Fachbeiträge & Kommentare zu Todesfall

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§ 11 Steuerrechtliche Grund... / a) Notwendigkeit einer gesetzlichen Grundlage

Rz. 23 In § 3 ErbStG ist im Einzelnen definiert, was nach dem ErbStG als Erwerb von Todes wegen gilt. Es dürfen nur diejenigen Sachverhalte besteuert werden, die unter eine der gesetzlichen Bestimmungen subsumiert werden können.[22] Dieser abschließende Charakter der Vorschrift hat zu einer Reihe von Spezialvorschriften geführt. mehr

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§ 12 Grundlagen des interna... / aa) Schriftliche Testamente

Rz. 98 Die Formgültigkeit einseitiger oder gemeinschaftlicher Testamente richtet sich in Deutschland nicht nach Art. 27 EuErbVO, sondern auch seit dem Inkrafttreten der EuErbVO nach dem Haager Übereinkommen über das auf die Form letztwilliger Verfügungen anzuwendende Recht vom 5.10.1961 (HTestformÜ). Dieser Vorrang ergibt sich aus Art. 75 Abs. 1 UAbs. 2 EuErbVO. Nach dieser ... mehr

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§ 15 Vor- und Nacherbeneins... / 2. Anordnung der Vor- und Nacherbfolge

Rz. 5 Wie jede erbrechtliche Regelung kann auch die Vor- und Nacherbfolge nur durch Verfügung von Todes wegen angeordnet werden. Nicht selten wird eine solche unbewusst – insbesondere von juristischen Laien – angeordnet. So ist bspw. die Einsetzung einer zum Zeitpunkt des Erbfalls noch nicht gezeugten Person im Zweifel als Nacherbeneinsetzung dieser Person anzusehen (§ 2101 ... mehr

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§ 24 Erbvertrag / bb) Voraussetzungen für einen Rücktritt vom Erbvertrag

Rz. 133 Voraussetzung für ein Rücktrittsrecht aus § 2295 BGB ist, dass die Verpflichtung des erbvertraglich Bedachten einen Beweggrund für die getroffene Verfügung von Todes wegen darstellt.[85] Die weitere in § 2295 BGB genannte Voraussetzung ist die Aufhebung der Rentenzahlungsverpflichtung. Der Begriff der Aufhebung wird von der herrschenden Meinung so verstanden, dass dar... mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Anzeigepflichten in Erbfällen

Rz. 7 [Autor/Stand] Die Mitteilungspflichten der Nachlassgerichte [2] gegenüber den zuständigen Erbschaftsteuerfinanzämtern korrespondieren mit ihren Aufgaben nach Erbfällen (§§ 342 ff. FamFG; § 3 Nr. 2 Buchst. c, § 16 RPflG). Wenn die Nachlassgerichte letztwillige Verfügungen eröffnen (§§ 348 ff. FamFG), Erbscheine oder Europäische Nachlasszeugnisse erteilen (§§ 2353 bis 237... mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO G

Gaststättenerlaubnis § 857 ZPO 12 Gattungsschuld § 756 ZPO 4 GbR Parteifähigkeit § 50 ZPO 21 Gebärdendolmetscher Kostentragungspflicht § 186 GVG 5 Gebot § 817 ZPO 4 Gebühren § 762 ZPO 7 Gebührenstreitwert § 2 ZPO 4; § 3 ZPO 15, 20; § 4 ZPO 8 Geburtsname § 168g FamFG 4 geduldete Kontoüberziehung § 851 ZPO 10 geeignete Zeugen § 759 ZPO 2 Gefahr § 754 ZPO 8 im Verzug § 758a ZPO 7 Gefährdung v... mehr

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§ 20 Testamentsvollstreckung / 7. Notare

