungsregelung] [16] 1. Gegenüber den Klauseln in Nr. 10.2 AUB 2000 und AUB...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Leitfaden 2024 – Anlage Gem / 10 Zuführung von Vermögen/Ausstattung anderer Körperschaften

Vor Zeilen 63–70 Besondere Regeln gelten, wenn die Mittel nicht unmittelbar für die begünstigten Zwecke eingesetzt, sondern dem Vermögen der Körperschaft zugeführt werden. Die zur Prüfung der Zulässigkeit einer solchen Maßnahme erforderlichen Angaben sind in den Zeilen 63–70 zu machen. Erläuterungen hierzu sind in der Anleitung zur KSt-Erklärung, Rz. 222–224, enthalten. Zeile ...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Vollmacht / 2.4 Erlöschen der Vollmacht

Das Erlöschen der Vollmacht richtet sich in erster Linie nach ihrem Inhalt. Der Vollmachtgeber kann die Vollmacht befristen oder unter einer auflösenden Bedingung erteilen. Die befristete Vollmacht erlischt demnach mit Fristablauf, die Spezialvollmacht mit der Ausführung des Rechtsgeschäfts. Im Übrigen kann die Vollmacht jederzeit widerrufen werden. Der Widerruf ist eine emp...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 6.6 Ausschluss der Verlustnutzung beim Einbringenden (§ 20 Abs. 6 S. 4 i. V. m. § 2 Abs. 4 S. 1 UmwStG)

Rz. 412a Nach § 20 Abs. 6 S. 4 UmwStG ist § 2 Abs. 4 UmwStG entsprechend anzuwenden. § 2 Abs. 4 S. 1 UmwStG soll verhindern, dass durch die Ausnutzung der Rückwirkungsfiktion die Regelungen über den Untergang von Verlusten, Zins- und EBITDA-Vorträgen auf der Ebene des übertragenden Rechtsträgers umgangen werden.[1] Rz. 412b Eine Umgehung könnte sonst insbesondere dadurch erfo...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Basic
Haftung und Versicherung se... / 2.6 Dread-Disease Versicherung

Eine solche Versicherung leistet sobald eine vorher vertraglich definierte Krankheit diagnostiziert wurde. Sie realisiert im Leistungsfall keine monatliche Rente wie die Berufsunfähigkeitsversicherung, sondern die Einmalzahlung einer Versicherungssumme. Dadurch erhält man trotz der ggf. schweren gesundheitlichen Einschränkungen ausreichende finanzielle Freiheit, um sich zum ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Basic
Haftung und Versicherung se... / 1.6 Sicherheit für den Chef

Was für die Firma gilt, muss auch für den Chef gelten. Ohne seine Arbeitskraft, ohne entsprechende Ideen stagniert der Geschäftsbetrieb meist. Deshalb muss er Vorsorge treffen, damit Familie und Lebenswerk nicht durch plötzlich eintretende Berufsunfähigkeit oder gar Tod gefährdet sind. Selbstständigkeit heißt auch: Selbst für die Absicherung sorgen. Wenn Sie bisher als Arbeit...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Ausgeschiedener Eigentümer / Zusammenfassung

Begriff Bei einem Sondereigentumsverkauf scheidet der Veräußerer zum Zeitpunkt der Eigentumsumschreibung im Grundbuch aus der Eigentümergemeinschaft aus. Im Fall der Zwangsversteigerung des Sondereigentums erfolgt der Eigentümerwechsel durch Zuschlag in der Zwangsversteigerung. Stirbt ein Eigentümer, erfolgt der Eigentümerwechsel durch Eintritt des Erbfalls (Tod des Erblass...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Tod des Mieters

Zusammenfassung Überblick Bei Tod des Mieters ist zu unterscheiden zwischen dem Eintrittsrecht solcher Personen, die bisher nicht Partei des Mietverhältnisses gewesen sind, und dem Fortsetzungsanspruch überlebender Mitmieter. Der Eintritt und die Vertragsfortsetzung erfolgen kraft Gesetzes. Die Rechtsnachfolger des Mieters haben allerdings die Möglichkeit, den Eintritt abzuleh...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Tod des Mieters / 6 Fortsetzung mit überlebenden Mietern (§ 563a BGB)

Sind mehrere Personen i. S. d. § 563 BGB gemeinsam Mieter, so wird das Mietverhältnis beim Tod eines Mieters mit den überlebenden Mietern fortgesetzt. 6.1 Personen i. S. d. § 563 BGB Der Fortsetzungsanspruch nach § 563a BGB setzt voraus, dass die mehreren Mieter zu dem in § 563 BGB bezeichneten Personenkreis gehören. In Betracht kommen der Ehegatte, der Lebenspartner, die Fami...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Tod des Mieters / 1 Eintrittsrecht des Ehegatten und des Lebenspartners (§ 563 Abs. 1 BGB)

