Fachbeiträge & Kommentare zu Todesfall

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§ 19 Familienrechtliche Ano... / III. Gestaltungen zum Entzug des Verwaltungsrechts der Eltern (§ 1638 BGB)

Rz. 37 Ein Erblasser kann das elterliche Vermögenssorgerecht für Vermögensteile, die aus seinem dereinstigen Nachlass stammen – sei es in der Form der Erbeinsetzung, des Vermächtnisses oder des Pflichtteils – gem. § 1638 BGB ausschließen.[76] Der Ausschluss kann sich auch nur auf einen Elternteil beziehen, sodass dann der andere Elternteil alleine vertreten kann (§ 1638 Abs.... mehr

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§ 16 Vermächtnisanordnung / 2. Mögliche Anspruchsgrundlagen

Rz. 109 Denkbar sind Ansprüche auf der Grundlage schuldrechtlicher Vereinbarungen zwischen Erblasser und Pflegeperson. Falls der Nachweis einer solchen Vereinbarung (Dienstvertrag) gelingt, besteht in der Tat ein Anspruch auf die vereinbarte bzw. übliche Vergütung. Der Nachweis eines vereinbarten Entgelts dürfte aber gerade für den Fall, dass eine dem Erblasser nahestehende ... mehr

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§ 17 Auflagenanordnungen / IX. Auflagen zur Absicherung der Unternehmensnachfolge bei Einzelunternehmen ("Unternehmensfortführungsklausel")

Rz. 87 Aus praktischer Sicht ist das Einzelunternehmen keine fortführungsgeeignete Rechtsform. Es empfiehlt sich dringend, zu Lebzeiten eine geeignete gesellschaftsrechtliche Struktur zu gründen. Ein praktisch häufig gewählter Weg ist die Ausgliederung des Einzelunternehmens auf eine GmbH (nach § 123 Abs. 3 Nr. 1 oder 2 UmwG).[107] Soll eine erbrechtliche Lösung gewählt werd... mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Normzweck

Rz. 1 [Autor/Stand] Mehrere innerhalb von zehn Jahren von derselben Person anfallende Erwerbe – Schenkungen oder Erwerbe von Todes wegen[2] – sind bei der Besteuerung des letzten jeweiligen Erwerbs im Zehnjahreszeitraum zusammenzurechnen. Damit soll verhindert werden, dass bei aufeinanderfolgenden Übertragungsvorgängen gesetzlich vorgesehene Freibeträge innerhalb von zehn Ja... mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Einzelfälle.

Rn 9 Häufigster Fall ist die freiwillige Erfüllung des Klageanspruchs durch den Bekl oder einen Dritten (St/J/Muthorst Rz 6), auch wenn sie nur unter Vorbehalt der Rückforderung erfolgt (Nürnb FamRZ 00, 1025). Das gilt allerdings nicht, wenn der Vorbehalt nicht nur – wie üblich – § 814 BGB ausschließen soll, sondern die Erfüllung unter die Bedingung des Bestehens der Forderu... mehr

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§ 25 Testamente für Geschie... / 3. Besonderheiten in Patchworkkonstellationen

Rz. 60 Geschiedenen- und Patchworktestamente lassen sich nicht trennscharf voneinander abgrenzen. Viele Menschen leben gleichermaßen beide Familienmodelle. Gedankenlogisch gibt es auch bei der juristischen Umsetzung der passenden Konstruktion viele Überlappungen. Bei Kindern aus unterschiedlichen Beziehungen, die im Erbfall aufeinandertreffen, lassen sich allerdings zwei gro... mehr

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§ 24 Erbvertrag / III. Grenzen des Änderungsvorbehalts

Rz. 84 Ungeklärt sind die Frage der Reichweite eines solchen Änderungsvorbehalts und die Frage, welchen Inhalt er haben kann, insbesondere, ob jegliche Änderung einer vertragsmäßig getroffenen Verfügung zulässig ist. Dabei ist entscheidend, dass der Erbvertrag als besondere Einrichtung des Vertragsrechts zumindest einer (!) vertraglich bindenden Regelung bedarf, weil andernf... mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Einkünfte aus Stiftungen etc (Nr 3).