Rz. 119 Notare (und Notarvertreter, vgl. § 41 Abs. 2 BNotO) können grundsätzlich und ohne Genehmigung der Dienstaufsichtsbehörde (§ 8 Abs. 4 BNotO) Testamentsvollstrecker sein.[139] Die Führung eines Einzelunternehmens als Testamentsvollstrecker oder die Verwaltung eines Gesellschaftsanteils eines persönlich haftenden Gesellschafters einer Personengesellschaft bedarf jedoch ... mehr

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§ 12 Grundlagen des interna... / 8. Änderung oder Widerruf der Rechtswahl

a) Formelle Wirksamkeit Rz. 68 Aus Art. 22 Abs. 4 EuErbVO ergibt sich, dass auch die Änderung oder der Widerruf der Rechtswahl den Formvorschriften für die Änderung oder den Widerruf einer Verfügung von Todes wegen entsprechen muss. D.h., Art. 27 Abs. 2 EuErbVO bzw. Art. 2 HTestformÜ, die den Kreis der nach Art. 27 Abs. 1 EuErbVO bzw. Art. 1 HTestformÜ in Betracht kommenden R... mehr

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§ 26 Behindertentestament u... / III. Muster

Rz. 86 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 26.5: Vermächtnislösung § 1 Zu meinem Alleinerben setze ich _________________________ ein. § 2 Als Vorvermächtnis setze ich meinem Kind _________________________ ein Vermächtnis im Wert von 60 % des gesetzlichen Erbteils aus. Berechnungsgrundlage ist der Wert des Nachlasses per Todestag (vorbereitende Ansprüche nac... mehr

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§ 12 Grundlagen des interna... / bb) Widerruf oder Änderung

(1) Widerruf Rz. 71 Die materielle Wirksamkeit des Widerrufs richtet sich entsprechend Art. 22 Abs. 3 EuErbVO nach dem Recht, welches auf die ursprüngliche Rechtswahl, die widerrufen wird, anwendbar war.[96] (2) Änderung Rz. 72 Die Frage, welches Recht für die materielle Wirksamkeit der Änderung der Rechtswahl gilt, ist schwieriger zu beantworten als diejenige für den Fall des ... mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck.

Rn 1 § 779 gewährleistet die Fortsetzung einer Zwangsvollstreckung, die bereits vor dem Tod des Erblassers eingeleitet worden war. Eine derartige Zwangsvollstreckung soll ohne Rücksicht auf die Annahme der Erbschaft und ohne Titelumschreibung fortgesetzt werden können. Dies gilt sowohl für einzelne konkrete Vollstreckungsmaßnahmen als auch für die gesamte weitere Zwangsvolls... mehr

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§ 8 Testierfreiheit / G. Exkurs: Lebzeitige Rechtsgeschäfte

Rz. 67 Vom Berater unbedingt im Auge zu behalten ist, dass eine letztwillige Bindung des künftigen Erblassers ihn im Ausgangspunkt nicht daran hindert, lebzeitig zu verfügen! § 2286 BGB stellt für den Erbvertrag klar, dass das Recht des Erblassers, über sein Vermögen durch Rechtsgeschäft unter Lebenden zu verfügen, durch den Erbvertrag nicht beschränkt wird. Der im Erbvertra... mehr

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§ 17 Auflagenanordnungen / 4. Weitgehende Testamentsvollstreckung über Kommanditanteile

Rz. 84 Betreffend Kommanditbeteiligungen besteht das bereits zuvor skizzierte Spannungsverhältnis im Hinblick auf die persönliche (sog.) "Innenseite" der Kommanditbeteiligung. Diese umfasst insbesondere das Stimmrecht und die Verwaltungsrechte der Kommanditisten. Über die vermögensrechtliche (sog.) "Außenseite" der Kommanditbeteiligung kann der Erbe nur mit Zustimmung des Te... mehr

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§ 21 Schiedsklauseln in let... / 3. Vom Erblasser eingesetztes Schiedsgericht