Der Ehegatte, der mit dem Mieter einen gemeinsamen Haushalt führt, tritt mit dem Tod des Mieters in das Mietverhältnis ein. Dasselbe gilt für den Lebenspartner. 1.1 Ehegatte Ehegatte im Sinne dieser Vorschrift ist, wer mit dem Mieter eine rechtsgültige Ehe geschlossen hat. Die Ehe muss im Zeitpunkt des Todes des Mieters noch bestehen. Im Fall der Scheidung kommt es maßgeblich ...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Tod des Mieters / 3 Eintrittsrecht von Familien- und Haushaltsangehörigen

Andere Familienangehörige, die mit dem Mieter einen gemeinsamen Haushalt führen, treten mit dem Tod des Mieters in das Mietverhältnis ein, wenn nicht der Ehegatte oder der Lebenspartner eintritt. Dasselbe gilt für Personen, die mit dem Mieter einen auf Dauer angelegten gemeinsamen Haushalt führen. 3.1 Familienangehörige Die anderen Familienangehörigen i. S. d. § 563 Abs. 2 Sat...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Tod des Mieters / Zusammenfassung

Überblick Bei Tod des Mieters ist zu unterscheiden zwischen dem Eintrittsrecht solcher Personen, die bisher nicht Partei des Mietverhältnisses gewesen sind, und dem Fortsetzungsanspruch überlebender Mitmieter. Der Eintritt und die Vertragsfortsetzung erfolgen kraft Gesetzes. Die Rechtsnachfolger des Mieters haben allerdings die Möglichkeit, den Eintritt abzulehnen bzw. das Mi...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Tod des Mieters / 4 Ablehnung des Eintritts (§ 563 Abs. 3 BGB)

Erklären eingetretene Personen innerhalb eines Monats, nachdem sie vom Tod des Mieters Kenntnis erlangt haben, dem Vermieter, dass sie das Mietverhältnis nicht fortsetzen wollen, gilt der Eintritt als nicht erfolgt. Die Ablehnung des Eintritts ist eine einseitige empfangsbedürftige Erklärung, die gegenüber dem Vermieter abgegeben und diesem zugehen muss. Die Ablehnungserkläru...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Tod des Mieters / 7.1 Haftung für Nachlassverbindlichkeiten

Die Rechtsnachfolger des verstorbenen Mieters im Mietverhältnis (also diejenigen Personen, die nach § 563 BGB in das Mietverhältnis eingetreten sind oder diejenigen, mit denen das Mietverhältnis gem. § 563a BGB fortgesetzt worden ist) haften für die bis zum Tod des Mieters entstandenen Verbindlichkeiten. Neben diesen Personen kann der Vermieter auch den Erben in Anspruch neh...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Tod des Mieters / 8.1 Übergang der Mieterrechte auf den Erben

Treten beim Tod des Mieters keine Personen i. S. d. § 563 BGB in das Mietverhältnis ein oder wird es nicht mit ihnen nach § 563a BGB fortgesetzt, so wird es mit dem Erben fortgesetzt. Mit dem Tod einer Person geht deren Vermögen als Ganzes auf den oder die Erben über.[1] Dazu gehören auch die Ansprüche und Verbindlichkeiten aus Mietverträgen jeder Art. Der Erbe wird nur ausna...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Tod des Mieters / 8.3 Kündigungsrechte (§ 564 Satz 2 BGB)

Beim Eintritt des Erben ist sowohl der Erbe als auch der Vermieter berechtigt, das Mietverhältnis innerhalb eines Monats außerordentlich mit der gesetzlichen Frist zu kündigen, nachdem sie vom Tod des Mieters und davon Kenntnis erlangt haben, dass ein Eintritt in das Mietverhältnis oder dessen Fortsetzung nicht erfolgt sind. Achtung Kündigung nur von allen Erben Sind mehrere P...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Tod des Mieters / 8.2.4 Die Haftung im Einzelnen

Schadensersatzforderungen Diese Forderungen sind Erblasserschulden, wenn der Haftungsgrund in einem vom Erblasser zu vertretenden, vertragswidrigen oder deliktischen Verhalten liegt. Hier ist eine Haftungsbegrenzung möglich. Hinweis Schäden durch Tod des Mieters verursacht Schäden, die infolge des Todes des Mieters entstehen, sind dem Erblasser nicht zuzurechnen; dies gilt auch...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Tod des Mieters / 1.2 Lebenspartner

Hat der verstorbene Mieter mit seinem Lebenspartner in der Wohnung einen gemeinsamen Haushalt geführt, gelten die Ausführungen in Abschnitt 1.1 auch für den Lebenspartner. Lebenspartner ist eine Person, mit der der Mieter eine Verbindung im Sinne des Lebenspartnerschaftsgesetzes eingegangen ist. Zu einer Konkurrenz zwischen dem Eintrittsrecht des Ehegatten und dem des Lebens...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Tod des Mieters / 6.1 Personen i. S. d. § 563 BGB