Rn 15 Die Vorschrift schränkt die Pfändbarkeit fortlaufender Bezüge aus Stiftungen oder aufgrund der Fürsorge und Freigebigkeit eines Dritten ein. Es muss sich um wiederholte, nicht notwendig regelmäßige Einkünfte handeln, auf die der Schuldner einen Anspruch hat (Wieczorek/Schütze/Lüke § 850b Rz 28). Unter den Schutz von Nr 3 fällt das Vermächtnis eines Kapitalbetrags, bei ... mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, 32007R0861 Art. 2 EuGFVO – Anwendungsbereich.

Gesetzestext (1) Diese Verordnung gilt in Zivil- und Handelssachen für grenzüberschreitende Rechtssachen im Sinne des Artikels 3, ohne dass es auf die Art der Gerichtsbarkeit ankommt, wenn der Streitwert der Klage ohne Zinsen, Kosten und Auslagen zum Zeitpunkt des Eingangs beim zuständigen Gericht 5 000 EUR nicht überschreitet. Sie erfasst insbesondere nicht Steuer- und Zol... mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / b) Übertragbarkeit der Prozessführungsbefugnis.

Rn 40 Eine gewillkürte Prozessstandschaft scheidet bei der Geltendmachung höchstpersönlicher Rechtsgüter aus (BGH NJW 83, 1559, 1561 [BGH 17.02.1983 - I ZR 194/80]): Dazu gehören Schmerzensgeldansprüche (§ 253 BGB, BGH VersR 53, 498 f), Ansprüche wegen Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts (BGH NJW 69, 1110 f), Ansprüche aus einer beschränkt persönlichen Dienstbar... mehr

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§ 20 Testamentsvollstreckung / IV. Vermächtnisvollstreckung

Rz. 40 Gem. § 2223 BGB kann der Erblasser einen Testamentsvollstrecker auch zu dem Zweck ernennen, dass dieser für die Ausführung der einem Vermächtnisnehmer auferlegten Beschwerungen sorgt. Diese spezielle Form der Testamentsvollstreckung darf nicht verwechselt werden mit der allgemeinen Abwicklungsvollstreckung, die den Erben beschwert und ebenso die Erfüllung von Vermächt... mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / G. Exkurs: Abänderung nach den §§ 51, 52 VersAusglG.

Rn 13 Die §§ 51, 52 VersAusglG bilden als Übergangsvorschriften die Grundlage für die Abänderung von Entscheidungen über den öffentlich-rechtlichen VA, die unter Anwendung des bis zum 31.8.09 geltenden Rechts ergangen sind. Zwar verweisen die genannten Normen weitgehend auf die §§ 225, 226, allerdings gibt es auch gravierende Unterschiede zwischen beiden Abänderungsverfahren... mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Typische Beispiele für eine schuldlose Fristversäumung.

Rn 19 Dies ist stets der Fall, wenn eine Geisteserkrankung vorliegt, die zum Eintritt der Geschäftsunfähigkeit einer Partei führt (BGH NJW 87, 440: für die Dauer der Geschäftsunfähigkeit bzw bis zur Bestellung eines gesetzlichen Vertreters). Bei einer schwerwiegenden Erkrankung kommt es darauf an, ob die mit ihr verbundenen Einschränkungen die Partei daran hindern, einen Rec... mehr

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§ 27 Unternehmertestament / 4. Teilungsanordnung

Rz. 133 Die Teilungsanordnung betrifft die Nachlassverteilung unter bestimmten Miterben mit feststehenden Erbteilen. Sie verändert weder die Größe der Erbteile der einzelnen Miterben noch deren Wert und wirkt erst bei der Auseinandersetzung.[129] Nachlassgegenstände, die durch Teilungsanordnung einzelnen Miterben zugewiesen werden, sind daher wertmäßig auf deren Erbteil anzu... mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Zuwendungen an inländische Familienstiftungen bei Errichtung (Abs. 2 Satz 1)