Rz. 15 Das vom Erblasser in der letztwilligen Verfügung eingesetzte Schiedsgericht hat diejenigen Aufgaben, die ihm vom Erblasser zugewiesen werden, soweit gesetzliche Grenzen nicht überschritten sind. Grundsätzlich können alle vermögensrechtlichen Ansprüche einem Schiedsgericht übertragen werden (§ 1030 ZPO). Dies trifft vor allem auf erbrechtliche Ansprüche zu; sie können ... mehr

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§ 25 Testamente für Geschie... / 2. Vor- und Nachvermächtnis

Rz. 54 Wird ein Geschiedenen- oder Patchworktestament nach dem Vermächtnismodell errichtet, besteht das Risiko des Zugriffs unliebsamer Personen auf das Vermögen über den Erbfall des Vermächtnisnehmers. Immerhin wird dieser unbeschränkter Eigentümer, was zur Konsequenz hat, dass seine Erben volle Teilhabe an den Nachlasspositionen erhalten. Auf Pflichtteilsebene unterfallen ... mehr

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§ 27 Unternehmertestament / 3. Vor- und Nacherbschaft

Rz. 124 Auch im Rahmen der Unternehmensnachfolge hat die Vor- und Nacherbschaft Bedeutung. Der Unternehmer-Erblasser kann mit einer Vor- und Nacherbschaft bestimmte Personen ganz von seinem Nachlass und damit seinem Unternehmen fernhalten. Vor allem bei geschiedenen Unternehmern spielt die Vor- und Nacherbschaft eine große Rolle.[119] Für die Formulierung einer Vor- und Nache... mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / F. Aufnahme des Rechtsstreits.

Rn 13 Die Aufnahme kann nur durch den Rechtsnachfolger erfolgen. Eine Fortsetzung des Verfahrens vAw ist hingegen nicht vorgesehen (Anders/Gehle/Becker ZPO § 239 Rz 11; MüKoZPO/Stackmann § 239 Rz 43). Wie sich aus Abs 5 und indirekt auch aus § 1958 BGB ergibt, ist der Rechtsnachfolger, so der Erbe nach Annahme der Erbschaft, zur Aufnahme nicht nur berechtigt, sondern verpfli... mehr

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§ 12 Grundlagen des interna... / dd) Vornahme sachenrechtlicher Maßnahmen

Rz. 230 Durch sachenrechtliche Maßnahmen, wie z.B. die Einbringung von Vermögen, das in Common-Law-Staaten belegen ist, in einen Trust unter Lebenden (sog. "Living Trust"), kann dieses im Ergebnis ggf. von der Rechtsnachfolge von Todes wegen ausgenommen werden, sodass es auf abweichende erbrechtliche Regelungen u.U. nicht mehr ankommt. mehr

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§ 18 Anordnungen für die Er... / 2. Wohnungsrechtvermächtnis

Rz. 47 Neben oder in Kombination mit dem Hausratsvermächtnis hat der Erblasser oftmals auch das Bedürfnis, einen der Erben – häufig ist das der Ehepartner oder Lebensgefährte – über den Tod hinaus gegenüber den anderen Miterben abzusichern, indem er diesem Wohnraum zur Verfügung stellt. Dabei ist es in bestimmten Konstellationen aus Sicht des Erblassers sicherlich ratsam, de... mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 5. Übertragungen im Sinne des § 10 Abs. 10 ErbStG (Satz 3)

Rz. 595 [Autor/Stand] Ist im Gesellschaftsvertrag einer Personengesellschaft oder einer GmbH bestimmt, dass der (die) Erbe(n) eines Gesellschafters gegen Abfindung aus der Gesellschaft auszuscheiden hat (haben), zählt der Abfindungsanspruch anstelle der (höherwertigen) Beteiligung des Erblassers zum Vermögensanfall i.S.d. § 10 Abs. 1 Satz 2 ErbStG, der als Erwerb von Todes w... mehr

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§ 19 Familienrechtliche Ano... / VI. Gestaltungen zu einem Vormund