Der Fortsetzungsanspruch nach § 563a BGB setzt voraus, dass die mehreren Mieter zu dem in § 563 BGB bezeichneten Personenkreis gehören. In Betracht kommen der Ehegatte, der Lebenspartner, die Familienangehörigen und die sonstigen Personen, die mit dem Mieter einen auf Dauer angelegten Haushalt geführt haben. Achtung Ein-Monatsfrist beachten Die überlebenden Mieter können das M...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Tod des Mieters / 6.2 Sonstige Personen

Treffen diese Merkmale nicht zu (z. B. bei einer Wohngemeinschaft mit getrennter Wirtschaftsführung), ergibt sich eine eigenartige Rechtsfolge: Das Mietrecht des Überlebenden wird durch den Tod des anderen Mieters nicht berührt. Neben diesen Mieter treten der oder die Erben in das Mietverhältnis ein. Mitmieter und Erbe haften als Gesamtschuldner. Hinsichtlich der Rechte aus ...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Tod des Mieters / 8.4 Kündigung bei unbekanntem Erben

Ist der Erbe nicht bekannt, so ist streitig, wie der Vermieter das Mietverhältnis durch Kündigung beenden kann. Teilweise wird vertreten, dass eine Kündigung im Wege der öffentlichen Zustellung möglich ist.[1] Diese Ansicht ist abzulehnen, weil die Kündigung als empfangsbedürftige Willenserklärung gegenüber einem konkreten Adressaten abzugeben ist.[2] Praxis-Tipp Nachlasspflegs...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Tod des Mieters / 8.2 Haftung des Erben für Nachlassverbindlichkeiten

8.2.1 Begriffe Der Erbe haftet für die Nachlassverbindlichkeiten.[1] Hier ist zu unterscheiden: Erblasserschulden sind Verbindlichkeiten, die vom Erblasser herrühren. Erbfallschulden sind Verbindlichkeiten, die aus Anlass des Erbfalls entstehen. Nachlasserbenschulden sind Verbindlichkeiten, die der Erbe im Zuge der Nachlassverwaltung eingeht. Zu den Nachlassverbindlichkeiten zähl...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Tod des Mieters / 7.2 Herausgabeanspruch des Erben

Die Rechtsnachfolger des verstorbenen Mieters im Mietverhältnis[1] müssen dem Erben diejenigen Beträge herausgeben, die der verstorbene Mieter an den Vermieter entrichtet hat. Dies beruht auf der Erwägung, dass diese Beträge zum Vermögen des verstorbenen Mieters gehören und mithin dessen Gesamtrechtsnachfolger zustehen.mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Tod des Mieters / 7 Haftung der Eingetretenen (§ 563b BGB)

7.1 Haftung für Nachlassverbindlichkeiten Die Rechtsnachfolger des verstorbenen Mieters im Mietverhältnis (also diejenigen Personen, die nach § 563 BGB in das Mietverhältnis eingetreten sind oder diejenigen, mit denen das Mietverhältnis gem. § 563a BGB fortgesetzt worden ist) haften für die bis zum Tod des Mieters entstandenen Verbindlichkeiten. Neben diesen Personen kann der...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Tod des Mieters / 8 Fortsetzung des Mietverhältnisses mit dem Erben (§ 564 BGB)

8.1 Übergang der Mieterrechte auf den Erben Treten beim Tod des Mieters keine Personen i. S. d. § 563 BGB in das Mietverhältnis ein oder wird es nicht mit ihnen nach § 563a BGB fortgesetzt, so wird es mit dem Erben fortgesetzt. Mit dem Tod einer Person geht deren Vermögen als Ganzes auf den oder die Erben über.[1] Dazu gehören auch die Ansprüche und Verbindlichkeiten aus Mietv...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Tod des Mieters / 5 Kündigungsrecht des Vermieters (§ 563 Abs. 4 BGB)

Der Vermieter kann das Mietverhältnis innerhalb eines Monats, nachdem er von dem endgültigen Eintritt in das Mietverhältnis Kenntnis erlangt hat, außerordentlich mit der gesetzlichen Frist kündigen, wenn in der Person des Eingetretenen ein wichtiger Grund vorliegt. Für den Fristbeginn ist maßgeblich, wann der Vermieter von der Person des Eingetretenen Kenntnis erlangt hat. Di...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Tod des Mieters / 8.5 Verzicht auf Kündigung als Verwaltungsmaßnahme?

Der Verzicht auf die Kündigung hat zur Folge, dass das Mietverhältnis nicht beendet wird, sodass weitere Mieten fällig werden. In diesem Fall zählen die Mieten zu den Erblasserschulden.[1] Die h. M. beruht auf der Erwägung, dass in dem Unterbleiben der Kündigung allein keine Verwaltungsmaßnahme zu sehen ist.mehr