Rz. 71 [Autor/Stand] Stiftungen können durch Verfügung von Todes wegen (§ 3 Abs. 2 Nr. 1 ErbStG) angeordnet oder durch ein Stiftungsgeschäft unter Lebenden (§ 7 Abs. 1 Nr. 8 ErbStG) begründet werden. Liegt ein steuerbarer und steuerpflichtiger Vorgang vor (zu den Voraussetzungen im Einzelnen s. § 3 ErbStG Rz. 240 ff., § 7 ErbStG Rz. 281 ff.), so unterliegt dieser grundsätzli... mehr

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§ 18 Anordnungen für die Er... / 3. Vorausvermächtnis an den Vorerben

Rz. 49 Auch im Fall der Anordnung einer Vor- und Nacherbschaft (§§ 2100 ff. BGB) kann es dem Willen des Erblassers entsprechen, dass der Vorerbe bestimmte Gegenstände oder Vermögenswerte aus dem Nachlass in jedem Fall erhalten soll. Diese Gegenstände müssen dann von der Vor- und Nacherbfolge ausgenommen werden, damit diese bei Eintritt des Nacherbfalls gerade nicht mit dem r... mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 3. Schenkungsteuerliche Rechtslage bei nichtrechtsfähigen Stiftungen

Rz. 295 [Autor/Stand] § 7 Abs. 1 Nr. 8 ErbStG erfasst nicht die lebzeitige Errichtung unselbstständiger, nichtrechtsfähiger Stiftungen;[2] sie geschieht durch Übertragung von Vermögenswerten im Wege der Auflagenschenkung oder im Rahmen eines fiduziarischen Rechtsgeschäfts per Auftrag oder Geschäftsbesorgungsvertrag auf eine natürliche oder (meist) juristische Person, die sie... mehr

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§ 27 Unternehmertestament / 4. Qualifizierte erbrechtliche Nachfolgeklausel

Rz. 165 Im Falle der gesellschaftsvertraglichen Vereinbarung einer qualifizierten Nachfolgeklausel rücken nur einzelne Erben in Sondererbfolge in die Beteiligung des Erblassers nach, die die in der Klausel vorgesehenen Qualifikationen aufweisen. Da die qualifizierten Nachfolger aufgrund dieser gesellschaftsvertraglichen Nachfolgeregelung mehr erhalten, als ihnen erbrechtlich... mehr

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§ 15 Vor- und Nacherbeneins... / V. Erbschaftsteuer

Rz. 68 Die Vor- und Nacherbfolge löst zweimal Erbschaftsteuer aus.[70] Einmal mit Eintritt des Vorerbfalls und einmal mit Eintritt des Nacherbfalls (vgl. § 6 ErbStG). Der Vorerbe wird in erbschaftsteuerlicher Hinsicht gem. § 6 Abs. 1 ErbStG als Vollerbe angesehen, sodass die zivilrechtlichen Beschränkungen und auch ggf. der Umstand, dass der Nacherbfall schon vor seinem Able... mehr

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§ 26 Behindertentestament u... / I. Beim Behindertentestament

Rz. 31 Einen breiten Raum in der Rechtsdiskussion in Rechtsprechung[85] und vor allem Rechtsliteratur[86] nimmt die Frage ein, ob ein Behindertentestament gem. § 138 BGB sittenwidrig ist.[87] So würde ein solches Testament zu Lasten des Sozialleistungsträgers und damit der Allgemeinheit sicherstellen, dass zum einen der Sozialleistungsträger weiter zu seinen gesetzlichen Lei... mehr

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§ 7 Testierfähigkeit / a) Beeinflussbarkeit durch Dritte

Rz. 33 Eine freie Willensbildung ist nicht mehr möglich, wenn infolge der Geistesstörung der Wille durch Einflüsse Dritter übermäßig beherrscht wird,[67] mithin der Testierende sich kein klares, von krankhaften Einflüssen ungestörtes Urteil bilden und nach diesem Urteil frei von Einflüssen Dritter handeln kann. Zu prüfen ist, ob die Fremdeinflüsse das Gewicht einer pathologi... mehr

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§ 11 Steuerrechtliche Grund... / 2. Entnahme aufgrund einer Betriebsaufspaltung