Rz. 67 Eltern können für den Fall, dass ihr minderjähriges Kind nach ihrem Tod eines Vormunds bedarf, durch letztwillige Verfügung diejenige Person benennen, die Vormund werden soll (§ 1782 BGB). Solche Verfügungen können auch in Ehegattentestamenten und Erbverträgen enthalten sein, sind aber stets einseitig und damit von jedem Elternteil einseitig widerrufbar (§§ 2270 Abs. ... mehr

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§ 24 Erbvertrag / Literaturtipps

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§ 12 Grundlagen des interna... / aa) Vornahme einer Rechtswahl

(1) Rechtswahl nach ausländischem Internationalen Privatrecht Rz. 231 Lässt das Internationale Privatrecht eines anderen Staates, in dem ggf. eine Internationale Zuständigkeit begründet sein könnte, die Wahl des Rechts des Staates zu, das nach der EuErbVO objektiv anzuwenden wäre, kann eine solche Rechtswahl sinnvoll sein, um mit diesem Staat internationalen Entscheidungseink... mehr

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§ 2 Beraterpflichten bei de... / IV. Schlussdokumentation

Rz. 29 Wird die Erstellung eines privatschriftlichen Testaments gewünscht, ist sicherzustellen, dass dieses den gesetzlichen Anforderungen des § 2247 BGB entspricht.[9] Rz. 30 Praxistipp Es wird empfohlen, sich das fertiggestellte Testament vom Mandanten zumindest in Form eines Scans übermitteln zu lassen, um die Einhaltung der formellen Anforderungen des Testaments zu überpr... mehr

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§ 12 Grundlagen des interna... / 2. Erbverträge

Rz. 113 Da die EuErbVO nach Art. 1 Abs. 2 Buchst. f EuErbVO für die Formgültigkeit mündlicher Verfügungen von Todes wegen nicht gilt, ist zwischen schriftlichen und mündlichen Erbverträgen zu unterscheiden. a) Schriftliche Erbverträge Rz. 114 Für die Formgültigkeit schriftlicher Erbverträge gilt Art. 27 EuErbVO. Denn Erbverträge werden – im Gegensatz zu einseitigen und gemeins... mehr

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§ 13 Stiftungsrechtliche Gr... / 1. Errichtung

Rz. 84 Die Errichtung einer gemeinnützigen Stiftung, die in diesem Kapitel im weiteren Sinne verstanden wird und z.B. auch die mildtätigen Zwecke gem. § 53 AO einschließt, unterliegt grundsätzlich nicht der Schenkung- und Erbschaftsteuer.[165] Für die unentgeltliche Vermögensausstattung einer gemeinnützigen Stiftung ist im Regelfall keine Erbschaft- und Schenkungsteuer zu le... mehr

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§ 27 Unternehmertestament / b) Auflagen

Rz. 155 Mit einer Auflage kann der Erblasser durch Testament seine Erben oder Vermächtnisnehmer zu einer Leistung verpflichten, ohne einem anderen ein Recht auf diese Leistung zuzuwenden (§ 1940 BGB). Durch Auflage kann dem Beschwerten die Verpflichtung auferlegt werden, bestimmte Verfügungen über Nachlassgegenstände, wie z.B. die Veräußerung, zu unterlassen.[162] Rz. 156 Der... mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / F. Berliner Testament (Abs. 3)

Rz. 88 [Autor/Stand] Bei einem sog. Berliner Testament nach § 2269 BGB erwerben die Schlusserben bzw. Vermächtnisnehmer nicht von dem zuerst verstorbenen Ehepartner oder eingetragenen Lebenspartner, sondern nur von dem länger lebenden Ehepartner oder eingetragenen Lebenspartner. Gilt in diesem Verhältnis eine ungünstigere Steuerklasse, so kann auf Antrag das Verhältnis zur e... mehr

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§ 21 Schiedsklauseln in let... / I. Erbenfeststellung

Rz. 98 In streitigen Fällen zwischen Erbprätendenten kann auch der Weg über eine Feststellungsklage im Zivilprozess gegangen werden (§ 256 Abs. 1 ZPO). Das Erbrecht nach einer bestimmten Person ist ein Rechtsverhältnis, das zu klären ist. Ein Feststellungsinteresse ist deshalb grundsätzlich zu bejahen, auch wenn ein Erbscheinsverfahren bereits betrieben wird oder sogar schon... mehr

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§ 9 Pflichtteilsberechtigte / I. Allgemeines

Rz. 1 Unter Enterbung (§ 1938 BGB) versteht man den Ausschluss eines gesetzlichen Erben von der gesetzlichen Erbfolge durch Verfügung von Todes wegen. Die Enterbung kann nur durch ein Testament (Negativ-Testament, § 1938 BGB/Positiv-Testament, § 1937 BGB) oder durch eine einseitige Verfügung in einem Erbvertrag (§§ 2278 Abs. 2, 2299 BGB) erreicht werden. Die Enterbung bedarf... mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Abstufung nach Erwerb und Verwandtschaftsgrad

Rz. 1 [Autor/Stand] § 19 ErbStG definiert den Steuersatz für alle Erwerbe und sowohl für Fälle der unbeschränkten als auch der beschränkten Steuerpflicht. Der Steuersatz beträgt je nach Steuerklasse und Wert des steuerpflichtigen Erwerbs zwischen 7 % und 50 %. Die Tarife richten sich zum einen nach der Steuerklasse,[2] zum anderen nach der Höhe des Erwerbs.[3] Entscheidend i... mehr

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§ 21 Schiedsklauseln in let... / 8. Schiedsfähigkeit von güterrechtlichen Streitigkeiten

Rz. 35 Im Zusammenhang mit der Abwicklung von Nachlässen bei Erblassern, die im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft gelebt haben, ist auch über die Zugewinnausgleichsforderung des überlebenden Ehegatten zu entscheiden, wenn die sog. güterrechtliche Lösung zum Zuge kommt. Dafür ist nach §§ 261 ff. FamFG das Familiengericht zuständig. Die Schiedsfähigkeit von Ansp... mehr

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§ 12 Grundlagen des interna... / gg) Vermeidung der erneuten späteren eigenhändigen Testamentserrichtung

Rz. 238 Nach der Erstellung eines Testaments sollte der Mandant unbedingt darüber informiert werden, dass die Erstellung eines weiteren, ggf. auch nur zusätzlichen Testaments im Ausland (und u.U. sogar beschränkt auf den dort belegenen Nachlass) zu Widersprüchlichkeiten mit dem inländischen Testament und somit ggf. auch zur vollständigen Unwirksamkeit dieses Testaments führe... mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Kostenentscheidung.

Rn 11 Die Erledigung erstreckt sich weder in der Ausgangs- noch in der Rechtsmittelinstanz auf die Kosten des Verfahrens. Das Verfahren bleibt trotz Erledigung in der Hauptsache im Kostenpunkt rechtshängig; gem § 113 I 2 findet § 239 ZPO Anwendung, sodass das Verfahren insoweit bis zur Aufnahme durch die Erben des verstorbenen Ehegatten unterbrochen ist (Prütting/Helms/Helms... mehr

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§ 12 Grundlagen des interna... / III. Rechtswahl

1. Zweck Rz. 37 Nach Art. 22 Abs. 1 EuErbVO hat der Erblasser die Möglichkeit, für die Rechtsnachfolge von Todes wegen das Recht des Staates zu wählen, dem er im Zeitpunkt der Rechtswahl oder seines Todes angehört. Rz. 38 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 12.7: Rechtswahlklausel Ich bin deutscher Staatsangehöriger. Für meine Rechtsnachfolge von Todes weg... mehr

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§ 10 Handels- und gesellsch... / II. Gesetzliche Regelungen der einzelnen Rechtsformen