Rz. 218 Ertragsteuerliche Schwierigkeiten ergeben sich bei der Vererbung von Kapitalgesellschaftsanteilen insbesondere immer dann, wenn eine sog. Betriebsaufspaltung vorliegt. Eine Betriebsaufspaltung setzt dabei die sachliche und personelle Verflechtung zwischen dem Vermieter/Verpächter eines Wirtschaftsguts und der GmbH voraus. Eine Betriebsaufspaltung liegt klassischerwei... mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / e) Ausschluss der Bereicherung

Rz. 48 [Autor/Stand] Bei einem Rechtsanspruch des Zuwendungsempfängers auf die empfangene Leistung entsteht keine Bereicherung.[2] Da der Anspruch erlischt (§ 362 Abs. 1 BGB), ereignet sich – bei wertadäquater Erfüllungsleistung – nur eine bloße Vermögensumschichtung.[3] Umkehrschließend kommt es zu einer Bereicherung, soweit Anspruch und Leistung nicht wertadäquat sind (gem... mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Von Amts wegen zu beteiligender Personenkreis.

Rn 3 In sämtlichen Abstammungsverfahren sind nach Abs 1 Nr 1–3 primär die bisher im rechtlichen Eltern-Kind-Verhältnis zugeordneten Personen – also das Kind, die Mutter und der Vater – als Beteiligte vAw zu beteiligen (Muss-Beteiligte). Vater iSd Abs 1 Nr 3 ist daher zunächst nur der Mann, der nach § 1592 BGB die rechtliche Vaterposition innehat (MüKoFamFG/Coester-Waltjen/Lu... mehr

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§ 16 Vermächtnisanordnung / a) Rechte des Nießbrauchers

Rz. 140 Beim Nießbrauch an einer Sache hat der Nießbraucher das Recht, sämtliche Nutzungen aus dem belasteten Gegenstand zu ziehen. Er ist zum Besitz der Sache berechtigt (§ 1063 Abs. 1 BGB). Sind verbrauchbare Sachen Gegenstand des Nießbrauchs, so wird der Nießbraucher Eigentümer dieser Sachen (§ 1067 BGB – "uneigentlicher Nießbrauch"). Rz. 141 Das Verfügungsrecht über den b... mehr

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§ 6 Gesetzliche Auslegungsr... / V. Anwachsung

Rz. 58 Fällt einer von mehreren gesetzlichen Miterben weg, kann der Erblasser verschiedene Konsequenzen gewollt haben. Erstens kann er für diesen Fall vorgesehen haben, dass eine andere Person an die Stelle des Weggefallenen treten soll (sog. Ersatzerbe, § 2096 BGB). Zweitens kann er auch gewollt haben, dass für den frei gewordenen Teil die gesetzliche Erbfolge eintreten sol... mehr

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§ 21 Schiedsklauseln in let... / C. Zweckmäßigkeit des Schiedsgerichts

Rz. 47 Das Schiedsverfahren hat verschiedene Vorzüge. Der Erblasser ist daran interessiert, dass seine Anordnungen nach seinem Tod sofort, zumindest aber in angemessener Zeit erfüllt werden. Deshalb gilt es, etwaigen langwierigen Erbstreitigkeiten vorzubeugen. Das Schiedsverfahren kommt dabei den Beteiligten in mehrerlei Hinsicht entgegen: mehr

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§ 14 Vollerbeneinsetzung / 5. Verwirkungsklauseln

Rz. 68 Häufig sollen Verwirkungsklauseln die Umsetzung der Nachfolgeplanung auch nach dem Tod des Erblassers sichern. Von einer Verwirkungsklausel spricht man im Allgemeinen dann, wenn der Erblasser durch seine Anordnung ein bestimmtes Tun oder Unterlassen der von ihm bedachten Personen sanktionieren will, etwa indem sie aus dem Nachlass gar nichts mehr oder weniger erhalten... mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Veränderte Umstände.

Rn 6 Berücksichtigt werden dürfen die nachträglich, also nach Erlass des Pfändungsbeschlusses oder der Rechtsbehelfsentscheidung veränderten Verhältnisse. Dies gilt auch bei veränderten Pfändungsfreibeträgen. Zu denken ist etwa an die nachträglich mit der Jahressteuer zu versteuernden Renten. Unveränderte Faktoren dürfen dagegen im Abänderungsverfahren nicht anders als im Au... mehr

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§ 19 Familienrechtliche Ano... / 2. Elterliche Vertretungsmacht (Außenverhältnis)

Rz. 3 Aus dem elterlichen Sorgerecht im Innenverhältnis folgt gem. § 1629 Abs. 1 BGB ein Gesamtvertretungsrecht beider Eltern nach außen.[2] Übt ein Elternteil die elterliche Sorge etwa nach dem Tod des anderen Elternteils alleine aus, ist dieser der alleinige Vertreter (§ 1629 Abs. 1 S. 3 BGB). Rz. 4 Die elterliche Vertretungsmacht unterliegt Grenzen. So besteht ein Vertretu... mehr

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§ 20 Testamentsvollstreckung / 3. Testamentsvollstreckung an einem Kommanditanteil

Rz. 248 Die Zulässigkeit einer die gesamte Kommanditistenstellung erfassenden Testamentsvollstreckung, die sowohl die Innenseite als auch die Außenseite der Kommanditbeteiligung betrifft, ist höchstrichterlich bestätigt.[305] Jedoch unterliegt der Testamentsvollstrecker selbstverständlich den erbrechtlichen Einschränkungen wie insbesondere dem Verbot der unentgeltlichen Verf... mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Wirkungen für die Partei.

Rn 2 Sämtliche Wirkungen der PKH sind auf die Person bezogen und auf diese beschränkt. Die PKH endet mit dem Tod der Partei, dementsprechend treten die Wirkungen auch nicht für die Erben ein. War dem Erblasser ratenfreie PKH bewilligt, dann können die Erben nicht für die durch die Prozessführung des Erblassers verursachten Kosten in Anspruch genommen werden (Ddorf OLGR 99, 3... mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Örtliche Zuständigkeit bei Anhängigkeit einer Ehesache (Abs 1).

Rn 7 Ist eine Ehesache zwischen Eltern minderjähriger Kinder anhängig, soll dieses Gericht auch mit Kindschaftssachen betreffend der gemeinsamen Kinder befasst sein. Die hiermit bezweckte Zuständigkeits- und Entscheidungskonzentration auf das Gericht der Ehesache ist im Verfahren in Familiensachen nach dem FamFG nicht auf die Verfahren in Kindschaftssachen beschränkt, sonder... mehr

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§ 20 Testamentsvollstreckung / V. Zeitorientierte Vergütung

Rz. 168 Für die Anordnung einer zeitorientierten Vergütung spricht, dass nur sie dem tatsächlichen Zeitaufwand des Testamentsvollstreckers Rechnung tragen kann. Sie erspart die häufig streitanfällige Feststellung des Bruttonachlasswerts und regelt die Vergütung bei vorzeitiger Beendigung des Testamentsvollstreckeramts meist sachgerecht.[193] Eine Aufteilung der Vergütung für... mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Wirkung der gesetzlichen Vertretung.

Rn 11 Die gesetzliche Vertretungsmacht muss als Sachurteilsvoraussetzung im Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung gegeben sein. Prozesshandlungen, die einer wirksamen Vertretung entbehren, sind unwirksam, können aber von dem berechtigten Vertreter oder der während des Rechtsstreits prozessfähig gewordenen Partei (§ 108 III BGB; München NZG 2012, 274 [OLG Stuttgart 23.... mehr

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§ 15 Vor- und Nacherbeneins... / IX. Nacherbentestamentsvollstreckung gem. § 2222 BGB

Rz. 103 Nach § 2222 BGB kann der Erblasser einen Testamentsvollstrecker ausschließlich zu dem Zweck ernennen, dass dieser bis zum Eintritt der Nacherbfolge die Rechte ausübt und Pflichten erfüllt, die dem Nacherben zukommen bzw. diesen treffen. Bedeutung hat diese Möglichkeit in den Fällen, in denen Nacherben benannt werden, die voraussichtlich zum Zeitpunkt des Vorerbfalls ... mehr