1. Gesellschaft bürgerlichen Rechts Rz. 35 Seit dem 1.1.2024 gelten die Regelungen des Gesetzes zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts (MoPeG), die dieser Darstellung zugrunde liegen. Die wesentlichen gesetzlichen Regelungen zur GbR, die die Grundform der Personengesellschaften darstellt, sind das Einstimmigkeitserfordernis (§ 714 BGB), auch für Übertragung von Be... mehr

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§ 5 Formvorschriften bei pr... / 2. Theorien zur Gemeinschaftlichkeit

Rz. 17 Charakteristisch für das gemeinschaftliche Testament sind zwei jeweils einseitige Verfügungen von Todes wegen der Ehegatten bzw. Lebenspartner. Das Gesetz sagt nichts dazu, welche Merkmale erfüllt sein müssen, damit von einem gemeinschaftlichen Testament gesprochen werden kann. Es ist mehr

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§ 12 Grundlagen des interna... / cc) Mehrstaater

(1) Deutsch-türkische Doppelstaater Rz. 84 Auf deutsch-türkische Doppelstaater ist das Deutsch-türkische Nachlassabkommen nach überzeugender – obgleich nicht unumstrittener – Ansicht nicht anwendbar,[119] da es Sinn und Zweck des Abkommens ist, den Staatsangehörigen des jeweils anderen Vertragsstaates in den durch das Abkommen geregelten Bereichen grundsätzlich die gleichen R... mehr

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§ 27 Unternehmertestament / 7. Zuwendung einer Unterbeteiligung am Personengesellschaftsanteil

Rz. 187 Insbesondere dann, wenn der Gesellschaftsvertrag der Personengesellschaft eine unmittelbare Beteiligung des vom Erblasser erwünschten Nachfolgers nicht zulässt und diese auch nicht erwirkt werden kann, ist die Unterbeteiligung eine in Betracht kommende Gestaltungsoption des Unternehmertestaments, denn die Begründung einer Unterbeteiligung ist ohne besondere Zulassung... mehr

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§ 14 Vollerbeneinsetzung / 4. Potestativbedingungen

Rz. 62 § 2075 BGB lässt auch Erbeinsetzungen unter sog. Potestativbedingungen zu. Dies sind Bedingungen, bei denen es der Bedachte selbst in der Hand hat, ob sie eintreten oder nicht. Dabei sind allerdings die Grenzen des § 2065 BGB zu beachten: Der Erblasser kann eine letztwillige Verfügung nicht in der Weise treffen, dass ein anderer zu bestimmen hat, ob sie gelten soll od... mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Glaubhaftmachung.

Rn 3 Entscheidend können hier bspw der Zeitpunkt des Auffindens der Urkunde, der Zeitpunkt der Kenntnis vom Tod eines Beschuldigten im Falle des § 581 I Alt 2, der Zeitpunkt der Zustellung, der Zeitpunkt der Kenntnis von Mängeln in der Geschäftsverteilung oä sein (s § 586 Rn 7 sowie § 294). mehr

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§ 12 Grundlagen des interna... / 2. Wählbare Rechtsordnungen

a) Heimatrecht zum Zeitpunkt der Rechtswahl oder des Todes Rz. 40 Art. 22 Abs. 1 EuErbVO ermöglicht nur die Wahl des Heimatrechts des Erblassers. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um die Staatsangehörigkeit eines EU-Mitgliedstaates oder eines Nicht-EU-Mitgliedstaates handelt,[46] da die EuErbVO gem. Art. 20 EuErbVO universelle Anwendung findet. Der Gesetzgeber begründet... mehr

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§ 15 Vor- und Nacherbeneins... / VI. Vermächtnis auf Zustimmung zu Lasten des Nacherben

Rz. 95 Das tatsächlich selbe Ergebnis, nämlich dass dem Vorerben in Bezug auf einzelne Nachlassgegenstände Verfügungen ermöglicht werden, denen die grundsätzliche Anordnung der Vor- und Nacherbschaft entgegensteht, kann nicht nur durch die Anordnung eines Vorausvermächtnisses in das Eigenvermögen des Vorerben erreicht werden. Denn es ist anerkannt, dass der Nacherbe auch mit... mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO § 243 ZPO – Aufnahme bei Nachlasspflegschaft und Testamentsvollstreckung.