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§ 23 Ehegattentestament / II. Scheidungsfolgen

Rz. 128 Beim Ehegattentestament ist bei der Gestaltung stets auch an den Fall der Ehescheidung zu denken. Das Gesetz sieht mit § 2268 BGB hierfür eine Regelung vor. § 2268 Abs. 1 BGB bestimmt, dass ein gemeinschaftliches Testament in den Fällen des § 2077 BGB seinem ganzen Inhalt nach unwirksam ist. Im Kern führt die gesetzliche Vermutungsregel der §§ 2268, 2077 BGB dazu, da... mehr

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§ 16 Vermächtnisanordnung / b) Lastentragung

Rz. 86 Die Frage einer etwaigen Lastentragung darf bei Grundstücksvermächtnissen nicht außer Acht gelassen werden.[93] Da es sich bei auf einer Immobilie ruhenden Schulden im Regelfall um Nachlassverbindlichkeiten handeln dürfte, die von den Erben zu tragen sind, kann es zu Auslegungsschwierigkeiten kommen, ob der Vermächtnisnehmer oder die Erben die Verbindlichkeiten zu tra... mehr

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§ 28 Testament des Landwirts / II. Struktur der HO-RhPf

Rz. 105 Voraussetzung der Hofeigenschaft ist hier nicht ein bestimmter Hofes-/Grundsteuerwert, sondern eine Ertragskraft des Betriebs, die nach § 2 Abs. 2 HO-RhPf einen ausreichenden Ertrag zur Versorgung der bäuerlichen Familie (Ackernahrung) hervorbringt. Rz. 106 In Rheinland-Pfalz kann eine Besitzung nicht kraft Gesetzes die Hofeigenschaft erlangen. Voraussetzung ist vielm... mehr

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§ 26 Behindertentestament u... / IV. Haftung des Nachlasses für Sozialleistungen, Sanktionen

Rz. 20 Gem. § 102 Abs. 1 S. 1 SGB XII ist der Erbe der leistungsberechtigten Person oder ihres Ehegatten oder ihres Lebenspartners, falls diese vor der leistungsberechtigten Person sterben, zum Ersatz der Kosten der Sozialhilfe verpflichtet. Die Ersatzpflicht besteht nach § 102 Abs. 1 S. 2 SGB XII nur für die Kosten der Sozialhilfe, die innerhalb eines Zeitraums von zehn Jah... mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Bei mehreren Streitgegenständen (Abs 1 S 1 Var 1) und bei Klage und Widerklage (Abs 1 S 1 Var 3).

Rn 5 Bei einer objektiven oder subjektiven Klagenhäufung (Abs 1 S 1 Var 1) sowie bei Klage und Widerklage (Abs 1 S 1 Var 3) ist die Teilbarkeit des Rechtsstreits und die Abtrennbarkeit des jeweiligen Streitgegenstands von den anderen Streitgegenständen eo ipso gegeben, da die Beurteilung als eigener Streitgegenstand einen eigenen Antrag und/oder Lebenssachverhalt voraussetzt... mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Minderjährige.

Rn 3 Ihre Vertretung folgt dem elterlichen Sorgerecht (§ 1629 I 1 BGB). Darum nehmen die gesetzliche Vertretung minderjähriger ehelicher Kinder die sorgeberechtigten Eltern – grds auch nach Trennung oder Scheidung (§ 1671 BGB) – in Gesamtvertretung (§ 1629 I 2 BGB) wahr (BGH NJW 87, 1947 f [BGH 20.01.1987 - VI ZR 182/85]). Ist nur ein Elternteil – etwa kraft familiengerichtl... mehr

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§ 19 Familienrechtliche Ano... / 5. Gestaltungen

Rz. 17 Zusätzlich zu der testamentarischen Entziehung des Verwaltungsrechts für einen Elternteil hinsichtlich des Teilbereichs Wahrnehmung der Rechte des minderjährigen Erben gegenüber dem Testamentsvollstrecker (vgl. Rdn 11) nach § 1638 BGB kann der Erblasser die Person des Zuwendungspflegers bestimmen (Pflegerbenennungsrecht nach § 1811 Abs. 2 BGB).[39] Befürchtet der Erbla... mehr