Gesetzestext Wird im Falle der Unterbrechung des Verfahrens durch den Tod einer Partei ein Nachlasspfleger bestellt oder ist ein zur Führung des Rechtsstreits berechtigter Testamentsvollstrecker vorhanden, so sind die Vorschriften des § 241 und, wenn über den Nachlass das Insolvenzverfahren eröffnet wird, die Vorschriften des § 240 bei der Aufnahme des Verfahrens anzuwenden... mehr

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§ 12 Grundlagen des interna... / 3. Deutsch-sowjetischer Konsularvertrag

Rz. 90 Vorrang vor der EuErbVO genießt gem. Art. 75 Abs. 1 EuErbVO auch der Konsularvertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken vom 25.4.1958.[129] a) Teilweise Weitergeltung im Verhältnis zu den Nachfolgestaaten der Sowjetunion Rz. 91 Das Abkommen galt auch nach der Auflösung der Sowjetunion im Verhältnis zu den meisten N... mehr

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§ 11 Steuerrechtliche Grund... / a) Steuerbefreiung für Familienheime

Rz. 71 Familienheime i.S.d. § 13 Abs. 1 Nr. 4a–4c ErbStG sind im Inland oder im EU-Ausland belegene und bebaute Grundstücke, soweit darauf eine Wohnung zu eigenen Wohnzwecken genutzt wird.[81] Dabei kommen neben Einfamilienhäusern ebenso Eigentumswohnungen sowie Wohnungen in Mehrfamilienhäusern und Wohneinheiten in Geschäftsgebäuden oder auf gemischt bebauten Grundstücken in... mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / E. Sonstige Verfahrensgrundsätze.

Rn 23 Eine Aussetzung des PKH-Bewilligungsverfahrens wegen eines anderweitig schwebenden Rechtsstreites ist unzulässig (Hamm FamRZ 85, 827). Eine Unterbrechung durch die Insolvenz findet nicht statt (s § 114 Rn 13). Der Tod des Anwalts der PKH begehrenden Partei beeinflusst den Verfahrensablauf nicht (BGH NJW 66, 1126). mehr

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§ 7 Testierfähigkeit / f) Suizid

Rz. 44 Der Suizid des Testierenden kurz nach Errichtung der letztwilligen Verfügung von Todes wegen lässt nicht grundsätzlich rückwirkend auf dessen Testierunfähigkeit schließen. Dem Suizid liegt jedoch häufig eine psychiatrische Erkrankung zugrunde,[85] die zur Testierunfähigkeit geführt haben könnte. Folglich kann ein zeitnaher Suizid Anlass zur Prüfung der Testierunfähigk... mehr

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§ 17 Auflagenanordnungen / 1. Auflagenbelasteter Erbe

Rz. 34 Das folgende knappe Muster überlässt die Details der gesetzlichen Regelung und eignet sich somit gerade für solche Fälle, die einen wirtschaftlich weniger bedeutsamen und/oder (prognostisch) wenig streitanfälligen Auflageninhalt haben: Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 17.1: Kurze Auflagenanordnung mit belasteten Erben Mein Erbe oder ersatzweise ... mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Wirkung der Bekanntgabe

Rz. 10 [Autor/Stand] Testamentsvollstrecker und Nachlassverwalter sind sog. Bekanntgabeadressaten.[2] Inhaltsadressaten sind die jeweiligen Erwerber. Der Bescheid muss die deutlich zum Ausdruck bringen. Dazu gehören insbesondere die hinreichende Individuali sierung der Erwerber als Steuerschuldner sowie die deutliche Unterscheidung zwischen Inhalts- und Bekanntgabeadressaten... mehr