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§ 16 Vermächtnisanordnung / VII. Vermächtnis und Erbschaftsteuer

Rz. 26 Grundsätzlich bildet der Erwerb durch Vermächtnis einen eigenständigen Erwerb von Todes wegen, der als solcher nach § 3 Abs. 1 Nr. ErbStG der Erbschaftsteuer unterliegt. Steuerschuldner für diesen Erwerb ist (allein) der Vermächtnisnehmer.[20] Für den mit dem Vermächtnis Beschwerten (z.B. den oder die Erben oder auch einen anderen Vermächtnisnehmer) bildet die Vermäch... mehr

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§ 21 Schiedsklauseln in let... / A. Allgemeines

Rz. 1 Schiedsgerichte in Erbsachen sind entweder zulässig.[1] § 1066 ZPO sieht die Möglichkeit der Anordnung einer Schiedsgerichtsbarkeit durch Verfügung von Todes wegen vor.[2] Derartig... mehr

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§ 6 Gesetzliche Auslegungsr... / A. Überblick

Rz. 1 Ist der Anwalt mit der Gestaltung letztwilliger Verfügungen betraut, muss er den letzten Willen des oder der Mandanten genau ergründen und anschließend zutreffend formulieren, damit er nach Eintritt des Erbfalls umgesetzt werden kann. Nur bei Kenntnis der gesetzlichen Regelungen, einschließlich derjenigen zur Auslegung, wird das gewünschte Ziel verlässlich erreicht. Ve... mehr

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§ 15 Vor- und Nacherbeneins... / 3. Zeitliche Grenze

Rz. 6 Der Anordnungsmöglichkeit ist mit der Regelung des § 2109 BGB eine zeitliche Grenze gesetzt. Nach § 2109 Abs. 1 S. 1 BGB wird die Vorerbschaft grundsätzlich nach 30 Jahren kraft Gesetzes zur Vollerbschaft, wenn zu diesem Zeitpunkt der Nacherbfall noch nicht eingetreten ist. Von diesem Grundsatz macht § 2109 Abs. 1 S. 2 BGB zwei Ausnahmen, die gem. § 2109 Abs. 2 BGB jed... mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Bildung von und Zuwendungen an Vermögensmassen ausländischen Rechts (Satz 2)

Rz. 298 [Autor/Stand] Durch Errichtung insb. eines Trusts nach angelsächsischem Recht überträgt der "Settlor" (Erblasser/Schenker) einem "Trustee" Vermögen zu treuhänderischer Verwaltung mit der Maßgabe, es nach Beendigung der Verwaltung dem Treugeber (er kann, muss aber nicht der Settlor sein[2]) oder von diesem benannten Personen ("beneficiaries") herauszugeben.[3] Vor Ein... mehr

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§ 26 Behindertentestament u... / I. Elemente der Gestaltung

Rz. 78 Bei der Vermächtnislösung wird vermieden, dass eine Erbengemeinschaft mit dem behinderten Kind als Mitvorerbe entsteht. Auch eine problembehaftete Erbauseinandersetzung nach § 2042 BGB steht nicht an. Bei dieser Gestaltung wird dem Kind mit Behinderungen ein Vorvermächtnis ausgesetzt und über eine Dauervollstreckung definiert, welche Leistungen es erhält. Die Dauertes... mehr

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§ 16 Vermächtnisanordnung / 2. Bestimmtes Geldbetragsvermächtnis

Rz. 97 Wird ein bestimmter, bereits festgelegter Geldbetrag im Testament genannt, ist zu klären, ob der Betrag auf den Zeitpunkt des Erbfalls dem Kaufkraftverlust angepasst werden soll oder nicht. Eine Indexklausel bietet sich insbesondere dann an, wenn der Erbfall aller Wahrscheinlichkeit nach erst in ferner Zukunft eintreten wird.[102] Rz. 98 Muster in Ihr Textverarbeitungs... mehr